3660/2019
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. o. Nr. 2, 51143 Köln - Baubeschluss
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Anlage 05.1 - Ansicht Fassade Houdainer Str.
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TG First Traufe First AC BDEFGH AW Gaube Umwehrung TG Speier RW Speier RW EG OG DG Anforderung Wohnraumförderung für Terrassenausgang der rollstuhl- gerechten Wohnungen: '0-Schwelle' Anforderung Wohnraumförderung für Terrassenausgang der rollstuhl- gerechten Wohnungen: '0-Schwelle' 325 7.9653.357.607.603.357.9753.74125 38.48 -2 ±0.00 -2±0.00 +6.525 +10.935 50 -3.33 ±0.00 +1.15 +2.90 +5.80 +6.525 +8.90 +10.935 +49.17 üNHN +52.50 üNHN +53.65 üNHN +55.40 üNHN +58.30 üNHN +59.025 üNHN +61.40 üNHN +63.435 üNHN +58.945 üNHN +63.355 üNHN -2+52.48 üNHN +52.48 üNHN -2 +52.48 üNHN OKG Eingang OKG Eingang Houdainer Straße First Traufe First A CB D E F G H - ohne Rollladen - - ohne Rollladen - - ohne Rollladen - - ohne Rollladen - - ohne Rollladen -- ohne Rollladen - Außenleuchte gem. Planung TGA Außenleuchte gem. Planung TGA EG OG DG KG Speier RW Speier RW Speier RW Speier RW OKG OKG 515 285 Anforderung Wohnraumförderung für Hauseingang mit rollstuhlgerechten Wohnungen: '0-Schwelle' Anforderung Wohnraumförderung für Hauseingang mit rollstuhlgerechten Wohnungen: '0-Schwelle' 325 7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125 38.78 +49.70 üNHN +52.50 üNHN +55.40 üNHN +58.30 üNHN +59.025 üNHN +63.435 üNHN -2.80 ±0.00 +2.90 +5.80 +6.525 +10.935 +52.50 üNHN±0.00±0.00+52.50 üNHN+52.32 üNHN +52.66 üNHN +53.65 üNHN +59.025 üNHN +63.435 üNHN 50 +6.525 +10.935 +59.025 üNHN +63.435 üNHN -2 +52.48 üNHN -2 +52.48 üNHN H/B = 420.0 / 700.0 (0.29m²) bauherr architekt status plan datum masstab bauteil gez. format plan nr. index freigegeben zur ausführung datum verteiler projekt bauherr köln, _____________________ x xPlanerstellung Entwurfsplanung 1:100 shu Neubau Mehrfamilienhaus Houdainer Str. hinweise für entwurfspläne Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin bauherr architekt statik gebäudetechnik hls+elt bauphysik freiflächenplanung brandschutz vermessung planindex änderung | ergänzung DIN A2+ x x x x x Fassaden Straße u. Garten Gartenfassade | SW Straßenfassade | NO 041.18hou-lp3-021 Amt für Wohnungswesen Ansprechpartner: Herr Eugen Ott Ottmar-Pohl-Platz 1 | 51103 Köln Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses (II+SD, Gebäudeklasse 3) mit 14 Wohneinheiten: geförderter Wohnraum, alle Wohnungen barrierefrei, zwei Wohnungen rollstuhlgerecht; offene Bauweise mit Tiefgarage (10 PKW-Stellplätze, Mittelgarage) Houdainer Straße o.Nr. (zwischen Nr. 70c und 74) 51143 Köln - 17.09.19 x 17.09.2019 DD | BD D 0.8 WD | WA 0.12 T 30 bestand abbruch stahlbeton mauerwerk gk | gipsdiele ps-hartschaum wd mineralisch fertigteil detailhinweis mit nr. änderungshinweis index türnummer RFB FFB OK RD UK RD VK AK UZ | ÜZ WHG 1.01 UV EUV HK RM RWA WH BE RR deckendurchbruch bodendurchbruch wanddurchbruch wandaussparung wohnungsnummer rohfußboden fertigfußboden oberkante rohdecke unterkante rohdecke vorderkante außenkante unterzug | überzug unterverteilung elektro-unterverteilung rauchmelder heizkörper rauch-wärmeabzug wandhydrant bodeneinlauf regenfallrohr A Atelier Halle 59 Lüderichstraße 2-4 51105 Köln Tel 0221 - 80 14 66 80 Fax 0221 - 80 15 87 30 www.hussmannundmacht.de dieser plan darf nur mit einwilligung in einen anderen maßstab übertragen werden. ohne vorherigen freigabevermerk darf er weder für die ausführung des vorgesehenen bauvorhabens noch für ein anderes verwendet werden. bezugshöhe +0.00m planung +0.00m = OK FFB EG entspricht + 52,50m über NHN notausgangNA DS T30 tür, feuerhemmend tür, dichtschließend T 30 RS tür, feuerhemm., rauchdicht F 30 feuerhemmend gem. landesbauo nrw F 90 feuerbeständig gem. landesbauo nrw + OL | SL festverglasung oberlicht | seitenlicht
Anlage 09 - Wirtschaftlichkeitsberechnung Houdainer Str.
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Darstellung der Wirtschaftlichkeit Bauvorhaben 60 Berechnungsweise I. Laufende Aufwendungen p. a. 168.300,00 € 1. Kapitalkosten 44.800,00 € Eigenkapitalkosten 36.600,00 € Grundstück kalkulatorischer Zins, Durchschnittswert 29.200,00 € Gebäude vom Anschaffungswert, Durchschnittswert 7.400,00 € Fremdkapitalkosten 8.200,00 € Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge Betrag gem. För derantrag, gilt nur für die Anfangsjahre (zinsfrei). Später können höhere Zinsen, dafür aber geringere Verwaltungskostenbeiträge anfallen. 8.200,00 € 2. Bewirtschaftungskosten 123.500,00 € AfA Vom Anschaffungswert berechnet (linear) 63.700,00 € Verwaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 9.900,00 € Instandhaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert . 46.800,00 € Mietausfallwagnis Gem. II. BV, Durchschnittswert. 3.100,00 € II. Laufende Erträge p. a. 165.200,00 € Gesamtmieteinnahmen p. a. Gem. Förderantrag, erhöht sich jährlich um 1,5 %. 153.500,00 € davon Wohnungsmieten 144.400,00 € Kalkul. Ertrag aus Tilgungsnachlass Gem. Förderantrag, gleichbleibend. 11.700,00 € III. Ergebnis 3.100,00 €- Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegenüberstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen und Erträge. Dabei werden Preissteigerungen in Höhe von 2 % über die angenommene Projektlaufzeit berücksichtigt. In dieser Darstellung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit Durchschnittswerte angegeben. Neubau eines Mehrparteien-Wohnhauses auf städtischem Grundstück; Schaffung von Wohnraum nach den geltenden Wohnraumförderbestimmungen NRW Houdainer Straße o. Nr., Köln-Porz Angenommene Projektlaufzeit in Jahren: Druckdatum 15.07.2020
Anlage 01 - Übersichtsplan Houdainer Str. o. Nr.
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400m3002001000 Mittelpunkt: [362928,5636249] 1:10000 Anlage 1 - Übersichtsplan Houdainer Str. o .Nr. Stadtplan - Orange (RVR), Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 15.07.2020
Anlage 02 - Lageplan Houdainer Str. o. Nr.
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80m6040200 Mittelpunkt: [362918,5636305] 1:2000 Anlage 2 - Lageplan Houdainer Str. o. Nr. Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (farbig) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 15.07.2020
Anlage 12, Vorabauszug NS BV Porz 11.02.2021 - TOP 7.3 - 3660_2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 16.02.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 11.02.2021 öffentlich 7.3 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförde rten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. o. Nr. 2, 51143 Köln - Baubeschluss 3660/2019 gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "3660/2019 Neubau eines Wohngebäudes Houdainer Straße - Baubeschluss" AN/0239/2021 I. Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU- Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/0239/2021 Herr Dr. Bujanowski bittet um separate Abstimmung der Ziffer 2 des Antrags. Beschluss: Die Bezirksvertretung stimmt der Vorlage mit folgender Maßgabe zu: Für die Errichtung des Gebäudes sind folgende Punkte zu beachten 1. die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist ins- besondere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiegelung zu achten. Dort wo keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet kann soll eine Dachbegrünung erfolgen. Die Außenwände sind zu begrünen, entsprechend dem Projekt Grün hoch 3. 2. Der zu errichtende Bau ist nach dem Passivhaus-Plus Standart zu errichten. Die zusätzlichen Kosten sind frei zu geben. 3. Im Haus und an den Parkplätzen sind E-Ladestationen für PKW und E-Bike vor zu sehen 4. Die Wohnungen sind zu zwei dritteln für die Inklusion von Menschen mit Handicap (auch betreutes Wohnen) vor zu sehen Abstimmungsergebnis über die Ziffer 1, 3 und 4: Einstimmig bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AFD) zugestimmt. Abstimmungsergebnis über die Ziffer 2: Mehrheitlich gegen eine Stimme der SPD-Fraktion und eine Stimme der Fraktion Die LINKE/DIE PARTEI zugestimmt. Hinweis: Herr Dr. Bujanowski hat bei der Abstimmung über Ziffer 2 nicht teilgenommen. II. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage 3660/2019 Geänderter Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines Wohngebäudes im öffent- lich geförderten Wohnungsbau auf den städtischen Grundstücken Houdainer Str. o. Nr., 51143 Köln-Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur 1, Flurstück 251 mit Ge- samtkosten in Höhe von 3.840.000 €. Gleichzeitig werden die investiven Auszah- lungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnah- men, nach der Umschichtung von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings- WH bei der Finanzstelle 5620-1004-7-5203 - Neubau Houdainer Str. freigegeben. Für die Errichtung des Gebäudes sind folgende Punkte zu beachten 1. die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist insbesondere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiegelung zu achten. Dort wo keine Solargewinnung auf den Dächern statt- findet kann soll eine Dachbegrünung erfolgen. Die Außenwände sind zu begrü- nen, entsprechend dem Projekt Grün hoch 3. 2. Der zu errichtende Bau ist nach dem Passivhaus-Plus Standard zu errichten. Die zusätzlichen Kosten sind frei zu geben. 3. Im Haus und an den Parkplätzen sind E-Ladestationen für PKW und E-Bike vor zu sehen 4. Die Wohnungen sind zu zwei dritteln für die Inklusion von Menschen mit Handicap (auch betreutes Wohnen) vor zu sehen Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 06.4 - Grundriss DG Houdainer Str.
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Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Houdainer Str. P P P P Grundstücksgrenze Rinne Rinne First = 62,11 AWH = 58,51 EFH = 52,62 II SD I PD Ga AWH = 55.14 GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze AWH = 54.80 251 Stadt Köln Grdb.Bl. 4424 A CB D E F G H A CB D E F G H 1 2 43 5 1 52 43 20 125 7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125 20 125 6.99 4.64 1.50 6.90 125 20 125 6.99 4.64 1.50 6.90 125 Gebäudeachsen Gebäudeachsen Gebäudeachsen Gebäudeachsen 20 125 7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125 *** *** *** *** *** *** DFF | RWA DFFDFF | RWA Abst. 1.00 m iL 2.00 m iL 1.00 m iL Abst. DFFDFF2.00 m iL DFF DS DS DS DS DS DS WM+ TR WM+ TR WM+ TR WM+ TR RR RR RR RR RR RR 1.00 m iL 2.00 m iL 1.00 m iL 2.00 m iL 1.00 m iL 2.00 m iL 1.00 m iL 2.00 m iL BR Rohbaumasse Fertigmaße Legende Bewegungsflächen | Vermassung Bewegungsfläche rollstuhlgerecht Bewegungsfläche barrierefrei B B B B B B B B BB B Wandpfeiler optional Wandpfeiler optional alle Innentüren: B: 1.01m x H 2.135m Wohnungen Achse A-D: gespiegelt BRH 102.5 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BRH 102.5 DFF DFF DFF DFFDFF ELT. DFF DFF DFF DFFDFF ELT. 2. RW 2. RW2. RW 2. RW FEUER- HEMMEND FEUERHEMMEND FEUER- HEMMEND FEUERHEMMENDFEUERHEMMEND 2. RW FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUER- HEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUER- HEMMEND FEUERHEMMEND BE TerrasseBE Terrasse Attikaablauf Terrasse Attikaablauf Terrasse FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND Attikaabläufe Terrassen Terrasse 1.16 m² Küche 10.11 m² DuWC 5.65 m² DuWC 5.65 m² Terrasse 1.16 m² Terrasse 1.16 m² Küche 10.11 m² TRH 2 11.24 m² BRH 105 BRH 105 BRH 105BRH 105 BRH 105BRH 105 BRH 105 BRH 105 WM+ TR WM+ TR B Whg. 9 Whg. 10 Whg. 11 Whg. 12 Whg. 13 Whg. 14 A 201 A 202 W9 201 W9 202 W9 203 W9 205 W9 206 W10 201 W10 203 W10 204 W10 205 W11 201 W11 206 W12 201 W12 202 W12 205 10.71 m² Diele W11 202 W11 203 W11 204 W11 205 10.71 m² Diele W12 203 W12 204 W12 206 W13 202 W13 203 W13 205 W14 201 W14 202 W14 203 W14 204 W14 205 W14 206 Terrasse 1.16 m² Terrasse 1.16 m² Rollladen mit zusätzl. HandkurbelWohn-/Schlafzi. 24.55 m² W10 202 Wohn-/Schlafzi. 24.55 m² W13 2042. RW Rollladen mit zusätzl. Handkurbel BRH 00 EntwässerungsrostEntwässerungsrost Entwässerungsrost Entwässerungsrost Entwässerungsrost 55|35 56|45 Schornstein Gastherme außen 36x36 cm 20|15 Diele 7.96 m² DuWC 5.65 m² EUV | WMZ Eingang 4.30 m² EUV | WMZ 55|25 58|25 Schlafzi. 16.11 m² 50|35 50|35 Schlafzi. 16.11 m² 65|25 55|25 70|45 W13 201 Eingang 4.30 m² EUV | WMZ Wohnzi. 19.85 m² Küche 6.53 m² Wohnzi. 19.85 m² Küche 6.53 m² EUV | WMZ EUV | WMZ 2-Zi-Whg. 60.01 m² 2-Zi-Whg. 60.01 m² Diele 7.96 m² DuWC 5.65 m² EUV | WMZ 55|35 Schlafzi. 15.33 m² 20|15 Baumpflanzung Baumpflanzung Küche 6.70 m² Wohnzi. 18.80 m² 2-Zi-Whg. 55.60 m² TRH 1 11.24 m² Küche 6.70 m² Wohnzi. 18.64 m² Terrasse 1.16 m² W9 204 Schlafzi. 15.33 m² 2-Zi-Whg. 55.44 m² DuWC 5.53 m² 1-Zi-Whg. 45.65 m² 1-Zi-Whg. 45.65 m² DuWC 5.53 m² 44 44 44 44 44 1.00 925 1.88 Räume | Treppenhaus Gesamt Rohbau Räume Räume Räume Gesamt Gesamt Versprünge Fassade Rohbau Räume Rohbau Räume Räume 38.48 38.48 44 4.15 25 3.25 325 3.00 325 2.975 25 4.15 25 4.15 25 2.975 325 3.00 325 3.25 25 4.15 44 Räume Räume 20 24 5.90256.7524 20 1.611.69 20 24 5.90256.7524 20 60325 4.00103.10103.08325 1.551644 60325 3.415101.90251.535102.1652.9544 Räume Räume 60325 5.415251.55251.70302.11107444 Rohbau Räume Versprünge Fassade 64 3.00 12.55 6.10 12.55 3.00 64 20 24 9.275 25 1.55 25 7.35 25 7.35 25 1.55 25 9.275 24 20 44 5.525 30 1.90 25 3.10 25 5.15 10 2.10 25 7.35 25 3.10 25 1.90 30 3.325 10 2.10 44 15 97 15 1.20 1.20 1.50 1.50 1.00 1.20 1.20 3.00 1.55 1.20 1.20 1.5651.505 3.07 2.095 3.97 3.00 971.801.20 3.00 1.55 1.20 1.20 501.285 3.051.6188 3.97 601.502.00 3.00 3.00 1.5651.505 3.071.35 652.4265 10 3.00 34 4.07 28 1.52 28 3.75 1.97 34 3.00 20 24 1.505134.6688 115 1.97 13 5.12 1.92 3.20 1.6255.095 1.535 1.535 5.495 1.505134.6688 1.52 1.551.835 6.695133.02 115 1.97131.921.375 2.07 13 5.12 Öffnungen Fassade Öffnungen Fassade 44 2.10 10 3.325 25 5.30 25 5.15 10 2.10 25 2.10 10 5.15 25 5.30 25 3.325 10 2.10 44 101.01 2.135 425 10 80 1.01 2.135 58510 101.01 2.135 425 101.01 2.135 425 10801.01 2.135 58510 3.72132.365133.075 1.008850 1.008850 615 7.80 3.00 15.65 3.00 7.80 615 20 24 4.15 25 9.875 25 4.15 25 4.15 25 9.875 25 4.15 24 20 5013.7850 501.611.69 60325 5.415251.55251.70302.11107444 615 845 2.16 1.27 1.79 2.16 1.27 845 3.00 2.33 845 2.16 1.27 1.78 2.16 1.27 1.765 2.16 1.27 1.78 2.16 1.27 845 3.00 2.33 845 2.16 1.27 1.79 2.16 1.27 845 615 44 75 2.45 2.33 25 75 2.75 94 1.60 10 94 1.60 1.575 94 1.60 1.495 94 1.60 10 94 1.60 1.18 75 25 2.25 2.33 1.60 2.25 2.33 25 75 1.18 94 1.60 10 94 1.60 1.495 94 1.60 1.575 94 1.60 10 94 1.60 2.75 75 25 2.45 2.33 75 44 60325 155 1.07 2.33 25 75 60325 155 1.07 2.33 25 75 60325 155 1.07 2.33 25 75 60325 155 1.07 2.33 25 75 60325 3.415101.90251.535102.1652.9544 4420 3.00 325 2.00 10 3.65 25 1.55 25 4.10 325 2.925 25 2.925 325 4.10 25 1.30 25 3.90 10 2.00 325 3.00 2044 2.205.27 3.5251.973.75 1.10 1.10 1.10 1.10 60 1.42 2.00 8525% | Grundfl.: 4.64 m² 25% | Grundfl.: 4.64 m² 25% | Grundfl.: 4.64 m² 25% | Grundfl.: 4.64 m² 25% | Grundfl.: 4.64 m² 601.55325 1.865151.85256.7544 425 2.20 1.05 4.07 601.55325 1.865151.85256.7544 1.835181.82 44 2.10 10 1.95 25 3.75 10 2.395 10 3.105 75 3525 1.95 10 2.10 25 2.10 10 1.95 253575 3.105 10 2.395 10 3.75 25 1.95 10 2.10 44 101.01 2.135 425 625 40 29 50 40343.97115 215 2.87133.05341.5540 4.105 425 625 50 343.385115 115 1.77 36 86 1.495585 25% | Grundfl.: 4.64 m² 60325 4.0010 20 2.90103.08325 1.551644 3.05611.0088 671.691.61 1.551.835131.87 343.385131.87 4.12 28 2.945 75 13 3.475 3.22 28 3.62 515 872.205 575 971.801.20115 215 2.87133.05341.55 3.661.00 3.52 1.895 OK FFB DG:+2.90m +58.30m üNHN OK FFB DG:+2.90m +58.30m üNHN H/B = 420.0 / 700.0 (0.29m²) bauherr architekt status plan datum masstab bauteil gez. format plan nr. index freigegeben zur ausführung datum verteiler projekt bauherr köln, _____________________ x xPlanerstellung Entwurfsplanung 1:100 shu Neubau Mehrfamilienhaus Houdainer Str. hinweise für entwurfspläne Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin bauherr architekt statik gebäudetechnik hls+elt bauphysik freiflächenplanung brandschutz vermessung planindex änderung | ergänzung DIN A2+ x x x x x Grundriss Dachgeschoß 041.18hou-lp3-004 Amt für Wohnungswesen Ansprechpartner: Herr Eugen Ott Ottmar-Pohl-Platz 1 | 51103 Köln Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses (II+SD, Gebäudeklasse 3) mit 14 Wohneinheiten: geförderter Wohnraum, alle Wohnungen barrierefrei, zwei Wohnungen rollstuhlgerecht; offene Bauweise mit Tiefgarage (10 PKW-Stellplätze, Mittelgarage) Houdainer Straße o.Nr. (zwischen Nr. 70c und 74) 51143 Köln - x17.09.19 17.09.2019 DD | BD D 0.8 WD | WA 0.12 T 30 bestand abbruch stahlbeton mauerwerk gk | gipsdiele ps-hartschaum wd mineralisch fertigteil detailhinweis mit nr. änderungshinweis index türnummer RFB FFB OK RD UK RD VK AK UZ | ÜZ WHG 1.01 UV EUV HK RM RWA WH BE RR deckendurchbruch bodendurchbruch wanddurchbruch wandaussparung wohnungsnummer rohfußboden fertigfußboden oberkante rohdecke unterkante rohdecke vorderkante außenkante unterzug | überzug unterverteilung elektro-unterverteilung rauchmelder heizkörper rauch-wärmeabzug wandhydrant bodeneinlauf regenfallrohr A Atelier Halle 59 Lüderichstraße 2-4 51105 Köln Tel 0221 - 80 14 66 80 Fax 0221 - 80 15 87 30 www.hussmannundmacht.de dieser plan darf nur mit einwilligung in einen anderen maßstab übertragen werden. ohne vorherigen freigabevermerk darf er weder für die ausführung des vorgesehenen bauvorhabens noch für ein anderes verwendet werden. bezugshöhe +0.00m planung +0.00m = OK FFB EG entspricht + 52,50m über NHN notausgangNA DS T30 tür, feuerhemmend tür, dichtschließend T 30 RS tür, feuerhemm., rauchdicht F 30 feuerhemmend gem. landesbauo nrw F 90 feuerbeständig gem. landesbauo nrw + OL | SL festverglasung oberlicht | seitenlicht
Anlage 06.3 - Grundriss OG Houdainer Str.
7318 Zeichen
Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Houdainer Str. P P P P Grundstücksgrenze Rinne Rinne First = 62,11 AWH = 58,51 EFH = 52,62 II SD I PD Ga AWH = 55.14 GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze AWH = 54.80 251 Stadt Köln Grdb.Bl. 4424 A CB D E F G H A CB D E F G H 1 2 43 5 1 52 43 20 125 7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125 20 125 6.99 4.64 1.50 6.90 125 20 125 6.99 4.64 1.50 6.90 125 Gebäudeachsen Gebäudeachsen Gebäudeachsen Gebäudeachsen 20 125 7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125 *** *** *** *** DS DS WM+ TR WM+ TR WM+ TR WM+ TR RR RR RR RR RR RR RRRR RRRR BRH 82 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BRH 82 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BRH 00 BR Rohbaumasse Fertigmaße Legende Bewegungsflächen | Vermassung Bewegungsfläche rollstuhlgerecht Bewegungsfläche barrierefrei alle Innentüren: B: 1.01m x H 2.135m Wohnungen Achse A-D: gespiegelt FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUER- HEMMEND FEUER- HEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUER- HEMMEND FEUER- HEMMEND FEUER- HEMMEND FEUER- HEMMEND Wohnzi. 18.74 m² Bad 7.31 m² WC 3.10 m² Kind 2 11.01 m² TRH 1 16.07 m² Schlafzi. 15.38 m² Balkon 1.80 m² Schlafzi. 15.38 m² Eingang | Gard. 6.42 m² Flur 6.80 m² Kind 2 11.32 m² Kind 1 11.06 m² Bad 7.31 m² Kind 1 11.06 m² Bad 7.31 m² Balkon 1.80 m² Balkon 1.80 m² Schlafzi. 15.38 m² Eingang | Gard. 6.42 m² Flur 6.80 m² Kind 2 11.32 m² TRH 2 16.07 m² Schlafzi. 15.38 m² Wohnzi. 18.74 m² Bad 7.31 m² WC 3.10 m² Kind 2 11.01 m² BRH 82 BRH 82 BRH 82 BRH 82BRH 82 BRH 82 BRH 82 BRH 82 Whg. 5 Whg. 6 Whg. 7 Whg. 8 W5 101 W5 102 W5 103W5 104 W5 105 W5 106 W5 107 W5 108 W5 109 W5 110 W6 101 W6 102 W6 103 W6 104 W6 105 W6 106 W6 107 W6 108W6 109 W7 101 W7 102 W7 103W7 104 W7 105 W7 106 W7 107 W8 108 W8 109 W8 110 A 101 A 102 W8 101 W8 102 W8 103 W8 104 W8 105 W8 106 W8 107 W8 108 W8 109W8 110 2. RW 2. RW 2. RW 2. RW Entwässerungsrost Entwässerungsrost Abhangdecke GK (Leitungsverzug TGA) Abhangdecke GK (Leitungsverzug TGA) Deckenabkofferung GK (Leitungsverzug TGA) Deckenabkofferung GK (Leitungsverzug TGA) Küche 9.29 m² 65|35 Eingang | Gard. 6.60 m² Flur 7.68 m² 50|32 Schornstein Gastherme außen 36x36 cmEUV | WMZ Kind 1 10.75 m² 56|45 4-Zi-Whg. 91.66 m² W6 110 WC 2.56 m² EUV | WMZ100|25 65|35 Küche 6.85 m² Wohnzi. 23.25 m² 65|35 4-Zi-Whg. 92.75 m² 65|35 Wohnzi. 23.25 m² Küche 6.85 m² 65|35 4-Zi-Whg. 92.75 m² WC 2.56 m² EUV | WMZ Küche 9.29 m² 65|35 Kind 1 10.67 m² 70|45 EUV | WMZ 60|25 Eingang | Gard. 6.80 m² Flur 7.68 m² 4-Zi-Whg. 91.78 m² Baumpflanzung Baumpflanzung BRH 82 BRH 82 BRH 82 BRH 82BRH 82 BRH 82 Balkon 1.80 m² 16stg 18 | 27 16stg 18 | 27 1.55 1.11 1.11 5251.01 2.135 9 5251.01 2.135 9 Öffnungsmaße Fassade 13.78 20 24 4.26175 8.46524 20 701.5020 24 4.40175 1.625251.70302.9544 Räume | Treppenhaus Gesamt Rohbau Räume Räume Räume Rohbau Räume Räume Gesamt Gesamt Versprünge Fassade Rohbau Räume Räume Rohbau Räume Räume Räume 20 24 4.26175 8.46524 20 445.90175 3.625103.1044 701.5020 24 4.40175 1.625251.70302.9544 Räume | Treppenhaus 445.90175 3.775102.9544 4751.01 2.135 9 4751.01 2.135 9 38.48 6.28 7.27 11.38 7.27 6.28 20 24 5.40 24 3.71 25 3.71 24 5.125 25 5.125 24 3.71 25 3.71 24 5.40 24 20 44 2.30 10 3.30 10 3.55 25 3.55 10 3.025 10 2.30 25 2.30 10 3.025 10 3.55 25 3.55 10 3.30 10 2.30 24 20 44 5.40 44 3.31 20 25 20 3.31 44 5.125 25 5.125 44 3.31 65 3.31 44 5.40 44 Öffnungsmaße Fassade 2.03 1.41 1.33 2.09 1.41 1.33 1.525 3.00 1.525 1.41 1.33 2.09 1.41 1.33 2.68 1.41 1.33 2.09 1.41 1.33 1.525 3.00 1.525 1.41 1.33 2.09 1.41 1.33 2.03 1.18 1.41 1.33 74 2.16 1.33 79 845 2.16 2.15 31 65 31 2.16 2.15 845 785 2.16 1.33 745 1.41 1.33 1.18 1.41 1.33 745 2.16 1.33 785 845 2.16 2.15 31 65 31 2.16 2.15 845 79 2.16 1.33 74 1.41 1.33 1.18 38.48 20 24 7.725 25 3.10 25 7.35 25 7.35 25 3.10 25 7.725 24 20 1.60 2.20444.40257.2920 2.20444.40257.2920 30 30 3.90 3.00 1.071.801.50 1.20 1.20 5.295 4.37 1.6254.051.585 3.31 3.31 2.20 2.20 15 97 15 1.20 1.20 1.50 1.50 1.00 3.90 3.00 1.071.801.50 1.20 1.20 1.54573 1.222.40 3.49513 175 1.901.52131.37 4.92132.07215 2.0091560 2.00 915 60 7.26 1.54560131.22 3.52283.52 1.535 2.995132.27 3.57133.62 5.395 13 3.52 28 3.52 13 3.27 13 2.27 44 3.80 10 3.825 25 1.55 25 1.30 25 3.60 10 3.65 25 3.65 10 3.60 25 1.30 25 1.55 25 3.825 10 3.80 44 725 425 5.87 725 725 341.445133.02132.07215 44 2.30 10 1.325 1.85 25 1.90 25 1.55 25 1.30 25 25 75 1.475 10 1.65 1.40 10 2.30 25 2.30 10 1.40 1.65 10 1.475 75 25 25 1.30 25 1.55 25 1.90 25 1.85 1.325 10 2.30 44 44 2.30 10 5.325 25 3.10 25 25 75 4.625 10 2.30 25 2.30 10 4.625 75 25 25 3.10 25 5.325 10 2.30 44 1.77133.17 4.2319 115 3.57115 235 1.365132.92 2.27133.27 425 725 3.795 13 3.77 1.59560131.42132.92 215 2.07131.295131.0452.825 255 2.77132.9719 115 3.57132.995255 1.85 1.595731.42 3.745 215 2.07 13 1.295 13 71 3.16 444.26175 10 3.6010 22 1.395102.9544 25% | Grundfl.: 7.21 m² 25% | Grundfl.: 7.21 m² 25% | Grundfl.: 7.21 m² 25% | Grundfl.: 7.21 m² 20 24 3.4680175 10 3.6010 22 1.245103.1024 20 525 775 525 635 1.5154.37 30 2.97305.095 1.50 2.773.10 1.504.37 5.87205 3.745 2.27131.2951.85 1.535 1.535 3.07 OK FFB OG:+2.90m +55.40m üNHN OK FFB OG:+2.90m +55.40m üNHN H/B = 420.0 / 700.0 (0.29m²) bauherr architekt status plan datum masstab bauteil gez. format plan nr. index freigegeben zur ausführung datum verteiler projekt bauherr köln, _____________________ x xPlanerstellung Entwurfsplanung 1:100 shu Neubau Mehrfamilienhaus Houdainer Str. hinweise für entwurfspläne Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin bauherr architekt statik gebäudetechnik hls+elt bauphysik freiflächenplanung brandschutz vermessung planindex änderung | ergänzung DIN A2+ x x x x x Grundriss Obergeschoß 041.18hou-lp3-003 Amt für Wohnungswesen Ansprechpartner: Herr Eugen Ott Ottmar-Pohl-Platz 1 | 51103 Köln Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses (II+SD, Gebäudeklasse 3) mit 14 Wohneinheiten: geförderter Wohnraum, alle Wohnungen barrierefrei, zwei Wohnungen rollstuhlgerecht; offene Bauweise mit Tiefgarage (10 PKW-Stellplätze, Mittelgarage) Houdainer Straße o.Nr. (zwischen Nr. 70c und 74) 51143 Köln - 17.09.2019 17.09.19 x DD | BD D 0.8 WD | WA 0.12 T 30 bestand abbruch stahlbeton mauerwerk gk | gipsdiele ps-hartschaum wd mineralisch fertigteil detailhinweis mit nr. änderungshinweis index türnummer RFB FFB OK RD UK RD VK AK UZ | ÜZ WHG 1.01 UV EUV HK RM RWA WH BE RR deckendurchbruch bodendurchbruch wanddurchbruch wandaussparung wohnungsnummer rohfußboden fertigfußboden oberkante rohdecke unterkante rohdecke vorderkante außenkante unterzug | überzug unterverteilung elektro-unterverteilung rauchmelder heizkörper rauch-wärmeabzug wandhydrant bodeneinlauf regenfallrohr A Atelier Halle 59 Lüderichstraße 2-4 51105 Köln Tel 0221 - 80 14 66 80 Fax 0221 - 80 15 87 30 www.hussmannundmacht.de dieser plan darf nur mit einwilligung in einen anderen maßstab übertragen werden. ohne vorherigen freigabevermerk darf er weder für die ausführung des vorgesehenen bauvorhabens noch für ein anderes verwendet werden. bezugshöhe +0.00m planung +0.00m = OK FFB EG entspricht + 52,50m über NHN notausgangNA DS T30 tür, feuerhemmend tür, dichtschließend T 30 RS tür, feuerhemm., rauchdicht F 30 feuerhemmend gem. landesbauo nrw F 90 feuerbeständig gem. landesbauo nrw + OL | SL festverglasung oberlicht | seitenlicht
Anlage 03 - Schrägluftbild Houdainer Str. o. Nr.
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80m6040200 Mittelpunkt: [362943,5636311] 1:2000 Anlage 3 - Schrägluftbild Houdainer Str. o. Nr. Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Schrägluftbild 2018 (Nordansicht) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 15.07.2020
Anlage 11 - Auszug aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 25.01.2021
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 22344 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 25.02.2021 Auszug aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 25.01.2021 öffentlich 5.2 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. o. Nr. 2, 51143 Köln - Baubeschluss 3660/2019 Im Vorfeld zur Sitzung schriftlich zu Protokoll eingereichte Stellungnahme der SPD- Fraktion: Alle Vorlagen zum geförderten Wohnungsbau auf der Tagesordnung müssen nach mehrfachen Verschiebungen endlich beschlossen werden. Die SPD bekennt sich ausdrücklich zum öffentlich geförderten Wohnungsbau und zur Verbesserung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Mehrfache Verschiebung der Beratungen sollte sich in Form von Protokollauszügen als zusätzliche Anlagen bei der jeweiligen Vorlage wiederfinden. Stellungnahme der Verwaltung: Für jede Vorlage ist der Beratungsgang in den beteiligten Gremien bereits im Ratsin- formationssystem abgebildet (hier: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=311608 ). Protokollauszüge werden daher nur als zusätzliche Anlage zur jeweiligen Vorlage eingestellt, wenn es z. B. Fragen oder abweichende Beschlussempfehlungen gibt, die für den weiteren Beratungsgang wichtig sind. Beschluss: Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig in seine nächste Sitzung.
Anlage 14 Auszug aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.03.2021
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 16.03.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.03.2021 öffentlich 10.1 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. o. Nr. 2, 51143 Köln - Baubeschluss 3660/2019 Beschluss in der Fassung des Bauausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines Wohngebäudes im öffent- lich geförderten Wohnungsbau auf den städtischen Grundstücken Houdainer Str. o. Nr., 51143 Köln-Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur 1, Flurstück 251 mit Ge- samtkosten in Höhe von 3.840.000 €. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teil- planzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, nach der Umschichtung von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei der Finanzstelle 5620 -1004-7- 5203 - Neubau Houdainer Str. freigegeben. Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen: - Dachflächen für PV-Anlagen zu nutzen, - Fassaden zu begrünen und - für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffent-lich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 13 - Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Bauausschusses vom 08.03.2021
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax: (0221) 221 - 22344 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 15.03.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des Bauausschusses vom 08.03.2021 öffentlich 5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 5.2 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. o. Nr. 2, 51143 Köln - Baubeschluss 3660/2019 zu 5.2 - Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der VOLT-Fraktion vom 08.03.2021 AN/0498/2021 SB Brust begründet den Änderungsantrag. Des Weiteren greift er den geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Porz auf, der auf eine Umplanung in Richtung Passivhaus abziele. Diesem Beschluss sollte in die- sem Fall nicht gefolgt werden, da es sich hier bereits um einen Baubeschluss handele und vor zwei Jahren – unter Beteiligung der Bezirksvertretung – konventionelle Bau- weise beschlossen worden und entsprechend geplant worden sei. Übernommen wer- den die Punkte gemäß vorliegendem Änderungsantrag. I. Beschluss über den Änderungsantrag Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen: - Dachflächen für PV-Anlagen zu nutzen, - Fassaden zu begrünen und - für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffentlich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. - 2 - II. Beschluss über die so geänderte Vorlage Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines Wohngebäudes im öffent- lich geförderten Wohnungsbau auf den städtischen Grundstücken Houdainer Str. o. Nr., 51143 Köln-Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur 1, Flurstück 251 mit Ge- samtkosten in Höhe von 3.840.000 €. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplan- zeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, nach der Umschichtung von der Fi- nanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei der Finanzstelle 5620-1004-7- 5203 - Neubau Houdainer Str. freigegeben. Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen: - Dachflächen für PV-Anlagen zu nutzen, - Fassaden zu begrünen und - für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffent- lich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 08 - Haushaltsmäßige Auswirkungen Houdainer Str.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen Houdainer Str. o.Nr. Porz Oberzündorf Neubau Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Anm. -1 0 1 2 3 4 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 86.17 0 € Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 86.170 € Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 49.632 € Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1 Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529300 Honorarkosten für Planung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 49.632 € Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 63. 951 € Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 63.951 € Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 27.414 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TP 1004 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 27.414 € Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 02 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 0 € 152.25 0 € 235.000 € 1.200.000 € 2.249.850 € 0 € Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 152.250 € 235.000 € 1.200.000 € 2.249.850 € 0 € bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 152.250 € 0 € 0 € 0 € 0 € Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 0 € 235.000 € 1.200.000 € 2.249.850 € 0 € Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Anmerkungen 0 1 Bedarf Teilfinanzplan 1004 Finanzrechnung Bedarf Teilergebnisplan 1004 Ergebnisrechnung Die dargestellten Aufwendungen enthalten keine kalkulatorischen Kosten (wie z. B. Finanzierungskosten). Diese Kosten werden, soweit sie anfallen, im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mietparteien umgelegt und einmal jährlich abgerechnet. Projekt Stadtbezirk Stadtteil Szenario Teilplan 1004 Periode Jahr Monat der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung
Anlage 05.2 - Ansicht Giebel Houdainer Str.
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EG OG TG KG DN 25° Traufe First 15 24 3 DG DN 45° Traufe First OKG Eingang OK Gaube Grundstücksgrenze 13.78 20 6.61 4.425 20 11.035 44 12.90 44 20 125 6.994.641.506.90125 +49.70 üNHN ±0.00 +6.525 +10.935 +52.44 üNHN+52.48 üNHN+52.48 üNHN+52.30 üNHN +52.50 üNHN +59.025 üNHN +63.435 üNHN -3.33 ±0.00 +2.90 +5.80 +6.525 +8.90 +10.935 +49.17 üNHN +52.50 üNHN +55.40 üNHN +58.30 üNHN +59.025 üNHN +61.40 üNHN +63.435 üNHN 50 -2.80 EG OG KG TG Sektionaltor m. Gitterfüllungen Traufe DN 25° DG First 1 52 43 10% 15% 10% DN 45° Traufe First AWH Gaube Umwehrung TG Standsäule mit Schlüsselschalter für TG-Sektionaltor; Kontakt zu Ampelanlage B 150 x T 100 x H 1100 mm verzinkt, antrazith beschichtet Gründung frostfrei Ampelanlage TG-Zufahrt Grundstücksgrenze 4412.9044 20 125 6.99 4.64 1.50 6.90 125 13.788.92 +52.65 üNHN -3.33 -1.18 -65 -40 +49.50 üNHN 50 2.275 1.80 -2.80 ±0.00 +1.15 +2.90 +5.80 +6.525 +10.935 +49.70 üNHN +52.50 üNHN +53.65 üNHN +55.40 üNHN +58.30 üNHN +59.025 üNHN +63.435 üNHN 253.453.0019.003.0070 Gründung gem. Angabe Statik 6.7013.78308.62 25 5 1.91 +49.13 üNHN 2.38 2538 +49.17 üNHN +52.48 üNHN +59.025 üNHN +61.40 üNHN +63.435 üNHN 52 2.68 2534 6.60 4.395 3.79 10.995 52195 2.335 15 25 38 -3.85 -3.33 -2 +6.525 +8.90 +10.935 Entwässerungsrinne ggf. zusätzliche Entwässerungs- rinne (Starkregen) H/B = 420.0 / 594.0 (0.25m²) bauherr architekt status plan datum masstab bauteil gez. format plan nr. index freigegeben zur ausführung datum verteiler projekt bauherr köln, _____________________ x xPlanerstellung Entwurfsplanung 1:100 shu Neubau Mehrfamilienhaus Houdainer Str. hinweise für entwurfspläne Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin bauherr architekt statik gebäudetechnik hls+elt bauphysik freiflächenplanung brandschutz vermessung planindex änderung | ergänzung x x x x x Giebelfassaden 041.18hou-lp3-022 DIN A2 Fassade Giebel | NW Schnitt TG-Rampe Fassade Giebel | SO Amt für Wohnungswesen Ansprechpartner: Herr Eugen Ott Ottmar-Pohl-Platz 1 | 51103 Köln Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses (II+SD, Gebäudeklasse 3) mit 14 Wohneinheiten: geförderter Wohnraum, alle Wohnungen barrierefrei, zwei Wohnungen rollstuhlgerecht; offene Bauweise mit Tiefgarage (10 PKW-Stellplätze, Mittelgarage) Houdainer Straße o.Nr. (zwischen Nr. 70c und 74) 51143 Köln - 17.09.2019 17.09.19 x DD | BD D 0.8 WD | WA 0.12 T 30 bestand abbruch stahlbeton mauerwerk gk | gipsdiele ps-hartschaum wd mineralisch fertigteil detailhinweis mit nr. änderungshinweis index türnummer RFB FFB OK RD UK RD VK AK UZ | ÜZ WHG 1.01 UV EUV HK RM RWA WH BE RR deckendurchbruch bodendurchbruch wanddurchbruch wandaussparung wohnungsnummer rohfußboden fertigfußboden oberkante rohdecke unterkante rohdecke vorderkante außenkante unterzug | überzug unterverteilung elektro-unterverteilung rauchmelder heizkörper rauch-wärmeabzug wandhydrant bodeneinlauf regenfallrohr A Atelier Halle 59 Lüderichstraße 2-4 51105 Köln Tel 0221 - 80 14 66 80 Fax 0221 - 80 15 87 30 www.hussmannundmacht.de dieser plan darf nur mit einwilligung in einen anderen maßstab übertragen werden. ohne vorherigen freigabevermerk darf er weder für die ausführung des vorgesehenen bauvorhabens noch für ein anderes verwendet werden. bezugshöhe +0.00m planung +0.00m = OK FFB EG entspricht + 52,50m über NHN notausgangNA DS T30 tür, feuerhemmend tür, dichtschließend T 30 RS tür, feuerhemm., rauchdicht F 30 feuerhemmend gem. landesbauo nrw F 90 feuerbeständig gem. landesbauo nrw + OL | SL festverglasung oberlicht | seitenlicht
Anlage 10 - Alternative Passivhaus Houdainer Str., Stand 15.01.2021
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Anlage 10 – Houdainer Str. o.Nr. Alternative Planung und Errichtung im Passivhausstandard Als Alternative zu der vorliegenden Planung des Mehrfamilienhauses im Energiestandard der EnEV 2016 käme grundsätzlich auch eine Planung und Errichtung im Passivhausstandard in Betracht. In dem vorliegenden Bauvorhaben hat die Verwaltung jedoch Bedenken, diesen Energiestandard hinsichtlich wirtschaftlicher Aspekte durch daraus resultierenden erheblichen Kostenerhöhungen und einer zeitlichen Verzögerung der Baumaßnahme zu planen. Darüber hinaus ist die effiziente Nutzung eines Wohngebäudes im Passivhausstandard stark abhängig von der richtigen Handhabung der Technik durch die zukünftigen Mieter. Für zukünftige Bauvorhaben im öffentlich-geförderten Wohnungsbau möchte die Verwaltung jedoch mit der Politik Lösungen finden, um dem Anliegen des Klimaschutzes und der Energieeinsparung Rechnung zu tragen.Daher ist eine politische Positionierung notwendig, um die Wirtschaftlichkeit der Baukosten im öffentlich geförderten Wohnungsbau mit dem berechtigten Anspruch des Klimaschutzes und der Energiesparsamkeit in Einklang zu bringen. Für die bereits entschiedenen Bauvorhaben bittet die Verwaltung darum, diese in der vorgelegten Form zu realisieren. Die Anlage möchte daher die Punkte der notwendigen Diskussion aufgreifen und die Sicht der Verwaltung dastellen. Unter dem Passivhausstandard versteht man ein nachhaltiges Baukonzept, das mit Hilfe energieeffizienter Bauteile und einer speziellen Lüftungstechnik enorme Energieeinsparungen erreicht. Der Energieverbrach eines Passivhauses darf 15 kWh/m² nicht überschreiten. Bei Wohngebäuden im Passivhausstandard kann meist auf ein konventionelles Heizverteilsystem verzichtet werden, da es sich „passiv“ heizt und kühlt. Der Wärmeverlust wird dabei durch eine optimierte Gebäudehülle minimiert, so dass der erforderliche Restheizwärmebedarf zu Teilen über eine Lüftungsanlage, die über einen Wärmetauscher verfügt, eingebracht werden kann. Pollen, Staub und Schadstoffe werden im Rahmen des Luftwechsels über Filter abtransportiert. Große, zur Südseite ausgerichtete Dreischeibenverglasungen fangen die Sonnenenergie ein und speichern die gewonnene Wärme in Räumen und Wänden. Um den verbleibenden Restheizwärmebedarf auszugleichen, kommen als Alternative zu einer konventionellen Heizungsanlage eine Zuluftheizung, Wärmepumpe, Ofen, Gas- Brennwertkessel oder der Anschluss an das Nah- oder Fernwärmenetz in Betracht. Die Warmwasseraufbereitung kann durch den Einsatz einer thermischen Solaranlage unterstützt werden. Mit der Errichtung eines Wohnhauses im Passivhausstandard wird angestrebt, monatliche finanzielle Belastungen durch Nebenkosten für die Mieter zu minimieren und darüber hinaus einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Eine optimal-effiziente Nutzung des Wohngebäudes hängt jedoch maßgeblich vom Lüftungs- und Heizverhalten der Nutzer ab bzw. ist ein entsprechendes konsequentes Nutzerverhalten hierfür unerlässlich. Da sich Nutzung und Bedienung der Wohneinheiten von konventionellen Heizungs-, Luft- und Raumsystemen unterscheiden, ist eine intensive Auseinandersetzung der Nutzer mit den alternativen Technologien notwendig. Dies setzt ein hohes Maß an persönlichem Interesse und Überzeugung an den Vorteilen eines Wohngebäudes im Passivhausstandard voraus. Die Motivation der Bewohner ist somit ausschlaggebend für den Erfolg des Prinzips. Die Einweisung der Bewohner in die neuen Technologien und die damit einhergehende langfristige Betreuung des öffentlich-geförderten Wohnraums liegen in der Verantwortung der Stadt Köln als Eigentümerin und Vermieterin. Durch die kostenintensive, aufwändige und störungsanfällige Technik können dauerhaft hohe Betriebskosten für Wartung, Instandhaltung und Austausch entstehen. Die technischen Anlagen in einem im Passivhaus errichteten Gebäude bedürfen insoweit einer regelmäßigen bzw. turnusmäßigen Wartung, insbesondere hinsichtlich des Filtertausches der Lüftungsanlage und Überprüfung des Wärmetauschers. Bei etwaigen Störungen oder einem Ausfall der Lüftungsanlage und/oder des Wärmetauschers besteht eine sofortige Handlungs- bzw. Instandsetzungsnotwendigkeit, da der gesamte technische Zyklus unterbrochen ist. Gleiches gilt bei einem Stromausfall. Auf Grund der neuen und bisher noch nicht weit verbreiteten Technik bzw. vorhandener qualifizierter Fachunternehmen, kann die zeitnahe Beauftragung zur Mängelbeseitigung insoweit eine problematische Hürde darstellen. Regelmäßig notwendiger Wartungsaufwand wird über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt. Die Nutzung des Wohngebäudes im Passivhausstandard erfordert ferner ein umfassendes Controlling. Der Energieverbrauch ist dabei regelmäßig zu dokumentieren und entsprechend zu kontrollieren. Etwaige Abweichungen hinsichtlich eines Mehrverbrauchs hätten ein notwendiges Einwirken auf die Nutzer zur Folge. Mit Planungsbeschluss 2384/2018 wurde die Verwaltung ermächtigt, Planungen zu einem Neubau im öffentlichen Wohnraum aufzunehmen. Die Entwurfsplanung ist unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes und Beachtung der Generationengerechtigkeit nach den Vorgaben EnEV 2016 abgeschlossen. Bisher sind Planungskosten von rund 190.000 € entstanden. Auf Grund der technischen Unterschiede gegenüber einem Wohnhaus mittleren Standards, wäre bei einer Umplanung im Passivhausstandard auch eine Neuplanung der Grundrisse erforderlich. Dies basiert schlussfolgernd auf der Tatsache, dass durch das Mehr an Gebäudetechnik die Installationsschächte neu dimensioniert werden müssten, was sich unmittelbar negativ auf die Größen der Wohnflächen auswirkt. Die bisher berücksichtigten Abstands- und Bewegungsflächen sowie die notwendige Barrierefreiheit könnten nicht weiter nachgewiesen werden. Die Raum- und Wohnungsgrößen entsprächen dann gegebenenfalls auch nicht mehr den Wohnraumförderbestimmungen. Eine Realisierung der bisher geplanten 14 Wohneinheiten ist im Passivhausstandard voraussichtlich nicht umsetzbar. Eine Umplanung auf ein Wohngebäude im Passivhausstandard führt hinsichtlich der Fertigstellung zu einer terminlichen Verzögerung des gesamten Projektes. Die Verwaltung geht von einer zeitlichen Verschiebung von rund zwölf Monaten aus, bis der Stand der heutigen Planung erreicht sein wird. Die zeitliche Einschätzung umfasst dabei Vertragserstellung, Planung, Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt sowie die Beteiligung der politischen Gremien. Bei der Errichtung eines Wohnhauses nach dem Passivhausstandard sind investive Mehrkosten von rund 16 % gegenüber der Errichtung eines Wohnhauses mittleren Standards zu erwarten. Die zu erwartenden Mehrkosten für Planung und Baukosten, ohne Beachtung des steigenden Baupreisindexes, betragen rund 760.000 €. Die Förderobergrenze kann durch die Umplanung in ein Wohngebäude im Passivhausstandard überschritten werden. Eine Ermittlung ist erst nach Umplanung möglich. Eine entsprechende Überschreitung würde dabei ggfs. zum Wegfall der Förderberechtigung führen.
Anlage 07 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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14 24.102013 143 GREEN BERREERIENE 56 über Dez. V Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem Grundstück Houdainer Str. (Bezirk 7) hier: Prüfung der Kostenberechnung, RPA- Nr. 2019/1437 Eingereichte Kosten: rd. 3.837.078,- EUR brutto Sehr geehrte Damen und Herren, in der Ratssitzung am 27.09.2018 wurde die Planung zum Neubau eines Mehrfamilienhau- ses im sozial geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. o. Nr. (Köln-Zündorf) mit einem geschätzten Kostenrahmen von 3.140.000,-€ beschlossen (Vorlagen - Nr. 2384/2018). im Rahmen dieser Planung durch ein von -56-, Amt für Woh- nungswesen, beauftragtes Architekturbüro wurden ein Planungsentwurf und eine Kostenbe- rechnung erstellt. -56- beabsichtigt darauf basierend, einen Baubeschluss zu erwirken. Vor- gesehen ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen, einem Dachge- schoss, sowie Unterkellerung und Tiefgarage. Die Planung sieht einen Baukörper mit 14 bar- rierefreie Wohneinheiten zwischen 45- und 93 m?, wovon zwei rollstuhlgerecht sein sollen, in konventionelier Bauweise unter Beachtung der EnEV 2016 vor. Die vorgelegten Unterlagen wurden mit dem Ergebnis geprüft, dass der Fortführung der Maßnahme grundsätzlich keine Bedenken entgegenstehen. Im Einzelnen wurde im Rahmen der Prüfung folgendes festgestellt: Die Erhöhung der vorliegenden Kostenschätzung gegenüber dem Kostenrahmen aus dem Planungsbeschluss wurde durch die Fachdienststelle wie folgt begründet: Eine allgemeine Preissteigerung der Baupreise für das Jahr 2019 gegenüber 2018 von rund 5%, sowie durch die im Rahmen der tiefergehenden Planung zusätzlich gewonnenen Er- kenntnisse, hier die Notwendigkeit einer Lüftungsanlage sowie die Errichtung von Rückstau- schächten und einer Hebeanlage für die Grundstücksentwässerung. Dementsprechend erhöhen sich auch die Planungskosten anteilig. Die vorgelegten Kosten i.H.v. von rd. 3.837.078,- EUR brutto teilen sich in den Kostengrup- pen nach DIN 276 wie folgt auf: 200er, Vorbereitende Maßnahmen 53.859,- EUR 300er, Bauwerk - Baukonstruktion 2.056.497,- EUR 400er, Bauwerk - technische Anlagen 518.329,- EUR 500er, Außenanlagen und Freiflächen 416.186,- EUR 600er, Ausstattung und Kunstwerke - 700er, Baunebenkosten 792.206,- EUR Die Planungskosten betragen in Bezug auf die Baukosten (300er & 400er) ca. 31%. 12 -2- Nicht berücksichtigt wurden laut den Unterlagen die internen Kosten (Bauherrenkosten), Diese sollten der Vollständigkeit halber mit aufgeführt werden. Bei den Mengen- und Kostenangaben konnten nach stichprobenartiger Prüfung keine unge- wöhnlich auffälligen Ansätze erkannt werden. Die Kosten auf die laut Angaben der Fachdienststelle förderfähige Wohnfläche (1028 m?) bezogen werden mit rd. 2904,- €/m? (einschi. 500er Kostengruppe) angegeben. Damit befin- det sich das Objekt unterhalb des für 2019 vorgesehen Orientierungswertes von 3.000 €/m?, der von der Bewilligungsstelle bei der Förderantragstellung als Grenzwert angegeben wird. Ein Teil der Finanzierung in Höhe von 2.050 €/m? Wohnfläche kann laut den Unterlagen über ein zinsgünstiges Darlehen der NRW-Bank erfolgen. Auf vergleichbare Objekte aus dem Baukostenindex bezogen bewegt sich die Maßnahme tendenziell im oberen, aber noch angemessenen Kostenbereich. Begründet wird dies mit dem Umstand, dass die Maßnahme gemessen am sozialen Wohnungsbau mit nur 14 Wohneinheiten eher klein ist. Damit steigt der Anteil der Nebenflächen/Erschließungsflächen, die sich kostenmäßig auf das Bauvorhaben auswirken. Zudem ist zur Sicherstellung von Stellplätzen laut Angaben der Fachdienststelie der Bau einer Tiefgarage notwendig, die auf- grund der Lage im Wasserschutzgebiet als sogenannte „weiße Wanne" auszuführen ist. Die Pläne und Kostenberechnungen der externen Planer und Fachplaner sind größtenteils vom Bauherrn und Entwurfsverfasser mitgezeichnet. Der Baubeginn ist laut den Unterlagen für April 2021 und die Fertigstellung für Juli 2022 vor- gesehen. Die Bauzeit wird mit rund 16 Monaten angegeben. Der Vorlauf von gut einem Jahr für Planung, Baugenehmigung, Ausschreibung und Vergabe sollte für eine Maßnahme in dieser Größenordnung ausreichend sein. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 3660/2019 Freigabedatum 11.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. o. Nr. 2, 51143 Köln - Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf den städtischen Grundstücken Houdainer Str. o. Nr., 51143 Köln-Zündorf, Ge- markung Oberzündorf, Flur 1, Flurstück 251 mit Gesamtkosten in Höhe von 3.840.000 €. Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Bau- maßnahmen, nach der Umschichtung von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei der Finanzstelle 5620-1004-7-5203 - Neubau Houdainer Str. freigegeben. Integrationsrat 18.08.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Bauausschuss 31.08.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.840.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 49.632 € c) bilanzielle Abschreibungen 63.951 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge 89.137,87 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Neben der allgemeinen Daseinsvorsorge im Themenfeld Wohnen stellt das Amt für Wohnungswesen die Versorgung von Personengruppen mit besonderen Bedarfen sicher. Hierzu gehö rt auch die B e- reitstellung und Verwaltung von Unterkünften und Wohnungen für dringend Wohnungssuchende. In der Kölner Stadtgesellschaft besteht nach wie vor ein großer und breit gefächerter Bedarf an indi- viduellem Miet-Wohnraum. Hierzu zählen insbesondere Wohnungen für Einkommensgruppen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, sich am Wohnungsmarkt aber selber nicht versorgen können. Der Bestand an entsprechenden in der Regel öffentlich geförderten Wo h- nungen mit Mietpreisbindung, die dar über hinaus auch einen zeitgemäßen bedarfsgerechten und bautechnischen Standard bieten, ist jedoch nach wie vor nicht ausreichend. Auch die errichteten Wohnungsneubauten der letzten Jahre haben insoweit nur ansatzweise zur Entspannung der Situati- on beitragen können. In der Konsequenz muss ein Großteil dieses Personenkreises von der Stadt Köln auf öffentlich -rechtlicher Grundlage – teilweise in angemieteten kostenintensiven Objekten – untergebracht werden, obwohl ein Miet -Wohnverhältnis grundsätzlich möglich wäre. Hierzu zählen unter anderem Geflüchtete, die trotz eines längerfristigen Aufenthaltsstatus weiterhin in städtischen Unterkünften leben. Neben diesem Personenkreis sollen auch von Obdachlosigkeit bedrohte Me n- 3 schen nach Möglichkeit in reguläre Wohnver hältnisse geführt werden, um hierdurch nicht nur dem Grundbedürfnis auf eigenverantwortliches Wohnen Rechnung zu tragen, sondern gleichzeitig auch den Haushalt zu entlasten, indem die hohen Unterbringungskosten pro Kopf in den städtischen Sozi- aleinrichtungen reduziert werden können. Hierdurch erhält die Verwaltung zudem auch Handlung s- spielräume im Umgang mit ihren Unterkünften und Wohnheimen, etwa zur Reservehaltung. Die Verwaltung forciert daher auf den ihr zur Verfügung stehenden Flächen entsprechende Wo h- nungsbaupotenziale, um dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum zu realisieren. Dementsprechend hat der Rat in seiner Sitzung vom 27.09.2018 beschlossen, am Standort Houdai- ner Str. Planungen zur Schaffung von Wohnraum im öffentlich geförderten Wohnungsbau aufzuneh- men (Planungsbeschluss 2384/2018). Geplantes Vorhaben: Den oben dargestellten Hintergrund berücksichtigend, beabsichtigt die Verwaltung, auf dem städt i- schen Grundstück an der Houdainer Str. einen öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren, um dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen. Bei der späteren Belegung sollen insbesondere anerkannte Geflüchtete im Rahmen der sogenannten Drittelbelegung, wozu sich die Verwaltung selbst verpflich- tet hat, berücksichtigt werden, um diesen Personenkreis verstärkt in die Bevölkerung zu integrieren. Bauplanungsrecht: Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau - und pla- nungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit der insgesamt 2.234 m² großen Teilgrundstücksfläche festgestellt. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich in Ermangelung eines Bebauungsplans für das in Re- de stehende Grundstück nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demn ach ist ein Bauvorhaben inner- halb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baul i- chen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Bauvorhaben Houdainer Str. o. Nr. liegt innerhalb überbaubarer Flächen und ist planungsrecht- lich grundsätzlich zulässig. Hinsichtlich der Höhenentwicklung (Geschossigkeit) sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Der Umgebungsrahmen nach § 34 BauGB zu o.g. Grundstück wird im Westen, Norden und Osten durch die Houdainer Str. und im Süden durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche definiert. Dieser Bereich ist durch 2 geschossige Gebäude mit Satteldach geprägt. In einer ämterübergreifenden Vorbesprechung des Bauvorhabens wurde eruiert, dass die geplante Be- bauung in diesem Zusammenhang mit zwei Vollgeschossen mit Satteldach grundsätzlich möglich ist. Eine darüber hinausgehende Erhöhung ist im Hinblick auf das Einfügungsgebot nicht zu rechtfertigen. Baubeschreibung: Die auf diesen bau - und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen fußende Entwurfsplanung sieht nunmehr ein Mehrparteien-Wohnhaus in konventioneller Bauweise vor. Der zweigeschossige Ba u- körper besitzt ein ausge bautes Dachgeschoss mit Satteldach. Zusätzlich sind eine Unterkellerung und eine Tiefgarage vorgesehen. Nach der vorliegenden Planung beträgt die Wohnfläche der abgeschlossenen Wohnungen insgesamt rund 1056 m². Es sind 14 Wohneinheiten geplant, deren Größe zwischen rund 45 m² und 93 m² vari- iert. Im Erdgeschoss befinden sich vier 3-Zimmer-Wohnungen, von denen zwei rollstuhlgerecht sind. Das 4 1. Obergeschoss beinhaltet vier 4-Zimmer-Wohnungen. Für das Dachgeschoss sind zwei 1-Zimmer- Wohnungen sowie vier 2-Zimmer-Wohnungen vorgesehen. Alle Wohnungen verfügen über Freiberei- che als Mietergärten, Terrassen, Balkone oder Dachterrassen. Alle 14 Wohnungen werden nach den geltenden baurechtlichen Vorschriften und nach den Woh n- raumförderbestimmungen barrierefrei errichtet. Die zwei rollstuhlgerechten 3-Zimmer-Wohnungen im Erdgeschoss verfügen über größere Abstellräume als Kellerersatz. Die zu den sonstigen Wohnungen gehörenden Abstellräume wurden im Keller eingeplant, um in den oberirdischen Geschossen keine Wohnfläche zu verlieren. Aufgrund der Geschossigkeit und der barrierefreien Zugänglichkeit der roll- stuhlgerechten Wohnungen im Erdgeschoss, kann auf eine Installation von Aufzügen verzichtet wer- den bzw. ist diese nach § 39 Abs. 4 Landesbauordnung (LBO NRW) erst ab dem vierten Geschoss gesetzlich gefordert. Gem. Anlage 1 Nr. 1.2.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) „sollen die Treppenhäuser so gestaltet werden, dass die Wohnungen mindestens durch nachträgliche Bau- maßnahmen, in der Regel durch Ein - oder Anbau eines Aufzugs, stufenlos erreichbar gemacht wer- den können (Nachrüstbarkeit). Daher wird pro Treppenhaus ein Aufzugschacht konstruktiv vorgerich- tet, um somit die Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung von Fördermitteln in Gänze zu wah- ren. Zusätzlich sind neben dem Treppenhaus Abstellräume für Kinderwagen und Rollatoren vorgese- hen. Im Kellergeschoss befinden sich Technik- und Serviceflächen für Hausmeister, Trockenräume, Haus- anschluss und Heizungszentrale. Die Mieterkeller sind je hälftig über zwei Flure zug änglich und nur über das Treppenhaus erreichbar. Energetisch ist das Gebäude entsprechend den Bestimmungen bzw. auf Grundlage der aktuellen Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV 2016) geplant. Die Umsetzung eines darüber hinausgehender Energiestandard (Passivhaus-Standard) ist gem. den einschlägigen Förderbestimmungen nicht g e- fordert bzw. von der Verwaltung aus den nachfolgenden Gründen auch nicht beabsichtigt. Grundsätz- lich ist die Planung und Umsetzung von Wohngebäuden unter Berücksichtigung des Passivhaus - Standards realisierbar. Die bislang durchgeführten Vergleiche haben jedoch gezeigt, dass die Errich- tung von Gebäuden nach EnEV in der Regel die wirtschaftlichere Lösung darstellt, da hierbei der ge- ringste Barwert bzw. die geringste Amortisationsdauer ausge wiesen wurde; siehe hierzu Vorlage 0537/2018. Darüber hinaus favorisiert die Verwaltung insbesondere im öffentlich verwalteten G e- schosswohnungsbau auch weiterhin den Standard nach EnEV 2016, da sich dieser bewährt hat, die entsprechende Anlagentechnik wartungsfreundlich ist und von vielen Nutzergruppen akzeptiert wird. Als Heizsystem fungiert eine zentrale Gas -Heizungsanlage mit zentraler Warmwasserbereitung, un- terstützt durch eine Wärmepumpe als regenerative Energiequelle. Die Verteilung der Raumwärme erfolgt mittels Heizkörpern. Grünanlagen sowie Verkehrsflächen entstehen im hinteren Geländebereich. Auf den Abstandsflächen zur Straße sind zwei offene Pkw-Stellplätze vorgesehen, welche behindertengerecht ausgeführt wer- den. Diese sind zur Nutzung durch die Mieter der rollstuhlgerechten Wohnungen im EG vorgesehen. Eine Tiefgarage soll weitere 10 Stellplätze zur Verfügung stellen, da die Grundstücksgröße nicht aus- reicht, diese oberirdisch zu errichten. Da gem. Stellplatzsatzung 14 Stellplätze errichtet werden müss- ten, sollen zwei Stellplätze abgelöst werden. Der Zugang zur Tiefgarage erfolgt über eine Rampe seitlich des Gebäudes. In der Tiefgarage ist zusätzlich ein Fahrradraum vorgesehen, in dem bis zu 26 Fahrräder abgestellt werden können. Zusätzlich zu dem Fahrradraum werden oberirdisch im Außen- bereich Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Hinter dem Gebäude sind zwei Sandspiel - und eine Rasenfläche vorgesehen, die von Sitzbänken begleitet werden. Die Freiflächen werden, wo erforderlich, mit Hecken aus heimischen Gehölzen ab- gegrenzt. Die Bepflanzung der verbleibenden Grünflächen erfolgt unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Aspekte, wie dem Vogel- und Insektenschutz. So sind beispielsweise hinter der Sand- 5 Spielfläche eine Wildhecke mit Obstbäu men und ein Wildstaudensaum geplant. Die Mietergärten werden durch entsprechende Bepflanzung und Tore von der Spielfläche abgegrenzt. Die Verwaltung hat im Mai 2020 intern ihre aktualisierten Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards für die Bauprojekte im Wohnungsbau abgestimmt. Dadurch sollen die Planungen vereinheitlicht und optimiert, andererseits die Innovation und Kreativität der planenden Architekten und Fachingenieure jedoch nicht eingeschränkt werden. Die abgestimmten Standards werden zeitnah den Gremien als Mitteilung vorgelegt. Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt mindestens 60 Jahre. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressourcenver- brauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu - als auch bei Ersatzbauten. Um einer wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technologien von Wissenschaft und Technik nach- haltig ist. Zeitrahmen: Der Baubeginn könnte voraussichtlich ab August 2021 erfolgen, wobei mit einer reinen Bauzeit von 16 Monaten zu rechnen ist. Die Fertigstellung ist bis zum 31.12.2022 geplant. Wirtschaftlichkeit: Der geplante Neubau an der Houdainer Str. o. Nr. ist in seiner Gesamtheit eine investive Einzelmaß- nahme. Aus der vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 ergeben sich bei derzeitigem Pla- nungsstand Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 3.837.077,72 € brutto. Diese Kostenberech- nung geht davon aus, dass Abweichungen der im Bauverlauf tatsächlichen entstehenden Kosten bei maximal 20 % liegen. Diese Berechnung beinhaltet sämtliche Bau - und Baunebenkosten inklusive Mehrwertsteuer, interne oder kalkulatorische Kosten sind nicht umfasst. Im Vorfeld einer Investitionsmaßnahme ist ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, vgl. § 13 KomHVO. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich aus mehreren Alternativen kommt im vorliegenden Fall nicht in B e- tracht, da es gerade Ziel der Verwaltung ist, auf ausgewählten Grundstücken Wohnungsbau in Eigen- regie zu betreiben und selbst zu vermieten. Alternativ zu betrachtende Investorenmodelle bieten der Verwaltung hier nicht die Gestaltungsräume, die notwendig sind. Insbesondere Belegungsrechte, Objektkontrolle und planerische Freiheit spielen in diesem Zusammenhang eine herausragende Rol- le. Es besteht insoweit kein Vergleichspunkt. Gleichwohl sollen die städtischen Wohnbauprojekte wirtschaftlich sein. Ziel der Stadt Köln ist es hier- bei nicht, mit dem eingesetzten Investitions-Kapital eine Rendite zu erwirtschaften. Vielmehr steht hier im Vordergrund, auch im Bereich des sozialen Geschosswohnungsbaus nach Möglichkeit kostende- ckend zu arbeiten. Kostenvorteile lassen sich grundsätzlich jedoch allein schon dadurch erzielen, dass durch den neu geschaffenen Miet-Wohnraum Menschen aus den städti schen Unterbringungs-Einrichtungen hierin umziehen können. Unterbringungsplätze sind pauschal betrachtet kostenintensiver als eine Mietwoh- nung. Unabhängig hiervon soll ein Investitionsvorhaben im sozialen Wohnungsbau aber schon für sich ge- 6 nommen wirtschaf tlich sein. Die Verwaltung hat daher für das vorliegende Bauvorhaben eine Wir t- schaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen. Diese Betrachtung orientiert sich an der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite B erech- nungsverordnung - II.BV) Diese II. BV ist anzuwenden, wenn für ein Bauvorhaben im geförderten Wohnungsbau eine Kostenmiete ermittelt werden soll. Sie ist ebenfalls anzuwenden, um die Wir t- schaftlichkeit eines Vorhabens - ausgehend von einem feststehenden Mietzins (in diesem Falle 6,80 € im Anfangsjahr) zu berechnen. Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gege n- überstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen und Erträge. Die von Verwaltungsseite erstellte Berechnung berücksic htigt auch Preissteigerungen (2 % p. a.) bzw. Mieterhöhungen (1,5 % p. a.) über die angenommene Projektlaufzeit, wobei die jährlichen Werte übersichtlich als Durchschnittswerte zusammengefasst sind. Die Aufstellung ist als Anlage 9 beig e- fügt. Im Ergebnis s tehen den laufenden jährlichen Aufwendungen von durchschnittlich 168.300 € laufende jährliche Erträge von durchschnittlich 165.200 € gegenüber. Es ergibt sich somit eine leichte Unterde- ckung von 3.100 € pro Jahr. Über den Gesamten Projektzeitraum von 60 Jahren bedeutet dies einen Verlust von rund 186.000 €. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um ein durchschnittliches Ergebnis handelt; die Ergebnisse in den einzelnen Jahren fallen abweichend aus. Ferner ist ein Teil der berechneten Auf- wendungen, namentlich die Eigenkapitalkosten, lediglich kalkulatorischer Natur. Die Erträge hingegen fallen tatsächlich in der genannten Höhe an. Das gilt insbesondere auch für die jährlich um 1,5 % steigenden Mieterträge, da diese Staffelung förderrechtlich zulässig ist und von der Stadt Köln regel- mäßig in Anspruch genommen wird. Durch die öffentliche Förderung unterliegt die monatliche Miete nach erfolgtem Neubau einer Prei s- bindung nach dem Wohnungsbindungsgesetz. Die Preisbindung gilt für 30 Jahre. Zu Beginn darf sie 6,80 € pro m² Wohnfläche monatlich nicht überschreiten. Nach Ablauf von 30 Jahren kann der Miet- preis dann dem frei finanzierten Wohnungsbau auf Grundlage des Mietspiegels für die Stadt Köln angepasst werden. In der oben genannten Wirtschaftlichkeitsberechnung wird aber davon ausgegan- gen, dass die Stadt Köln die Wohn ungen auch nach Ablauf der Bindungsfrist nur an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins vermietet und die Mieten dementsprechend nicht anpasst. Es erfolgt in- soweit keine Spekulation auf eine Rendite nach Ablauf der Bindungsfrist. Die in den haushaltsmäßigen Auswirkungen ausgewiesenen Werte für die jährlichen Folgeaufwen- dungen und -erträge sind statisch berechnet, da sie nur der mittelfristigen Finanzplanung dienen. Da die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dynamisch ist bzw. den gesamten Projektzeitraum berücksichtigt, weichen deren jährliche Durchschnittswerte hiervon ab. Finanzierung: Für das Projekt ist im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen der Planungen mit Ausgaben in Höhe von 235.000 € zu rechnen. Zur Finanzierung dieser noch erforderlichen investiven Auszahlungen stehen im Haushaltsplan 2020 im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Aus- zahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-7-5203 - Neubau Houdainer Str. durch Umschichtungen von der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999 – Flüchtlings-WH, entsprechende Mittel zur Verfügung. Die Mittel für das Jahr 2021 wurden im gleichen Teilfinanzplan im Doppelhaushalt 2020/2021 bei der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH, veranschlagt und werden im Rahmen der Bewir t- schaftung umgebucht. 7 Der Mittelbedarf für die Jahre 2022 ff. ist in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen. De- zernat V wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewie- senen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. Die konsumtiven Aufwendungen fallen erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens für die Bauunter- haltung an und sind für die Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs der investiven Maßnah- me zwingend notwendig und müssen aufgewendet werden, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen. Insofern sind die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 erfüllt. Hinweis zur Mittelbeschaffung: Ein Teil der Finanzierung soll über die NRW-Bank gemäß den Wohnraumförderbestimmungen erfol- gen. Der förderfähige Darlehensgrundbetrag beträgt hierbei 2.250 € pro m² Wohnfläche bei einer künftigen Belegung mit Mietern der Einkommensgruppe A (6,80 € kalt pro m² im Anfangsjahr). Bei der vorliegenden bzw. geplanten Gesamtwohnfläche beträgt das vo raussichtliche Gesamt -Darlehen 2.337.000 €, inklusive Zusatzdarlehen, die beispielsweise für rollstuhlgerechten Wohnraum beantragt werden können. Auf den Darlehensbetrag wird grundsätzlich ein Tilgungsnachlass in Höhe von 30 % gewährt, in diesem Fall in Höhe von 703.900 €. Der Förderantrag wurde bereits im Februar 2020 ge- stellt. Aufgrund von Vorgesprächen mit der Bewilligungsstelle ist zum jetzigen Zeitpunkt unter B e- rücksichtigung der planungsrechtlichen und gestalterischen Vorgaben und Rahmenbedingungen von einer Förderzusage auszugehen. Anlagen Anlage 01 – Übersichtsplan Anlage 02 – Lageplan Anlage 03 – Schrägluftbild Anlage 04 – Freianlagenplan Anlage 05 – Ansichten Anlage 06 – Grundrisse Anlage 07 – Stellungnahme RPA Anlage 08 – Haushaltsmäßige Auswirkungen Anlage 09 – Wirtschaftlichkeitsberechnung
Anlage 06.1 - Grundriss KG Houdainer Str.
7782 Zeichen
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Houdainer Str.
P
P
P
P
Grundstücksgrenze
Rinne Rinne
First =
62,11
AWH =
58,51
EFH =
52,62
II SD
I PD
Ga
AWH = 55.14
GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze
AWH = 54.80
251
Stadt Köln
Grdb.Bl. 4424
15%
TG-Decke:
unterseitig gedämmt
TG-Decke:
unterseitig gedämmt
TG-Decke:
unterseitig gedämmt
10%
10%
1
23
optional:
zusätzlicher Lüftungs-
schacht TG
110
T30 RS
T30 RS
T30 T30
T30 RS T30 RS
T30 RS
T30 RS
T30 RS
T30 RS
Deckenstärke 22 cm Deckenstärke 22 cm
KG-Decke:
unterseitig gedämmt
KG-Decke:
unterseitig gedämmt
RR RR RR
1 2 3
BRH 155 BRH 155 BRH 155
BRH 100 BRH 100
R
Rohbaumasse
Fertigmaße
Legende Bewegungsflächen | Vermassung
Bewegungsfläche
rollstuhlgerecht
Bewegungsfläche
barrierefrei
B
AUSGANG
Schornstein
Gastherme
außen 36x36 cm
FEUERBESTÄNDIGFEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
KG-Decke:
unterseitig gedämmt
FEUER-
HEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUER-
BESTÄNDIG
FEUER-
BESTÄNDIG
FEUERBESTÄNDIGFEUERBESTÄNDIG FEUERBESTÄNDIGFEUERBESTÄNDIGFEUERBESTÄNDIG
FEUERBESTÄNDIG
FEUER-
BESTÄNDIG
FEUER-
BESTÄNDIGFEUER-
HEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUERHEMMENDFEUERHEMMEND
KG-Decke:
unterseitig gedämmt
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
19.62 m²
Hausanschluss | TGA
22.05 m²
3.23 m²
7.93 m²
TRH 1
19.85 m²
5.36 m²
5.35 m²
Flur MK 1
10.64 m²
5.35 m²
5.35 m²
5.35 m²
5.35 m²
5.35 m²
5.35 m²
5.35 m²
5.35 m²
Flur MK 2
10.64 m²
7.93 m²
TRH 2
19.85 m²
3.23 m²
19.72 m²
Hausmeister | Putzm.
22.05 m²
Rampe
77.38 m²
Trockenraum 1 Schleuse 1
Schacht 1
Schleuse 2
Schacht 2
Trockenraum 2
BRH 155
BRH 155
A -101
A -102
A -103
A -104A -105
A -106
A -107
A -108 A -109
A -111
A -110
A -112
Mieterkeller W1
Mieterkeller W5 Mieterkeller W6
Mieterkeller W9
Mieterkeller W10
Mieterkeller W11
A -113
A -114
A -115
A -116
A -117
A -118
Mieterkeller W4
Mieterkeller W7
Mieterkeller W8
Mieterkeller W12
5.36 m²
5.35 m²
A -119
A -120
Mieterkeller W13
Mieterkeller W14
A -121 A -122
A -123
A -124
A -125
A -126
TG-Decke:
unterseitig gedämmt
BRH 155
TG inkl. Fahrradraum
495.96 m²
Sektionaltor
Ein- | Ausfahrt mit
Ampelregelung
2.0 % Gefälle 2.0 % Gefälle
2.0 % Gefälle
2.0 % Gefälle 2.0 % Gefälle
Rohbau
Räume
Räume
Gesamt
2.825 2.69 2.30 2.80 2.80 2.69 2.69 2.69 2.69 2.80 2.80 2.30 5.515
25 4.14 50 1.00 50 6.65 25
Gesamt
Rohbau
Räume
Räume
6.62 20.28
20
25
2.94 175
3.625 25 4.14 50 1.00 50 6.65 25
25 2.94 30 1.70 25 1.55 25 4.14 50 8.15 25
Öffnungsmaße Fassade
Öffnungsmaße Fassade
Rohbau
Räume
Räume
Gesamt
Rohbau
Öffnungsmaße Fassade
Stützen TG
Lüftungsbauteile Tiefgarage:
(natürliche Belüftung)
geforderter Querschnitt natürliche Lüftung:
10 St.-Pl. x 1.500 cm² = 1,50 m²
x 200% = 3,00 m²
Lüftungsbauteil 1:
Sektionaltor mit Gitterfüllungen
freier Lüftungsquerschnitt:
B 3,10 m x B 2,20 m: 6,82 m²
abzügl. 50% für Konstruktion:
3,41 m²
gesamt: 5.77 m²
Lüftungsbauteile 2+3:
Lüftungsschacht mit Gitterabdeckung
freier Lüftungsquerschnitt:
L 2,10 m x B 0,80 m: 1,68 m²
abzügl. 30% für Gitterabdeckung:
je 1,18 m²
20
25
5.39 25 2.05 25 5.35 25 5.125 25 5.125 25 5.35 25 2.05 25 5.39
25
20
25 2.94 175
3.625 25 12.79 25
25 2.94 30 1.70 25 1.55 25 4.14 50 8.15 25
Öffnungsmaße Fassade20 38.08 20 3.55
2.03 1.01
60
11.445 1.01
60
7.09 1.01
60
11.445 1.01
60
2.03
20
25
7.715 25 3.10 25 2.00 25 5.10 25 5.10 25 2.00 25 3.10 25 7.715 25
20
5.53 1.01
60
13.74
50 1.01
2.135
1.59
20 1.01
2.135
201.01
2.135
25 4.14 50 8.15 25 1.00
41.83
25 37.58 25 3.50 25
8.715 2.00
1.00
16.65 2.00
1.00
12.465
8.465 20 2.10 20 16.15 20 2.10 20 12.215
5.22
1.57
1.551.55
1.57
15
97 15
1.20
1.20
1.50
1.50
1.00
125
25
5.39 25 1.55 25
125
6.165 6.50 25
125
3.60 125
2545125
1.52285.36
25 5.565 25 5.25 25 2.425 5 1.55 5 3.275 25 3.275 5 1.55 5 2.425 25 5.25 25 5.565 25 3.50 25
501.01
2.1351.59
1.555
1.335 1.735
15stg 18 | 27
125
25
5.39 25 1.55 25
125
6.165 6.50 25
125
3.60125
2545125
1.3351.735
25 5.565 25 1.90 25 1.55 25 1.30 25 7.35 25 7.35 25 1.30 25 1.55 25 1.90 25 5.565 25 3.50 25
1.97283.07
15stg 18 | 27
1.555
14.73 5.75
25 37.58 25 3.50 25
25
20
3.10
2.26
20
25
3.00 19.00 95 2.05 3.45
5.53 1.01
60
7.99 25 5.25 25
25 5.39 25 2.05 25 5.35 25 5.125 25 5.125 25 5.35 25 2.05 25 5.39 25 3.50 25
3stg 18 | 27 3stg 18 | 27
5.22
1.52285.36
Tiefgarage 10 StPl.
Bedarf: 1 StPl. / WE: 14 (-20%: 12)
2 StPl. oberirdisch (rollstuhlgerecht)
Fahrradraum:
Bedarf:
1 StPl. / 40 m² WF: 26 St.
Nachweis
a) Tiefgarage:
20 St. Bewohner
b) Hauseingänge:
12 St. Bewohner/Besucher
501.07
501.07 OK FFB KG:-2.80m
+49.70m üNHN
OK FFB TG:-3.33m
+49.17m üNHN
OK FFB TG:-3.33m
+49.17m üNHN
Bodeneinlauf
gem. Planung TGA
Bodeneinlauf
gem. Planung TGA
Bodeneinlauf
gem. Planung TGA
Bodeneinlauf
gem. Planung TGA
Entwässerungsrinne
Lichtschacht Lichtschacht Lichtschacht Lichtschacht
Lichtschacht
OK FFB KG:-2.80m
+49.70m üNHN
ggf . zusätzl. Entwässerungsrinne
OK FFB TG:-3.45m (Tiefpunkt)
+49.05m üNHN
Bodeneinläufe Tiefgarage an
Gründungsplanung Statik angepasst
Bodeneinläufe Tiefgarage an
Gründungsplanung Statik angepasst
Aufdickung Sohlplatte gem.
Angabe Statik
Aufdickung Sohlplatte gem.
Angabe Statik
Aufdickung Sohlplatte gem.
Angabe Statik
Lüftungsschacht:
Ausführung ohne Bodenplatte (Verfüllung
mit Grobkies zur RW-Versickerung)
Lüftungsschacht Lüftungsschacht:
Ausführung ohne Bodenplatte (Verfüllung
mit Grobkies zur RW-Versickerung)
Lüftungsschacht
Ausgussbecken
1.97 28 3.07
Bodeneinlauf
gem. Planung TGA
Bodeneinlauf
gem. Planung TGA
A CB D E F G H
A CB D E F G H
1 2 43 5
1 52 43
20
125
7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125
20
125
6.99 4.64 1.50 6.90 125
20
125
6.99 4.64 1.50 6.90 125
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
20
125
7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125
H/B = 420.0 / 700.0 (0.29m²)
bauherr
architekt
status
plan
datum masstab bauteil
gez. format
plan nr. index
freigegeben zur ausführung
datum verteiler
projekt
bauherr
köln, _____________________
x xPlanerstellung
Entwurfsplanung
1:100
shu
Neubau Mehrfamilienhaus Houdainer Str.
hinweise für entwurfspläne
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
bauherr
architekt
statik
gebäudetechnik hls+elt
bauphysik
freiflächenplanung
brandschutz
vermessung
planindex
änderung | ergänzung
DIN A2+
041.18hou-lp3-001
Grundriss Kellergeschoß
x x x x x
Amt für Wohnungswesen
Ansprechpartner: Herr Eugen Ott
Ottmar-Pohl-Platz 1 | 51103 Köln
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses
(II+SD, Gebäudeklasse 3) mit 14 Wohneinheiten:
geförderter Wohnraum, alle Wohnungen barrierefrei,
zwei Wohnungen rollstuhlgerecht;
offene Bauweise mit Tiefgarage (10 PKW-Stellplätze,
Mittelgarage)
Houdainer Straße o.Nr. (zwischen Nr. 70c und 74)
51143 Köln
-
17.09.2019
17.09.19 x
DD | BD
D 0.8
WD | WA
0.12 T 30
bestand
abbruch
stahlbeton
mauerwerk
gk | gipsdiele
ps-hartschaum
wd mineralisch
fertigteil
detailhinweis mit nr.
änderungshinweis
index
türnummer
RFB
FFB
OK RD
UK RD
VK
AK
UZ | ÜZ
WHG 1.01
UV
EUV
HK
RM
RWA
WH
BE
RR
deckendurchbruch
bodendurchbruch
wanddurchbruch
wandaussparung
wohnungsnummer
rohfußboden
fertigfußboden
oberkante rohdecke
unterkante rohdecke
vorderkante
außenkante
unterzug | überzug
unterverteilung
elektro-unterverteilung
rauchmelder
heizkörper
rauch-wärmeabzug
wandhydrant
bodeneinlauf
regenfallrohr
notausgangA NA
Atelier Halle 59 Lüderichstraße 2-4 51105 Köln
Tel 0221 - 80 14 66 80 Fax 0221 - 80 15 87 30 www.hussmannundmacht.de
dieser plan darf nur mit einwilligung in einen anderen maßstab übertragen werden.
ohne vorherigen freigabevermerk darf er weder für die ausführung des vorgesehenen
bauvorhabens noch für ein anderes verwendet werden.
bezugshöhe +0.00m planung
+0.00m = OK FFB EG entspricht + 52,50m über NHN
DS
T30 tür, feuerhemmend
tür, dichtschließend
T 30 RS tür, feuerhemm., rauchdicht
F 30 feuerhemmend gem.
landesbauo nrw
F 90 feuerbeständig gem.
landesbauo nrw
+
OL | SL
festverglasung
oberlicht | seitenlicht
Anlage 06.2 - Grundriss EG Houdainer Str.
9475 Zeichen
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Houdainer Str.
P
P
P
P
Grundstücksgrenze
Rinne Rinne
First =
62,11
AWH =
58,51
EFH =
52,62
II SD
I PD
Ga
AWH = 55.14
GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze
AWH = 54.80
251
Stadt Köln
Grdb.Bl. 4424
Stadt Köln
Grdb.Bl. 5
52.44
52.42
52.55
52.53
52.49
52.48 52.63
52.67
52.65
52.70
52.6852.66
52.6852.65
52.63
52.62
52.60
52.40
52.37
52.22
51.88
52.36
52.4652.3752.29
52.65
52.38
52.36
52.66
276
Langel, Anne-Gertrud
Grdb.Bl. 4309
101
Brommund, Werner
Bormmund, Peter
Grdb.Bl. 2194
52.65
52.20
52.65
52.35
49.50
A CB D E F G H
A CB D E F G H
1 2 43 5
1 52 43
20
125
7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125
20
125
6.99 4.64 1.50 6.90 125
20
125
6.99 4.64 1.50 6.90 125
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
20
125
7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125
Ampelanlage TG-Zufahrt
Ampelanlage TG-Zufahrt
***
***
*** ***
R
evtl. Schiebetür
BB
B
B
BB
evtl. Schiebetür
T30 RS DS
DS
T30 RS
DS
DS
WM+
TR
WM+
TR
RR RR RR
RR RR RR
RRRR RRRR
BRH 82
BRH 00
BRH 00
BRH 00
BRH 82
BRH 00
BRH 00
BRH 00
OKG Eingang: -0.00m
+52.50m üNHN
OKG Eingang: -0.00m
+52.50m üNHN
B
B
R
R
R
BR
Rohbaumasse
Fertigmaße
Legende Bewegungsflächen | Vermassung
Bewegungsfläche
rollstuhlgerecht
Bewegungsfläche
barrierefrei
R
R
R
B
B
B
B
B
+5.0 m² Abst.
R
WM
R R
WM
R
2. RW2. RW
OKG: -0.02m
+52.48m üNHN
OKG: -0.02m
+52.48m üNHN
OKG: -0.02m
+52.48m üNHN
OKG: -0.02m
+52.48m üNHN
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUER-
HEMMEND
OK Attika: +1.15m +53.65m üNHN
OK Attika: +1.15m
+53.65m üNHN
Vorderkante Balkon OG
EntwässerungsrostEntwässerungsrost
Whg. 1 Whg. 2W1 001
W1 003
W1 004
W1 005
W1 006
W1 007
W1 008
A 004
A 003A 001
A 002
W2 001
W2 002
W2 004
W2 005
W2 006
W2 007W2 008
Whg. 3 Whg. 4W3 001
W3 003
W3 004
W3 005
W3 006
W3 007
W4 001
W4 002
W4 004
W4 005
W4 006
W4 007
W4 008
W4 009
+5.00m² Abst.
Wohnzi.
18.74 m²
Schlafzi.
15.38 m²
Bad
7.39 m²
HWR
2.76 m²
Kind
11.88 m²
TRH 1
16.38 m²
Schlafzi.
16.69 m²
Kind
12.94 m²
DuWC
8.00 m²
DuWC
8.00 m² TRH 2
16.38 m²
HWR
2.76 m²
Bad
7.39 m²
Kind
11.88 m²
Wohnzi.
18.74 m²
Schlafzi.
15.38 m²
Schlafzi.
16.69 m²
Kind
12.94 m²
BRH 82
BRH 82
B
BRH 82
- ohne Rollladen -
BRH 82 BRH 82BRH 55BRH 55
BRH 55 BRH 55
BRH 82 BRH 82
- ohne Rollladen -
BRH 82BRH 55 BRH 55
Rollladen mit zusätzl. Handkurbel Rollladen mit zusätzl. Handkurbel
BRH 00
Rollladen mit zusätzl. Handkurbel Rollladen mit zusätzl. Handkurbel
2. RW 2. RW
BRH 00Küche
9.29 m²
Schornstein
Gastherme
außen 36x36 cm
W1 002
EUV | WMZ
Abst. Kinderwagen
10.02 m²
56|45
65|35
50|32
65|35
Küche
7.41 m²
Wohnzi.
21.61 m²
65|35
TR
Umsteigebereich
R
Abst.
7.62 m²
EUV | WMZ
Eingang | Diele
15.56 m²
EUV | WMZ
65|35
Wohnzi.
21.61 m²
Küche
7.41 m²
65|35
TR
R
Umsteigebereich
3-Zi-Whg.
rollstuhlg.
86.65 m²
3-Zi-Whg.
rollstuhlg.
86.65 m²
Eingang | Diele
15.56 m² EUV | WMZ
Küche
9.29 m²
65|35
Abst. Kinderwagen
9.94 m²
70|45
Diele
9.89 m²
Eingang
4.51 m²
EUV | WMZ
60|25
3-Zi-Whg.
81.66 m²
100|25
100|25
Rampe
6% Steigung
Rampe
6% Steigung
Müllplatz
barrierefrei
Entwässerungsrost Entwässerungsrost
Hecke
Rasenfläche
Baumpflanzung
Hecke Hecke Hecke
Baumpflanzung
Pflaster
Pflaster
Hecke Hecke Hecke Hecke
Spielfläche
Sand
Spielfläche
Sand
Spielfläche
Rasen
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Sitzbank Sitzbank
Rasenfläche
Mietergarten
Rasenfläche
Mietergarten
Rasenfläche
Mietergarten
Rasenfläche
MietergartenPlattenbelagPlattenbelag
Gartentor Gartentor Gartentor Gartentor Gartentor Pflaster
6x Fahrradstellplatz
(Besucher/Bewohner)
6x Fahrradstellplatz
(Besucher/Bewohner)
Pflaster Plattenbelag Plattenbelag Pflaster
1x PKW-Stellplatz
rollstuhlgerecht
1x PKW-Stellplatz
rollstuhlgerecht
Standsäule mit Schlüssel-
schalter für TG-Sektionaltor;
Kontakt zu Ampelanlage
B 150 x T 100 x H 1100 mm
verzinkt, antrazith beschichtet
Gründung frostfrei
Sockel H:30
Sockel H:30
Diele
9.11 m²
Eingang
5.04 m² 3-Zi-Whg.
81.41 m²
W3 002
Abst.
7.62 m²
Kellerersatzraum
(rollstuhlgerechte Wohnung)
Kellerersatzraum
(rollstuhlgerechte Wohnung) alle Innentüren:
B: 1.01m x H 2.135m
Wohnungen Achse A-D:
gespiegelt
OK Terrasse: -0.00m
+52.50m üNHN
W3 008 W4 003
Terrasse
1.82 m²
Terrasse
1.82 m²
OK Terrasse: -0.00m
+52.50m üNHN
OK Terrasse: -0.00m
+52.50m üNHN
OK Terrasse: -0.00m
+52.50m üNHN
W1 009 W2 003
Terrasse
1.82 m²
Terrasse
1.82 m²
R
16stg 18 | 27 16stg 18 | 27
1.55
1.11
1.11
38.48 3.30 25
38.48
20
24
5.40 24 3.71 25 3.71 24 5.125 25 5.125 24 3.71 25 3.71 24 5.40 24
20
6.28 7.27 11.38 7.27 6.28
2.03 1.41
1.33
2.09 1.41
1.33
1.525 3.00 1.525 1.41
1.33
2.09 1.41
1.60
2.68 1.41
1.60
2.09 1.41
1.33
1.525 3.00 1.525 1.41
1.33
2.09 1.41
1.33
2.03
1.18 1.41
1.33
74 2.16
1.33
79 845 2.16
2.15
31 65 31 2.16
2.15
845 785 2.16
1.60
745 1.41
1.60
1.18 1.41
1.60
745 2.16
1.60
785 845 2.16
2.15
31 65 31 2.16
2.15
845 79 2.16
1.33
74 1.41
1.33
1.18
Öffnungsmaße Fassade
5251.01
2.135
9
Öffnungsmaße Fassade
13.78
20
24
4.26175
8.46524
20
445.90175
3.625103.1044
Räume | Treppenhaus
Gesamt
Rohbau
Räume
Räume
Räume
Rohbau
Räume
Räume
Gesamt
Gesamt
Versprünge Fassade
Rohbau
Räume
Räume
Rohbau
Räume
Räume
Räume
20
24
4.26175
8.46524
20
445.90175
3.625103.1044
Räume | Treppenhaus
70 8.22
701.5020
24
4.40175
1.625251.70302.9544
Gefälle Gefälle
2.20444.40257.2920
30
2.20444.40257.2920
30
1.00
1.20
3.00
1.071.801.50
1.20
1.20
1.50
5.295
4.37
9035
70
3.00
2.001.2260
3.31 3.31
2.20
15
97 15
1.20
1.20
1.50
1.50
30
2.745132.22
2.00 915 60
4.57132.42215
7.26
1.535
3.52283.82
5.87205
3.595
1.8253.851.585
1.50
Briefkästen
Briefkästen
44 2.30 10 3.00 44 3.31 20
25
20 3.31 44 5.125 25 5.125 44 3.31 65 3.31 44 5.40 44
443.4680175
3.70101.465103.1044
20
24
3.4680175
3.70101.465103.1024
20
461.01
2.135
165 1.802.77
41.201.801.50
565
54
20
25
21.5570
5.095 13 3.82 28 3.52 13 3.27 13 2.27
1.80
255
2.47132.84542527103.305215
115
2.995255
44 2.30 10 3.30 10 3.55 25 3.85 10 2.775 10 2.25 25 2.25 10 2.775 10 3.85 25 3.55 10 3.30 10 2.30 24
20
425
7251.80
1.501.50
461.01
2.135
165
6052.545134.32
20
24
3.90 25 3.575 25 3.10 25
325
2.575 10 4.35 25 4.35 10 2.575 25
225
10 3.10 25 3.575 25 3.90 24
20
3.30 25
34
4.245
1.605181.82
4.2319
115
3.57115
235
1.215133.07
2.27133.27
425
725
28 3.545 28 3.87
215
2.07132.472.825
1.5955051.495282.92
Vorgartengestaltung gemäß GaLa-Planung
Gartengestaltung gemäß GaLa-Planung
215
2.07 13 2.135 3.16
1.01
1.5955751.425
5251.01
2.135
9
701.5020
24
4.40175
1.625251.70302.9544
44 2.30 10 5.325 25 1.55 25 1.30 25 4.60 10 2.65 25 2.65 10 4.60 25 1.30 25 1.55 25 5.325 10 2.30 24
2044 2.30 10 1.50 10 1.575 25 1.90 25 1.55 25 1.30 25 2.175 10625 1.70 10 2.65 25 2.65 10 4.275 75
25
25 1.30 25 1.55 25 1.90 25 1.575 10 1.50 10 2.30 24
20
775
525
2.27132.47675
1.5154.37
2.20
1.20
90
3.40
5.87273.605132.995
25% | Grundfl.: 7.28 m² 25% | Grundfl.: 7.28 m²
Gefälle Gefälle
25% | Grundfl.: 7.28 m² 25% | Grundfl.: 7.28 m²
Gefälle Gefälle
635
525
3.07
1.535 1.535
1.50 1.50
Entwässerungsrinne
Lichtschacht Lichtschacht Lichtschacht Lichtschacht
Lichtschacht
OK FFB EG:+0.00m
+52.50m üNHN
OK FFB EG:+0.00m
+52.50m üNHN
Traufstreifen Kies Traufstreifen Kies Traufstreifen Kies
Traufstreifen Kies Traufstreifen Kies Traufstreifen Kies Traufstreifen Kies
H/B = 420.0 / 700.0 (0.29m²)
bauherr
architekt
status
plan
datum masstab bauteil
gez. format
plan nr. index
freigegeben zur ausführung
datum verteiler
projekt
bauherr
köln, _____________________
x xPlanerstellung
Entwurfsplanung
1:100
shu
Neubau Mehrfamilienhaus Houdainer Str.
hinweise für entwurfspläne
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
bauherr
architekt
statik
gebäudetechnik hls+elt
bauphysik
freiflächenplanung
brandschutz
vermessung
planindex
änderung | ergänzung
DIN A2+
Grundriss Erdgeschoß
041.18hou-lp3-002
x x x x x
Amt für Wohnungswesen
Ansprechpartner: Herr Eugen Ott
Ottmar-Pohl-Platz 1 | 51103 Köln
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses
(II+SD, Gebäudeklasse 3) mit 14 Wohneinheiten:
geförderter Wohnraum, alle Wohnungen barrierefrei,
zwei Wohnungen rollstuhlgerecht;
offene Bauweise mit Tiefgarage (10 PKW-Stellplätze,
Mittelgarage)
Houdainer Straße o.Nr. (zwischen Nr. 70c und 74)
51143 Köln
-
17.09.19
17.09.2019
x
DD | BD
D 0.8
WD | WA
0.12 T 30
bestand
abbruch
stahlbeton
mauerwerk
gk | gipsdiele
ps-hartschaum
wd mineralisch
fertigteil
detailhinweis mit nr.
änderungshinweis
index
türnummer
RFB
FFB
OK RD
UK RD
VK
AK
UZ | ÜZ
WHG 1.01
UV
EUV
HK
RM
RWA
WH
BE
RR
deckendurchbruch
bodendurchbruch
wanddurchbruch
wandaussparung
wohnungsnummer
rohfußboden
fertigfußboden
oberkante rohdecke
unterkante rohdecke
vorderkante
außenkante
unterzug | überzug
unterverteilung
elektro-unterverteilung
rauchmelder
heizkörper
rauch-wärmeabzug
wandhydrant
bodeneinlauf
regenfallrohr
A
Atelier Halle 59 Lüderichstraße 2-4 51105 Köln
Tel 0221 - 80 14 66 80 Fax 0221 - 80 15 87 30 www.hussmannundmacht.de
dieser plan darf nur mit einwilligung in einen anderen maßstab übertragen werden.
ohne vorherigen freigabevermerk darf er weder für die ausführung des vorgesehenen
bauvorhabens noch für ein anderes verwendet werden.
bezugshöhe +0.00m planung
+0.00m = OK FFB EG entspricht + 52,50m über NHN
notausgangNA
DS
T30 tür, feuerhemmend
tür, dichtschließend
T 30 RS tür, feuerhemm., rauchdicht
F 30 feuerhemmend gem.
landesbauo nrw
F 90 feuerbeständig gem.
landesbauo nrw
+
OL | SL
festverglasung
oberlicht | seitenlicht
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Houdainer Straße
- Lüderichstraße 2
- Ottmar-Pohl-Platz 1
- Freiheit
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3660/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.02.2021
- Erstellt
- 21.10.2019 10:34