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3660/2019

Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. o. Nr. 2, 51143 Köln - Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 10.9

Anlage 05.1 - Ansicht Fassade Houdainer Str.

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Anlage 09 - Wirtschaftlichkeitsberechnung Houdainer Str.

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Anlage 01 - Übersichtsplan Houdainer Str. o. Nr.

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Anlage 02 - Lageplan Houdainer Str. o. Nr.

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Anlage 12, Vorabauszug NS BV Porz 11.02.2021 - TOP 7.3 - 3660_2019

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Anlage 06.4 - Grundriss DG Houdainer Str.

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Anlage 06.3 - Grundriss OG Houdainer Str.

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Anlage 03 - Schrägluftbild Houdainer Str. o. Nr.

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Anlage 11 - Auszug aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 25.01.2021

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Anlage 14 Auszug aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.03.2021

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Anlage 13 - Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Bauausschusses vom 08.03.2021

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Anlage 08 - Haushaltsmäßige Auswirkungen Houdainer Str.

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Anlage 05.2 - Ansicht Giebel Houdainer Str.

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Anlage 10 - Alternative Passivhaus Houdainer Str., Stand 15.01.2021

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Anlage 07 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 06.1 - Grundriss KG Houdainer Str.

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Anlage 04 - Freianlagenplan Houdainer Str.

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Anlage 06.2 - Grundriss EG Houdainer Str.

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Anlage 05.1 - Ansicht Fassade Houdainer Str.

3610 Zeichen

TG
First
Traufe
First
AC BDEFGH
AW Gaube
Umwehrung TG
Speier RW Speier RW
EG
OG
DG
Anforderung Wohnraumförderung
für Terrassenausgang  der rollstuhl-
gerechten Wohnungen: '0-Schwelle'
Anforderung Wohnraumförderung
für Terrassenausgang  der rollstuhl-
gerechten Wohnungen: '0-Schwelle'
325
7.9653.357.607.603.357.9753.74125
38.48
-2 ±0.00 -2±0.00
+6.525
+10.935
50
-3.33
±0.00
+1.15
+2.90
+5.80
+6.525
+8.90
+10.935
+49.17 üNHN
+52.50 üNHN
+53.65 üNHN
+55.40 üNHN
+58.30 üNHN
+59.025 üNHN
+61.40 üNHN
+63.435 üNHN
+58.945 üNHN
+63.355 üNHN
-2+52.48 üNHN +52.48 üNHN -2 +52.48 üNHN
OKG Eingang OKG Eingang
Houdainer Straße
First
Traufe
First
A CB D E F G H
- ohne Rollladen - - ohne Rollladen - - ohne Rollladen - - ohne Rollladen -
- ohne Rollladen -- ohne Rollladen -
Außenleuchte
gem. Planung TGA
Außenleuchte
gem. Planung TGA
EG
OG
DG
KG
Speier RW Speier RW Speier RW Speier RW
OKG OKG
515
285
Anforderung Wohnraumförderung
für Hauseingang mit rollstuhlgerechten 
Wohnungen: '0-Schwelle'
Anforderung Wohnraumförderung
für Hauseingang mit rollstuhlgerechten 
Wohnungen: '0-Schwelle'
325
7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125
38.78
+49.70 üNHN
+52.50 üNHN
+55.40 üNHN
+58.30 üNHN
+59.025 üNHN
+63.435 üNHN
-2.80
±0.00
+2.90
+5.80
+6.525
+10.935
+52.50 üNHN±0.00±0.00+52.50 üNHN+52.32 üNHN
+52.66 üNHN
+53.65 üNHN
+59.025 üNHN
+63.435 üNHN
50
+6.525
+10.935
+59.025 üNHN
+63.435 üNHN
-2 +52.48 üNHN -2 +52.48 üNHN
H/B = 420.0 / 700.0 (0.29m²)
bauherr
architekt
status
plan
datum masstab bauteil
gez. format
plan nr. index
freigegeben zur ausführung
datum verteiler
projekt
bauherr
köln, _____________________       
x xPlanerstellung
Entwurfsplanung
1:100
shu
Neubau Mehrfamilienhaus Houdainer Str.
hinweise für entwurfspläne
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
bauherr
architekt
statik
gebäudetechnik hls+elt
bauphysik
freiflächenplanung
brandschutz
vermessung
planindex
änderung | ergänzung
DIN A2+
x x x x x
Fassaden Straße u. Garten
Gartenfassade | SW
Straßenfassade | NO
041.18hou-lp3-021
Amt für Wohnungswesen
Ansprechpartner: Herr Eugen Ott
Ottmar-Pohl-Platz 1  |  51103 Köln
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses 
(II+SD, Gebäudeklasse 3) mit 14 Wohneinheiten: 
geförderter Wohnraum, alle Wohnungen barrierefrei, 
zwei Wohnungen rollstuhlgerecht;
offene Bauweise mit Tiefgarage (10 PKW-Stellplätze, 
Mittelgarage)
Houdainer Straße o.Nr. (zwischen Nr. 70c und 74)
51143 Köln
-
17.09.19 x
17.09.2019
DD | BD
D 0.8
WD | WA
0.12  T 30
bestand
abbruch
stahlbeton
mauerwerk
gk | gipsdiele
ps-hartschaum
wd mineralisch
fertigteil
detailhinweis mit nr.
änderungshinweis
index
türnummer 
RFB
FFB
OK RD
UK RD
VK
AK
UZ | ÜZ
WHG 1.01
UV
EUV
HK
RM
RWA
WH
BE
RR
deckendurchbruch
bodendurchbruch
wanddurchbruch 
wandaussparung
wohnungsnummer
rohfußboden
fertigfußboden
oberkante rohdecke
unterkante rohdecke
vorderkante
außenkante
unterzug | überzug
unterverteilung
elektro-unterverteilung
rauchmelder
heizkörper
rauch-wärmeabzug
wandhydrant
bodeneinlauf
regenfallrohr
A
Atelier Halle 59   Lüderichstraße 2-4   51105 Köln
Tel 0221 - 80 14 66 80   Fax 0221 - 80 15 87 30   www.hussmannundmacht.de
dieser plan darf nur mit einwilligung in einen anderen maßstab übertragen werden.
ohne vorherigen freigabevermerk darf er weder für die ausführung des vorgesehenen 
bauvorhabens noch für ein anderes verwendet werden.
bezugshöhe +0.00m planung
+0.00m = OK FFB EG  entspricht + 52,50m über NHN 
notausgangNA
DS
T30 tür, feuerhemmend
tür, dichtschließend
T 30 RS tür, feuerhemm., rauchdicht
F 30 feuerhemmend gem. 
landesbauo nrw
F 90 feuerbeständig gem. 
landesbauo nrw
+
OL | SL
festverglasung
oberlicht | seitenlicht

Anlage 09 - Wirtschaftlichkeitsberechnung Houdainer Str.

1816 Zeichen

Darstellung der Wirtschaftlichkeit 
Bauvorhaben 
60 
Berechnungsweise 
I. Laufende Aufwendungen p. a. 168.300,00 €       
1. Kapitalkosten 44.800,00 €         
Eigenkapitalkosten 36.600,00 €         
Grundstück kalkulatorischer Zins, Durchschnittswert 29.200,00 €         
Gebäude vom Anschaffungswert, Durchschnittswert 7.400,00 €           
Fremdkapitalkosten 8.200,00 €           
Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge Betrag gem. För derantrag, gilt nur für die 
Anfangsjahre (zinsfrei). Später können höhere 
Zinsen, dafür aber geringere 
Verwaltungskostenbeiträge anfallen. 
8.200,00 €           
2. Bewirtschaftungskosten 123.500,00 €       
AfA Vom Anschaffungswert berechnet (linear) 63.700,00 €         
Verwaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 9.900,00 €           
Instandhaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert . 46.800,00 €          
Mietausfallwagnis Gem. II. BV, Durchschnittswert. 3.100,00 €           
II. Laufende Erträge p. a. 165.200,00 €       
Gesamtmieteinnahmen p. a. Gem. Förderantrag, erhöht sich jährlich um 1,5 %. 153.500,00 €       
davon Wohnungsmieten 144.400,00 €       
Kalkul. Ertrag aus Tilgungsnachlass Gem. Förderantrag, gleichbleibend. 11.700,00 €         
III. Ergebnis 3.100,00 €-           
Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegenüberstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen 
und Erträge. Dabei werden Preissteigerungen in Höhe von 2 % über die angenommene Projektlaufzeit berücksichtigt. In dieser 
Darstellung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit Durchschnittswerte angegeben. 
Neubau eines Mehrparteien-Wohnhauses auf städtischem Grundstück; Schaffung von Wohnraum nach den geltenden 
Wohnraumförderbestimmungen NRW 
Houdainer Straße o. Nr., Köln-Porz 
Angenommene Projektlaufzeit in Jahren: 
Druckdatum  15.07.2020

Anlage 01 - Übersichtsplan Houdainer Str. o. Nr.

465 Zeichen

400m3002001000 Mittelpunkt: [362928,5636249]   1:10000
 
Anlage 1 - Übersichtsplan Houdainer Str. o .Nr.
Stadtplan - Orange (RVR),
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 15.07.2020

Anlage 02 - Lageplan Houdainer Str. o. Nr.

522 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [362918,5636305]   1:2000
 
Anlage 2 - Lageplan Houdainer Str. o. Nr.
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (farbig)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 15.07.2020

Anlage 12, Vorabauszug NS BV Porz 11.02.2021 - TOP 7.3 - 3660_2019

3521 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 16.02.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz vom 11.02.2021 
öffentlich 
 
7.3 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförde rten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. o. Nr. 2, 51143 Köln - 
Baubeschluss 
3660/2019 
 gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU und  Bündnis 
90/Die Grünen "3660/2019 Neubau eines Wohngebäudes Houdainer 
Straße - Baubeschluss" 
AN/0239/2021 
I. Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-  
Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/0239/2021 
Herr Dr. Bujanowski bittet um separate Abstimmung der Ziffer 2 des Antrags. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung stimmt der Vorlage mit folgender Maßgabe zu: 
Für die Errichtung des Gebäudes sind folgende Punkte zu beachten 
1. die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei ist ins- 
besondere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche Versiegelung zu 
achten. Dort wo keine Solargewinnung auf den Dächern stattfindet kann soll eine 
Dachbegrünung erfolgen. Die Außenwände sind zu begrünen, entsprechend dem 
Projekt Grün hoch 3. 
2. Der zu errichtende Bau ist nach dem Passivhaus-Plus Standart zu errichten. Die 
zusätzlichen Kosten sind frei zu geben. 
3. Im Haus und an den Parkplätzen sind E-Ladestationen für PKW und E-Bike vor zu 
sehen 
4. Die Wohnungen sind zu zwei dritteln für die Inklusion von Menschen mit Handicap 
(auch betreutes Wohnen) vor zu sehen

Abstimmungsergebnis über die Ziffer 1, 3 und 4: 
Einstimmig bei Enthaltung der Stimme von Herrn Krasson (AFD)  zugestimmt. 
Abstimmungsergebnis über die Ziffer 2: 
Mehrheitlich gegen eine Stimme der SPD-Fraktion und eine Stimme der Fraktion Die 
LINKE/DIE PARTEI  zugestimmt. 
Hinweis: 
Herr Dr. Bujanowski hat bei der Abstimmung über Ziffer 2 nicht teilgenommen. 
II. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage 3660/2019 
Geänderter Beschluss:  
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines Wohngebäudes im öffent- 
lich geförderten Wohnungsbau auf den städtischen Grundstücken Houdainer Str. o. 
Nr., 51143 Köln-Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur 1, Flurstück 251 mit Ge- 
samtkosten in Höhe von 3.840.000 €. Gleichzeitig werden die investiven Auszah- 
lungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnah- 
men, nach der Umschichtung von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-
WH bei der Finanzstelle 5620-1004-7-5203 - Neubau Houdainer Str. freigegeben. 
Für die Errichtung des Gebäudes sind folgende Punkte zu beachten 
1. die gesamte Fläche wird nach dem Projekt Grün hoch 3 entwickelt. Hierbei 
ist insbesondere auf eine Entsiegelung von Flächen und geringstmögliche 
Versiegelung zu achten. Dort wo keine Solargewinnung auf den Dächern statt- 
findet kann soll eine Dachbegrünung erfolgen. Die Außenwände sind zu begrü- 
nen, entsprechend dem Projekt Grün hoch 3. 
2. Der zu errichtende Bau ist nach dem Passivhaus-Plus Standard zu errichten. 
Die zusätzlichen Kosten sind frei zu geben. 
3. Im Haus und an den Parkplätzen sind E-Ladestationen für PKW und E-Bike 
vor zu sehen 
4. Die Wohnungen sind zu zwei dritteln für die Inklusion von Menschen mit 
Handicap (auch betreutes Wohnen) vor zu sehen 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig  zugestimmt.

Anlage 06.4 - Grundriss DG Houdainer Str.

8093 Zeichen

Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Houdainer Str.
P
P
P
P
Grundstücksgrenze
Rinne Rinne
First = 
62,11
AWH = 
58,51
EFH = 
52,62
II SD
I PD
Ga
AWH = 55.14
GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze
AWH = 54.80
251
Stadt Köln
Grdb.Bl. 4424
A CB D E F G H
A CB D E F G H
1 2 43 5
1 52 43
20
125
7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125
20
125
6.99 4.64 1.50 6.90 125
20
125
6.99 4.64 1.50 6.90 125
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
20
125
7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125
*** ***
***
***
***
***
DFF | RWA
DFFDFF | RWA
Abst.
1.00 m iL
2.00 m iL
1.00 m iL
Abst.
DFFDFF2.00 m iL DFF
DS
DS
DS
DS
DS
DS
WM+
TR
WM+
TR
WM+
TR
WM+
TR
RR RR RR
RR RR RR
1.00 m iL
2.00 m iL
1.00 m iL
2.00 m iL
1.00 m iL
2.00 m iL
1.00 m iL
2.00 m iL
BR
Rohbaumasse
Fertigmaße
Legende Bewegungsflächen | Vermassung
Bewegungsfläche
rollstuhlgerecht
Bewegungsfläche
barrierefrei
B
B
B
B
B
B
B B
BB
B
Wandpfeiler 
optional
Wandpfeiler 
optional
alle Innentüren:
B: 1.01m x H 2.135m
Wohnungen Achse A-D:
gespiegelt
BRH 102.5
BRH 00
BRH 00
BRH 00
BRH 00
BRH 00
BRH 00
BRH 00
BRH 00
BRH 00
BRH 00
BRH 00 BRH 00 BRH 00
BRH 102.5
DFF DFF DFF DFFDFF ELT. DFF DFF DFF DFFDFF ELT.
2. RW 2. RW2. RW
2. RW
FEUER-
HEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUERHEMMENDFEUERHEMMEND
2. RW
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUERHEMMEND
BE TerrasseBE Terrasse
Attikaablauf Terrasse Attikaablauf Terrasse
FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND
Attikaabläufe Terrassen
Terrasse
1.16 m²
Küche
10.11 m²
DuWC
5.65 m²
DuWC
5.65 m²
Terrasse
1.16 m²
Terrasse
1.16 m²
Küche
10.11 m²
TRH 2
11.24 m²
BRH 105 BRH 105 BRH 105BRH 105 BRH 105BRH 105 BRH 105 BRH 105
WM+
TR
WM+
TR
B
Whg. 9 Whg. 10 Whg. 11 Whg. 12 Whg. 13 Whg. 14
A 201 A 202
W9 201
W9 202
W9 203
W9 205
W9 206
W10 201
W10 203
W10 204
W10 205
W11 201
W11 206
W12 201
W12 202
W12 205
10.71 m²
Diele
W11 202
W11 203
W11 204
W11 205
10.71 m²
Diele
W12 203
W12 204
W12 206
W13 202
W13 203
W13 205
W14 201
W14 202
W14 203
W14 204
W14 205
W14 206
Terrasse
1.16 m²
Terrasse
1.16 m²
Rollladen mit 
zusätzl. HandkurbelWohn-/Schlafzi.
24.55 m²
W10 202 Wohn-/Schlafzi.
24.55 m²
W13 2042. RW
Rollladen mit 
zusätzl. Handkurbel
BRH 00
EntwässerungsrostEntwässerungsrost
Entwässerungsrost Entwässerungsrost Entwässerungsrost
55|35
56|45
Schornstein
Gastherme
außen 36x36 cm
20|15
Diele
7.96 m²
DuWC
5.65 m²
EUV | WMZ
Eingang
4.30 m²
EUV | WMZ
55|25
58|25
Schlafzi.
16.11 m²
50|35 50|35
Schlafzi.
16.11 m²
65|25
55|25
70|45
W13 201
Eingang
4.30 m²
EUV | WMZ
Wohnzi.
19.85 m²
Küche
6.53 m² Wohnzi.
19.85 m²
Küche
6.53 m²
EUV | WMZ EUV | WMZ
2-Zi-Whg.
60.01 m² 2-Zi-Whg.
60.01 m² Diele
7.96 m²
DuWC
5.65 m²
EUV | WMZ
55|35
Schlafzi.
15.33 m²
20|15
Baumpflanzung Baumpflanzung
Küche
6.70 m²
Wohnzi.
18.80 m²
2-Zi-Whg.
55.60 m²
TRH 1
11.24 m²
Küche
6.70 m²
Wohnzi.
18.64 m²
Terrasse
1.16 m²
W9 204
Schlafzi.
15.33 m²
2-Zi-Whg.
55.44 m²
DuWC
5.53 m²
1-Zi-Whg.
45.65 m²
1-Zi-Whg.
45.65 m²
DuWC
5.53 m²
44
44
44
44 44 1.00
925
1.88
Räume | Treppenhaus
Gesamt
Rohbau
Räume
Räume
Räume
Gesamt
Gesamt
Versprünge Fassade
Rohbau
Räume
Rohbau
Räume
Räume
38.48
38.48
44 4.15 25 3.25 325
3.00 325
2.975 25 4.15 25 4.15 25 2.975 325
3.00 325
3.25 25 4.15 44
Räume
Räume
20
24
5.90256.7524
20
1.611.69
20
24
5.90256.7524
20
60325
4.00103.10103.08325
1.551644
60325
3.415101.90251.535102.1652.9544
Räume
Räume
60325
5.415251.55251.70302.11107444
Rohbau
Räume
Versprünge Fassade 64 3.00 12.55 6.10 12.55 3.00 64
20
24
9.275 25 1.55 25 7.35 25 7.35 25 1.55 25 9.275 24
20
44 5.525 30 1.90 25 3.10 25 5.15 10 2.10 25 7.35 25 3.10 25 1.90 30 3.325 10 2.10 44
15
97 15
1.20
1.20
1.50
1.50
1.00
1.20
1.20
3.00
1.55
1.20
1.20
1.5651.505
3.07
2.095
3.97
3.00
971.801.20
3.00
1.55
1.20
1.20
501.285
3.051.6188 3.97
601.502.00
3.00
3.00
1.5651.505
3.071.35
652.4265
10 3.00 34 4.07 28 1.52 28 3.75 1.97 34 3.00 20
24
1.505134.6688
115
1.97 13 5.12
1.92 3.20
1.6255.095
1.535 1.535
5.495
1.505134.6688
1.52
1.551.835
6.695133.02
115
1.97131.921.375
2.07 13 5.12
Öffnungen Fassade
Öffnungen Fassade
44 2.10 10 3.325 25 5.30 25 5.15 10 2.10 25 2.10 10 5.15 25 5.30 25 3.325 10 2.10 44
101.01
2.135
425
10 80 1.01
2.135
58510
101.01
2.135
425
101.01
2.135
425
10801.01
2.135
58510
3.72132.365133.075
1.008850
1.008850
615 7.80 3.00 15.65 3.00 7.80 615
20
24
4.15 25 9.875 25 4.15 25 4.15 25 9.875 25 4.15 24
20
5013.7850
501.611.69
60325
5.415251.55251.70302.11107444
615 845 2.16
1.27
1.79 2.16
1.27
845 3.00
2.33
845 2.16
1.27
1.78 2.16
1.27
1.765 2.16
1.27
1.78 2.16
1.27
845 3.00
2.33
845 2.16
1.27
1.79 2.16
1.27
845 615
44 75 2.45
2.33
25
75
2.75 94
1.60
10 94
1.60
1.575 94
1.60
1.495 94
1.60
10 94
1.60
1.18 75
25
2.25
2.33
1.60 2.25
2.33
25
75
1.18 94
1.60
10 94
1.60
1.495 94
1.60
1.575 94
1.60
10 94
1.60
2.75 75
25
2.45
2.33
75 44
60325
155
1.07
2.33
25
75
60325
155
1.07
2.33
25
75
60325
155
1.07
2.33
25
75
60325
155
1.07
2.33
25
75
60325
3.415101.90251.535102.1652.9544
4420 3.00 325
2.00 10 3.65 25 1.55 25 4.10 325
2.925 25 2.925 325
4.10 25 1.30 25 3.90 10 2.00 325
3.00 2044
2.205.27
3.5251.973.75
1.10
1.10
1.10
1.10
60 1.42 2.00 8525% | Grundfl.: 4.64 m² 25% | Grundfl.: 4.64 m²
25% | Grundfl.: 4.64 m² 25% | Grundfl.: 4.64 m² 25% | Grundfl.: 4.64 m²
601.55325
1.865151.85256.7544
425
2.20 1.05 4.07
601.55325
1.865151.85256.7544
1.835181.82
44 2.10 10 1.95 25 3.75 10 2.395 10 3.105 75
3525 1.95 10 2.10 25 2.10 10 1.95 253575
3.105 10 2.395 10 3.75 25 1.95 10 2.10 44
101.01
2.135
425
625
40
29
50
40343.97115
215
2.87133.05341.5540
4.105
425
625
50
343.385115
115
1.77
36
86
1.495585
25% | Grundfl.: 4.64 m²
60325
4.0010
20
2.90103.08325
1.551644
3.05611.0088
671.691.61
1.551.835131.87
343.385131.87
4.12 28 2.945 75
13
3.475 3.22 28 3.62 515
872.205
575
971.801.20115
215
2.87133.05341.55
3.661.00
3.52
1.895
OK FFB DG:+2.90m
 +58.30m üNHN OK FFB DG:+2.90m
 +58.30m üNHN
H/B = 420.0 / 700.0 (0.29m²)
bauherr
architekt
status
plan
datum masstab bauteil
gez. format
plan nr. index
freigegeben zur ausführung
datum verteiler
projekt
bauherr
köln, _____________________       
x xPlanerstellung
Entwurfsplanung
1:100
shu
Neubau Mehrfamilienhaus Houdainer Str.
hinweise für entwurfspläne
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
bauherr
architekt
statik
gebäudetechnik hls+elt
bauphysik
freiflächenplanung
brandschutz
vermessung
planindex
änderung | ergänzung
DIN A2+
x x x x x
Grundriss Dachgeschoß
041.18hou-lp3-004
Amt für Wohnungswesen
Ansprechpartner: Herr Eugen Ott
Ottmar-Pohl-Platz 1  |  51103 Köln
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses 
(II+SD, Gebäudeklasse 3) mit 14 Wohneinheiten: 
geförderter Wohnraum, alle Wohnungen barrierefrei, 
zwei Wohnungen rollstuhlgerecht;
offene Bauweise mit Tiefgarage (10 PKW-Stellplätze, 
Mittelgarage)
Houdainer Straße o.Nr. (zwischen Nr. 70c und 74)
51143 Köln
-
x17.09.19
17.09.2019
DD | BD
D 0.8
WD | WA
0.12  T 30
bestand
abbruch
stahlbeton
mauerwerk
gk | gipsdiele
ps-hartschaum
wd mineralisch
fertigteil
detailhinweis mit nr.
änderungshinweis
index
türnummer 
RFB
FFB
OK RD
UK RD
VK
AK
UZ | ÜZ
WHG 1.01
UV
EUV
HK
RM
RWA
WH
BE
RR
deckendurchbruch
bodendurchbruch
wanddurchbruch 
wandaussparung
wohnungsnummer
rohfußboden
fertigfußboden
oberkante rohdecke
unterkante rohdecke
vorderkante
außenkante
unterzug | überzug
unterverteilung
elektro-unterverteilung
rauchmelder
heizkörper
rauch-wärmeabzug
wandhydrant
bodeneinlauf
regenfallrohr
A
Atelier Halle 59   Lüderichstraße 2-4   51105 Köln
Tel 0221 - 80 14 66 80   Fax 0221 - 80 15 87 30   www.hussmannundmacht.de
dieser plan darf nur mit einwilligung in einen anderen maßstab übertragen werden.
ohne vorherigen freigabevermerk darf er weder für die ausführung des vorgesehenen 
bauvorhabens noch für ein anderes verwendet werden.
bezugshöhe +0.00m planung
+0.00m = OK FFB EG  entspricht + 52,50m über NHN 
notausgangNA
DS
T30 tür, feuerhemmend
tür, dichtschließend
T 30 RS tür, feuerhemm., rauchdicht
F 30 feuerhemmend gem. 
landesbauo nrw
F 90 feuerbeständig gem. 
landesbauo nrw
+
OL | SL
festverglasung
oberlicht | seitenlicht

Anlage 06.3 - Grundriss OG Houdainer Str.

7318 Zeichen

Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Houdainer Str.
P
P
P
P
Grundstücksgrenze
Rinne Rinne
First = 
62,11
AWH = 
58,51
EFH = 
52,62
II SD
I PD
Ga
AWH = 55.14
GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze
AWH = 54.80
251
Stadt Köln
Grdb.Bl. 4424
A CB D E F G H
A CB D E F G H
1 2 43 5
1 52 43
20
125
7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125
20
125
6.99 4.64 1.50 6.90 125
20
125
6.99 4.64 1.50 6.90 125
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
20
125
7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125
***
*** ***
***
DS
DS
WM+
TR
WM+
TR
WM+
TR
WM+
TR
RR RR RR
RR RR RR
RRRR RRRR
BRH 82
BRH 00
BRH 00
BRH 00
BRH 82
BRH 00
BRH 00
BRH 00
BRH 00
BRH 00
BR
Rohbaumasse
Fertigmaße
Legende Bewegungsflächen | Vermassung
Bewegungsfläche
rollstuhlgerecht
Bewegungsfläche
barrierefrei
alle Innentüren:
B: 1.01m x H 2.135m
Wohnungen Achse A-D:
gespiegelt
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUER-
HEMMEND
Wohnzi.
18.74 m²
Bad
7.31 m²
WC
3.10 m²
Kind 2
11.01 m²
TRH 1
16.07 m²
Schlafzi.
15.38 m²
Balkon
1.80 m²
Schlafzi.
15.38 m²
Eingang | Gard.
6.42 m²
Flur
6.80 m²
Kind 2
11.32 m²
Kind 1
11.06 m²
Bad
7.31 m²
Kind 1
11.06 m²
Bad
7.31 m²
Balkon
1.80 m²
Balkon
1.80 m²
Schlafzi.
15.38 m²
Eingang | Gard.
6.42 m²
Flur
6.80 m²
Kind 2
11.32 m²
TRH 2
16.07 m²
Schlafzi.
15.38 m²
Wohnzi.
18.74 m²
Bad
7.31 m²
WC
3.10 m²
Kind 2
11.01 m²
BRH 82 BRH 82 BRH 82 BRH 82BRH 82 BRH 82 BRH 82 BRH 82
Whg. 5 Whg. 6 Whg. 7 Whg. 8
W5 101
W5 102
W5 103W5 104
W5 105
W5 106
W5 107
W5 108
W5 109
W5 110
W6 101
W6 102
W6 103
W6 104
W6 105
W6 106
W6 107
W6 108W6 109
W7 101
W7 102
W7 103W7 104
W7 105
W7 106
W7 107
W8 108
W8 109
W8 110
A 101 A 102
W8 101
W8 102
W8 103
W8 104
W8 105
W8 106
W8 107 W8 108
W8 109W8 110
2. RW 2. RW 2. RW 2. RW
Entwässerungsrost Entwässerungsrost
Abhangdecke GK
(Leitungsverzug TGA)
Abhangdecke GK
(Leitungsverzug TGA)
Deckenabkofferung GK
(Leitungsverzug TGA)
Deckenabkofferung GK
(Leitungsverzug TGA)
Küche
9.29 m²
65|35
Eingang | Gard.
6.60 m²
Flur
7.68 m²
50|32
Schornstein
Gastherme
außen 36x36 cmEUV | WMZ
Kind 1
10.75 m²
56|45
4-Zi-Whg.
91.66 m²
W6 110
WC
2.56 m²
EUV | WMZ100|25
65|35
Küche
6.85 m²
Wohnzi.
23.25 m²
65|35
4-Zi-Whg.
92.75 m²
65|35
Wohnzi.
23.25 m²
Küche
6.85 m²
65|35
4-Zi-Whg.
92.75 m²
WC
2.56 m²
EUV | WMZ
Küche
9.29 m²
65|35
Kind 1
10.67 m²
70|45
EUV | WMZ
60|25
Eingang | Gard.
6.80 m²
Flur
7.68 m²
4-Zi-Whg.
91.78 m²
Baumpflanzung Baumpflanzung
BRH 82 BRH 82 BRH 82 BRH 82BRH 82 BRH 82
Balkon
1.80 m²
16stg 18 | 27 16stg 18 | 27
1.55
1.11
1.11
5251.01
2.135
9
5251.01
2.135
9
Öffnungsmaße Fassade
13.78
20
24
4.26175
8.46524
20
701.5020
24
4.40175
1.625251.70302.9544
Räume | Treppenhaus
Gesamt
Rohbau
Räume
Räume
Räume
Rohbau
Räume
Räume
Gesamt
Gesamt
Versprünge Fassade
Rohbau
Räume
Räume
Rohbau
Räume
Räume
Räume
20
24
4.26175
8.46524
20
445.90175
3.625103.1044
701.5020
24
4.40175
1.625251.70302.9544
Räume | Treppenhaus
445.90175
3.775102.9544
4751.01
2.135
9
4751.01
2.135
9
38.48
6.28 7.27 11.38 7.27 6.28
20
24
5.40 24 3.71 25 3.71 24 5.125 25 5.125 24 3.71 25 3.71 24 5.40 24
20
44 2.30 10 3.30 10 3.55 25 3.55 10 3.025 10 2.30 25 2.30 10 3.025 10 3.55 25 3.55 10 3.30 10 2.30 24
20
44 5.40 44 3.31 20
25
20 3.31 44 5.125 25 5.125 44 3.31 65 3.31 44 5.40 44
Öffnungsmaße Fassade 2.03 1.41
1.33
2.09 1.41
1.33
1.525 3.00 1.525 1.41
1.33
2.09 1.41
1.33
2.68 1.41
1.33
2.09 1.41
1.33
1.525 3.00 1.525 1.41
1.33
2.09 1.41
1.33
2.03
1.18 1.41
1.33
74 2.16
1.33
79 845 2.16
2.15
31 65 31 2.16
2.15
845 785 2.16
1.33
745 1.41
1.33
1.18 1.41
1.33
745 2.16
1.33
785 845 2.16
2.15
31 65 31 2.16
2.15
845 79 2.16
1.33
74 1.41
1.33
1.18
38.48
20
24
7.725 25 3.10 25 7.35 25 7.35 25 3.10 25 7.725 24
20
1.60
2.20444.40257.2920
2.20444.40257.2920
30
30
3.90
3.00
1.071.801.50
1.20
1.20
5.295
4.37
1.6254.051.585
3.31 3.31
2.20
2.20
15
97 15
1.20
1.20
1.50
1.50
1.00
3.90
3.00
1.071.801.50
1.20
1.20
1.54573
1.222.40
3.49513
175
1.901.52131.37
4.92132.07215
2.0091560 2.00 915 60
7.26
1.54560131.22
3.52283.52
1.535
2.995132.27
3.57133.62
5.395 13 3.52 28 3.52 13 3.27 13 2.27
44 3.80 10 3.825 25 1.55 25 1.30 25 3.60 10 3.65 25 3.65 10 3.60 25 1.30 25 1.55 25 3.825 10 3.80 44
725
425
5.87
725
725
341.445133.02132.07215
44 2.30 10 1.325 1.85 25 1.90 25 1.55 25 1.30 25
25
75
1.475 10 1.65 1.40 10 2.30 25 2.30 10 1.40 1.65 10 1.475 75
25
25 1.30 25 1.55 25 1.90 25 1.85 1.325 10 2.30 44
44 2.30 10 5.325 25 3.10 25
25
75
4.625 10 2.30 25 2.30 10 4.625 75
25
25 3.10 25 5.325 10 2.30 44
1.77133.17
4.2319
115
3.57115
235
1.365132.92
2.27133.27
425
725
3.795 13 3.77
1.59560131.42132.92
215
2.07131.295131.0452.825
255
2.77132.9719
115
3.57132.995255
1.85
1.595731.42
3.745
215
2.07 13 1.295 13 71 3.16
444.26175
10
3.6010
22
1.395102.9544
25% | Grundfl.: 7.21 m² 25% | Grundfl.: 7.21 m² 25% | Grundfl.: 7.21 m² 25% | Grundfl.: 7.21 m²
20
24
3.4680175
10
3.6010
22
1.245103.1024
20
525
775
525
635
1.5154.37
30 2.97305.095
1.50
2.773.10
1.504.37
5.87205
3.745
2.27131.2951.85
1.535 1.535
3.07
OK FFB OG:+2.90m
 +55.40m üNHN
OK FFB OG:+2.90m
 +55.40m üNHN
H/B = 420.0 / 700.0 (0.29m²)
bauherr
architekt
status
plan
datum masstab bauteil
gez. format
plan nr. index
freigegeben zur ausführung
datum verteiler
projekt
bauherr
köln, _____________________       
x xPlanerstellung
Entwurfsplanung
1:100
shu
Neubau Mehrfamilienhaus Houdainer Str.
hinweise für entwurfspläne
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
bauherr
architekt
statik
gebäudetechnik hls+elt
bauphysik
freiflächenplanung
brandschutz
vermessung
planindex
änderung | ergänzung
DIN A2+
x x x x x
Grundriss Obergeschoß
041.18hou-lp3-003
Amt für Wohnungswesen
Ansprechpartner: Herr Eugen Ott
Ottmar-Pohl-Platz 1  |  51103 Köln
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses 
(II+SD, Gebäudeklasse 3) mit 14 Wohneinheiten: 
geförderter Wohnraum, alle Wohnungen barrierefrei, 
zwei Wohnungen rollstuhlgerecht;
offene Bauweise mit Tiefgarage (10 PKW-Stellplätze, 
Mittelgarage)
Houdainer Straße o.Nr. (zwischen Nr. 70c und 74)
51143 Köln
-
17.09.2019
17.09.19 x
DD | BD
D 0.8
WD | WA
0.12  T 30
bestand
abbruch
stahlbeton
mauerwerk
gk | gipsdiele
ps-hartschaum
wd mineralisch
fertigteil
detailhinweis mit nr.
änderungshinweis
index
türnummer 
RFB
FFB
OK RD
UK RD
VK
AK
UZ | ÜZ
WHG 1.01
UV
EUV
HK
RM
RWA
WH
BE
RR
deckendurchbruch
bodendurchbruch
wanddurchbruch 
wandaussparung
wohnungsnummer
rohfußboden
fertigfußboden
oberkante rohdecke
unterkante rohdecke
vorderkante
außenkante
unterzug | überzug
unterverteilung
elektro-unterverteilung
rauchmelder
heizkörper
rauch-wärmeabzug
wandhydrant
bodeneinlauf
regenfallrohr
A
Atelier Halle 59   Lüderichstraße 2-4   51105 Köln
Tel 0221 - 80 14 66 80   Fax 0221 - 80 15 87 30   www.hussmannundmacht.de
dieser plan darf nur mit einwilligung in einen anderen maßstab übertragen werden.
ohne vorherigen freigabevermerk darf er weder für die ausführung des vorgesehenen 
bauvorhabens noch für ein anderes verwendet werden.
bezugshöhe +0.00m planung
+0.00m = OK FFB EG  entspricht + 52,50m über NHN 
notausgangNA
DS
T30 tür, feuerhemmend
tür, dichtschließend
T 30 RS tür, feuerhemm., rauchdicht
F 30 feuerhemmend gem. 
landesbauo nrw
F 90 feuerbeständig gem. 
landesbauo nrw
+
OL | SL
festverglasung
oberlicht | seitenlicht

Anlage 03 - Schrägluftbild Houdainer Str. o. Nr.

536 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [362943,5636311]   1:2000
 
Anlage 3 - Schrägluftbild Houdainer Str. o. Nr.
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Schrägluftbild 2018 (Nordansicht)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 15.07.2020

Anlage 11 - Auszug aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 25.01.2021

1466 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 22344 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 25.02.2021 
Auszug 
aus der Niederschrift der 1. Sitzung des Bauausschusses vom 
25.01.2021 
öffentlich 
5.2 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. o. Nr. 2, 51143 Köln - 
Baubeschluss 
3660/2019 
Im Vorfeld zur Sitzung schriftlich zu Protokoll eingereichte Stellungnahme der SPD-
Fraktion: 
 
Alle Vorlagen zum geförderten Wohnungsbau auf der Tagesordnung müssen nach 
mehrfachen Verschiebungen endlich beschlossen werden.  
Die SPD bekennt sich ausdrücklich zum öffentlich geförderten Wohnungsbau und zur 
Verbesserung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.  
 
Mehrfache Verschiebung der Beratungen sollte sich in Form von Protokollauszügen 
als zusätzliche Anlagen bei der jeweiligen Vorlage wiederfinden.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Für jede Vorlage ist der Beratungsgang in den beteiligten Gremien bereits im Ratsin-
formationssystem abgebildet  
(hier: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=311608 ). 
Protokollauszüge werden daher nur als zusätzliche Anlage zur jeweiligen Vorlage 
eingestellt, wenn es z. B. Fragen oder abweichende Beschlussempfehlungen gibt, 
die für den weiteren Beratungsgang wichtig sind.  
 
Beschluss: 
Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig in seine nächste Sitzung.

Anlage 14 Auszug aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.03.2021

1496 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 16.03.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 15.03.2021  
öffentlich 
10.1 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. o. Nr. 2, 51143 Köln - 
Baubeschluss 
3660/2019 
 
 
Beschluss in der Fassung des Bauausschusses:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines Wohngebäudes im öffent-
lich geförderten Wohnungsbau auf den städtischen Grundstücken Houdainer Str. o. 
Nr., 51143 Köln-Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur 1, Flurstück 251 mit Ge-
samtkosten in Höhe von 3.840.000 €. 
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender 
Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teil-
planzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, nach der Umschichtung von der 
Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei der Finanzstelle 5620 -1004-7-
5203 - Neubau Houdainer Str. freigegeben. 
Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:  
- Dachflächen für PV-Anlagen zu nutzen,  
- Fassaden zu begrünen und  
- für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffent-lich 
nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 13 - Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Bauausschusses vom 08.03.2021

2638 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443 
Fax:  (0221) 221 - 22344 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 15.03.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung des 
Bauausschusses vom 08.03.2021 
öffentlich 
5 Vorberatungen (Beschlussorgan Rat oder anderer Ausschuss) 
5.2 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. o. Nr. 2, 51143 Köln - 
Baubeschluss 
3660/2019 
zu 5.2 - Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen, der CDU-Fraktion und der VOLT-Fraktion vom 08.03.2021 
AN/0498/2021 
 
SB Brust begründet den Änderungsantrag.  
 
Des Weiteren greift er den geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Porz auf, der 
auf eine Umplanung in Richtung Passivhaus abziele. Diesem Beschluss sollte in die-
sem Fall nicht gefolgt werden, da es sich hier bereits um einen Baubeschluss handele 
und vor zwei Jahren – unter Beteiligung der Bezirksvertretung – konventionelle Bau-
weise beschlossen worden und entsprechend geplant worden sei. Übernommen wer-
den die Punkte gemäß vorliegendem Änderungsantrag. 
 
I. Beschluss über den Änderungsantrag 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen: 
- Dachflächen für PV-Anlagen zu nutzen,   
- Fassaden zu begrünen und 
- für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffentlich 
nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
  
Einstimmig zugestimmt.

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden 
werden. 
 - 2 - 
 
II. Beschluss über die so geänderte Vorlage  
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines Wohngebäudes im öffent-
lich geförderten Wohnungsbau auf den städtischen Grundstücken Houdainer Str. o. 
Nr., 51143 Köln-Zündorf, Gemarkung Oberzündorf, Flur 1, Flurstück 251 mit Ge-
samtkosten in Höhe von 3.840.000 €. 
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender 
Höhe im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplan-
zeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, nach der Umschichtung von der Fi-
nanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei der Finanzstelle 5620-1004-7-
5203 - Neubau Houdainer Str. freigegeben. 
Ergänzung:  
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen: 
- Dachflächen für PV-Anlagen zu nutzen,   
- Fassaden zu begrünen und 
- für die PKW-Stellplätze in Zusammenarbeit mit der Rheinenergie öffent-
lich nutzbare Elektro-Ladestationen zu schaffen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
  
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 08 - Haushaltsmäßige Auswirkungen Houdainer Str.

3304 Zeichen

Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Houdainer Str. o.Nr. 
Porz 
Oberzündorf 
Neubau 
Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von Wohnraum 
Anm. 
-1 0 1 2 3 4
2018 2019 2020 2021 2022 2023 
Sachkonto 432100 Gebührenerträge 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 04 öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 441100 Mieten und Pachten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 86.17 0 €
Teilplanzeile 05 privatrechtl. Leistungsentgelte 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 86.170 €
Sachkonto 521200 Bauunterhaltung - Herrichtung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Bauunterhaltung - Demontage 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
lfd. Bauunterhaltung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 49.632 €
Unterhaltung sonst. baulicher Anlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 524100 Energie, Wasser/Abwasser 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1
Sachkonto 524200 Winterdienst 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1
Abfallentsorgung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1
Sachkonto 524900 Sicherheitsdienst/Bewachung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 524900 Grundbesitzabgaben 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1
Sachkonto 525800 Trägerkosten Betreuung DRK, IB etc. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 529300 Honorarkosten für Planung 0 € 0 € 0 € 0 € 0  € 0 €
Sachkonto 529900 Sonstige Dienstleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0  € 0 €
Teilplanzeile 13 Aufw. für Sach- und Dienstl. 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 49.632 €
Sachkonto 576100 Abschreibung Ausstattung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Abschreibung Einbauten 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 573300 Abschreibung Immobilien 0 € 0 € 0 € 0 € 63. 951 €
Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 63.951 €
Sachkonto 541200 Mieten Gebäude 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Mieten Inventar 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 542200 Druck und Vervielfältigung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 542620 Öffentlichkeits- und Pressearbeit 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Sachkonto 542900 Betriebs&Geschäftsausstattung bis 410 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 16 sonstige ordentl. Aufwendungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 27.414 €
bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit TP 1004 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 27.414 €
Deckungsmöglichkeit TP 1003 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit Dezernat 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 01 
Einzahlungen aus Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 02 
Einzahlungen aus der Veräußerung von 
Sachanlagen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 08 Auszahlung Neubau/Sanierung 0 € 152.25 0 € 235.000 € 1.200.000 € 2.249.850 € 0 €
Teilplanzeile 09 verm.-wirks. Besch. > 410 € 0 € 0 € 0  € 0 € 0 € 0 €
0 € 152.250 € 235.000 € 1.200.000 € 2.249.850 € 0 €
bereits hierfür erfolgte Auszahlungen 0 € 152.250 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Deckungsmöglichkeit TFP 1004 0 € 0 € 235.000 € 1.200.000  € 2.249.850 € 0 €
Mehrbedarf ungedeckt 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Anmerkungen 
0
1
Bedarf Teilfinanzplan 1004 
Finanzrechnung 
Bedarf Teilergebnisplan 1004 
Ergebnisrechnung 
Die dargestellten Aufwendungen enthalten keine kalkulatorischen Kosten (wie z. B. Finanzierungskosten). 
Diese Kosten werden, soweit sie anfallen, im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen auf die Mietparteien umgelegt und einmal jährlich 
abgerechnet. 
Projekt 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Szenario 
Teilplan 1004 
Periode 
Jahr 
Monat der Inbetriebnahme und Außerbetriebsetzung

Anlage 05.2 - Ansicht Giebel Houdainer Str.

3516 Zeichen

EG
OG
TG
KG
DN 25°
Traufe
First
15 24 3
DG
DN 45°
Traufe
First
OKG Eingang
OK Gaube
Grundstücksgrenze
13.78
20 6.61 4.425
20 11.035
44 12.90 44
20
125
6.994.641.506.90125
+49.70 üNHN
±0.00
+6.525
+10.935
+52.44 üNHN+52.48 üNHN+52.48 üNHN+52.30 üNHN +52.50 üNHN
+59.025 üNHN
+63.435 üNHN
-3.33
±0.00
+2.90
+5.80
+6.525
+8.90
+10.935
+49.17 üNHN
+52.50 üNHN
+55.40 üNHN
+58.30 üNHN
+59.025 üNHN
+61.40 üNHN
+63.435 üNHN
50
-2.80
EG
OG
KG
TG
Sektionaltor m.
Gitterfüllungen
Traufe
DN 25°
DG
First
1 52 43
10%
15%
10%
DN 45°
Traufe
First
AWH Gaube
Umwehrung TG
Standsäule mit Schlüsselschalter 
für TG-Sektionaltor;
Kontakt zu Ampelanlage
B 150 x T 100 x H 1100 mm
verzinkt, antrazith beschichtet
Gründung frostfrei
Ampelanlage
TG-Zufahrt
Grundstücksgrenze
4412.9044
20
125
6.99 4.64 1.50 6.90 125
13.788.92
+52.65 üNHN
-3.33
-1.18
-65
-40
+49.50 üNHN
50
2.275 1.80
-2.80
±0.00
+1.15
+2.90
+5.80
+6.525
+10.935
+49.70 üNHN
+52.50 üNHN
+53.65 üNHN
+55.40 üNHN
+58.30 üNHN
+59.025 üNHN
+63.435 üNHN
253.453.0019.003.0070
Gründung gem. Angabe Statik
6.7013.78308.62
25 5
1.91
+49.13 üNHN
2.38 2538
+49.17 üNHN
+52.48 üNHN
+59.025 üNHN
+61.40 üNHN
+63.435 üNHN
52 2.68 2534 6.60 4.395
3.79 10.995
52195
2.335 15
25
38
-3.85
-3.33
-2
+6.525
+8.90
+10.935
Entwässerungsrinne
ggf. zusätzliche Entwässerungs-
rinne (Starkregen)
H/B = 420.0 / 594.0 (0.25m²)
bauherr
architekt
status
plan
datum masstab bauteil
gez. format
plan nr. index
freigegeben zur ausführung
datum verteiler
projekt
bauherr
köln, _____________________       
x xPlanerstellung
Entwurfsplanung
1:100
shu
Neubau Mehrfamilienhaus Houdainer Str.
hinweise für entwurfspläne
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
bauherr
architekt
statik
gebäudetechnik hls+elt
bauphysik
freiflächenplanung
brandschutz
vermessung
planindex
änderung | ergänzung
x x x x x
Giebelfassaden
041.18hou-lp3-022
DIN A2
Fassade Giebel | NW
Schnitt TG-Rampe
Fassade Giebel | SO
Amt für Wohnungswesen
Ansprechpartner: Herr Eugen Ott
Ottmar-Pohl-Platz 1  |  51103 Köln
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses 
(II+SD, Gebäudeklasse 3) mit 14 Wohneinheiten: 
geförderter Wohnraum, alle Wohnungen barrierefrei, 
zwei Wohnungen rollstuhlgerecht;
offene Bauweise mit Tiefgarage (10 PKW-Stellplätze, 
Mittelgarage)
Houdainer Straße o.Nr. (zwischen Nr. 70c und 74)
51143 Köln
-
17.09.2019
17.09.19 x
DD | BD
D 0.8
WD | WA
0.12  T 30
bestand
abbruch
stahlbeton
mauerwerk
gk | gipsdiele
ps-hartschaum
wd mineralisch
fertigteil
detailhinweis mit nr.
änderungshinweis
index
türnummer 
RFB
FFB
OK RD
UK RD
VK
AK
UZ | ÜZ
WHG 1.01
UV
EUV
HK
RM
RWA
WH
BE
RR
deckendurchbruch
bodendurchbruch
wanddurchbruch 
wandaussparung
wohnungsnummer
rohfußboden
fertigfußboden
oberkante rohdecke
unterkante rohdecke
vorderkante
außenkante
unterzug | überzug
unterverteilung
elektro-unterverteilung
rauchmelder
heizkörper
rauch-wärmeabzug
wandhydrant
bodeneinlauf
regenfallrohr
A
Atelier Halle 59   Lüderichstraße 2-4   51105 Köln
Tel 0221 - 80 14 66 80   Fax 0221 - 80 15 87 30   www.hussmannundmacht.de
dieser plan darf nur mit einwilligung in einen anderen maßstab übertragen werden.
ohne vorherigen freigabevermerk darf er weder für die ausführung des vorgesehenen 
bauvorhabens noch für ein anderes verwendet werden.
bezugshöhe +0.00m planung
+0.00m = OK FFB EG  entspricht + 52,50m über NHN 
notausgangNA
DS
T30 tür, feuerhemmend
tür, dichtschließend
T 30 RS tür, feuerhemm., rauchdicht
F 30 feuerhemmend gem. 
landesbauo nrw
F 90 feuerbeständig gem. 
landesbauo nrw
+
OL | SL
festverglasung
oberlicht | seitenlicht

Anlage 10 - Alternative Passivhaus Houdainer Str., Stand 15.01.2021

7111 Zeichen

Anlage 10 – Houdainer Str. o.Nr. 
 
Alternative 
Planung und Errichtung im Passivhausstandard 
 
Als Alternative zu der vorliegenden Planung des Mehrfamilienhauses im 
Energiestandard der EnEV 2016 käme grundsätzlich auch eine Planung und 
Errichtung im Passivhausstandard in Betracht. In dem vorliegenden Bauvorhaben hat 
die Verwaltung jedoch Bedenken, diesen Energiestandard hinsichtlich wirtschaftlicher 
Aspekte durch daraus resultierenden erheblichen Kostenerhöhungen und einer 
zeitlichen Verzögerung der Baumaßnahme zu planen. Darüber hinaus ist die 
effiziente Nutzung eines Wohngebäudes im Passivhausstandard stark abhängig von 
der richtigen Handhabung der Technik durch die zukünftigen Mieter. 
 
Für zukünftige Bauvorhaben im öffentlich-geförderten Wohnungsbau möchte die 
Verwaltung jedoch mit der Politik Lösungen finden, um dem Anliegen des 
Klimaschutzes und der Energieeinsparung Rechnung zu tragen.Daher ist eine 
politische Positionierung notwendig, um die Wirtschaftlichkeit der Baukosten im 
öffentlich geförderten Wohnungsbau mit dem berechtigten Anspruch des 
Klimaschutzes und der Energiesparsamkeit in Einklang zu bringen. 
Für die bereits entschiedenen Bauvorhaben bittet die Verwaltung darum, diese in der 
vorgelegten Form zu realisieren. 
Die Anlage möchte daher die Punkte der notwendigen Diskussion aufgreifen und die 
Sicht der Verwaltung dastellen. 
 
Unter dem Passivhausstandard versteht man ein nachhaltiges Baukonzept, das mit 
Hilfe energieeffizienter Bauteile und einer speziellen Lüftungstechnik enorme 
Energieeinsparungen erreicht. Der Energieverbrach eines Passivhauses darf 15 
kWh/m² nicht überschreiten. 
Bei Wohngebäuden im Passivhausstandard kann meist auf ein konventionelles 
Heizverteilsystem verzichtet werden, da es sich „passiv“ heizt und kühlt. Der 
Wärmeverlust wird dabei durch eine optimierte Gebäudehülle minimiert, so dass der 
erforderliche Restheizwärmebedarf zu Teilen über eine Lüftungsanlage, die über 
einen Wärmetauscher verfügt, eingebracht werden kann. Pollen, Staub und 
Schadstoffe werden im Rahmen des Luftwechsels über Filter abtransportiert. Große, 
zur Südseite ausgerichtete Dreischeibenverglasungen fangen die Sonnenenergie ein 
und speichern die gewonnene Wärme in Räumen und Wänden. Um den 
verbleibenden Restheizwärmebedarf auszugleichen, kommen als Alternative zu einer 
konventionellen Heizungsanlage eine Zuluftheizung, Wärmepumpe, Ofen, Gas-
Brennwertkessel oder der Anschluss an das Nah- oder Fernwärmenetz in Betracht. 
Die Warmwasseraufbereitung kann durch den Einsatz einer thermischen Solaranlage 
unterstützt werden.  
 
Mit der Errichtung eines Wohnhauses im Passivhausstandard wird angestrebt, 
monatliche finanzielle Belastungen durch Nebenkosten für die Mieter zu minimieren 
und darüber hinaus einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. 
Eine optimal-effiziente Nutzung des Wohngebäudes hängt jedoch maßgeblich vom 
Lüftungs- und Heizverhalten der Nutzer ab bzw. ist ein entsprechendes 
konsequentes Nutzerverhalten hierfür unerlässlich. Da sich Nutzung und Bedienung 
der Wohneinheiten von konventionellen Heizungs-, Luft- und Raumsystemen 
unterscheiden, ist eine intensive Auseinandersetzung der Nutzer mit den alternativen

Technologien notwendig. Dies setzt ein hohes Maß an persönlichem Interesse und 
Überzeugung an den Vorteilen eines Wohngebäudes im Passivhausstandard voraus. 
Die Motivation der Bewohner ist somit ausschlaggebend für den Erfolg des Prinzips.  
Die Einweisung der Bewohner in die neuen Technologien und die damit 
einhergehende langfristige Betreuung des öffentlich-geförderten Wohnraums liegen 
in der Verantwortung der Stadt Köln als Eigentümerin und Vermieterin.  
 
Durch die kostenintensive, aufwändige und störungsanfällige Technik können 
dauerhaft hohe Betriebskosten für Wartung, Instandhaltung und Austausch 
entstehen. Die technischen Anlagen in einem im Passivhaus errichteten Gebäude 
bedürfen insoweit einer regelmäßigen bzw. turnusmäßigen Wartung, insbesondere 
hinsichtlich des Filtertausches der Lüftungsanlage und Überprüfung des 
Wärmetauschers. Bei etwaigen Störungen oder einem Ausfall der Lüftungsanlage 
und/oder des Wärmetauschers besteht eine sofortige Handlungs- bzw. 
Instandsetzungsnotwendigkeit, da der gesamte technische Zyklus unterbrochen ist. 
Gleiches gilt bei einem Stromausfall. Auf Grund der neuen und bisher noch nicht weit 
verbreiteten Technik bzw. vorhandener qualifizierter Fachunternehmen, kann die 
zeitnahe Beauftragung zur Mängelbeseitigung insoweit eine problematische Hürde 
darstellen. Regelmäßig notwendiger Wartungsaufwand wird über die Nebenkosten 
auf den Mieter umgelegt. 
 
Die Nutzung des Wohngebäudes im Passivhausstandard erfordert ferner ein 
umfassendes Controlling. Der Energieverbrauch ist dabei regelmäßig zu 
dokumentieren und entsprechend zu kontrollieren. Etwaige Abweichungen 
hinsichtlich eines Mehrverbrauchs hätten ein notwendiges Einwirken auf die Nutzer 
zur Folge. 
 
Mit Planungsbeschluss 2384/2018 wurde die Verwaltung ermächtigt, Planungen zu 
einem Neubau im öffentlichen Wohnraum aufzunehmen. Die Entwurfsplanung ist 
unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes und Beachtung der 
Generationengerechtigkeit nach den Vorgaben EnEV 2016 abgeschlossen. Bisher 
sind Planungskosten von rund 190.000 € entstanden. 
Auf Grund der technischen Unterschiede gegenüber einem Wohnhaus mittleren 
Standards, wäre bei einer Umplanung im Passivhausstandard auch eine Neuplanung 
der Grundrisse erforderlich. Dies basiert schlussfolgernd auf der Tatsache, dass 
durch das Mehr an Gebäudetechnik die Installationsschächte neu dimensioniert 
werden müssten, was sich unmittelbar negativ auf die Größen der Wohnflächen 
auswirkt. Die bisher berücksichtigten Abstands- und Bewegungsflächen sowie die 
notwendige Barrierefreiheit könnten nicht weiter nachgewiesen werden. Die Raum- 
und Wohnungsgrößen entsprächen dann gegebenenfalls auch nicht mehr den 
Wohnraumförderbestimmungen. Eine Realisierung der bisher geplanten 14 
Wohneinheiten ist im Passivhausstandard voraussichtlich nicht umsetzbar. 
 
Eine Umplanung auf ein Wohngebäude im Passivhausstandard führt hinsichtlich der 
Fertigstellung zu einer terminlichen Verzögerung des gesamten Projektes. Die 
Verwaltung geht von einer zeitlichen Verschiebung von rund zwölf Monaten aus, bis 
der Stand der heutigen Planung erreicht sein wird. Die zeitliche Einschätzung 
umfasst dabei Vertragserstellung, Planung, Prüfung durch das 
Rechnungsprüfungsamt sowie die Beteiligung der politischen Gremien.

Bei der Errichtung eines Wohnhauses nach dem Passivhausstandard sind investive 
Mehrkosten von rund 16 % gegenüber der Errichtung eines Wohnhauses mittleren 
Standards zu erwarten. Die zu erwartenden Mehrkosten für Planung und Baukosten, 
ohne Beachtung des steigenden Baupreisindexes, betragen rund 760.000 €. 
 
Die Förderobergrenze kann durch die Umplanung in ein Wohngebäude im 
Passivhausstandard überschritten werden. Eine Ermittlung ist erst nach Umplanung 
möglich. Eine entsprechende Überschreitung würde dabei ggfs. zum Wegfall der 
Förderberechtigung führen.

Anlage 07 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

4224 Zeichen

14 24.102013
143 GREEN
BERREERIENE

56 über Dez. V

Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem
Grundstück Houdainer Str. (Bezirk 7)

hier: Prüfung der Kostenberechnung, RPA- Nr. 2019/1437
Eingereichte Kosten: rd. 3.837.078,- EUR brutto

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Ratssitzung am 27.09.2018 wurde die Planung zum Neubau eines Mehrfamilienhau-
ses im sozial geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Houdainer Str. o.
Nr. (Köln-Zündorf) mit einem geschätzten Kostenrahmen von 3.140.000,-€ beschlossen
(Vorlagen - Nr. 2384/2018). im Rahmen dieser Planung durch ein von -56-, Amt für Woh-
nungswesen, beauftragtes Architekturbüro wurden ein Planungsentwurf und eine Kostenbe-
rechnung erstellt. -56- beabsichtigt darauf basierend, einen Baubeschluss zu erwirken. Vor-
gesehen ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen, einem Dachge-
schoss, sowie Unterkellerung und Tiefgarage. Die Planung sieht einen Baukörper mit 14 bar-
rierefreie Wohneinheiten zwischen 45- und 93 m?, wovon zwei rollstuhlgerecht sein sollen, in
konventionelier Bauweise unter Beachtung der EnEV 2016 vor.

Die vorgelegten Unterlagen wurden mit dem Ergebnis geprüft, dass der Fortführung der
Maßnahme grundsätzlich keine Bedenken entgegenstehen. Im Einzelnen wurde im Rahmen
der Prüfung folgendes festgestellt:

Die Erhöhung der vorliegenden Kostenschätzung gegenüber dem Kostenrahmen aus dem
Planungsbeschluss wurde durch die Fachdienststelle wie folgt begründet:

Eine allgemeine Preissteigerung der Baupreise für das Jahr 2019 gegenüber 2018 von rund
5%, sowie durch die im Rahmen der tiefergehenden Planung zusätzlich gewonnenen Er-
kenntnisse, hier die Notwendigkeit einer Lüftungsanlage sowie die Errichtung von Rückstau-
schächten und einer Hebeanlage für die Grundstücksentwässerung.

Dementsprechend erhöhen sich auch die Planungskosten anteilig.

Die vorgelegten Kosten i.H.v. von rd. 3.837.078,- EUR brutto teilen sich in den Kostengrup-
pen nach DIN 276 wie folgt auf:

200er, Vorbereitende Maßnahmen 53.859,- EUR
300er, Bauwerk - Baukonstruktion 2.056.497,- EUR
400er, Bauwerk - technische Anlagen 518.329,- EUR
500er, Außenanlagen und Freiflächen 416.186,- EUR
600er, Ausstattung und Kunstwerke -
700er, Baunebenkosten 792.206,- EUR

Die Planungskosten betragen in Bezug auf die Baukosten (300er & 400er) ca. 31%.

12

-2-

Nicht berücksichtigt wurden laut den Unterlagen die internen Kosten (Bauherrenkosten),
Diese sollten der Vollständigkeit halber mit aufgeführt werden.

Bei den Mengen- und Kostenangaben konnten nach stichprobenartiger Prüfung keine unge-
wöhnlich auffälligen Ansätze erkannt werden.

Die Kosten auf die laut Angaben der Fachdienststelle förderfähige Wohnfläche (1028 m?)
bezogen werden mit rd. 2904,- €/m? (einschi. 500er Kostengruppe) angegeben. Damit befin-
det sich das Objekt unterhalb des für 2019 vorgesehen Orientierungswertes von 3.000 €/m?,
der von der Bewilligungsstelle bei der Förderantragstellung als Grenzwert angegeben wird.
Ein Teil der Finanzierung in Höhe von 2.050 €/m? Wohnfläche kann laut den Unterlagen über
ein zinsgünstiges Darlehen der NRW-Bank erfolgen.

Auf vergleichbare Objekte aus dem Baukostenindex bezogen bewegt sich die Maßnahme
tendenziell im oberen, aber noch angemessenen Kostenbereich. Begründet wird dies mit
dem Umstand, dass die Maßnahme gemessen am sozialen Wohnungsbau mit nur 14
Wohneinheiten eher klein ist. Damit steigt der Anteil der Nebenflächen/Erschließungsflächen,
die sich kostenmäßig auf das Bauvorhaben auswirken. Zudem ist zur Sicherstellung von
Stellplätzen laut Angaben der Fachdienststelie der Bau einer Tiefgarage notwendig, die auf-
grund der Lage im Wasserschutzgebiet als sogenannte „weiße Wanne" auszuführen ist.

Die Pläne und Kostenberechnungen der externen Planer und Fachplaner sind größtenteils
vom Bauherrn und Entwurfsverfasser mitgezeichnet.

Der Baubeginn ist laut den Unterlagen für April 2021 und die Fertigstellung für Juli 2022 vor-
gesehen. Die Bauzeit wird mit rund 16 Monaten angegeben. Der Vorlauf von gut einem Jahr
für Planung, Baugenehmigung, Ausschreibung und Vergabe sollte für eine Maßnahme in
dieser Größenordnung ausreichend sein.

Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Rat

20476 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3660/2019 
Freigabedatum  11.08.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen 
Grundstück Houdainer Str. o. Nr. 2, 51143 Köln - Baubeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten 
Wohnungsbau auf den städtischen Grundstücken Houdainer Str. o. Nr., 51143 Köln-Zündorf, Ge-
markung Oberzündorf, Flur 1, Flurstück 251 mit Gesamtkosten in Höhe von 3.840.000 €. 
Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen in entsprechender Höhe im Teilplan 
1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Bau-
maßnahmen, nach der Umschichtung von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH bei 
der Finanzstelle 5620-1004-7-5203 - Neubau Houdainer Str. freigegeben. 
 
Integrationsrat 18.08.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
Bauausschuss 31.08.2020 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   3.840.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    49.632 € 
c) bilanzielle Abschreibungen    63.951 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge    89.137,87 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Neben der allgemeinen Daseinsvorsorge im Themenfeld Wohnen stellt das Amt für Wohnungswesen 
die Versorgung von Personengruppen mit besonderen Bedarfen sicher. Hierzu gehö rt auch die B e-
reitstellung und Verwaltung von Unterkünften und Wohnungen für dringend Wohnungssuchende. 
In der Kölner Stadtgesellschaft besteht nach wie vor ein großer und breit gefächerter Bedarf an indi-
viduellem Miet-Wohnraum. Hierzu zählen insbesondere Wohnungen für Einkommensgruppen, die 
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, sich am Wohnungsmarkt aber selber 
nicht versorgen können. Der Bestand an entsprechenden in der Regel öffentlich geförderten Wo h-
nungen mit Mietpreisbindung, die dar über hinaus auch einen zeitgemäßen bedarfsgerechten und 
bautechnischen Standard bieten, ist jedoch nach wie vor nicht ausreichend. Auch die errichteten 
Wohnungsneubauten der letzten Jahre haben insoweit nur ansatzweise zur Entspannung der Situati-
on beitragen können. In der Konsequenz muss ein Großteil dieses Personenkreises von der Stadt 
Köln auf öffentlich -rechtlicher Grundlage – teilweise in angemieteten kostenintensiven Objekten – 
untergebracht werden, obwohl ein Miet -Wohnverhältnis grundsätzlich möglich wäre. Hierzu zählen 
unter anderem Geflüchtete, die trotz eines längerfristigen Aufenthaltsstatus weiterhin in städtischen 
Unterkünften leben. Neben diesem Personenkreis sollen auch von Obdachlosigkeit bedrohte Me n-

3 
schen nach Möglichkeit in reguläre Wohnver hältnisse geführt werden, um hierdurch nicht nur dem 
Grundbedürfnis auf eigenverantwortliches Wohnen Rechnung zu tragen, sondern gleichzeitig auch 
den Haushalt zu entlasten, indem die hohen Unterbringungskosten pro Kopf in den städtischen Sozi-
aleinrichtungen reduziert werden können. Hierdurch erhält die Verwaltung zudem auch Handlung s-
spielräume im Umgang mit ihren Unterkünften und Wohnheimen, etwa zur Reservehaltung. 
Die Verwaltung forciert daher auf den ihr zur Verfügung stehenden Flächen entsprechende Wo h-
nungsbaupotenziale, um dringend benötigte Kapazitäten an preiswertem Wohnraum zu realisieren. 
Dementsprechend hat der Rat in seiner Sitzung vom 27.09.2018 beschlossen, am Standort Houdai-
ner Str. Planungen zur Schaffung von Wohnraum im öffentlich geförderten Wohnungsbau aufzuneh-
men (Planungsbeschluss 2384/2018). 
Geplantes Vorhaben: 
Den oben dargestellten Hintergrund berücksichtigend, beabsichtigt die Verwaltung, auf dem städt i-
schen Grundstück an der Houdainer Str. einen öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren, 
um dringend benötigten Wohnraum für einkommensschwache Kölner Bürgerinnen und Bürger mit 
Wohnberechtigungsschein zu schaffen. Bei der späteren Belegung sollen insbesondere anerkannte 
Geflüchtete im Rahmen der sogenannten Drittelbelegung, wozu sich die Verwaltung selbst verpflich-
tet hat, berücksichtigt werden, um diesen Personenkreis verstärkt in die Bevölkerung zu integrieren. 
Bauplanungsrecht: 
Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorprüfung wurde unter Berücksichtigung der bau - und pla-
nungsrechtlichen Vorgaben die Bebaubarkeit der insgesamt 2.234 m² großen Teilgrundstücksfläche 
festgestellt. 
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich in Ermangelung eines Bebauungsplans für das in Re-
de stehende Grundstück nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Demn ach ist ein Bauvorhaben inner-
halb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baul i-
chen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart 
der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 
Das Bauvorhaben Houdainer Str. o. Nr. liegt innerhalb überbaubarer Flächen und ist planungsrecht-
lich grundsätzlich zulässig. Hinsichtlich der Höhenentwicklung (Geschossigkeit) sind die örtlichen 
Verhältnisse zu berücksichtigen. Der Umgebungsrahmen nach § 34 BauGB zu o.g. Grundstück wird 
im Westen, Norden und Osten durch die Houdainer Str. und im Süden durch eine landwirtschaftlich 
genutzte Fläche definiert. Dieser Bereich ist durch 2 geschossige Gebäude mit Satteldach geprägt. In 
einer ämterübergreifenden Vorbesprechung des Bauvorhabens wurde eruiert, dass die geplante Be-
bauung in diesem Zusammenhang mit zwei Vollgeschossen mit Satteldach grundsätzlich möglich ist. 
Eine darüber hinausgehende Erhöhung ist im Hinblick auf das Einfügungsgebot nicht zu rechtfertigen. 
Baubeschreibung: 
Die auf diesen bau - und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen fußende Entwurfsplanung sieht 
nunmehr ein Mehrparteien-Wohnhaus in konventioneller Bauweise vor. Der zweigeschossige Ba u-
körper besitzt ein ausge bautes Dachgeschoss mit Satteldach. Zusätzlich sind eine Unterkellerung 
und eine Tiefgarage vorgesehen. 
Nach der vorliegenden Planung beträgt die Wohnfläche der abgeschlossenen Wohnungen insgesamt 
rund 1056 m². Es sind 14 Wohneinheiten geplant, deren Größe zwischen rund 45 m² und 93 m² vari-
iert. 
Im Erdgeschoss befinden sich vier 3-Zimmer-Wohnungen, von denen zwei rollstuhlgerecht sind. Das

4 
1. Obergeschoss beinhaltet vier 4-Zimmer-Wohnungen. Für das Dachgeschoss sind zwei 1-Zimmer-
Wohnungen sowie vier 2-Zimmer-Wohnungen vorgesehen. Alle Wohnungen verfügen über Freiberei-
che als Mietergärten, Terrassen, Balkone oder Dachterrassen. 
Alle 14 Wohnungen werden nach den geltenden baurechtlichen Vorschriften und nach den Woh n-
raumförderbestimmungen barrierefrei errichtet. Die zwei rollstuhlgerechten 3-Zimmer-Wohnungen im 
Erdgeschoss verfügen über größere Abstellräume als Kellerersatz. Die zu den sonstigen Wohnungen 
gehörenden Abstellräume wurden im Keller eingeplant, um in den oberirdischen Geschossen keine 
Wohnfläche zu verlieren. Aufgrund der Geschossigkeit und der barrierefreien Zugänglichkeit der roll-
stuhlgerechten Wohnungen im Erdgeschoss, kann auf eine Installation von Aufzügen verzichtet wer-
den bzw. ist diese nach § 39 Abs. 4 Landesbauordnung (LBO NRW) erst ab dem  vierten Geschoss 
gesetzlich gefordert. Gem. Anlage 1 Nr. 1.2.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) „sollen 
die Treppenhäuser so gestaltet werden, dass die Wohnungen mindestens durch nachträgliche Bau-
maßnahmen, in der Regel durch Ein - oder Anbau eines Aufzugs, stufenlos erreichbar gemacht wer-
den können (Nachrüstbarkeit). Daher wird pro Treppenhaus ein Aufzugschacht konstruktiv vorgerich-
tet, um somit die Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung von Fördermitteln in Gänze zu wah-
ren. Zusätzlich sind neben dem Treppenhaus Abstellräume für Kinderwagen und Rollatoren vorgese-
hen. 
Im Kellergeschoss befinden sich Technik- und Serviceflächen für Hausmeister, Trockenräume, Haus-
anschluss und Heizungszentrale. Die Mieterkeller sind je hälftig über zwei Flure zug änglich und nur 
über das Treppenhaus erreichbar. 
Energetisch ist das Gebäude entsprechend den Bestimmungen bzw. auf Grundlage der aktuellen 
Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV 2016) geplant. Die Umsetzung eines darüber hinausgehender 
Energiestandard (Passivhaus-Standard) ist gem. den einschlägigen Förderbestimmungen nicht g e-
fordert bzw. von der Verwaltung aus den nachfolgenden Gründen auch nicht beabsichtigt. Grundsätz-
lich ist die Planung und Umsetzung von Wohngebäuden unter Berücksichtigung des Passivhaus -
Standards realisierbar. Die bislang durchgeführten Vergleiche haben jedoch gezeigt, dass die Errich-
tung von Gebäuden nach EnEV in der Regel die wirtschaftlichere Lösung darstellt, da hierbei der ge-
ringste Barwert bzw. die geringste Amortisationsdauer ausge wiesen wurde; siehe hierzu Vorlage 
0537/2018. Darüber hinaus favorisiert die Verwaltung insbesondere im öffentlich verwalteten G e-
schosswohnungsbau auch weiterhin den Standard nach EnEV 2016, da sich dieser bewährt hat, die 
entsprechende Anlagentechnik wartungsfreundlich ist und von vielen Nutzergruppen akzeptiert wird. 
Als Heizsystem fungiert eine zentrale Gas -Heizungsanlage mit zentraler Warmwasserbereitung, un-
terstützt durch eine Wärmepumpe als regenerative Energiequelle. Die Verteilung der Raumwärme 
erfolgt mittels Heizkörpern. 
Grünanlagen sowie Verkehrsflächen entstehen im hinteren Geländebereich. Auf den Abstandsflächen 
zur Straße sind zwei offene Pkw-Stellplätze vorgesehen, welche behindertengerecht ausgeführt wer-
den. Diese sind zur Nutzung durch die Mieter der rollstuhlgerechten Wohnungen im EG vorgesehen. 
Eine Tiefgarage soll weitere 10 Stellplätze zur Verfügung stellen, da die Grundstücksgröße nicht aus-
reicht, diese oberirdisch zu errichten. Da gem. Stellplatzsatzung 14 Stellplätze errichtet werden müss-
ten, sollen zwei Stellplätze abgelöst werden. Der Zugang zur Tiefgarage erfolgt über eine Rampe 
seitlich des Gebäudes. In der Tiefgarage ist zusätzlich ein Fahrradraum vorgesehen, in dem bis zu 26 
Fahrräder abgestellt werden können. Zusätzlich zu dem Fahrradraum werden oberirdisch im Außen-
bereich Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. 
Hinter dem Gebäude sind zwei Sandspiel - und eine Rasenfläche vorgesehen, die von Sitzbänken 
begleitet werden. Die Freiflächen werden, wo erforderlich, mit Hecken aus heimischen Gehölzen ab-
gegrenzt. Die Bepflanzung der verbleibenden Grünflächen erfolgt unter besonderer Berücksichtigung 
ökologischer Aspekte, wie dem Vogel- und Insektenschutz. So sind beispielsweise hinter der Sand-

5 
Spielfläche eine Wildhecke mit Obstbäu men und ein Wildstaudensaum geplant. Die Mietergärten 
werden durch entsprechende Bepflanzung und Tore von der Spielfläche abgegrenzt. 
Die Verwaltung hat im Mai 2020 intern ihre aktualisierten Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards 
für die Bauprojekte im Wohnungsbau abgestimmt. Dadurch sollen die Planungen vereinheitlicht und 
optimiert, andererseits die Innovation und Kreativität der planenden Architekten und Fachingenieure 
jedoch nicht eingeschränkt werden. Die abgestimmten Standards werden zeitnah den Gremien als 
Mitteilung vorgelegt. 
Die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt mindestens 60 Jahre. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Ein Bauvorhaben wirkt sich in aller Regel auf den Klimaschutz aus, da hierdurch ein Ressourcenver-
brauch eintritt, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Zudem findet 
eine dauerhafte Flächenversiegelung statt, sowohl bei Neu - als auch bei Ersatzbauten. Um einer 
wachsenden Kölner Stadtgesellschaft Rechnung tragen zu können, werden notwendige Bauvorhaben 
so geplant, dass ihre Umsetzung und anschließende Nutzung unter Berücksichtigung des aktuellen 
Standes und Einsatzes neuer umweltschonender Technologien von Wissenschaft und Technik nach-
haltig ist. 
Zeitrahmen: 
Der Baubeginn könnte voraussichtlich ab August 2021 erfolgen, wobei mit einer reinen Bauzeit von 
16 Monaten zu rechnen ist. 
Die Fertigstellung ist bis zum 31.12.2022 geplant. 
Wirtschaftlichkeit: 
Der geplante Neubau an der Houdainer Str. o. Nr. ist in seiner Gesamtheit eine investive Einzelmaß-
nahme. Aus der vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 ergeben sich bei derzeitigem Pla-
nungsstand Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 3.837.077,72 € brutto. Diese Kostenberech-
nung geht davon aus, dass Abweichungen der im Bauverlauf tatsächlichen entstehenden Kosten bei 
maximal 20 % liegen. Diese Berechnung beinhaltet sämtliche Bau - und Baunebenkosten inklusive 
Mehrwertsteuer, interne oder kalkulatorische Kosten sind nicht umfasst. 
Im Vorfeld einer Investitionsmaßnahme ist ihre Wirtschaftlichkeit zu  überprüfen, vgl. § 13 KomHVO. 
Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich aus mehreren Alternativen kommt im vorliegenden Fall nicht in B e-
tracht, da es gerade Ziel der Verwaltung ist, auf ausgewählten Grundstücken Wohnungsbau in Eigen-
regie zu betreiben und selbst zu  vermieten. Alternativ zu betrachtende Investorenmodelle bieten der 
Verwaltung hier nicht die Gestaltungsräume, die notwendig sind. Insbesondere Belegungsrechte, 
Objektkontrolle und planerische Freiheit spielen in diesem Zusammenhang eine herausragende Rol-
le. Es besteht insoweit kein Vergleichspunkt. 
Gleichwohl sollen die städtischen Wohnbauprojekte wirtschaftlich sein. Ziel der Stadt Köln ist es hier-
bei nicht, mit dem eingesetzten Investitions-Kapital eine Rendite zu erwirtschaften. Vielmehr steht hier 
im Vordergrund, auch im Bereich des sozialen Geschosswohnungsbaus nach Möglichkeit kostende-
ckend zu arbeiten.  
Kostenvorteile lassen sich grundsätzlich jedoch allein schon dadurch erzielen, dass durch den neu 
geschaffenen Miet-Wohnraum Menschen aus den städti schen Unterbringungs-Einrichtungen hierin 
umziehen können. Unterbringungsplätze sind pauschal betrachtet kostenintensiver als eine Mietwoh-
nung.  
Unabhängig hiervon soll ein Investitionsvorhaben im sozialen Wohnungsbau aber schon für sich ge-

6 
nommen wirtschaf tlich sein. Die Verwaltung hat daher für das vorliegende Bauvorhaben eine Wir t-
schaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen. Diese Betrachtung orientiert sich an der Verordnung über 
wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite B erech-
nungsverordnung - II.BV) Diese II. BV ist anzuwenden, wenn für ein Bauvorhaben im geförderten 
Wohnungsbau eine Kostenmiete ermittelt werden soll. Sie ist ebenfalls anzuwenden, um die Wir t-
schaftlichkeit eines Vorhabens - ausgehend von einem feststehenden Mietzins (in diesem Falle 6,80 
€ im Anfangsjahr) zu berechnen. Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gege n-
überstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen und Erträge. 
Die von Verwaltungsseite erstellte Berechnung berücksic htigt auch Preissteigerungen (2 % p. a.) 
bzw. Mieterhöhungen (1,5 % p. a.) über die angenommene Projektlaufzeit, wobei die jährlichen Werte 
übersichtlich als Durchschnittswerte zusammengefasst sind. Die Aufstellung ist als Anlage 9 beig e-
fügt. 
Im Ergebnis s tehen den laufenden jährlichen Aufwendungen von durchschnittlich 168.300 € laufende 
jährliche Erträge von durchschnittlich 165.200 € gegenüber. Es ergibt sich somit eine leichte Unterde-
ckung von 3.100 € pro Jahr. Über den Gesamten Projektzeitraum von 60 Jahren bedeutet dies einen 
Verlust von rund 186.000 €.  
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich um ein durchschnittliches Ergebnis handelt; die 
Ergebnisse in den einzelnen Jahren fallen abweichend aus. Ferner ist ein Teil der berechneten Auf-
wendungen, namentlich die Eigenkapitalkosten, lediglich kalkulatorischer Natur. Die Erträge hingegen 
fallen tatsächlich in der genannten Höhe an. Das gilt insbesondere auch für die jährlich um 1,5 % 
steigenden Mieterträge, da diese Staffelung förderrechtlich zulässig ist und von der Stadt Köln regel-
mäßig in Anspruch genommen wird. 
Durch die öffentliche Förderung unterliegt die monatliche Miete nach erfolgtem Neubau einer Prei s-
bindung nach dem Wohnungsbindungsgesetz. Die Preisbindung gilt für 30 Jahre. Zu Beginn darf sie 
6,80 € pro m² Wohnfläche monatlich nicht überschreiten. Nach Ablauf von 30 Jahren kann der Miet-
preis dann dem frei finanzierten Wohnungsbau auf Grundlage des Mietspiegels für die Stadt Köln 
angepasst werden. In der oben genannten Wirtschaftlichkeitsberechnung wird aber davon ausgegan-
gen, dass die Stadt Köln die Wohn ungen auch nach Ablauf der Bindungsfrist nur an Inhaber eines 
Wohnberechtigungsscheins vermietet und die Mieten dementsprechend nicht anpasst. Es erfolgt in-
soweit keine Spekulation auf eine Rendite nach Ablauf der Bindungsfrist. 
Die in den haushaltsmäßigen  Auswirkungen ausgewiesenen Werte für die jährlichen Folgeaufwen-
dungen und -erträge sind statisch berechnet, da sie nur der mittelfristigen Finanzplanung dienen. Da 
die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dynamisch ist bzw. den gesamten Projektzeitraum berücksichtigt, 
weichen deren jährliche Durchschnittswerte hiervon ab. 
Finanzierung: 
Für das Projekt ist im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen der Planungen mit Ausgaben in Höhe von 
235.000 € zu rechnen. 
Zur Finanzierung dieser noch erforderlichen investiven Auszahlungen stehen im Haushaltsplan 2020 
im Teilfinanzplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620 -1004-7-5203 - Neubau Houdainer Str. 
durch Umschichtungen von der Finanzstelle 5620 -1004-0-5999 – Flüchtlings-WH, entsprechende 
Mittel zur Verfügung. 
Die Mittel für das Jahr 2021 wurden im gleichen Teilfinanzplan im Doppelhaushalt 2020/2021 bei der 
Finanzstelle 5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-WH, veranschlagt und werden im Rahmen der Bewir t-
schaftung umgebucht.

7 
Der Mittelbedarf für die Jahre 2022 ff. ist in  der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen. De-
zernat V wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewie-
senen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
Die konsumtiven Aufwendungen fallen erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens für die Bauunter-
haltung an und sind für die Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs der investiven Maßnah-
me zwingend notwendig und müssen aufgewendet werden, um die durch Abnutzung, Alterung und 
Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen. 
Insofern sind die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 erfüllt. 
Hinweis zur Mittelbeschaffung: 
Ein Teil der Finanzierung soll über die NRW-Bank gemäß den Wohnraumförderbestimmungen erfol-
gen. Der förderfähige Darlehensgrundbetrag beträgt hierbei 2.250 € pro m² Wohnfläche bei einer 
künftigen Belegung mit Mietern der Einkommensgruppe A (6,80 € kalt pro m² im Anfangsjahr). Bei der 
vorliegenden bzw. geplanten Gesamtwohnfläche beträgt das vo raussichtliche Gesamt -Darlehen 
2.337.000 €, inklusive Zusatzdarlehen, die beispielsweise für rollstuhlgerechten Wohnraum beantragt 
werden können. Auf den Darlehensbetrag wird grundsätzlich ein Tilgungsnachlass in Höhe von 30 % 
gewährt, in diesem Fall in Höhe von 703.900 €. Der Förderantrag wurde bereits im Februar 2020 ge-
stellt. Aufgrund von Vorgesprächen mit der Bewilligungsstelle ist zum jetzigen Zeitpunkt unter B e-
rücksichtigung der planungsrechtlichen und gestalterischen Vorgaben und Rahmenbedingungen von 
einer Förderzusage auszugehen. 
 
Anlagen 
Anlage 01 – Übersichtsplan 
Anlage 02 – Lageplan 
Anlage 03 – Schrägluftbild 
Anlage 04 – Freianlagenplan 
Anlage 05 – Ansichten 
Anlage 06 – Grundrisse 
Anlage 07 – Stellungnahme RPA 
Anlage 08 – Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Anlage 09 – Wirtschaftlichkeitsberechnung

Anlage 06.1 - Grundriss KG Houdainer Str.

7782 Zeichen

Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Houdainer Str.
P
P
P
P
Grundstücksgrenze
Rinne Rinne
First = 
62,11
AWH = 
58,51
EFH = 
52,62
II SD
I PD
Ga
AWH = 55.14
GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze
AWH = 54.80
251
Stadt Köln
Grdb.Bl. 4424
15%
TG-Decke:
unterseitig gedämmt
TG-Decke:
unterseitig gedämmt
TG-Decke:
unterseitig gedämmt
10%
10%
1
23
optional:
zusätzlicher Lüftungs-
schacht TG
110
T30 RS
T30 RS
T30 T30
T30 RS T30 RS
T30 RS
T30 RS
T30 RS
T30 RS
Deckenstärke 22 cm Deckenstärke 22 cm
KG-Decke:
unterseitig gedämmt
KG-Decke:
unterseitig gedämmt
RR RR RR
1 2 3
BRH 155 BRH 155 BRH 155
BRH 100 BRH 100
R
Rohbaumasse
Fertigmaße
Legende Bewegungsflächen | Vermassung
Bewegungsfläche
rollstuhlgerecht
Bewegungsfläche
barrierefrei
B
AUSGANG
Schornstein
Gastherme
außen 36x36 cm
FEUERBESTÄNDIGFEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
KG-Decke:
unterseitig gedämmt
FEUER-
HEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUER-
BESTÄNDIG
FEUER-
BESTÄNDIG
FEUERBESTÄNDIGFEUERBESTÄNDIG FEUERBESTÄNDIGFEUERBESTÄNDIGFEUERBESTÄNDIG
FEUERBESTÄNDIG
FEUER-
BESTÄNDIG
FEUER-
BESTÄNDIGFEUER-
HEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUERHEMMENDFEUERHEMMEND
KG-Decke:
unterseitig gedämmt
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
19.62 m²
Hausanschluss | TGA
22.05 m²
3.23 m²
7.93 m²
TRH 1
19.85 m²
5.36 m²
5.35 m²
Flur MK 1
10.64 m²
5.35 m²
5.35 m²
5.35 m²
5.35 m²
5.35 m²
5.35 m²
5.35 m²
5.35 m²
Flur MK 2
10.64 m²
7.93 m²
TRH 2
19.85 m²
3.23 m²
19.72 m²
Hausmeister | Putzm.
22.05 m²
Rampe
77.38 m²
Trockenraum 1 Schleuse 1
Schacht 1
Schleuse 2
Schacht 2
Trockenraum 2
BRH 155
BRH 155
A -101
A -102
A -103
A -104A -105
A -106
A -107
A -108 A -109
A -111
A -110
A -112
Mieterkeller W1
Mieterkeller W5 Mieterkeller W6
Mieterkeller W9
Mieterkeller W10
Mieterkeller W11
A -113
A -114
A -115
A -116
A -117
A -118
Mieterkeller W4
Mieterkeller W7
Mieterkeller W8
Mieterkeller W12
5.36 m²
5.35 m²
A -119
A -120
Mieterkeller W13
Mieterkeller W14
A -121 A -122
A -123
A -124
A -125
A -126
TG-Decke:
unterseitig gedämmt
BRH 155
TG inkl. Fahrradraum
495.96 m²
Sektionaltor
Ein- | Ausfahrt mit 
Ampelregelung
2.0 % Gefälle 2.0 % Gefälle
2.0 % Gefälle
2.0 % Gefälle 2.0 % Gefälle
Rohbau
Räume
Räume
Gesamt
2.825 2.69 2.30 2.80 2.80 2.69 2.69 2.69 2.69 2.80 2.80 2.30 5.515
25 4.14 50 1.00 50 6.65 25
Gesamt
Rohbau
Räume
Räume
6.62 20.28
20
25
2.94 175
3.625 25 4.14 50 1.00 50 6.65 25
25 2.94 30 1.70 25 1.55 25 4.14 50 8.15 25
Öffnungsmaße Fassade
Öffnungsmaße Fassade
Rohbau
Räume
Räume
Gesamt
Rohbau
Öffnungsmaße Fassade
Stützen TG
Lüftungsbauteile Tiefgarage:
(natürliche Belüftung)
geforderter Querschnitt natürliche Lüftung:
10 St.-Pl. x 1.500 cm² = 1,50 m²
x 200% = 3,00 m²
Lüftungsbauteil 1:
Sektionaltor mit Gitterfüllungen
freier Lüftungsquerschnitt: 
B 3,10 m x B 2,20 m: 6,82 m²
abzügl. 50% für Konstruktion:
3,41 m²
gesamt: 5.77 m²
Lüftungsbauteile 2+3:
Lüftungsschacht mit Gitterabdeckung
freier Lüftungsquerschnitt: 
L 2,10 m x B 0,80 m: 1,68 m²
abzügl. 30% für Gitterabdeckung:
je 1,18 m²
20
25
5.39 25 2.05 25 5.35 25 5.125 25 5.125 25 5.35 25 2.05 25 5.39
25
20
25 2.94 175
3.625 25 12.79 25
25 2.94 30 1.70 25 1.55 25 4.14 50 8.15 25
Öffnungsmaße Fassade20 38.08 20 3.55
2.03 1.01
60
11.445 1.01
60
7.09 1.01
60
11.445 1.01
60
2.03
20
25
7.715 25 3.10 25 2.00 25 5.10 25 5.10 25 2.00 25 3.10 25 7.715 25
20
5.53 1.01
60
13.74
50 1.01
2.135
1.59
20 1.01
2.135
201.01
2.135
25 4.14 50 8.15 25 1.00
41.83
25 37.58 25 3.50 25
8.715 2.00
1.00
16.65 2.00
1.00
12.465
8.465 20 2.10 20 16.15 20 2.10 20 12.215
5.22
1.57
1.551.55
1.57
15
97 15
1.20
1.20
1.50
1.50
1.00
125
25
5.39 25 1.55 25
125
6.165 6.50 25
125
3.60 125
2545125
1.52285.36
25 5.565 25 5.25 25 2.425 5 1.55 5 3.275 25 3.275 5 1.55 5 2.425 25 5.25 25 5.565 25 3.50 25
501.01
2.1351.59
1.555
1.335 1.735
15stg 18 | 27
125
25
5.39 25 1.55 25
125
6.165 6.50 25
125
3.60125
2545125
1.3351.735
25 5.565 25 1.90 25 1.55 25 1.30 25 7.35 25 7.35 25 1.30 25 1.55 25 1.90 25 5.565 25 3.50 25
1.97283.07
15stg 18 | 27
1.555
14.73 5.75
25 37.58 25 3.50 25
25
20
3.10
2.26
20
25
3.00 19.00 95 2.05 3.45
5.53 1.01
60
7.99 25 5.25 25
25 5.39 25 2.05 25 5.35 25 5.125 25 5.125 25 5.35 25 2.05 25 5.39 25 3.50 25
3stg 18 | 27 3stg 18 | 27
5.22
1.52285.36
Tiefgarage 10 StPl.
Bedarf: 1 StPl. / WE: 14 (-20%: 12)
2 StPl. oberirdisch (rollstuhlgerecht)
Fahrradraum:
Bedarf:
1 StPl. / 40 m² WF: 26  St.
Nachweis
a) Tiefgarage: 
    20 St. Bewohner
b) Hauseingänge:
    12 St. Bewohner/Besucher
501.07
501.07 OK FFB KG:-2.80m
 +49.70m üNHN
OK FFB TG:-3.33m
 +49.17m üNHN
OK FFB TG:-3.33m
 +49.17m üNHN
Bodeneinlauf
gem. Planung TGA
Bodeneinlauf
gem. Planung TGA
Bodeneinlauf
gem. Planung TGA
Bodeneinlauf
gem. Planung TGA
Entwässerungsrinne
Lichtschacht Lichtschacht Lichtschacht Lichtschacht
Lichtschacht
OK FFB KG:-2.80m
 +49.70m üNHN
ggf . zusätzl. Entwässerungsrinne
OK FFB TG:-3.45m (Tiefpunkt)
 +49.05m üNHN
Bodeneinläufe Tiefgarage an 
Gründungsplanung Statik angepasst
Bodeneinläufe Tiefgarage an 
Gründungsplanung Statik angepasst
Aufdickung Sohlplatte gem. 
Angabe Statik
Aufdickung Sohlplatte gem. 
Angabe Statik
Aufdickung Sohlplatte gem. 
Angabe Statik
Lüftungsschacht:
Ausführung ohne Bodenplatte (Verfüllung 
mit Grobkies zur RW-Versickerung)
Lüftungsschacht Lüftungsschacht:
Ausführung ohne Bodenplatte (Verfüllung 
mit Grobkies zur RW-Versickerung)
Lüftungsschacht
Ausgussbecken
1.97 28 3.07
Bodeneinlauf
gem. Planung TGA
Bodeneinlauf
gem. Planung TGA
A CB D E F G H
A CB D E F G H
1 2 43 5
1 52 43
20
125
7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125
20
125
6.99 4.64 1.50 6.90 125
20
125
6.99 4.64 1.50 6.90 125
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
20
125
7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125
H/B = 420.0 / 700.0 (0.29m²)
bauherr
architekt
status
plan
datum masstab bauteil
gez. format
plan nr. index
freigegeben zur ausführung
datum verteiler
projekt
bauherr
köln, _____________________       
x xPlanerstellung
Entwurfsplanung
1:100
shu
Neubau Mehrfamilienhaus Houdainer Str.
hinweise für entwurfspläne
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
bauherr
architekt
statik
gebäudetechnik hls+elt
bauphysik
freiflächenplanung
brandschutz
vermessung
planindex
änderung | ergänzung
DIN A2+
041.18hou-lp3-001
Grundriss Kellergeschoß
x x x x x
Amt für Wohnungswesen
Ansprechpartner: Herr Eugen Ott
Ottmar-Pohl-Platz 1  |  51103 Köln
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses 
(II+SD, Gebäudeklasse 3) mit 14 Wohneinheiten: 
geförderter Wohnraum, alle Wohnungen barrierefrei, 
zwei Wohnungen rollstuhlgerecht;
offene Bauweise mit Tiefgarage (10 PKW-Stellplätze, 
Mittelgarage)
Houdainer Straße o.Nr. (zwischen Nr. 70c und 74)
51143 Köln
-
17.09.2019
17.09.19 x
DD | BD
D 0.8
WD | WA
0.12  T 30
bestand
abbruch
stahlbeton
mauerwerk
gk | gipsdiele
ps-hartschaum
wd mineralisch
fertigteil
detailhinweis mit nr.
änderungshinweis
index
türnummer 
RFB
FFB
OK RD
UK RD
VK
AK
UZ | ÜZ
WHG 1.01
UV
EUV
HK
RM
RWA
WH
BE
RR
deckendurchbruch
bodendurchbruch
wanddurchbruch 
wandaussparung
wohnungsnummer
rohfußboden
fertigfußboden
oberkante rohdecke
unterkante rohdecke
vorderkante
außenkante
unterzug | überzug
unterverteilung
elektro-unterverteilung
rauchmelder
heizkörper
rauch-wärmeabzug
wandhydrant
bodeneinlauf
regenfallrohr
notausgangA NA
Atelier Halle 59   Lüderichstraße 2-4   51105 Köln
Tel 0221 - 80 14 66 80   Fax 0221 - 80 15 87 30   www.hussmannundmacht.de
dieser plan darf nur mit einwilligung in einen anderen maßstab übertragen werden.
ohne vorherigen freigabevermerk darf er weder für die ausführung des vorgesehenen 
bauvorhabens noch für ein anderes verwendet werden.
bezugshöhe +0.00m planung
+0.00m = OK FFB EG  entspricht + 52,50m über NHN 
DS
T30 tür, feuerhemmend
tür, dichtschließend
T 30 RS tür, feuerhemm., rauchdicht
F 30 feuerhemmend gem. 
landesbauo nrw
F 90 feuerbeständig gem. 
landesbauo nrw
+
OL | SL
festverglasung
oberlicht | seitenlicht

Anlage 06.2 - Grundriss EG Houdainer Str.

9475 Zeichen

Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Houdainer Str.
P
P
P
P
Grundstücksgrenze
Rinne Rinne
First = 
62,11
AWH = 
58,51
EFH = 
52,62
II SD
I PD
Ga
AWH = 55.14
GrundstücksgrenzeGrundstücksgrenze
AWH = 54.80
251
Stadt Köln
Grdb.Bl. 4424
Stadt Köln
Grdb.Bl. 5
52.44
52.42
52.55
52.53
52.49
52.48 52.63
52.67
52.65
52.70
52.6852.66
52.6852.65
52.63
52.62
52.60
52.40
52.37
52.22
51.88
52.36
52.4652.3752.29
52.65
52.38
52.36
52.66
276
Langel, Anne-Gertrud
Grdb.Bl. 4309
101
Brommund, Werner
Bormmund, Peter
Grdb.Bl. 2194
52.65
52.20
52.65
52.35
49.50
A CB D E F G H
A CB D E F G H
1 2 43 5
1 52 43
20
125
7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125
20
125
6.99 4.64 1.50 6.90 125
20
125
6.99 4.64 1.50 6.90 125
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
Gebäudeachsen
20
125
7.965 3.35 7.60 7.60 3.35 7.975 3.74 125
Ampelanlage TG-Zufahrt
Ampelanlage TG-Zufahrt
***
***
*** ***
R
evtl. Schiebetür
BB
B
B
BB
evtl. Schiebetür
T30 RS DS
DS
T30 RS
DS
DS
WM+
TR
WM+
TR
RR RR RR
RR RR RR
RRRR RRRR
BRH 82
BRH 00
BRH 00
BRH 00
BRH 82
BRH 00
BRH 00
BRH 00
OKG Eingang: -0.00m
 +52.50m üNHN
OKG Eingang: -0.00m
 +52.50m üNHN
B
B
R
R
R
BR
Rohbaumasse
Fertigmaße
Legende Bewegungsflächen | Vermassung
Bewegungsfläche
rollstuhlgerecht
Bewegungsfläche
barrierefrei
R
R
R
B
B
B
B
B
+5.0 m² Abst.
R
WM
R R
WM
R
2. RW2. RW
OKG: -0.02m
 +52.48m üNHN
OKG: -0.02m
 +52.48m üNHN
OKG: -0.02m
 +52.48m üNHN
OKG: -0.02m
 +52.48m üNHN
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUERHEMMEND
FEUER-
HEMMEND
FEUER-
HEMMEND
OK Attika: +1.15m +53.65m üNHN
OK Attika: +1.15m
 +53.65m üNHN
Vorderkante Balkon OG
EntwässerungsrostEntwässerungsrost
Whg. 1 Whg. 2W1 001
W1 003
W1 004
W1 005
W1 006
W1 007
W1 008
A 004
A 003A 001
A 002
W2 001
W2 002
W2 004
W2 005
W2 006
W2 007W2 008
Whg. 3 Whg. 4W3 001
W3 003
W3 004
W3 005
W3 006
W3 007
W4 001
W4 002
W4 004
W4 005
W4 006
W4 007
W4 008
W4 009
+5.00m² Abst.
Wohnzi.
18.74 m²
Schlafzi.
15.38 m²
Bad
7.39 m²
HWR
2.76 m²
Kind
11.88 m²
TRH 1
16.38 m²
Schlafzi.
16.69 m²
Kind
12.94 m²
DuWC
8.00 m²
DuWC
8.00 m² TRH 2
16.38 m²
HWR
2.76 m²
Bad
7.39 m²
Kind
11.88 m²
Wohnzi.
18.74 m²
Schlafzi.
15.38 m²
Schlafzi.
16.69 m²
Kind
12.94 m²
BRH 82
BRH 82
B
BRH 82
- ohne Rollladen -
BRH 82 BRH 82BRH 55BRH 55
BRH 55 BRH 55
BRH 82 BRH 82
- ohne Rollladen -
BRH 82BRH 55 BRH 55
Rollladen mit zusätzl. Handkurbel Rollladen mit zusätzl. Handkurbel
BRH 00
Rollladen mit zusätzl. Handkurbel Rollladen mit zusätzl. Handkurbel
2. RW 2. RW
BRH 00Küche
9.29 m²
Schornstein
Gastherme
außen 36x36 cm
W1 002
EUV | WMZ
Abst. Kinderwagen
10.02 m²
56|45
65|35
50|32
65|35
Küche
7.41 m²
Wohnzi.
21.61 m²
65|35
TR
Umsteigebereich
R
Abst.
7.62 m²
EUV | WMZ
Eingang | Diele
15.56 m²
EUV | WMZ
65|35
Wohnzi.
21.61 m²
Küche
7.41 m²
65|35
TR
R
Umsteigebereich
3-Zi-Whg.
rollstuhlg.
86.65 m²
3-Zi-Whg.
rollstuhlg.
86.65 m²
Eingang | Diele
15.56 m² EUV | WMZ
Küche
9.29 m²
65|35
Abst. Kinderwagen
9.94 m²
70|45
Diele
9.89 m²
Eingang
4.51 m²
EUV | WMZ
60|25
3-Zi-Whg.
81.66 m²
100|25
100|25
Rampe
6% Steigung
Rampe
6% Steigung
Müllplatz
barrierefrei
Entwässerungsrost Entwässerungsrost
Hecke
Rasenfläche
Baumpflanzung
Hecke Hecke Hecke
Baumpflanzung
Pflaster
Pflaster
Hecke Hecke Hecke Hecke
Spielfläche
Sand
Spielfläche
Sand
Spielfläche
Rasen
Pflaster
Pflaster
Pflaster
Sitzbank Sitzbank
Rasenfläche
Mietergarten
Rasenfläche
Mietergarten
Rasenfläche
Mietergarten
Rasenfläche
MietergartenPlattenbelagPlattenbelag
Gartentor Gartentor Gartentor Gartentor Gartentor Pflaster
6x Fahrradstellplatz
     (Besucher/Bewohner)
6x Fahrradstellplatz
     (Besucher/Bewohner)
Pflaster Plattenbelag Plattenbelag Pflaster
1x PKW-Stellplatz
       rollstuhlgerecht
1x PKW-Stellplatz
       rollstuhlgerecht
Standsäule mit Schlüssel-
schalter für TG-Sektionaltor;
Kontakt zu Ampelanlage
B 150 x T 100 x H 1100 mm
verzinkt, antrazith beschichtet
Gründung frostfrei
Sockel H:30
Sockel H:30
Diele
9.11 m²
Eingang
5.04 m² 3-Zi-Whg.
81.41 m²
W3 002
Abst.
7.62 m²
Kellerersatzraum
(rollstuhlgerechte Wohnung)
Kellerersatzraum
(rollstuhlgerechte Wohnung) alle Innentüren:
B: 1.01m x H 2.135m
Wohnungen Achse A-D:
gespiegelt
OK Terrasse: -0.00m
 +52.50m üNHN
W3 008 W4 003
Terrasse
1.82 m²
Terrasse
1.82 m²
OK Terrasse: -0.00m
 +52.50m üNHN
OK Terrasse: -0.00m
 +52.50m üNHN
OK Terrasse: -0.00m
 +52.50m üNHN
W1 009 W2 003
Terrasse
1.82 m²
Terrasse
1.82 m²
R
16stg 18 | 27 16stg 18 | 27
1.55
1.11
1.11
38.48 3.30 25
38.48
20
24
5.40 24 3.71 25 3.71 24 5.125 25 5.125 24 3.71 25 3.71 24 5.40 24
20
6.28 7.27 11.38 7.27 6.28
2.03 1.41
1.33
2.09 1.41
1.33
1.525 3.00 1.525 1.41
1.33
2.09 1.41
1.60
2.68 1.41
1.60
2.09 1.41
1.33
1.525 3.00 1.525 1.41
1.33
2.09 1.41
1.33
2.03
1.18 1.41
1.33
74 2.16
1.33
79 845 2.16
2.15
31 65 31 2.16
2.15
845 785 2.16
1.60
745 1.41
1.60
1.18 1.41
1.60
745 2.16
1.60
785 845 2.16
2.15
31 65 31 2.16
2.15
845 79 2.16
1.33
74 1.41
1.33
1.18
Öffnungsmaße Fassade
5251.01
2.135
9
Öffnungsmaße Fassade
13.78
20
24
4.26175
8.46524
20
445.90175
3.625103.1044
Räume | Treppenhaus
Gesamt
Rohbau
Räume
Räume
Räume
Rohbau
Räume
Räume
Gesamt
Gesamt
Versprünge Fassade
Rohbau
Räume
Räume
Rohbau
Räume
Räume
Räume
20
24
4.26175
8.46524
20
445.90175
3.625103.1044
Räume | Treppenhaus
70 8.22
701.5020
24
4.40175
1.625251.70302.9544
Gefälle Gefälle
2.20444.40257.2920
30
2.20444.40257.2920
30
1.00
1.20
3.00
1.071.801.50
1.20
1.20
1.50
5.295
4.37
9035
70
3.00
2.001.2260
3.31 3.31
2.20
15
97 15
1.20
1.20
1.50
1.50
30
2.745132.22
2.00 915 60
4.57132.42215
7.26
1.535
3.52283.82
5.87205
3.595
1.8253.851.585
1.50
Briefkästen
Briefkästen
44 2.30 10 3.00 44 3.31 20
25
20 3.31 44 5.125 25 5.125 44 3.31 65 3.31 44 5.40 44
443.4680175
3.70101.465103.1044
20
24
3.4680175
3.70101.465103.1024
20
461.01
2.135
165 1.802.77
41.201.801.50
565
54
20
25
21.5570
5.095 13 3.82 28 3.52 13 3.27 13 2.27
1.80
255
2.47132.84542527103.305215
115
2.995255
44 2.30 10 3.30 10 3.55 25 3.85 10 2.775 10 2.25 25 2.25 10 2.775 10 3.85 25 3.55 10 3.30 10 2.30 24
20
425
7251.80
1.501.50
461.01
2.135
165
6052.545134.32
20
24
3.90 25 3.575 25 3.10 25
325
2.575 10 4.35 25 4.35 10 2.575 25
225
10 3.10 25 3.575 25 3.90 24
20
3.30 25
34
4.245
1.605181.82
4.2319
115
3.57115
235
1.215133.07
2.27133.27
425
725
28 3.545 28 3.87
215
2.07132.472.825
1.5955051.495282.92
Vorgartengestaltung gemäß GaLa-Planung
Gartengestaltung gemäß GaLa-Planung
215
2.07 13 2.135 3.16
1.01
1.5955751.425
5251.01
2.135
9
701.5020
24
4.40175
1.625251.70302.9544
44 2.30 10 5.325 25 1.55 25 1.30 25 4.60 10 2.65 25 2.65 10 4.60 25 1.30 25 1.55 25 5.325 10 2.30 24
2044 2.30 10 1.50 10 1.575 25 1.90 25 1.55 25 1.30 25 2.175 10625 1.70 10 2.65 25 2.65 10 4.275 75
25
25 1.30 25 1.55 25 1.90 25 1.575 10 1.50 10 2.30 24
20
775
525
2.27132.47675
1.5154.37
2.20
1.20
90
3.40
5.87273.605132.995
25% | Grundfl.: 7.28 m² 25% | Grundfl.: 7.28 m²
Gefälle Gefälle
25% | Grundfl.: 7.28 m² 25% | Grundfl.: 7.28 m²
Gefälle Gefälle
635
525
3.07
1.535 1.535
1.50 1.50
Entwässerungsrinne
Lichtschacht Lichtschacht Lichtschacht Lichtschacht
Lichtschacht
OK FFB EG:+0.00m
 +52.50m üNHN
OK FFB EG:+0.00m
 +52.50m üNHN
Traufstreifen Kies Traufstreifen Kies Traufstreifen Kies
Traufstreifen Kies Traufstreifen Kies Traufstreifen Kies Traufstreifen Kies
H/B = 420.0 / 700.0 (0.29m²)
bauherr
architekt
status
plan
datum masstab bauteil
gez. format
plan nr. index
freigegeben zur ausführung
datum verteiler
projekt
bauherr
köln, _____________________       
x xPlanerstellung
Entwurfsplanung
1:100
shu
Neubau Mehrfamilienhaus Houdainer Str.
hinweise für entwurfspläne
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
bauherr
architekt
statik
gebäudetechnik hls+elt
bauphysik
freiflächenplanung
brandschutz
vermessung
planindex
änderung | ergänzung
DIN A2+
Grundriss Erdgeschoß
041.18hou-lp3-002
x x x x x
Amt für Wohnungswesen
Ansprechpartner: Herr Eugen Ott
Ottmar-Pohl-Platz 1  |  51103 Köln
Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses 
(II+SD, Gebäudeklasse 3) mit 14 Wohneinheiten: 
geförderter Wohnraum, alle Wohnungen barrierefrei, 
zwei Wohnungen rollstuhlgerecht;
offene Bauweise mit Tiefgarage (10 PKW-Stellplätze, 
Mittelgarage)
Houdainer Straße o.Nr. (zwischen Nr. 70c und 74)
51143 Köln
-
17.09.19
17.09.2019
x
DD | BD
D 0.8
WD | WA
0.12  T 30
bestand
abbruch
stahlbeton
mauerwerk
gk | gipsdiele
ps-hartschaum
wd mineralisch
fertigteil
detailhinweis mit nr.
änderungshinweis
index
türnummer 
RFB
FFB
OK RD
UK RD
VK
AK
UZ | ÜZ
WHG 1.01
UV
EUV
HK
RM
RWA
WH
BE
RR
deckendurchbruch
bodendurchbruch
wanddurchbruch 
wandaussparung
wohnungsnummer
rohfußboden
fertigfußboden
oberkante rohdecke
unterkante rohdecke
vorderkante
außenkante
unterzug | überzug
unterverteilung
elektro-unterverteilung
rauchmelder
heizkörper
rauch-wärmeabzug
wandhydrant
bodeneinlauf
regenfallrohr
A
Atelier Halle 59   Lüderichstraße 2-4   51105 Köln
Tel 0221 - 80 14 66 80   Fax 0221 - 80 15 87 30   www.hussmannundmacht.de
dieser plan darf nur mit einwilligung in einen anderen maßstab übertragen werden.
ohne vorherigen freigabevermerk darf er weder für die ausführung des vorgesehenen 
bauvorhabens noch für ein anderes verwendet werden.
bezugshöhe +0.00m planung
+0.00m = OK FFB EG  entspricht + 52,50m über NHN 
notausgangNA
DS
T30 tür, feuerhemmend
tür, dichtschließend
T 30 RS tür, feuerhemm., rauchdicht
F 30 feuerhemmend gem. 
landesbauo nrw
F 90 feuerbeständig gem. 
landesbauo nrw
+
OL | SL
festverglasung
oberlicht | seitenlicht

Beratungsverlauf (6)

18.08.2020 Integrationsrat
TOP 8.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
08.03.2021 Bauausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2021 Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Houdainer Straße
  • Lüderichstraße 2
  • Ottmar-Pohl-Platz 1
  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
3660/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.02.2021
Erstellt
21.10.2019 10:34