A-R/0011/2020
Corona: Clubs und Gastronomie unterstützen
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a-r-0011-2020-Gastronomie_Corona_Unterstützung_final
2998 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0011/2020
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Corona: Clubs und Gastronomie unterstützen
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Stadt verzichtet auf die Erhebung der Vergnü gungssteuer für Tanzveranstaltungen.
Die Erhebung der Steuer soll für drei Jahre bis einschließlich zum 30.06.2023 ausge-
setzt werden.
2. Die Stadt setzt zudem die Erhebung von Sondernut zungsgebühren für die Bewirtung
von Gästen außerhalb der Geschäftslokale (Außengastronomie) für drei Jahre, bis zum
30.06.2023, aus.
3. Die Verwaltung entsendet Mitarbeiter*innen des O rdnungs- und Gesundheitsamts in die
Gastronomiebetriebe, um Geschäftsinhaber*innen und Mitarbeitende der Betriebe im
Umgang mit den vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu schulen und gemeinsam mit
den Geschäftsinhaber*innen notwendige Hygiene- und Schutzkonzepte zu erarbeiten.
4. Die Verwaltung erstellt eine Übersicht, in der s ie Anbieter von Hygiene- und Schutzvor-
richtungen sowie -artikeln aufführt, die kurzfristig Produkte an Gastronomiebetriebe lie-
fern können.
Begründung:
Seit Wochen gilt das Kontaktverbot im Rahmen der Corona-Schutzvorkehrungen. Davon betrof-
fen sind insbesondere auch kleine bis größere Gastronomie-Betriebe in Münster. Der Außer-
haus-Verkauf kann bei Weitem nicht die Verluste kompensieren, die den Gastronomen durch
Schließung ihrer Lokalitäten und Außengastronomie entstehen. Ein Normalbetrieb wie vor Be-
ginn der Corona-Pandemie ist noch lange nicht in Aussicht.
Daher benötigen Gastronomiebetriebe unsere Unterstützung, um nach einer Wiederöffnung die
Kredite des Bundes und Landes, die ihnen in der Schließzeit gewährt wurden, zurückbezahlen
zu können. Dabei geht es einerseits um eine „Anschubfinanzierung“, die Betreiber*innen von
Tanz- und Musikclubs mit Ausschank durch eine befristete Aussetzung der Vergnügungssteuer
bzw. durch einen befristeten Verzicht auf die Erhebung von Gebühren für Gewerbetreibende mit
Außengastronomie gewährt wird. Es geht aber auch um rein praktische Lösungsansätze wie
Beratungsangebote und Übersichtslisten mit Anbietern von Hygiene- und Schutzartikeln.
Wenn wir wollen, dass unsere vielfältige Clubszene und breit aufgestellte, attraktive Gastrono-
mielandschaft auf Dauer Bestand hat und gut aus der Corona-Krise hervorgeht, müssen wir
jetzt als Stadt handeln!
05.05.2020
2
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Michael Da uskardt
Doris Feldmann Philipp Hagemann Marius Herwig
Dr. Cornelia Jäger Mathias Kersting Michael Kle yboldt
Marianne Koch Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stelti g
Hedwig Liekefedt Mustafa Schat Anne Schulze Wi ntzler
Petra Seyfferth Ludger Steinmann Beate Vilhjalm sson
Maria Winkel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0011/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 05.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37