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A-R/0011/2020

Corona: Clubs und Gastronomie unterstützen

Antrag an den Rat 05.05.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 11.1

a-r-0011-2020-Gastronomie_Corona_Unterstützung_final

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a-r-0011-2020-Gastronomie_Corona_Unterstützung_final

2998 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0011/2020 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Corona: Clubs und Gastronomie unterstützen  
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung  
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Stadt verzichtet auf die Erhebung der Vergnü gungssteuer für Tanzveranstaltungen. 
Die Erhebung der Steuer soll für drei Jahre bis einschließlich zum 30.06.2023 ausge- 
setzt werden.  
2. Die Stadt setzt zudem die Erhebung von Sondernut zungsgebühren für die Bewirtung 
von Gästen außerhalb der Geschäftslokale (Außengastronomie) für drei Jahre, bis zum 
30.06.2023, aus.  
3. Die Verwaltung entsendet Mitarbeiter*innen des O rdnungs- und Gesundheitsamts in die 
Gastronomiebetriebe, um Geschäftsinhaber*innen und Mitarbeitende der Betriebe im 
Umgang mit den vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu schulen und gemeinsam mit 
den Geschäftsinhaber*innen notwendige Hygiene- und Schutzkonzepte zu erarbeiten.  
4. Die Verwaltung erstellt eine Übersicht, in der s ie Anbieter von Hygiene- und Schutzvor- 
richtungen sowie -artikeln aufführt, die kurzfristig Produkte an Gastronomiebetriebe lie- 
fern können.  
 
 
Begründung: 
 
Seit Wochen gilt das Kontaktverbot im Rahmen der Corona-Schutzvorkehrungen. Davon betrof- 
fen sind insbesondere auch kleine bis größere Gastronomie-Betriebe in Münster. Der Außer- 
haus-Verkauf kann bei Weitem nicht die Verluste kompensieren, die den Gastronomen durch 
Schließung ihrer Lokalitäten und Außengastronomie entstehen.  Ein Normalbetrieb wie vor Be- 
ginn der Corona-Pandemie ist noch lange nicht in Aussicht.  
 
Daher benötigen Gastronomiebetriebe unsere Unterstützung, um nach einer Wiederöffnung die 
Kredite des Bundes und Landes, die ihnen in der Schließzeit gewährt wurden, zurückbezahlen 
zu können. Dabei geht es einerseits um eine „Anschubfinanzierung“, die Betreiber*innen von 
Tanz- und Musikclubs mit Ausschank durch eine befristete Aussetzung der Vergnügungssteuer 
bzw. durch einen befristeten Verzicht auf die Erhebung von Gebühren für Gewerbetreibende mit 
Außengastronomie gewährt wird. Es geht aber auch um rein praktische Lösungsansätze wie 
Beratungsangebote und Übersichtslisten mit Anbietern von Hygiene- und Schutzartikeln. 
 
Wenn wir wollen, dass unsere vielfältige Clubszene und breit aufgestellte, attraktive Gastrono- 
mielandschaft auf Dauer Bestand hat und gut aus der Corona-Krise hervorgeht, müssen wir 
jetzt als Stadt handeln! 
 
05.05.2020

2 
 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Michael Da uskardt 
Doris Feldmann   Philipp Hagemann   Marius Herwig  
Dr. Cornelia Jäger   Mathias Kersting   Michael Kle yboldt 
Marianne Koch   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stelti g 
Hedwig Liekefedt   Mustafa Schat    Anne Schulze Wi ntzler 
Petra Seyfferth   Ludger Steinmann   Beate Vilhjalm sson  
     Maria Winkel

Beratungsverlauf (1)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11.1 (Entsch. § 60 Abs.1 S.2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
A-R/0011/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37