Stellungnahme zu einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion betreffend "Sanierung der Bezirkssportanlage Merianstr."
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3169/2024 vom 07.11.2024
Stand: Am 05.12.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 07.11.2024 3169/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 Sportausschuss 07.11.2024 Stellungnahme Anfrage der CDU-Fraktion zur Sanierung der Bezirkssportanlage Merianstr. Text der Anfrage: „Auf Beschlussvorschlag beauftragte die BV Chorweiler am 04.03.2021 die Verwaltung die Sanierung der Kampfbahn und des Werferplatzes der Bezirkssportanlage Merianstraße zu planen. Unter anderem sollen: - der Rasenplatz mittels einer Beregnungsanlage optimiert - die Trainingsbeleuchtungsanlage neu erstellt - der Tennenbelag durch eine Kunststoffbahn ersetzt - die Wurf- und Sprunganlage erneuert werden.“ 1. Frage: „Wie weit ist die Planung vorangeschritten und wie ist der aktuelle Stand?“ Antwort: Die Entwurfsplanungen im Bereich des Sportplatzbaus sind abgeschlossen und aktuell wird der Bauantrag vorbereitet. Zur Vervollständigung fehlen noch die Elektroplanun- gen, die an ein externes Ingenieurbüro vergeben werden. 2. Frage: „Welche Varianten wurden geprüft und für umsetzbar erachtet?“ Antwort: Die oben aufgeführten Umbaumaßnahmen wurden geprüft und sind planerisch umge- setzt worden. Zudem wurde eine Erweiterung der Laufbahn von 6 auf 8 Rundlaufbah- nen geprüft. Diese Erweiterung ist umsetzbar, jedoch mit deutlich höheren Kosten ver- bunden. Hierzu würde es eine Beschlussalternative geben. 3. Frage: 2 „Wann ist mit der Vorlage eines Baubeschlusses zu rechnen?“ Antwort: Die Einbringung des Baubeschlusses erfolgt in Abhängigkeit zum Voranschreiten der Planung und der notwendigen Sicherstellung der Finanzierung. Derzeit kann hierzu daher noch keine konkrete Aussage getroffen werden. 4. Frage: „Ist von Seiten der Verwaltung vorgesehen mit einer Veranstaltung die BV, die Bürgerinnen und Bürger sowie den Nutzern der Bezirksanlage das Projekt vor- zustellen?“ Antwort: Der Entwurf wird im Zuge des Baubeschlusses den Gremien vorgelegt. Eine zusätzli- che Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht vorgesehen, da es sich insgesamt größtenteils um die Sanierung des vorhandenen Bestandes handelt. Abstimmungen mit den Haupt- nutzenden sind bereits erfolgt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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05.12.2024 zuletzt
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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