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2016/0405

Schenkung eines neu gebildeten Grundstückes und Erschließung des Neubaus am Washingtonplatz 1

Magistratsvorlage 18.10.2016

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2016/0405

4315 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.10.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0405 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  16066-0003 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0509010 
 
Betreff: Schenkung eines neu gebildeten Grundstückes und Erschließung des Neubaus am 
Washingtonplatz 1  
 
Vorlage vom: 18.10.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Schenkung eines neu gebildeten Grundstückes , mit einer Größe von 19,5 m2, auf der 
Gemarkung Darmstadt, Flur 11, Flurstück 133/4, zur Herstellung der Erschließung auf 
dem Grundstück Gemarkung Darmstadt, Flur 11, Flurstück 133/3 durch d ie Stadtraum 
GmbH wird zugestimmt.  
 
2. Nach Magistratsbeschluss kann ein Schenkungsvertrag zwischen der Stadtraum GmbH 
und der Stadt geschlossen werden. Die Vertragsnebenkosten in Höhe von 1.500, - Euro 
sind von der Stadt zu tragen. Die Finanzierung erfolgt au s der Kostenstelle 066 -100-100, 
Investitionsnummer 16066 -0003 “Erwerb von Grundstücken“. Deckung wird durch 
Abplanung aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066 -100-1000, Sachkonto 6165000  
           “Instandhaltung von  Sachanlagen im Gemeinverbrauch “ erzielt.

- 2 - 
3. Der Ausbau der Straße zur Erschließung des Grundstückes Washingtonplatz 1 im 
Zusammenhang mit dem Neubau der Mehrfamilienhäuser wird auf der Basis der 
beiliegenden Planunterlagen zugestimmt.  
 
4. Die Erschließungsmaßnahmen werden durch die Stadtraum GmbH  durchgeführt. 
Planungs- und Baukosten übernimmt die Stadtraum GmbH. Die Anlagen werden 
kostenfrei der Stadt übereignet. Über die Herstellung der Erschließungsanlagen kann nach 
Magistratsbeschluss ein Vertrag zwischen der Stadtraum GmbH und Stadt geschloss en 
werden. 
 
 
Anlagen: Washingtonplatz Grundstücksplan  
Washingtonplatz_Stichstraße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  18.10.2016  
 
 
Auf dem Grundstück des alten Prüfinstitutes für Kraftpapiere am Washingtonplatz 1 sind 4 
Mehrfamilienhäuser für insgesamt 42 Wohnparteien geplant. Alle vier Gebäude sind durch eine 
Tiefgarage verbunden. Für die Neubaumaßnahme werden die bestehenden Bürogebäude sowie 
alle rückwärtigen Hallen-, Lager- und Büroräume abgerissen.  
 
Die Tiefgarageneinfahrt befindet sich am Ende der derzeit privatstädtischen Zuwegung an der 
nördlichen Grundstücksgrenze, zwischen dem Flurstück 125/2 und den nördlichen 
Mehrfamilienhäusern. 
 
Um die Zuwegung zu den Tiefgaragen zu gewährleisten, war angedacht, die privatstädtische 
Fläche der Stadtraum GmbH zu veräußern. Da in der Wegefläche aber Ver- und 
Entsorgungsleitungen zu benachbarten Grundstücken liegen, war ein Verkauf nicht möglich. 
 
Zur Herstellung einer öffentlichen Erschließung, hat sich die Stadtraum GmbH zur Schenkung 
eines neu gebildeten Grundstückes, mit einer Größe von 19,5 m2, entschlossen. Die 
Erschließungsmaßnahmen werden durch die Stadtraum GmbH durchgeführt. Planungs- und 
Baukosten übernimmt die Stadtraum GmbH. Die Anlagen werden der Stadt kostenfrei 
übereignet. Die Verkehrsflächen sollen dem öffentlichen Verkehr gemäß § 2 des Hessischen 
Straßengesetzes gewidmet werden. 
 
Über die Herstellung der Erschließungsanlagen kann nach Magistratsbeschluss ein Vertrag 
zwischen der Stadtraum GmbH und Stadt geschlossen werden. 
 
Der Stadt entstehen Folgekosten für Unterhaltung in Höhe von 360,- Euro pro Jahr. 
Diese sind aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 066-100-1000, Sachkonto 6165000 
„Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeindegebrauch“ zu finanzieren. 
 
Die Maßnahmen unterliegen keiner Beitragspflicht. 
 
 
 
Darmstadt, 18.10.2016 
 
 
Der Dezernent III  Der Dezernent IV 
i.V. 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg 
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer

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Beratungsverlauf (4)

TOP 28
TOP 554 beschließend
TOP 45
TOP 28

Orte (1)

  • Washingtonplatz 1

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0405
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.10.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00