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A-R/0025/2019

Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands unterstützen

Antrag an den Rat 07.05.2019

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a-r-0025-2019-Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands unterstützen

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a-r-0025-2019-Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands unterstützen

4249 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0025/2019 
 
          
Münster, den 07.05.2019 
 
 
 
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP zur sofortigen Beschlussfassung 
 
Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands unterstützen 
Der Rat der Stadt  Münster möge beschließen: 
Die Stadt Münster unterstützt die Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency 
(«Klimanotstand») [1] , wie sie in diesem Antrag niedergelegt ist. 
 
Begründung: 
Trotz weltweiter Bemühungen über Jahrzehnte, den Ausstoß von Klimagasen zu 
reduzieren, nimmt deren Konzentration Jahr um Jahr zu. Alle Maßnahmen, dem 
Klimawandel entgegen zu wirken, haben bisher keinen Erfolg gezeigt. Die Wissenschaft 
prognostiziert verheerende Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur auf dem 
Planeten Erde. 
Es ist dringend erforderlich, jetzt auf allen Ebenen von Gesellschaft und Politik zu 
effizienten und konsequenten Maßnahmen zu greifen, um die Katastrophe noch 
aufzuhalten. Weltweit haben Kommunen wie Los Angeles, Vancouver, London und Basel 
und zuletzt Konstanz den Klimanotstand ausgerufen und damit ein Signal gesetzt: 
 
Es ist Zeit zu handeln! 
 
Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency («Klimanotstand») [1] 
Der Mensch hat bereits einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche 
weltweit zu spüren sind. Die globalen Temperaturen sind gegenüber dem vorindustriellen 
Zeitalter um 1 Grad Celsius gestiegen, weil die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von 
280 ppm auf über 400 ppm angestiegen ist. Um eine unkontrollierbare globale Erwärmung 
mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es unerlässlich,die 
Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren.

[Geben Sie Text ein] 
 
Bereits 1,5 °C Erderwärmung führen unter anderem dazu, dass der steigende 
Meeresspiegel riesige Küstengebiete unbewohnbar macht. Die Weltbank schätzt, dass in 
den kommenden 30 Jahren die Zahl der Klimaflüchtlinge auf über 140 Millionen Menschen 
ansteigen wird. Auch in Nordrhein-Westfalen wird der Klimawandel zu spüren sein, so 
werden zum Beispiel Landwirtschaft und Stadtklima von den Folgen direkt betroffen sein. 
Der Klimawandel ist also nicht bloß ein Klimaproblem: Er ist ein Wirtschafts-, Sicherheits-, 
Tierschutz- und Friedensproblem. 
Es kann und soll nicht erwartet werden, dass die Lösung dieses Problems alleine durch 
Eigenverantwortung und von Einzelpersonen erreicht wird. Es braucht jetzt auf 
kommunaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene griffige Maßnahmen, um 
dieser drohenden Katastrophe entgegenzuwirken. Die aktuellen Pläne und Maßnahmen 
reichen nicht aus, um die Erwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5°C zu begrenzen. 
Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je, schnell zu handeln! 
Münster erklärt den Climate Emergency und anerkennt damit die Eindämmung des 
Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität: 
•  Münster wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche 
und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen 
berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln, 
welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen. 
•  Münster orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels 
an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere 
im Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas- Emissionen. 
•  Münster fordert von der Bundesregierung die Verabschiedung eines 
Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens 
ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten 
Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland 
spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird. 
•  Münster fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über 
den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche 
gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren. 
 
Gez. 
Johannes Schmanck 
Franz Pohlmann 
 
[1] Die Begriffe «Climate Emergency» resp. «Klimanotstand» sind symbolisch zu 
verstehen und sollen keine juristische Grundlage für die Ableitung von 
Notstandsmaßnahmen sein.

Beratungsverlauf (1)

22.05.2019 Rat
TOP 33.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0025/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
07.05.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37