A-R/0025/2019
Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands unterstützen
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a-r-0025-2019-Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands unterstützen
4249 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0025/2019
Münster, den 07.05.2019
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP zur sofortigen Beschlussfassung
Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands unterstützen
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Stadt Münster unterstützt die Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency
(«Klimanotstand») [1] , wie sie in diesem Antrag niedergelegt ist.
Begründung:
Trotz weltweiter Bemühungen über Jahrzehnte, den Ausstoß von Klimagasen zu
reduzieren, nimmt deren Konzentration Jahr um Jahr zu. Alle Maßnahmen, dem
Klimawandel entgegen zu wirken, haben bisher keinen Erfolg gezeigt. Die Wissenschaft
prognostiziert verheerende Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur auf dem
Planeten Erde.
Es ist dringend erforderlich, jetzt auf allen Ebenen von Gesellschaft und Politik zu
effizienten und konsequenten Maßnahmen zu greifen, um die Katastrophe noch
aufzuhalten. Weltweit haben Kommunen wie Los Angeles, Vancouver, London und Basel
und zuletzt Konstanz den Klimanotstand ausgerufen und damit ein Signal gesetzt:
Es ist Zeit zu handeln!
Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency («Klimanotstand») [1]
Der Mensch hat bereits einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche
weltweit zu spüren sind. Die globalen Temperaturen sind gegenüber dem vorindustriellen
Zeitalter um 1 Grad Celsius gestiegen, weil die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von
280 ppm auf über 400 ppm angestiegen ist. Um eine unkontrollierbare globale Erwärmung
mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es unerlässlich,die
Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren.
[Geben Sie Text ein]
Bereits 1,5 °C Erderwärmung führen unter anderem dazu, dass der steigende
Meeresspiegel riesige Küstengebiete unbewohnbar macht. Die Weltbank schätzt, dass in
den kommenden 30 Jahren die Zahl der Klimaflüchtlinge auf über 140 Millionen Menschen
ansteigen wird. Auch in Nordrhein-Westfalen wird der Klimawandel zu spüren sein, so
werden zum Beispiel Landwirtschaft und Stadtklima von den Folgen direkt betroffen sein.
Der Klimawandel ist also nicht bloß ein Klimaproblem: Er ist ein Wirtschafts-, Sicherheits-,
Tierschutz- und Friedensproblem.
Es kann und soll nicht erwartet werden, dass die Lösung dieses Problems alleine durch
Eigenverantwortung und von Einzelpersonen erreicht wird. Es braucht jetzt auf
kommunaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene griffige Maßnahmen, um
dieser drohenden Katastrophe entgegenzuwirken. Die aktuellen Pläne und Maßnahmen
reichen nicht aus, um die Erwärmung bis 2050 auf die angestrebten 1,5°C zu begrenzen.
Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je, schnell zu handeln!
Münster erklärt den Climate Emergency und anerkennt damit die Eindämmung des
Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität:
• Münster wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche
und ökonomische Nachhaltigkeit bei jeglichen davon betroffenen Entscheidungen
berücksichtigen und wenn immer möglich jene Entscheidungen prioritär behandeln,
welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen.
• Münster orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels
an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere
im Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas- Emissionen.
• Münster fordert von der Bundesregierung die Verabschiedung eines
Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens
ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten
Reduktionsziele eingehalten werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland
spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.
• Münster fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über
den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche
gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren.
Gez.
Johannes Schmanck
Franz Pohlmann
[1] Die Begriffe «Climate Emergency» resp. «Klimanotstand» sind symbolisch zu
verstehen und sollen keine juristische Grundlage für die Ableitung von
Notstandsmaßnahmen sein.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0025/2019
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 07.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37