A-R/0033/2024
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen
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A-R-0033-2024
3210 Zeichen
Münster, 11.06.2024 Ratsantrag Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung der Stadt Münster wird gebeten, im Rahmen der kommunalen Umsetzung der Istanbul Konvention und auf Basis der festgestellten Bedarfe (V0292/2024) zu prüfen, wie kurzfristig ausreichende Schutzräume bzw. weitere Plätze in Frauenhäusern bereitgestellt werden können. Die Verwaltung der Stadt Münster soll dazu dezernatsübergreifend (u.a. mit den Zuständigkeitsbereichen Kinder und Jugend, Soziales und Gleichstellung) und in Kooperation mit den freien Trägern umsetzbare Lösungen entwickeln. Zudem sind Gespräche mit optionalen Kostenträgern, insbesondere dem Land NRW und den Umlandgemeinden zu führen, damit für die betroffenen Frauen/Familien eine bedarfsgerechte Unterstützung mit passenden Zugängen gefunden wird. Über die jeweiligen Ergebnisse ist angelehnt an den kommunalen Prozess zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu berichten. Begründung: Der aktuelle Zwischenbericht zur kommunalen Umsetzung der Istanbul Konvention (‚Die Istanbul Konvention auf lokaler Ebene umsetzen - Gewalt gegen Frauen bekämpfen‘ V/0206/2024) legt dar, dass die Ausstattung und die Anzahl der Plätze in den Frauenhäusern nicht ausreichend sind. Entsprechend groß und akut ist der Handlungsbedarf. Der aktuelle Lagebericht Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamts bestätigt diesen Bedarf angesichts steigender Zahlen (im Hellfeld). Die Istanbul Konvention verlangt im Artikel 23 eine ausreichende Ausstattung von und mit Schutzunterkünften. Neben der mangelnden Ausstattung ist der Zugang nicht für alle Frauen gegeben (z.B. Frauen mit Behinderung, obdachlose Frauen, nicht substituierte suchtmittelabhängige Frauen, Frauen mit Wohnsitzauflage). Pro 10.000 Einwohnende soll ein Platz für eine Familie zur Verfügung stehen. In Münster müssten demnach Plätze für 32 Familien zur Verfügung stehen. Die Zentrale Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF)9 rechnet für eine Familie 2,59 Betten/Plätze. Die Frauenhäuser des SKF verfügen insgesamt über 32 Betten (12,3 Familien). Das autonome Frauenhaus gibt an, 8 Frauen plus 10 Kinder (6,9 Familien) unterbringen zu können. Insgesamt können in Münster derzeit 19,2 Familien untergebracht werden. Somit fehlen in Münster Plätze für 12,8 Familien (45,9 Betten). Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2024 Eine pauschale Finanzierung der Frauenhäuser, mehr finanzielle und personelle Ressourcen sind erforderlich, um den Zugang und eine bedarfsgerechte Unterstützung für alle Frauen zu ermöglichen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene steht das Thema auf der politischen Tagesordnung. Das Bundesfamilienministerium verweist aktuell auf das neue Gewalthilfegesetz, das sichere rechtliche Rahmenbedingungen für einen verlässlichen und flächendeckenden Gewaltschutz liefern soll. Die kommunalen Anstrengungen sind daher immer in enger Abstimmung und auch mit Verweis auf die Verantwortung von Land und Bund zu realisieren. gez. gez. gez. Christoph Kattentidt Lia Kirsch Helene Goldbeck Sylvia Rietenberg Thomas Kollmann Martin Grewer Andrea Blome und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0033/2024
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.06.2024
- Erstellt
- 11.06.2024 19:11