Mandari Insight

A-R/0033/2024

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen

Antrag an den Rat 11.06.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.06.2024, TOP 53.9

A-R-0033-2024

· application/pdf

Ansehen

A-R-0033-2024

3210 Zeichen

Münster, 11.06.2024 
 
 
Ratsantrag 
 
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung der Stadt Münster wird gebeten, im Rahmen der kommunalen Umsetzung der 
Istanbul Konvention und auf Basis der festgestellten Bedarfe (V0292/2024) zu prüfen, wie 
kurzfristig ausreichende Schutzräume bzw. weitere Plätze in Frauenhäusern bereitgestellt werden 
können.  
 
Die Verwaltung der Stadt Münster soll dazu dezernatsübergreifend (u.a. mit den 
Zuständigkeitsbereichen Kinder und Jugend, Soziales und Gleichstellung) und in Kooperation mit 
den freien Trägern umsetzbare Lösungen entwickeln. 
 
Zudem sind Gespräche mit optionalen Kostenträgern, insbesondere dem Land NRW und den 
Umlandgemeinden zu führen, damit für die betroffenen Frauen/Familien eine bedarfsgerechte 
Unterstützung mit passenden Zugängen gefunden wird. 
Über die jeweiligen Ergebnisse ist angelehnt an den kommunalen Prozess zur Umsetzung der 
Istanbul-Konvention zu berichten. 
 
Begründung: 
 
Der aktuelle Zwischenbericht zur kommunalen Umsetzung der Istanbul Konvention (‚Die Istanbul 
Konvention auf lokaler Ebene umsetzen - Gewalt gegen Frauen bekämpfen‘ V/0206/2024) legt dar, 
dass die Ausstattung und die Anzahl der Plätze in den Frauenhäusern nicht ausreichend sind. 
Entsprechend groß und akut ist der Handlungsbedarf.  
Der aktuelle Lagebericht Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamts bestätigt diesen Bedarf 
angesichts steigender Zahlen (im Hellfeld). 
 
Die Istanbul Konvention verlangt im Artikel 23 eine ausreichende Ausstattung von und mit 
Schutzunterkünften. Neben der mangelnden Ausstattung ist der Zugang nicht für alle Frauen 
gegeben (z.B. Frauen mit Behinderung, obdachlose Frauen, nicht substituierte 
suchtmittelabhängige Frauen, Frauen mit Wohnsitzauflage). Pro 10.000 Einwohnende soll ein Platz 
für eine Familie zur Verfügung stehen. In Münster müssten demnach Plätze für 32 Familien zur 
Verfügung stehen. Die Zentrale Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF)9 rechnet für eine 
Familie 2,59 Betten/Plätze. Die Frauenhäuser des SKF verfügen insgesamt über 32 Betten (12,3 
Familien). Das autonome Frauenhaus gibt an, 8 Frauen plus 10 Kinder (6,9 Familien) unterbringen 
zu können. Insgesamt können in Münster derzeit 19,2 Familien untergebracht werden. Somit 
fehlen in Münster Plätze für 12,8 Familien (45,9 Betten). 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2024

Eine pauschale Finanzierung der Frauenhäuser, mehr finanzielle und personelle Ressourcen sind 
erforderlich, um den Zugang und eine bedarfsgerechte Unterstützung für alle Frauen zu 
ermöglichen. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene steht das Thema auf der politischen 
Tagesordnung. Das Bundesfamilienministerium verweist aktuell auf das neue Gewalthilfegesetz, 
das sichere rechtliche Rahmenbedingungen für einen verlässlichen und flächendeckenden 
Gewaltschutz liefern soll. Die kommunalen Anstrengungen sind daher immer in enger Abstimmung 
und auch mit Verweis auf die Verantwortung von Land und Bund zu realisieren. 
 
 
gez.    gez.    gez. 
Christoph Kattentidt  Lia Kirsch   Helene Goldbeck 
Sylvia Rietenberg  Thomas Kollmann  Martin Grewer 
Andrea Blome   und Fraktion  
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

19.06.2024 Rat
TOP 53.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0033/2024
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.06.2024
Erstellt
11.06.2024 19:11