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A-R/0018/2017

Haushaltsberatungen verbessern

Antrag an den Rat 24.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2017, TOP 30.1

a-r-0018-2017-Haushaltsberatungen verbessern_ratsantrag_entwurf (2)

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a-r-0018-2017-Haushaltsberatungen verbessern_ratsantrag_entwurf (2)

7280 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0018/2017  
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster  Ratsfraktion Münster 
 
 Münster, 21.03.2017 
 
 
  
 
 
Antrag 
 
  
 
Haushaltsberatungen verbessern 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1.  Investitionen für den Zeitraum des Finanzplans sollen im Zuge der Haushaltsplanberatung 
gesondert im Format einer „Investitionskonferenz“ beraten werden. Die Stadtverwaltung 
erstellt eine eigene Vorlage, in der die einzelnen Investitionsprojekte erläutert und priori- 
siert werden.  
 
2.  Die Steuerung des Haushalts soll über eine stärkere Budgetierung für die einzelnen Pro- 
duktgruppen erfolgen. Von der Stadtverwaltung erwartet der Rat, dass die Dezernatslei- 
tungen stärker als bisher innerhalb der Budgets Prioritäten bilden. 
 
3.  Der Stellenplan wird mit detaillierten Angaben zu Aufwendungen und Erträgen (z.B. Dritt- 
mittelfinanzierung) für jede Produktgruppe und unter Angabe der tatsächlichen Ist-
Stellenbesetzung ausgewertet.  
 
4.  Die Stadtverwaltung unterbreitet einen Vorschlag, wie Zuschüsse an Dritte (nach grund- 
sätzlicher Notwendigkeit und Umfang) für den Rat nachvollziehbar fortlaufend überprüft 
werden. 
 
5.  Der Rat erwartet, dass sich die Einschätzung der Stadtverwaltung bezüglich der Eckpunkte 
von Ertrags- und Aufwandspositionen an den Ergebnissen der Vorjahre orientieren und 
größere Abweichungen bei den Planansätzen im Detail begründet werden.  
 
6.  Die Stadtverwaltung wertet Best-Practice-Beispiele anderer Städte aus, wie die politische 
 Steuerung der Finanzwirtschaft verbessert werden kann. D ie Ergebnisse sollen bereits bei 
 den Haushaltsplanberatungen 2018 berücksichtigt werde n. 
 
7.  Alle Daten aus SAP zum Haushaltsplan der Folgejahre (Priorisierte Investitionsliste, (Teil-) 
Ergebnis- und (Teil-) Finanzpläne, Zuschussbericht etc.) werden von der Verwaltung so- 
wohl im gängigen Tabellenkalkulationsformat (wie z.B. Excel) als auch in einem offenen 
Tabellenkalkulationsformat bereitgestellt.

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU-Fraktion im Rat der  
Ratsfraktion Münster Stadt Münster 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Haushaltsberatungen sind ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Stadt. Der Haus- 
halt enthält nicht nur Aufstellungen für die laufenden Aufwendungen und Erträge aller Art, 
sondern setzt beispielsweise über Investitionsbeschlüsse oder Sanierungsprogramme wichti- 
ge Impulse für Stadt und Bürgerinnen. Die Haushaltsberatungen der letzten Jahre waren 
durch unübersichtliche Nachträge, Veränderungen und Korrekturen geprägt. Die Transparenz 
des Haushalts litt unter den zahlreichen Veränderungsblättern wie auch unter der Verab- 
schiedung der Jahresrechnung des Vorjahres erst nach der Haushaltseinbringung. Dies er- 
schwerte die Beratungen des sehr umfangreichen Haushaltsplans für ehrenamtlich arbeitende 
Kommunalpolitiker und war auch für die Öffentlichkeit nicht transparent.  
 
Zu 1: 
Ein priorisiertes Investitionsprogramm (tabellarische Darstellung) soll die Notwendigkeit der 
Investition, die Investitionssumme, die Zeit der Planung, Realisierung und Umsetzung diffe- 
renziert für die kurz- und mittelfristige Finanzplanung darstellen. Bereits beschlossene aber 
noch nicht realisierte Vorhaben sollen im Sinne einer ganzheitlichen Investitionsplanung mit 
aufgeführt werden. 
 
Zu 2: 
Mit der stärkeren Nutzung des Instruments der Budgetierung sollen die Dezernatsleitungen 
die Möglichkeit bekommen, die einzelnen Haushaltsansätze bei den Produktgruppen flexibler 
nutzen und Entscheidungen über den Einsatz von Personal- und Sachkosten eigenständig 
treffen können. Die Stärkung der dezentralen Ressourcenverantwortung mit bedarfsgerech- 
ten, in zeitlicher und sachlicher Hinsicht selbstbestimmten Mitteleinsatz erhöht die Selbstver- 
antwortung. 
Die Verwaltung soll für die Nutzung des Instruments Rahmenregelungen erstellen und diese 
dem Finanzausschuss zum Beschluss vorlegen.   
 
Des Weiteren soll die Verwaltung einen Vorschlag für strategische Zielgrößen  (Kennzahlen) 
vorlegen. 
 
Zu Punkt 3 sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: 
 
1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die tatsächliche Stellenbesetzung im Rahmen des 
Stellenplanes erfolgt bzw. damit die geplanten Personalkosten, unabhängig von Tarif- 
und Besoldungssteigerungen, nicht überschritten werden? 
 
2. Stimmt die Anzahl der tatsächlichen Vollzeitäquivalente (VZA) Beschäftigten und der Stel- 
len im Stellenplan überein?  Bei Überschreitung durch VZA gegenüber gezeigten Stellen 
im Stellenplan stellt sich die Frage, welche Aufgaben diese „Beschäftigten“ wahrnehmen.

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU-Fraktion im Rat der  
Ratsfraktion Münster Stadt Münster 
 
3. Erhält der Stellen- bzw. Haushaltsplan Kennzahlen, die einen bestimmten Verwaltungs- 
standard ausweisen (z.B. maximale Wartezeit für AntragstellerInnen)? Wenn ja, wo und 
welche? 
 
4. Wie ist die Wiederbesetzungspraxis bei absehbarem Ausscheiden eines/r Mitarbei- 
ters/Mitarbeiterin. Kommt es zu temporären Doppelbesetzungen und sind diese Mehr- 
kosten schon eingeplant?  
 
5. Wie ist die Beförderungspraxis (auch im Vergleich zu anderen Kommunen)? Wie wirkt es 
sich finanziell aus, wenn es z.B. pro Jahr nur einen Beförderungstermin geben würde?  
 
6. Wie lange sind Stellen im Durchschnitt vakant? Welche monetären Effekte erzielt die Per- 
sonalverwaltung mit einer verzögerten Wiederbesetzung der freien Stellen?  
 
7. Welche Steuerungselemente ( z. B. Kennzahlen) nutzt die Verwaltung, um den Personal- 
kostenetat (zukünftig Personal- und Sachkostenbudget) nicht zu überschreiten (unterjäh- 
rig und dauerhaft)? 
 
8. Werden alle Mehranforderungen von Personal der Fachämter im jeweiligen Stellenplan- 
entwurf aufgelistet? Gibt es Zielvereinbarungen („Steuerung durch Kennzahlen“), mit den 
produktgruppenverantwortliche Dezernatsleitungen die Kosten (Personal- und Sachkos- 
ten) bzw. die Ertragslage optimieren? 
 
9. Gibt es Erfahrungen, wie sich Personalbedarfe durch telefon- und besucherfreie Zeiten, 
z.B. Schließen am Nachmittag, auswirken? 
 
Zu 4 
Für die Beratung in den Fachausschüssen ist von der Verwaltung jeder Zuschuss differenziert 
zu erläutern, damit diese zuschussbezogen beraten können. Dabei sollen nicht nur neue An- 
träge, sondern alle laufenden Zuschüsse in den Fachausschüssen beraten werden.  
 
Zu 5 
Von den Vorjahresergebnissen gravierend abweichende Planansätze bei Erträgen und Auf- 
wendungen einzelner Produktgruppen sollen von der Verwaltung differenziert erläutert wer- 
den. 
 
Zu 6 
Die Kennzahlen im Haushaltsplan sind vielfach wenig aussagekräftig. Die Verwaltung wertet 
Best-Practice-Beispiele für politische Steuerung durch die Politik anderer Städte aus und 
schlägt dem Rat auf Grundlage dieser Auswertung Verbesserungen vor. Dabei ist auch zu

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU-Fraktion im Rat der  
Ratsfraktion Münster Stadt Münster 
 
prüfen, wie die hohe Zahl gegenwärtig vorhandener Kennzahlen verringert werden kann. Die 
vom Rat beschlossenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung „Globale nachhaltige Kommune“ 
mit ihren 169 Unterzielen sollten dabei berücksichtigt werden. 
 
Zu 7 
Offenes Dateiformat wegen Förderung von „open data“. 
 
gez. 
Otto Reiners Stefan Weber  
und Fraktion  und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

17.05.2017 Rat
TOP 30.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0018/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
24.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37