A-R/0018/2017
Haushaltsberatungen verbessern
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a-r-0018-2017-Haushaltsberatungen verbessern_ratsantrag_entwurf (2)
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0018/2017 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster Münster, 21.03.2017 Antrag Haushaltsberatungen verbessern Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Investitionen für den Zeitraum des Finanzplans sollen im Zuge der Haushaltsplanberatung gesondert im Format einer „Investitionskonferenz“ beraten werden. Die Stadtverwaltung erstellt eine eigene Vorlage, in der die einzelnen Investitionsprojekte erläutert und priori- siert werden. 2. Die Steuerung des Haushalts soll über eine stärkere Budgetierung für die einzelnen Pro- duktgruppen erfolgen. Von der Stadtverwaltung erwartet der Rat, dass die Dezernatslei- tungen stärker als bisher innerhalb der Budgets Prioritäten bilden. 3. Der Stellenplan wird mit detaillierten Angaben zu Aufwendungen und Erträgen (z.B. Dritt- mittelfinanzierung) für jede Produktgruppe und unter Angabe der tatsächlichen Ist- Stellenbesetzung ausgewertet. 4. Die Stadtverwaltung unterbreitet einen Vorschlag, wie Zuschüsse an Dritte (nach grund- sätzlicher Notwendigkeit und Umfang) für den Rat nachvollziehbar fortlaufend überprüft werden. 5. Der Rat erwartet, dass sich die Einschätzung der Stadtverwaltung bezüglich der Eckpunkte von Ertrags- und Aufwandspositionen an den Ergebnissen der Vorjahre orientieren und größere Abweichungen bei den Planansätzen im Detail begründet werden. 6. Die Stadtverwaltung wertet Best-Practice-Beispiele anderer Städte aus, wie die politische Steuerung der Finanzwirtschaft verbessert werden kann. D ie Ergebnisse sollen bereits bei den Haushaltsplanberatungen 2018 berücksichtigt werde n. 7. Alle Daten aus SAP zum Haushaltsplan der Folgejahre (Priorisierte Investitionsliste, (Teil-) Ergebnis- und (Teil-) Finanzpläne, Zuschussbericht etc.) werden von der Verwaltung so- wohl im gängigen Tabellenkalkulationsformat (wie z.B. Excel) als auch in einem offenen Tabellenkalkulationsformat bereitgestellt. Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU-Fraktion im Rat der Ratsfraktion Münster Stadt Münster Begründung: Die Haushaltsberatungen sind ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Stadt. Der Haus- halt enthält nicht nur Aufstellungen für die laufenden Aufwendungen und Erträge aller Art, sondern setzt beispielsweise über Investitionsbeschlüsse oder Sanierungsprogramme wichti- ge Impulse für Stadt und Bürgerinnen. Die Haushaltsberatungen der letzten Jahre waren durch unübersichtliche Nachträge, Veränderungen und Korrekturen geprägt. Die Transparenz des Haushalts litt unter den zahlreichen Veränderungsblättern wie auch unter der Verab- schiedung der Jahresrechnung des Vorjahres erst nach der Haushaltseinbringung. Dies er- schwerte die Beratungen des sehr umfangreichen Haushaltsplans für ehrenamtlich arbeitende Kommunalpolitiker und war auch für die Öffentlichkeit nicht transparent. Zu 1: Ein priorisiertes Investitionsprogramm (tabellarische Darstellung) soll die Notwendigkeit der Investition, die Investitionssumme, die Zeit der Planung, Realisierung und Umsetzung diffe- renziert für die kurz- und mittelfristige Finanzplanung darstellen. Bereits beschlossene aber noch nicht realisierte Vorhaben sollen im Sinne einer ganzheitlichen Investitionsplanung mit aufgeführt werden. Zu 2: Mit der stärkeren Nutzung des Instruments der Budgetierung sollen die Dezernatsleitungen die Möglichkeit bekommen, die einzelnen Haushaltsansätze bei den Produktgruppen flexibler nutzen und Entscheidungen über den Einsatz von Personal- und Sachkosten eigenständig treffen können. Die Stärkung der dezentralen Ressourcenverantwortung mit bedarfsgerech- ten, in zeitlicher und sachlicher Hinsicht selbstbestimmten Mitteleinsatz erhöht die Selbstver- antwortung. Die Verwaltung soll für die Nutzung des Instruments Rahmenregelungen erstellen und diese dem Finanzausschuss zum Beschluss vorlegen. Des Weiteren soll die Verwaltung einen Vorschlag für strategische Zielgrößen (Kennzahlen) vorlegen. Zu Punkt 3 sollen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: 1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die tatsächliche Stellenbesetzung im Rahmen des Stellenplanes erfolgt bzw. damit die geplanten Personalkosten, unabhängig von Tarif- und Besoldungssteigerungen, nicht überschritten werden? 2. Stimmt die Anzahl der tatsächlichen Vollzeitäquivalente (VZA) Beschäftigten und der Stel- len im Stellenplan überein? Bei Überschreitung durch VZA gegenüber gezeigten Stellen im Stellenplan stellt sich die Frage, welche Aufgaben diese „Beschäftigten“ wahrnehmen. Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU-Fraktion im Rat der Ratsfraktion Münster Stadt Münster 3. Erhält der Stellen- bzw. Haushaltsplan Kennzahlen, die einen bestimmten Verwaltungs- standard ausweisen (z.B. maximale Wartezeit für AntragstellerInnen)? Wenn ja, wo und welche? 4. Wie ist die Wiederbesetzungspraxis bei absehbarem Ausscheiden eines/r Mitarbei- ters/Mitarbeiterin. Kommt es zu temporären Doppelbesetzungen und sind diese Mehr- kosten schon eingeplant? 5. Wie ist die Beförderungspraxis (auch im Vergleich zu anderen Kommunen)? Wie wirkt es sich finanziell aus, wenn es z.B. pro Jahr nur einen Beförderungstermin geben würde? 6. Wie lange sind Stellen im Durchschnitt vakant? Welche monetären Effekte erzielt die Per- sonalverwaltung mit einer verzögerten Wiederbesetzung der freien Stellen? 7. Welche Steuerungselemente ( z. B. Kennzahlen) nutzt die Verwaltung, um den Personal- kostenetat (zukünftig Personal- und Sachkostenbudget) nicht zu überschreiten (unterjäh- rig und dauerhaft)? 8. Werden alle Mehranforderungen von Personal der Fachämter im jeweiligen Stellenplan- entwurf aufgelistet? Gibt es Zielvereinbarungen („Steuerung durch Kennzahlen“), mit den produktgruppenverantwortliche Dezernatsleitungen die Kosten (Personal- und Sachkos- ten) bzw. die Ertragslage optimieren? 9. Gibt es Erfahrungen, wie sich Personalbedarfe durch telefon- und besucherfreie Zeiten, z.B. Schließen am Nachmittag, auswirken? Zu 4 Für die Beratung in den Fachausschüssen ist von der Verwaltung jeder Zuschuss differenziert zu erläutern, damit diese zuschussbezogen beraten können. Dabei sollen nicht nur neue An- träge, sondern alle laufenden Zuschüsse in den Fachausschüssen beraten werden. Zu 5 Von den Vorjahresergebnissen gravierend abweichende Planansätze bei Erträgen und Auf- wendungen einzelner Produktgruppen sollen von der Verwaltung differenziert erläutert wer- den. Zu 6 Die Kennzahlen im Haushaltsplan sind vielfach wenig aussagekräftig. Die Verwaltung wertet Best-Practice-Beispiele für politische Steuerung durch die Politik anderer Städte aus und schlägt dem Rat auf Grundlage dieser Auswertung Verbesserungen vor. Dabei ist auch zu Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU-Fraktion im Rat der Ratsfraktion Münster Stadt Münster prüfen, wie die hohe Zahl gegenwärtig vorhandener Kennzahlen verringert werden kann. Die vom Rat beschlossenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung „Globale nachhaltige Kommune“ mit ihren 169 Unterzielen sollten dabei berücksichtigt werden. Zu 7 Offenes Dateiformat wegen Förderung von „open data“. gez. Otto Reiners Stefan Weber und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0018/2017
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 24.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37