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2015/0286

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984; Fällung eines Baumes im Zuge des Sonderprogramms Kinderbetreuung an der Heinrich-Hoffmann-Schule

Magistratsvorlage 14.07.2015

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Eee

Heinrich-Hoffmann-Schule 9

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.07.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb Im-
mobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0286 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  14-00027-05 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  201 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes vom 01.01.1984;  
Fällung eines Baumes im Zuge des Sonderprogramms Kinderbetreuung an der Hei n-
rich-Hoffmann-Schule 
 
Vorlage vom: 14.07.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Fällung von einem Baum (Nr. 7 Baumkataster) der von der Bau m-
schutzsatzung vom 05.04.2004 geschützten Bäume zu.  
 
 
Anlagen: Lageplan mit Baumeintragung, Flur 1, 1373 -2 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.07.2015 
 
 
Aus Mitteln des Sonderprogramms Kinderbetreuung der Stadt Darmstadt wird auf dem 
Grundstück der Heinrich -Hoffmann-Schule ein temporäres Gebäude für die Schulkindbetre u-
ung errichtet.  
 
An der Nordost-Ecke steht eine mehrstämmige Weide (Baumkataster Nr. 7).  
 
Für das Betreuungsgebäude wurden verschiedene Standorte überprüft. Da nur der gewählte 
Standort in Frage kommt, ist die Fällung der Weide erforderlich. Die Zustimmung vom Grü n-
flächenamt wurd e bei einem Ortstermin eingeholt.  
 
Entsprechend der Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und zum Schutz des 
städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 ist hier der Beschluss des Magistrats erforde r-
lich. 
 
Eine Ersatzpflanzung auf dem Grundstück ist  aufgrund der Entwicklungsperspektive des 
Grundstücks derzeit nicht sinnvoll.  
 
 
Darmstadt, 14.07.2015  
65-12-10 ke/gan 
 
 
Die Dezernentin III  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0286
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.07.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00