V/0843/2014
Erneuerung der Niederspannungshauptverteilungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5103 Zeichen
V/0843/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Erneuerung der Niederspannungshauptverteilungen 1 und 2 der Hauptkläranlage Münster -Baubeschluss- Beratungsfolge 19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Erneuerung der Niederspannungshauptverteilungen 1 und 2 der Hauptkläranlage Münster gemäß dem Genehmigungsentwurf des Ing.-Büros Ingenieur-Technik Scholz GmbH aus Essen wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 1.300.000 € ent- stehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaß- nahme 0015 Pumpwerke/Kläranlagen, Neubau/Erneuerung Auszahlungen 2014 160.000,- Ing.-Auftrag 2015 500.000,- Baukosten 2016 400.000,- 2017 240.000,- Saldo 1.300.00,- Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächti gungen sind im Haushaltsplan 2014 bzw. im Hau s- haltsplan-Entwurf 2015 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, Vorlagen-Nr.: V/0843/2014 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 06.11.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0843/2014 dass die Beschlussausführung unter dem Vorbe halt steht, dass der Rat im Rahmen der Hau s- haltssatzung 2015 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigungen b e- reitstellt. Begründung: Die elektrische Energie zur Versorgung der Hauptkläranlage Münster erfolgt durch eine zweiseitige Einspeisung. Die weitere Verteilung zu den einzelnen Abnehmern findet über zwei, voneinander unabhängigen Niederspannungshauptverteilungen (NSHV 1 und NSHV 2) statt. Bei der NSHV 1 handelt es sich um eine etwa 40 Jahre alte, konventionelle Schaltanl age, die vor rund 20 Jahren in Teilen erweitert und überarbeitet wurde. Aufgrund des hohen Betriebsalters der Anlage und somit der elektrischen Komponenten wird der Normalbetrieb der Kläranlage durch den Ausfall einzelner Bauteile immer häufiger gestört. D iese technischen Probleme lassen sich auf thermische Schwachstellen sowie Kontaktverschlechterungen der einzelnen Komponenten zurück- führen. Die NSHV 2 ist vor rund 20 Jahren im Zusammenhang mit der Erweiterung der NSHV 1 errichtet worden. Es handelt sich bei der Schaltanlage um ein modulares Schubladensystem. Die Anl age weist ebenfalls Alterungserscheinungen in den elektrischen Bauteilen auf, die den Betrieb und die Verfügbarkeit der Kläranlage zunehmend beeinflussen. Das Ingenieurbüro Ingenieur-Technik Scholz GmbH (ITS GmbH) aus Essen wurde in einem ersten Schritt beauftragt, die beiden Niederspannungshauptverteilungen technisch zu bewerten. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass beide Anlagen abgängig sind und ersetzt bzw. saniert werden müssen. In einem zweiten Schritt hat das Ing. -Büro ITS GmbH dann verschiedene Varianten zur Ertücht i- gung beider Anlagen erarbeitet und aus technischer und wirtschaftlicher Sicht bewertet. Auf Grund der baulichen Ausführung und des Zustandes der NSHV 1 kommt hier nur der Au fbau einer kompletten Neuanlage in Betracht. Die Kosten für die Erneuerung dieser Verteilung ei n- schließlich aller Nebenkosten für die Nachrüstung von Brand - und Blitzschutz, Automatisierung - und Antriebstechnik, externer Dienstleistung en sowie den Ingenieurleistungen liegen bei rund 550.000,- €. Die Bauart der NSHV 2 als modulare Schubladentechnik lässt eine Modernisierung der vorhand e- nen Anlage zu, da die erforderlichen Ersatzteile noch verfügbar sind und die Migration der vorha n- denen Anlage zur aktuellen Baureihe des Anlagenherstellers möglich ist. Die Kosten dieser Varian- te einschließlich aller Nebenkosten (siehe oben) liegen bei rd. 845.000,- €. Als Reduktionsvariante wurde der komplette Neubau als konventionelle Schaltanlage ba ugleich zur NSHV 1 untersucht. Die Kosten für eine komplette Neuanlage liegen für die NSHV 2 bei rd. 750.000,- € somit rd. 95.000,- € niedriger als die Sanierung/Modernisierung der modularen Schub- ladentechnik. Neben diesem wirtschaftlichen Vorteil sind bei dieser Variante auch die Synergien in der Ersatzteilbevorratung und den Reparatur- und Wartungsarbeiten durch die gleiche Ausführung beider Verteilungen zu nennen. Auf dieser Basis wurde dann vom Ing. -Büro ITS GmbH eine Genehmigungsplanung zur Ertücht i- gung beider Niederspannungshauptverteilungen durch den Neubau von zwei Schaltanlagen in konventioneller Bauart erstellt. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich gem. Ko s- tenschätzung vom Ing. -Büro ITS GmbH auf rd. 1.300.000, - €. Eine Umsetzung soll i m Jahr 2015 erfolgen. In Vertretung - 3 - V/0843/2014 gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0843/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37