3507/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Verbot des Einsatzes von Unkrautvernichtungsmitteln bei städtischen Grundstücken und städtischen Unternehmen", Aktenzeichen 122/23
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Anlage 1 Eingabe
5276 Zeichen
Von:
Gesendet: Sonntag, 28. Mai 2023 22:30
An:
Cc:
Betreff: AW: WG: WG: Sommergruß 2023
Sehr geehrer Herr,
danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben mir zu antworten. Ich hatte mir mit meinem
Schreiben wirklich erhofft, dass die Stadt Köln, welche Stelle dort auch immer zuständig ist,
bereit wäre, Einfluß in Aufsichtsräten und Vorständen von städtischen Unternehmen zu
nehmen, dass in diesen keine Unkrautvernichtungsmittel mehr eingesetzt werden. Auf dem
unten angegebenen Internetportal der Stadt Köln, habe ich dazu keine Informationen
gefunden.
Ich hatte dabei u. a. daran u. a. an die Sportstätten GmbH gedacht, aber auch das städtische
Liegenschaftsamt. Wenn diese Einflußnahme in die Zuständigkeit des Stadtrats Köln fällt,
dann ist dieser der richtige Adressat meines Schreibens. Nun bitte ich, mein Ansinnen dem
Rat der Stadt Köln vorzutragen.
Wenn eine Stadt Münster entscheiden kann, dass sie künftig keine
Einfamilienhausgrundstücke auf ihrem Stadtgebiet mehr anbieten wird, wie kürzlich in den
Medien mitgeteilt, kann die Stadt Köln bestimmt entscheiden, keine
Unkrautvernichtungsmittel auf städtischen Grundstücken und in städtischen Unternehmen
mehr zum Einsatz zu bringen. Nicht mehr als das bitte ich auf den Weg zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
-----Original-Nachricht-----
Betreff: WG: WG: Sommergruß 2023
Datum: 2023-05-25T08:52:51+0200
Von:
An:
Sehr geehrter Herr
Herr dankt Ihnen für Ihre Nachricht und bat mich Ihnen zu antworten.
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen setzt seit vielen Jahren keine chemischen
Pflanzenschutzmittel ein.
Im Gegenteil: als Mitglied des „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ arbeiten wir stetig
daran naturnäher und insektenfreundlicher zu werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/wald/stadtgruen-naturnah.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Herr Kaune sich immer gerne zur Arbeit seines
Amtes äußert, aber es ihm und uns nicht zusteht das Verhalten anderer Unternehmen zu
bewerten.
Wenn Sie Rückfragen haben erreichen Sie mich unter den unten stehenden Kontaktdaten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221/221-
Telefax: 0221/221-23867
E-Mail:
Internet: stadt.koeln
www.instagram.com/stadt.koeln
www.twitter.com/Koeln
www.youtube.com/user/Koeln
www.facebook.com/stadt.koeln50
Von:
Gesendet: Mittwoch, 24. Mai 2023 18:51
An:
Betreff: WG: WG: Sommergruß 2023
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr ,
bitte gestatten Sie mir, Sie unmittelbar angesichts der freundlichen Grüße, die wir zuhause als
Baumpaten in Rodenkirchen von Ihrem Grünflächenamt Köln bekommen haben, zu
kontaktieren. Ich möchte Sie auf eine in diesem Jahr dramatische Entwicklung in der Natur auf
dem Gebiet der Stadt Köln aufmerksam machen:
Seit Jahren wurde in Politik und Gesellschaft weltweit über ein Glyphosatverbot diskutiert.
Auf EU-Ebene ist leider vor einigen Jahren die Bundesregierung vor der Chemielobby
eingebrochen und hat sich in einer entscheidenen Abstimmung enthalten. Eine vermeidbare
Verlängerung des Glyphosateinsatzese für 5 Jahre war die Quittung.
In diesem Jahr stelle ich an den Grünflächen im Kölner Süden fest, dass der überwiegende
Teil der Insekten verschwunden ist. Vor einigen Wochen hatten wir noch eine kleine Zahl von
Wildbienen in unseren privaten "Bienenquartieren", Bambusröhrchen in ausgedienten
Getränkekartons. Aber von der Anzahl kein Vergleich zum letzten Frühjahr!
Und nun gibt es also beinahe gar keine Insekten mehr in den uns umgebenden Grünflächen!
Man kann die einzelnen Insekten an den beiden Händen abzählen!
In diesem Zusammenhang: Die Kölner Verkehrsbetriebe und die HGK sprühen seit
Jahrzehnten ihre Gleiskörper mit Unkrautvernichtungsmitteln. Dabei wird auf Windaustrag
bzw. Eintrag in benachbarte Gewässer keine Rücksicht genommen. Der Hersteller Bayer
betont seit vielen J
ahren, daß "bei bestimmungsgemäßer Anwendung" keine
Gesundheitsgefahr bestehe. Hierzu füge ich ein elektronisches Schreiben an den NABU
NRW aus 2019 und Ablichtungen aus einem alten Buch über Gärtnern bei ("Indem wir
Blumen pflanzen, laden wir die Schmetterlinge ein" von Dr. Stähler, Garten - Apotheke,
Eigenverlag). Daraus ist zu ersehen, dass das Problem der Giftigkeit von chemischen
Spritzmitteln seit vielen Jahren bekannt war. Die oben genannte sprachliche Formulierung
von - früher - Monsato bzw. - jetzt - des Bayerkonzerns in unseren Medien war so knapp und
wenig aufschlussreich, daß die Menschen in unserem Lande die besondere Brisanz des
Einsatzes von Spritzmitteln eigentlich gar nicht verstehen konnten.
Bitte setzen Sie sich bei der Stadt Köln dafür ein, das sie sich bei städtischen Grundstücken
und städtischen Unternehmen für ein Verbot des Einsatzes von Unkrautvernichtungsmitteln
ausspricht. Und daß sie hierzu in den Medien klar und deutlich Stellung bezieht.
Zu meiner Person füge ich ein Dokument aus 2003 aus meiner früheren Arbeit im
öffentlichen Dienst bei mit der Bitte, es nicht Dritten zugänglich zu machen. Für Rückfragen
stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mitteilung Ausschuss
551 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 08.11.2023 3507/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.12.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Verbot des Einsatzes von Unkrautvernichtungsmitteln bei städtischen Grundstücken und städtischen Unternehmen", Aktenzeichen 122/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
3509 Zeichen
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau , Zimmer T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 122/23 18.10.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verbot des Einsatzes von Unkrautvernichtungs- mitteln bei städtischen Grundstücken und städtischen Unternehmen“, Aktenzei- chen 122/23 S Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.05.2023, dass mir vom Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen weitergeleitet wurde. Vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wurde Ihnen bereits mitgeteilt, dass von diesem Amt „keine chemischen Unkrautvernichtungsmittel verwendet werden. In entsprechenden Fällen wird die händische Entfernung oder thermische Maßnahmen (Verbrennen, Verkochen) ergriffen, für die zum Teil entsprechende Geräte verwendet werden. Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz teilt zudem mit, dass Ihre Eingabe grund- sätzlich befürwortet wird. In einzelnen Bereichen dürfte der Verzicht aber Ersatzmaßnahmen erfordern. Punktu- ell müssten sicherlich einzelne Verkehrsflächen häufiger manuell oder mit anderen Mitteln von Bewuchs freigehalten werden, um eine Verkehrssicherheit zu gewährleis- ten. Unter fachgerechter Anwendung wird jedoch derzeit keine Möglichkeit, eines Ver- zichts auf Unkrautvernichtungsmitteln bei den städtischen Dienststellen gesehen. Für den Natur- und Landschaftsschutz ist festzuhalten, dass im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln (baurechtlicher Außenbereich) für Naturschutzge- biete und geschützte Landschaftsbestandteile und generell auf die von den Standbei- nen der Hochspannungsmasten begrenzten Flächen zur Verhinderung oder Beseiti- gung von unerwünschtem Aufwuchs oder Schadensymptomen bereits ein allgemeines - 2 - Verbot besteht, Pflanzenbehandlungsmittel jeder Art, insbesondere der Einsatz dieser Mittel, in Waldflächen auszutragen oder aufzubringen. Der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln wird – was die Naturschutz-Belange be- trifft - grundsätzlich über das Pflanzenschutzgesetz geregelt und von der Landwirt- schaftskammer kontrolliert, so dass es sich bei den Verboten im Landschaftsplan nur um deklaratorische Verbote handelt.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch fachliche Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Umwelt- und Verbrauch- schutzamt, Frau , unter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: umwelt- verbraucherschutz@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre- tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3507/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.11.2023
- Erstellt
- 31.10.2023 09:24