Mandari Insight

3507/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Verbot des Einsatzes von Unkrautvernichtungsmitteln bei städtischen Grundstücken und städtischen Unternehmen", Aktenzeichen 122/23

Mitteilung Ausschuss 08.11.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 04.12.2023, TOP 7.2.2

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

5276 Zeichen

Von:  
Gesendet: Sonntag, 28. Mai 2023 22:30 
An:  
Cc:
Betreff: AW: WG: WG: Sommergruß 2023 
Sehr geehrer Herr, 
danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben mir zu antworten. Ich hatte mir mit meinem 
Schreiben wirklich erhofft, dass die Stadt Köln, welche Stelle dort auch immer zuständig ist, 
bereit wäre, Einfluß in Aufsichtsräten und Vorständen von städtischen Unternehmen zu 
nehmen, dass in diesen keine Unkrautvernichtungsmittel mehr eingesetzt werden. Auf dem 
unten angegebenen Internetportal der Stadt Köln, habe ich dazu keine Informationen 
gefunden. 
Ich hatte dabei u. a. daran u. a. an die Sportstätten GmbH gedacht, aber auch das städtische 
Liegenschaftsamt. Wenn diese Einflußnahme  in die Zuständigkeit des Stadtrats Köln fällt, 
dann ist dieser der richtige Adressat meines Schreibens. Nun bitte ich, mein Ansinnen dem 
Rat der Stadt Köln vorzutragen. 
Wenn eine Stadt Münster entscheiden kann, dass sie künftig keine 
Einfamilienhausgrundstücke auf ihrem Stadtgebiet mehr anbieten wird, wie kürzlich in den 
Medien mitgeteilt, kann die Stadt Köln bestimmt entscheiden, keine 
Unkrautvernichtungsmittel auf städtischen Grundstücken und in städtischen Unternehmen 
mehr zum Einsatz zu bringen. Nicht mehr als das bitte ich auf den Weg zu bringen. 
Mit freundlichen Grüßen

-----Original-Nachricht----- 
Betreff: WG: WG: Sommergruß 2023 
Datum: 2023-05-25T08:52:51+0200 
Von:  
An:  
Sehr geehrter Herr  
Herr    dankt Ihnen für Ihre Nachricht und bat mich Ihnen zu antworten. 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen setzt seit vielen Jahren keine chemischen 
Pflanzenschutzmittel ein. 
Im Gegenteil: als Mitglied des „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ arbeiten wir stetig 
daran naturnäher und insektenfreundlicher zu werden. Nähere Infos dazu finden Sie unter 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/wald/stadtgruen-naturnah. 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Herr Kaune sich immer gerne zur Arbeit seines 
Amtes äußert, aber es ihm und uns nicht zusteht das Verhalten anderer Unternehmen zu 
bewerten.   
Wenn Sie Rückfragen haben erreichen Sie mich unter den unten stehenden Kontaktdaten. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln  
Telefon: 0221/221- 
Telefax: 0221/221-23867 
E-Mail:
Internet: stadt.koeln 
www.instagram.com/stadt.koeln  
www.twitter.com/Koeln  
www.youtube.com/user/Koeln  
www.facebook.com/stadt.koeln50

Von:  
Gesendet: Mittwoch, 24. Mai 2023 18:51 
An: 
Betreff: WG: WG: Sommergruß 2023 
Wichtigkeit: Hoch 
Sehr geehrter Herr , 
bitte gestatten Sie mir, Sie unmittelbar angesichts der freundlichen Grüße, die wir zuhause als 
Baumpaten in  Rodenkirchen  von Ihrem  Grünflächenamt  Köln  bekommen  haben,  zu 
kontaktieren. Ich möchte Sie auf eine in diesem Jahr dramatische Entwicklung in der Natur auf 
dem Gebiet der Stadt Köln aufmerksam machen: 
Seit Jahren wurde in Politik und Gesellschaft weltweit über ein Glyphosatverbot diskutiert. 
Auf EU-Ebene ist leider vor einigen Jahren die Bundesregierung vor der Chemielobby 
eingebrochen und hat sich in einer entscheidenen Abstimmung enthalten. Eine vermeidbare 
Verlängerung des Glyphosateinsatzese für 5 Jahre war die Quittung. 
In diesem Jahr stelle ich an den Grünflächen im Kölner Süden fest, dass der überwiegende 
Teil der Insekten verschwunden ist. Vor einigen Wochen hatten wir noch eine kleine Zahl von 
Wildbienen in unseren privaten "Bienenquartieren", Bambusröhrchen in ausgedienten 
Getränkekartons. Aber von der Anzahl kein Vergleich zum letzten Frühjahr! 
Und nun gibt es also beinahe gar keine Insekten mehr in den uns umgebenden Grünflächen! 
Man kann die einzelnen Insekten an den beiden Händen abzählen! 
In diesem Zusammenhang: Die Kölner Verkehrsbetriebe und die HGK sprühen seit 
Jahrzehnten ihre Gleiskörper mit Unkrautvernichtungsmitteln. Dabei wird auf Windaustrag 
bzw. Eintrag in benachbarte Gewässer keine Rücksicht genommen. Der Hersteller Bayer 
betont seit vielen J
ahren, daß "bei bestimmungsgemäßer Anwendung" keine 
Gesundheitsgefahr bestehe. Hierzu füge ich ein elektronisches Schreiben an den NABU 
NRW aus 2019 und Ablichtungen aus einem alten Buch über Gärtnern bei ("Indem wir 
Blumen pflanzen, laden wir die Schmetterlinge ein" von Dr. Stähler, Garten - Apotheke, 
Eigenverlag). Daraus ist zu ersehen, dass das Problem der Giftigkeit von chemischen 
Spritzmitteln seit vielen Jahren bekannt war. Die oben genannte sprachliche Formulierung 
von - früher - Monsato bzw. - jetzt - des Bayerkonzerns in unseren Medien war so knapp und 
wenig aufschlussreich, daß die Menschen in unserem Lande die besondere Brisanz des 
Einsatzes von Spritzmitteln eigentlich gar nicht verstehen konnten. 
Bitte setzen Sie sich bei der Stadt Köln dafür ein, das sie sich bei städtischen Grundstücken 
und städtischen Unternehmen für ein Verbot des Einsatzes von Unkrautvernichtungsmitteln 
ausspricht. Und daß sie hierzu in den Medien klar und deutlich Stellung bezieht. 
Zu meiner Person füge ich ein Dokument aus 2003 aus meiner früheren Arbeit im 
öffentlichen Dienst bei mit der Bitte, es nicht Dritten zugänglich zu machen. Für Rückfragen 
stehe ich gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen

Mitteilung Ausschuss

551 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer  08.11.2023 
 3507/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.12.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Verbot des Einsatzes von 
Unkrautvernichtungsmitteln bei städtischen Grundstücken und städtischen 
Unternehmen", Aktenzeichen 122/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

3509 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau    , Zimmer  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 122/23 18.10.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verbot des Einsatzes von Unkrautvernichtungs-
mitteln bei städtischen Grundstücken und städtischen Unternehmen“, Aktenzei-
chen 122/23 S 
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.05.2023, dass mir vom Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen weitergeleitet wurde.  
Vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen wurde Ihnen bereits mitgeteilt, dass 
von diesem Amt „keine chemischen Unkrautvernichtungsmittel verwendet werden. In 
entsprechenden Fällen wird die händische Entfernung oder thermische Maßnahmen 
(Verbrennen, Verkochen) ergriffen, für die zum Teil entsprechende Geräte verwendet 
werden.  
Das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz teilt zudem mit, dass Ihre Eingabe grund-
sätzlich befürwortet wird. 
In einzelnen Bereichen dürfte der Verzicht aber Ersatzmaßnahmen erfordern. Punktu-
ell müssten sicherlich einzelne Verkehrsflächen häufiger manuell oder mit anderen 
Mitteln von Bewuchs freigehalten werden, um eine Verkehrssicherheit zu gewährleis-
ten. 
Unter fachgerechter Anwendung wird jedoch derzeit keine Möglichkeit, eines Ver-
zichts auf Unkrautvernichtungsmitteln bei den städtischen Dienststellen gesehen.  
Für den Natur- und Landschaftsschutz ist festzuhalten, dass im Geltungsbereich des 
Landschaftsplanes der Stadt Köln (baurechtlicher Außenbereich) für Naturschutzge-
biete und geschützte Landschaftsbestandteile und generell auf die von den Standbei-
nen der Hochspannungsmasten begrenzten Flächen zur Verhinderung oder Beseiti-
gung von unerwünschtem Aufwuchs oder Schadensymptomen bereits ein allgemeines

- 2 - 
 
Verbot besteht, Pflanzenbehandlungsmittel jeder Art, insbesondere der Einsatz dieser 
Mittel, in Waldflächen auszutragen oder aufzubringen.  
Der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln wird – was die Naturschutz-Belange be-
trifft - grundsätzlich über das Pflanzenschutzgesetz geregelt und von der Landwirt-
schaftskammer kontrolliert, so dass es sich bei den Verboten im Landschaftsplan nur 
um deklaratorische Verbote handelt.“  
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch 
fachliche Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Umwelt- und Verbrauch-
schutzamt, Frau   , unter der Telefonnummer: 0221/221-    oder per E-Mail: umwelt-
verbraucherschutz@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss wünschen, teilen Sie dies 
bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre-
tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

04.12.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3507/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.11.2023
Erstellt
31.10.2023 09:24