Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen in Köln hier: Weiteres Vorgehen Maßnahme aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen)
Mitteilung Ausschuss 2804/2018 vom 04.09.2018
Stand: Am 20.09.2018 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 28.08.2018 2804/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen in Köln hier: Weiteres Vorgehen Maßnahme aus dem Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) Mit Ratsbeschluss vom 17.11.2016 wurde die Verwaltung unter anderem beauftragt, die erstmals 2015 durchgeführte stadtweite Voruntersuchung zur Identifikation von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB regelmäßig durchzuführen und dem Stadtentwicklungsausschuss jährlich darzustellen (vgl.Vorlagen-Nr. AN/1902/2016). Die stadtweite Voruntersuchung dient der systematischen Ableitung von Verdachtsgebieten zum Er- lass Sozialer Erhaltungssatzungen. Dem o. g. Ratsbeschluss folgend führt die Verwaltung derzeit die Voruntersuchung 2018 durch. Die Methodik der Voruntersuchung von 2015 wurde weiterentwickelt. Diese Methodik und die Ergebnisse werden dem Stadtentwicklungsausschuss im vierten Quartal 2018 vorgestellt. Abgeleitet von den Ergebnissen wird die Verwaltung Beschlussvorlagen für die wei- teren Schritte vorlegen. Die Bezirksvertretung Innenstadt und die Bezirksvertretung Ehrenfeld haben Beschlüsse zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen gefasst (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0964/2018 und Vorlagen-Nr. AN/0992/2018). Ob für die dort benannten Gebiete – Gebiet um den Rathenauplatz und das ehemali- ge Sanierungsgebiet Ehrenfeld-Ost – die Voraussetzungen für einen Beschluss zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung vorliegen, wird von der Verwaltung im Rahmen der stadtweiten Vorunter- suchung geprüft. Als Ergebnis der stadtweiten Voruntersuchung 2015 wurde unter anderem das Severinsviertel als Verdachtsgebiet identifiziert. Für dieses Gebiet wurde am 09.02.2017 der Beschluss über die Aufstel- lung einer Sozialen Erhaltungssatzung vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst. Derzeit wird mit der Unterstützung eines externen Büros eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung im Gebiet durchge- führt (Schwerpunkt: Haushaltsbefragung). Die Ergebnisse der Untersuchung sollen Ende 2018 vorlie- gen. Abhängig von diesen wird von der Verwaltung ein Satzungsbeschluss vorbereitet. Der Einsatz des städtebaulichen Instruments dient dort auch der Sammlung von Erfahrungen zum personellen und finanziellen Aufwand des Verfahrens. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
-
10.09.2018
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.16, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
20.09.2018 zuletzt
TOP 17.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz