V/0272/2011
"Flexible Betreuungszeiten in den Kitas"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
20009 Zeichen
V/0272/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft "Flexible Betreuungszeiten in den Kitas" - Antrag der CDU- und FDP-Ratsfraktionen vom 29.04.2009 und "KiTa-Hearing - Elternbedarf bestimmt Öffnungszeiten" Antrag der FDP Fraktion vom 17.01.2011 (A-R/0002/2011) Beratungsfolge 11.05.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 25.05.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bericht über „Flexible Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag der FDP-Ratsfraktion „KiTa-Hearing – Elternbedarf bestimmt Öffnungszeiten“ (A- R/0002/2011 vom 17.01.2011) ist damit inhaltlich aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen sind mit der Darstellung der Handlungsoptionen nicht verbunden. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1 Bericht: Flexible Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen 1. Ausgangslage und Problemstellung Vorlagen-Nr.: V/0272/2011 Auskunft erteilt: Frau Grothues Ruf: 492-5134 E-Mail: GrothuesL@stadt-muenster.de Datum: 20.04.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0272/2011 Veränderte Arbeitsbedingungen, unterschiedliche Arbeitszeiten verschiedenster Berufsgruppen und die Notwendigkeit, dass beide Elternteile oder Alleinerziehende nach Ausbildung oder Studium wieder arbeiten wollen oder müssen, stellen die Kinderbetreuung vor neue Herausforderungen. Gründe für die Erwerbstätigkeit beider Elternteile sind dabei der Wunsch, Beruf und Familie mit- einander zu vereinbaren sowie wirtschaftliche Abwägungen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII „den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und zu planen, damit Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können“. Eine Möglichkeit Eltern und Kinder in ihrer Lebenssituation zu unterstützen, besteht in flexiblen Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen. Damit sind im Wesentlichen zwei Anforderungen verbunden: • zum einen die flexible Nutzung der vereinbarten Regelbetreuungszeiten nach dem Kinderbil- dungsgesetz (KiBiz) im Rahmen der Öffnungszeiten • zum anderen die Nutzung erweiteter Öffnungszeiten; insbesondere am späten Nachmittag oder frühen Abend (Randzeiten). Damit verbunden ist auch die Abdeckung besonderer Rand- zeitenbedarfe über die vereinbarten Regelbetreuungszeiten hinaus. Diese Anforderungen bedeuten die Entwicklung neuer Strukturen, die flexible Nutzungen und die Öffnungszeiten in unterschiedlicher Form miteinander kombinieren. Die flexible Kindertagesbetreuung ist bereits seit einiger Zeit für eine bedarfsgerechte Kinderta- gesbetreuung thematisch aufgegriffen und bedarfsgerecht analysiert worden: • Es wurde im Jahr 2007 zu diesem Themenkomplex eine Fachtagung zur „Flexiblen Kinderta- gesbetreuung“ durchgeführt. Verschiedene Träger stellten ihre Konzepte und die damit ver- bundene pädagogische Arbeit vor. Ziel war es, den Trägern in Münster erste Impulse für eine mögliche Umsetzung vor Ort zu geben. • 2008 entstand eine pädagogische Handlungsempfehlung, sogenannte „Pädagogische Grund- lagen zur Umsetzung flexibler Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen“, erarbeitet durch die AG „Flexible Kindertagesbetreuung“ (Unter-AG der AG 5 „Tagesbetreuung für Kin- der“ nach §78 SGB VIII KJHG). • Eine Elternumfrage aus dem Jahr 2009 in der Stadt Münster machte die flexiblen Kinder- betreuungsbedarfe deutlich (vorgestellt wurde die Elternumfrage am 29.04.2009) (s. V/0273/2009). Ansatzpunkte für den flexiblen Betreuungsbedarf liegen demnach in Münster vorrangig in der Gestaltung der Übermittagbetreuung bei dem „35 Stundenangebot“ (sog. Blocköffnungszeit) und in der Ausweitung der Früh- und Spätbetreuung (Randzeiten). Das Ergebnis der Umfrage zeigt, dass die Bedarfe für eine erweiterte Frühbetreuung (in der Regel vor 7.00 Uhr) eher unbedeutend sind. Eine längere Betreuungsmöglichkeit am späteren Nachmittag bis ca. 18.30 Uhr würde laut Umfrage den Bedarf der Eltern jedoch weitgehend abdecken. Eine bedarfsgerechte Verlängerung der abendlichen Betreuungszeit ist dabei im Einzelfall unterschiedlich und bedarfsgerecht anzupassen. Durch die Umfrage ergaben sich demnach wichtige Hinweise für die flexiblen Nutzungsanfor- derungen. Ein weiterer wichtiger Bedarf ergibt sich auch aus den Erfordernissen im Zusammenhang mit den Eingliederungshilfen im Rahmen des SGB II (s. § 16 a). Die Randzeitenbetreuung weist besondere Erfordernisse im Hinblick auf SGB II-Empfänger auf, da deren Arbeitszeiten in der Dienstleistungsbranche (Hotel, Reinigungsfirmen, Altenpflege etc.) in der Regel über die üblichen Betreuungszeiten einer Kindertageseinrichtung hinaus gehen. Die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gelingt oft nur, wenn die erforderliche Randzeitenbetreu- ung sicher gestellt wird. - 3 - V/0272/2011 Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nahm die pädagogische Handlungsempfeh- lung als auch die Ergebnisse der Umfrage zur Ermittlung flexibler Kinderbetreuungsbedarfe zur Kenntnis (s. V/0273/2009) und beschloss den Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen zu „Flexible Betreuungszeiten in Kitas“ (s. Anlage 1). Der Antrag fordert, dass die Verwaltung • „mit den verschiedenen Trägern in Gespräche einritt, um insbesondere im Rahmen des 35 Stundenangebotes zu sogenannten Blocköffnungszeiten zu kommen, das heißt, dass die Ein- richtungen durchgängig über Mittag geöffnet haben und damit ein gesichertes Angebot für die Eltern besteht“. • „Weiterhin soll geprüft werden, inwieweit Öffnungszeiten bedarfgerecht über 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr angeboten werden können. Dazu ist modellhaft die Einbeziehung von Tagesmüttern zu prüfen“. Nachfolgend werden die thematisierten Anforderungen konkreter beschrieben und in ihren jeweili- gen Möglichkeiten analysiert. 2. Ausweitung der Übermittagbetreuung im Rahmen des 35 Stundenangebotes (Blocköff- nungszeit) Nach den Vorgaben des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) gibt es für die Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder grundsätzlich mit 25, 35 oder 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit anzumelden. Das „35 Stundenangebot“ wird von einem großen Teil der Eltern in Anspruch genommen. In der Praxis spricht man bei diesem Angebot in seiner ursprünglichen Form von einer sogenann- ten geteilten Öffnungszeit, das heißt, die Kinder kommen von morgens bis mittags und kommen nach einer Mittagspause am Nachmittag wieder in die Einrichtung zurück. Bei der besagten Block- öffnungszeit werden die Kinder ohne Unterbrechung auch über Mittag betreut. Dabei erhalten sie, wie die Ganztagskinder (45 Stundenangebot) auch ein Mittagsessen und Möglichkeiten zu ruhen oder zu schlafen. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Ausbildung ist diese Angebotsform in vielen Fällen sehr bedarfsgerecht. Im laufenden Kindergartenjahr 2010/2011 werden in den Kindertageseinrichtungen in Münster rund 4000 Kinder mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden betreut. Davon bleiben ca. 1000 Kinder, das heißt, bereits ein Viertel der Kinder über Mittag in den Einrich- tungen. Bei den Rahmenvereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe wird ein weiterer Ausbau für das Kindergartenjahr 2011/2012 angestrebt. Bei jeder Einrichtung gibt es Möglichkeiten und Grenzen, die bei der Veränderung des „35 Stun- denangebotes“ mit einer Über-Mittag-Betreuung Berücksichtigung finden müssen. Für die Kinder- tageseinrichtung bedeutet der Ausbau der Über-Mittag-Betreuung auch eine zusätzliche Belastung bezogen auf die Organisation und die Aufgaben. Je nach Anzahl und Alter der Kinder müssen die Schlafmöglichkeiten erweitert werden. Ein ange- messen großer Schlafraum ist Vorraussetzung für weitere Übermittags-Betreuungsplätze. Auch die Kapazitäten der Küche muss angepasst werden. Die Anwesenheit einer größeren Anzahl von Übermittagskindern erfordert gerade in der Mittagszeit einen erhöhten Betreuungsaufwand für die Kinder als auch im Einzelfall mehr Aufwand für haus- wirtschaftliche Tätigkeiten. Diese, sich daraus möglicherweise ergebenen zusätzlichen Personal- stunden werden im KiBiz nicht berücksichtigt. Die veränderten Nutzungskapazitäten sowie die veränderten pädagogischen Anforderungen füh- ren unter Umständen zu veränderten Grundlagen in der Einrichtung, die eine Überprüfung der Heimaufsicht des Landesjugendamtes (LJA-LWL) einschließen und gegebenenfalls eine neue Be- triebserlaubnis erforderlich machen. - 4 - V/0272/2011 Bei den jährlich wiederkehrenden Rahmenstrukturvereinbarungen zwischen Verwaltung und den Einrichtungen werden Bedarfe ermittelt und miteinander abgestimmt, um dann bedarfsgerechte Lösungen, auch für die Veränderung des 35 Stundenangebotes zu finden. Die Vorraussetzungen, die eine Einrichtung bietet, werden in jedem Einzelfall besprochen und ab- gewogen. Lösungsmöglichkeiten für Veränderungen werden nachdrücklich angestrebt, mit dem LWL abgestimmt und so effizient wie möglich für die weiteren Kindergartenjahre umgesetzt. 3. Erweiterung der Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen Erweiterte Öffnungs- und Angebotszeiten in Kindertageseinrichtungen sind zum einen durch zu- sätzliche (additive) Angebote denkbar. Dieses kann z. B. durch Angebote der Kindertagespflege erfolgen. Eine Ausweitung der Öffnungs- und Angebotszeit kann aber möglicherweise auch durch integrierte und trägerbezogene Angebote durch die Kindertageseinrichtungen erfolgen. Eine von der o. a. Unter-AG erstellte Matrix stellt die verschiedenen Möglichkeiten übersichtlich dar (s. Anlage 2). Nachfolgend werden die bisherigen Erkenntnisse und praxisbezogenen Entwicklungsmöglichkeiten der Kindertagespflege sowie die Voraussetzungen für mögliche strukturelle (institutionell integrier- te) Veränderungen in Kindertageseinrichtungen dargestellt. 3.1 Möglichkeiten additiver Angebote durch die Kindertagespflege Durch die Kindertagespflege könnten einzelfallbezogene Angebote zur flexiblen Nutzung und zur Ausweitung der Betreuungszeiten additiv (d. h. ergänzend) unter bestimmten Bedingungen entwi- ckelt werden. Im Folgenden wird ausschließlich auf additive Angebote durch die Kindertagespflege eingegangen. Erste Vorraussetzungen für ein solches Angebot wurden in der o. g. Arbeitsgruppe „Flexible Kin- dertagesbetreuung“ entwickelt. In der Erarbeitung dieser Form der Randzeitenbetreuung wurden die Anforderungen der Betreu- ungsperson, der Versicherungsschutz und die Finanzierung im Rahmen der Finanzregeln der Kin- dertagespflege, die für ein solches Angebot erforderlich wären, beraten und festgelegt. Die Kindertagespflegeperson würde, wie auch andere Tagesmütter, vom Amt für Kinder, Jugendli- che und Familien ihr Einkommen für die Randzeitenbetreuung erhalten. Die Eltern müssten die individuellen Buchungsstunden für ihr Kind in der Randzeitenbetreuung, gestaffelt nach der Eltern- beitragstabelle für Kindertagespflege an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zahlen. Ein additives Angebot durch die Kindertagespflege ist in dieser Form möglich und auch rechtlich wie versicherungstechnisch abgesichert. Es unter liegt aber finanziellen Setzungen, die das Ange- bot zu wenig flexibel und störanfällig machen. So kann das Angebot nur bestehen, wenn zumin- dest immer drei Kinder in Betreuung sind. Jedoch darf die Gruppe der Kinder, die das Angebot einer Tagespflegeperson in Anspruch nehmen, in der Summe höchstens acht betragen (Landes- gesetz zur Ausgestaltung der Pflegeerlaubnis). Gerade zum Neustart von Randzeitbetreuungsan- geboten kann nicht von einer konstant hohen Nutzerquote ausgegangen werden. Auch sich kurz- fristig verändernde Bedarfe können dazu führen, dass die Betreuung für die Tagespflegeperson wirtschaftlich unattraktiv wird. Aus Sicht der Eltern und Kinder ist das Angebot immer als ein zu- sätzliches Angebot erkenntlich, da es von Personen außerhalb der Einrichtung angeboten wird. Eine Ausweitung der Kindertagespflege für die fl exible Kindertagesbetreuung ist im Zusammen- hang mit den o.a. Bedingungen sehr schwierig. - 5 - V/0272/2011 Die Priorität und damit auch die künftigen Kapazitäten liegen in der Kindertagespflege in der Un- terstützung des notwendigen u3-Ausbaus in Münster. Hinzu kommt, dass eine Finanzierung ausschließlich durch die Eltern erfolgen muss. 3.2 Erweiterungen der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen im Rahmen ihrer ei- genen strukturellen und institutionell integrierten Möglichkeiten Der Weg über flexible Angebotszeiten im Rahmen bestehender und ausgeweiteter Öffnungszeiten, Betreuung anzubieten, und damit auch eine der Umfrage entsprechende Anzahl von Kindern an- zusprechen, hat einen großen Vorteil. Durch das integrierte Angebot und die damit veränderte Dienstplangestaltung, wird den Eltern langfristig vermittelt, dass es in der Einrichtung eine positive Grundhaltung zu unterschiedlichen Abholzeiten gibt. Die flexible Betreuung wird den Eltern als eine grundsätzliche und selbstverständliche Option, die individuell gebucht werden kann, angebo- ten. Je nach aktueller Nachfrage, die sicherlich schwankend sein wird, kann das Team in der Ein- richtung das Angebot verändern, umgestalten und anpassen. Schon jetzt bemühen sich die Kindertageseinrichtungen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkei- ten vereinzelte Situationen abzufangen, in denen der berufliche Kontext es Eltern in akuten Situa- tionen nicht erlaubt, die Kinder pünktlich abzuholen. Allen Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrich- tungen ist bewusst, dass eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur mit einer nötigen flexiblen Haltung Rechnung getragen werden kann. Die derzeitigen Kindpauschalen decken jedoch nicht die Kosten für das Angebot einer flexiblen Betreuungsleistung außerhalb der ursprünglichen Regelbetreuung nach KiBiz. Ein solches umfassendes Angebot kann eine Kindertageseinrichtung nur anbieten, wenn zu den Kindpauschalen nach KiBiz für das 25, 35 und 45 Stunden Regelangebot zusätzliche Gelder in die Einrichtung für die flexible Kindertagesbetreuung fließen. Die Personalressourcen in einer Kindertageseinrichtung, die verändert werden müssen, um eine der Umfrage entsprechende Anzahl flexibler Betreuung zu gewährleisten, führen zwangsläufig zu einer anderen Kostenkalkulation. Auch in dem Zusammenhang ist anzumerken, dass für weitere flexible Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen städtische Gelder nicht zur Verfügung gestellt werden können. Alle ent- stehenden Kosten, die über die KiBiz-Betriebskostenförderung hinausgehen, sind von den Eltern, die diese Angebote in Anspruch nehmen, selbst zu tragen. Eine Recherche des Amtes zu den vorhandenen flexiblen Betreuungseinrichtungen im Bereich LWL und LVR hat ergeben, dass es nur wenige Träger gibt, die ein sehr umfangreiches flexibles Angebot vorhalten. Diese finanzieren ihre Angebote durch die Regelbetreuung nach KiBiz – verbunden mit einer fle- xibleren Buchung des 25, 35, und 45 Stundenangebotes –, zusätzliche Elternbeiträge für die ge- buchten flexiblen Zeiten, gelegentlich durch eine Teilkostenübernahme z. B. des Trägeranteiles durch die Kommune sowie vor allem durch die Kooperationen mit einer oder mehrerer Firmen. Nur ein Träger, so ergab die Nachfrage, bietet die flexible Betreuung ohne Firmenkooperation an. Durch die vorhandene Größe der Einrichtung und ein spezielles System flexibler Angebotszeiten mit gestaffelten erweiterten Öffnungszeiten (Gleitzeit/Extrazeit) sowie unterschiedlichen Zuzah- lungsmodalitäten für die Eltern, wird die flexible Betreuung mit dem Regelangebot nach KiBiz kombiniert und finanziert. In dem Zusammenhang war der Besuch der Einrichtung „Prinz Botho“ (Einrichtung des Deutschen Roten Kreuzes Stadtlohn) mit der AG „Flexible Kindertagesbetreuung“ zu Beginn des Jahres 2011 sehr aufschlussreich. Die AG konnte sich vor Ort ein Bild über die pädagogische Arbeit machen und sich über das hinterlegte Organisationssystems informieren. - 6 - V/0272/2011 Kenntnisse im Bereich der Betriebswirtschaft zu den Themen: Leistungserfassungssysteme für die Buchungen, Überwachung und Abrechnung der Zusatzleistungen sowie zur Kosten- und Konten- verwaltung sind unabdingbar. Die Entwicklung der flexiblen Kindertagesbetreuung wurde bei „Prinz Botho“ und anderen Anbietern mit Beginn des Angebotes durch eine sogenannte „Stand by“- Förderung eingeleitet, ohne von vorne herein ausschließlich kindscharf abzurechnen. 4. Handlungsoptionen für den Ausbau flexibler Kindertagesbetreuungsangebote Es ist wichtig für die Stadt Münster, dass verschiedene Kindertageseinrichtungen an unterschiedli- chen Standorten mit unterschiedlichen Bedingungen Erfahrungen in der konkreten Umsetzbarkeit flexibler Angebotsstrukturen im Rahmen eigener stru ktureller Möglichkeiten sammeln. Vorausset- zung für eine Entwicklung ist zunächst die Bereitschaft des Trägers, der Leitung und des Teams für diesen Veränderungsprozess. Die Verwaltung wird dazu die landesweit bestehenden Möglichkeiten analysieren und für eine Mo- dellentwicklung in Münster in Abstimmung mit den beteiligten Trägern und dem Landesjugendamt übertragbar machen. Ziel ist, mit Modelleinrichtu ngen praktikable Flexibilisierungsformen zu erpro- ben und vor allem bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln. Dabei ist die Trägervielfalt und die Möglichkeiten der Träger in den einzelnen Stadtteilen zu be- rücksichtigen, ebenso wie die Gruppenstrukturen, die Größe der Einrichtung und die vorhandenen Räumlichkeiten. Die ausgewählten maximal zwei Modelleinrichtungen sollen durch die Verwaltung unter Einbezie- hung der AG 78 – Kindertagesbetreuung (gem. § 78 SGB VIII) projektbezogen begleitet werden, um individuelle Wege für die Einrichtung und ihren Standort zu finden und Hindernisse zu über- winden. Eine angemessene externe Beratung durch bereits praktizierte Modelle („best practice“-Projekte) wird dabei berücksichtigt. Über weitere Optionen für die flexible Kindertagesbetreuung, die sich aus den Modellprojekten ergeben, besonders im Hinblick auf die finanziellen Au swirkungen für die Eltern, wird die Verwal- tung informieren. Zu Beschlusspunkt 2 Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 17.01.2011 – „KiTa-Hearing – Elternbedarf bestimmt Öff- nungszeiten“ (A-R/0002/2011) Die FDP-Fraktion beantragte zusätzlich ein Hearing (s. Anlage 2) zum Thema der flexiblen Betreu- ungszeiten. Der obige Bericht zeigt, dass bereits eine ausführliche Analyse von Handlungsoptionen zur Wei- terentwicklung flexibler Kindertagesbetreuungsangebote trägerübergreifend erfolgt ist. Auch haben dazu bereits verschiedene Veranstaltungen und Besichtigungen von Einrichtungen, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger, stattgefunden. Damit ist die Intention des Antrags inhaltlich aufgegriffen. Die aus der Analyse entstandenen Erkenntnisse und Handlungsoptionen werden in der Phase der Modellentwicklung geprüft. Den Beteiligten ist es wichtig, im Rahmen der Modellentwicklung die sich noch ergebenden prakti- schen Anforderungen aufzuzeigen. Angestrebt wird dabei frühestens das KiGa-Jahr 2012/2013. - 7 - V/0272/2011 Hohe Priorität hat zunächst der Ausbau mit Kindertagesbetreuungsplätzen, insbesondere für die u3-Kinder und die damit verbundene Absicherung des Rechtsanspruchs. I. V. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: 1. Antrag der CDU- und FDP-Ratsfraktionen vom 20.04.2009 „Flexible Betreuungszeiten in Kitas“ 2. Matrix: Modellvarianten zur Umsetzung von Randzeitenbetreuung in Kitas 3. Antrag der FDP Ratsfraktion vom 26.01.2011 „Kita Hearing – Elternbedarf bestimmt Öffnungs- zeiten“
Anlage 1 CDU-FDP Antrag 29.04.2009
816 Zeichen
RATSFRAKT ION Münster, 29.04.2009 Antrag „Flexible Betreuungszeiten in den Kitas“ Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, – mit den verschiedenen Trägern in Gespräche einzut reten, um insbesondere im Rahmen des "35-Stunden-Angebotes" zu so genannten Blocköffnungszeiten zu kommen, d.h. dass die Einrichtungen durchgängig über Mittag geöffnet haben und damit ein gesichertes Angebot für die Eltern besteht, – weiterhin zu prüfen, inwieweit Öffnungszeiten bed arfsgerecht über 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr angeboten werden können. Dazu ist modellhaft auch die Einbeziehung von Tagesmüttern in den Kitas zu prüfen. Begründung: mündlich. Gez. Josef Rickfelder gez. Dr. Karin Obst CDU-Fraktion FDP-Fraktion
Anlage 3 FDP Antrag A-R/0002/2011
2680 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0002/2011 F DP - RATSFRAKTION MÜNSTER – DIE LIBERALEN Die FDP - Fraktion im Internet: http://www.fraktion.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de FDP - Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel.: 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de Münster, 17.01.2011 Antrag KiTa-Hearing - Elternbedarf bestimmt Öffnungszeiten Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Hearing unter dem Motto „Es geht auch anders – wenn der Elternbedarf die KiTa-Öffnungszei ten bestimmt“ auszurichten. Zu diesem Thema, das in der Elternbefragung als besond ers drängend erkannt wurde, sind verschiedene Träger mit unterschiedlichen Konzepten als Referenten einzuladen, um die Leitungen der münsterschen KiTas sowie Elternvertre terinnen und -vertreter über gelungene Beispiele („best practices“) von flexiblen Randöffnungszeiten zu informieren. Begründung: Zwar hat das neue Kinderbildungsgesetz durch die Wa hl des Betreuungsumfangs Eltern bereits mehr Möglichkeiten gegeben, Familie und Ber uf besser zu vereinbaren. Dennoch zeigt sich – u. a. auch in der von der FDP mit init iierten münsterschen Elternumfrage zu den Betreuungszeiten -, dass nicht allein die Anzah l der Betreuungsstunden für Erziehungsberechtigte von Bedeutung ist, sondern da ss sich Probleme häufig gerade durch unflexible oder fehlende Früh- und Spätöffnungszeiten ergeben. Diese Schwierigkeiten haben Tagesstätten in anderen Kommunen auf unterschiedliche Weise gelöst – etwa die KiTa Prinz Botho in Stadtlo hn in Trägerschaft des DRK Stadtlohn (www.prinz-botho.de). Ein Heraring ist der geeignet e Rahmen, solche Lösungen und Teillösungen zusammen zu tragen und sie in komprimi erter Form zu präsentieren. So können sich sowohl die städtischen Einrichtungen al s auch die KiTas anderer Träger in Münster direkt an der Quelle guter Ideen über Finan z- und pädagogische Konzepte informieren und sie für die eigenen Angebote nutzbar machen. - 2 - Das Ziel, zumindest in jedem münsterschen Stadtteil berufstätigen Eltern eine Kindertagesstätte mit flexiblen Öffnungszeiten anzu bieten, soll durch die vorgestellten, im Alltag erprobten Strukturen neuen Auftrieb bekommen . Denn gute, dem Bedarf der arbeitenden Mütter und Väter angepasste Betreuung i hrer Kinder eben auch zu Zeiten außerhalb der Regelöffnungen sind ein wichtiger Sta ndortfaktor für Münster – vor allem aber dienen sie dem Wohl der Kinder. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen Jürgen Reuter Dr. Karin Obst Gisela Geschkewitz Jens Lenski Robert Fraude
Anlage 2 Matrix-Flexible Kindertagesbetreuung
970 Zeichen
Anlage 2
Randzeitenbetreuung in Kindertageseinrichtungen
Definition:
Randzeitenbetreuung umfasst alle Betreuungsbedarfe, die über den bestehenden Betreuungsvertrag (25 Std., 35 Std., 45 Std.) zur Verein-
barkeit von Familie und Beruf als erforderlich anerkannt worden sind.
Modellvarianten
zur Umsetzung von
Randzeitenbetreuung
in Kitas
1.
Strukturelle Lösungen
in der Kita
im Rahmen bzw. durch
Ausbau der bestehe n-
den Angebotsstrukturen
2.
Additive Angebote
in Form von
Kindertagespflege
1.1
Flexibilisierung
der Öffnungszeiten
im Rahmen von KiBiz
1.2
Erweiterung
der Öffnungszeiten
über KiBiz hinaus
2.1
innerhalb der
Einrichtung
2.2
außerhalb der
Einrichtung
in der Familie
im Haushalt der TPP
Stamm -
personal
Honorarkräfte Selbständige Angestellte
Minijob
angebunden an
einen zentralen
Träger
Selbständige Angestellte
Minijob
angebunden an
einen zentralen
Träger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Geringhoffstraße 48
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0272/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.04.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37