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V/0272/2011

"Flexible Betreuungszeiten in den Kitas"

Vorlagen 20.04.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 25.05.2011, TOP 4

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 CDU-FDP Antrag 29.04.2009

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Ansehen

Anlage 3 FDP Antrag A-R/0002/2011

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Ansehen

Anlage 2 Matrix-Flexible Kindertagesbetreuung

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Ansehen

Beschlussvorlage

20009 Zeichen

V/0272/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"Flexible Betreuungszeiten in den Kitas" - Antrag der CDU- und FDP-Ratsfraktionen vom 
29.04.2009 und  "KiTa-Hearing - Elternbedarf bestimmt Öffnungszeiten" Antrag der FDP Fraktion 
vom 17.01.2011 (A-R/0002/2011) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.05.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
25.05.2011 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht über „Flexible Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
2. Der Antrag der FDP-Ratsfraktion „KiTa-Hearing – Elternbedarf bestimmt Öffnungszeiten“ (A-
R/0002/2011 vom 17.01.2011) ist damit inhaltlich aufgegriffen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Finanzielle Auswirkungen sind mit der Darstellung der Handlungsoptionen nicht verbunden. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Zu Beschlusspunkt 1
  
 
Bericht: Flexible Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen 
 
1. Ausgangslage und Problemstellung  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0272/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Grothues 
Ruf: 
492-5134 
E-Mail: 
GrothuesL@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.04.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0272/2011 
Veränderte Arbeitsbedingungen, unterschiedliche Arbeitszeiten verschiedenster Berufsgruppen 
und die Notwendigkeit, dass beide Elternteile oder Alleinerziehende nach Ausbildung oder Studium 
wieder arbeiten wollen oder müssen, stellen die Kinderbetreuung vor neue Herausforderungen. 
Gründe für die Erwerbstätigkeit beider Elternteile sind dabei der Wunsch, Beruf und Familie mit-
einander zu vereinbaren sowie wirtschaftliche Abwägungen. 
 
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Rahmen seiner Planungsverantwortung nach 
§ 80 SGB VIII „den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der 
Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und zu planen, damit 
Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren 
können“. 
 
Eine Möglichkeit Eltern und Kinder in ihrer Lebenssituation zu unterstützen, besteht in flexiblen 
Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen. Damit sind im Wesentlichen zwei Anforderungen 
verbunden: 
• zum einen die flexible Nutzung der vereinbarten Regelbetreuungszeiten nach dem Kinderbil-
dungsgesetz (KiBiz) im Rahmen der Öffnungszeiten 
• zum anderen die Nutzung erweiteter Öffnungszeiten; insbesondere am späten Nachmittag 
oder frühen Abend (Randzeiten). Damit verbunden ist auch die Abdeckung besonderer Rand-
zeitenbedarfe über die vereinbarten Regelbetreuungszeiten hinaus. 
 
Diese Anforderungen bedeuten die Entwicklung neuer Strukturen, die flexible Nutzungen und die 
Öffnungszeiten in unterschiedlicher Form miteinander kombinieren.  
 
Die flexible Kindertagesbetreuung ist bereits seit einiger Zeit für eine bedarfsgerechte Kinderta-
gesbetreuung thematisch aufgegriffen und bedarfsgerecht analysiert worden: 
• Es wurde im Jahr 2007 zu diesem Themenkomplex eine Fachtagung zur „Flexiblen Kinderta-
gesbetreuung“ durchgeführt.  Verschiedene Träger stellten ihre Konzepte und die damit ver-
bundene pädagogische Arbeit vor. Ziel war es, den Trägern in Münster erste Impulse für eine 
mögliche Umsetzung vor Ort zu geben.  
• 2008 entstand eine pädagogische Handlungsempfehlung,  sogenannte „Pädagogische Grund-
lagen zur Umsetzung flexibler Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen“, erarbeitet 
durch die AG „Flexible Kindertagesbetreuung“ (Unter-AG der AG 5  „Tagesbetreuung für Kin-
der“ nach §78 SGB VIII KJHG). 
• Eine Elternumfrage
 aus dem Jahr 2009 in der Stadt Münster machte die flexiblen Kinder-
betreuungsbedarfe deutlich (vorgestellt wurde die Elternumfrage am 29.04.2009) 
(s. V/0273/2009).  
Ansatzpunkte für den flexiblen Betreuungsbedarf liegen demnach in Münster vorrangig in der 
Gestaltung der Übermittagbetreuung bei dem „35 Stundenangebot“ (sog. Blocköffnungszeit) 
und in der Ausweitung der Früh- und Spätbetreuung (Randzeiten).  
Das Ergebnis der Umfrage zeigt, dass die Bedarfe für eine erweiterte Frühbetreuung (in der 
Regel vor 7.00 Uhr) eher unbedeutend sind. Eine längere Betreuungsmöglichkeit am späteren 
Nachmittag bis ca. 18.30 Uhr würde laut Umfrage den Bedarf der Eltern jedoch weitgehend 
abdecken. Eine bedarfsgerechte Verlängerung der abendlichen Betreuungszeit ist dabei im 
Einzelfall unterschiedlich und bedarfsgerecht anzupassen. 
Durch die Umfrage ergaben sich demnach wichtige Hinweise für die flexiblen Nutzungsanfor-
derungen. 
 
Ein weiterer wichtiger Bedarf ergibt sich auch aus den Erfordernissen im Zusammenhang mit den 
Eingliederungshilfen im Rahmen des SGB II (s. § 16 a).  
Die Randzeitenbetreuung weist besondere Erfordernisse im Hinblick auf SGB II-Empfänger auf, da 
deren Arbeitszeiten in der Dienstleistungsbranche (Hotel, Reinigungsfirmen, Altenpflege etc.) in 
der Regel über die üblichen Betreuungszeiten einer Kindertageseinrichtung hinaus gehen. Die 
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gelingt oft nur, wenn die erforderliche Randzeitenbetreu-
ung sicher gestellt wird.

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V/0272/2011 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nahm die pädagogische Handlungsempfeh-
lung als auch die Ergebnisse der Umfrage zur Ermittlung flexibler Kinderbetreuungsbedarfe zur 
Kenntnis (s. V/0273/2009) und beschloss den Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen zu „Flexible 
Betreuungszeiten in Kitas“ (s. Anlage 1). 
 
Der Antrag fordert, dass die Verwaltung  
• „mit den verschiedenen Trägern in Gespräche einritt, um insbesondere im Rahmen des 35 
Stundenangebotes zu sogenannten Blocköffnungszeiten zu kommen, das heißt, dass die Ein-
richtungen durchgängig über Mittag geöffnet haben und damit ein gesichertes Angebot für die 
Eltern besteht“. 
• „Weiterhin soll geprüft werden, inwieweit Öffnungszeiten bedarfgerecht über 16.00 Uhr bis 
18.30 Uhr angeboten werden können. Dazu ist modellhaft die Einbeziehung von Tagesmüttern 
zu prüfen“. 
 
Nachfolgend werden die thematisierten Anforderungen konkreter beschrieben und in ihren jeweili-
gen Möglichkeiten analysiert. 
 
 
2. Ausweitung der Übermittagbetreuung im Rahmen des 35 Stundenangebotes (Blocköff-
nungszeit) 
 
Nach den Vorgaben des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) gibt es für die Eltern die Möglichkeit, ihre 
Kinder grundsätzlich mit 25, 35 oder 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit anzumelden. 
Das „35 Stundenangebot“ wird von einem großen Teil der Eltern in Anspruch genommen. 
In der Praxis spricht man bei diesem Angebot in seiner ursprünglichen Form von einer sogenann-
ten geteilten Öffnungszeit, das heißt, die Kinder kommen von morgens bis mittags und kommen 
nach einer Mittagspause am Nachmittag wieder in die Einrichtung zurück. Bei der besagten Block-
öffnungszeit werden die Kinder ohne Unterbrechung auch über Mittag betreut. Dabei erhalten sie, 
wie die Ganztagskinder (45 Stundenangebot) auch ein Mittagsessen und Möglichkeiten zu ruhen 
oder zu schlafen. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Ausbildung ist diese Angebotsform 
in vielen Fällen sehr bedarfsgerecht. 
 
Im laufenden Kindergartenjahr 2010/2011 werden in den Kindertageseinrichtungen in Münster 
rund 4000 Kinder mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden betreut.  
Davon bleiben ca. 1000 Kinder, das heißt, bereits ein Viertel der Kinder über Mittag in den Einrich-
tungen. 
Bei den Rahmenvereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe wird ein weiterer Ausbau 
für das Kindergartenjahr 2011/2012 angestrebt. 
 
Bei jeder Einrichtung gibt es Möglichkeiten und Grenzen, die bei der Veränderung des „35 Stun-
denangebotes“ mit einer Über-Mittag-Betreuung Berücksichtigung finden müssen. Für die Kinder-
tageseinrichtung bedeutet der Ausbau der Über-Mittag-Betreuung auch eine zusätzliche Belastung 
bezogen auf die Organisation und die Aufgaben. 
 
Je nach Anzahl und Alter der Kinder müssen die Schlafmöglichkeiten erweitert werden. Ein ange-
messen großer Schlafraum ist Vorraussetzung für weitere Übermittags-Betreuungsplätze. Auch die 
Kapazitäten der Küche muss angepasst werden. 
Die Anwesenheit einer größeren Anzahl von Übermittagskindern erfordert gerade in der Mittagszeit 
einen erhöhten Betreuungsaufwand für die Kinder als auch im Einzelfall mehr Aufwand für haus-
wirtschaftliche Tätigkeiten. Diese, sich daraus möglicherweise ergebenen zusätzlichen Personal-
stunden werden im KiBiz nicht berücksichtigt. 
 
Die veränderten Nutzungskapazitäten sowie die veränderten pädagogischen Anforderungen füh-
ren unter Umständen zu veränderten Grundlagen in der Einrichtung, die eine Überprüfung der 
Heimaufsicht des Landesjugendamtes (LJA-LWL) einschließen und gegebenenfalls eine neue Be-
triebserlaubnis erforderlich machen.

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V/0272/2011 
 
Bei den jährlich wiederkehrenden Rahmenstrukturvereinbarungen zwischen Verwaltung und den 
Einrichtungen werden Bedarfe ermittelt und miteinander abgestimmt, um dann bedarfsgerechte 
Lösungen, auch für die Veränderung des 35 Stundenangebotes zu finden.  
 
Die Vorraussetzungen, die eine Einrichtung bietet, werden in jedem Einzelfall besprochen und ab-
gewogen. Lösungsmöglichkeiten für Veränderungen werden nachdrücklich angestrebt, mit dem 
LWL abgestimmt und so effizient wie möglich für die weiteren Kindergartenjahre umgesetzt. 
 
 
3. Erweiterung der Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen 
 
Erweiterte Öffnungs- und Angebotszeiten in Kindertageseinrichtungen sind zum einen durch zu-
sätzliche (additive) Angebote denkbar. Dieses kann z. B. durch Angebote der Kindertagespflege 
erfolgen. 
Eine Ausweitung der Öffnungs- und Angebotszeit kann aber möglicherweise auch durch integrierte 
und trägerbezogene Angebote durch die Kindertageseinrichtungen erfolgen. 
Eine von der o. a. Unter-AG erstellte Matrix stellt die verschiedenen Möglichkeiten übersichtlich dar 
(s. Anlage 2). 
 
Nachfolgend werden die bisherigen Erkenntnisse und praxisbezogenen Entwicklungsmöglichkeiten 
der Kindertagespflege sowie die Voraussetzungen für mögliche strukturelle (institutionell integrier-
te) Veränderungen in Kindertageseinrichtungen dargestellt. 
 
3.1 Möglichkeiten additiver Angebote durch die Kindertagespflege  
 
Durch die Kindertagespflege könnten einzelfallbezogene Angebote zur flexiblen Nutzung und zur 
Ausweitung der Betreuungszeiten additiv (d. h. ergänzend) unter bestimmten Bedingungen entwi-
ckelt werden. Im Folgenden wird ausschließlich auf additive Angebote durch die Kindertagespflege 
eingegangen. 
 
Erste Vorraussetzungen für ein solches Angebot wurden in der o. g. Arbeitsgruppe „Flexible Kin-
dertagesbetreuung“ entwickelt. 
In der Erarbeitung dieser Form der Randzeitenbetreuung wurden die Anforderungen der Betreu-
ungsperson, der Versicherungsschutz und die Finanzierung im Rahmen der Finanzregeln der Kin-
dertagespflege, die für ein solches Angebot erforderlich wären, beraten und festgelegt. 
Die Kindertagespflegeperson würde, wie auch andere Tagesmütter, vom Amt für Kinder, Jugendli-
che und Familien ihr Einkommen für die Randzeitenbetreuung erhalten. Die Eltern müssten die 
individuellen Buchungsstunden für ihr Kind in der Randzeitenbetreuung, gestaffelt nach der Eltern-
beitragstabelle für Kindertagespflege an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zahlen. 
 
Ein additives Angebot durch die Kindertagespflege ist in dieser Form möglich und auch rechtlich 
wie versicherungstechnisch abgesichert. Es unter liegt aber finanziellen Setzungen, die das Ange-
bot zu wenig flexibel und störanfällig machen. So kann das Angebot nur bestehen, wenn zumin-
dest immer drei Kinder in Betreuung sind. Jedoch darf die Gruppe der Kinder, die das Angebot 
einer Tagespflegeperson in Anspruch nehmen, in der Summe höchstens acht betragen (Landes-
gesetz zur Ausgestaltung der Pflegeerlaubnis). Gerade zum Neustart von Randzeitbetreuungsan-
geboten kann nicht von einer konstant hohen Nutzerquote ausgegangen werden. Auch sich kurz-
fristig verändernde Bedarfe können dazu führen, dass die Betreuung für die Tagespflegeperson 
wirtschaftlich unattraktiv wird. Aus Sicht der Eltern und Kinder ist das Angebot immer als ein zu-
sätzliches Angebot erkenntlich, da es von Personen außerhalb der Einrichtung angeboten wird. 
 
Eine Ausweitung der Kindertagespflege für die fl exible Kindertagesbetreuung ist im Zusammen-
hang mit den o.a. Bedingungen sehr schwierig.

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V/0272/2011 
Die Priorität und damit auch die künftigen Kapazitäten liegen in der Kindertagespflege in der Un-
terstützung des notwendigen u3-Ausbaus in Münster. 
 
Hinzu kommt, dass eine Finanzierung ausschließlich durch die Eltern erfolgen muss. 
 
 
3.2 Erweiterungen der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen im Rahmen ihrer ei-
genen strukturellen und institutionell integrierten Möglichkeiten 
 
Der Weg über flexible Angebotszeiten im Rahmen bestehender und ausgeweiteter Öffnungszeiten, 
Betreuung anzubieten, und damit auch eine der Umfrage entsprechende Anzahl von Kindern an-
zusprechen, hat einen großen Vorteil. Durch das integrierte Angebot und die damit veränderte 
Dienstplangestaltung, wird den Eltern langfristig vermittelt, dass es in der Einrichtung eine positive 
Grundhaltung zu unterschiedlichen Abholzeiten gibt. Die flexible Betreuung wird den Eltern als 
eine grundsätzliche und selbstverständliche Option, die individuell gebucht werden kann, angebo-
ten. Je nach aktueller Nachfrage, die sicherlich schwankend sein wird, kann das Team in der Ein-
richtung das Angebot verändern, umgestalten und anpassen.  
 
Schon jetzt bemühen sich die Kindertageseinrichtungen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkei-
ten vereinzelte Situationen abzufangen, in denen der berufliche Kontext es Eltern in akuten Situa-
tionen nicht erlaubt, die Kinder pünktlich abzuholen. Allen Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrich-
tungen ist bewusst, dass eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur mit einer nötigen flexiblen 
Haltung Rechnung getragen werden kann.  
 
Die derzeitigen Kindpauschalen decken jedoch nicht die Kosten für das Angebot einer flexiblen 
Betreuungsleistung außerhalb der ursprünglichen Regelbetreuung nach KiBiz.  
Ein solches umfassendes Angebot kann eine Kindertageseinrichtung nur anbieten, wenn zu den 
Kindpauschalen nach KiBiz für das 25, 35 und 45 Stunden Regelangebot zusätzliche Gelder in die 
Einrichtung für die flexible Kindertagesbetreuung fließen.  
Die Personalressourcen in einer Kindertageseinrichtung, die verändert werden müssen, um eine 
der Umfrage entsprechende Anzahl flexibler Betreuung zu gewährleisten, führen zwangsläufig zu 
einer anderen Kostenkalkulation. 
 
Auch in dem Zusammenhang ist anzumerken, dass für weitere flexible Betreuungsangebote in den 
Kindertageseinrichtungen städtische Gelder nicht zur Verfügung gestellt werden können. Alle ent-
stehenden Kosten, die über die KiBiz-Betriebskostenförderung hinausgehen, sind von den Eltern, 
die diese Angebote in Anspruch nehmen, selbst zu tragen. 
 
Eine Recherche des Amtes zu den vorhandenen flexiblen Betreuungseinrichtungen im Bereich 
LWL und LVR hat ergeben, dass es nur wenige Träger gibt, die ein sehr umfangreiches flexibles 
Angebot vorhalten. 
Diese finanzieren ihre Angebote durch die Regelbetreuung nach KiBiz – verbunden mit einer fle-
xibleren Buchung des 25, 35, und 45 Stundenangebotes –, zusätzliche Elternbeiträge für die ge-
buchten flexiblen Zeiten, gelegentlich durch eine Teilkostenübernahme z. B. des Trägeranteiles 
durch die Kommune sowie vor allem durch die Kooperationen mit einer oder mehrerer Firmen. 
Nur ein Träger, so ergab die Nachfrage, bietet die flexible Betreuung ohne Firmenkooperation an. 
Durch die vorhandene Größe der Einrichtung und ein spezielles System flexibler Angebotszeiten 
mit gestaffelten erweiterten Öffnungszeiten (Gleitzeit/Extrazeit) sowie unterschiedlichen Zuzah-
lungsmodalitäten für die Eltern, wird die flexible Betreuung mit dem Regelangebot nach KiBiz 
kombiniert und finanziert.  
 
In dem Zusammenhang war der Besuch der Einrichtung „Prinz Botho“ (Einrichtung des Deutschen 
Roten Kreuzes Stadtlohn) mit der AG „Flexible Kindertagesbetreuung“ zu Beginn des Jahres 2011 
sehr aufschlussreich. Die AG konnte sich vor Ort ein Bild über die pädagogische Arbeit machen 
und sich über das hinterlegte Organisationssystems informieren.

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V/0272/2011 
Kenntnisse im Bereich der Betriebswirtschaft zu den Themen: Leistungserfassungssysteme für die 
Buchungen, Überwachung und Abrechnung der Zusatzleistungen sowie zur Kosten- und Konten-
verwaltung sind unabdingbar. Die Entwicklung der flexiblen Kindertagesbetreuung wurde bei „Prinz 
Botho“ und anderen Anbietern mit Beginn des Angebotes durch eine sogenannte „Stand by“-
Förderung eingeleitet, ohne von vorne herein ausschließlich kindscharf abzurechnen.  
 
 
4. Handlungsoptionen für den Ausbau flexibler Kindertagesbetreuungsangebote  
 
Es ist wichtig für die Stadt Münster, dass verschiedene Kindertageseinrichtungen an unterschiedli-
chen Standorten mit unterschiedlichen Bedingungen Erfahrungen in der konkreten Umsetzbarkeit 
flexibler Angebotsstrukturen im Rahmen eigener stru ktureller Möglichkeiten sammeln. Vorausset-
zung für eine Entwicklung ist zunächst die Bereitschaft des Trägers, der Leitung und des Teams 
für diesen Veränderungsprozess. 
 
Die Verwaltung wird dazu die landesweit bestehenden Möglichkeiten analysieren und für eine Mo-
dellentwicklung in Münster in Abstimmung mit den beteiligten Trägern und dem Landesjugendamt 
übertragbar machen. Ziel ist, mit Modelleinrichtu ngen praktikable Flexibilisierungsformen zu erpro-
ben und vor allem bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln. 
 
Dabei ist die Trägervielfalt und die Möglichkeiten der Träger in den einzelnen Stadtteilen zu be-
rücksichtigen, ebenso wie die Gruppenstrukturen, die Größe der Einrichtung und die vorhandenen 
Räumlichkeiten. 
 
Die ausgewählten maximal zwei Modelleinrichtungen sollen durch die Verwaltung unter Einbezie-
hung der AG 78 – Kindertagesbetreuung (gem. § 78  SGB VIII) projektbezogen begleitet werden, 
um individuelle Wege für die Einrichtung und ihren Standort zu finden und Hindernisse zu über-
winden. 
 
Eine angemessene externe Beratung durch bereits praktizierte Modelle („best practice“-Projekte) 
wird dabei berücksichtigt. 
 
Über weitere Optionen für die flexible Kindertagesbetreuung, die sich aus den Modellprojekten 
ergeben, besonders im Hinblick auf die finanziellen Au swirkungen für die Eltern, wird die Verwal-
tung informieren. 
 
Zu Beschlusspunkt 2
 
 
Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 17.01.2011 – „KiTa-Hearing – Elternbedarf bestimmt Öff-
nungszeiten“ (A-R/0002/2011)  
 
Die FDP-Fraktion beantragte zusätzlich ein Hearing (s. Anlage 2) zum Thema der flexiblen Betreu-
ungszeiten. 
 
Der obige Bericht zeigt, dass bereits eine ausführliche Analyse von Handlungsoptionen zur Wei-
terentwicklung flexibler Kindertagesbetreuungsangebote trägerübergreifend erfolgt ist. 
Auch haben dazu bereits verschiedene Veranstaltungen und Besichtigungen von Einrichtungen, 
gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger, stattgefunden. 
Damit ist die Intention des Antrags inhaltlich aufgegriffen. 
 
Die aus der Analyse entstandenen Erkenntnisse und Handlungsoptionen werden in der Phase der 
Modellentwicklung geprüft. 
Den Beteiligten ist es wichtig, im Rahmen der Modellentwicklung die sich noch ergebenden prakti-
schen Anforderungen aufzuzeigen. Angestrebt wird dabei frühestens das KiGa-Jahr 2012/2013.

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V/0272/2011 
Hohe Priorität hat zunächst der Ausbau mit Kindertagesbetreuungsplätzen, insbesondere für die 
u3-Kinder und die damit verbundene Absicherung des Rechtsanspruchs. 
 
 
I. V. 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
 
Anlagen: 
1. Antrag der CDU- und FDP-Ratsfraktionen vom 20.04.2009 „Flexible Betreuungszeiten in Kitas“ 
2. Matrix: Modellvarianten zur Umsetzung von Randzeitenbetreuung in Kitas 
3. Antrag der FDP Ratsfraktion vom 26.01.2011 „Kita Hearing – Elternbedarf bestimmt Öffnungs-
zeiten“

Anlage 1 CDU-FDP Antrag 29.04.2009

816 Zeichen

RATSFRAKT ION  
 
 
 
Münster, 29.04.2009 
 
 
 
 
Antrag  
 
„Flexible Betreuungszeiten in den Kitas“ 
 
 
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien möge beschließen: 
 
 
Die Verwaltung wird gebeten, 
 
– mit den verschiedenen Trägern in Gespräche einzut reten, um insbesondere im 
Rahmen des "35-Stunden-Angebotes" zu so genannten Blocköffnungszeiten zu 
kommen, d.h. dass die Einrichtungen durchgängig über Mittag geöffnet haben 
und damit ein gesichertes Angebot für die Eltern besteht, 
 
– weiterhin zu prüfen, inwieweit Öffnungszeiten bed arfsgerecht über 16.00 Uhr bis 
18.30 Uhr angeboten werden können. 
Dazu ist modellhaft auch die Einbeziehung von Tagesmüttern in den Kitas zu 
prüfen. 
 
 
Begründung: 
mündlich. 
 
 
Gez. Josef Rickfelder    gez. Dr. Karin Obst 
CDU-Fraktion     FDP-Fraktion

Anlage 3 FDP Antrag A-R/0002/2011

2680 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0002/2011 
 
 
 
 
 
 
 
 
F DP - RATSFRAKTION  MÜNSTER – DIE LIBERALEN  
Die FDP  - Fraktion im Internet: http://www.fraktion.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de 
FDP - Ratsfraktion 
 Geringhoffstraße 48 
 48163 Münster 
 Tel.: 0251 - 987 30 60 
 Fax: 0251 - 987 30 61 
 Email: fraktion@fdp-ms.de 
 
 
 
 
 
Münster, 17.01.2011 
 
 
 
 
 
Antrag 
 
 
KiTa-Hearing - 
Elternbedarf bestimmt Öffnungszeiten  
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Hearing  unter dem Motto „Es geht auch 
anders – wenn der Elternbedarf die KiTa-Öffnungszei ten bestimmt“ auszurichten. Zu 
diesem Thema, das in der Elternbefragung als besond ers drängend erkannt wurde, sind 
verschiedene Träger mit unterschiedlichen Konzepten  als Referenten einzuladen, um die 
Leitungen der münsterschen KiTas sowie Elternvertre terinnen und -vertreter über 
gelungene Beispiele („best practices“) von flexiblen Randöffnungszeiten zu informieren.  
 
 
Begründung: 
 
Zwar hat das neue Kinderbildungsgesetz durch die Wa hl des Betreuungsumfangs Eltern 
bereits mehr Möglichkeiten gegeben, Familie und Ber uf besser zu vereinbaren. Dennoch 
zeigt sich – u. a. auch in der von der FDP mit init iierten münsterschen Elternumfrage zu 
den Betreuungszeiten -, dass nicht allein die Anzah l der Betreuungsstunden für 
Erziehungsberechtigte von Bedeutung ist, sondern da ss sich Probleme häufig gerade 
durch unflexible oder fehlende Früh- und Spätöffnungszeiten ergeben. 
 
Diese Schwierigkeiten haben Tagesstätten in anderen  Kommunen auf unterschiedliche 
Weise gelöst – etwa die KiTa Prinz Botho in Stadtlo hn in Trägerschaft des DRK Stadtlohn 
(www.prinz-botho.de). Ein Heraring ist der geeignet e Rahmen, solche Lösungen und 
Teillösungen zusammen zu tragen und sie in komprimi erter Form zu präsentieren. So 
können sich sowohl die städtischen Einrichtungen al s auch die KiTas anderer Träger in 
Münster direkt an der Quelle guter Ideen über Finan z- und pädagogische Konzepte 
informieren und sie für die eigenen Angebote nutzbar machen.

- 2 - 
Das Ziel, zumindest in jedem münsterschen Stadtteil  berufstätigen Eltern eine 
Kindertagesstätte mit flexiblen Öffnungszeiten anzu bieten, soll durch die vorgestellten, im 
Alltag erprobten Strukturen neuen Auftrieb bekommen . Denn gute, dem Bedarf der 
arbeitenden Mütter und Väter angepasste Betreuung i hrer Kinder eben auch zu Zeiten 
außerhalb der Regelöffnungen sind ein wichtiger Sta ndortfaktor für Münster – vor allem 
aber dienen sie dem Wohl der Kinder.  
 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff 
Hans Varnhagen 
Jürgen Reuter 
Dr. Karin Obst 
Gisela Geschkewitz 
Jens Lenski 
Robert Fraude

Anlage 2 Matrix-Flexible Kindertagesbetreuung

970 Zeichen

Anlage 2 
 
Randzeitenbetreuung in Kindertageseinrichtungen 
 
Definition:  
Randzeitenbetreuung umfasst alle Betreuungsbedarfe, die über den bestehenden Betreuungsvertrag (25 Std., 35 Std., 45 Std.)  zur Verein- 
barkeit von Familie und Beruf als erforderlich anerkannt worden sind. 
 
 
 
     
     
Modellvarianten  
zur Umsetzung von 
Randzeitenbetreuung  
in Kitas 
 
1.  
Strukturelle Lösungen  
in der Kita 
im Rahmen bzw. durch 
Ausbau der bestehe n- 
den  Angebotsstrukturen  
 
2.  
Additive Angebote 
in Form von 
Kindertagespflege 
 
1.1 
Flexibilisierung 
der Öffnungszeiten  
im Rahmen von KiBiz 
  
 
1.2 
Erweiterung  
der Öffnungszeiten 
über KiBiz hinaus 
 
2.1  
innerhalb der 
Einrichtung 
2.2  
außerhalb der 
Einrichtung  
in der Familie  
im Haushalt der TPP 
 
Stamm - 
personal 
Honorarkräfte  Selbständige  Angestellte 
Minijob 
angebunden an 
einen zentralen 
Träger 
Selbständige  Angestellte 
Minijob 
angebunden an 
einen zentralen 
Träger

Beratungsverlauf (2)

11.05.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2011 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0272/2011
Typ
Vorlagen
Datum
20.04.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37