0362/2026
Information zu den Neuen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 26.05.2026 0362/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 09.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 19.06.2026 Information zu den Neuen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter Ein Arbeitskreis des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen hat 2021/2022 neue Leitli- nien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten ausgearbeitet. Vorrangige Krisenbewältigungen und komplexe verwaltungsinterne Abstimmungen haben eine zeitnahe Vorlage an die Gremien verhindert. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2025 entsprechend dem Antrag AN/0664/2025 den Beschluss gefasst, dass die aktualisierten Leitlinien dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Dazu teilt die Verwaltung das Folgende mit: Die Leitlinien von 2004 bildeten zwei Jahrzehnte lang die politische Zielsetzung für die städtische Unterbringung und bilden sie nach wie vor. Sie spiegeln ein Konzept zum Wohl der untergebrachten Geflüchteten und würdigen die mit längerer Aufenthalts- dauer zunehmende Integration und häufige Verbesserung des Aufenthaltsstatus mit verbesserten Unterbringungsstandards. Dieses Unterbringungskonzept wird flankiert von einer umfassend geregelten sozialen Betreuung und ehrenamtlichem Engage- ment. Dahinter steht eine grundlegende positive Haltung zu Migration und die Absicht, mit einer Willkommenskultur das Ankommen in Köln zu erleichtern. Dieses „Kölner Modell“ wird weit geachtet und ist auch Orientierung für andere Kom- munen. Dabei gestaltete es sich bereits in der Vergangenheit herausfordernd, das Leitbild um- fassend und vollständig zu verwirklichen. Das Fluchtgeschehen erforderte es, eine hohe Anzahl Geflüchteter in kurzer Zeit unterzubringen und zu versorgen. Hierfür standen beispielsweise nicht ausreichend Unterbringungsressourcen mit abgeschlos- senen Wohneinheiten zur Verfügung. Während der Jahre 2015-2018 mussten viele Geflüchtete vorübergehend notdürftig in Turnhallen und leerstehenden Baumärkten untergebracht werden. In den Folgejahren 2 ist es mit großen Anstrengungen gelungen, die Quote der in Wohneinheiten mit eige- ner Küche und Bad untergebrachten Geflüchteten auf über 85 Prozent zu steigern. Nach dem Überfall auf die Ukraine 2022 mussten in Köln ankommende Ukrainer*in- nen zunächst in Messehallen und in den als Reserve vorgehaltenen Unterbringungs- plätzen in Leichtbauhallen sowie eilig angemieteten Beherbergungsbetrieben unterge- bracht werden. In 2023 geriet das Unterbringungssystem dann durch eine hohe Zahl an unerlaubt Eingereisten aus den Westbalkanstaaten an seine Grenzen. Seit September 2024 bleibt die Unterbringung Geflüchteter durch die Stadt Köln auf hohem Niveau zwischen 9.100 und 9.300 Geflüchteten stabil. Mit Blick auf die städti- sche Aufnahmeverpflichtung können darüber hinaus Geflüchtete vom Land zugewie- sen werden. Hinzu kommen rund 610 unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die vom Amt für Kinder, Jugend und Familie in Obhut genommen wurden. Insgesamt ergibt sich hieraus eine Größenordnung von rund 10.000 Menschen. Dies entspricht der durchschnittlichen Zahl an untergebrachten Geflüchteten in den Jahren 2015 -2018. Entsprechend der Vorgaben von Politik und Verwaltungsspitze konnte die Unterbrin- gung in dieser Größenordnung organisiert werden, ohne dass hierfür z.B. Turnhallen in Anspruch genommen werden müssen. Dies war nur möglich mit einem hohen Ein- satz finanzieller Mittel, um Immobilien, Aufstellflächen, Wohncontainer und Beherber- gungsbetriebe anzumieten, um die Unterbringung sicherzustellen. Hinzu kommen er- hebliche Kosten unter anderem für Bewachung, soziale Betreuung, Reinigung, Heiz- kosten. Die Kosten für Unterbringung und Betreuung sind zudem in den letzten Jahren erheb- lich gestiegen, zum Beispiel infolge von Tarifsteigerungen für Fachkräfte der sozialen Arbeit, gestiegene Baukosten und steigende Verbrauchskosten etwa für Heizung. So fielen für das Jahr 2022 Gesamtkosten in Höhe von rund 144 Millionen € für Unterbrin- gung, Betreuung und Bewachung an. Gestiegene Kosten treffen nun auf eine dramatische und sich weiter zuspitzende Haushaltslage. 2025 war eine Haushaltsperre erforderlich und auch das aktuelle Haushaltsjahr steht unter sehr restriktiven Vorgaben. Freiwillige Leistungen sind auf das unabweisbar Notwendige zu beschränken. Zur Stabilisierung der Haushaltssitua- tion sind darüber hinaus alle Verwaltungsbereiche auch durch die Aufsichtsbehörde gefordert, auch bei gesetzlich vorgeschriebenen, pflichtigen Leistungen wie der Unter- bringung von Geflüchteten, Einsparpotentiale zu ermitteln, indem Standards hinter- fragt und gesenkt werden. Das Amt für Wohnungswesen hat bereits in den letzten Jahren aktiv gegengesteuert, indem kostenintensive Unterkünfte aufgegeben wurden. Weitere Kostenreduzierungen wurden durch den Abbau von Zentralverpflegung zugunsten von Gemeinschaftskü- chen realisiert, Preise für Zimmer in Beherbergungsbetrieben wurden neu verhandelt und die Bewachung auf das erforderliche Mindestmaß reduziert. Effizienzsteigerungen, weitere Kostenreduzierungen und eine optimierte Auslastung von bestehenden Unterkünften durch verdichtete Belegung sind vor diesem Hinter- grund handlungsleitend für das städtische Ressourcenmanagement. Damit verbunden ist auch eine stete dynamische und flexible Anpassung der bestehenden Unterbrin- gungsressourcen an den tatsächlichen Unterbringungsbedarf. Insbesondere auch im Lichte der laufenden und weiterhin anstehenden Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung kann derzeit kein Beschluss neuer Leitlinien, mit denen Standards der städtischen Unterbringung und Betreuung für die Zukunft dauerhaft 3 festgelegt und bekräftigt werden, auf den Weg gebracht werden. Bereits bei Bewälti- gung der akuten Herausforderungen im Zusammenhang mit den Fluchtbewegungen aus der Ukraine war eine vollumfängliche Umsetzung der in den Vorjahren des An- griffskrieges getroffenen Beschlüsse nicht leistbar. Mit Blick auf die weiterhin hohe An- zahl Geflüchteter, deren Unterbringung mit knapper werdenden Ressourcen gewähr- leistet werden muss, hat sich diese Situation aktuell keineswegs verbessert. Es bedarf einer erhöhten Flexibilität, um einerseits - angepasst an wechselnde quanti- tative und qualitative Bedarfe - weiterhin Geflüchtete angemessen unterbringen zu können, anderseits dem laufenden notwendigen Prozess Rechnung zu tragen. In die- sem Spannungsfeld würde ein entsprechender Beschluss der zur Bewältigung dieser herausfordernden Aufgabe erforderlichen Flexibilität zuwiderlaufen. Die Verwaltung bittet daher um Verständnis, dass den politischen Gremien derzeit keine aktualisierten Leitlinien zur Beschlussfassung vorgelegt werden können. Abschließend ist zu betonen, dass sich die Verwaltung nach wie vor den Zielen der bestehenden Leitlinien und der damit verbundenen Grundhaltung verpflichtet fühlt. Die Verwaltung wird hohe Standards so weit wie möglich auch mit geringeren Mitteln auf- rechterhalten. Dabei hat sie eine menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten stets zum Leitbild. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0362/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.05.2026
- Erstellt
- 04.02.2026 10:41