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A-R/0063/2015

Münster braucht eine No-Spy-Klausel

Antrag an den Rat 26.10.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2015, TOP 33.3

a-r-0063-2015-Münster braucht eine No-Spy-Klausel

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a-r-0063-2015-Münster braucht eine No-Spy-Klausel

4043 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/ 0063 / 2015 
 
         Weseler Str. 19-21  
         48151 Münster 
         Tel. 0251 76026743 
Fax 0251 76023830 
buero@orange-ratms.de 
          
Ratsantrag        Münster, 22.10.2015 
         
Münster braucht eine No-Spy-Klausel 
Es soll verhindert werden, dass Informationen und Daten, die dem Datenschutz unterliegen, 
über Vertragspartner absichtlich oder unabsichtlich an Dritte weitergeleitet werden. 
Dazu möge der Rat beschließen: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und  in welchem Umfang es möglich ist, 
bei der kommunalen Vergabe von Aufträgen eine sogenannte „No-Spy-Klausel“ in die 
Vertragsbedingungen aufzunehmen. 
2. Die Stadtverwaltung soll dem Rat einen Bericht ü ber die Prüfung vorlegen. 
3. Die Stadtverwaltung achtet unabhängig von 1 und 2, bei zukünftigen Vergaben 
darauf, dass sie so wenige sicherheitsrelevante Daten wie möglich an die 
Auftragnehmer weitergibt. Die Stadtverwaltung sollte hierbei Verfahren prüfen, 
inwieweit Bieter, Auftragnehmer und sie selbst zukünftig auf Datensparsamkeit und -
vermeidung verpflichtet werden können. 
 
Begründung: 
Nicht öffentliche und persönliche Daten zu sammeln und Dritten zum Kauf anzubieten hat 
sich zu einem lukrativen Geschäft für inländische und ausländische Unternehmen entwickelt. 
Die Aufnahme allgemeiner Datenschutzklauseln in Verträgen hat sich als unzureichend 
erwiesen. Wie der Presse der letzten Jahre zu entnehmen ist, spielen bei der Verbreitung 
vertraulicher Daten die Geheimdienste eine Schlüsselrolle. (1) 
Als Konsequenz aus der Aufdeckung der umfassenden Spionage durch die National Security 
Agency (NSA) und andere Geheimdienste in Deutschland hat das 
Bundesinnenministerium am 30. April 2014 die Vergaberichtlinien bei Aufträgen an 
Telekommunikations- und IT-Firmen um eine No-Spy-Klausel erweitert :. (2) 
Öffentliche Aufträge der Bundesregierung werden seither nur noch an Unternehmen 
vergeben, die nachweisen, dass sie keiner rechtlichen Verpflichtung zur Weitergabe von 
vertraulichen Informationen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen unterliegen. Die Klausel 
verpflichtet weiterhin, dass auch nachträgliche Veränderungen offengelegt werden. 
Eine solche Klausel in entsprechende Verträge aufzunehmen, macht auch für die Stadt 
Münster Sinn:  In den Ämtern für Bürger-, Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten werden 
seitens der Verwaltung reichlich vertrauliche Daten vorgehalten. Die vom Amt für Kinder-

Jugendliche und Familien verwalteten Informationen sind als besonders sensibel zu 
erachten! 
Wir erwarten von der Verwaltung nicht die Rolle des Vorreiters:  
Die Stadt Köln wird zukünftig neuen Verträgen einen Hinweis auf die Vergaberichtlinien des 
Bundes hinzufügen. Damit werden diese Teil der Kölner Vergabepraxis und Köln hat eine No-
Spy-Klausel! (3) 
Auch in Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein müssen Unternehmen 
seit 2014 darlegen, wie sie die Sicherheit von Daten gewährleisten. Aufgrund dieser 
Verschärfung ihrer Vergaberichtlinien trennten sie sich laut NDR vom 04.03.2015 von der 
Computer-Firma CSC, die bis dato die elektronische Verwaltung dieser Länder betreute. 
 
Quellen: 
(1) Geheimdienste & Wirtschaft: 
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/unternehmen-schuetzen-sich-zu-wenig-
vor-wirtschaftsspionage-13681606.html 
http://www.focus.de/finanzen/boerse/aktien/tid-32737/abhoeraktionen-von-nsa-und-co-diese-
unternehmen-stoppen-die-daten-spione-2_aid_1062837.html 
http://www.focus.de/politik/ausland/tid-32242/spezialgebiet-wirtschaftsspionage-die-langen-
ohren-frankreichs-wie-uns-die-grande-nation-gross-ausspioniert_aid_1036856.html 
http://www.welt.de/politik/ausland/article124281154/USA-betreiben-ohne-Zweifel-
Wirtschaftsspionage.html 
(2) No-Spy-Erlass Bund: 
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldungen/no-spy-
erlass.pdf 
(3) https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=52552&voselect=13818 
 
 
Gez. 
Piraten - Ratsherr Johannes Schmanck 
ÖDP – Ratsherr Franz Pohlmann

Beratungsverlauf (1)

11.11.2015 Rat
TOP 33.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Weseler Straße 19

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Details

Aktenzeichen
A-R/0063/2015
Typ
Antrag an den Rat
Datum
26.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37