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0641/2025

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel Glashüttenstraße in Köln-Porz

Beschlussvorlage Ausschuss 12.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 11.12.2025, TOP 13.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2: Geltungsbereich

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Anlage 3: Beschlussprotokoll der BV Porz vom 11.09.2018 (Auszug)

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Anlage 4: Auszug Beschlussprotokoll StEA 20.09.2018 TOP 6.1

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Anlage 5: Vorab-Auszug Niederschrift Ratsbeschluss vom 27.09.2018

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Anlage 6: Auszug aus dem Beirat Porz vom 23.06.2025

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Anlage 7: BV Porz 26.06.2025 Auszug BP TOP 7.1 (0641_2025)

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Beschlussvorlage Ausschuss

4616 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 0641/2025 
Freigabedatum 28.03.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem 
Arbeitstitel Glashüttenstraße in Köln-Porz  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den am 14.05.2012 gefassten und am 
30.05.2012 ortsüblich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfah-
ren für das Gebiet umgrenzt von der KVB-Trasse der Linie 7, der Bergerstraße, der Glashüt-
tenstraße, der Friedrichstraße und der Phillip-Reis-Straße - Arbeitstitel: Glashüttenstraße in 
Köln Porz nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzu-
heben. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.05.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Aufhebung  
Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne 
die zum Teil, seit mehreren Jahren ruhend, nicht weiterbearbeitet werden, weil die städtebauli-
che Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und sie für die städtebauliche Entwicklung und Ord-
nung nicht mehr erforderlich sind. Auf Grund der hohen Anzahl laufendender Bebauungsplan-
verfahren erfolgt eine prioritäre Bearbeitung solcher Bebauungspläne, die zwecks Realisie-
rung dringend erforderlichen Wohnungsbaus oder sozialer Infrastruktureinrichtungen oder zur 
Sicherung der Planung mittels einer Veränderungssperre eine hohe Bedeutung besitzen. Dies 
führt im Umkehrschluss dazu, dass viele Bebauungsplanverfahren mit geringem „Planungs-
druck“ nicht kontinuierlich bearbeitet werden konnten und können. Davon sind insbesondere 
solche Verfahren betroffen, bei denen der ursprüngliche Planungsanlass inzwischen nicht 
mehr aktuell ist oder/und der Planinhalt und die Planungsziele überholt sowie erneut pla-
nungsrechtlich zu überprüfen sind. Entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten 
wird für diese Bebauungspläne, die teilweise vor mehr als 20 Jahren aufgestellt wurden, suk-
zessive das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft und, sofern 
dieses nicht mehr besteht, das Verfahren eingestellt. 
Verfahren und Auswirkungen 
Ziel der Planung war es, die Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln am 23. März 2010 be-
schlossenen Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte umzusetzen. Danach sollte Wohnungsbau er-
richtet, die vorhandene öffentliche Grünfläche weiterentwickelt und die bestehenden Einrich-
tungen für den Gemeinbedarf gesichert werden. Ein weiteres Ziel war die Errichtung einer 
sechsgruppigen Kindertagesstätte. Die geplante Wohnblockrandbebauung wurde in der Be-
zirksvertretung Porz am 11.09.2018 im Rahmen der Beratung der Vorlagen-Nr. 1061/2018 im 
Grundsatz abgelehnt (siehe Anlage 3). Stattdessen soll diese Fläche für öffentliche Einrichtun-
gen, Handel, Gewerbe, Erholung sowie Sport und Freizeitflächen freigehalten werden. Der 
Stadtentwicklungsausschuss stimmte dem Beschluss am 20.09.2018 zu (siehe Anlage 4). 
Weitere Planungsfortschritte konnten darüber hinaus nicht erzielt werden. Seitdem ruht das 
Verfahren. Aus den vorgenannten Gründen und aufgrund des Alters des Aufstellungsbe-
schlusses sowie damit einhergehend aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, 
auch gegenüber der anfragenden Öffentlichkeit (wie Bürger*innen, Grundeigentümer*innen, 
Investor*innen, Architekt*innen und Planer*innen) empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungs-
beschluss vom 14.05.2012 (Vorlagen-Nr. 0644/2012; die Bekanntmachung im Amtsblatt er-
folgte am 30.05.2012) aufzuheben. Die geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gebiet 
ist durch den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 74394/03 weiterhin gewährleistet – ein Plan-
erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB besteht gegenwärtig nicht.

3 
Eine Kindertagesstätte konnte im Plangebiet als Interim realisiert werden. Im Rahmen des 
Bauleitplanverfahrens mit dem Arbeitstitel: Friedrichstraße in Köln-Porz (siehe Vorlagen-Nr.: 
1262/2024) erfolgt die planungsrechtliche Sicherung dauerhaft. 
 
Anlagen:  
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Geltungsbereich  
Anlage 3: Beschlussprotokoll der BV Porz vom 11.09.2018 (Auszug)  
Anlage 4: Beschlussprotokoll des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.09.2018 (Auszug)

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

1153 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan ist eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und die 
Nachbargebiete keine Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2: Geltungsbereich

450 Zeichen

l•lstadtKöln MJ 
Stadtplanungsamt 
Maßstab 1 
50 0 
5 000 
100 
Anlage 2 
                     Übersichtskarte 
200 
Glashüttenstraße in Köln- Porz
     Geltungsbereich gem. Aufstellungsbeschluss des STEA von 14.05.2012 
300 Meter 
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver­
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu 
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Anlage 3: Beschlussprotokoll der BV Porz vom 11.09.2018 (Auszug)

2698 Zeichen

Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.09.2018 
- 20 -
5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als
„Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt
der Stadt Köln bekanntzumachen.
Ergänzungen aus den Änderungsanträgen: 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat, die Vorlage 1061/2018 mit folgenden Än-
derungen und Ergänzungen zu beschließen:  
Grundsatz: 
A) Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich
straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird
abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Er-
 holung/Sport und Freizeit vorgehalten werden. 
B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden.
C) Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß
bestehender Besch
lusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine
Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist
ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei
werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten.
D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die Anteile
der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen.
E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm
zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen,
die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und
Entwicklungsfunktion wahrnehmen.
F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben
zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten
Maßnahmen: 
1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen
Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte-
 grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufgenom-
 men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge-
 deckt werden sollen, wie z.B.: 
▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für
Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser,
generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstal-
tung sozial, präventiver und  integrativer Kultur
▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):
Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen s
oll über An-
träge an das Citymanagement  und deren Beschluss über die Be-
zirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden.
ANLAGE 3

Anlage 5: Vorab-Auszug Niederschrift Ratsbeschluss vom 27.09.2018

11036 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 01.10.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 42. Sitzung des Rates vom 
27.09.2018  
öffentlich 
10.9 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Sozi-
ale Stadt" Porz Mitte 
1061/2018 
Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Die Linke., der Gruppe BUNT so-
wie von Herrn Wortmann (Freie Wähler Köln) 
AN/1368/2018 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag Der Faktionen SPD und Die Linke., 
der Gruppe BUNT und RM Wortmann (Freie Wähler Köln) 
Beschluss: 
Der Beschlussvorschlag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Stadtentwick-
lungsausschusses vom 20.09.2018 wird in Sachen Bebauung des Areals an der 
Friedrichstraße/Philipp-Reis-Straße - Arbeitstitel: Glashüttenstraße – (Anlage 8, 1. 
Beschluss) wie folgt geändert: 
1. Die von der Verwaltung beabsichtigte Wohnbebauung an der Friedrich-
straße/Philipp-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) (vgl. 
Wohnungsbauprogramm 2015) wird weiter befürwortet. 
2. Der Rat beschließt daher die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs 
74339/04 entsprechend der Beschlussvorlage 0928/2018. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur schnellen Schaffung von preiswertem 
Wohnraum und zur weiteren Stabilisierung des Quartiers die Direktvergabe 
der Grundstücke an einen Bestandhalter zu prüfen, z.B. an die GAG Immobi-
lien AG, Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) oder Woh-
nungsbaugenossenschaften. 
Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der 
Gruppe BUNT und Herrn Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt. 
II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des Stadtentwicklungsaus-
schusses vom 20.09.2019 (Anlage 8) und der Bezirksvertretung 7 (Porz) vom 
11.09.2018 (Anlage 7) 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte un-
ter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligun-
gen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit 
Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in ei-
nem  
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund  
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen 
umzusetzen. 
B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, 
die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vor-
zulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu in-
formieren.  
C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat 
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse 
und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine 
Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.  
3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für 
die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in 
der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung 
der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung 
nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung 
der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der 
Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung 
nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen 
steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie 
einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweili-
gen Maßnahmen.  
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufge-
führten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € vorbe-
haltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderliche 
Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungs-
ermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplanentwurf 
2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die De-
ckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die entstehen-
den ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in 
Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haus-
haltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.  
5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als 
„Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)

festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt 
der Stadt Köln bekanntzumachen. 
Beschlussergänzung der BV Porz (gem. Anlage 7, Pkt. A): 
A) Die von der Verw altung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich
 straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) w ird 
 abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gew erbe/  
 Erholung/Sport und Freizeit vorgehalten w erden. 
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgenden übrigen Anre-
gungen der BV Porz zu prüfen: 
B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort  
 zum schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut w erden. 
C)  Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß 
 bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert w erden. Sollte eine 
 Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können,  
 ist ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei
 w erdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten. 
D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die  
 Anteile der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu  
 berücksichtigen. 
E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm 
 zum Breitbandausbau mit aufgenommen w erden. Stadteigene Unternehmen, 
 die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und  
 Entw icklungsfunktion w ahrnehmen. 
F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben 
 zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten 
Maßnahmen:  
1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen 
 Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte-
 grierten Stadtentw icklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufge-nom
 men w urden und zw ecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge-
 deckt w erden sollen, w ie z.B.: 
▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):  
Erw eiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für 
Jugendliche ohne Strukturen oder aus schw ierigen Elternhäuser, 
generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstal-
tung sozial, präventiver und  integrativer Kultur 
▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):  
Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über An-
träge an das Citymanagement  und deren Beschluss über die Be-
zirksvertretung Porz verteilt und begleitet w erden. 
▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60) 
2) Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße  
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet w erden, damit eventuelle Fußgän-
gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße.  Notw endige 
Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll 
vollum-fänglich für den Radverkehr freigegeben w erden.

Geprüft w erden soll, ob der Fußgängerüberw eg Karl-/Hauptstraße möglichst 
nach Norden verlegt w erden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der 
Karlstraße besser abfließen kann.   
3)  Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte: 
Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt w erden um die Prüfung eines Was-
serspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder. 
4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm: 
Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit auf-
genommen w erden. 
5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment: 
Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmal-
schutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon  in Erw ägung gezogen w erden. 
6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die 
     Innenstadt: 
Folgende Ergänzung zur Umsetzung w ird aufgenommen:  
 eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,  
 Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver w erden,  
 neue, einheitliche Stadtmöbel,  
 Symmetrie in der Fußgängerzone,  
 Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen, 
 Pflanzung von Bäumen.  
 Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch ent-
fernen der Pflanzbeete 
7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz: 
Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:  
Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt 
durch die Bezirksvertretung Porz.   
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Emp-
fehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten Bürger-
beteiligung um folgende Punkte zu ergänzen: 
• Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein 
problembehaftetes Planungsgebiet w ie Porz-Mitte sollen sozial-integrative 
Maßnahmen sow ie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen 
Maßnahmen w ieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe 
oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert w erden. Dazu sollen w ie bei 
Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt w erden. 
• Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung fin-
den, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt w er-
den. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu 
prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.

• Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard 
Porz realisiert w erden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht 
ausreicht.  
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume 
im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktio-
nen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die w egfallenden 
Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verw altung w ird gebeten, w ei-
tere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses 
und am Rheinufer in Porz-Mitte zw ischen Rathausstraße und Bennauer 
Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gast-
ronomie zu aktivieren. 
• Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sow ie 
der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal 
nördlich der Karlstraße verbleiben. 
• Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt w ird in das ISEK aufgenommen.  
• Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet w erden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6: Auszug aus dem Beirat Porz vom 23.06.2025

1696 Zeichen

Geschäftsführung  
Beirat Porz Mitte 
Frau Wiegmans 
Telefon: (0221) 27051 
E-Mail: carmen.wiegmans@stadt-
koeln.de 
Datum: 25.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 9. öffentlichen Sitzung des Beirates 
Porz Mitte vom 24.06.2025  
öffentlich 
6.4 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren 
mit dem Arbeitstitel Glashüttenstraße in Köln-Porz 
 
 
Empfehlung: 
Der Beirat fordert die Verwaltung auf, dem Beirat die Vorlage 0641/2025 vor einer er-
neuten Befassung und Beschlussfassung durch die politischen Gremien insbesondere 
der Bezirksvertretung entsprechend § 1 Abs. 1 und 2 der vom Rat der Stadt Köln am 
23.3.2021 beschlossen Geschäftsordnung des Beirates Porz-Mitte zur Beratung und 
ggf. Beschlussfassung einer Empfehlung vorzulegen. 
 
Begründung:  
Die Stärkung der sozialen Struktur im Veedel ist ein wesentliches Ziel des ISEK Porz-
Mitte, dessen Element seit der ersten Beschlussfassung 2010 auch die Erschließung 
zusätzlicher Potentiale für Wohnungsbau darstellte und welcher integraler Bestandteil 
des Förderantrags war.  
Der Beirat ist ein wichtiges Gremium der Bürgerbeteiligung, deren Förderung sich die 
Oberbürgermeisterin und der Rat der Stadt Köln auf die Fahne geschrieben hat, und 
insofern zu wesentlichen Änderungen im ISEK Plangebiet hinzuzuziehen. Eine Nicht-
befassung in solch einer wesentlichen Frage der Einstellung eines wichtigen Bebau-
ungsplanvorhabens würde eine Missachtung der Prinzipien transparenter Bürgerbetei-
ligung darstellen und das ehrenamtlichen Engagements der Beiratsmitglieder herab-
setzen.  
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt  
            (unter Anwesenheit von 8 stimmberechtigten Mitgliedern)

Anlage 7: BV Porz 26.06.2025 Auszug BP TOP 7.1 (0641_2025)

1969 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 27.06.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 26.06.2025 
öffentlich 
7.1 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebau ungsplanverfahren 
mit dem Arbeitstitel Glashüttenstraße in Köln-Porz 
0641/2025 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/die Grünen "Bebauungs- 
planverfahren mit dem Arbeitstitel Glashüttenstraße in Köln-Porz" 
AN/0999/2025 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0999/2025:  
Gleichzeitig bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung um Vorlage eines Konzepts, 
wie nunmehr mit den unbeplanten Flächen insbesondere entlang der Friedrichstraße 
umgegangen werden soll. Dieses ist der Bezirksvertretung Porz zur Beschlussfassung 
vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Stimmen 
von Herrn Krasson (AfD) und Herrn Krämer (BSW) zugestimmt . 
 
II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den am 14.05.2012 gefassten und am 
30.05.2012 ortsüblich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan- 
verfahren für das Gebiet umgrenzt von der KVB-Trasse der Linie 7, der Bergerstraße, 
der Glashüttenstraße, der Friedrichstraße und der Phillip-Reis-Straße - Arbeitstitel: 
Glashüttenstraße in Köln Porz nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Bau- 
gesetzbuch (BauGB) aufzuheben. 
 
Gleichzeitig bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung um Vorlage eines Kon- 
zepts, wie nunmehr mit den unbeplanten Flächen insbesondere entlang der 
Friedrichstraße umgegangen werden soll. Dieses ist der Bezirksvertretung Porz 
zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Stimmen 
von Herrn Krasson (AfD) und Herrn Krämer (BSW) zugestimmt .

Beratungsverlauf (4)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Details

Aktenzeichen
0641/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.11.2025
Erstellt
28.02.2025 10:26