0641/2025
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel Glashüttenstraße in Köln-Porz
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Beschlussvorlage Ausschuss
4616 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 0641/2025 Freigabedatum 28.03.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel Glashüttenstraße in Köln-Porz Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den am 14.05.2012 gefassten und am 30.05.2012 ortsüblich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfah- ren für das Gebiet umgrenzt von der KVB-Trasse der Linie 7, der Bergerstraße, der Glashüt- tenstraße, der Friedrichstraße und der Phillip-Reis-Straße - Arbeitstitel: Glashüttenstraße in Köln Porz nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzu- heben. Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Aufhebung Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne die zum Teil, seit mehreren Jahren ruhend, nicht weiterbearbeitet werden, weil die städtebauli- che Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und sie für die städtebauliche Entwicklung und Ord- nung nicht mehr erforderlich sind. Auf Grund der hohen Anzahl laufendender Bebauungsplan- verfahren erfolgt eine prioritäre Bearbeitung solcher Bebauungspläne, die zwecks Realisie- rung dringend erforderlichen Wohnungsbaus oder sozialer Infrastruktureinrichtungen oder zur Sicherung der Planung mittels einer Veränderungssperre eine hohe Bedeutung besitzen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass viele Bebauungsplanverfahren mit geringem „Planungs- druck“ nicht kontinuierlich bearbeitet werden konnten und können. Davon sind insbesondere solche Verfahren betroffen, bei denen der ursprüngliche Planungsanlass inzwischen nicht mehr aktuell ist oder/und der Planinhalt und die Planungsziele überholt sowie erneut pla- nungsrechtlich zu überprüfen sind. Entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten wird für diese Bebauungspläne, die teilweise vor mehr als 20 Jahren aufgestellt wurden, suk- zessive das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft und, sofern dieses nicht mehr besteht, das Verfahren eingestellt. Verfahren und Auswirkungen Ziel der Planung war es, die Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln am 23. März 2010 be- schlossenen Entwicklungskonzeptes Porz-Mitte umzusetzen. Danach sollte Wohnungsbau er- richtet, die vorhandene öffentliche Grünfläche weiterentwickelt und die bestehenden Einrich- tungen für den Gemeinbedarf gesichert werden. Ein weiteres Ziel war die Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte. Die geplante Wohnblockrandbebauung wurde in der Be- zirksvertretung Porz am 11.09.2018 im Rahmen der Beratung der Vorlagen-Nr. 1061/2018 im Grundsatz abgelehnt (siehe Anlage 3). Stattdessen soll diese Fläche für öffentliche Einrichtun- gen, Handel, Gewerbe, Erholung sowie Sport und Freizeitflächen freigehalten werden. Der Stadtentwicklungsausschuss stimmte dem Beschluss am 20.09.2018 zu (siehe Anlage 4). Weitere Planungsfortschritte konnten darüber hinaus nicht erzielt werden. Seitdem ruht das Verfahren. Aus den vorgenannten Gründen und aufgrund des Alters des Aufstellungsbe- schlusses sowie damit einhergehend aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch gegenüber der anfragenden Öffentlichkeit (wie Bürger*innen, Grundeigentümer*innen, Investor*innen, Architekt*innen und Planer*innen) empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungs- beschluss vom 14.05.2012 (Vorlagen-Nr. 0644/2012; die Bekanntmachung im Amtsblatt er- folgte am 30.05.2012) aufzuheben. Die geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gebiet ist durch den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 74394/03 weiterhin gewährleistet – ein Plan- erfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB besteht gegenwärtig nicht. 3 Eine Kindertagesstätte konnte im Plangebiet als Interim realisiert werden. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens mit dem Arbeitstitel: Friedrichstraße in Köln-Porz (siehe Vorlagen-Nr.: 1262/2024) erfolgt die planungsrechtliche Sicherung dauerhaft. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Geltungsbereich Anlage 3: Beschlussprotokoll der BV Porz vom 11.09.2018 (Auszug) Anlage 4: Beschlussprotokoll des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.09.2018 (Auszug)
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und die Nachbargebiete keine Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2: Geltungsbereich
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l•lstadtKöln MJ
Stadtplanungsamt
Maßstab 1
50 0
5 000
100
Anlage 2
Übersichtskarte
200
Glashüttenstraße in Köln- Porz
Geltungsbereich gem. Aufstellungsbeschluss des STEA von 14.05.2012
300 Meter
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 3: Beschlussprotokoll der BV Porz vom 11.09.2018 (Auszug)
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Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.09.2018 - 20 - 5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Ergänzungen aus den Änderungsanträgen: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat, die Vorlage 1061/2018 mit folgenden Än- derungen und Ergänzungen zu beschließen: Grundsatz: A) Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Er- holung/Sport und Freizeit vorgehalten werden. B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort zum schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden. C) Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß bestehender Besch lusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten. D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die Anteile der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen. E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und Entwicklungsfunktion wahrnehmen. F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten Maßnahmen: 1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte- grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufgenom- men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge- deckt werden sollen, wie z.B.: ▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69): Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstal- tung sozial, präventiver und integrativer Kultur ▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94): Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen s oll über An- träge an das Citymanagement und deren Beschluss über die Be- zirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden. ANLAGE 3
Anlage 5: Vorab-Auszug Niederschrift Ratsbeschluss vom 27.09.2018
11036 Zeichen
Geschäftsführung
Rat
Frau Lange
Telefon: (0221) 221-22058
Fax : (0221) 221-26570
E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de
Datum: 01.10.2018
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der 42. Sitzung des Rates vom
27.09.2018
öffentlich
10.9 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Sozi-
ale Stadt" Porz Mitte
1061/2018
Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Die Linke., der Gruppe BUNT so-
wie von Herrn Wortmann (Freie Wähler Köln)
AN/1368/2018
I. Abstimmung über den Änderungsantrag Der Faktionen SPD und Die Linke.,
der Gruppe BUNT und RM Wortmann (Freie Wähler Köln)
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Stadtentwick-
lungsausschusses vom 20.09.2018 wird in Sachen Bebauung des Areals an der
Friedrichstraße/Philipp-Reis-Straße - Arbeitstitel: Glashüttenstraße – (Anlage 8, 1.
Beschluss) wie folgt geändert:
1. Die von der Verwaltung beabsichtigte Wohnbebauung an der Friedrich-
straße/Philipp-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) (vgl.
Wohnungsbauprogramm 2015) wird weiter befürwortet.
2. Der Rat beschließt daher die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs
74339/04 entsprechend der Beschlussvorlage 0928/2018.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur schnellen Schaffung von preiswertem
Wohnraum und zur weiteren Stabilisierung des Quartiers die Direktvergabe
der Grundstücke an einen Bestandhalter zu prüfen, z.B. an die GAG Immobi-
lien AG, Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) oder Woh-
nungsbaugenossenschaften.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke., der
Gruppe BUNT und Herrn Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.
II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des Stadtentwicklungsaus-
schusses vom 20.09.2019 (Anlage 8) und der Bezirksvertretung 7 (Porz) vom
11.09.2018 (Anlage 7)
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte un-
ter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligun-
gen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit
Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in ei-
nem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.
B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs,
die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vor-
zulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu in-
formieren.
C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse
und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine
Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.
3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für
die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in
der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung
der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung
nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung
der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der
Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung
nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen
steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie
einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweili-
gen Maßnahmen.
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufge-
führten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € vorbe-
haltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderliche
Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungs-
ermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplanentwurf
2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die De-
ckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die entstehen-
den ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in
Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haus-
haltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.
5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als
„Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt
der Stadt Köln bekanntzumachen.
Beschlussergänzung der BV Porz (gem. Anlage 7, Pkt. A):
A) Die von der Verw altung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich
straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) w ird
abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gew erbe/
Erholung/Sport und Freizeit vorgehalten w erden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgenden übrigen Anre-
gungen der BV Porz zu prüfen:
B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort
zum schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut w erden.
C) Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß
bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert w erden. Sollte eine
Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können,
ist ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei
w erdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten.
D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die
Anteile der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu
berücksichtigen.
E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm
zum Breitbandausbau mit aufgenommen w erden. Stadteigene Unternehmen,
die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und
Entw icklungsfunktion w ahrnehmen.
F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben
zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten
Maßnahmen:
1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen
Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte-
grierten Stadtentw icklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufge-nom
men w urden und zw ecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge-
deckt w erden sollen, w ie z.B.:
▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):
Erw eiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für
Jugendliche ohne Strukturen oder aus schw ierigen Elternhäuser,
generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstal-
tung sozial, präventiver und integrativer Kultur
▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):
Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über An-
träge an das Citymanagement und deren Beschluss über die Be-
zirksvertretung Porz verteilt und begleitet w erden.
▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60)
2) Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet w erden, damit eventuelle Fußgän-
gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notw endige
Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll
vollum-fänglich für den Radverkehr freigegeben w erden.
Geprüft w erden soll, ob der Fußgängerüberw eg Karl-/Hauptstraße möglichst
nach Norden verlegt w erden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der
Karlstraße besser abfließen kann.
3) Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte:
Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt w erden um die Prüfung eines Was-
serspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder.
4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm:
Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit auf-
genommen w erden.
5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment:
Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmal-
schutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon in Erw ägung gezogen w erden.
6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die
Innenstadt:
Folgende Ergänzung zur Umsetzung w ird aufgenommen:
eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,
Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver w erden,
neue, einheitliche Stadtmöbel,
Symmetrie in der Fußgängerzone,
Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen,
Pflanzung von Bäumen.
Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch ent-
fernen der Pflanzbeete
7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz:
Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:
Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt
durch die Bezirksvertretung Porz.
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Emp-
fehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten Bürger-
beteiligung um folgende Punkte zu ergänzen:
• Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein
problembehaftetes Planungsgebiet w ie Porz-Mitte sollen sozial-integrative
Maßnahmen sow ie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen
Maßnahmen w ieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe
oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert w erden. Dazu sollen w ie bei
Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt w erden.
• Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung fin-
den, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt w er-
den. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu
prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.
• Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard
Porz realisiert w erden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht
ausreicht.
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume
im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktio-
nen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die w egfallenden
Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verw altung w ird gebeten, w ei-
tere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses
und am Rheinufer in Porz-Mitte zw ischen Rathausstraße und Bennauer
Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gast-
ronomie zu aktivieren.
• Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sow ie
der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal
nördlich der Karlstraße verbleiben.
• Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt w ird in das ISEK aufgenommen.
• Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet w erden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6: Auszug aus dem Beirat Porz vom 23.06.2025
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Geschäftsführung
Beirat Porz Mitte
Frau Wiegmans
Telefon: (0221) 27051
E-Mail: carmen.wiegmans@stadt-
koeln.de
Datum: 25.06.2025
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der 9. öffentlichen Sitzung des Beirates
Porz Mitte vom 24.06.2025
öffentlich
6.4 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren
mit dem Arbeitstitel Glashüttenstraße in Köln-Porz
Empfehlung:
Der Beirat fordert die Verwaltung auf, dem Beirat die Vorlage 0641/2025 vor einer er-
neuten Befassung und Beschlussfassung durch die politischen Gremien insbesondere
der Bezirksvertretung entsprechend § 1 Abs. 1 und 2 der vom Rat der Stadt Köln am
23.3.2021 beschlossen Geschäftsordnung des Beirates Porz-Mitte zur Beratung und
ggf. Beschlussfassung einer Empfehlung vorzulegen.
Begründung:
Die Stärkung der sozialen Struktur im Veedel ist ein wesentliches Ziel des ISEK Porz-
Mitte, dessen Element seit der ersten Beschlussfassung 2010 auch die Erschließung
zusätzlicher Potentiale für Wohnungsbau darstellte und welcher integraler Bestandteil
des Förderantrags war.
Der Beirat ist ein wichtiges Gremium der Bürgerbeteiligung, deren Förderung sich die
Oberbürgermeisterin und der Rat der Stadt Köln auf die Fahne geschrieben hat, und
insofern zu wesentlichen Änderungen im ISEK Plangebiet hinzuzuziehen. Eine Nicht-
befassung in solch einer wesentlichen Frage der Einstellung eines wichtigen Bebau-
ungsplanvorhabens würde eine Missachtung der Prinzipien transparenter Bürgerbetei-
ligung darstellen und das ehrenamtlichen Engagements der Beiratsmitglieder herab-
setzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
(unter Anwesenheit von 8 stimmberechtigten Mitgliedern)
Anlage 7: BV Porz 26.06.2025 Auszug BP TOP 7.1 (0641_2025)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 27.06.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 26.06.2025 öffentlich 7.1 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebau ungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel Glashüttenstraße in Köln-Porz 0641/2025 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/die Grünen "Bebauungs- planverfahren mit dem Arbeitstitel Glashüttenstraße in Köln-Porz" AN/0999/2025 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0999/2025: Gleichzeitig bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung um Vorlage eines Konzepts, wie nunmehr mit den unbeplanten Flächen insbesondere entlang der Friedrichstraße umgegangen werden soll. Dieses ist der Bezirksvertretung Porz zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Herrn Krämer (BSW) zugestimmt . II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den am 14.05.2012 gefassten und am 30.05.2012 ortsüblich bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan- verfahren für das Gebiet umgrenzt von der KVB-Trasse der Linie 7, der Bergerstraße, der Glashüttenstraße, der Friedrichstraße und der Phillip-Reis-Straße - Arbeitstitel: Glashüttenstraße in Köln Porz nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Bau- gesetzbuch (BauGB) aufzuheben. Gleichzeitig bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung um Vorlage eines Kon- zepts, wie nunmehr mit den unbeplanten Flächen insbesondere entlang der Friedrichstraße umgegangen werden soll. Dieses ist der Bezirksvertretung Porz zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Herrn Krämer (BSW) zugestimmt .
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0641/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.11.2025
- Erstellt
- 28.02.2025 10:26