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Teiloffenlegung der Strunde

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) AN/2227/2022 vom 28.11.2022

Stand: Am 28.11.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

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  • Dringlichkeitsantrag Teiloffenlegung Strunde

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    Dringlichkeitsantrag 28.11.2022 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, den nachfolgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Teiloffenlegung der Strunde Die Bezirksvertretung Mülheim möge beschließen: Die BV stellt fest, dass die Beschlüsse der BV9 zur Teiloffenlegung der Strunde entgegen dem eindeutigen Beschlusstext und entgegen § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung nicht dem zuständigen Ausschuss zur Abstimmung vorgelegt wurden. Die BV rügt das Verhalten des zuständigen Amtes in Bezug auf diese Anträge und fordert die Oberbürgermeisterin dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die politischen Beschlüsse der BV9 umgesetzt werden und die Vorschriften der Geschäftsordnung, insbesondere § 38 Abs. 13, eingehalten werden. Begründung: Erfolgt in der Sitzung Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt in der Sitzung. gez. Winfried Seldschopf gez. Jonas Höltig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2a, Zimmer 642 51065 Köln Telefon: (02 21) 221 99 309 Fax: (02 21) 221 99 486 Mail: www.gruenekoeln.de/veedel/muelheim Buchforst I Buchheim I Dellbrück I Dünnwald I Flittard Höhenhaus I Holweide I Mülheim I Stammheim Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus-

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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