Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2011/2024 vom 04.09.2024
Stand: Am 12.12.2024 im Rat geändert beschlossen.
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Anlage 10 Steckbrief mit Plänen Aachener Straße zw. Gürtel und Eupener Straße
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im 3. Quartal 2022 fand über die Plattform „Meinung für Köln“ eine systematische Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Im weiteren Planungsverlauf werden die Anregungen bzw. Anmerkungen der Bürger/innen nach Möglichkeit berücksichtigt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage 2 Übersichtsplan
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Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie, Abschnitt West Erweiterter Planungsbeschluss PG OWA, Stand 25.01.2024 c c ccccc Aktuelle Beschlussvorlage -
Anlage 5 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Maarweg
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1 Anlage 5 Anlage 5 Haltestelle Maarweg Ausgangssituation Die Haltestelle Maarweg besteht aus zwei gegenüberliegenden Seitenbahnsteigen westlich der Kreuzung Aachener Straße/Maarweg/Kitschburger Straße. Die Bahnsteige der Linie 1 liegen in Mittellage der Aachener Straße, weisen eine Nutzlänge von ca. 65 m und eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante auf. Der Bahnsteig Richtung Weiden West hat eine Breite von 2,00 m. Der Bahnsteig Richtung Bensberg weist eine Breite von 1,70 m auf. Der Zugang zu den beiden Bahnsteigen erfolgt an beiden Seiten von den Gehwegen über signalisierte Fahrbahnquerungen. Die Gleisquerungen sind am östlichen Ende gerade ausgebildet, am westlichen Ende als signalisierte Z-Querung. Die Gleisanlage hat einen Schotteroberbau. Radverkehrsanlagen sind vorhanden, entsprechen aber teilweise nicht mehr den aktuellen Anforderungen. So fehlen u.a. Aufstellflächen im Bereich des Knotenpunkts mit dem Maarweg und der Kitschburger Straße. Die Nebenanlagen teilen sich Radfahrende mit Fußgängern. Durch eine Vielzahl von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben entstehen immer wieder Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr, aber auch mit dem ruhenden Kfz- Verkehr. Die Aachener Straße weist im Bereich der Haltestelle 2 durchgehende Fahrstreifen pro Richtung auf. Hinzukommen im Bereich des Knotenpunkts Abbiegefahrstreifen in den Maarweg und die Kitschburger Straße. Westlich und östlich des Knotenpunkts steht ein weiterer Fahrstreifen zur Verfügung. Dieser dient Montag bis Freitag stadteinwärts zwischen 7 und 9 Uhr und stadtauswärts zwischen 15 und 19 Uhr als Busfahrstreifen (mit Freigabe für Taxen und E-Fahrzeuge). Zu den restlichen Zeiten ist dieser für den MIV befahrbar. Der Maarweg ist 4-streifig markiert. Es gibt einen Rechtsabbiegefahrstreifen und einen 2 Anlage 5 Geradeausfahrstreifen von Norden kommend. In Richtung Norden sind zwei Geradeausfahrstreifen vorhanden. Die Kitschburger Straße hat von Süden kommend einen Geradeaus- und einen kombinierten Geradeaus-Rechtsabbiegefahrstreifen. In Fahrtrichtung Süden gibt es nur einen Fahrstreifen. Ein direktes Linksabbiegen ist an dieser Kreuzung nur die Kitschburger Straße möglich. Indirektes Linksabbiegen ist über Wender westlich des Knotenpunktes auf Höhe der Eupener Straße und östlich auf Höhe der Fürst-Pückler-Straße möglich. Planungsziele Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betragen. Die Radverkehrsführung soll so optimiert werden, dass Konflikte auf den Nebenanlagen zwischen Rad- und Fußverkehr sowie zwischen ruhendem Kfz- Verkehr und Radverkehr entschärft werden. Variantenuntersuchung Die Variante 1 sieht eine Verlängerung der Seitenbahnsteige in der heutigen Lage westlich des Knotenpunkts mit dem Maarweg und der Kitschburger Straße vor. Bei der Variante 2 werden die Seitenbahnsteige auf die östliche Seite des Knotenpunkts mit dem Maarweg und der Kitschburger Straße verschoben. Vorzugsvariante Für die beiden Varianten wurde eine Nutzwertanalyse durchgeführt. Die Variante 1 punktet durch ihre günstigere Lage zu dem Geschäftsbereich zwischen Kitschburger Straße und Voigtelstraße. Bei Variante 2 ergeben sich durch den eingeschränkten Straßenraum, bedingt durch den erforderlichen Linksabbieger und die Wendefahrbahn, ein größerer Umbauaufwand. Variante 1 schneidet deshalb besser ab. Es wird auf die differenzierte Nutzwertanalyse dieser Haltestelle verwiesen: Folglich stellt die Variante 1 die Vorzugsvariante dar, da diese einen höheren Nutzwert als die Variante 2 erreicht. In der gewählten Variante werden die beiden vorhandenen Seitenbahnsteige auf 80 m verlängert und auf 2,9 bzw. ca. 2,9 m verbreitert. Fixiert wird die Lage der Bahnsteige durch die Querung am östlichen Ende über die nördliche Richtungsfahrbahn der Aachener Straße. Die Haltestelle behält am westlichen Ende den zweiten Zugang über die gesamte Aachener Straße, dieser muss aber Richtung Westen verlegt werden. Der Schotteroberbau der Gleisanlage wird durch ein Grüngleis ersetzt. Die Querungen zu den Bahnsteigen werden mit einer Mindestbreite von 4,00 m geplant. Durch die Umplanung des Knotenpunktes wird für Zufußgehende die vorhandene Querung auf der östlichen Seite des Bahnsteigs zu einer Z-Querung umgeplant. Die Querungen über den Maarweg und die Kitschburger Straße werden durch den Entfall der Mittelinseln kürzer. Durch Entfall der Radwege in den Nebenanlagen steht Zufußgehenden deutlich mehr Platz zur Verfügung. Die Konflikte mit dem Radverkehr werden beseitigt. Im Bereich des Knotenpunkts werden, wo noch nicht vorhanden, Aufstellflächen für ein indirektes Linkabbiegen eingerichtet. Radverkehrsanlagen werden in einer komfortablen Breite von min. 2,50 m Breite angelegt. In der Aachener Straße werden die Radverkehrsanlagen komplett neu geordnet. Der Radfahrende wird auf der Fahrbahn geführt. Dafür wird der heutige Busfahrstreifen in einen 2,50 m breiten Radfahrstreifen umgewandelt. Zum fließenden und ruhenden Verkehr wird ein 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen markiert. Eine Ausnahme ist der Bereich 3 Anlage 5 stadteinwärts östlich der Kitschburger Straße. Hier wird der Radweg stadteinwärts auf mindestens 2,50 m verbreitert. In der Kitschburger Straße wird im Bereich des Knotenpunkts eine eigene Radverkehrsführung mit einem 2,50 m breiten Radfahrstreifen angelegt. Im Maarweg werden die Radwegflächen Richtung Süden dem Gehweg zugeschlagen. Der Radverkehr wird stattdessen auf einem 2,50 m breiten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt. Der Radfahrstreifen beginnt ab der Einmündung Königsdorfer Straße. In der Gegenrichtung werden Radfahrende hinter dem Knotenpunkt auf den Bestand geführt. Es werden zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten im Planungsbereich geschaffen. Diese werden im weiteren Planungsprozess detailliert. Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu errichtet. Zur Verkehrsführung auf der Aachener Straße siehe auch Steckbrief „Aachener Straße zwischen Gürtel und Eupener Straße“. weiterführungam Geländer 1,91 2,07 2563050 2563050 2563100 2563100 2563150 2563150 2563200 2563200 2563250 2563250 2563300 2563300 2563350 2563350 5645000 5645000 5645050 5645050 5645100 5645100 3651 239 3057 239 2334 239 850 1303 64 4237 101 1078 83064 304 1184 22958 1429 2364 239 2366 239 244 86 1088 64 51364 389 243 130 2619 239 1079 438 282 3644 239 1191 2362 239 56164 80964 111 10321 50764 2363 239 2231 852 82964 139 2726 239 1103 56364 51564 2569 64 85 3650 239 929 1110 87 1076 1114 87964 51464 10318 248 1789 239 81564 1186 11 11 1199 3645 239 1713 64 1628 64 239 3526 239 923 3528 239 27664 57764 2365 239 164 51864 2563 239 928 131 2564 239 2332 239 247 2091 239 1098 1087 50664 390 10319 3672 239 46564 2618 239 229 281 3527 239 129 851 3383 239 2333 239 6414 37338 3525 239 1430 4238/101 3651/239 1111 INFO INFO HsNr.390 HsNr.384 HsNr.10 HsNr.10 HsNr.384 HsNr.4 HsNr.6 HsNr.10 HsNr.382 HsNr.8 HsNr.3 M M A PAut M Bank M M M M M M IND WT T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. 2,50 753,25 3,20 FGU FGU FGU FGU Steuergerät Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK Fahr rad- abs tellplatz Aufpflasterung Planung durch Stadt Köln NL= 80m NL= 80 m AA Aufpflasterung Planung durch Stadt Köln Aufpflas terun g Plan ung du rch Stadt Köln Gehör t z um Planungs ber eich der Bez irksplaner Rad fahr er ab Köni gs do rfer Straß e auf de rFahr bahn füh ren Fahr rad- abs tellplatz Gehör tzum Planun gs ber eich der Bez irksplaner Fahr rad - abs tellplatz (La stenr äd er) Fah rrad- ab stellplatz Fahr rad- abs tellplatz Aufpflasterung Planung durch Stadt Köln 332 654 Hst. Maarweg Aachener Gürtel Clarenbachstift 4,00 6,0% 6,0% 6,0% Prozess-und Komunikationstechnik NSHV H15/25 T8 /20 R15/22,Weiß T8 /20 T8 /20 R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß T8 /20 T8 /20 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 Fahrleitungsplanung i stnoch Stand LPh 22,5 %2,5 % 2,5 % 2,5 %2,5 % 2,5 % 3,71 1,76 2,04 752,50 3,00 3,00 50 2,94 1,35 3,02 1,352,87 503,00 3,00 2,50 623,00 751,76 2,78 4,61 3,00 2,50 3,00 3,25 2,50 7,53 5,00 5,00 2,50 253,25 3,00 2,94 2,50 3,50 1,50 3,50 2,50 5,00 5,00 2,50 3,50 3,50 2,50 3,00 7,08 1,35 2,92 503,00 3,00 2,50 75 4,00 6,00 80,00 6,00 4,00 4,00 77 2,50 3,00 3,00 3,00 3,13 2,53 3,00 3,00 2,50 70 3,25 3,25 75 2,50 71 6,0% 1,85 2,85 2,25 1,85 R= 25 R= 25 R=0,75 R=0,75 R= 75 R= 75 R=4 R=50 R=100 R=175 R= 15 R= 15 R= 75 R=6 R=1 R=0,50 R=4 R= 35 R=2,50R=10 R=4 H15/25 H15/25 Köln, 29.03.24 - AA Datei: Plan Nr.: \\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\ OWA1_04MA_E_VP_1081_0_PE.PLT\OWA1_04MA_E_VP_LP_1081_0_PE Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 c/o Schüßler-Plan Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 Ingenieurgemeinschaft Ost-West-Achse Köln (West) Stadt Köln Amt 61 Stadt Köln Stadt Köln Amt 64 Stadt Köln Amt 67 XXX XXX XXX Aksoy Alabbas Skunca 03/2024 03/2024 03/2024 29.03.24 X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X Amt 68 XXX X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX X X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 XX XX XX XX OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum Name Planverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 04MA EVP LP 1081 0PE freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:250 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Haltestelle Maarweg o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB XX bearb. Datum Ind. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Lageplan - Entwurfsplanung - Blatt1 Ost-W es t-Achse Zeichenerklärung Lageplan Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper mit geschlossenem Oberbau gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. / mit Grundstückszufahrten vorh. Zaun / Mauer vorh. / Geländer gepl. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz / Schrammbord gepl. / vorh. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh. Planung / Bestand Straßenachse gepl. / vorh. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh. Schiene gepl. / vorh. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. 2,50% Querneigung gepl. Hochpunkt Tiefpunkt Höhe im Bestand über NHN Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Öfftl. Beleuchtung / Hst. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kablelschacht groß, klein / Schaltkasten / Trafo vorh. Kabelschacht / Schaltkasten gepl. Poller / Fahnenmast / Strommast /Solarmastv vorh. Poller / Fahrleitungsmast / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. Anschlagtafel vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut M A VZ 283-30 Bank Info FW PAut FAut MBank INFO WT A W T 52.29 X Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze 470 DFI gepl. Videokamera /Schlüsselschalter Fernsprecher / Fahrsignal gepl. Koppelspule gepl. Grundstücksgrenze gepl. Landschaftsschutzgebiet mögliche Altlasten Besondere Bahnkörper mit geschottertem Oberbau gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper mit begrüntem Oberbau gepl. / vorh. 25 6,593m -3,153% 273,353m +6,750% H = 1.414,000 m km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Bau-km, Halbmesser, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke Haltestellenschild vorh. / gepl. Noppenplatten / Rippenplatten gepl. Rückbau Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.) gepl. Fahrbahn (Deckensanierung) gepl. Kleinpflaster/ Rasengitter gepl. FGU FGU vorh. / gepl. Schild Anschluss Blatt 2 564 928 HsNr.390 HsNr HsNr..3884 dplatz Radverkehrsführung Radverkehrsführung Radverkehrsführung im im Knotenpunkt Knotenpunkt Knotenpunkt derzeit derzeit derzeit derzeit noch in Abstimmung. 92233 Abstimmung. Abstimmung. Ggf. d- Ggf. Ggf. Ggf. Ggf. Anpassung im Rahmen Rahmen Rahmen Rahmen der Entwurfsplanung. Entwurfsplanung. Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh. Zaun / Mauer vorh. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Grundstücksgrenze gepl. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. Grundstückszufahrten vorh. Planung / Bestand Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Straßenachse gepl. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. Schiene gepl. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. 256,593 m-3,153 % 273,353 m+6,750 % f = 1,733 m T = 70,000 m H = 1.414,000 m hTS = 43,327 m km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit Angabe vonBau-km, Höhe Tangentenschnittpunkt, Halbmesser, Tangentenlänge Stichmaß, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke 2,50% Querneigung der Fahrbahn Hochpunkt Tiefpunkt Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze 470 Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160) Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kablelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh. Poller / Fahnenmast / Strommast /Solarmast vorh. / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. Anschlagtafel vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. / optional Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl. Aut M A VZ 283-30 Bank Info FW PAutFAut M Bank INFO WT A W T 52.29 Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX 15.12.21 X X XX X XX X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X X XXX XXX X X X X X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXXX X X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 Stadt Köln Amt 664 Stadt Köln Amt 664-6 OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 04MA VA VP LP 1082aP a P freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:500 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Haltestelle Maarweg o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB KVB bearb. DatumInd. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Stadt Köln Lageplan - Variante 2 Köln, 15.12.21 - Sk Datei: Plan Nr.: \\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\ OWA1_04MA_VA_VP_LP_1082aP_a_P_.plt\OWA1_04MA_VA_VP_LP_1082aP_a_P_ 32352450 32352450 32352500 32352500 32352550 32352550 32352600 32352600 32352650 32352650 32352700 32352700 5644900 5644900 5644950 56449505645000 2412103 2805103 4237101 929 272 1747 788 2852103 2854103 2415103 279 416 10169 2850103 2802103 275 2461 10318 10319 2416103 2821103 2798103 2853103 928 2422103 251264 1343 614 10316 10173 2796103 2599103 1337 248 2462103 268 1686 2797103 10130 2839103 10176 2851103 280 270 2820103 256964 10321 613 245 923 2513 2822103 281 2855103 2803103 273 420 2598103 276 269 789 M M M M M A A PAut M M M IN D PAu t T. Maarweg Aachener Straße Fürst-Pückler-Straße Kitschburger Straße 1,902,003,003,003,00 50 2,66 3,253,003,00504,431,352,891,353,16 50 3,003,253,00 6,00 80,00 6,00 4,00 9,60 4,00 4,00 4,00 7,37 4,00 6,00 80,00 6,00 4,00 4,00 4,00 13,72 18,62 NL=80 mNL=80 m Alternative: Verlängerung des Grünstreifens! X Aufstellflächen für indirektes Linksabbiegen für Radfahrer Veränderungen in der Radwegeführung werden im nächsten Planungsschritt dargestellt Veränderungen in der Radwegeführung werden im nächsten Planungsschritt dargestellt Vorh. Haltestelle wird rückgebaut -
Anlage 8 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Alter Militärring
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1 Anlage 8 Anlage 8 Haltestelle Alter Militärring Ausgangssituation Die Haltestelle liegt westlich des Knotenpunktes Aachener Straße / Alter Militärring und wurde im Jahr 1990 in ihrer heutigen Form in Betrieb genommen. Beide Seitenbahnsteige haben eine Nutzlänge von 60 m und eine Breite von 2,20 m (stadtauswärts) bzw. 2,00 m (stadteinwärts). Jeweils zur Außenseite sind Bäume in die Bestandsbahnsteige integriert. Der östliche Zugang zur Haltestelle ist als geradlinige Querung über die Fahrbahn und Gleise ausgebildet und in die Signalisierung der Aachener Straße integriert. Westlich der Haltestelle befindet sich ein Z-Überweg über die Gleise, wobei man an dieser Stelle lediglich nach Norden über die Aachener Straße gelangt. In Richtung Süden wird an dieser Stelle keine Querung über die Aachener Straße angeboten. Westlich der Haltestelle verschwenkt die Gleistrasse in den Seitenraum südlich der Fahrbahn der Aachener Straße. Östlich der Haltestelle befindet sich ein Gleiswechsel. Im Bereich der Haltestelle gibt es ein weiteres Planungsvorhaben (Verkehrserschließung für das Rahmenplangebiet Braunsfeld/ Ehrenfeld für die Knoten Aachener Straße/ Militärringstraße und Stolberger Straße/ Militärringstraße), welches sich zurzeit in einem Planfeststellungsverfahren befindet. Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen aus diesem Verfahren zum Beginn der Umbauarbeiten für die Haltestelle bereits umgesetzt sind. Aus diesem Grund sind die Planungen als unveränderliche Vorgabe zu übernehmen. Planungsziele Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betragen. Für die Bäume ist zu prüfen, ob diese erhalten werden können. 2 Anlage 8 Sichere Gleisquerungen durch Z-Querungen Sichere Fuß- und Radwege entlang der Haltestelle Variantenuntersuchung In der vorhandenen Lage der Haltestelle ist keine Verlängerung auf 80 m Nutzlänge möglich. Weder die Querung mit der südlichen Fahrbahn der Aachener Straße noch die Kreuzung mit dem Alten Militärring können verlegt werden. Daher muss die Haltestelle auf die östliche Seite des Knotenpunktes Aachener Straße / Alter Militärring verschoben werden. Zur Beurteilung des Baumbestandes wurde eine Regelkontrolle der Bäume gemäß FLL- Baumkontrollrichtlinie durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand nicht erhaltungswürdig. Aus diesem Grund sollen die Bäume gefällt werden und Baumpflanzungen auf den neuen Bahnsteigen vorgesehen werden. Baumneupflanzungen im Bereich der Bestandsbahnsteige werden im weiteren Planungsverlauf geprüft. Vorzugsvariante Die Haltestelle wird auf dem Brückenbauwerk östlich der Militärringstraße mit zwei Seitenbahnsteigen neu hergestellt. Die Breite der Bahnsteige beträgt in der Mitte ca. 4,30 m (stadtauswärts) bzw. ca. 4,60 m (stadteinwärts). Die Nutzlänge beträgt jeweils 80 m. Der Nachweis der Tragfähigkeit des Brückenbauwerks ist derzeit in Bearbeitung. Zukünftig können die Gleise an beiden Enden der Bahnsteige über eine signalisierte Z- Querung gequert werden. Die Querung der Fahrbahnen erfolgt gesichert mit Lichtsignalanlagen. Die vorhandenen Bahnsteige werden zurückgebaut und die Fläche wird entsiegelt. Da der heutige Gleiswechsel im Bereich der neuen Haltstelle liegt, wird dieser nach Osten verschoben. Zukünftig befindet er sich etwa in Höhe der Einmündung „Am Morsdorfer Hof“. Die vorhandene Gleisquerung für Zufußgehende auf der Westseite der Kreuzung Aachener Straße / Alter Militärring wird zu einem sicheren Z-Überweg umgewandelt. Die Querung am Westende der bisherigen Haltestelle entfällt. Der Radweg zwischen „Auf dem Hügel“ und „Alter Militärring“ wird auf 3,00 m verbreitert und voraussichtlich für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Der Radfahrstreifen im Alten Militärring weist zukünftig eine Breite von 2,00 m auf. Zusätzlich werden für alle Fahrtrichtungen Aufstellflächen für ein indirektes Linkabbiegen vorgesehen und zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten im Planungsbereich geschaffen. Alle Fahrbeziehungen für den IV, sowie die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen bleiben im Vergleich zum Bestand erhalten. Der von Norden kommende stadteinwärts einbiegende MIV wird zukünftig in die Signalisierung eingebunden, um die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen. Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu errichtet. Ingenieurgemeinschaft Ost-West-Achse Köln (West) Stadt Köln Amt 61 Stadt Köln Stadt Köln Amt 64 Stadt Köln Amt 67 XXX XXX XXX Aksoy Alabbas Skunca 03/2024 03/2024 03/2024 gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx Amt 68 XXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX XX Änderung Amt 66 XX XX XX XX Bauwerk / Planart / Inhalt übernommen 04AM Kölner Verkehrs-Betriebe AG übernommen übernommen übernommen übernommen übernommen Amt 69 XX Gauß-Krüger Lageplan - Entwurfsplanung Aut A Bank A Zur Beurteilung des Baumbestandes wurde eine Regelkontrolle der Bäume gemäß FLL- Baumkontrollrichtlinie durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand nicht erhaltungswürdig und soll gefällt werden. -
Anlage 9 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Rheinenergiestadion
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1 Anlage 9 Anlage 9 Haltestelle Rheinenergiestadion Ausgangssituation Die Haltestelle wurde im Jahr 1990 in ihrer heutigen Form in Betrieb genommen. Die Haltestelle liegt in Seitenlage südlich der Aachener Straße mit zwei Seitenbahnsteigen. Die Bahnsteige haben eine Breite von ca. 4,40 m (stadtauswärts) und ca. 3,50 m (stadteinwärts) bei einer Nutzlänge von 50 bzw. 60 m. Stadteinwärts grenzt der Bahnsteig direkt an das P&R-Parkhaus. Der nördliche Bahnsteig ist gleichzeitig der Gehweg auf der Südseite der Aachener Straße. Die beiden Bahnsteige sind an beiden Enden mit signalgesicherten Z-Querungen verbunden. Daran schließt auf beiden Seiten die Erschließung des P&R-Parkhauses an. Im Westen ist die Zufahrt und im Osten die Ausfahrt des Parkhauses. Diese sind in die Signalisierung mit der Aachener Straße und der Gleistrasse eingebunden. Im Westen schließt sich der Peter- Günther-Weg an, welcher gradlinig und signalisiert über die Gleise geführt wird und nur von Radfahrenden und Zufußgehenden genutzt werden darf. Planungsziele Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. Sichere Fuß- und Radwegeverbindungen bzw. -querungen. Für die Bäume ist zu prüfen, ob diese erhalten werden können. Variantenuntersuchung An dieser Haltestelle wurden zwei Varianten untersucht. Bei Variante 1 wurden beide Seitenbahnsteige so verlängert, dass die vorhandenen Z-Querungen bestehen bleiben konnten. Bei Variante 2 wurden beide Seitenbahnsteige nach Westen verlängert, wodurch eine Anpassung der westlichen Z-Querung notwendig wurde. 2 Anlage 9 Da die Lage der Weiche am Gleis stadteinwärts nicht verschoben werden kann, ist nur eine Verlängerung nach Westen möglich und somit nur Variante 2 realisierbar. Hier war aus diesem Grund keine differenzierte Nutzwertanalyse notwendig. Vorzugsvariante Die Breite der Bahnsteige bleibt für beide Richtungen unverändert. Durch die Verlängerung der Bahnsteige in Richtung Westen muss die vorhandene Z-Querung verschoben werden. Dadurch muss die Zufahrt zum P&R-Parkhaus auf 4,50 m verschmälert werden. Bedingt durch die beengten Platzverhältnisse werden sich die beiden Bahnsteige leicht versetzt gegenüberliegen. Zwangspunkt hierbei ist ein Abstand von 3,00 m zum Weichenanfang im südlichen Gleis. Die östliche Z-Querung wird auf 4,00 m verbreitert. Die Querung über die Aachener Straße vom Walter-Binder-Weg wird um eine 4,00 m breite Radfahrerfurt erweitert. Damit wird die von Radfahrenden stark frequentierte Nord-Süd- Verbindung deutlich aufgewertet. Um die Sicherheit an der Gleisquerung zu erhöhen, werden in den Peter-Günther-Weg Umlaufsperren mit einer lichten Weite von ca. 2,00 m direkt südlich der Gleisquerung eingebaut, sodass diese auch mit Lastenrädern befahren werden können. Mit der Umlaufsperre werden Radfahrende auf die nachfolgende Querung aufmerksam gemacht und reduzieren die Geschwindigkeit. Die Umlaufsperren sind aus Sicherheitsgründen erforderlich, da aufgrund des Baumbestandes keine ausreichenden Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern und der aus Richtung Junkersdorf kommenden Bahnen hergestellt werden kann. Alternativ wäre nur eine Durchsignalisierung der Querung über die Gleise und beide Fahrbahnen der Aachener Str. möglich, die zu einer erheblichen Qualitätsminderung sowohl des Radverkehrs, des Stadtbahnverkehrs als auch des MIV führen würde. Auch zur Geschwindigkeitsreduzierung der Radfahrenden wird die Furt über die Aachener Straße leicht versetzt zur Gleisquerung angeordnet. Die Sicherung der Gleisquerung mit Signalen bleibt zum Bestand gleich. Der Linksabbieger zum P&R-Parkhaus entfällt und wird entsiegelt. Im Walter-Binder-Weg wird eine vorgezogene Aufstellfläche für Radfahrende angelegt. Für die indirekt linksabbiegenden Radfahrenden wird die nördliche Fahrbahn der Aachener Straße von ca. 7,50 m auf 6,25 m verschmälert. Kfz können aus dem Walter-Binder-Weg zukünftig nur noch rechts abbiegen. Der Entfall des Linksabbiegens am Knoten Walter-Binder-Weg/ Aachener Straße wird durch einen neuen Wender vor dem Knoten der Aachener Straße mit dem Marathonweg kompensiert. Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu errichtet. Der Bereich zwischen Haltestelle und Radweg soll entsiegelt werden, z.B. mit Schotterrasen. Zwischen den Bäumen sollen zusätzliche Abstellmöglichkeit für Fahrräder geschaffen werden. Der Baumbestand zwischen Bahnsteig und Radweg wird erhalten. Die Entwässerung der Bahnsteigflächen erfolgt zukünftig wie im Bestand. Der stadtauswärtige Bahnsteig entwässert in die Grünfläche und über den Radweg in die Entwässerungsrinne. Der stadteinwärtige Bahnsteig entwässert weiterhin über die 3 Anlage 9 vorhandenen Abläufe vor dem P&R-Parkhaus, welche an den Kanal angeschlossen sind. Im Bereich der Verlängerung des Bahnsteiges werden eventuell zusätzliche Abläufe notwendig. Im Bereich der Querungen versickert das Niederschlagswasser im Gleisbett. Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 c/o Schüßler-Plan Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 Ingenieurgemeinschaft Ost-West-Achse Köln (West) Stadt Köln Amt 61 Stadt Köln Stadt Köln Amt 64 Stadt Köln Amt 67 XXX XXX XXX Aksoy Alabbas Skunca 01/2024 01/2024 01/2024 17.05.24 X X XX X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X Amt 68 XXX X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXXX X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 XX XX XX XX OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - T eilbauwerk Plantyp Index 04RS E VP LP 1121 b PE freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:250 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Haltestelle Rheinenergie Stadion o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB XX bearb. DatumInd. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Lageplan - Entwurfsplanung Ost-West-Achse LSG-Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf 25614502561450 25615002561500 25615502561550 25616002561600 25616502561650 56450505645050 56451005645100 56451505645150 2288 1634 2138 2290 2289 2291 INFO MMM M MM P Aut MMM Schranke W T T. T. T. IND IND IND F F FGU FGU SK SK H H x Steuergerät Steuergerät M4 M5 M2 M3 M1 M19 M21 M20 M17 M16 M15 M10 M6 M11 M7 M12 M13 M8 M9 M18 M14 M7 M1 M3 M2 M10M9 M18 M5 M6 M14 M22 M11 M15 M4 M16 M13 M12M17 M8 390 m 600 m NL=80 m NL=80 m A A Umlaufsperre Rückbau NSHV Bahnsteigbeleuchtung unter dem gesamten Bahnsteigdach. LED Leuchte wird unter dem Bahnsteigdach montiert. NSHV Prozess- und Komunikationstechnik Schrankenanlage gesichert mit einem Feuerwehrschloss. HST. Rheinenergie Stadion Alter Militärring Junkersdorf Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand 6,0 % 6,0 % R= 1 R= 1 R= 1 R= 8 R= 20 R= 20 R= 8 R= 150 R= 6 R= 20R= 10 R= 2 R= 1 R= 20 R= 20 R= 20,00 H15/25 R15/22,Weiß H15/25 H15/25 H15/25 R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß R15/22,Weiß H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 R= 150 H15/25 3,0%3,5% 2,5% 3,5%3,5% 2,5% 2,0%2,5% 2,0% 2,5%2,5% W A Fahrrad- abstellplatz Fahrrad- abstellplatz Ausgleichpflanzungen könnten hier umgesetzt werden. T8/20 T8/20 T8/20 T8/20 T8/20 T8/20 T8/20 T8/20 6,00 80,00 6,00 6,00 80,00 6,00 4,00 4,001,65 2,30 2,42 1,65 2,00 1,95 4,50 5,00 2,00 2,00 2,00 5,22 4,00 4,00 4,55 3,00 3,25 1,33 2,41 2,95 4,00 4,00 4,00 2,80 3,20 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,25 3,28 3,05 3,13 2,82 2,00 2,00 3,02 1,84 54 4,04 3,48 4,64 3,68 3,79 2,36 2,54 4,31 1,35 4,55 1,35 3,54 4,40 1,85 2,20 6,0 % 6,0 % 3,80 1,10 1,85 2,30 Zeichenerklärung Lageplan Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper mit geschlossenem Oberbau gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. / mit Grundstückszufahrten vorh. Zaun / Mauer vorh. / Geländer gepl. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz / Schrammbord gepl. / vorh. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh. Planung / Bestand Straßenachse gepl. / vorh. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh. Schiene gepl. / vorh. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. 2,50% Querneigung gepl. Hochpunkt Tiefpunkt Höhe im Bestand über NHN Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Öfftl. Beleuchtung / Hst. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kablelschacht groß, klein / Schaltkasten / Trafo vorh. Kabelschacht / Schaltkasten gepl. Poller / Fahnenmast / Strommast /Solarmastv vorh. Poller / Fahrleitungsmast / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. Anschlagtafel vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut M A VZ 283-30 Bank Info FW P AutF Au t M Ba nk IN FO WT A W T 52.29 X Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze 470 DFI gepl. Videokamera /Schlüsselschalter Fernsprecher / Fahrsignal gepl. Koppelspule gepl. Grundstücksgrenze gepl. Landschaftsschutzgebiet mögliche Altlasten Besondere Bahnkörper mit geschottertem Oberbau gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper mit begrüntem Oberbau gepl. / vorh. 256,593 m -3,153 % 273,353 m +6,750 % H = 1.414,000 m km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Bau-km, Halbmesser, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke Haltestellenschild vorh. / gepl. Noppenplatten / Rippenplatten gepl. Rückbau Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.) gepl. Fahrbahn (Deckensanierung) gepl. Kleinpflaster/ Rasengitter gepl. FGU FGU vorh. / gepl. Schild Köln, 17.05.24 - BA Datei: Plan Nr.: \\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\ OWA1_04RS_E_VP_LP_1121_0_PE.PLT\OWA1_04RS_E_VP_LP_1121_b_PE 31.01.2024TSkBAAAa Einreichung zur Zwischenprüfung 19.03.2024TSkBAAAb Prüfanmerkungeneinarbeitung aus der Zwischenabgabe. Zeichenerklärung Lageplan Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh. Zaun / Mauer vorh. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Grundstücksgrenze gepl. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. Grundstückszufahrten vorh. Planung / Bestand Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Straßenachse gepl. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. Schiene gepl. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. 256,593 m -3,153 % 273,353 m +6,750 %f = 1,733 m T = 70,000 m H = 1.414,000 m hTS = 43,327 m km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit Angabe vonBau-km, Höhe Tangentenschnittpunkt, Halbmesser, Tangentenlänge Stichmaß, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke 2,50% Querneigung der Fahrbahn Hochpunkt Tiefpunkt Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze 470 Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160) Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kablelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh. Poller / Fahnenmast / Strommast /Solarmast vorh. / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. Anschlagtafel vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. / optional Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl. Aut M A VZ 283-30 Bank Info FW PAutFAut M Bank INFO WT A W T 52.29 X Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX XXX 11.11.21 X X XX X XX X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X X XXX XXX X X X X X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXXX X X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 Stadt Köln Amt 664 Stadt Köln Amt 664-6 OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 04RS VA VP LP 11210P 0 P freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:500 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Ost-West-Achse West o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB KVB bearb. DatumInd. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Stadt Köln Rheinenergiestadion - Variante 1 Köln, 11.11.21 - ts Datei: Plan Nr.: \\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\ OWA1_04RS_VA_VP_LP_11210P_0_P_.plt\OWA1_04RS_VA_VP_LP_11210P_0_P_ 32350600 32350600 32350650 32350650 32350700 32350700 32350750 32350750 5645000 5645000 5645050 5645050 5645100 5645100 2288 1634 2138 2290 2289 2291 INFO IND IND IND F M M M M M M PAut M M M Schranke W T T. Walter-Binder-Weg Aachener Straße Oskar-Rehfeld-Weg Peter-Günther-Weg 11,90 6,00 80,00 6,00 12,60 6,0080,006,0010,00 2,19 2,58 4,37 1,35 4,56 1,35 3,51 NL=80 m NL=80 m -
Anlage 7 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Eupener Straße
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Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 7 1 Anlage 7 Haltestelle Eupener Straße Ausgangssituation Die Haltestelle Eupener Straße ist mit Seitenbahnsteigen westlich der Kreuzung Aachener Straße/ Eupener Straße/ Vincenz-Statz-Straße angelegt. Die Seitenbahnsteige verfügen über eine Nutzlänge von 65 m und haben eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante. Der Bahnsteig Richtung Weiden West hat eine Breite von 1,95 m und der Bahnsteig Richtung Bensberg hat eine Breite von 1,85 m. Die beiden Bahnsteige sind im Kreuzungsbereich für Zufußgehende über signalisierte Fahrbahn- und Gleisquerungen erreichbar. Radfahrende queren die Kreuzung über markierte Radfurten. Die Vincenz-Statz-Straße ist eine von Süden kommende Einbahnstraße mit einem Fahrstreifen. Diese ist für Radfahrende in die Gegenrichtung freigegeben. In der Vincenz-Statz-Straße ist eine Aufstellfläche für Radfahrende markiert. Indirektes Linksabbiegen ist im Bestand für Radfahrende nur in der Fahrtrichtung von Süden nach Westen und von Norden nach Osten markiert und signalisiert. Die Bahnsteige haben auf der Westseite eine zweite Erschließung, welche über die Gleisanlage ebenfalls als Z-Querung ausgebildet ist. Planungsziele Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betragen. Variantenuntersuchung In der Örtlichkeit ist es möglich die Haltestelle nach Westen zu verlängern und die Bahnsteige zu verbreitern ohne baulich stark in den Bestand einzugreifen. Ein Mittelbahnsteig kommt nicht in Betracht, da in Braunsfeld ein durchgängiges Anlage 7 2 Seitenbahnsteigkonzept vorhanden ist. Bei einer Anordnung der Haltestelle Eupener Straße östlich der Kreuzung Aachener Straße/ Eupener Straße wäre diese zu nah an die Haltestelle Clarenbachstift herangerückt. Zudem wurde eine Zusammenlegung der Haltestellen Clarenbachstift und Eupener Straße westlich der HGK-Trasse geprüft, aber aufgrund der Einzugsgebiete nicht weiterverfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wurde nur eine Variante dargestellt und eine differenzierte Nutzwertanalyse ist nicht erforderlich. Die Seitenbahnsteige werden nach Westen jeweils um 15,00 m verlängert und auf ca. 2,80 m verbreitert. Für die Verbreiterung der Bahnsteige werden die MIV-Fahrstreifen jeweils auf 3,00 m bzw. 3,25 m reduziert. Fixiert wird die Lage der Bahnsteige durch die vorhandene Z-Querung am östlichen Ende. Der westliche Zugang verschiebt sich dementsprechend nach Westen. Durch die Umplanung des Knotenpunktes wird für Zufußgehende die vorhandene Querung am östlichen Bahnsteigende über die Fahrbahnen auf min. 4,00 m verbreitert. Die Aufstellflächen vor den Querungen bleiben wie im Bestand erhalten. Die südliche Furt kann nicht senkrecht über die Fahrbahn geführt werden, da sonst ein Baum entfallen müsste. Am westlichen Ende können die verlegten Querungen senkrecht über die Aachener Straße geführt werden. Auf der Nordseite wird der Wartebereich aus dem Zufahrtsbereich der Tankstelle weiter nach Westen verlegt. In der Aachener Straße bleiben die Radverkehrsanlagen weitgehend unverändert. Östlich der Vincenz-Statz-Straße beginnt der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn stadteinwärts mit einer Breite von 2,50 m. Stadtauswärts endet der Radfahrstreifen östlich der Eupener Straße ca. bei Hausnummer 524-528. In den untergeordneten Straßen gibt es nur im direkten Knotenpunktbereich Aufstellflächen für Radfahrende. In der Vincenz-Statz-Straße wird dieser beibehalten, in der Eupener Straße wird der Zufahrtbereich zu den neuen Aufstellbereichen auf 1,50 m verbreitert. Dazu müssen alle übrigen Fahrstreifen auf 2,75 m bis 2,94 m verschmälert werden. Es werden für alle Fahrtrichtungen Aufstellflächen für ein indirektes Linkabbiegen vorgesehen und zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten im Planungsbereich geschaffen. Diese werden im weiteren Planungsprozess detaillierter ausgearbeitet. Die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen bleibt erhalten. Westlich der Haltestelle wird der Busfahrstreifen als Rechtsabbiegestreifen in die Meister-Johann-Str. bzw. Herbesthaler Straße markiert. Östlich der Vincenz-Statz-Straße entfällt der Busfahrstreifen zugunsten des Radfahrstreifens. Altablagerung Obj.-ID: 2372 2562500 2562500 2562550 2562550 2562600 2562600 2562650 2562650 5645050 5645050 5645100 5645100 979 115 2236 1879 229 897 1549 230 742 1880 229 1883 229 3721 228 825 856 1152 3722 228 1710 978 420 1878 229 1546 230 1504 859 1315 849 170 1884 229 1316 2515 228 IND M M M M IND M M M M M M T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. 6,0 % FGU FGU FGU FGU Steuergerät Steuergerät Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule SK NSHV Prozess- und Komunikationstechnik NL=80 m NL=80 m A A 6,0 % 440 360 HST. Eupener Straße Clarenbachstift Alter Militärring 6,0 % 6,0 % Fahrleitungsplanung ist noch Stand LPh 2 3,12 1,652,57 3,25 3,00 3,0050 2,90 1,35 3,00 1,35 2,8050 3,00 3,25 3,00 2,56 1,67 3,3429 3,00 3,25 3,00 3,00 3,25 3,00 4,00 4,35 2,80 3,25 3,25 4,00 4,00 4,00 6,00 80,00 6,00 2,95 2,75 1,50 2,75 1,852,09 2,23 1,85 R= 200 R= 1,50 R= 15 R= 4 R= 100 R= 100 R= 3 R= 3,50 R= 100 R= 100 R15/22, Weiß H15/25 R15/22, W eiß R15/22, W eiß R15/22, W eiß R15/22, W eiß R15/22, W eiß H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 R15/22, W eiß Köln, 29.03.24 - AA Datei: Plan Nr.: \\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\ OWA1_04ES_E_VP_1101_0_V.PLT\OWA1_04ES_E_VP_LP_1101_0_PE Zeichenerklärung Lageplan Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper mit geschlossenem Oberbau gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. / mit Grundstückszufahrten vorh. Zaun / Mauer vorh. / Geländer gepl. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz / Schrammbord gepl. / vorh. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh. Planung / Bestand Straßenachse gepl. / vorh. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh. Schiene gepl. / vorh. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. 2,50% Querneigung gepl. Hochpunkt Tiefpunkt Höhe im Bestand über NHN Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Öfftl. Beleuchtung / Hst. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kablelschacht groß, klein / Schaltkasten / Trafo vorh. Kabelschacht / Schaltkasten gepl. Poller / Fahnenmast / Strommast /Solarmastv vorh. Poller / Fahrleitungsmast / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. Anschlagtafel vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut M A VZ 283-30 Bank Info FW PAutFAut M Bank INFO WT A W T 52.29 X Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze 470 DFI gepl. Videokamera /Schlüsselschalter Fernsprecher / Fahrsignal gepl. Koppelspule gepl. Grundstücksgrenze gepl. Landschaftsschutzgebiet mögliche Altlasten Besondere Bahnkörper mit geschottertem Oberbau gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper mit begrüntem Oberbau gepl. / vorh. 256,593 m -3,153 % 273,353 m +6,750 % H = 1.414,000 m km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Bau-km, Halbmesser, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke Haltestellenschild vorh. / gepl. Noppenplatten / Rippenplatten gepl. Rückbau Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.) gepl. Fahrbahn (Deckensanierung) gepl. Kleinpflaster/ Rasengitter gepl. FGU FGU vorh. / gepl. Schild Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 c/o Schüßler-Plan Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 Ingenieurgemeinschaft Ost-West-Achse Köln (West) Stadt Köln Amt 61 Stadt Köln Stadt Köln Amt 64 Stadt Köln Amt 67 XXX XXX XXX Aksoy Alabbas Skunca 03/2024 03/2024 03/2024 29.03.24 X X XX X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X Amt 68 XXX X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXXX X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 XX XX XX XX OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 04ES E VP LP 1101 0 PE freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:250 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Haltestelle Eupener Straße o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB XX bearb. DatumInd. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Lageplan - Entwurfsplanung Ost-W est-Achse -
Anlage 6 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Clarenbachstift
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1 Anlage 6 Anlage 6 Haltestelle Clarenbachstift Ausgangssituation Die Haltestelle Clarenbachstift wurde im Jahr 1990 in ihrer heutigen Form in Betrieb genommen. Die Haltestelle liegt in Mittellage der Aachener Straße östlich der Kreuzung mit der HGK-Trasse, im Bereich der einmündenden Voigtelstraße und Peter-von-Fliesteden- Straße, und hat zwei Seitenbahnsteige aus Betonfertigteilen mit integrierten Baumstandorten jeweils zur Außenseite. Beide Bahnsteige haben eine Nutzlänge von ca. 60 m und weisen eine Breite von 1,90 m (Richtung Weiden West) bzw. eine Breite von 2,00 m (Richtung Bensberg) auf. Die Höhe des Bahnsteigs beträgt 35 cm über Schienenoberkante. Die Gleise können an beiden Enden der Bahnsteige über eine signalisierte Z-Querung gequert werden. Die Querung der Fahrbahnen erfolgt gesichert mit Lichtsignalanlagen. Planungsziele Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. Die erforderlichen Bahnsteigbreiten müssen 2,50 m betragen. Für die Bäume ist zu prüfen, ob diese erhalten werden können. Eine Verbesserung der Radwegeführung ist zu untersuchen. Variantenuntersuchung An dieser Haltestelle wurden insgesamt zwei Varianten untersucht. In Variante 1 wird die bestehende Haltestelle nach Osten verlängert, während in Variante 2 die Haltestelle östlich der Wendefahrbahn neu hergestellt wird. Aufgrund der Gleiskreuzung mit der HGK-Trasse westlich der Haltestelle, ist eine Verlängerung der Bahnsteige nach Westen nicht möglich. Eine Verlegung der Haltestelle auf 2 Anlage 6 die westliche Seite der HGK Trasse wurde nicht als Variante aufgetragen, da in dieser Lage der Abstand zur benachbarten Haltestelle Eupener Straße als zu gering bewertet wurde. Auch eine Zusammenlegung der beiden Haltestellen Clarenbachstift und Eupener Straße wurde geprüft, aber aufgrund der großen Einzugsgebiete nicht weiterverfolgt. In beiden Varianten wird die Haltestelle mit Seitenbahnsteigen geplant. Da die Bestandsbahnsteige aus Betonfertigteilen errichtet wurden, ist für eine Verlängerung und Verbreiterung unabhängig von der Variante ein kompletter Neubau der Bahnsteige erforderlich. Zur Beurteilung des Baumbestandes wurde eine Regelkontrolle der Bäume gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand nicht erhaltungswürdig. Aus diesem Grund sollen die Bäume gefällt werden. Aufgrund der geringen Platzverhältnisse, sind Ersatzpflanzungen auf den neuen Bahnsteigen nicht möglich und sollen an anderen Standorten vorgesehen werden. Diese werden im Rahmen der weiteren Planung festgelegt. Bei der Verlängerung der Haltestelle (Variante 1) bleibt die Lage der westlichen Enden der Bahnsteige und die dazugehörigen Zuwegungen bestehen. Durch die Verlängerung in Richtung Osten können der direkt an das östliche Ende der Bestandshaltestelle anschließende Zugang zum Bahnsteig und die Wendefahrbahn in ihrer derzeitigen Form nicht erhalten werden und müssen entsprechend verschoben werden. In Variante 2 wird die gesamte Haltestelle nach Osten verschoben und liegt zwischen der Wendefahrbahn und der Burtscheider Straße. In beiden Varianten wird nur eine Richtungsfahrbahn mittels einer Lichtsignalanlage überquert und anschließend, gesichert durch eine Z-Querung, die gesamte Gleisanlage. Vorzugsvariante Für die beiden Varianten wurde eine Nutzwertanalyse durchgeführt. Die zwei Varianten liegen nach der Bewertung nah beieinander. Bei Variante 2 verkürzt sich der Abstand zur Vorzugsvariante (Variante 1) der Haltestelle Maarweg deutlich. Die Variante 2 harmoniert aber nur mit der Variante 2 der Haltestelle Maarweg, welche östlich des Knotens mit der Kitschburger Straße liegen soll. Variante 2 liegt in den Punkten Straßenraumgestaltung und Umweltauswirkungen leicht vorne. Auch fällt die Bewertung der Realisierung bei Variante 2 aufgrund der weniger komplexen Bauzustände geringfügig besser aus. Variante 1 wird hingegen im Punkt Lage und Zugänglichkeit und dem stark gewichteten Punkt der „Investitionskosten“ besser bewertet. Folglich stellt die Variante 1 die Vorzugsvariante dar, da diese einen höheren Nutzwert als die Varianten 2 erreicht. In der gewählten Variante werden die beiden vorhandenen Fertigteilbahnsteige beseitigt und neu mit einer Länge von 80 m und einer Breite von 3,0 m bzw. 2,9 m gebaut. Fixiert wird die Lage der Bahnsteige durch den westlich gelegenen höhengleichen Bahnübergang mit der HGK-Trasse. Im Zuge der weiteren Planungen wurde die Radverkehrsführung geändert. Der Radverkehr wird nun, nicht wie in der Variantenuntersuchung auf dem bestehenden Radweg, sondern auf der Fahrbahn geführt. Dafür wird der heutige Busfahrstreifen in einen 2,50 m breiten 3 Anlage 6 Radfahrstreifen umgewandelt. Zum fließenden und ruhenden Verkehr wird ein 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen markiert. Des Weiteren ist östlich der Haltestelle anstelle des Wenders eine geradlinige Radquerung geplant, welche eine Verbesserung der Verbindung des nördlich und südlich der Aachener Straße liegenden Radverkehrshauptnetzes darstellt. Um die Zuwegung zu dieser Querung sicherzustellen, wird der gegenläufige Radverkehr im Norden zwischen Clarenbachplatz und Radquerung und im Süden zwischen Voigtelstraße und Radquerung über den Bestandsradweg geführt. Der im Bestand vorhandene Wender entfällt im Zuge der Planung komplett. Die Wendefahrten werden in Zukunft über die nahegelegenen Wendefahrbahnen an der Eupener Straße im Westen und an der Fürst-Pückler-Straße im Osten abgewickelt. Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu errichtet. Zur Verkehrsführung auf der Aachener Straße siehe auch Steckbrief „Aachener Straße zwischen Gürtel und Eupener Straße“. -
Anlage 12 Beantwortung der Fragen aus dem Fachgespräch vom 04.07.2024
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1 Anlage 12 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West- Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion 2011/2024 Beantwortung der Fragen aus dem Fachgespräch am 04.07.2024 Allgemein 1. „Warum sollen weitere Beschlüsse für den Bereich West der Ost-West-Achse gefasst werden, obwohl für den Bereich Innenstadt noch keine Alternative beschlossen wurde? Möglicherweise ergeben sich durch die Beschlussfassung für den Bereich Innenstadt Änderungen für den Bereich West (z. B. an der Haltestelle Universitätsstraße).“ Antwort der Verwaltung: Auf Basis des Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 1137/2019) wurde die Verwaltung u. a. damit beauftragt, die 14 oberirdischen Haltestellen im Bereich West (Haltestelle Universitätsstraße bis Haltestelle Weiden West) zur Kapazitätserweiterung zu verlängern. Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI. Für den Bereich West liegt somit ein separater Planungsauftrag vor. Die derzeitige Beschlusslage ist unabhängig vom Variantenentscheid in der Innenstadt. 2. „Wird den Beteiligten am Fachgespräch die Präsentation zur Verfügung gestellt?“ Antwort der Verwaltung: Die Präsentation zum Fachgespräch wurde auf der Internetseite der Ost-West-Achse im Download Bereich unter der Überschrift „Fachgespräche mit Politik“ veröffentlicht (Downloads: Ausbau der Ost-West-Achse Köln - OWA Köln (ostwestachse.koeln)). Haltestelle Universitätsstraße 3. „Wie kann zukünftig aus Westen kommend in Richtung Norden gefahren werden, wenn der indirekte Linksabbieger ("Schweineohr") entfällt.“ Antwort der Verwaltung: Als Ersatz für den entfallenden indirekten Linksabbieger ist östlich der Kreuzung ein neuer Wender geplant, um aus Westen kommend auch zukünftig nach Norden fahren zu können. 2 4. „Der neue Wender auf der Aachener Straße östlich der Kreuzung ist nicht erforderlich. Um von Westen in Richtung Norden zu fahren, ist der Wender auf der Universitätsstraße südlich der Kreuzung ausreichend.“ Antwort der Verwaltung: Der Vorschlag wird nicht umgesetzt. Der neue Wender auf der Aachener Straße dient u.a. als Ersatz für den entfallenden indirekten Linksabbieger im südöstlichen Quadranten („Schweineohr“). Darüber hinaus kann der neue Wender für die Fahrt aus Richtung Süden nach Westen genutzt werden. Um die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Planungen zu ermitteln, wurde eine Verkehrsuntersuchung beauftragt. Für den Bereich West wird mit einer Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung im Jahr 2030 ausgegangen (Planfall 2030). Die Verkehrsuntersuchung zeigt für den Planfall 2030 für den Knotenpunkt Aachener Straße/Innere Kanalstr./Universitätsstraße folgende Ergebnisse: - Der Wender auf der Universitätsstraße weist in der Abendspitze eine mangelhafte Verkehrsqualität (Qualitätsstufe E) auf. Würde der Wender auf der Aachener Straße entfallen, müsste der Wender auf der Universitätsstraße zusätzlich den Verkehr von Westen nach Norden aufnehmen. Durch die zusätzlichen Verkehre würde der Knotenpunkt überlastet werden. Es ist wahrscheinlich, dass die vorhandene Länge des Wendefahrstreifens nicht ausreichend ist und damit eine Beeinträchtigung der sehr stark belasteten Hauptrichtung nicht auszuschließen ist. - An dem Wender auf der Inneren Kanalstraße werden in der Morgenspitze Rückstauungen bis zur Fußgängerfurt prognostiziert. Würde der Wender auf der Aachener Straße entfallen, müsste der Wender auf der Inneren Kanalstraße zusätzliche Verkehre von Süden nach Westen aufnehmen. Durch die zusätzlichen Verkehre könnten Rückstauungen bis in die Fußgängerfurt und darüber hinaus in den Kreuzungsbereich entstehen, die das Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht. 5. „Die Anordnung der Bahnsteige soll eine zukünftige Stadtbahn auf der Inneren Kanalstraße berücksichtigen. Die Bahnsteige sollen deshalb jeweils in Fahrtrichtung hinter dem Knotenpunkt angeordnet werden.“ Antwort der Verwaltung: Der Vorschlag wird nicht umgesetzt. Es können nur bestehende Beschlüsse des Verkehrsausschusses bzw. Rates sowie vorhandene Planungen berücksichtigt werden. 6. „Im Hinblick auf den Variantenentscheid Innenstadt, insbesondere auf die neuen Planungsvorschläge durch die Politik, soll die Entscheidung zur Universitätsstraße zurückgestellt werden, um sich alle Optionen in dem Bereich noch offen zu halten.“ Antwort der Verwaltung: 3 Mit dem erweiterten Planungsbeschluss sollen die von der Verwaltung vorgeschlagenen Varianten bestätigt werden. Der Baubeginn der Haltestelle Universitätsstraße steht noch nicht fest und wird im weiteren Verlauf der Planung festgelegt. Im Rahmen des Baubeschlusses, welcher nach der Entwurfsplanung eingeholt wird, wird die Planung erneut vorgelegt. 7. „Durch den Entfall des Haltestellenzugangs auf Höhe der Haselbergstraße ergeben sich längere Fußwege und eine schlechtere Anbindung an das nördlich gelegene Quartier.“ Antwort der Verwaltung: Das liegt daran, dass der Grünstreifen zwischen der Stadtbahn und den Fahrstreifen auf Höhe der Haselbergstraße nicht breit genug ist, um eine Fußgängerquerung einzurichten. Zudem kann der Linksabbiegestreifen nicht verkürzt werden, der zu der Wendemöglichkeit für den Straßenverkehr führt. Das Verkehrsaufkommen ist dafür zu hoch. Auch eine Unterbrechung des Linksabbiegestreifens für eine Fußgängerquerung ist nicht möglich. Mit der Planung wird von der Piusstraße aus eine direkte Anbindung des Bahnsteigs stadteinwärts neu geschaffen. 8. „Die neue östliche Querung am Bahnsteig ist nicht ausreichend dimensioniert.“ Antwort der Verwaltung: Der Vorschlag wird im weiteren Verlauf der Planung geprüft. Eine Verbreiterung der Querungen über die Aachener Str. im Norden und Süden ist vsl. möglich. Dabei soll der vorhandene Baumbestand geschützt werden. Haltestelle Aachener Straße/Gürtel 9. „Der barrierefreie Ausbau der Bahnsteige der Linie 13 sollte möglichst zeitnah umgesetzt werden.“ Antwort der Verwaltung: Für die Planung und Durchführung dieses Großprojektes ist der Aufbau einer verwaltungsinternen Projektgruppe erforderlich. Die zur Koordinierung der Planung und Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Stellen und Personalkapazitäten sind bei den beteiligten Ämtern im Dezernat für Mobilität (Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Amt für Verkehrsmanagement, Amt für Straßen- und Radwegebau, Amt für Verkehrsmanagement) nicht vorhanden und wurden bislang nicht eingerichtet. Somit können derzeit noch keine weiteren Schritte für dieses Projekt unternommen werden (siehe hierzu auch Sachstand ÖPNV-Netzentwicklung Dez. 2023). 10. „Können die Bahnen der Linie 1 zukünftig Richtung Innenstadt sowohl westlich als auch östlich der Kreuzung einen Fahrgastwechsel durchführen?“ 4 Antwort der Verwaltung: Der Vorschlag wird nicht umgesetzt. Zwei Fahrgastwechsel Richtung Innenstadt würden die Fahrzeit auf der Linie 1 insgesamt verlängern. Dies wird als nicht sinnvoll erachtet. Haltestelle Maarweg 11. „Wann wird der Radweg im Maarweg saniert?“ Antwort der Verwaltung: Zu der Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage möglich. Bei der Planung der Haltestelle Maarweg wurde für im Bereich des Knotenpunkts Aachener Straße/Maarweg/Kitschburger Straße Handlungsbedarf im Bereich der Radverkehrsführung festgestellt. Die vorliegende Planung sieht deshalb eine fahrbahnseitige Radverkehrsführung mit einem 2,50 m breiten Radfahrstreifen vor. Der Bestandsradweg im Maarweg würde im Rahmen des Projekts Ost-West-Achse dem Gehweg zugeschlagen werden und entsprechend umgebaut werden. Aufgrund der nun vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung sind jedoch noch weitere Abstimmung bezüglich der Radverkehrsführung erforderlich. 12. „Die Querung am östlichen Ende des Bahnsteigs soll als gerade Querung ausgebildet werden.“ Antwort der Verwaltung: Der Vorschlag wird nicht umgesetzt. Geradlinige Querungen gelten allgemein hin als weniger sicher als Z-Querungen, da der Blick nicht mehr auf die entgegenkommende Bahn gerichtet wird. Durch die Lage der Haltestelle in Mittellage könnte es bei unterschiedlicher Signalstellung (Fußgänger über Fahrbahn frei, Gleis gesperrt) außerdem zu Fehldeutungen kommen, falls fälschlicherweise der in gleicher Blickachse angeordnete Signalgeber für die Straßenquerung bei der Gleisquerung beachtet wird. Haltestelle Clarenbachstift 13. „Für eine Stadtbahn auf der HGK-Trasse („Klüttenbahn“) liegen Beschlüsse von 3 Bezirksvertretungen vor. Welches Gremium beschließt die Umsetzung neuer ÖPNV-Projekte?“ Antwort der Verwaltung: Die Bezirksvertretungen können keine stadtweiten Beschlüsse fassen. Die Gremien hierfür sind der Verkehrsausschuss und der Rat. 14. „Warum wird die gerade Radquerung nicht westlich der Haltestelle an der HGK-Trasse umgesetzt?“ 5 Antwort der Verwaltung: Der Vorschlag wird nicht umgesetzt. Die Signalisierung östlich der HGK-Trasse darf nicht verändert werden, da ansonsten ein Planfeststellungsverfahren für die HGK -Trasse ausgelöst wird. D.h. eine Radwegquerung neben der HGK-Trasse und somit die gesamte Haltestelle müssten deutlich weiter nach Osten verschoben werden, wodurch sich, ungeachtet des erheblichen Aufwandes, der ohnehin bereits reduzierte Abstand zwischen den Haltestellen Maarweg und Clarenbachstift weiter verkleinern würde. 15. „Kann der Entfall der Wender durch die benachbarten Wender kompensiert werden?“ Antwort der Verwaltung: Die Aussage wird bestätigt. Als Ersatz für die Wender am Clarenbachstift dienen die Wender an der Eupener Straße (Fahrtrichtung Innenstadt) und an der Fürst-Pückler-Straße (Fahrtrichtung Weiden). Um die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Planungen zu ermitteln, wurde eine Verkehrsuntersuchung beauftragt. Für den Bereich West wird mit einer Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung im Jahr 2030 ausgegangen (Planfall 2030). Die Verkehrsuntersuchung zur Ost-West-Achse zeigt, dass der Wender an der Eupener Straße im Planfall 2030 in der Morgenspitze moderate Wartezeiten aufweist (Qualitätsstufe C). Auch in der Abendspitze ist der Verkehrszustand hier stabil (Qualitätsstufe C). An dem Wender an der Fürst-Pückler-Straße wird in der Morgenspitze eine befriedigende Verkehrsqualität (Qualitätsstufe C) und in der Abendspitze ein guter Verkehrszustand (Qualitätsstufe B) prognostiziert. In Einzelfällen kann der Rückstau bedingt durch den Bahnvorrang kurzzeitig länger sein als die Aufstelllänge des Fahrstreifens. Die benachbarten Wender können also die zusätzlichen Verkehre durch den Entfall der Wender am Clarenbachstift aufnehmen. Haltestelle Eupener Straße 16. „Warum werden keine Radfahrstreifen zwischen Eupener Straße und Alter Militärring geplant?“ Antwort der Verwaltung: Mit dem Beschluss zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld (Vorlage-Nr. 2431/2022) wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Aachener Straße zwischen Melatengürtel/Stadtwaldgürtel und Eupener Straße Radfahrstreifen im Bereich des heutigen Busfahrstreifens zu planen. Mit dem damit einhergehenden Entfall der Radwege in den Nebenanlagen, können die dortigen 6 Gehwege verbreitert werden, die im Bestand die Regelbreite für Gehwege von 2,50 m in weiten Teilen deutlich unterschreiten. Zusätzlicher Optimierungsbedarf ergibt sich aus der Vielzahl von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben und den daraus resultierenden verkehrlichen Wechselwirkungen, die im Bestand immer wieder zu Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr, aber auch mit dem ruhenden Kfz-Verkehr führen. Zwar bestünde zwischen Eupener Straße und Militärringstraße ebenfalls die Möglichkeit im Bereich des Busfahrstreifens einen Radfahrstreifen umzusetzen, allerdings bestehen hier aufgrund der breiteren Nebenanlagen und der überwiegenden Wohnbebauung weniger Konflikte. Aus diesem Grund wurde im Fachgespräch mit den politischen Vertretern und den Verbänden abgestimmt, in diesem Bereich die vorhandene Radverkehrsführung beizubehalten. 17. „Warum wird ein separater Rechtsabbieger in die Meister-Johann-Straße geplant?“ Antwort der Verwaltung: Im Bestand sind zwischen Eupener Straße und Militärringstraße 3 Fahrstreifen pro Richtung vorhanden, wovon jeweils ein Fahrstreifen zeitweise als Busfahrstreifen genutzt wird. Mit der Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung ist der Busfahrstreifen nicht mehr erforderlich. Aus diesem Grund sieht die Planung den dritten Fahrstreifen als Abbiegestreifen für die angrenzenden Straßen vor. Haltestelle Alter Militärring 18. „Wie wird die Möblierungszone gestaltet? Was passiert mit dem Taxistand?“ Antwort der Verwaltung: In der Möblierungszone an der Aachener Straße (Südseite, westlich Militärringstraße) werden Gehwegplatten verlegt. Derzeit sind keine Möblierungen wie beispielsweise Bänke o.ä. geplant. Aktuell wird in diesem Bereich auch kein Erfordernis gesehen, Abstellanlagen für Fahrräder vorzusehen. Diese könnten bei Bedarf nachgerüstet werden. Der Taxistand bleibt in seiner Lage nahezu unverändert. Um ausreichende Breiten in den Nebenanlagen zu erzielen, wird der Fahrbahnrand angepasst und der Taxistand verschmälert. Demzufolge wird er künftig eine Breite von 2,00 m besitzen. 19. Mit dem Projekt OWA wird zwischen Auf dem Hügel und Alter Militärring ein Zweirichtungsradweg geplant, um eine bessere Erreichbarkeit für das Gymnasium Müngersdorf sicherzustellen. Seitens der Elternschaft wird gewünscht diesen Zweirichtungsradweg von Alter Militärring bis Herbesthaler Straße zu verlängern, um die Wege zu den dortigen Wohngebieten für die Schülerschaft zu verringern. Kann diese Forderung umgesetzt werden? 7 Antwort der Verwaltung: Im Rahmen des Projektes „Anschluss Militärringstraße/ Stolberger Straße + Aachener Straße“ werden auf der nördlichen Seite der Aachener Straße nur geringfügige Anpassungen im Bereich der neuen Gleisquerung vorgenommen. Eine Planung eines Zweirichtungsradweges liegt außerhalb des Plangebietes gemäß Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen des Projekts Ost-West-Achse werden zusätzliche Abbiegemöglichkeiten geschaffen, sodass auch für den Schülerverkehr alternative Radverbindungen geschaffen werden. 20. „Der Bürgerverein Köln-Müngersdorf sollte vor der Eingabe des erweiterten Planungsbeschlusses in die politischen Gremien über den aktuellen Stand der Planungen an der Haltestelle Alter Militärring informiert werden.“ Antwort der Verwaltung: Mit E-Mail vom 11.07.2024 sind dem Bürgerverein Köln-Müngersdorf der aktuelle Lageplan und Erläuterungen zur Planung übermittelt worden. Haltestelle Rheinenergiestadion 21. „Die Umlaufsperre im Peter-Günther-Weg muss für Lastenräder passierbar sein.“ Antwort der Verwaltung: Die Umlaufsperre wurde so geplant, dass sie für Lastenräder passierbar ist. 22. Die Breite der Bahnsteige ist für das Verkehrsaufkommen an Spieltagen nicht ausreichend. Antwort der Verwaltung: Die Planung an der Haltestelle wird im Rahmen des 10. politischen Begleitgremiums und des 10. Fachgesprächs im Oktober nochmal thematisiert. Haltestelle Junkersdorf Hinw eis: Die Haltestelle Junkersdorf ist nicht Teil dieser Vorlage für den erw eiterten Planungsbeschluss. Im Fachgespräch w urde dennoch ein aktueller Planungsstand zu der neuen Variante präsentiert. 23. „Der BIG Junkersdorf sollte vor der Eingabe des erweiterten Planungsbeschlusses in die politischen Gremien über den aktuellen Stand der Planungen an der Haltestelle Junkersdorf informiert werden.“ Antwort der Verwaltung: 8 Sobald die Vorplanung abgeschlossen ist, werden der BIG Junkersdorf vor Eingabe in die politischen Gremien der aktuelle Lageplan und Erläuterungen zu der neuen Variante übermittelt. 24. „Mit der Vorlage zur Haltestelle Junkersdorf sollen die jeweiligen Vor- und Nachteile der alten und neuen Variante dargestellt werden. Dabei soll u.a. auf die Kosten und die Auswirkungen auf den KVB-Betrieb eingegangen werden.“ Antwort der Verwaltung: Mit Eingabe des erweiterten Planungsbeschlusses in die Gremien wird der Vorlage eine Anlage mit den entsprechenden Informationen beigefügt. 25. „Können die Taxistände im Rahmen der Planungen barrierefrei ausgebaut werden? Können dabei die Taxistände dabei so angeordnet werden, dass eine Ausfahrt für alle Taxen jederzeit möglich ist? Derzeit ist die Ausfahrt nur für das erste Taxi möglich.“ Antwort der Verwaltung: Der Vorschlag wird nicht umgesetzt Die Taxistände liegen außerhalb des Planungsbereiches der Ost-West-Achse. -
Anlage 3 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Universitätsstraße
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Anlage 11 Stellungnahme KVB mit Plan zur Wendeanlage im Bereich Aachener Straße-Melatengürtel
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Kölner Verkehrs-Betriebe AG Ost-West-Achse Bereich West 15. Juli 2024 1/1 Wendeanlage Aachener Straße/ Gürtel und Gleiswechsel westlich und östlich der Haltestelle Universitätsstraße als Alternative zur Wendeanlage Melaten Im Zuges des Umbaus der Ost-West-Achse im Innenstadtbereich und der damit einhergehenden Bündelung der Stadtbahntrasse in der Aachener Straße wird zukünftig die Wendeschleife im Bereich des Eisenbahnrings, westlich der Haltestelle Moltkestraße, entfallen. Die Anlage wird derzeit als Wendemöglichkeit für Kurzfahrten der Linie 7 und für eine betrieblich flexible Reaktion auf Störereignisse genutzt. Als Ersatz für diese Wendemöglichkeit wurde eine neue Wendeanlage östlich der Haltestelle Melaten geplant. Neben der betrieblichen Flexibilität sollte die Wendeanlage dazu dienen, Betriebskosten einzusparen. Die Fahrgastnachfrage für die Fahrten der Linie 7 durch die Ziele im Bereich des Clarenbachkanals (Schule, Universität) erfordert werktags tagsüber einen 10- Minuten-Takt bis zur Haltestelle Universitätsstraße. Über diese Haltestelle hinaus werden die Fahrten der Linie 7 heute bis zur Haltestelle Aachener Straße/ Gürtel geführt, da erst mit dem Betriebshof West eine Wendemöglichkeit westlich der Universitätsstraße besteht. Mit der neuen Wendeanlage Melaten könnte künftig jede zweite Fahrt der Linie 7 an der Haltestelle Universitätsstraße enden. Durch einen um etwa 1,5 km verkürzten Fahrweg und damit kürzeren Umlaufzeiten würden dauerhafte Kosteneinsparungen realisiert, die als Nutzen den einmaligen Investitionen in die Wendeanlage gegenüberstünden. Eine Wendeanlage westlich der Aachener Straße/ Gürtel befände sich in unmittelbarer Nähe zur Wendeanlage im Betriebshof West und hätte demzufolge wenig zusätzlichen Nutzen. Dem geringen zusätzlichen Nutzen stehen die hohen Investitionskosten der Wendeanlage gegenüber. Daneben führt eine Wendeanlage westlich der Haltestelle Aachener Straße/ Gürtel aufgrund der erforderlichen Aufweitung der Gleise zu einer ungünstigeren Gleisgeometrie. Die KVB empfiehlt daher, auf eine Wendeanlage westlich der Haltestelle Aachener Straße/ Gürtel zu verzichten. Die Gleiswechsel westlich und östlich der Haltestelle Universitätsstraße als Alternative für die Wendeanlage Melaten werden für die betriebliche Flexibilität, auf Störereignisse zu reagieren, benötigt. 813 2966 6 2090 6 1984 6 1198 2839 103 1985 6 1476 1478 1352 999 614 1475 2091 6 1095 354 534 1479 1986 6 613 101 30 2093 6 812 984 101 26 2433 103 101 27 1480 1477 101 25 1356 1392 2850 6 1351 985 2435 103 3447 6 156 1089 2089 6 998 T. INFO INFO INFO PAut M W T M M A Bank M M M M PAut M M M A M W T M M A PAut W T WT WT T. T. IND IND IND IND 2,25 75 3,00 3,00 3,00 4,00 75 3,00 3,00 3,00 3,00 3,25 3,25 3,00 3,00 2,50 75 2,50 75 3,25 3,25 1,35 2,12 50 3,50 3,20 3,00 3,10 2,00 75 3,00 5,63 3,25 3,25 2,00 75 3,00 5,61 4,00 4,00 6,00 xx NL=80 m Umgestaltung der Nebenanlagen erfolgt durch die Stadt Köln 2,5 % 2,5 % 2,5 % 2,5 % 2,5 % 2,5 % EW 100 - 1:7 7201-7204 EW 100 - 1:6 7202-7203 EW 100 - 1:6 7204-7203 R=∞0+000,000 R=∞ R=3200+029,828 R=320 A=56,5690+045,480 A=56,569 R=∞0+055,480 R=∞ A=56,5690+208,038 A=56,569 R=3200+218,038 R=320 A=56,5690+229,260 A=56,569 A=56,5690+239,260 A=56,569 R=3200+249,260 R=320 A=56,5690+260,425 A=56,5690+270,425 A=56,569 A=56,569 R=320 R=320 A=56,569 A=56,569 A=56,569 A=56,569 R=320 R=320 A=56,569 A=56,569 R=∞ R=∞ R=600 R=600 R=∞ R=∞ R=600 R=600 R=100 R=100 R=∞ R=∞ R=100 R=100 R=∞ R=∞ R=∞ R=∞ R=100 R=100 R=∞ R=∞ R=100 R=100 R=∞R=∞ R=∞ R=∞ R=100 R=100 74 2,50 75 3,10 3,00 1,85 1,90 1,00 1,35 3,25 1,85 3,00 3,00 2,00 75 2,50 10,00 5,00 80,00 5,00 3,12 3,12 4,00 Schacht verschieben Schacht verschieben TA Bahnstrom verschieben Parkstreifen Mastgasse 1,35 2,13 W C 1,55 1,55 TA 58 2,20 1,51 Köln, 06.06.24 - AA Datei: Plan Nr.: \\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\ OWA1_18AS_V_VP_LP_1904_0_V_.PLT\OWA1_04AG_V_VP_LP_1904_b_V_Lageplan Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 c/o Schüßler-Plan Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 Ingenieurgemeinschaft Ost-West-Achse Köln (West) Stadt Köln Amt 61 Stadt Köln Stadt Köln Amt 64 Stadt Köln Amt 67 XXX XXX XXX Skunca Skunca Skunca 04/2024 04/2024 04/2024 06.06.24 X X XX X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X Amt 68 XXX X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXXX X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 XX XX XX XX OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 04AG V VP LP 1904 b V freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:100 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Haltestelle Aachener Str./Gürtel o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB XX bearb. DatumInd. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Kehrgleis - Vorplanung Ost-West-Achse Zeichenerklärung Lageplan Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper mit geschlossenem Oberbau gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. / mit Grundstückszufahrten vorh. Zaun / Mauer vorh. / Geländer gepl. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz / Schrammbord gepl. / vorh. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh. Planung / Bestand Straßenachse gepl. / vorh. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh. Schiene gepl. / vorh. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. 2,50% Querneigung gepl. Hochpunkt Tiefpunkt Höhe im Bestand über NHN Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Öfftl. Beleuchtung / Hst. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kablelschacht groß, klein / Schaltkasten / Trafo vorh. Kabelschacht / Schaltkasten gepl. Poller / Fahnenmast / Strommast /Solarmastv vorh. Poller / Fahrleitungsmast / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. Anschlagtafel vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut M A VZ 283-30 Bank Info FW PAutFAut M Bank INFO WT A W T 52.29 X Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze 470 DFI gepl. Videokamera /Schlüsselschalter Fernsprecher / Fahrsignal gepl. Koppelspule gepl. Grundstücksgrenze gepl. Landschaftsschutzgebiet mögliche Altlasten Besondere Bahnkörper mit geschottertem Oberbau gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper mit begrüntem Oberbau gepl. / vorh. 256,593 m -3,153 % 273,353 m +6,750 % H = 1.414,000 m km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Bau-km, Halbmesser, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke Haltestellenschild vorh. / gepl. Noppenplatten / Rippenplatten gepl. Rückbau Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.) gepl. Fahrbahn (Deckensanierung) gepl. Kleinpflaster/ Rasengitter gepl. FGU FGU vorh. / gepl. Schild -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 2011/2024 Freigabedatum 04.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal- tung, im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung für die Haltestellen Uni- versitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Mi- litärring und Rheinenergiestadion zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse sowie die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Brauns- feld wie in der Begründung dargelegt bis zur Leistungsphase 6 HOAI weiterzuführen. Die Kos- ten für die Öffentlichkeitsarbeit und die Planungskosten für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca.1.567.052 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.402.546 € brutto. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 1. Für die Haltestelle Universitätsstraße die Variante 3 weiter zu planen. 2. Für die Haltestelle Aachener Straße/Gürtel die Variante 1 weiter zu planen. 3. Die Wendeanlage im Bereich der Haltestelle Aachener Str./Gürtel nicht weiter zu verfol- gen. 4. Für die Haltestelle Maarweg die Variante 1 weiter zu planen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 Verkehrsausschuss 10.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 Verkehrsausschuss 29.10.2024 Finanzausschuss 12.11.2024 Rat 14.11.2024 2 5. Für die Haltestelle Clarenbachstift die Variante 1 weiter zu planen. 6. Für die Haltestelle Eupener Straße die Variante 1 weiter zu planen. 7. Für die Haltestelle Alter Militärring die Variante 1 weiter zu planen. 8. Für die Haltestelle Rheinenergiestadion die Variante 2 weiter zu planen. 9. Die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022 i.V.m. AN/0155/2023) auf Grundlage der Vorstellung im Fachgespräch am 30. Oktober 2023 fortzuführen. Die verkehrliche Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld erfolgt in enger Abstimmung mit den Haltestellenplanun- gen zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die anderen Gremien uneinge- schränkt zustimmen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.402.546 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1 Ausgangssituation Die Stadtbahnlinie 1 hat in den Hauptverkehrszeiten auf Teilabschnitten bereits ihre Kapazi- tätsgrenze erreicht. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und der angestrebten Mobilitätswende zur Stärkung des Umweltverbundes ist eine deutliche Aus- weitung der angebotenen Kapazitäten kurz- bis mittelfristig zwingend erforderlich. Die Kapazi- tätserweiterungen auf der Ost-West-Achse sind auch Voraussetzung für Erweiterungen des Kölner Stadtbahnnetzes. Taktverdichtungen auf der vorhandenen Infrastruktur sind aufgrund der Zugfolge von 5 Fahrten pro 10 Minuten je Richtung im zentralen Bereich nicht mehr mög- lich, so dass zusätzliche Kapazitäten entweder den Bau einer zusätzlichen Strecke durch die Innenstadt oder die Ertüchtigung der vorhandenen Strecke für längere Züge erfordern. Aufgrund der vorhandenen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bietet derzeit lediglich die Ertüchtigung für längere Züge eine zeitlich realistische Umsetzungsperspektive. Der Einsatz von Langzügen (ca. 90 m statt bisher 60 m; d. h. Erhöhung des Platzangebots um 50 %) auf der Linie 1 bedarf damit einer Verlängerung der bestehenden Haltestellen. Neben dem Ausbau im innerstädtischen Bereich sind hierzu auch die Bahnsteige auf den Außenäs- ten zu verlängern. Zudem ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung der vorhandenen U- 4 Bahnhaltestellen zwischen Bf. Deutz/Messe und Höhenberg Frankfurter Straße sowie Bens- berg notwendig. Auf Basis des Beschlusses zur Entscheidung über die Vorzugsvariante und die Vorbereitung eines Planungs- und Bedarfsfeststellungsbschlusses (Vorlagen-Nr. 3211/2018) und des Pla- nungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 1137/2019) wurde die Verwaltung u. a. damit beauftragt, die 14 oberirdischen Haltestellen im Bereich West (Haltestelle Universi- tätsstraße bis Haltestelle Weiden West) zur Kapazitätserweiterung zu verlängern. Die Beauf- tragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI. Die umlie- genden Verkehrsanlagen sind auf Basis des zu erstellenden Verkehrsgutachtens bei Bedarf anzupassen bzw. zu optimieren. Im Zuge der Kapazitätserweiterung werden an allen Knoten- punkten entlang der Strecke die Lichtsignalanlagen erneuert und barrierefrei ausgebaut. Hier- bei werden taktile Leitelemente entsprechend dem heutigen Standard verlegt. Der oberirdische Ausbau der 14 Haltestellen im Bereich West erfolgt unabhängig von der Vari- antenentscheidung im Bereich Innenstadt (Haltestelle Moltkestraße bis Haltestelle Heumarkt). 2 Planungsprozess Nach Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren wurde zunächst mit allen beteiligten Fachdienststellen und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ein Variantenkatalog erstellt. Dieser zeigt die unter verschiedenen Gesichtspunkten entwickelten Varianten für die Halte- stellen auf. Anschließend wurden diese Varianten im Rahmen der weiteren Planung auf ihre Machbarkeit hin überprüft. Stellte sich eine Variante als technisch nicht machbar heraus, wurde diese verworfen. Für die geeigneten Varianten an den Haltestellen wurde eine sogenannte Nutzwertanalyse durchgeführt. Die Nutzwertanalyse diente der Bewertung der Varianten und Festlegung der Vorzugsvariante. Dabei wurden zunächst Bewertungskriterien festgelegt und gewichtet. Die Kriterien sind Haltestellenfunktion, Städtebau und Stadtraumgestaltung, Umweltauswirkungen, verkehrliche Auswirkungen, Verkehrsablauf im Fuß- und Radverkehr, Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit, betriebliche Belange der KVB und Realisierung. Anschließend wurden die verschiedenen Varianten anhand von Unterkriterien mit einem Punktesystem bewertet und auf Grundlage der Gewichtung ein Nutzwert für die verschiedenen Varianten errechnet. Die Vari- ante mit dem höchsten Nutzwert stellt die Vorzugsvariante dar. An einigen Haltestellen wurde die Nutzwertanalyse zur Ermittlung der Vorzugsvariante nicht herangezogen. Dies war z. B. der Fall, wenn nur eine geeignete Variante in Frage kam. Die Festlegung der Vorzugsvariante ist den Steckbriefen zu den Haltestellen in den Anlagen zu entnehmen. Die Anforderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit werden grundsätzlich eingehalten. Be- reiche, an denen die Planung von den bekannten Regelwerken abweicht, werden nach erfolg- ter Beschlussfassung der Vorzugsvarianten mit den Behindertenverbänden abgestimmt. Je nach Zustand der Haltestelle wurde entschieden, ob Bahnsteig und Ausstattung komplett erneuert oder nur teilweise angepasst werden. Die genaue Beschreibung der Ausgangssituation, die Variantenuntersuchung und die Festle- gung der Vorzugsvariante sowie die Pläne zu den einzelnen Haltestellen sind den Anlagen 3 bis 9 zu entnehmen. Durch den Einsatz von Langzügen wird für den Betrieb auf der Ost-West-Achse mehr Strom benötigt. Für die Bahnstromversorgung werden deshalb zusätzliche Unterwerke erforderlich, welche den Bahnstrom aus dem öffentlichen Stromnetz bereitstellen. Die Planung der Unter- werke erfolgt durch die KVB. U.a. mit der unteren Naturschutzbehörde wurden die Standorte für 4 neue Unterwerke abgestimmt: - Haltestelle Weiden West - Bundesautobahn 1 (Abfahrt K-Lövenich im Bereich des Schlehdornwegs) - Militärringstraße (an der nördlichen Rampe zur Aachener Straße) - Eisenbahnring (je nach Alternative in der Innenstadt ober- oder unterirdisch) Der Baubeginn der Unterwerke im Bereich West ist für 2026 vorgesehen. Die weitere Planung berücksichtigt die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Opti- mierung der Aachener Straße in Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022 i.V.m. AN/0155/2023), welche im Fachgespräch am 30. Oktober 2023 vorgestellt wurde (siehe Anlage 2). Gemäß Planungsbeschluss (Vorlage-Nr. 2494/2023) wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, 5 die an der Haltestelle Melaten vorgesehene Wendeanlage westlich an den Knoten Aachener Str./Melatengürtel zu verlegen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist in Anlage 11 dargestellt. 3 Beschlussfassungsprozess Aufgrund des großen Planungsumfangs werden die 14 Haltestellen auf zwei Pakete aufgeteilt, für die jeweils eigene erweiterte Planungsbeschlüsse eingeholt werden. Die Aufteilung richtet sich nach dem Planungsfortschritt der Haltestellen, siehe Anlage 2. Mit dem erweiterten Pla- nungsbeschluss (Vorlage-Nr. 2494/2023) wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung für das erste Paket mit den Haltestellen Melaten, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Wei- den Römergrab und Weiden West zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse bis zur Leistungsphase 6 HOAI weiterzuführen. Die Wendeanlage, die an der Haltestelle Melaten vor- gesehen war, soll gemäß Beschluss westlich der Haltestelle Aachener Str./Gürtel geplant wer- den. Für die Haltestelle Junkersdorf wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung zu überar- beiten. Diese Vorlage beinhaltet das zweite Paket mit den Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergie- stadion. 4 Projektkommunikation 4.1 Politisches Begleitgremium Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 3. Februar 2022 wurde für das Projekt "Kapazitäts- erweiterung auf der Ost-West-Achse" ein politisches Begleitgremium eingerichtet, um die poli- tischen Entscheidungsträger*innen über den Stand der Vorplanung zu informieren. Am 9. Juni 2022 besprach das politische Begleitgremium den Fortschritt des Projekts im Bereich West. Die Projektverantwortlichen gaben dabei einen Einblick in die Planung der Haltestellen. Fragen wurden beantwortet und Anregungen sowie Ergänzungen aufgenommen. Die Unterla- gen können unter diesem Link abgerufen werden. 4.2 Fachgespräche zur Einbindung von Interessengruppen Neben dem politischen Begleitgremium finden regelmäßig Fachgespräche mit Personen aus der Kölner Wirtschaft, dem Mobilitätssektor und der organisierten Stadtgesellschaft statt. Im zweiten Fachgespräch am 18. August 2022 informierten die Projektverantwortlichen über die geplanten Umbaumaßnahmen im Bereich West und nahmen Fragen und Anmerkungen auf. Die Unterlagen können unter diesem Link abgerufen werden. 4.3 Systematische Öffentlichkeitarbeit Im 3. Quartal 2022 fand über die Plattform „Meinung für Köln“ eine systematische Öffentlich- keitsbeteiligung statt. Diese Aspekte wurden unter anderem thematisiert: Lage und Breite der Fußgängerquerungen Radverkehrsführung entlang der Strecke Grünflächen in den Nebenanlagen der Haltestellen Wegfallende Bäume und mögliche Ausgleichspflanzungen Vorrang der Bahn an Kreuzungen Im weiteren Planungsverlauf wurden die Anregungen bzw. Anmerkungen der Bürger*innen nach Möglichkeit berücksichtigt. Spezifische Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung kön- nen der Anlage 1 und den Steckbriefen zu den Haltestellen in den Anlagen 3 bis 9 entnom- men werden. 5 Weiteres Vorgehen Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Verwaltung eventuelle Änderungen aufgrund des Beschlusses in der Entwurfsplanung berücksichtigen und im Anschluss (voraussichtlich ab Anfang/Mitte 2025) daran die notwendigen Genehmigungen bei der Bezirksregierung Köln be- antragen. Da der Maßnahmenumfang zwischen den Haltestellen stark variiert, können unter- schiedliche Genehmigungsverfahren zum Tragen kommen. Diese werden im weiteren Verlauf der Planung mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt. 6 Nach Abschluss des Genehmigungsprozesses folgt die Ausführungsplanung (Leistungs- phase 5) und die Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6). Im Rahmen des Baubeschlusses, welcher nach der Entwurfsplanung eingeholt wird, wird die Planung erneut vorgelegt. Die hier aufgeführten Termine setzen voraus, dass eine Beschlussfassung zu den aufgeführ- ten Planungsvarianten erfolgt und die Entwurfsplanung unmittelbar fortgesetzt werden kann. Sollte keine Zustimmung erfolgen, verzögern sich die Termine für den Projektfortschritt ent- sprechend. 6 Kosten Die Planungskosten für die Leistungsphasen 5 und 6 betragen ca. 1.370.880 € brutto, welche anteilig von der KVB (12 %) und der Stadt (88 %) getragen werden. Zum städtischen Anteil hinzu kommen noch Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit von 196.172 € brutto. Es ergibt sich ein städtischer Anteil i. H. v. 1.402.546 € brutto. Dieser wird wiederum zu 98 % vom Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69, Anteil öffentlicher Personennahverkehr) und zu 2 % vom Amt für Straßen und Radwegebau (Amt 66, Anteil Individualverkehr) getragen. Bezogen auf die einzelnen Jahre stellt sich der Mittelabfluss wie folgt dar: 2024 2025 2026 Planungskosten Lph°5°&°6 1.370.880 € 0 € 761.600 € 609.280 € davon KVB (12%) 164.506 € 0 € 91.392 € 73.114 € davon Stadt (88%) 1.206.374 € 0 € 670.208 € 536.166 € Öffentlichkeitsarbeit (nur Stadt) 196.172 € 0 € 108.984 € 87.188 € Anteil Stadt (Pla- nungskosten & Öffent- lichkeitsarbeit) 1.402.546 € 0 € 779.192 € 623.354 € Amt 66 (2% von Anteil Stadt) 28.051 € 0 € 15.584 € 12.467 € Amt 69 (98% von An- teil Stadt) 1.374.495 € 0 € 763.608 € 610.887 € Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzurechnen. 7 Finanzierung Für dieses Teilprojekt werden für die Leistungsphase 5 erst in 2025 Aufträge vergeben, so dass in 2024 weder Auszahlungsermächtigungen, noch Verpflichtungsermächtigungen nötig sind. Für die Jahre 2025ff werden diese im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanz- stelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost- West-Achse gemäß der obigen Übersicht bedarfsgerecht eingeplant. Der Anteil der KVB an den Planungskosten in Höhe von 164.506 € umfasst die Kosten ab dem Zeitpunkt des Planungsbeschlusses und wird mit Fertigstellung/Inbetriebnahme aktiviert. Die 7 Abschreibung erfolgt über die bilanzielle Nutzungsdauer gemäß den handelsrechtlichen Vorga- ben. Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienst- leistungsauftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. 8 Förderung Die Ost-West-Achse wurde im Jahr 2017 für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes zunächst mit einer „kurzen Tunnellösung Heumarkt bis Neumarkt“ ange- meldet. Eine Aktualisierung der Programmanmeldung, mit einem innerstädtischen Tunnel zwi- schen Heumarkt und Eisenbahnring gemäß dem Bürgerbeteiligungsverfahren aus 2018, wurde im Jahr 2022 bei den Zuwendungsgebern eingereicht. Nach dem GVFG ist die Maß- nahme in Höhe von derzeit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig und wurde in die c-Zeile des Bundesprogramms aufgenommen. Dies bedeutet, dass die Mittel im GVFG- Bundesprogramm eingeplant sind, begründet jedoch noch keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Planungskosten ab der Lph. 5 werden im Rahmen einer späteren Bewilligung ei- ner Förderung bezgl. des Bauvorhabens nach dem GVFG pauschal durch Erhöhung von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten berücksichtigt. Die Förderbestimmungen der Verkehrsministerien des Bundes und der Länder geben vor, dass für Maßnahmen, die im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gefördert werden, zwin- gend eine Standardisierte Bewertung durchzuführen ist. Die Bewertung dient dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens (Nutzen-Kosten-Indikator > 1,0) und das Ergeb- nis der Bewertung entscheidet somit über die Förderwürdigkeit des Vorhabens. Die Förderung dieses Teil-Projektes ist daher abhängig von der Förderwürdigkeit des Ge- samt-vorhabens. Die Standardisierte Bewertung ist aktuell noch in Bearbeitung. Zu beachten ist, dass der Fördermittelgeber Zweckverband go.Rheinland die zuwendungsfä- higen Kosten, und damit indirekt die Fördersumme, deckeln kann. Eine Refinanzierungsquote kann daher zurzeit nicht ermittelt werden. Für alle Anlagenteile, welche nicht stadtbahnbedingt sind und daher nicht über das GVFG ge- fördert werden können, werden andere Fördermöglichkeiten geprüft. Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor- spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme zur Kapazitätserweiterung stärkt den Umweltverbund im Be- reich öffentlicher Personennahverkehr und bietet den Nutzer*innen eine adäquate Mobilitäts- möglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer indirekten Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Begründung der Dringlichkeit Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind teilweise Gleisbauarbeiten notwendig. Bereits heute sind Streckensperrungen für andere Baumaßnahmen für die Jahre 2027-2030 geplant. Ziel ist es, Maßnahmen zu bündeln und die Einschränkungen für Fahrgäste des ÖPNV so gering wie möglich zu halten. Aufgrund dieser Wechselwirkungen ist eine zeitnahe Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Köln dringend erforderlich, um den Terminplan der Maß- nahme nicht zu gefährden. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Übersichtsplan 8 Anlage 3: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Universitätsstraße Anlage 4: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Aachener Straße/Gürtel Anlage 5: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Maarweg Anlage 6: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Clarenbachstift Anlage 7: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Eupener Straße Anlage 8: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Alter Militärring Anlage 9: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Rheinenergiestadion Anlage 10: Steckbrief mit Plänen Aachener Straße zw. Gürtel und Eupener Straße Anlage 11: Stellungnahme KVB mit Plan zur Wendeanlage im Bereich Aachener Str./Melatengürtel Anlage 12: Beantwortung der Fragen aus dem Fachgespräch vom 04.07.2024 -
Anlage 4 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Aachener Straße-Gürtel
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1 Anlage 4 Anlage 4 Haltestelle Aachener Straße/Gürtel Ausgangssituation Die Haltestelle Aachener Straße/Gürtel besteht aus vier Seitenbahnsteigen, welche jeweils in Fahrtrichtung vor dem Knotenpunkt Aachener Straße/Stadtwaldgürtel/Melatengürtel liegen. Die Bahnsteige der Linie 1 liegen in Mittellage der Aachener Straße, weisen eine Nutzlänge von ca. 60 m und eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante auf. Der Bahnsteig Fahrtrichtung Weiden West hat eine Breite von 2,40 m. Der Bahnsteig Fahrtrichtung Bensberg weist eine Breite von 2,00 m auf. Die Bahnsteige der Linie 13 liegen in Mittellage des Gürtels. Die Linie 7 nutzt Richtung Frechen den Bahnsteig der Linie 1 auf der Aachener Straße und in Richtung Zündorf den Bahnsteig der Linie 13 auf dem Stadtwaldgürtel. Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt im Kreuzungsbereich über signalisierte Querungen über die Gleise und die Fahrbahnen der Aachener Straße. Am anderen Bahnsteigende haben beide Bahnsteige einen zweiten Zugang, welche über die anliegende Fahrbahn führen, jedoch nicht über die Gleise auf die andere Straßenseite. Gleisquerungen sind am Knotenpunkt vorhanden und signalisiert. Diese sind mit geringen Aufstellflächen aus einer Kombination von geraden Querungen und unvollständigen Z- Querungen ausgebildet. Die Gleisanlage hat im Bereich der Haltestellen einen Schotteroberbau und bildet im Bereich des Knotenpunts ein komplettes Gleiskreuz, in dem in alle Richtungen abgebogen werden kann. Radverkehrsanlagen sind an allen vier Knotenarmen vorhanden. Diese entsprechen teilweise nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Insbesondere die Radverkehrsführung auf dem Melatengürtel von Norden kommend mit einem schmalen gemeinsamen Geh-/Radweg und einem freilaufenden Rechtsabbieger im nordwestlichen Quadranten ist unkomfortabel und stellt ein Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar. 2 Anlage 4 Die Aachener Straße und der kreuzende Melaten-/Stadtwaldgürtel weisen im Bereich des Knotenpunkts größtenteils 2 durchgehende Fahrstreifen pro Richtung auf. Hinzukommen im Bereich des Knotenpunkts Abbiegefahrstreifen. Auf der Aachener Straße steht zusätzlich teilweise ein weiterer Fahrstreifen zur Verfügung. Dieser dient Montag bis Freitag stadteinwärts zwischen 7 und 9 Uhr und stadtauswärts zwischen 15 und 19 Uhr als Busfahrstreifen (mit Freigabe für Taxen und E-Fahrzeuge). Zu den restlichen Zeiten ist dieser für den MIV befahrbar. Im nordwestlichen Quadranten ist ein freilaufender Rechtsabbieger angelegt. Ein direktes Linksabbiegen ist an dieser Kreuzung nicht möglich. Indirektes Linksabbiegen ist über einen Wender westlich des Knotenpunktes in der Aachener Straße und südlich in der Straße Stadtwaldgürtel möglich. Planungsziele Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betragen. Der Bestandsbahnsteig in Richtung Bensberg ist für Sonderfahrten und als Bedarfshalt zu erhalten. Die Zugänge an den Bahnsteigenden sind so zu planen, dass diese von allen Straßenseiten aus zu erreichen sind. Der freilaufende Rechtsabbieger im nordwestlichen Quadranten ist baulich zu beseitigen. Die Radverkehrsführung soll so optimiert werden, dass Konflikte auf den Nebenanlagen zwischen Rad- und Fußverkehr sowie zwischen ruhendem Kfz- Verkehr und Radverkehr entschärft werden. Variantenuntersuchung und Vorzugsvariante Neben dem Ausbau der Bahnsteige der Linie 1 für 90 m lange Bahnen müssen die Bahnsteige der Linie 13 barrierefrei als Hochflurbahnsteige ausgebaut werden. Die Bahnsteiganhebung ist nicht Teil des Projektes Ost-West-Achse, sondern wird in einem anderen Projekt umgesetzt. Da die Linie 7 als Niederflurbahn zukünftig nicht an einem Hochflurbahnsteig der Linie 13 halten kann, müssen die Niederflurbahnsteige für die Linien 1 und 7 östlich des Knotenpunkts in der Aachener Straße liegen. Da außerdem Änderungen an der Gleisanlage nur mit erheblichem Aufwand vorgenommen werden könnten, ergaben sich mit den vorangegangenen Randbedingungen keine weiteren Varianten. Als einzige Variante wurde deshalb die Haltestelle mit zwei Seitenbahnsteigen östlich des Knotenpunkts untersucht. In der Variante wird der Seitenbahnsteig Richtung Weiden West östlich des Knotenpunkts auf 80 m verlängert und auf 3,8 m verbreitert. Der Seitenbahnsteig Richtung Bensberg wird mit einer Breite von 3 m und einer Länge von 80 m ebenfalls östlich des Knotenpunkts neugebaut. Der Bestandsbahnsteig Richtung Bensberg westlich des Knotenpunkts bleibt erhalten und wird auf 80 m verlängert. Dieser dient zukünftig als Bedarfsbahnsteig für Fahrten, die aus Richtung Weiden kommend in den Betriebshof Scheidtweilerstraße fahren oder im Stadionverkehr von der Aachener Str. auf den Gürtel zur Anbindung Ehrenfelds einbiegen. Die Bahnsteige östlich des Knotenpunkts erhalten an beiden Enden einen Zugang, der von beiden Straßenseiten erreichbar ist. Aufgrund der geringen zu erwartenden Fahrgastwechsel entfällt an dem zukünftigen Bedarfsbahnsteig westlich des Knotenpunkts der zweite Zugang am westlichen Ende. Die Umsteigebeziehungen von der Linie 1 zur Linie 13 und zur Buslinie 140 bleiben nahezu unverändert. 3 Anlage 4 Der Schotteroberbau der Gleisanlage im Bereich der Haltestellen wird durch ein Grüngleis ersetzt. Die Querungen zu den Bahnsteigen werden mit einer Mindestbreite von 4,00 m geplant. Für die Fahrbahnquerung auf der Südseite der Aachener Straße, welche für den Umstieg zwischen den Stadtbahnlinien von Bedeutung ist, ist eine Breite von 6,00 m vorgesehen. Bedingt durch die vorgegebene Gleisgeometrie des Gleiskreuzes, lassen sich die Aufstellflächen für Fußgänger an einigen Querungen nicht vergrößern. In den Bereichen, wo der Radverkehr zukünftig auf der Fahrbahn geführt wird, steht in den Nebenanlagen mehr Platz für andere Nutzungen zur Verfügung. Im Bereich des Knotenpunkts werden, wo noch nicht vorhanden, Aufstellflächen für ein indirektes Linkabbiegen eingerichtet. Westlich des Knotenpunktes werden die Radverkehrsanlagen komplett neu geordnet. Stadtauswärts wird der Radfahrende auf der Fahrbahn geführt. Dafür wird der heutige Busfahrstreifen in einen 2,50 m breiten Radfahrstreifen umgewandelt. Zum fließenden und ruhenden Verkehr wird ein 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen markiert. In der Gegenrichtung wird der Radweg zu Lasten der Fahrbahn deutlich verbreitert. Östlich der Kreuzung verbleiben die Radwege in den Nebenanlagen. Auf dem Melatengürtel von Norden wird der gemeinsame Geh- und Radweg aufgehoben und der rechte MIV-Fahrstreifen ab dem Parkplatz südlich der Scheidtweilerstraße in einen 2,25 m breiten Radfahrstreifen umgewandelt. Durch den Entfall des freien Rechtsabbiegers kann hier eine sichere Radverkehrsführung angeboten werden. Südlich der Aachener Straße schließt der vorhandene Radfahrstreifen an. In nördliche Richtung wird die Radfurt auf 2,50 m verbreitert über den Knotenpunkt geführt. Es werden zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten im Planungsbereich geschaffen. Diese werden im weiteren Planungsprozess detailliert. Der freilaufende Rechtsabbieger im nordwestlichen Quadranten wird baulich beseitigt. Von Norden kommend, werden auf dem Melatengürtel zukünftig nur noch drei Fahrstreifen angeboten. Der vierte Fahrstreifen, welcher als freier Rechtsabbieger diente, entfällt und wird zukünftig als Radfahrstreifen genutzt. Die drei verbleibenden Fahrstreifen unterteilen sich in zwei Geradeausfahrstreifen und einen Rechtsabbiegestreifen. Die Fahrstreifenaufteilung auf dem Stadtwaldgürtel bleibt unverändert. Das direkte Linksabbiegen wird auch weiterhin nicht angeboten. Das indirekte Linksabbiegen über die beiden Wender wird beibehalten. Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu errichtet. Zur Verkehrsführung auf der Aachener Straße siehe auch Steckbrief „Aachener Straße zwischen Gürtel und Eupener Straße“. Altablagerung Obj.-ID: 1699 Altablagerung Obj.-ID: 1681 Altstandort Obj.-ID: 309 2563700 2563700 2563750 2563750 2563800 2563800 2563850 2563850 2563900 2563900 2563950 2563950 2564000 2564000 2564050 2564050 2564100 2564100 5645000 5645000 5645050 5645050 5645100 5645100 5645150 5645150 813 2966 6 2090 6 1760 2001 101 1984 6 2293 6 1057 1042 1985 6 1932 105 1722 1476 1478 3430 100 1353 4220 101 101 14 1960 105 1352 4307 101 1782 2143 101 1653 1475 3437 100 2091 6 1791 101 47 1665 3439 100 1064 1063 1479 1986 6 1830 101 48 101 49 3431 100 2093 6 812 793 4215 101 101 26 1060 1848 4217 101 2120 105 3299 6 1783 4214 101 101 27 1937 105 1480 1477 101 25 101 13 1356 1849 1666 1392 2850 6 4309 101 3438 100 1351 1961 105 2123 6 1781 1652 1058 3447 6 1061 4216 101 4221 101 1772 1062 1089 2089 6 313 998 1200 1829 INFO INFO INFO W T M M M A A Bank M PAut PAut W T M M M M M M M M M PAut W T M M M A A M M W T Schranke Schranke PAut A PAut WT W T WT WT WT T. T. T. IND IND IND IND IND FGU FGU FGUFGU Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Koppelspule Steuergerät SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SK SKSK SK SK Koppelspule Kamera Koppelspule Kamera Koppelspule R= 15,00 R= 150,00 R= 100,00 R= 75,00 R= 100,00 R= 150,00 R= 10,00 R= 25 R= 8 R= 10 R= 20 R= 0,75 R= 0,75 R= 3,00 R= 10,00R= 25,00 R= 0,50 R= 1,00 H15/25 R15/22, Weiß H15/25 R15/22, Weiß H15/25 H15/25 R15/22, Weiß H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 R15/25, W eiß H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 R15/22, Weiß R15/22, Weiß R15/22, W eiß R15/22, W eiß R15/22, Weiß R= 150,00 R= 15,00 TB 8/20 TB 8/20 TB 8/20 TB 8/20 TB 8/20 TB 8/20 TB 8/20 TB 8/20 TB 8/20 TB 8/20 TB 8/20 NL=80 m NL=80 m A A NL=80 m eigeschränkter Sicherheitsraum Kreuzungswinkel Schiene - Radfahrstreifen flacher als 45°! Umgestaltung der Nebenanlagen erfolgt durch die Stadt Köln 654 m 575 m Aachener Gürtel Melaten Maarweg NSHV2 NSHV2 Prozess- und Komunikationstechnik 6,0 % 6,0 % 6,0 % 6,0 % R15/25, Weiß R15/25, Weiß R15/25, W eiß H15/25 2,5 %2,0 % 2,5 %2,5 % 2,5 %2,5 % 2,5 %2,5 % 2,5 % 2,5 % 2,5 % 2,5 % Fahrleitungsplanung ist noch Stand LPh 2 2,5 % 2,5 % 2,5 % 2,5 % 6,00 80,00 6,00 3,95 1,80 48 2,20 3,00 3,25 3,00 50 3,83 1,35 2,98 1,35 3,07 50 3,00 3,25 2,32 41 1,78 3,82 4,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,25 3,00 3,25 4,00 6,00 3,00 3,25 3,00 2,50 2,50 3,00 3,25 3,00 3,00 3,00 75 2,25 2,25 75 3,00 3,00 3,00 4,00 75 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,25 3,25 3,00 3,00 2,50 75 2,50 75 3,25 3,25 1,35 2,12 50 3,50 3,20 3,00 3,10 2,00 75 3,00 5,63 3,25 3,25 2,00 75 3,00 5,61 4,00 4,00 4,00 6,00 3,25 2,00 2,35 1,95 Köln, 29.03.24 - AA Datei: Plan Nr.: \\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\ OWA1_04AG_GROSS.PLT\OWA1_04AG_E_VP_LP_1070_0_PE Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 c/o Schüßler-Plan Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 Fax: +49 (221) 92 58 12-7 Ingenieurgemeinschaft Ost-West-Achse Köln (West) Stadt Köln Amt 61 Stadt Köln Stadt Köln Amt 64 Stadt Köln Amt 67 XXX XXX XXX Aksoy Alabbas Skunca 03/2024 03/2024 03/2024 29.03.24 X X XX X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx X X Amt 68 XXX X X X X X X X X X X X X gez. Xxxx XX.XX.XXXXX X X X X X X X X X XX XX Änderung gepr. freigegeben ohne Einträge nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 66 XX XX XX XX OWA1 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk / Planart / Inhalt bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: keine Einträge Einträge Einträge übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index 04AG E VP LP 1070 0 PE freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: 1:250 Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: Haltestelle Aachener Gürtel o.M. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen keine Einträge Einträge Einträge übernommen freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 KVB XX bearb. DatumInd. gez. freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben freigegeben ohne Einträge Freigabe nicht erforderlich freigegeben mit Einträgen nicht freigegeben Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM / ETRS89 NHN NN Lageplan - Entwurfsplanung Ost-W est-Achse Zeichenerklärung Lageplan Gehweg gepl. / vorh. Radweg gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper mit geschlossenem Oberbau gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Gebäude / Bauten mit Hausnr. / mit Grundstückszufahrten vorh. Zaun / Mauer vorh. / Geländer gepl. Baum vorh. / entfällt / gepl. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Parkplatz / Schrammbord gepl. / vorh. Gemeinsamer Geh- und Radweg gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh. Planung / Bestand Straßenachse gepl. / vorh. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh. Schiene gepl. / vorh. Fahrbahnrand gepl. Hochbord / Rundbord Randlinien Wege u. Bankettlinien gepl. 2,50% Querneigung gepl. Hochpunkt Tiefpunkt Höhe im Bestand über NHN Treppen / Rampen gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe gepl. / vorh. Öfftl. Beleuchtung / Hst. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. Straßenablauf / Kanaldeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kablelschacht groß, klein / Schaltkasten / Trafo vorh. Kabelschacht / Schaltkasten gepl. Poller / Fahnenmast / Strommast /Solarmastv vorh. Poller / Fahrleitungsmast / gepl. Fahrkartenautomat / Parkautomat vorh. / gepl. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrradständer / Mülleimer / Bank vorh. / gepl. Schild KVB / Werbetafel / Taxi bzw. KVB-Rufsäule vorh. / gepl. Anschlagtafel vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut M A VZ 283-30 Bank Info FW PAutFAut M Bank INFO WT A W T 52.29 X Verwaltung Flurstücksgrenze mit Flurstücksnummer Stadt- / Kreisgrenze Gemarkungsgrenze Flurgrenze 470 DFI gepl. Videokamera /Schlüsselschalter Fernsprecher / Fahrsignal gepl. Koppelspule gepl. Grundstücksgrenze gepl. Landschaftsschutzgebiet mögliche Altlasten Besondere Bahnkörper mit geschottertem Oberbau gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper mit begrüntem Oberbau gepl. / vorh. 256,593 m -3,153 % 273,353 m +6,750 % H = 1.414,000 m km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Bau-km, Halbmesser, Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefälle- / Steigungsstrecke Haltestellenschild vorh. / gepl. Noppenplatten / Rippenplatten gepl. Rückbau Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.) gepl. Fahrbahn (Deckensanierung) gepl. Kleinpflaster/ Rasengitter gepl. FGU FGU vorh. / gepl. Schild -
Anlage 15 Ergänzter Beschlussvorschlag
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1 Anlage Nr. 15 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West- Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion 2011/2024 Aufgrund der geänderten Beschlussfassung der BV Lindenthal aus der Sitzung vom 12.11.2024, schlägt die Verwaltung vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern: Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung für die Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse sowie die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld wie in der Begründung dargelegt bis zur Leistungsphase 6 HOAI weiterzuführen. Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und die Planungskosten für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 1.567.052 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.402.546 € brutto. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 1. Für die Haltestelle Universitätsstraße die Variante 3 weiter zu planen. 2. Für die Haltestelle Aachener Straße/Gürtel die Variante 1 weiter zu planen. 3. Die Wendeanlage im Bereich der Haltestelle Aachener Str./Gürtel nicht weiter zu verfolgen. 4. Für die Haltestelle Maarweg die Variante 1 weiter zu planen. 5. Für die Haltestelle Clarenbachstift die Variante 1 weiter zu planen. 6. Für die Haltestelle Eupener Straße die Variante 1 weiter zu planen, wobei folgender Vorschlag der Bezirksvertretung Lindenthal geprüft werden soll: a. „Die Breite der Querung am nordöstlichen Zugang von der Eupener Straße zur Haltestelle ist zu erw eitern (5-6m).“ 7. Für die Haltestelle Alter Militärring die Variante 1 weiter zu planen, wobei folgende Vorschläge der Bezirksvertretung Lindenthal geprüft werden sollen: a. „Die Aufstellfläche vor dem Restaurant Aphrodite sollte ebenfalls in Richtung Osten (Stadt) erw eitert w erden. In den Plänen fehlt die Bushaltestelle der Linien 141, 143 und 144 Richtung Bocklemünd / Lövenich. Diese Haltestelle muss in den Plänen aufgenommen w erden, da sie existiert und w eiterhin gebraucht w ird. Die Fläche dafür kann 2 durch eine Verringerung der Fläche im nordw estlichen Bereich (am Restaurant Taco) erreicht w erden.“ b. „Durch die vorgelegten Planungen ist ein Verlust von bis zu 13 Bäumen zu befürchten. Das ist nur im absoluten Ausnahmefall hinnehmbar. Bei unabw endbarer Fällung der Bäume sind die Ausgleichspflanzungen ortsnah vorzunehmen. Aus unserer Sicht könnten sich neue Bäume beispielsw eise an folgenden Stellen anbieten: • ehemaliger Rechtsabbieger von Alter Militärring auf Aachener Straße • an der Nordseite des neuen Buskaps Alter Militärring in Richtung Vogelsang • neben dem Wohnheim Campus Müngersdorf“ c. „Es w ird die Prüfung einer Vergrößerung und Optimierung der Aufstellflächen an den Kreuzungen Alter Militärring und Zu-und Abfahrten Neuer Militäring angeregt, w obei der Fahrradverkehr bei Schulbeginn und Schulschluss sow ie die Veranstaltungen im Müngersdorfer Stadion zu berücksichtigen sind. Ebenso sind die Ampelschaltungen den unterschiedlichen Gegebenheiten anzupassen.“ 8. Für die Haltestelle Rheinenergiestadion die Variante 2 weiter zu planen. 9. Die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022 i.V.m. AN/0155/2023) auf Grundlage der Vorstellung im Fachgespräch am 30. Oktober 2023 fortzuführen. Die verkehrliche Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld erfolgt in enger Abstimmung mit den Haltestellenplanungen zur Kapazitätserweiterung der Ost- West-Achse. -
Anlage 14 Stellungnahme zum Beschluss der BV Lindenthal
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1 Anlage 14 Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 07.11.2024 betreffend Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion, 2011/2024 Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Beschlusspunkten wie folgt Stellung: 1. „Erhöhte Anzahl an Wartehäuser an allen Haltestellen.“ Antwort der Verwaltung: Eine Erhöhung der Anzahl an Fahrgastunterständen (FGU) wurde im Rahmen der Planung bereits an den einzelnen Haltestellen geprüft. Die Anzahl der geplanten FGU orientiert sich am Bestand und der zu erwartenden Zunahme der Fahrgastzahlen an den Haltestellen. Aus diesem Grund werden an den Haltestelle Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel und Alter Militärring auf den Bahnsteigen jeweils drei FGU umgesetzt (auf den vorliegenden Plänen teilweise noch nicht dargestellt). Aufgrund des geringeren Fahrgastaufkommens sind an den anderen Haltestellen zwei FGU je Bahnsteig vorgesehen. Zusätzliche FGU sind aufgrund der zu erwartenden Fahrgastzahlen nicht erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. Haltestelle Universitätsstraße 2. „Der freilaufende Rechtsabbieger Innere Kanalstraße Richtung Aachener Straße stadtausw ärts w ird aufgehoben, da er zw eimal die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr gefährdet. Es gibt genügend Platz, um einen Rechtsabbiegerspur an der Ampel anzulegen – analog Fahrtrichtung Norden.“ Antwort der Verwaltung: Der Rückbau des freilaufenden Rechtsabbiegers und die Planung eines Rechtsabbiegefahrstreifens auf der Inneren Kanalstraße wurde im Rahmen des Verkehrsgutachtens bereits geprüft. Bei dieser Variante werden in der Morgenspitze die Knotenpunkte Aachener Str./Innere Kanalstr./Universitätsstr. und Innere Kanalstraße/Hollarstraße mit einer nicht ausreichenden Qualitätsstufe F bewertet. Die Rückstaulängen und die Verlustzeit würden im Vergleich zum Bestand so stark anwachsen, dass dies verkehrstechnisch nicht mehr vertretbar wäre. In diesem Bereich sind stattdessen folgende Optimierungen vorgesehen, um u.a. die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Zu Fuß Gehende zu erhöhen: 2 Der von Norden kommende Radweg wird von ca. 1,80 m auf 3,00 m verbreitert. Dieser ist im Bereich des Rechtsabbiegers als Aufpflasterung mit Rampensteinen vorgesehen, um den Vorrang der Radfahrenden zu verdeutlichen und die Geschwindigkeit der Rechtsabbiegenden zu verringern. Die Einfahrt in die Aachener Straße wird in die Signalisierung aufgenommen, sodass Rad- und Fußverkehr entlang der Aachener Straße gesichert geführt werden. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. Haltestelle Aachener Straße/Gürtel 3. „Ein w eiterer Zugang zum südlichen Bahnsteig in Verlängerung des Überw egs w ird eingerichtet. Begründung: Der südliche Zuw eg zur Haltestelle von der Kreuzung Gürtel zu den Bahnsteigen ist viel zu schmal und muss verbreitert w erden. Sonst w ird hier eine Engstelle beim Zu- und Abgängen zu den zw ei Bahnsteigen und für die überquerenden Menschen geschaffen. Deren Laufw ege w erden deutlich länger als heute, daher sollte ein w eiterer Überw eg über die Aachener Straße stadteinw ärts geschaffen w erden.“ Antwort der Verwaltung: Eine weitere Querung zum südlichen Bahnsteig wurde im Rahmen der Planung bereits geprüft. Da eine zusätzliche Querung in sehr kurzem Abstand zur anderen geplanten Querung läge, bestünde ein Sicherheitsrisiko, dass die folgende Querung vom Kfz- Verkehr fälschlicherweise übersehen werden könnte. Aus den vorgenannten Sicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. Haltestelle Maarweg 4. „Der östliche Z-Überw eg w ird nicht angelegt, die heutige gradlinige Führung ist beizubehalten. Begründung: Heute schon haben w ir an dieser Stelle eine hohe Anzahl der zu-Fußgehenden – von der Haltestelle und die Straße querenden Menschen. Es handelt sich hier um eine der beiden Hauptquerungen im Einkaufsviertel Aachener Straße.“ Antwort der Verwaltung: Z-Querungen sind aus Sicherheitsgründen als Regelausführung vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine Vorgabe der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und der Bezirksregierung Köln. Geradlinige Querungen gelten allgemein hin als weniger sicher als Z-Querungen, da der Blick nicht auf die entgegenkommende Bahn gerichtet wird. Geradlinige Querungen müssen nach Vorgabe aus Sicherheitsgründen immer durchsignalisiert werden, so dass Fehlinterpretationen von in einer Flucht liegenden Signalen ausgeschlossen werden. Diese Durchsignalisierungen führen zu Abhängigkeiten 3 zwischen den Signalisierungen der Fahrbahnen und der Signalisierung der Gleisquerungen, was in der Folge zu Erhöhung von Wartezeiten – insbesondere bei Bahneingriffen – für zu Fuß Gehende führt. Aus den vorgenannten Sicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. Haltestelle Clarenbachstift 5. „Die Anlage eines breiten Fußgängerüberw egs (anstelle der Z-Querung) ist am östlichen Ende parallel zu den Radquerungen vorzusehen. Begründung. Hier verläuft der Hauptstrom des Fußverkehrs in Braunsfeld, um die Aachener Straße zu queren. So w ird eine Stärkung des Einkaufsviertels erreicht.“ Antwort der Verwaltung: Z-Querungen sind aus Sicherheitsgründen als Regelausführung vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine Vorgabe der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und der Bezirksregierung Köln. Geradlinige Querungen gelten allgemein hin als weniger sicher als Z-Querungen, da der Blick nicht auf die entgegenkommende Bahn gerichtet wird. Geradlinige Querungen müssen nach Vorgabe aus Sicherheitsgründen immer durchsignalisiert werden, so dass Fehlinterpretationen von in einer Flucht liegenden Signalen ausgeschlossen werden. Diese Durchsignalisierungen führen zu Abhängigkeiten zwischen den Signalisierungen der Fahrbahnen und der Signalisierung der Gleisquerungen, was in der Folge zu Erhöhung von Wartezeiten – insbesondere bei Bahneingriffen – für zu Fuß Gehende führt. Aus den vorgenannten Sicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 6. „Der w estliche Überw eg in Höhe Clarenbachplatz ist auch als Überw eg über die Gleise zu planen und nicht nur als Zugang zu den Bahnsteigen (Es ist in den Plänen nicht erkennbar, ob dies so geplant ist.).“ Antwort der Verwaltung: Die geplanten Querungen führen sowohl über die beiden Richtungsfahrbahnen als auch über die Gleise. 7. „Der Erhalt der 18 Bäume hat Vorrang, ansonsten sollen die Ausgleichspflanzungen in der Nähe erfolgen.“ Antwort der Verwaltung: Wie im Fachgespräch erläutert, wurde bereits eine Regelkontrolle der Bestandsbäume auf den Bahnsteigen gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand nicht erhaltungswürdig und soll gefällt werden. Ausgleichspflanzungen sollen möglichst in der Nähe erfolgen. 4 Sollte dies nicht möglich sein, werden an einem anderen Standort Ausgleichspflanzungen vorgenommen. Die genauen Baumstandorte werden im Verlauf der weiteren Planung und der Genehmigung festgelegt. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 8. „Weiterhin verw eist die Bezirksvertretung auf ihre Beschlüsse zur Gestaltung der Nebenanlage am Clarenbachplatz hin.“ Antwort der Verwaltung: Es wird davon ausgegangen, dass hiermit der Antrag Nr. AN/2144/2021 gemeint ist. Dieser sieht für die Nebenanlagen der Aachener Straße folgende Maßnahmen vor: - Abbau des Betonmasts vor dem Bahnwärterhaus - Aufstellen von Fahrradabstellanlagen vor Haus-Nr. 458. Der vorhandene Betonmast dient im Bestand für die öffentliche Beleuchtung. Dieser soll im Rahmen zurückgebaut und durch einen neuen kleineren Mast ersetzt werden. Das Ausweisen von zusätzlichen Flächen zum Fahrradparken konzentriert sich nach aktuellen Planungen auf die Restflächen an den östlichen Haltestellenzugängen in Höhe Haus-Nr. 456 bzw. 561-565. Mit dem Aufstellen von Fahrradbügeln vor Haus- Nr. 458 würden Stellplätze entfallen, die gem. Fachgespräch vom 30.10.2023 zum Planungsbeschluss „Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld“ (Vorlage-Nr. 2431/2022) erhalten werden sollen. Haltestelle Eupener Straße 9. „Die Breite der Querung am nordöstlichen Zugang von der Eupener Straße zur Haltestelle ist zu erw eitern (5-6m). Zudem ist hier ist zu überprüfen, ob alle Überw ege auch über die Gleise geführt w erden (Dies ist aus dem Plan nicht erkennbar.). Begründung: Hier erfolgt der Hauptstrom in und zum Gebiet Eupener Straße / Stolberger Straße.“ Antwort der Verwaltung: Die geplanten Querungen führen sowohl über die beiden Richtungsfahrbahnen als auch über die Gleise. Eine Verbreiterung der Fahrbahnquerung kann im weiteren Verlauf der Planung geprüft werden. Die Breite der Gleisquerung darf höchstens 4,00 m betragen, da sonst die Z-Querung nicht mehr wirkt. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. Haltestelle Alter Militärring 10. „Der neue w estliche Hauptüberw eg sollte nicht als Zick-Zack-Überw eg gestaltet, sondern gradlinig geführt w erden. Ideal w äre eine deutlich größere 5 Breite (z.B. 8 Meter) parallel zum gradlinigen Radw eg in beiden Fahrrichtungen der Aachener Straße. Begründung: Hohes Fahrgastaufkommen im Regelfall und zusätzlich bei Veranstaltungen.“ Antwort der Verwaltung: Z-Querungen sind aus Sicherheitsgründen als Regelausführung vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine Vorgabe der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und der Bezirksregierung Köln. Geradlinige Querungen gelten allgemein hin als weniger sicher als Z-Querungen, da der Blick nicht auf die entgegenkommende Bahn gerichtet wird. Geradlinige Querungen müssen nach Vorgabe aus Sicherheitsgründen immer durchsignalisiert werden, so dass Fehlinterpretationen von in einer Flucht liegenden Signalen ausgeschlossen werden. Diese Durchsignalisierungen führen zu Abhängigkeiten zwischen den Signalisierungen der Fahrbahnen und der Signalisierung der Gleisquerungen, was in der Folge zu Erhöhung von Wartezeiten – insbesondere bei Bahneingriffen – für zu Fuß Gehende führt. Die Situation im Bestand ist mit der zukünftigen nicht vergleichbar. Die bestehenden Bahnsteige weisen heute eine Breite von ca. 2,20 m (Richtung Weiden West) bzw. ca. 2,00 m (Richtung Bensberg) auf. Die neuen Bahnsteige werden mit einer Breite von ca. 4,28 m (Richtung Weiden West) bzw. 4,57 m (Richtung Bensberg) geplant. Auch die Aufstellflächen an den Querungen weisen größere Breiten auf als heute. So können sich die kurzzeitig auftretenden großen Fahrgastmengen (z. B. beim Stadionverkehr) besser verteilen und schneller abfließen. Aus den vorgenannten Sicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 11. „Die Aufstellfläche vor dem Restaurant Aphrodite sollte ebenfalls in Richtung Osten (Stadt) erw eitert w erden. In den Plänen fehlt die Bushaltestelle der Linien 141, 143 und 144 Richtung Bocklemünd / Lövenich. Diese Haltestelle muss in den Plänen aufgenommen w erden, da sie existiert und w eiterhin gebraucht w ird. Die Fläche dafür kann durch eine Verringerung der Fläche im nordw estlichen Bereich (am Restaurant Taco) erreicht w erden.“ Antwort der Verwaltung: Es wird davon ausgegangen, dass hiermit eine Vergrößerung der östlichen Fußgängeraufstellfläche für die Querung der Straße Alter Militärring und der Umbau der vorhanden Busbucht zu einem Buskap gemeint ist. Der Vorschlag kann im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 12. „Durch die vorgelegten Planungen ist ein Verlust von bis zu 13 Bäumen zu befürchten. Das ist nur im absoluten Ausnahmefall hinnehmbar. Bei unabw endbarer Fällung der Bäume sind die Ausgleichspflanzungen ortsnah 6 vorzunehmen. Aus unserer Sicht könnten sich neue Bäume beispielsw eise an folgenden Stellen anbieten: ehemaliger Rechtsabbieger von Alter Militärring auf Aachener Straße an der Nordseite des neuen Buskaps Alter Militärring in Richtung Vogelsang neben dem Wohnheim Campus Müngersdorf.“ Antwort der Verwaltung: Der Vorschlag kann im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden. Wie im Fachgespräch erläutert, wurde bereits eine Regelkontrolle der Bestandsbäume auf den Bahnsteigen gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand nicht erhaltungswürdig und soll gefällt werden. Ausgleichspflanzungen sollen möglichst in der Nähe erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, werden an einem anderen Standort Ausgleichspflanzungen vorgenommen. Die genauen Baumstandorte werden im Verlauf der weiteren Planung und der Genehmigung festgelegt. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 13. „Es w ird die Prüfung einer Vergrößerung und Optimierung der Aufstellflächen an den Kreuzungen Alter Militärring und Zu-und Abfahrten Neuer Militäring angeregt, w obei der Fahrradverkehr bei Schulbeginn und Schulschluss sow ie die Veranstaltungen im Müngersdorfer Stadion zu berücksichtigen sind. Ebenso sind die Ampelschaltungen den unterschiedlichen Gegebenheiten anzupassen.“ Antwort der Verwaltung: Der Vorschlag kann im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Aufstellflächen teilweise zum Planfeststellungsbereich des Projekts „Anschluss Militärringstraße/ Stolberger Straße + Aachener Straße“ gehören und somit im Rahmen der Planungen zur Ost-West- Achse nicht angepasst werden können. Im Steuerungskonzept ist derzeit vorgesehen, dass der Geh- und Radweg, der auf der Südseite der Aachener Straße parallel verläuft, gemeinsam mit der Hauptrichtung freigegeben wird, so dass eine möglichst lange Freigabezeit entsteht, in der alle Teilfurten gequert werden können. Der Rechtsabbieger von der Militärringstraße in die Aachener Straße wird im Anschluss zur Hauptrichtung parallel zum Linksabbieger von der Aachener Straße in die Straße Alter Militärring geschaltet. In dieser Phase können auch die Fahrgäste von den Nebenanlagen die Haltestelle erreichen, so dass im Zugang zur Haltestelle möglichst geringe Wartezeiten entstehen. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 14. „Radw ege und Radw egfurten sind nach den aktuellen Richtlinien zu planen.“ Antwort der Verwaltung: Die Planungen zur Ost-West-Achse erfolgen auf Basis der geltenden Richtlinien. 7 Hierbei ist zu beachten, dass die Radwege und Radfurten im Bereich Alter Militärring teilweise zum Planfeststellungsbereich des Projekts „Anschluss Militärringstraße/ Stolberger Straße + Aachener Straße“ gehören und somit im Rahmen der Planungen zur Ost-West-Achse nicht angepasst werden können. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. Haltestelle Rheinenergiestadion 15. „Die Bezirksvertretung Lindenthal w eist erneut darauf hin, dass die Breite des Bahnsteiges Richtung Innenstadt mit 3,50m für das Fahrgastaufkommen nach Veranstaltungen im Müngersdorfer Stadion nicht ausreichend ist.“ Antwort der Verwaltung: Eine Verbreiterung des Bahnsteigs ist aufgrund technischer Zwangspunkte, wie der vorhandenen Gleistrasse und des angrenzenden Parkhauses, nicht möglich. Der Bahnsteig ist für den regulären Linienbetrieb ausreichend dimensioniert. Für den Stadionbetrieb steht die Sonderhaltestelle Stadion zur Verfügung, deren Kapazität im Rahmen des Projektes Ost-West-Achse erweitert werden soll. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 16. „Die Zuw egung vom Oskar-Rehfeld-Weg mit Kreuzung der Parkhausausfahrt ist mit 4,00m zu schmal und sollte verbreitert w erden.“ Antwort der Verwaltung: Eine Verbreiterung der Zuwegung ist aufgrund technischer Zwangspunkte, wie der vorhandenen Gleistrasse und des angrenzenden Parkhauses, nicht möglich. Im weiteren Verlauf Richtung Stadion müsste zudem in den vorhandenen Baumbestand eingriffen werden. Die Querung ist für den regulären Linienbetrieb ausreichend dimensioniert. Für den Stadionbetrieb steht die Sonderhaltestelle Stadion zur Verfügung, deren Kapazität im Rahmen des Projektes Ost-West-Achse erweitert werden soll. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 17. „In Fahrtrichtung Weiden sollte zur Komfortverbesserung großzügige Überdachungen für die w artenden Fahrgäste geschaffen w erden.“ Antwort der Verwaltung: Eine Erhöhung der Anzahl an Fahrgastunterständen (FGU) wurde im Rahmen der Planung bereits an den einzelnen Haltestellen geprüft. Die Anzahl der geplanten FGU orientiert sich am Bestand und der zu erwartenden Zunahme der Fahrgastzahlen an den Haltestellen. Aus diesem Grund werden auf 8 dem Bahnsteig Richtung Weiden zwei FGU umgesetzt. Zusätzliche FGU sind für den Regelbetrieb nicht erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 18. „Die im Fachgespräch zugesagte Vorstellung der Pläne für die Stadionbahnsteige w erden der Bezirksvertretung Lindenthal zeitnah vorzustellen.“ Antwort der Verwaltung: Die Planungen an der Haltestelle Stadion, welche bei Veranstaltungen im Stadion zusätzlich bedient wird, sollen im Rahmen des 10. politischen Begleitgremiums und des 10. Fachgesprächs vsl. im 1. Quartal 2025 vorgestellt werden. 19. „Verzicht auf die Wendeanlage Melaten und Einbau von Weichen zum Gleisw echseln. Damit w erden die Bedürfnisse des Verkehrsunternehmens ausreichend erfüllt. Die Linie 7 w ird w eiterhin die w ichtige Haltestelle Melaten (Schulen und Hochschule) anfahren und an der Haltestelle Aachener Straße / Gürtel eine Verknüpfung mit der Linie 13 und dem Bus 140 ermöglichen. “ Antwort der Verwaltung: Gem. dem Änderungsantrag zu –„Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse“ (Antrag-Nr. AN/0466/2024) wird die Haltestelle Melaten ohne Wendegleis weitergeplant. -
Anlage 13, Auzug 2011_2024 BV 3 (Lindenthal) TOP 9.2.1 (003)
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 13.11.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 12.11.2024 öffentlich 9.2.1 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aache- ner Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Mili- tärring und Rheinenergiestadion 2011/2024 geänderter Beschluss: Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung für die Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse sowie die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Opti- mierung der Aachener Straße in Braunsfeld wie in der Begründung dargelegt bis zur Leistungsphase 6 HOAI weiterzuführen. Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und die Planungskosten für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca.1.567.052 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.402.546 € brutto. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 1. Für die Haltestelle Universitätsstraße die Variante 3 weiter zu planen. 2. Für die Haltestelle Aachener Straße/Gürtel die Variante 1 weiter zu planen. 3. Die Wendeanlage im Bereich der Haltestelle Aachener Str./Gürtel nicht weiter zu verfolgen. 4. Für die Haltestelle Maarweg die Variante 1 weiter zu planen. 5. Für die Haltestelle Clarenbachstift die Variante 1 weiter zu planen. 6. Für die Haltestelle Eupener Straße die Variante 1 weiter zu planen. 7. Für die Haltestelle Alter Militärring die Variante 1 weiter zu planen. 8. Für die Haltestelle Rheinenergiestadion die Variante 2 weiter zu planen. 9. Die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022 i.V.m. AN/0155/2023) auf Grundlage der Vorstellung im Fachgespräch am 30. Oktober 2023 fortzuführen. Die verkehrliche Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld erfolgt in enger Abstimmung mit den Haltestellenplanun- gen zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse. (Ergänzungsantrag zu TOP 9.2.1 Ost -West-Achse Bereich West von Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, CDU -Fraktion, SPD-Fraktion, Linke und FDP) Weiter beschließt die BV 3 folgende Ergänzungen: Erhöhte Anzahl an Wartehäuser an allen Haltestellen Haltestelle Universitätsstraße Der freilaufende Rechtsabbieger Innere Kanalstraße Richtung Aachener Straße stadtaus- wärts wird aufgehoben, da er zweimal die Sicherheit für den Rad - und Fußverkehr gefähr- det. Es gibt genügend Platz, um einen Rechtsabbiegerspur an der Ampel anzulegen – analog Fahrtrichtung Norden. Haltestelle Aachener Straße/Gürtel Ein weiterer Zugang zum südlichen Bahnsteig in Verlängerung des Überwegs wird einge- richtet. Haltestelle Maarweg Der östliche Z-Überweg wird nicht angelegt, die heutige gradlinige Führung ist zu beizube- halten. Haltestelle Clarenbachstift Die Anlage eines breiten Fußgängerüberwegs (anstelle der Z -Querung) ist am östlichen Ende parallel zu den Radquerungen vorzusehen. Der westliche Überweg in Höhe Clarenbachplatz ist auch als Überweg über die Gleise zu planen und nicht nur als Zugang zu den Bahnsteigen (Es ist in den Plänen nicht erkenn- bar, ob dies so geplant ist.). Der Erhalt der 18 Bäume hat Vorrang, ansonsten sollen die Ausgleichspflanzungen in der Nähe erfolgen. Weiterhin verweist die Be zirksvertretung auf ihre Beschlüsse zur Gestaltung der Neben- anlage am Clarenbachplatz hin. Haltestelle Eupener Straße Die Breite der Querung am nordöstlichen Zugang von der Eupener Straße zur Haltestelle ist zu erweitern (5-6m). Zudem ist hier ist zu ü berprüfen, ob alle Überwege auch über die Gleise geführt werden (Dies ist aus dem Plan nicht erkennbar.). Haltestelle Alter Militärring Der neue westliche Hauptüberweg sollte nicht als Zick -Zack-Überweg gestaltet, sondern gradlinig geführt werden. Ideal wäre eine deutlich größere Breite (z.B. 8 Meter) parallel zum gradlinigen Radweg in beiden Fahrrichtungen der Aachener Straße. Die Aufstellfläche vor dem Restaurant Aphrodite sollte ebenfalls in Richtung Osten (Stadt) erweitert werden. In den Plänen fehlt die Bushaltestelle der Linien 141, 143 und 144 Richtung Bocklemünd / Lövenich. Diese Haltestelle muss in den Plänen aufgenommen werden, da sie existiert und weiterhin gebraucht wird. Die Fläche dafür kann durch eine Verringerung der F läche im nordwestlichen Bereich (am Restaurant Taco) erreicht werden. Durch die vorgelegten Planungen ist ein Verlust von bis zu 13 Bäumen zu befürchten. Das ist nur im absoluten Ausnahmefall hinnehmbar. Bei unabwendbarer Fällung der Bäume sind die Ausgleichspflanzungen ortsnah vorzunehmen. Aus unserer Sicht könnten sich neue Bäume beispielsweise an folgenden Stellen anbieten: ehemaliger Rechtsabbieger von Alter Militärring auf Aachener Straße an der Nordseite des neuen Buskaps Alter Militärring in Rich tung Vogelsang neben dem Wohnheim Campus Müngersdorf Es wird die Prüfung einer Vergrößerung und Optimierung der Aufstellflächen an den Kreu- zungen Alter Militärring und Zu -und Abfahrten Neuer Militäring angeregt, wobei der Fahr- radverkehr bei Schulbeginn u nd Schulschluss sowie die Veranstaltungen im Müngersdor- fer Stadion zu berücksichtigen sind. Ebenso sind die Ampelschaltungen den unterschiedli- chen Gegebenheiten anzupassen. Radwege und Radwegfurten sind nach den aktuellen Richtlinien zu planen. Haltestelle Rheinenergiestadion Die Bezirksvertretung Lindenthal weist erneut darauf hin, dass die Breite des Bahnsteiges Richtung Innenstadt mit 3,50m für das Fahrgastaufkommen nach Veranstaltungen im Müngersdorfer Stadion nicht ausreichend ist. Die Zuwegung vom Oskar-Rehfeld-Weg mit Kreuzung der Parkhausausfahrt ist mit 4,00m zu schmal und sollte verbreitert werden. In Fahrtrichtung Weiden sollte zur Komfortverbesserung großzügige Überdachungen für die wartenden Fahrgäste geschaffen werden Die im Fachgespräch zugesagte Vorstellung der Pläne für die Stadionbahnsteige werden der Bezirksvertretung Lindenthal zeitnah vorzustellen. Verzicht auf die Wendeanlage Melaten und Einbau von Weichen zum Gleiswech- seln. Damit werden die Bedürfnisse des V erkehrsunternehmens ausreichend erfüllt. Die Linie 7 wird weiterhin die wichtige Haltestelle Melaten (Schulen und Hochschule) anfahren und an der Haltestelle Aachener Straße / Gürtel eine Verknüpfung mit der Linie 13 und dem Bus 140 ermöglichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen mit einer Enthaltung (CDU) nicht anwesend: Frau Gruschitz (Grüne), Frau Führer (CDU)
Beratungsverlauf
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10.09.2024
TOP 4.9, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: im ersten Durchgang verwiesen -
07.11.2024
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
12.11.2024
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen -
05.12.2024
TOP 6.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum behandelt
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