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2011/2024

Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.09.2024

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Anlage 11 Stellungnahme KVB mit Plan zur Wendeanlage im Bereich Aachener Straße-Melatengürtel

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 12 Beantwortung der Fragen aus dem Fachgespräch vom 04.07.2024

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Anlage 14 Stellungnahme zum Beschluss der BV Lindenthal

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Anlage 15 Ergänzter Beschlussvorschlag

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Anlage 7 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Eupener Straße

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Anlage 10 Steckbrief mit Plänen Aachener Straße zw. Gürtel und Eupener Straße

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Anlage 2 Übersichtsplan

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Anlage 13, Auzug 2011_2024 BV 3 (Lindenthal) TOP 9.2.1 (003)

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Anlage 9 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Rheinenergiestadion

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Anlage 8 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Alter Militärring

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Anlage 6 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Clarenbachstift

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Anlage 4 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Aachener Straße-Gürtel

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Anlage 5 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Maarweg

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Universitätsstraße

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Ansehen

Anlage 11 Stellungnahme KVB mit Plan zur Wendeanlage im Bereich Aachener Straße-Melatengürtel

8468 Zeichen

Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Ost-West-Achse Bereich West 
15. Juli 2024 
1/1 
 
 
 
Wendeanlage Aachener Straße/ Gürtel und Gleiswechsel 
westlich und östlich der Haltestelle Universitätsstraße als 
Alternative zur Wendeanlage Melaten 
 
Im Zuges des Umbaus der Ost-West-Achse im Innenstadtbereich und der damit 
einhergehenden Bündelung der Stadtbahntrasse in der Aachener Straße wird 
zukünftig die Wendeschleife im Bereich des Eisenbahnrings, westlich der Haltestelle 
Moltkestraße, entfallen. Die Anlage wird derzeit als Wendemöglichkeit für 
Kurzfahrten der Linie 7 und für eine betrieblich flexible Reaktion auf Störereignisse 
genutzt. 
 
Als Ersatz für diese Wendemöglichkeit wurde eine neue Wendeanlage östlich der 
Haltestelle Melaten geplant. Neben der betrieblichen Flexibilität sollte die 
Wendeanlage dazu dienen, Betriebskosten einzusparen. 
 
Die Fahrgastnachfrage für die Fahrten der Linie 7 durch die Ziele im Bereich des 
Clarenbachkanals (Schule, Universität) erfordert werktags tagsüber einen 10-
Minuten-Takt bis zur Haltestelle Universitätsstraße. Über diese Haltestelle hinaus 
werden die Fahrten der Linie 7 heute bis zur Haltestelle Aachener Straße/ Gürtel 
geführt, da erst mit dem Betriebshof West eine Wendemöglichkeit westlich der 
Universitätsstraße besteht. 
 
Mit der neuen Wendeanlage Melaten könnte künftig jede zweite Fahrt der Linie 7 
an der Haltestelle Universitätsstraße enden. Durch einen um etwa 1,5 km 
verkürzten Fahrweg und damit kürzeren Umlaufzeiten würden dauerhafte 
Kosteneinsparungen realisiert, die als Nutzen den einmaligen Investitionen in die 
Wendeanlage gegenüberstünden. 
 
Eine Wendeanlage westlich der Aachener Straße/ Gürtel befände sich in 
unmittelbarer Nähe zur Wendeanlage im Betriebshof West und hätte demzufolge 
wenig zusätzlichen Nutzen. Dem geringen zusätzlichen Nutzen stehen die hohen 
Investitionskosten der Wendeanlage gegenüber. Daneben führt eine Wendeanlage 
westlich der Haltestelle Aachener Straße/ Gürtel aufgrund der erforderlichen 
Aufweitung der Gleise zu einer ungünstigeren Gleisgeometrie. 
 
Die KVB empfiehlt daher, auf eine Wendeanlage westlich der Haltestelle Aachener 
Straße/ Gürtel zu verzichten. 
 
Die Gleiswechsel westlich und östlich der Haltestelle Universitätsstraße als 
Alternative für die Wendeanlage Melaten werden für die betriebliche Flexibilität, auf 
Störereignisse zu reagieren, benötigt.

813
2966 6
2090 6
1984 6
1198
2839
103
1985 6
1476
1478
1352
999
614
1475
2091 6
1095
354
534
1479
1986 6
613
101 30
2093 6
812
984
101 26
2433
103
101 27
1480
1477
101 25
1356
1392
2850 6
1351
985
2435
103
3447 6
156
1089
2089 6
998
T.
INFO
INFO
INFO
PAut
M
W
T
M
M
A
Bank
M
M
M
M
PAut
M
M
M
A
M
W
T
M
M
A
PAut
W
T
WT
WT
T.
T.
IND
IND
IND
IND
2,25
75
3,00
3,00
3,00
4,00
75
3,00
3,00
3,00
3,00
3,25
3,25
3,00
3,00
2,50
75 2,50
75 3,25
3,25
1,35
2,12
50
3,50
3,20
3,00
3,10
2,00
75 3,00
5,63
3,25
3,25
2,00
75 3,00
5,61
4,00
4,00
6,00
xx
NL=80 m
Umgestaltung der Nebenanlagen erfolgt durch die Stadt Köln
2,5 % 2,5 % 2,5 %
2,5 % 2,5 % 2,5 %
EW
 100 - 1:7
7201-7204
EW
 100 - 1:6
7202-7203
EW
 100 - 1:6
7204-7203
R=∞0+000,000
R=∞
R=3200+029,828
R=320
A=56,5690+045,480
A=56,569
R=∞0+055,480
R=∞
A=56,5690+208,038
A=56,569
R=3200+218,038
R=320
A=56,5690+229,260
A=56,569
A=56,5690+239,260
A=56,569
R=3200+249,260
R=320
A=56,5690+260,425
A=56,5690+270,425
A=56,569
A=56,569
R=320
R=320
A=56,569
A=56,569
A=56,569
A=56,569
R=320
R=320
A=56,569
A=56,569
R=∞
R=∞
R=600
R=600
R=∞
R=∞
R=600
R=600
R=100
R=100
R=∞
R=∞
R=100
R=100
R=∞
R=∞
R=∞
R=∞
R=100
R=100
R=∞
R=∞
R=100
R=100
R=∞R=∞
R=∞
R=∞
R=100
R=100
74 2,50
75
3,10
3,00
1,85
1,90
1,00 1,35
3,25
1,85
3,00
3,00
2,00
75
2,50
10,00
5,00
80,00
5,00
3,12
3,12
4,00
Schacht verschieben Schacht verschieben
TA Bahnstrom verschieben
Parkstreifen
Mastgasse
1,35
2,13
W
C
1,55
1,55
TA
58 2,20
1,51
Köln, 06.06.24
               - AA
Datei:
Plan Nr.:
\\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\
OWA1_18AS_V_VP_LP_1904_0_V_.PLT\OWA1_04AG_V_VP_LP_1904_b_V_Lageplan
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Skunca
Skunca
Skunca
04/2024
04/2024
04/2024
06.06.24
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04AG V VP LP 1904 b V
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:100
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Aachener Str./Gürtel
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Kehrgleis - Vorplanung
Ost-West-Achse
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt  gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
geschlossenem Oberbau
gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. /
mit Grundstückszufahrten vorh.
Zaun / Mauer vorh. / 
Geländer gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz / Schrammbord  gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand  gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
2,50%
Querneigung gepl.
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Öfftl. Beleuchtung /
Hst. Beleuchtung  vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh.  / gepl.
Kablelschacht groß, klein /
Schaltkasten / Trafo  vorh.
Kabelschacht / Schaltkasten
gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmastv  vorh.
Poller / Fahrleitungsmast / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh.  / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh.  / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh.  / gepl.
Anschlagtafel vorh.  / gepl.
LSA vorh. / gepl.
Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAutFAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera /Schlüsselschalter 
Fernsprecher / Fahrsignal
gepl.
Koppelspule gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliche Altlasten
Besondere Bahnkörper mit
geschottertem Oberbau
gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
begrüntem Oberbau
gepl. / vorh.
256,593 m
-3,153 %
273,353 m
+6,750 %
H = 1.414,000 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Bau-km,
Halbmesser, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
Haltestellenschild vorh. / gepl.
Noppenplatten / Rippenplatten
 gepl.
Rückbau
Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.)  
gepl.
Fahrbahn (Deckensanierung) gepl.
Kleinpflaster/ Rasengitter gepl.
FGU FGU vorh. / gepl.
Schild

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1075 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Im 3. Quartal 2022 fand über die Plattform „Meinung für Köln“ eine systematische 
Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Im weiteren Planungsverlauf werden die Anregungen bzw. Anmerkungen 
der Bürger/innen nach Möglichkeit berücksichtigt. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 12 Beantwortung der Fragen aus dem Fachgespräch vom 04.07.2024

16895 Zeichen

1 
 
Anlage 12 
 
Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-
Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, 
Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und 
Rheinenergiestadion 
2011/2024 
 
Beantwortung der Fragen aus dem Fachgespräch am 04.07.2024 
 
Allgemein 
 
1. „Warum sollen weitere Beschlüsse für den Bereich West der Ost-West-Achse 
gefasst werden, obwohl für den Bereich Innenstadt noch keine Alternative 
beschlossen wurde? Möglicherweise ergeben sich durch die 
Beschlussfassung für den Bereich Innenstadt Änderungen für den Bereich 
West (z. B. an der Haltestelle Universitätsstraße).“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Auf Basis des Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 
1137/2019) wurde die Verwaltung u. a. damit beauftragt, die 14 oberirdischen 
Haltestellen im Bereich West (Haltestelle Universitätsstraße bis Haltestelle Weiden 
West) zur Kapazitätserweiterung zu verlängern. Die Beauftragung umfasst die 
Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI. Für den Bereich West 
liegt somit ein separater Planungsauftrag vor. Die derzeitige Beschlusslage ist 
unabhängig vom Variantenentscheid in der Innenstadt. 
 
 
2. „Wird den Beteiligten am Fachgespräch die Präsentation zur Verfügung 
gestellt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Präsentation zum Fachgespräch wurde auf der Internetseite der Ost-West-Achse 
im Download Bereich unter der Überschrift „Fachgespräche mit Politik“ veröffentlicht 
(Downloads: Ausbau der Ost-West-Achse Köln - OWA Köln (ostwestachse.koeln)). 
 
 
Haltestelle Universitätsstraße 
 
3. „Wie kann zukünftig aus Westen kommend in Richtung Norden gefahren 
werden, wenn der indirekte Linksabbieger ("Schweineohr") entfällt.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Als Ersatz für den entfallenden indirekten Linksabbieger ist östlich der Kreuzung ein 
neuer Wender geplant, um aus Westen kommend auch zukünftig nach Norden 
fahren zu können.

2 
 
4. „Der neue Wender auf der Aachener Straße östlich der Kreuzung ist nicht 
erforderlich. Um von Westen in Richtung Norden zu fahren, ist der Wender auf 
der Universitätsstraße südlich der Kreuzung ausreichend.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht umgesetzt. 
Der neue Wender auf der Aachener Straße dient u.a. als Ersatz für den entfallenden 
indirekten Linksabbieger im südöstlichen Quadranten („Schweineohr“). Darüber 
hinaus kann der neue Wender für die Fahrt aus Richtung Süden nach Westen 
genutzt werden. 
Um die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Planungen zu ermitteln, wurde 
eine Verkehrsuntersuchung beauftragt. Für den Bereich West wird mit einer 
Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung im Jahr 2030 ausgegangen (Planfall 
2030). Die Verkehrsuntersuchung zeigt für den Planfall 2030 für den Knotenpunkt 
Aachener Straße/Innere Kanalstr./Universitätsstraße folgende Ergebnisse:  
- Der Wender auf der Universitätsstraße weist in der Abendspitze eine mangelhafte 
Verkehrsqualität (Qualitätsstufe E) auf. Würde der Wender auf der Aachener Straße 
entfallen, müsste der Wender auf der Universitätsstraße zusätzlich den Verkehr von 
Westen nach Norden aufnehmen. Durch die zusätzlichen Verkehre würde der 
Knotenpunkt überlastet werden. Es ist wahrscheinlich, dass die vorhandene Länge 
des Wendefahrstreifens nicht ausreichend ist und damit eine Beeinträchtigung der 
sehr stark belasteten Hauptrichtung nicht auszuschließen ist.  
- An dem Wender auf der Inneren Kanalstraße werden in der Morgenspitze 
Rückstauungen bis zur Fußgängerfurt prognostiziert. Würde der Wender auf der 
Aachener Straße entfallen, müsste der Wender auf der Inneren Kanalstraße 
zusätzliche Verkehre von Süden nach Westen aufnehmen. Durch die zusätzlichen 
Verkehre könnten Rückstauungen bis in die Fußgängerfurt und darüber hinaus in 
den Kreuzungsbereich entstehen, die das Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden 
erhöht. 
 
 
5. „Die Anordnung der Bahnsteige soll eine zukünftige Stadtbahn auf der Inneren 
Kanalstraße berücksichtigen. Die Bahnsteige sollen deshalb jeweils in 
Fahrtrichtung hinter dem Knotenpunkt angeordnet werden.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht umgesetzt. 
Es können nur bestehende Beschlüsse des Verkehrsausschusses bzw. Rates sowie 
vorhandene Planungen berücksichtigt werden. 
 
 
6. „Im Hinblick auf den Variantenentscheid Innenstadt, insbesondere auf die 
neuen Planungsvorschläge durch die Politik, soll die Entscheidung zur 
Universitätsstraße zurückgestellt werden, um sich alle Optionen in dem 
Bereich noch offen zu halten.“ 
 
Antwort der Verwaltung:

3 
 
Mit dem erweiterten Planungsbeschluss sollen die von der Verwaltung 
vorgeschlagenen Varianten bestätigt werden. Der Baubeginn der Haltestelle 
Universitätsstraße steht noch nicht fest und wird im weiteren Verlauf der Planung 
festgelegt. Im Rahmen des Baubeschlusses, welcher nach der Entwurfsplanung 
eingeholt wird, wird die Planung erneut vorgelegt. 
 
 
7. „Durch den Entfall des Haltestellenzugangs auf Höhe der Haselbergstraße 
ergeben sich längere Fußwege und eine schlechtere Anbindung an das 
nördlich gelegene Quartier.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das liegt daran, dass der Grünstreifen zwischen der Stadtbahn und den Fahrstreifen 
auf Höhe der Haselbergstraße nicht breit genug ist, um eine Fußgängerquerung 
einzurichten. Zudem kann der Linksabbiegestreifen nicht verkürzt werden, der zu der 
Wendemöglichkeit für den Straßenverkehr führt. Das Verkehrsaufkommen ist dafür 
zu hoch. Auch eine Unterbrechung des Linksabbiegestreifens für eine 
Fußgängerquerung ist nicht möglich. Mit der Planung wird von der Piusstraße aus 
eine direkte Anbindung des Bahnsteigs stadteinwärts neu geschaffen. 
 
 
8. „Die neue östliche Querung am Bahnsteig ist nicht ausreichend dimensioniert.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Vorschlag wird im weiteren Verlauf der Planung geprüft.  
Eine Verbreiterung der Querungen über die Aachener Str. im Norden und Süden ist 
vsl. möglich. Dabei soll der vorhandene Baumbestand geschützt werden. 
 
 
Haltestelle Aachener Straße/Gürtel 
 
9. „Der barrierefreie Ausbau der Bahnsteige der Linie 13 sollte möglichst zeitnah 
umgesetzt werden.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für die Planung und Durchführung dieses Großprojektes ist der Aufbau einer 
verwaltungsinternen Projektgruppe erforderlich. Die zur Koordinierung der Planung 
und Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Stellen und Personalkapazitäten 
sind bei den beteiligten Ämtern im Dezernat für Mobilität (Amt für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau, Amt für Verkehrsmanagement, Amt für Straßen- und 
Radwegebau, Amt für Verkehrsmanagement) nicht vorhanden und wurden bislang 
nicht eingerichtet. Somit können derzeit noch keine weiteren Schritte für dieses 
Projekt unternommen werden (siehe hierzu auch Sachstand ÖPNV-Netzentwicklung 
Dez. 2023). 
 
10. „Können die Bahnen der Linie 1 zukünftig Richtung Innenstadt sowohl westlich 
als auch östlich der Kreuzung einen Fahrgastwechsel durchführen?“

4 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht umgesetzt.  
Zwei Fahrgastwechsel Richtung Innenstadt würden die Fahrzeit auf der Linie 1 
insgesamt verlängern. Dies wird als nicht sinnvoll erachtet. 
 
 
Haltestelle Maarweg 
 
11. „Wann wird der Radweg im Maarweg saniert?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu der Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage möglich. 
Bei der Planung der Haltestelle Maarweg wurde für im Bereich des Knotenpunkts 
Aachener Straße/Maarweg/Kitschburger Straße Handlungsbedarf im Bereich der 
Radverkehrsführung festgestellt. Die vorliegende Planung sieht deshalb eine 
fahrbahnseitige Radverkehrsführung mit einem 2,50 m breiten Radfahrstreifen vor. 
Der Bestandsradweg im Maarweg würde im Rahmen des Projekts Ost-West-Achse 
dem Gehweg zugeschlagen werden und entsprechend umgebaut werden. Aufgrund 
der nun vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung sind jedoch noch 
weitere Abstimmung bezüglich der Radverkehrsführung erforderlich.  
 
12. „Die Querung am östlichen Ende des Bahnsteigs soll als gerade Querung 
ausgebildet werden.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht umgesetzt. 
Geradlinige Querungen gelten allgemein hin als weniger sicher als Z-Querungen, da 
der Blick nicht mehr auf die entgegenkommende Bahn gerichtet wird. Durch die Lage 
der Haltestelle in Mittellage könnte es bei unterschiedlicher Signalstellung 
(Fußgänger über Fahrbahn frei, Gleis gesperrt) außerdem zu Fehldeutungen 
kommen, falls fälschlicherweise der in gleicher Blickachse angeordnete Signalgeber 
für die Straßenquerung bei der Gleisquerung beachtet wird. 
 
Haltestelle Clarenbachstift 
 
13. „Für eine Stadtbahn auf der HGK-Trasse („Klüttenbahn“) liegen Beschlüsse 
von 3 Bezirksvertretungen vor. Welches Gremium beschließt die Umsetzung 
neuer ÖPNV-Projekte?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Bezirksvertretungen können keine stadtweiten Beschlüsse fassen. Die Gremien 
hierfür sind der Verkehrsausschuss und der Rat. 
 
 
14. „Warum wird die gerade Radquerung nicht westlich der Haltestelle an der 
HGK-Trasse umgesetzt?“

5 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht umgesetzt. 
Die Signalisierung östlich der HGK-Trasse darf nicht verändert werden, da ansonsten 
ein Planfeststellungsverfahren für die HGK -Trasse ausgelöst wird. D.h. eine 
Radwegquerung neben der HGK-Trasse und somit die gesamte Haltestelle müssten 
deutlich weiter nach Osten verschoben werden, wodurch sich, ungeachtet des 
erheblichen Aufwandes, der ohnehin bereits reduzierte Abstand zwischen den 
Haltestellen Maarweg und Clarenbachstift weiter verkleinern würde.  
 
 
15. „Kann der Entfall der Wender durch die benachbarten Wender kompensiert 
werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Aussage wird bestätigt. 
Als Ersatz für die Wender am Clarenbachstift dienen die Wender an der Eupener 
Straße (Fahrtrichtung Innenstadt) und an der Fürst-Pückler-Straße (Fahrtrichtung 
Weiden).  
Um die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Planungen zu ermitteln, wurde 
eine Verkehrsuntersuchung beauftragt. Für den Bereich West wird mit einer 
Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung im Jahr 2030 ausgegangen (Planfall 
2030). 
Die Verkehrsuntersuchung zur Ost-West-Achse zeigt, dass der Wender an der 
Eupener Straße im Planfall 2030 in der Morgenspitze moderate Wartezeiten aufweist 
(Qualitätsstufe C). Auch in der Abendspitze ist der Verkehrszustand hier stabil 
(Qualitätsstufe C). 
An dem Wender an der Fürst-Pückler-Straße wird in der Morgenspitze eine 
befriedigende Verkehrsqualität (Qualitätsstufe C) und in der Abendspitze ein guter 
Verkehrszustand (Qualitätsstufe B) prognostiziert. In Einzelfällen kann der Rückstau 
bedingt durch den Bahnvorrang kurzzeitig länger sein als die Aufstelllänge des 
Fahrstreifens. 
Die benachbarten Wender können also die zusätzlichen Verkehre durch den Entfall 
der Wender am Clarenbachstift aufnehmen. 
 
 
Haltestelle Eupener Straße 
 
16. „Warum werden keine Radfahrstreifen zwischen Eupener Straße und Alter 
Militärring geplant?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Mit dem Beschluss zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener 
Straße in Braunsfeld (Vorlage-Nr. 2431/2022) wurde die Verwaltung beauftragt, auf 
der Aachener Straße zwischen Melatengürtel/Stadtwaldgürtel und Eupener Straße 
Radfahrstreifen im Bereich des heutigen Busfahrstreifens zu planen. Mit dem damit 
einhergehenden Entfall der Radwege in den Nebenanlagen, können die dortigen

6 
 
Gehwege verbreitert werden, die im Bestand die Regelbreite für Gehwege von 
2,50 m in weiten Teilen deutlich unterschreiten. Zusätzlicher Optimierungsbedarf 
ergibt sich aus der Vielzahl von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben und den 
daraus resultierenden verkehrlichen Wechselwirkungen, die im Bestand immer 
wieder zu Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr, aber auch mit dem ruhenden 
Kfz-Verkehr führen.  
Zwar bestünde zwischen Eupener Straße und Militärringstraße ebenfalls die 
Möglichkeit im Bereich des Busfahrstreifens einen Radfahrstreifen umzusetzen, 
allerdings bestehen hier aufgrund der breiteren Nebenanlagen und der 
überwiegenden Wohnbebauung weniger Konflikte. Aus diesem Grund wurde im 
Fachgespräch mit den politischen Vertretern und den Verbänden abgestimmt, in 
diesem Bereich die vorhandene Radverkehrsführung beizubehalten. 
 
 
17. „Warum wird ein separater Rechtsabbieger in die Meister-Johann-Straße 
geplant?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Bestand sind zwischen Eupener Straße und Militärringstraße 3 Fahrstreifen pro 
Richtung vorhanden, wovon jeweils ein Fahrstreifen zeitweise als Busfahrstreifen 
genutzt wird. Mit der Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung ist der 
Busfahrstreifen nicht mehr erforderlich. Aus diesem Grund sieht die Planung den 
dritten Fahrstreifen als Abbiegestreifen für die angrenzenden Straßen vor. 
 
 
Haltestelle Alter Militärring 
 
18. „Wie wird die Möblierungszone gestaltet? Was passiert mit dem Taxistand?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
In der Möblierungszone an der Aachener Straße (Südseite, westlich Militärringstraße) 
werden Gehwegplatten verlegt. Derzeit sind keine Möblierungen wie beispielsweise 
Bänke o.ä. geplant. Aktuell wird in diesem Bereich auch kein Erfordernis gesehen, 
Abstellanlagen für Fahrräder vorzusehen. Diese könnten bei Bedarf nachgerüstet 
werden. 
Der Taxistand bleibt in seiner Lage nahezu unverändert. Um ausreichende Breiten in 
den Nebenanlagen zu erzielen, wird der Fahrbahnrand angepasst und der Taxistand 
verschmälert. Demzufolge wird er künftig eine Breite von 2,00 m besitzen. 
 
 
19. Mit dem Projekt OWA wird zwischen Auf dem Hügel und Alter Militärring ein 
Zweirichtungsradweg geplant, um eine bessere Erreichbarkeit für das 
Gymnasium Müngersdorf sicherzustellen. Seitens der Elternschaft wird 
gewünscht diesen Zweirichtungsradweg von Alter Militärring bis Herbesthaler 
Straße zu verlängern, um die Wege zu den dortigen Wohngebieten für die 
Schülerschaft zu verringern. Kann diese Forderung umgesetzt werden?

7 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Rahmen des Projektes „Anschluss Militärringstraße/ Stolberger Straße + 
Aachener Straße“ werden auf der nördlichen Seite der Aachener Straße nur 
geringfügige Anpassungen im Bereich der neuen Gleisquerung vorgenommen. Eine 
Planung eines Zweirichtungsradweges liegt außerhalb des Plangebietes gemäß 
Planfeststellungsverfahren.  
Im Rahmen des Projekts Ost-West-Achse werden zusätzliche Abbiegemöglichkeiten 
geschaffen, sodass auch für den Schülerverkehr alternative Radverbindungen 
geschaffen werden. 
 
 
20. „Der Bürgerverein Köln-Müngersdorf sollte vor der Eingabe des erweiterten 
Planungsbeschlusses in die politischen Gremien über den aktuellen Stand der 
Planungen an der Haltestelle Alter Militärring informiert werden.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Mit E-Mail vom 11.07.2024 sind dem Bürgerverein Köln-Müngersdorf der aktuelle 
Lageplan und Erläuterungen zur Planung übermittelt worden. 
 
 
Haltestelle Rheinenergiestadion 
 
21. „Die Umlaufsperre im Peter-Günther-Weg muss für Lastenräder passierbar 
sein.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Umlaufsperre wurde so geplant, dass sie für Lastenräder passierbar ist. 
 
 
22. Die Breite der Bahnsteige ist für das Verkehrsaufkommen an Spieltagen nicht 
ausreichend. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Planung an der Haltestelle wird im Rahmen des 10. politischen Begleitgremiums 
und des 10. Fachgesprächs im Oktober nochmal thematisiert. 
 
 
Haltestelle Junkersdorf 
Hinw eis: Die Haltestelle Junkersdorf ist nicht Teil dieser Vorlage für den erw eiterten 
Planungsbeschluss. Im Fachgespräch w urde dennoch ein aktueller Planungsstand 
zu der neuen Variante präsentiert. 
 
23. „Der BIG Junkersdorf sollte vor der Eingabe des erweiterten 
Planungsbeschlusses in die politischen Gremien über den aktuellen Stand der 
Planungen an der Haltestelle Junkersdorf informiert werden.“ 
 
Antwort der Verwaltung:

8 
 
Sobald die Vorplanung abgeschlossen ist, werden der BIG Junkersdorf vor Eingabe 
in die politischen Gremien der aktuelle Lageplan und Erläuterungen zu der neuen 
Variante übermittelt. 
 
 
24. „Mit der Vorlage zur Haltestelle Junkersdorf sollen die jeweiligen Vor- und 
Nachteile der alten und neuen Variante dargestellt werden. Dabei soll u.a. auf 
die Kosten und die Auswirkungen auf den KVB-Betrieb eingegangen werden.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Mit Eingabe des erweiterten Planungsbeschlusses in die Gremien wird der Vorlage 
eine Anlage mit den entsprechenden Informationen beigefügt.  
 
 
25. „Können die Taxistände im Rahmen der Planungen barrierefrei ausgebaut 
werden? Können dabei die Taxistände dabei so angeordnet werden, dass 
eine Ausfahrt für alle Taxen jederzeit möglich ist? Derzeit ist die Ausfahrt nur 
für das erste Taxi möglich.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Vorschlag wird nicht umgesetzt 
Die Taxistände liegen außerhalb des Planungsbereiches der Ost-West-Achse.

Anlage 14 Stellungnahme zum Beschluss der BV Lindenthal

19152 Zeichen

1 
 
Anlage 14 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussempfehlung der 
Bezirksvertretung Lindenthal vom 07.11.2024 betreffend Erweiterter 
Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, 
Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, 
Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und 
Rheinenergiestadion, 2011/2024 
 
Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Beschlusspunkten wie folgt Stellung: 
 
1. „Erhöhte Anzahl an Wartehäuser an allen Haltestellen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Erhöhung der Anzahl an Fahrgastunterständen (FGU) wurde im Rahmen der 
Planung bereits an den einzelnen Haltestellen geprüft. 
Die Anzahl der geplanten FGU orientiert sich am Bestand und der zu erwartenden 
Zunahme der Fahrgastzahlen an den Haltestellen.  
Aus diesem Grund werden an den Haltestelle Universitätsstraße, Aachener 
Straße/Gürtel und Alter Militärring auf den Bahnsteigen jeweils drei FGU umgesetzt 
(auf den vorliegenden Plänen teilweise noch nicht dargestellt). Aufgrund des 
geringeren Fahrgastaufkommens sind an den anderen Haltestellen zwei FGU je 
Bahnsteig vorgesehen. Zusätzliche FGU sind aufgrund der zu erwartenden 
Fahrgastzahlen nicht erforderlich. 
 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
 
Haltestelle Universitätsstraße 
 
2. „Der freilaufende Rechtsabbieger Innere Kanalstraße Richtung Aachener 
Straße stadtausw ärts w ird aufgehoben, da er zw eimal die Sicherheit für den 
Rad- und Fußverkehr gefährdet. Es gibt genügend Platz, um einen 
Rechtsabbiegerspur an der Ampel anzulegen – analog Fahrtrichtung Norden.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Rückbau des freilaufenden Rechtsabbiegers und die Planung eines 
Rechtsabbiegefahrstreifens auf der Inneren Kanalstraße wurde im Rahmen des 
Verkehrsgutachtens bereits geprüft. Bei dieser Variante werden in der Morgenspitze 
die Knotenpunkte Aachener Str./Innere Kanalstr./Universitätsstr. und Innere 
Kanalstraße/Hollarstraße mit einer nicht ausreichenden Qualitätsstufe F bewertet. 
Die Rückstaulängen und die Verlustzeit würden im Vergleich zum Bestand so stark 
anwachsen, dass dies verkehrstechnisch nicht mehr vertretbar wäre.  
In diesem Bereich sind stattdessen folgende Optimierungen vorgesehen, um u.a. die 
Verkehrssicherheit für Radfahrende und Zu Fuß Gehende zu erhöhen:

2 
 
 Der von Norden kommende Radweg wird von ca. 1,80 m auf 3,00 m 
verbreitert. Dieser ist im Bereich des Rechtsabbiegers als Aufpflasterung mit 
Rampensteinen vorgesehen, um den Vorrang der Radfahrenden zu 
verdeutlichen und die Geschwindigkeit der Rechtsabbiegenden zu verringern.  
 Die Einfahrt in die Aachener Straße wird in die Signalisierung aufgenommen, 
sodass Rad- und Fußverkehr entlang der Aachener Straße gesichert geführt 
werden. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
 
Haltestelle Aachener Straße/Gürtel 
 
3. „Ein w eiterer Zugang zum südlichen Bahnsteig in Verlängerung des Überw egs 
w ird eingerichtet. Begründung: Der südliche Zuw eg zur Haltestelle von der 
Kreuzung Gürtel zu den Bahnsteigen ist viel zu schmal und muss verbreitert 
w erden. Sonst w ird hier eine Engstelle beim Zu- und Abgängen zu den zw ei 
Bahnsteigen und für die überquerenden Menschen geschaffen. Deren 
Laufw ege w erden deutlich länger als heute, daher sollte ein w eiterer Überw eg 
über die Aachener Straße stadteinw ärts geschaffen w erden.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine weitere Querung zum südlichen Bahnsteig wurde im Rahmen der Planung 
bereits geprüft. 
Da eine zusätzliche Querung in sehr kurzem Abstand zur anderen geplanten 
Querung läge, bestünde ein Sicherheitsrisiko, dass die folgende Querung vom Kfz-
Verkehr fälschlicherweise übersehen werden könnte.  
Aus den vorgenannten Sicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung, dem 
geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
 
Haltestelle Maarweg 
 
4. „Der östliche Z-Überw eg w ird nicht angelegt, die heutige gradlinige Führung ist 
beizubehalten. Begründung: Heute schon haben w ir an dieser Stelle eine 
hohe Anzahl der zu-Fußgehenden – von der Haltestelle und die Straße 
querenden Menschen. Es handelt sich hier um eine der beiden 
Hauptquerungen im Einkaufsviertel Aachener Straße.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Z-Querungen sind aus Sicherheitsgründen als Regelausführung vorgesehen. Dabei 
handelt es sich um eine Vorgabe der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und der 
Bezirksregierung Köln. 
Geradlinige Querungen gelten allgemein hin als weniger sicher als Z-Querungen, da 
der Blick nicht auf die entgegenkommende Bahn gerichtet wird. Geradlinige 
Querungen müssen nach Vorgabe aus Sicherheitsgründen immer durchsignalisiert 
werden, so dass Fehlinterpretationen von in einer Flucht liegenden Signalen 
ausgeschlossen werden. Diese Durchsignalisierungen führen zu Abhängigkeiten

3 
 
zwischen den Signalisierungen der Fahrbahnen und der Signalisierung der 
Gleisquerungen, was in der Folge zu Erhöhung von Wartezeiten – insbesondere bei 
Bahneingriffen – für zu Fuß Gehende führt. 
Aus den vorgenannten Sicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung, dem 
geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
 
Haltestelle Clarenbachstift 
 
5. „Die Anlage eines breiten Fußgängerüberw egs (anstelle der Z-Querung) ist 
am östlichen Ende parallel zu den Radquerungen vorzusehen. Begründung. 
Hier verläuft der Hauptstrom des Fußverkehrs in Braunsfeld, um die Aachener 
Straße zu queren. So w ird eine Stärkung des Einkaufsviertels erreicht.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Z-Querungen sind aus Sicherheitsgründen als Regelausführung vorgesehen. Dabei 
handelt es sich um eine Vorgabe der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und der 
Bezirksregierung Köln. 
Geradlinige Querungen gelten allgemein hin als weniger sicher als Z-Querungen, da 
der Blick nicht auf die entgegenkommende Bahn gerichtet wird. Geradlinige 
Querungen müssen nach Vorgabe aus Sicherheitsgründen immer durchsignalisiert 
werden, so dass Fehlinterpretationen von in einer Flucht liegenden Signalen 
ausgeschlossen werden. Diese Durchsignalisierungen führen zu Abhängigkeiten 
zwischen den Signalisierungen der Fahrbahnen und der Signalisierung der 
Gleisquerungen, was in der Folge zu Erhöhung von Wartezeiten – insbesondere bei 
Bahneingriffen – für zu Fuß Gehende führt. 
Aus den vorgenannten Sicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung, dem 
geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
 
6. „Der w estliche Überw eg in Höhe Clarenbachplatz ist auch als Überw eg über 
die Gleise zu planen und nicht nur als Zugang zu den Bahnsteigen (Es ist in 
den Plänen nicht erkennbar, ob dies so geplant ist.).“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die geplanten Querungen führen sowohl über die beiden Richtungsfahrbahnen als 
auch über die Gleise.  
 
 
7. „Der Erhalt der 18 Bäume hat Vorrang, ansonsten sollen die 
Ausgleichspflanzungen in der Nähe erfolgen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Wie im Fachgespräch erläutert, wurde bereits eine Regelkontrolle der 
Bestandsbäume auf den Bahnsteigen gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie 
durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand nicht erhaltungswürdig und 
soll gefällt werden. Ausgleichspflanzungen sollen möglichst in der Nähe erfolgen.

4 
 
Sollte dies nicht möglich sein, werden an einem anderen Standort 
Ausgleichspflanzungen vorgenommen. Die genauen Baumstandorte werden im 
Verlauf der weiteren Planung und der Genehmigung festgelegt.  
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
 
8. „Weiterhin verw eist die Bezirksvertretung auf ihre Beschlüsse zur Gestaltung 
der Nebenanlage am Clarenbachplatz hin.“  
 
Antwort der Verwaltung: 
Es wird davon ausgegangen, dass hiermit der Antrag Nr. AN/2144/2021 gemeint ist.  
Dieser sieht für die Nebenanlagen der Aachener Straße folgende Maßnahmen vor: 
- Abbau des Betonmasts vor dem Bahnwärterhaus 
- Aufstellen von Fahrradabstellanlagen vor Haus-Nr. 458. 
Der vorhandene Betonmast dient im Bestand für die öffentliche Beleuchtung. Dieser 
soll im Rahmen zurückgebaut und durch einen neuen kleineren Mast ersetzt werden.  
Das Ausweisen von zusätzlichen Flächen zum Fahrradparken konzentriert sich nach 
aktuellen Planungen auf die Restflächen an den östlichen Haltestellenzugängen in 
Höhe Haus-Nr. 456 bzw. 561-565. Mit dem Aufstellen von Fahrradbügeln vor Haus-
Nr. 458 würden Stellplätze entfallen, die gem. Fachgespräch vom 30.10.2023 zum 
Planungsbeschluss „Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener 
Straße in Braunsfeld“ (Vorlage-Nr. 2431/2022) erhalten werden sollen. 
 
 
Haltestelle Eupener Straße 
 
9. „Die Breite der Querung am nordöstlichen Zugang von der Eupener Straße zur 
Haltestelle ist zu erw eitern (5-6m). Zudem ist hier ist zu überprüfen, ob alle 
Überw ege auch über die Gleise geführt w erden (Dies ist aus dem Plan nicht 
erkennbar.). Begründung: Hier erfolgt der Hauptstrom in und zum Gebiet 
Eupener Straße / Stolberger Straße.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die geplanten Querungen führen sowohl über die beiden Richtungsfahrbahnen als 
auch über die Gleise. 
Eine Verbreiterung der Fahrbahnquerung kann im weiteren Verlauf der Planung 
geprüft werden. Die Breite der Gleisquerung darf höchstens 4,00 m betragen, da 
sonst die Z-Querung nicht mehr wirkt. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 
 
 
Haltestelle Alter Militärring 
 
10. „Der neue w estliche Hauptüberw eg sollte nicht als Zick-Zack-Überw eg 
gestaltet, sondern gradlinig geführt w erden. Ideal w äre eine deutlich größere

5 
 
Breite (z.B. 8 Meter) parallel zum gradlinigen Radw eg in beiden 
Fahrrichtungen der Aachener Straße. Begründung: Hohes 
Fahrgastaufkommen im Regelfall und zusätzlich bei Veranstaltungen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Z-Querungen sind aus Sicherheitsgründen als Regelausführung vorgesehen. Dabei 
handelt es sich um eine Vorgabe der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und der 
Bezirksregierung Köln. 
Geradlinige Querungen gelten allgemein hin als weniger sicher als Z-Querungen, da 
der Blick nicht auf die entgegenkommende Bahn gerichtet wird. Geradlinige 
Querungen müssen nach Vorgabe aus Sicherheitsgründen immer durchsignalisiert 
werden, so dass Fehlinterpretationen von in einer Flucht liegenden Signalen 
ausgeschlossen werden. Diese Durchsignalisierungen führen zu Abhängigkeiten 
zwischen den Signalisierungen der Fahrbahnen und der Signalisierung der 
Gleisquerungen, was in der Folge zu Erhöhung von Wartezeiten – insbesondere bei 
Bahneingriffen – für zu Fuß Gehende führt. 
Die Situation im Bestand ist mit der zukünftigen nicht vergleichbar. Die bestehenden 
Bahnsteige weisen heute eine Breite von ca. 2,20 m (Richtung Weiden West) bzw. 
ca. 2,00 m (Richtung Bensberg) auf. Die neuen Bahnsteige werden mit einer Breite 
von ca. 4,28 m (Richtung Weiden West) bzw. 4,57 m (Richtung Bensberg) geplant. 
Auch die Aufstellflächen an den Querungen weisen größere Breiten auf als heute. So 
können sich die kurzzeitig auftretenden großen Fahrgastmengen (z. B. beim 
Stadionverkehr) besser verteilen und schneller abfließen. 
Aus den vorgenannten Sicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung, dem 
geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
 
11. „Die Aufstellfläche vor dem Restaurant Aphrodite sollte ebenfalls in Richtung 
Osten (Stadt) erw eitert w erden. In den Plänen fehlt die Bushaltestelle der 
Linien 141, 143 und 144 Richtung Bocklemünd / Lövenich. Diese Haltestelle 
muss in den Plänen aufgenommen w erden, da sie existiert und w eiterhin 
gebraucht w ird. Die Fläche dafür kann durch eine Verringerung der Fläche im 
nordw estlichen Bereich (am Restaurant Taco) erreicht w erden.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es wird davon ausgegangen, dass hiermit eine Vergrößerung der östlichen 
Fußgängeraufstellfläche für die Querung der Straße Alter Militärring und der Umbau 
der vorhanden Busbucht zu einem Buskap gemeint ist. Der Vorschlag kann im 
Rahmen der weiteren Planung geprüft werden. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 
 
 
12. „Durch die vorgelegten Planungen ist ein Verlust von bis zu 13 Bäumen zu 
befürchten. Das ist nur im absoluten Ausnahmefall hinnehmbar. Bei 
unabw endbarer Fällung der Bäume sind die Ausgleichspflanzungen ortsnah

6 
 
vorzunehmen. Aus unserer Sicht könnten sich neue Bäume beispielsw eise an 
folgenden Stellen anbieten:  
 ehemaliger Rechtsabbieger von Alter Militärring auf Aachener Straße  
 an der Nordseite des neuen Buskaps Alter Militärring in Richtung Vogelsang 
 neben dem Wohnheim Campus Müngersdorf.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Vorschlag kann im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden. 
Wie im Fachgespräch erläutert, wurde bereits eine Regelkontrolle der 
Bestandsbäume auf den Bahnsteigen gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie 
durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand nicht erhaltungswürdig und 
soll gefällt werden. Ausgleichspflanzungen sollen möglichst in der Nähe erfolgen. 
Sollte dies nicht möglich sein, werden an einem anderen Standort 
Ausgleichspflanzungen vorgenommen. Die genauen Baumstandorte werden im 
Verlauf der weiteren Planung und der Genehmigung festgelegt. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 
 
 
13. „Es w ird die Prüfung einer Vergrößerung und Optimierung der Aufstellflächen 
an den Kreuzungen Alter Militärring und Zu-und Abfahrten Neuer Militäring 
angeregt, w obei der Fahrradverkehr bei Schulbeginn und Schulschluss sow ie 
die Veranstaltungen im Müngersdorfer Stadion zu berücksichtigen sind. 
Ebenso sind die Ampelschaltungen den unterschiedlichen Gegebenheiten 
anzupassen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Vorschlag kann im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden. 
Hierbei ist zu beachten, dass die Aufstellflächen teilweise zum 
Planfeststellungsbereich des Projekts „Anschluss Militärringstraße/ Stolberger Straße 
+ Aachener Straße“ gehören und somit im Rahmen der Planungen zur Ost-West-
Achse nicht angepasst werden können. 
Im Steuerungskonzept ist derzeit vorgesehen, dass der Geh- und Radweg, der auf 
der Südseite der Aachener Straße parallel verläuft, gemeinsam mit der Hauptrichtung 
freigegeben wird, so dass eine möglichst lange Freigabezeit entsteht, in der alle 
Teilfurten gequert werden können. Der Rechtsabbieger von der Militärringstraße in 
die Aachener Straße wird im Anschluss zur Hauptrichtung parallel zum Linksabbieger 
von der Aachener Straße in die Straße Alter Militärring geschaltet. In dieser Phase 
können auch die Fahrgäste von den Nebenanlagen die Haltestelle erreichen, so dass 
im Zugang zur Haltestelle möglichst geringe Wartezeiten entstehen. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 
 
 
14. „Radw ege und Radw egfurten sind nach den aktuellen Richtlinien zu planen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Planungen zur Ost-West-Achse erfolgen auf Basis der geltenden Richtlinien.

7 
 
Hierbei ist zu beachten, dass die Radwege und Radfurten im Bereich Alter Militärring 
teilweise zum Planfeststellungsbereich des Projekts „Anschluss Militärringstraße/ 
Stolberger Straße + Aachener Straße“ gehören und somit im Rahmen der Planungen 
zur Ost-West-Achse nicht angepasst werden können. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
 
Haltestelle Rheinenergiestadion 
 
15. „Die Bezirksvertretung Lindenthal w eist erneut darauf hin, dass die Breite des 
Bahnsteiges Richtung Innenstadt mit 3,50m für das Fahrgastaufkommen nach 
Veranstaltungen im Müngersdorfer Stadion nicht ausreichend ist.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Verbreiterung des Bahnsteigs ist aufgrund technischer Zwangspunkte, wie der 
vorhandenen Gleistrasse und des angrenzenden Parkhauses, nicht möglich. Der 
Bahnsteig ist für den regulären Linienbetrieb ausreichend dimensioniert. Für den 
Stadionbetrieb steht die Sonderhaltestelle Stadion zur Verfügung, deren Kapazität im 
Rahmen des Projektes Ost-West-Achse erweitert werden soll. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
 
16. „Die Zuw egung vom Oskar-Rehfeld-Weg mit Kreuzung der Parkhausausfahrt 
ist mit 4,00m zu schmal und sollte verbreitert w erden.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Verbreiterung der Zuwegung ist aufgrund technischer Zwangspunkte, wie der 
vorhandenen Gleistrasse und des angrenzenden Parkhauses, nicht möglich. Im 
weiteren Verlauf Richtung Stadion müsste zudem in den vorhandenen Baumbestand 
eingriffen werden. Die Querung ist für den regulären Linienbetrieb ausreichend 
dimensioniert. Für den Stadionbetrieb steht die Sonderhaltestelle Stadion zur 
Verfügung, deren Kapazität im Rahmen des Projektes Ost-West-Achse erweitert 
werden soll. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
 
17. „In Fahrtrichtung Weiden sollte zur Komfortverbesserung großzügige 
Überdachungen für die w artenden Fahrgäste geschaffen w erden.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Erhöhung der Anzahl an Fahrgastunterständen (FGU) wurde im Rahmen der 
Planung bereits an den einzelnen Haltestellen geprüft. 
Die Anzahl der geplanten FGU orientiert sich am Bestand und der zu erwartenden 
Zunahme der Fahrgastzahlen an den Haltestellen. Aus diesem Grund werden auf

8 
 
dem Bahnsteig Richtung Weiden zwei FGU umgesetzt. Zusätzliche FGU sind für den 
Regelbetrieb nicht erforderlich. 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten 
Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 
 
 
18. „Die im Fachgespräch zugesagte Vorstellung der Pläne für die 
Stadionbahnsteige w erden der Bezirksvertretung Lindenthal zeitnah 
vorzustellen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Planungen an der Haltestelle Stadion, welche bei Veranstaltungen im Stadion 
zusätzlich bedient wird, sollen im Rahmen des 10. politischen Begleitgremiums und 
des 10. Fachgesprächs vsl. im 1. Quartal 2025 vorgestellt werden. 
 
 
19. „Verzicht auf die Wendeanlage Melaten und Einbau von Weichen zum 
Gleisw echseln. Damit w erden die Bedürfnisse des Verkehrsunternehmens 
ausreichend erfüllt. Die Linie 7 w ird w eiterhin die w ichtige Haltestelle Melaten 
(Schulen und Hochschule) anfahren und an der Haltestelle Aachener Straße / 
Gürtel eine Verknüpfung mit der Linie 13 und dem Bus 140 ermöglichen. “ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Gem. dem Änderungsantrag zu –„Erweiterter Planungsbeschluss für die  
Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse“ (Antrag-Nr. AN/0466/2024) wird die 
Haltestelle Melaten ohne Wendegleis weitergeplant.

Anlage 15 Ergänzter Beschlussvorschlag

3896 Zeichen

1 
 
Anlage Nr. 15 
 
Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-
Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, 
Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und 
Rheinenergiestadion 
2011/2024 
 
Aufgrund der geänderten Beschlussfassung der BV Lindenthal aus der Sitzung vom 
12.11.2024, schlägt die Verwaltung vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern: 
 
Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt 
die Verwaltung, im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung für 
die Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, 
Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion zur 
Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse sowie die Planung zur verkehrlichen und 
gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld wie in der 
Begründung dargelegt bis zur Leistungsphase 6 HOAI weiterzuführen. Die Kosten für 
die Öffentlichkeitsarbeit und die Planungskosten für die Leistungsphasen 5 und 6 
HOAI betragen ca. 1.567.052 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 
1.402.546 € brutto. 
 
Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 
 
1. Für die Haltestelle Universitätsstraße die Variante 3 weiter zu planen. 
 
2. Für die Haltestelle Aachener Straße/Gürtel die Variante 1 weiter zu planen. 
 
3. Die Wendeanlage im Bereich der Haltestelle Aachener Str./Gürtel nicht weiter zu 
verfolgen. 
 
4. Für die Haltestelle Maarweg die Variante 1 weiter zu planen. 
 
5. Für die Haltestelle Clarenbachstift die Variante 1 weiter zu planen. 
 
6. Für die Haltestelle Eupener Straße die Variante 1 weiter zu planen, wobei 
folgender Vorschlag der Bezirksvertretung Lindenthal geprüft werden soll: 
a. „Die Breite der Querung am nordöstlichen Zugang von der Eupener 
Straße zur Haltestelle ist zu erw eitern (5-6m).“ 
 
7. Für die Haltestelle Alter Militärring die Variante 1 weiter zu planen, wobei 
folgende Vorschläge der Bezirksvertretung Lindenthal geprüft werden sollen: 
a. „Die Aufstellfläche vor dem Restaurant Aphrodite sollte ebenfalls in 
Richtung Osten (Stadt) erw eitert w erden. In den Plänen fehlt die 
Bushaltestelle der Linien 141, 143 und 144 Richtung Bocklemünd / 
Lövenich. Diese Haltestelle muss in den Plänen aufgenommen w erden, 
da sie existiert und w eiterhin gebraucht w ird. Die Fläche dafür kann

2 
 
durch eine Verringerung der Fläche im nordw estlichen Bereich (am 
Restaurant Taco) erreicht w erden.“ 
b. „Durch die vorgelegten Planungen ist ein Verlust von bis zu 13 Bäumen 
zu befürchten. Das ist nur im absoluten Ausnahmefall hinnehmbar. Bei 
unabw endbarer Fällung der Bäume sind die Ausgleichspflanzungen 
ortsnah vorzunehmen. Aus unserer Sicht könnten sich neue Bäume 
beispielsw eise an folgenden Stellen anbieten:  
• ehemaliger Rechtsabbieger von Alter Militärring auf Aachener Straße  
• an der Nordseite des neuen Buskaps Alter Militärring in Richtung 
Vogelsang  
• neben dem Wohnheim Campus Müngersdorf“ 
c. „Es w ird die Prüfung einer Vergrößerung und Optimierung der 
Aufstellflächen an den Kreuzungen Alter Militärring und Zu-und 
Abfahrten Neuer Militäring angeregt, w obei der Fahrradverkehr bei 
Schulbeginn und Schulschluss sow ie die Veranstaltungen im 
Müngersdorfer Stadion zu berücksichtigen sind. Ebenso sind die 
Ampelschaltungen den unterschiedlichen Gegebenheiten anzupassen.“ 
 
8. Für die Haltestelle Rheinenergiestadion die Variante 2 weiter zu planen. 
 
9. Die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener 
Straße in Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022 i.V.m. AN/0155/2023) auf 
Grundlage der Vorstellung im Fachgespräch am 30. Oktober 2023 fortzuführen. 
Die verkehrliche Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld erfolgt in enger 
Abstimmung mit den Haltestellenplanungen zur Kapazitätserweiterung der Ost-
West-Achse.

Anlage 7 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Eupener Straße

9959 Zeichen

Anlage 7  1 
Anlage 7 
 
Haltestelle Eupener Straße 
 
 
 
Ausgangssituation 
 
Die Haltestelle Eupener Straße ist mit Seitenbahnsteigen westlich der Kreuzung Aachener 
Straße/ Eupener Straße/ Vincenz-Statz-Straße angelegt. Die Seitenbahnsteige verfügen 
über eine Nutzlänge von 65 m und haben eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante. 
Der Bahnsteig Richtung Weiden West hat eine Breite von 1,95 m und der Bahnsteig 
Richtung Bensberg hat eine Breite von 1,85 m. 
 
Die beiden Bahnsteige sind im Kreuzungsbereich für Zufußgehende über signalisierte 
Fahrbahn- und Gleisquerungen erreichbar. Radfahrende queren die Kreuzung über 
markierte Radfurten. Die Vincenz-Statz-Straße ist eine von Süden kommende Einbahnstraße 
mit einem Fahrstreifen. Diese ist für Radfahrende in die Gegenrichtung freigegeben. In der 
Vincenz-Statz-Straße ist eine Aufstellfläche für Radfahrende markiert. Indirektes 
Linksabbiegen ist im Bestand für Radfahrende nur in der Fahrtrichtung von Süden nach 
Westen und von Norden nach Osten markiert und signalisiert. Die Bahnsteige haben auf der 
Westseite eine zweite Erschließung, welche über die Gleisanlage ebenfalls als Z-Querung 
ausgebildet ist. 
 
 
Planungsziele 
 Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. 
 Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betragen. 
 
Variantenuntersuchung 
In der Örtlichkeit ist es möglich die Haltestelle nach Westen zu verlängern und die 
Bahnsteige zu verbreitern ohne baulich stark in den Bestand einzugreifen. Ein 
Mittelbahnsteig kommt nicht in Betracht, da in Braunsfeld ein durchgängiges

Anlage 7  2 
Seitenbahnsteigkonzept vorhanden ist. Bei einer Anordnung der Haltestelle Eupener Straße 
östlich der Kreuzung Aachener Straße/ Eupener Straße wäre diese zu nah an die Haltestelle 
Clarenbachstift herangerückt. Zudem wurde eine Zusammenlegung der Haltestellen 
Clarenbachstift und Eupener Straße westlich der HGK-Trasse geprüft, aber aufgrund der 
Einzugsgebiete nicht weiterverfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wurde nur eine Variante 
dargestellt und eine differenzierte Nutzwertanalyse ist nicht erforderlich. 
 
Die Seitenbahnsteige werden nach Westen jeweils um 15,00 m verlängert und auf ca. 
2,80 m verbreitert. Für die Verbreiterung der Bahnsteige werden die MIV-Fahrstreifen jeweils 
auf 3,00 m bzw. 3,25 m reduziert. Fixiert wird die Lage der Bahnsteige durch die vorhandene 
Z-Querung am östlichen Ende. Der westliche Zugang verschiebt sich dementsprechend nach 
Westen. 
 
Durch die Umplanung des Knotenpunktes wird für Zufußgehende die vorhandene Querung 
am östlichen Bahnsteigende über die Fahrbahnen auf min. 4,00 m verbreitert. Die 
Aufstellflächen vor den Querungen bleiben wie im Bestand erhalten. Die südliche Furt kann 
nicht senkrecht über die Fahrbahn geführt werden, da sonst ein Baum entfallen müsste. Am 
westlichen Ende können die verlegten Querungen senkrecht über die Aachener Straße 
geführt werden. Auf der Nordseite wird der Wartebereich aus dem Zufahrtsbereich der 
Tankstelle weiter nach Westen verlegt. 
 
In der Aachener Straße bleiben die Radverkehrsanlagen weitgehend unverändert. Östlich 
der Vincenz-Statz-Straße beginnt der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn stadteinwärts mit 
einer Breite von 2,50 m. Stadtauswärts endet der Radfahrstreifen östlich der Eupener Straße 
ca. bei Hausnummer 524-528. In den untergeordneten Straßen gibt es nur im direkten 
Knotenpunktbereich Aufstellflächen für Radfahrende. In der Vincenz-Statz-Straße wird dieser 
beibehalten, in der Eupener Straße wird der Zufahrtbereich zu den neuen Aufstellbereichen 
auf 1,50 m verbreitert. Dazu müssen alle übrigen Fahrstreifen auf 2,75 m bis 2,94 m 
verschmälert werden. Es werden für alle Fahrtrichtungen Aufstellflächen für ein indirektes 
Linkabbiegen vorgesehen und zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten im Planungsbereich 
geschaffen. Diese werden im weiteren Planungsprozess detaillierter ausgearbeitet. 
 
Die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen bleibt erhalten. Westlich der Haltestelle wird der 
Busfahrstreifen als Rechtsabbiegestreifen in die Meister-Johann-Str. bzw. Herbesthaler 
Straße markiert. Östlich der Vincenz-Statz-Straße entfällt der Busfahrstreifen zugunsten des 
Radfahrstreifens.

Altablagerung
Obj.-ID: 2372
2562500
2562500
2562550
2562550
2562600
2562600
2562650
2562650 5645050
5645050
5645100
5645100
979
115
2236
1879
229
897
1549
230
742
1880
229
1883
229
3721
228
825
856
1152
3722
228
1710
978
420
1878
229
1546
230
1504
859
1315
849
170
1884
229
1316
2515
228
IND
M
M
M
M
IND
M
M
M
M
M
M
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
6,0 %
FGU
FGU
FGU
FGU
Steuergerät
Steuergerät
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
SK
NSHV
Prozess- und
Komunikationstechnik
NL=80 m
NL=80 m
A A
6,0 %
440
360
HST. Eupener Straße
Clarenbachstift
Alter Militärring
6,0 %
6,0 %
Fahrleitungsplanung ist noch
Stand LPh 2
3,12
1,652,57
3,25
3,00
3,0050
2,90
1,35
3,00
1,35
2,8050
3,00
3,25
3,00
2,56
1,67
3,3429
3,00
3,25
3,00
3,00
3,25
3,00
4,00
4,35
2,80
3,25
3,25
4,00
4,00
4,00
6,00
80,00
6,00
2,95
2,75
1,50
2,75
1,852,09
2,23
1,85
R= 200
R= 1,50
R= 15
R= 4
R= 100
R= 100
R= 3 R= 3,50
R= 100
R= 100
R15/22, Weiß
H15/25
R15/22, W
eiß
R15/22, W
eiß
R15/22, W
eiß
R15/22, W
eiß
R15/22, W
eiß
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
R15/22, W
eiß
Köln, 29.03.24
               - AA
Datei:
Plan Nr.:
\\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\
OWA1_04ES_E_VP_1101_0_V.PLT\OWA1_04ES_E_VP_LP_1101_0_PE
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt  gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
geschlossenem Oberbau
gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. /
mit Grundstückszufahrten vorh.
Zaun / Mauer vorh. / 
Geländer gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz / Schrammbord  gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand  gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
2,50%
Querneigung gepl.
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Öfftl. Beleuchtung /
Hst. Beleuchtung  vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh.  / gepl.
Kablelschacht groß, klein /
Schaltkasten / Trafo  vorh.
Kabelschacht / Schaltkasten
gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmastv  vorh.
Poller / Fahrleitungsmast / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh.  / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh.  / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh.  / gepl.
Anschlagtafel vorh.  / gepl.
LSA vorh. / gepl.
Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAutFAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera /Schlüsselschalter 
Fernsprecher / Fahrsignal
gepl.
Koppelspule gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliche Altlasten
Besondere Bahnkörper mit
geschottertem Oberbau
gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
begrüntem Oberbau
gepl. / vorh.
256,593 m
-3,153 %
273,353 m
+6,750 %
H = 1.414,000 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Bau-km,
Halbmesser, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
Haltestellenschild vorh. / gepl.
Noppenplatten / Rippenplatten
 gepl.
Rückbau
Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.)  
gepl.
Fahrbahn (Deckensanierung) gepl.
Kleinpflaster/ Rasengitter gepl.
FGU FGU vorh. / gepl.
Schild
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Aksoy
Alabbas
Skunca
03/2024
03/2024
03/2024
29.03.24
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04ES E VP LP 1101 0 PE
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:250
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Eupener Straße
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Lageplan - Entwurfsplanung
Ost-W
est-Achse

Anlage 2 Übersichtsplan

143 Zeichen

Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie, Abschnitt West 
Erweiterter Planungsbeschluss
PG OWA, Stand 25.01.2024
c c ccccc
Aktuelle Beschlussvorlage

Anlage 13, Auzug 2011_2024 BV 3 (Lindenthal) TOP 9.2.1 (003)

6955 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 221 93313 
 
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 13.11.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 12.11.2024  
öffentlich 
9.2.1 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der 
Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aache-
ner Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Mili-
tärring und Rheinenergiestadion 
2011/2024 
 
geänderter Beschluss: 
 
Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die 
Verwaltung, im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung für die 
Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, 
Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion zur Kapazitätserweiterung 
der Ost-West-Achse sowie die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Opti-
mierung der Aachener Straße in Braunsfeld wie in der Begründung dargelegt bis zur 
Leistungsphase 6 HOAI weiterzuführen. Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und 
die Planungskosten für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen 
ca.1.567.052 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.402.546 € brutto. 
 
Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 
 
1. Für die Haltestelle Universitätsstraße die Variante 3 weiter zu planen. 
 
2. Für die Haltestelle Aachener Straße/Gürtel die Variante 1 weiter zu planen. 
 
3. Die Wendeanlage im Bereich der Haltestelle Aachener Str./Gürtel nicht weiter zu 
verfolgen. 
 
4. Für die Haltestelle Maarweg die Variante 1 weiter zu planen. 
 
5. Für die Haltestelle Clarenbachstift die Variante 1 weiter zu planen. 
 
6. Für die Haltestelle Eupener Straße die Variante 1 weiter zu planen.

7. Für die Haltestelle Alter Militärring die Variante 1 weiter zu planen. 
 
8. Für die Haltestelle Rheinenergiestadion die Variante 2 weiter zu planen. 
 
9. Die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in 
Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022 i.V.m. AN/0155/2023) auf Grundlage der Vorstellung 
im Fachgespräch am 30. Oktober 2023 fortzuführen. Die verkehrliche Optimierung der 
Aachener Straße in Braunsfeld erfolgt in enger Abstimmung mit den Haltestellenplanun-
gen zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse. 
 
 
(Ergänzungsantrag zu TOP 9.2.1 Ost -West-Achse Bereich West von Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, CDU -Fraktion, SPD-Fraktion, Linke und FDP)   
  
Weiter beschließt die BV 3 folgende Ergänzungen:  
 
Erhöhte Anzahl an Wartehäuser an allen Haltestellen  
 
Haltestelle Universitätsstraße  
 
Der freilaufende Rechtsabbieger Innere Kanalstraße Richtung Aachener Straße stadtaus-
wärts wird aufgehoben, da er zweimal die Sicherheit für den Rad - und Fußverkehr gefähr-
det.  
Es gibt genügend Platz, um einen Rechtsabbiegerspur an der Ampel anzulegen – analog 
Fahrtrichtung Norden.  
 
Haltestelle Aachener Straße/Gürtel  
Ein weiterer Zugang zum südlichen Bahnsteig in Verlängerung des Überwegs wird einge-
richtet. 
 
Haltestelle Maarweg  
Der östliche Z-Überweg wird nicht angelegt, die heutige gradlinige Führung ist  zu beizube-
halten. 
 
Haltestelle Clarenbachstift  
Die Anlage eines breiten Fußgängerüberwegs (anstelle der Z -Querung) ist am östlichen 
Ende parallel zu den Radquerungen vorzusehen.  
 
Der westliche Überweg in Höhe Clarenbachplatz ist auch als Überweg über die  Gleise zu 
planen und nicht nur als Zugang zu den Bahnsteigen (Es ist in den Plänen nicht erkenn-
bar, ob dies so geplant ist.).  
Der Erhalt der 18 Bäume hat Vorrang, ansonsten sollen die Ausgleichspflanzungen in der 
Nähe erfolgen.  
 
Weiterhin verweist die Be zirksvertretung auf ihre Beschlüsse zur Gestaltung der Neben-
anlage am Clarenbachplatz hin.  
 
Haltestelle Eupener Straße  
Die Breite der Querung am nordöstlichen Zugang von der Eupener Straße zur Haltestelle 
ist zu erweitern (5-6m).  
Zudem ist hier ist zu ü berprüfen, ob alle Überwege auch über die Gleise geführt werden 
(Dies ist aus dem Plan nicht erkennbar.).

Haltestelle Alter Militärring  
Der neue westliche Hauptüberweg sollte nicht als Zick -Zack-Überweg gestaltet, sondern 
gradlinig geführt werden. Ideal wäre eine deutlich größere Breite (z.B. 8 Meter) parallel 
zum gradlinigen Radweg in beiden Fahrrichtungen der Aachener Straße.  
 
Die Aufstellfläche vor dem Restaurant Aphrodite sollte ebenfalls in Richtung Osten (Stadt) 
erweitert werden.  
 
In den Plänen fehlt die Bushaltestelle der Linien 141, 143 und 144 Richtung Bocklemünd / 
Lövenich. Diese Haltestelle muss in den Plänen aufgenommen werden, da sie existiert 
und weiterhin gebraucht wird.  
 
Die Fläche dafür kann durch eine Verringerung der F läche im nordwestlichen Bereich (am 
Restaurant Taco) erreicht werden.  
 
Durch die vorgelegten Planungen ist ein Verlust von bis zu 13 Bäumen zu befürchten. 
Das ist nur im absoluten Ausnahmefall hinnehmbar. Bei unabwendbarer Fällung der 
Bäume sind die Ausgleichspflanzungen ortsnah vorzunehmen. Aus unserer Sicht könnten 
sich neue Bäume beispielsweise an folgenden Stellen anbieten:  
 
ehemaliger Rechtsabbieger von Alter Militärring auf Aachener Straße  
 
an der Nordseite des neuen Buskaps Alter Militärring in Rich tung Vogelsang 
 
neben dem Wohnheim Campus Müngersdorf  
 
Es wird die Prüfung einer Vergrößerung und Optimierung der Aufstellflächen an den Kreu-
zungen Alter Militärring und Zu -und Abfahrten Neuer Militäring angeregt, wobei der Fahr-
radverkehr bei Schulbeginn u nd Schulschluss sowie die Veranstaltungen im Müngersdor-
fer Stadion zu berücksichtigen sind. Ebenso sind die Ampelschaltungen den unterschiedli-
chen Gegebenheiten anzupassen.  
Radwege und Radwegfurten sind nach den aktuellen Richtlinien zu planen.  
 
Haltestelle Rheinenergiestadion  
Die Bezirksvertretung Lindenthal weist erneut darauf hin, dass die Breite des Bahnsteiges 
Richtung Innenstadt mit 3,50m für das Fahrgastaufkommen nach Veranstaltungen im 
Müngersdorfer Stadion nicht ausreichend ist.  
Die Zuwegung vom Oskar-Rehfeld-Weg mit Kreuzung der Parkhausausfahrt ist mit 4,00m 
zu schmal und sollte verbreitert werden.  
In Fahrtrichtung Weiden sollte zur Komfortverbesserung großzügige Überdachungen für 
die wartenden Fahrgäste geschaffen werden  
Die im Fachgespräch zugesagte Vorstellung der Pläne für die Stadionbahnsteige werden 
der Bezirksvertretung Lindenthal zeitnah vorzustellen.  
 
Verzicht auf die Wendeanlage Melaten und Einbau von Weichen zum Gleiswech-
seln.  
Damit werden die Bedürfnisse des V erkehrsunternehmens ausreichend erfüllt. Die Linie 7 
wird weiterhin die wichtige Haltestelle Melaten (Schulen und Hochschule) anfahren und 
an der Haltestelle Aachener Straße / Gürtel eine Verknüpfung mit der Linie 13 und dem 
Bus 140 ermöglichen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
mit einer Enthaltung (CDU) 
nicht anwesend: Frau Gruschitz (Grüne), Frau Führer (CDU)

Anlage 9 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Rheinenergiestadion

15900 Zeichen

1 
Anlage 9 
Anlage 9 
 
Haltestelle Rheinenergiestadion 
 
 
 
Ausgangssituation 
Die Haltestelle wurde im Jahr 1990 in ihrer heutigen Form in Betrieb genommen. Die 
Haltestelle liegt in Seitenlage südlich der Aachener Straße mit zwei Seitenbahnsteigen. Die 
Bahnsteige haben eine Breite von ca. 4,40 m (stadtauswärts) und ca. 3,50 m (stadteinwärts) 
bei einer Nutzlänge von 50 bzw. 60 m. Stadteinwärts grenzt der Bahnsteig direkt an das 
P&R-Parkhaus. Der nördliche Bahnsteig ist gleichzeitig der Gehweg auf der Südseite der 
Aachener Straße. 
Die beiden Bahnsteige sind an beiden Enden mit signalgesicherten Z-Querungen verbunden. 
Daran schließt auf beiden Seiten die Erschließung des P&R-Parkhauses an. Im Westen ist 
die Zufahrt und im Osten die Ausfahrt des Parkhauses. Diese sind in die Signalisierung mit 
der Aachener Straße und der Gleistrasse eingebunden. Im Westen schließt sich der Peter-
Günther-Weg an, welcher gradlinig und signalisiert über die Gleise geführt wird und nur von 
Radfahrenden und Zufußgehenden genutzt werden darf. 
 
Planungsziele 
 Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern.  
 Sichere Fuß- und Radwegeverbindungen bzw. -querungen. 
 Für die Bäume ist zu prüfen, ob diese erhalten werden können. 
 
Variantenuntersuchung  
An dieser Haltestelle wurden zwei Varianten untersucht. Bei Variante 1 wurden beide 
Seitenbahnsteige so verlängert, dass die vorhandenen Z-Querungen bestehen bleiben 
konnten. Bei Variante 2 wurden beide Seitenbahnsteige nach Westen verlängert, wodurch 
eine Anpassung der westlichen Z-Querung notwendig wurde.

2 
Anlage 9 
 
Da die Lage der Weiche am Gleis stadteinwärts nicht verschoben werden kann, ist nur eine 
Verlängerung nach Westen möglich und somit nur Variante 2 realisierbar. Hier war aus 
diesem Grund keine differenzierte Nutzwertanalyse notwendig. 
 
Vorzugsvariante 
Die Breite der Bahnsteige bleibt für beide Richtungen unverändert. Durch die Verlängerung 
der Bahnsteige in Richtung Westen muss die vorhandene Z-Querung verschoben werden. 
Dadurch muss die Zufahrt zum P&R-Parkhaus auf 4,50 m verschmälert werden.  
 
Bedingt durch die beengten Platzverhältnisse werden sich die beiden Bahnsteige leicht 
versetzt gegenüberliegen. Zwangspunkt hierbei ist ein Abstand von 3,00 m zum 
Weichenanfang im südlichen Gleis. Die östliche Z-Querung wird auf 4,00 m verbreitert. 
 
Die Querung über die Aachener Straße vom Walter-Binder-Weg wird um eine 4,00 m breite 
Radfahrerfurt erweitert. Damit wird die von Radfahrenden stark frequentierte Nord-Süd-
Verbindung deutlich aufgewertet. Um die Sicherheit an der Gleisquerung zu erhöhen, 
werden in den Peter-Günther-Weg Umlaufsperren mit einer lichten Weite von ca. 2,00 m 
direkt südlich der Gleisquerung eingebaut, sodass diese auch mit Lastenrädern befahren 
werden können. Mit der Umlaufsperre werden Radfahrende auf die nachfolgende Querung 
aufmerksam gemacht und reduzieren die Geschwindigkeit. Die Umlaufsperren sind aus 
Sicherheitsgründen erforderlich, da aufgrund des Baumbestandes keine ausreichenden 
Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern und der aus Richtung Junkersdorf kommenden 
Bahnen hergestellt werden kann. Alternativ wäre nur eine Durchsignalisierung der Querung 
über die Gleise und beide Fahrbahnen der Aachener Str. möglich, die zu einer erheblichen 
Qualitätsminderung sowohl des Radverkehrs, des Stadtbahnverkehrs als auch des MIV 
führen würde. Auch zur Geschwindigkeitsreduzierung der Radfahrenden wird die Furt über 
die Aachener Straße leicht versetzt zur Gleisquerung angeordnet. Die Sicherung der 
Gleisquerung mit Signalen bleibt zum Bestand gleich. 
 
Der Linksabbieger zum P&R-Parkhaus entfällt und wird entsiegelt.  
 
Im Walter-Binder-Weg wird eine vorgezogene Aufstellfläche für Radfahrende angelegt. Für 
die indirekt linksabbiegenden Radfahrenden wird die nördliche Fahrbahn der Aachener 
Straße von ca. 7,50 m auf 6,25 m verschmälert. Kfz können aus dem Walter-Binder-Weg 
zukünftig nur noch rechts abbiegen. 
 
Der Entfall des Linksabbiegens am Knoten Walter-Binder-Weg/ Aachener Straße wird durch 
einen neuen Wender vor dem Knoten der Aachener Straße mit dem Marathonweg 
kompensiert. 
 
Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu 
errichtet. 
 
Der Bereich zwischen Haltestelle und Radweg soll entsiegelt werden, z.B. mit Schotterrasen. 
Zwischen den Bäumen sollen zusätzliche Abstellmöglichkeit für Fahrräder geschaffen 
werden. Der Baumbestand zwischen Bahnsteig und Radweg wird erhalten. 
 
Die Entwässerung der Bahnsteigflächen erfolgt zukünftig wie im Bestand. Der 
stadtauswärtige Bahnsteig entwässert in die Grünfläche und über den Radweg in die 
Entwässerungsrinne. Der stadteinwärtige Bahnsteig entwässert weiterhin über die

3 
Anlage 9 
vorhandenen Abläufe vor dem P&R-Parkhaus, welche an den Kanal angeschlossen sind. Im 
Bereich der Verlängerung des Bahnsteiges werden eventuell zusätzliche Abläufe notwendig. 
 
Im Bereich der Querungen versickert das Niederschlagswasser im Gleisbett.

Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Aksoy
Alabbas
Skunca
01/2024
01/2024
01/2024
17.05.24
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
T eilbauwerk Plantyp Index
04RS E VP LP 1121 b PE
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:250
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Rheinenergie Stadion
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Lageplan - Entwurfsplanung
Ost-West-Achse
LSG-Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf
25614502561450
25615002561500
25615502561550
25616002561600
25616502561650
56450505645050
56451005645100
56451505645150
2288
1634
2138
2290
2289
2291
INFO
MMM M
MM
P Aut
MMM
Schranke
W
T
T.
T.
T.
IND
IND
IND
F
F
FGU
FGU
SK
SK
H
H
x
Steuergerät
Steuergerät
M4
M5
M2
M3
M1
M19
M21
M20
M17
M16
M15
M10 M6
M11
M7
M12
M13
M8
M9
M18
M14
M7
M1
M3
M2
M10M9
M18
M5
M6
M14
M22
M11
M15
M4
M16
M13
M12M17
M8
390 m
600 m NL=80 m
NL=80 m
A A
Umlaufsperre
Rückbau
NSHV
Bahnsteigbeleuchtung unter dem gesamten
Bahnsteigdach. LED Leuchte
wird unter dem Bahnsteigdach montiert.
NSHV
Prozess- und Komunikationstechnik
Schrankenanlage gesichert
mit einem Feuerwehrschloss.
HST. Rheinenergie Stadion
Alter Militärring
Junkersdorf
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
6,0 %
6,0 %
R= 1
R= 1 R= 1
R= 8
R= 20
R= 20
R= 8
R= 150
R= 6
R= 20R= 10
R= 2
R= 1
R= 20
R= 20
R= 20,00
H15/25
R15/22,Weiß
H15/25
H15/25
H15/25
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
H15/25 H15/25
H15/25 H15/25 H15/25
R= 150
H15/25
3,0%3,5% 2,5%
3,5%3,5% 2,5%
2,0%2,5% 2,0%
2,5%2,5%
W
A
Fahrrad-
abstellplatz
Fahrrad-
abstellplatz
Ausgleichpflanzungen
könnten hier umgesetzt werden.
T8/20
T8/20
T8/20
T8/20
T8/20
T8/20
T8/20
T8/20
6,00
80,00
6,00
6,00
80,00
6,00
4,00
4,001,65
2,30
2,42
1,65
2,00
1,95
4,50
5,00
2,00
2,00
2,00
5,22
4,00
4,00
4,55
3,00
3,25
1,33
2,41
2,95
4,00
4,00
4,00
2,80
3,20
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,25
3,28
3,05
3,13
2,82
2,00
2,00
3,02
1,84 54
4,04
3,48
4,64
3,68
3,79
2,36
2,54
4,31
1,35
4,55
1,35
3,54
4,40
1,85
2,20
6,0 %
6,0 %
3,80
1,10
1,85
2,30
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt  gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
geschlossenem Oberbau
gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. /
mit Grundstückszufahrten vorh.
Zaun / Mauer vorh. / 
Geländer gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz / Schrammbord  gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand  gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
2,50%
Querneigung gepl.
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Öfftl. Beleuchtung /
Hst. Beleuchtung  vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh.  / gepl.
Kablelschacht groß, klein /
Schaltkasten / Trafo  vorh.
Kabelschacht / Schaltkasten
gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmastv  vorh.
Poller / Fahrleitungsmast / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh.  / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh.  / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh.  / gepl.
Anschlagtafel vorh.  / gepl.
LSA vorh. / gepl.
Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
P AutF Au t
M Ba nk
IN FO WT
A
W
T
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera /Schlüsselschalter 
Fernsprecher / Fahrsignal
gepl.
Koppelspule gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliche Altlasten
Besondere Bahnkörper mit
geschottertem Oberbau
gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
begrüntem Oberbau
gepl. / vorh.
256,593 m
-3,153 %
273,353 m
+6,750 %
H = 1.414,000 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Bau-km,
Halbmesser, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
Haltestellenschild vorh. / gepl.
Noppenplatten / Rippenplatten
 gepl.
Rückbau
Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.)  
gepl.
Fahrbahn (Deckensanierung) gepl.
Kleinpflaster/ Rasengitter gepl.
FGU FGU vorh. / gepl.
Schild
Köln, 17.05.24
               - BA
Datei:
Plan Nr.:
\\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\
OWA1_04RS_E_VP_LP_1121_0_PE.PLT\OWA1_04RS_E_VP_LP_1121_b_PE
31.01.2024TSkBAAAa Einreichung zur Zwischenprüfung
19.03.2024TSkBAAAb Prüfanmerkungeneinarbeitung aus der Zwischenabgabe.

Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt  gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper  gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh.
Zaun / Mauer vorh.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz  gepl. / vorh.
Grundstücksgrenze gepl.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl.
Grundstückszufahrten vorh.
Planung / Bestand
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Straßenachse gepl.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl.
Schiene gepl.
Fahrbahnrand  gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
256,593 m
-3,153 %
273,353 m
+6,750 %f = 1,733 m
T = 70,000 m
H = 1.414,000 m
hTS = 43,327 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt
mit Angabe vonBau-km,
Höhe Tangentenschnittpunkt,
Halbmesser, Tangentenlänge
Stichmaß, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
2,50%
Querneigung der Fahrbahn
Hochpunkt
Tiefpunkt
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160)
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh.  / gepl.
Kablelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmast
vorh.  / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh.  / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh.  / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh.  / gepl.
Anschlagtafel vorh.  / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl.
Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAutFAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
X
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
11.11.21
X
X
XX
X
XX
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
X
XXX
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
Stadt Köln
Amt 664
Stadt Köln
Amt 664-6
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04RS VA VP LP 11210P 0 P
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Ost-West-Achse West
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB KVB
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Stadt Köln
Rheinenergiestadion - Variante 1
Köln, 11.11.21
               - ts
Datei:
Plan Nr.:
\\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\
OWA1_04RS_VA_VP_LP_11210P_0_P_.plt\OWA1_04RS_VA_VP_LP_11210P_0_P_
32350600
32350600
32350650
32350650
32350700
32350700
32350750
32350750
5645000
5645000
5645050
5645050
5645100
5645100
2288
1634
2138
2290
2289
2291
INFO
IND
IND
IND
F
M
M
M
M
M
M
PAut
M
M
M
Schranke
W
T
T.
Walter-Binder-Weg
Aachener Straße
Oskar-Rehfeld-Weg
Peter-Günther-Weg
11,90 6,00 80,00 6,00 12,60
6,0080,006,0010,00
2,19
2,58
4,37
1,35
4,56
1,35
3,51
NL=80 m
NL=80 m

Anlage 8 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Alter Militärring

5393 Zeichen

1 
Anlage 8 
Anlage 8 
 
Haltestelle Alter Militärring 
 
 
 
Ausgangssituation 
Die Haltestelle liegt westlich des Knotenpunktes Aachener Straße / Alter Militärring und 
wurde im Jahr 1990 in ihrer heutigen Form in Betrieb genommen. Beide Seitenbahnsteige 
haben eine Nutzlänge von 60 m und eine Breite von 2,20 m (stadtauswärts) bzw. 2,00 m 
(stadteinwärts). Jeweils zur Außenseite sind Bäume in die Bestandsbahnsteige integriert. 
Der östliche Zugang zur Haltestelle ist als geradlinige Querung über die Fahrbahn und 
Gleise ausgebildet und in die Signalisierung der Aachener Straße integriert. Westlich der 
Haltestelle befindet sich ein Z-Überweg über die Gleise, wobei man an dieser Stelle lediglich 
nach Norden über die Aachener Straße gelangt. In Richtung Süden wird an dieser Stelle 
keine Querung über die Aachener Straße angeboten.  
Westlich der Haltestelle verschwenkt die Gleistrasse in den Seitenraum südlich der 
Fahrbahn der Aachener Straße. Östlich der Haltestelle befindet sich ein Gleiswechsel. 
 
Im Bereich der Haltestelle gibt es ein weiteres Planungsvorhaben (Verkehrserschließung für 
das Rahmenplangebiet Braunsfeld/ Ehrenfeld für die Knoten Aachener Straße/ 
Militärringstraße und Stolberger Straße/ Militärringstraße), welches sich zurzeit in einem 
Planfeststellungsverfahren befindet. Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen aus 
diesem Verfahren zum Beginn der Umbauarbeiten für die Haltestelle bereits umgesetzt sind. 
Aus diesem Grund sind die Planungen als unveränderliche Vorgabe zu übernehmen. 
 
Planungsziele 
 Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern 
 Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betragen.  
 Für die Bäume ist zu prüfen, ob diese erhalten werden können.

2 
Anlage 8 
 Sichere Gleisquerungen durch Z-Querungen 
 Sichere Fuß- und Radwege entlang der Haltestelle 
 
Variantenuntersuchung  
In der vorhandenen Lage der Haltestelle ist keine Verlängerung auf 80 m Nutzlänge möglich. 
Weder die Querung mit der südlichen Fahrbahn der Aachener Straße noch die Kreuzung mit 
dem Alten Militärring können verlegt werden. 
Daher muss die Haltestelle auf die östliche Seite des Knotenpunktes Aachener Straße / Alter 
Militärring verschoben werden.  
Zur Beurteilung des Baumbestandes wurde eine Regelkontrolle der Bäume gemäß FLL-
Baumkontrollrichtlinie durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand nicht 
erhaltungswürdig. Aus diesem Grund sollen die Bäume gefällt werden und Baumpflanzungen 
auf den neuen Bahnsteigen vorgesehen werden. Baumneupflanzungen im Bereich der 
Bestandsbahnsteige werden im weiteren Planungsverlauf geprüft.  
 
Vorzugsvariante 
Die Haltestelle wird auf dem Brückenbauwerk östlich der Militärringstraße mit zwei 
Seitenbahnsteigen neu hergestellt. Die Breite der Bahnsteige beträgt in der Mitte ca. 4,30 m 
(stadtauswärts) bzw. ca. 4,60 m (stadteinwärts). Die Nutzlänge beträgt jeweils 80 m. Der 
Nachweis der Tragfähigkeit des Brückenbauwerks ist derzeit in Bearbeitung. 
 
Zukünftig können die Gleise an beiden Enden der Bahnsteige über eine signalisierte Z-
Querung gequert werden. Die Querung der Fahrbahnen erfolgt gesichert mit 
Lichtsignalanlagen. 
 
Die vorhandenen Bahnsteige werden zurückgebaut und die Fläche wird entsiegelt. Da der 
heutige Gleiswechsel im Bereich der neuen Haltstelle liegt, wird dieser nach Osten 
verschoben. Zukünftig befindet er sich etwa in Höhe der Einmündung „Am Morsdorfer Hof“.  
 
Die vorhandene Gleisquerung für Zufußgehende auf der Westseite der Kreuzung Aachener 
Straße / Alter Militärring wird zu einem sicheren Z-Überweg umgewandelt. Die Querung am 
Westende der bisherigen Haltestelle entfällt.  
 
Der Radweg zwischen „Auf dem Hügel“ und „Alter Militärring“ wird auf 3,00 m verbreitert und 
voraussichtlich für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Der Radfahrstreifen im 
Alten Militärring weist zukünftig eine Breite von 2,00 m auf. Zusätzlich werden für alle 
Fahrtrichtungen Aufstellflächen für ein indirektes Linkabbiegen vorgesehen und zusätzliche 
Fahrradabstellmöglichkeiten im Planungsbereich geschaffen. 
 
Alle Fahrbeziehungen für den IV, sowie die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen bleiben 
im Vergleich zum Bestand erhalten. Der von Norden kommende stadteinwärts einbiegende 
MIV wird zukünftig in die Signalisierung eingebunden, um die Sicherheit für den Rad- und 
Fußverkehr zu erhöhen. 
Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu 
errichtet.

Ingenieurgemeinschaft 
Ost-West-Achse Köln (West) 
Stadt Köln 
Amt 61 
Stadt Köln 
Stadt Köln 
Amt 64 
Stadt Köln 
Amt 67 
XXX 
XXX 
XXX 
Aksoy 
Alabbas 
Skunca 
03/2024 
03/2024 
03/2024 
gez. Xxxx 
XX.XX.XXXX 
gez. Xxxx 
XX.XX.XXXX 
XX.XX.XXXX 
gez. Xxxx 
XX.XX.XXXX 
gez. Xxxx 
Amt 68 
XXX 
gez. Xxxx 
XX.XX.XXXX 
XX XX 
Änderung 
Amt 66 
XX 
XX 
XX 
XX 
Bauwerk / Planart / Inhalt 
übernommen 
04AM 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
übernommen 
übernommen 
übernommen 
übernommen 
übernommen 
Amt 69 
XX 
Gauß-Krüger 
Lageplan - Entwurfsplanung 
Aut 
A
Bank 
A
Zur Beurteilung des Baumbestandes wurde eine Regelkontrolle der Bäume gemäß FLL- 
Baumkontrollrichtlinie durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand nicht 
erhaltungswürdig und soll gefällt werden. 	
	
	
	

	
								 
 		
	
			
	
		

Anlage 6 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Clarenbachstift

5807 Zeichen

1 
Anlage 6 
Anlage 6 
 
Haltestelle Clarenbachstift 
 
 
 
Ausgangssituation 
Die Haltestelle Clarenbachstift wurde im Jahr 1990 in ihrer heutigen Form in Betrieb 
genommen. Die Haltestelle liegt in Mittellage der Aachener Straße östlich der Kreuzung mit 
der HGK-Trasse, im Bereich der einmündenden Voigtelstraße und Peter-von-Fliesteden-
Straße, und hat zwei Seitenbahnsteige aus Betonfertigteilen mit integrierten Baumstandorten 
jeweils zur Außenseite. Beide Bahnsteige haben eine Nutzlänge von ca. 60 m und weisen 
eine Breite von 1,90 m (Richtung Weiden West) bzw. eine Breite von 2,00 m (Richtung 
Bensberg) auf. Die Höhe des Bahnsteigs beträgt 35 cm über Schienenoberkante. 
Die Gleise können an beiden Enden der Bahnsteige über eine signalisierte Z-Querung 
gequert werden. Die Querung der Fahrbahnen erfolgt gesichert mit Lichtsignalanlagen. 
 
Planungsziele 
 Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. Die erforderlichen 
Bahnsteigbreiten müssen 2,50 m betragen. 
 Für die Bäume ist zu prüfen, ob diese erhalten werden können. 
 Eine Verbesserung der Radwegeführung ist zu untersuchen. 
 
Variantenuntersuchung  
An dieser Haltestelle wurden insgesamt zwei Varianten untersucht. In Variante 1 wird die 
bestehende Haltestelle nach Osten verlängert, während in Variante 2 die Haltestelle östlich 
der Wendefahrbahn neu hergestellt wird. 
Aufgrund der Gleiskreuzung mit der HGK-Trasse westlich der Haltestelle, ist eine 
Verlängerung der Bahnsteige nach Westen nicht möglich. Eine Verlegung der Haltestelle auf

2 
Anlage 6 
die westliche Seite der HGK Trasse wurde nicht als Variante aufgetragen, da in dieser Lage 
der Abstand zur benachbarten Haltestelle Eupener Straße als zu gering bewertet wurde. 
Auch eine Zusammenlegung der beiden Haltestellen Clarenbachstift und Eupener Straße 
wurde geprüft, aber aufgrund der großen Einzugsgebiete nicht weiterverfolgt. 
 
In beiden Varianten wird die Haltestelle mit Seitenbahnsteigen geplant. Da die 
Bestandsbahnsteige aus Betonfertigteilen errichtet wurden, ist für eine Verlängerung und 
Verbreiterung unabhängig von der Variante ein kompletter Neubau der Bahnsteige 
erforderlich. Zur Beurteilung des Baumbestandes wurde eine Regelkontrolle der Bäume 
gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand 
nicht erhaltungswürdig. Aus diesem Grund sollen die Bäume gefällt werden. Aufgrund der 
geringen Platzverhältnisse, sind Ersatzpflanzungen auf den neuen Bahnsteigen nicht 
möglich und sollen an anderen Standorten vorgesehen werden. Diese werden im Rahmen 
der weiteren Planung festgelegt. 
 
Bei der Verlängerung der Haltestelle (Variante 1) bleibt die Lage der westlichen Enden der 
Bahnsteige und die dazugehörigen Zuwegungen bestehen. Durch die Verlängerung in 
Richtung Osten können der direkt an das östliche Ende der Bestandshaltestelle 
anschließende Zugang zum Bahnsteig und die Wendefahrbahn in ihrer derzeitigen Form 
nicht erhalten werden und müssen entsprechend verschoben werden. 
In Variante 2 wird die gesamte Haltestelle nach Osten verschoben und liegt zwischen der 
Wendefahrbahn und der Burtscheider Straße. 
In beiden Varianten wird nur eine Richtungsfahrbahn mittels einer Lichtsignalanlage 
überquert und anschließend, gesichert durch eine Z-Querung, die gesamte Gleisanlage. 
 
Vorzugsvariante 
Für die beiden Varianten wurde eine Nutzwertanalyse durchgeführt. 
 
Die zwei Varianten liegen nach der Bewertung nah beieinander. 
 
Bei Variante 2 verkürzt sich der Abstand zur Vorzugsvariante (Variante 1) der Haltestelle 
Maarweg deutlich. Die Variante 2 harmoniert aber nur mit der Variante 2 der Haltestelle 
Maarweg, welche östlich des Knotens mit der Kitschburger Straße liegen soll. 
 
Variante 2 liegt in den Punkten Straßenraumgestaltung und Umweltauswirkungen leicht 
vorne. Auch fällt die Bewertung der Realisierung bei Variante 2 aufgrund der weniger 
komplexen Bauzustände geringfügig besser aus. 
 
Variante 1 wird hingegen im Punkt Lage und Zugänglichkeit und dem stark gewichteten 
Punkt der „Investitionskosten“ besser bewertet. 
 
Folglich stellt die Variante 1 die Vorzugsvariante dar, da diese einen höheren Nutzwert als 
die Varianten 2 erreicht. 
 
In der gewählten Variante werden die beiden vorhandenen Fertigteilbahnsteige beseitigt und 
neu mit einer Länge von 80 m und einer Breite von 3,0 m bzw. 2,9 m gebaut. Fixiert wird die 
Lage der Bahnsteige durch den westlich gelegenen höhengleichen Bahnübergang mit der 
HGK-Trasse. 
 
Im Zuge der weiteren Planungen wurde die Radverkehrsführung geändert. Der Radverkehr 
wird nun, nicht wie in der Variantenuntersuchung auf dem bestehenden Radweg, sondern 
auf der Fahrbahn geführt. Dafür wird der heutige Busfahrstreifen in einen 2,50 m breiten

3 
Anlage 6 
Radfahrstreifen umgewandelt. Zum fließenden und ruhenden Verkehr wird ein 0,75 m breiter 
Sicherheitstrennstreifen markiert. 
Des Weiteren ist östlich der Haltestelle anstelle des Wenders eine geradlinige Radquerung 
geplant, welche eine Verbesserung der Verbindung des nördlich und südlich der Aachener 
Straße liegenden Radverkehrshauptnetzes darstellt. Um die Zuwegung zu dieser Querung 
sicherzustellen, wird der gegenläufige Radverkehr im Norden zwischen Clarenbachplatz und 
Radquerung und im Süden zwischen Voigtelstraße und Radquerung über den 
Bestandsradweg geführt. 
Der im Bestand vorhandene Wender entfällt im Zuge der Planung komplett. Die 
Wendefahrten werden in Zukunft über die nahegelegenen Wendefahrbahnen an der 
Eupener Straße im Westen und an der Fürst-Pückler-Straße im Osten abgewickelt. 
Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu 
errichtet. 
 
Zur Verkehrsführung auf der Aachener Straße siehe auch Steckbrief „Aachener Straße 
zwischen Gürtel und Eupener Straße“.

Anlage 4 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Aachener Straße-Gürtel

15569 Zeichen

1 
Anlage 4 
Anlage 4 
 
Haltestelle Aachener Straße/Gürtel 
 
 
 
Ausgangssituation 
Die Haltestelle Aachener Straße/Gürtel besteht aus vier Seitenbahnsteigen, welche jeweils in 
Fahrtrichtung vor dem Knotenpunkt Aachener Straße/Stadtwaldgürtel/Melatengürtel liegen. 
Die Bahnsteige der Linie 1 liegen in Mittellage der Aachener Straße, weisen eine Nutzlänge 
von ca. 60 m und eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante auf. Der Bahnsteig 
Fahrtrichtung Weiden West hat eine Breite von 2,40 m. Der Bahnsteig Fahrtrichtung 
Bensberg weist eine Breite von 2,00 m auf. Die Bahnsteige der Linie 13 liegen in Mittellage 
des Gürtels. Die Linie 7 nutzt Richtung Frechen den Bahnsteig der Linie 1 auf der Aachener 
Straße und in Richtung Zündorf den Bahnsteig der Linie 13 auf dem Stadtwaldgürtel. 
 
Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt im Kreuzungsbereich über signalisierte Querungen 
über die Gleise und die Fahrbahnen der Aachener Straße. Am anderen Bahnsteigende 
haben beide Bahnsteige einen zweiten Zugang, welche über die anliegende Fahrbahn 
führen, jedoch nicht über die Gleise auf die andere Straßenseite. 
Gleisquerungen sind am Knotenpunkt vorhanden und signalisiert. Diese sind mit geringen 
Aufstellflächen aus einer Kombination von geraden Querungen und unvollständigen Z-
Querungen ausgebildet. 
 
Die Gleisanlage hat im Bereich der Haltestellen einen Schotteroberbau und bildet im Bereich 
des Knotenpunts ein komplettes Gleiskreuz, in dem in alle Richtungen abgebogen werden 
kann. 
 
Radverkehrsanlagen sind an allen vier Knotenarmen vorhanden. Diese entsprechen 
teilweise nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Insbesondere die Radverkehrsführung auf 
dem Melatengürtel von Norden kommend mit einem schmalen gemeinsamen Geh-/Radweg 
und einem freilaufenden Rechtsabbieger im nordwestlichen Quadranten ist unkomfortabel 
und stellt ein Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar.

2 
Anlage 4 
 
Die Aachener Straße und der kreuzende Melaten-/Stadtwaldgürtel weisen im Bereich des 
Knotenpunkts größtenteils 2 durchgehende Fahrstreifen pro Richtung auf. Hinzukommen im 
Bereich des Knotenpunkts Abbiegefahrstreifen. Auf der Aachener Straße steht zusätzlich 
teilweise ein weiterer Fahrstreifen zur Verfügung. Dieser dient Montag bis Freitag 
stadteinwärts zwischen 7 und 9 Uhr und stadtauswärts zwischen 15 und 19 Uhr als 
Busfahrstreifen (mit Freigabe für Taxen und E-Fahrzeuge). Zu den restlichen Zeiten ist 
dieser für den MIV befahrbar. 
Im nordwestlichen Quadranten ist ein freilaufender Rechtsabbieger angelegt. 
Ein direktes Linksabbiegen ist an dieser Kreuzung nicht möglich. Indirektes Linksabbiegen ist 
über einen Wender westlich des Knotenpunktes in der Aachener Straße und südlich in der 
Straße Stadtwaldgürtel möglich.  
 
Planungsziele 
 Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern.  
 Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betragen.  
 Der Bestandsbahnsteig in Richtung Bensberg ist für Sonderfahrten und als 
Bedarfshalt zu erhalten. 
 Die Zugänge an den Bahnsteigenden sind so zu planen, dass diese von allen 
Straßenseiten aus zu erreichen sind. 
 Der freilaufende Rechtsabbieger im nordwestlichen Quadranten ist baulich zu 
beseitigen.  
 Die Radverkehrsführung soll so optimiert werden, dass Konflikte auf den 
Nebenanlagen zwischen Rad- und Fußverkehr sowie zwischen ruhendem Kfz-
Verkehr und Radverkehr entschärft werden. 
 
Variantenuntersuchung und Vorzugsvariante 
Neben dem Ausbau der Bahnsteige der Linie 1 für 90 m lange Bahnen müssen die 
Bahnsteige der Linie 13 barrierefrei als Hochflurbahnsteige ausgebaut werden. Die 
Bahnsteiganhebung ist nicht Teil des Projektes Ost-West-Achse, sondern wird in einem 
anderen Projekt umgesetzt. Da die Linie 7 als Niederflurbahn zukünftig nicht an einem 
Hochflurbahnsteig der Linie 13 halten kann, müssen die Niederflurbahnsteige für die Linien 1 
und 7 östlich des Knotenpunkts in der Aachener Straße liegen. Da außerdem Änderungen 
an der Gleisanlage nur mit erheblichem Aufwand vorgenommen werden könnten, ergaben 
sich mit den vorangegangenen Randbedingungen keine weiteren Varianten. Als einzige 
Variante wurde deshalb die Haltestelle mit zwei Seitenbahnsteigen östlich des Knotenpunkts 
untersucht. 
 
In der Variante wird der Seitenbahnsteig Richtung Weiden West östlich des Knotenpunkts 
auf 80 m verlängert und auf 3,8 m verbreitert. Der Seitenbahnsteig Richtung Bensberg wird 
mit einer Breite von 3 m und einer Länge von 80 m ebenfalls östlich des Knotenpunkts 
neugebaut. Der Bestandsbahnsteig Richtung Bensberg westlich des Knotenpunkts bleibt 
erhalten und wird auf 80 m verlängert. Dieser dient zukünftig als Bedarfsbahnsteig für 
Fahrten, die aus Richtung Weiden kommend in den Betriebshof Scheidtweilerstraße fahren 
oder im Stadionverkehr von der Aachener Str. auf den Gürtel zur Anbindung Ehrenfelds 
einbiegen.  
Die Bahnsteige östlich des Knotenpunkts erhalten an beiden Enden einen Zugang, der von 
beiden Straßenseiten erreichbar ist. Aufgrund der geringen zu erwartenden Fahrgastwechsel 
entfällt an dem zukünftigen Bedarfsbahnsteig westlich des Knotenpunkts der zweite Zugang 
am westlichen Ende. 
Die Umsteigebeziehungen von der Linie 1 zur Linie 13 und zur Buslinie 140 bleiben nahezu 
unverändert.

3 
Anlage 4 
Der Schotteroberbau der Gleisanlage im Bereich der Haltestellen wird durch ein Grüngleis 
ersetzt.  
 
Die Querungen zu den Bahnsteigen werden mit einer Mindestbreite von 4,00 m geplant. Für 
die Fahrbahnquerung auf der Südseite der Aachener Straße, welche für den Umstieg 
zwischen den Stadtbahnlinien von Bedeutung ist, ist eine Breite von 6,00 m vorgesehen. 
Bedingt durch die vorgegebene Gleisgeometrie des Gleiskreuzes, lassen sich die 
Aufstellflächen für Fußgänger an einigen Querungen nicht vergrößern. 
In den Bereichen, wo der Radverkehr zukünftig auf der Fahrbahn geführt wird, steht in den 
Nebenanlagen mehr Platz für andere Nutzungen zur Verfügung. 
 
Im Bereich des Knotenpunkts werden, wo noch nicht vorhanden, Aufstellflächen für ein 
indirektes Linkabbiegen eingerichtet. 
Westlich des Knotenpunktes werden die Radverkehrsanlagen komplett neu geordnet. 
Stadtauswärts wird der Radfahrende auf der Fahrbahn geführt. Dafür wird der heutige 
Busfahrstreifen in einen 2,50 m breiten Radfahrstreifen umgewandelt. Zum fließenden und 
ruhenden Verkehr wird ein 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen markiert. In der 
Gegenrichtung wird der Radweg zu Lasten der Fahrbahn deutlich verbreitert. Östlich der 
Kreuzung verbleiben die Radwege in den Nebenanlagen. 
Auf dem Melatengürtel von Norden wird der gemeinsame Geh- und Radweg aufgehoben 
und der rechte MIV-Fahrstreifen ab dem Parkplatz südlich der Scheidtweilerstraße in einen 
2,25 m breiten Radfahrstreifen umgewandelt. Durch den Entfall des freien Rechtsabbiegers 
kann hier eine sichere Radverkehrsführung angeboten werden. Südlich der Aachener Straße 
schließt der vorhandene Radfahrstreifen an. 
In nördliche Richtung wird die Radfurt auf 2,50 m verbreitert über den Knotenpunkt geführt. 
Es werden zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten im Planungsbereich geschaffen. Diese 
werden im weiteren Planungsprozess detailliert. 
 
Der freilaufende Rechtsabbieger im nordwestlichen Quadranten wird baulich beseitigt. Von 
Norden kommend, werden auf dem Melatengürtel zukünftig nur noch drei Fahrstreifen 
angeboten. Der vierte Fahrstreifen, welcher als freier Rechtsabbieger diente, entfällt und wird 
zukünftig als Radfahrstreifen genutzt. Die drei verbleibenden Fahrstreifen unterteilen sich in 
zwei Geradeausfahrstreifen und einen Rechtsabbiegestreifen. Die Fahrstreifenaufteilung auf 
dem Stadtwaldgürtel bleibt unverändert. 
Das direkte Linksabbiegen wird auch weiterhin nicht angeboten. Das indirekte Linksabbiegen 
über die beiden Wender wird beibehalten. 
Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu 
errichtet. 
 
Zur Verkehrsführung auf der Aachener Straße siehe auch Steckbrief „Aachener Straße 
zwischen Gürtel und Eupener Straße“.

Altablagerung
Obj.-ID: 1699
Altablagerung
Obj.-ID: 1681
Altstandort
Obj.-ID: 309
2563700
2563700
2563750
2563750
2563800
2563800
2563850
2563850
2563900
2563900
2563950
2563950
2564000
2564000
2564050
2564050
2564100
2564100
5645000
5645000
5645050
5645050
5645100
5645100
5645150
5645150
813
2966 6
2090 6
1760
2001
101
1984 6
2293 6
1057
1042
1985 6
1932
105
1722
1476
1478
3430
100
1353
4220
101
101 14
1960
105
1352
4307
101
1782
2143
101
1653
1475
3437
100
2091 6
1791
101 47
1665
3439
100
1064
1063
1479
1986 6
1830
101 48
101 49
3431
100
2093 6
812
793
4215
101
101 26
1060
1848
4217
101
2120
105
3299 6
1783
4214
101
101 27
1937
105
1480
1477
101 25
101 13
1356
1849
1666
1392
2850 6
4309
101
3438
100
1351
1961
105
2123 6
1781
1652
1058
3447 6
1061
4216
101 4221
101
1772
1062
1089
2089 6
313
998
1200
1829
INFO
INFO
INFO
W
T
M
M
M
A
A
Bank
M
PAut
PAut
W
T
M
M
M
M
M
M
M
M
M
PAut
W
T
M
M
M
A
A
M
M
W
T
Schranke
Schranke
PAut
A
PAut
WT
W
T
WT
WT
WT
T.
T.
T.
IND
IND
IND
IND
IND
FGU FGU
FGUFGU
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Steuergerät
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK SK
SK
SK
SK
SK
SK
SKSK
SK SK
Koppelspule
Kamera
Koppelspule
Kamera
Koppelspule
R= 15,00
R= 150,00
R= 100,00
R= 75,00
R= 100,00
R= 150,00
R= 10,00
R= 25
R= 8
R= 10
R= 20
R= 0,75
R= 0,75
R= 3,00
R= 10,00R= 25,00
R= 0,50
R= 1,00
H15/25
R15/22, Weiß
H15/25
R15/22, Weiß
H15/25
H15/25
R15/22, Weiß
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
R15/25, W
eiß
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
R15/22, Weiß
R15/22, Weiß
R15/22, W
eiß
R15/22, W
eiß
R15/22, Weiß
R= 150,00
R= 15,00
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
NL=80 m
NL=80 m
A A
NL=80 m
eigeschränkter
Sicherheitsraum
Kreuzungswinkel
Schiene - Radfahrstreifen
flacher als 45°!
Umgestaltung der Nebenanlagen erfolgt durch die Stadt Köln
654 m
575 m
Aachener Gürtel Melaten
Maarweg
NSHV2
NSHV2 Prozess- und
Komunikationstechnik
6,0 %
6,0 %
6,0 %
6,0 %
R15/25, Weiß
R15/25, Weiß
R15/25, W
eiß
H15/25
2,5 %2,0 % 2,5 %2,5 % 2,5 %2,5 % 2,5 %2,5 %
2,5 % 2,5 %
2,5 % 2,5 %
Fahrleitungsplanung ist noch
Stand LPh 2
2,5 %
2,5 % 2,5 % 2,5 %
6,00
80,00
6,00
3,95
1,80
48
2,20
3,00
3,25
3,00
50 3,83
1,35
2,98
1,35
3,07
50 3,00
3,25
2,32
41 1,78
3,82
4,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,25
3,00
3,25
4,00
6,00
3,00
3,25
3,00
2,50
2,50
3,00
3,25
3,00
3,00
3,00 75
2,25
2,25
75
3,00
3,00
3,00
4,00
75
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,25
3,25
3,00
3,00
2,50
75 2,50
75 3,25
3,25
1,35
2,12
50
3,50
3,20
3,00
3,10
2,00
75 3,00
5,63
3,25
3,25
2,00
75 3,00
5,61
4,00
4,00
4,00
6,00
3,25
2,00
2,35
1,95
Köln, 29.03.24
               - AA
Datei:
Plan Nr.:
\\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\
OWA1_04AG_GROSS.PLT\OWA1_04AG_E_VP_LP_1070_0_PE
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Aksoy
Alabbas
Skunca
03/2024
03/2024
03/2024
29.03.24
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04AG E VP LP 1070 0 PE
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:250
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Aachener Gürtel
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
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übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Lageplan - Entwurfsplanung
Ost-W
est-Achse
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt  gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
geschlossenem Oberbau
gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. /
mit Grundstückszufahrten vorh.
Zaun / Mauer vorh. / 
Geländer gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz / Schrammbord  gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand  gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
2,50%
Querneigung gepl.
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Öfftl. Beleuchtung /
Hst. Beleuchtung  vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh.  / gepl.
Kablelschacht groß, klein /
Schaltkasten / Trafo  vorh.
Kabelschacht / Schaltkasten
gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmastv  vorh.
Poller / Fahrleitungsmast / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh.  / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh.  / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh.  / gepl.
Anschlagtafel vorh.  / gepl.
LSA vorh. / gepl.
Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAutFAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera /Schlüsselschalter 
Fernsprecher / Fahrsignal
gepl.
Koppelspule gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliche Altlasten
Besondere Bahnkörper mit
geschottertem Oberbau
gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
begrüntem Oberbau
gepl. / vorh.
256,593 m
-3,153 %
273,353 m
+6,750 %
H = 1.414,000 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Bau-km,
Halbmesser, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
Haltestellenschild vorh. / gepl.
Noppenplatten / Rippenplatten
 gepl.
Rückbau
Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.)  
gepl.
Fahrbahn (Deckensanierung) gepl.
Kleinpflaster/ Rasengitter gepl.
FGU FGU vorh. / gepl.
Schild

Anlage 5 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Maarweg

19310 Zeichen

1 
Anlage 5 
Anlage 5 
 
Haltestelle Maarweg 
 
 
 
Ausgangssituation 
Die Haltestelle Maarweg besteht aus zwei gegenüberliegenden Seitenbahnsteigen westlich 
der Kreuzung Aachener Straße/Maarweg/Kitschburger Straße. Die Bahnsteige der Linie 1 
liegen in Mittellage der Aachener Straße, weisen eine Nutzlänge von ca. 65 m und eine Höhe 
von 35 cm über Schienenoberkante auf. Der Bahnsteig Richtung Weiden West hat eine 
Breite von 2,00 m. Der Bahnsteig Richtung Bensberg weist eine Breite von 1,70 m auf.  
 
Der Zugang zu den beiden Bahnsteigen erfolgt an beiden Seiten von den Gehwegen über 
signalisierte Fahrbahnquerungen. Die Gleisquerungen sind am östlichen Ende gerade 
ausgebildet, am westlichen Ende als signalisierte Z-Querung. 
 
Die Gleisanlage hat einen Schotteroberbau. 
 
Radverkehrsanlagen sind vorhanden, entsprechen aber teilweise nicht mehr den aktuellen 
Anforderungen. So fehlen u.a. Aufstellflächen im Bereich des Knotenpunkts mit dem 
Maarweg und der Kitschburger Straße. Die Nebenanlagen teilen sich Radfahrende mit 
Fußgängern. Durch eine Vielzahl von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben entstehen 
immer wieder Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr, aber auch mit dem ruhenden Kfz-
Verkehr. 
 
Die Aachener Straße weist im Bereich der Haltestelle 2 durchgehende Fahrstreifen pro 
Richtung auf. Hinzukommen im Bereich des Knotenpunkts Abbiegefahrstreifen in den 
Maarweg und die Kitschburger Straße. Westlich und östlich des Knotenpunkts steht ein 
weiterer Fahrstreifen zur Verfügung. Dieser dient Montag bis Freitag stadteinwärts zwischen 
7 und 9 Uhr und stadtauswärts zwischen 15 und 19 Uhr als Busfahrstreifen (mit Freigabe für 
Taxen und E-Fahrzeuge). Zu den restlichen Zeiten ist dieser für den MIV befahrbar. 
Der Maarweg ist 4-streifig markiert. Es gibt einen Rechtsabbiegefahrstreifen und einen

2 
Anlage 5 
Geradeausfahrstreifen von Norden kommend. In Richtung Norden sind zwei 
Geradeausfahrstreifen vorhanden. Die Kitschburger Straße hat von Süden kommend einen 
Geradeaus- und einen kombinierten Geradeaus-Rechtsabbiegefahrstreifen. In Fahrtrichtung 
Süden gibt es nur einen Fahrstreifen. 
Ein direktes Linksabbiegen ist an dieser Kreuzung nur die Kitschburger Straße möglich. 
Indirektes Linksabbiegen ist über Wender westlich des Knotenpunktes auf Höhe der Eupener 
Straße und östlich auf Höhe der Fürst-Pückler-Straße möglich.  
 
Planungsziele 
 Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern.  
 Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betragen.  
 Die Radverkehrsführung soll so optimiert werden, dass Konflikte auf den 
Nebenanlagen zwischen Rad- und Fußverkehr sowie zwischen ruhendem Kfz-
Verkehr und Radverkehr entschärft werden. 
 
Variantenuntersuchung 
Die Variante 1 sieht eine Verlängerung der Seitenbahnsteige in der heutigen Lage westlich 
des Knotenpunkts mit dem Maarweg und der Kitschburger Straße vor.  
 
Bei der Variante 2 werden die Seitenbahnsteige auf die östliche Seite des Knotenpunkts mit 
dem Maarweg und der Kitschburger Straße verschoben. 
 
Vorzugsvariante 
Für die beiden Varianten wurde eine Nutzwertanalyse durchgeführt. 
 
Die Variante 1 punktet durch ihre günstigere Lage zu dem Geschäftsbereich zwischen 
Kitschburger Straße und Voigtelstraße. Bei Variante 2 ergeben sich durch den 
eingeschränkten Straßenraum, bedingt durch den erforderlichen Linksabbieger und die 
Wendefahrbahn, ein größerer Umbauaufwand. Variante 1 schneidet deshalb besser ab. Es 
wird auf die differenzierte Nutzwertanalyse dieser Haltestelle verwiesen: 
 
Folglich stellt die Variante 1 die Vorzugsvariante dar, da diese einen höheren Nutzwert als 
die Variante 2 erreicht. 
 
In der gewählten Variante werden die beiden vorhandenen Seitenbahnsteige auf 80 m 
verlängert und auf 2,9 bzw. ca. 2,9 m verbreitert. Fixiert wird die Lage der Bahnsteige durch 
die Querung am östlichen Ende über die nördliche Richtungsfahrbahn der Aachener Straße.  
Die Haltestelle behält am westlichen Ende den zweiten Zugang über die gesamte Aachener 
Straße, dieser muss aber Richtung Westen verlegt werden. 
Der Schotteroberbau der Gleisanlage wird durch ein Grüngleis ersetzt.  
 
Die Querungen zu den Bahnsteigen werden mit einer Mindestbreite von 4,00 m geplant. 
Durch die Umplanung des Knotenpunktes wird für Zufußgehende die vorhandene Querung 
auf der östlichen Seite des Bahnsteigs zu einer Z-Querung umgeplant.  
Die Querungen über den Maarweg und die Kitschburger Straße werden durch den Entfall der 
Mittelinseln kürzer. Durch Entfall der Radwege in den Nebenanlagen steht Zufußgehenden 
deutlich mehr Platz zur Verfügung. Die Konflikte mit dem Radverkehr werden beseitigt. 
 
Im Bereich des Knotenpunkts werden, wo noch nicht vorhanden, Aufstellflächen für ein 
indirektes Linkabbiegen eingerichtet. Radverkehrsanlagen werden in einer komfortablen 
Breite von min. 2,50 m Breite angelegt.  
In der Aachener Straße werden die Radverkehrsanlagen komplett neu geordnet. Der 
Radfahrende wird auf der Fahrbahn geführt. Dafür wird der heutige Busfahrstreifen in einen 
2,50 m breiten Radfahrstreifen umgewandelt. Zum fließenden und ruhenden Verkehr wird ein 
0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen markiert. Eine Ausnahme ist der Bereich

3 
Anlage 5 
stadteinwärts östlich der Kitschburger Straße. Hier wird der Radweg stadteinwärts auf 
mindestens 2,50 m verbreitert.  
In der Kitschburger Straße wird im Bereich des Knotenpunkts eine eigene 
Radverkehrsführung mit einem 2,50 m breiten Radfahrstreifen angelegt. 
Im Maarweg werden die Radwegflächen Richtung Süden dem Gehweg zugeschlagen. Der 
Radverkehr wird stattdessen auf einem 2,50 m breiten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn 
geführt. Der Radfahrstreifen beginnt ab der Einmündung Königsdorfer Straße. In der 
Gegenrichtung werden Radfahrende hinter dem Knotenpunkt auf den Bestand geführt. 
Es werden zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten im Planungsbereich geschaffen. Diese 
werden im weiteren Planungsprozess detailliert. 
 
Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu 
errichtet. 
 
Zur Verkehrsführung auf der Aachener Straße siehe auch Steckbrief „Aachener Straße 
zwischen Gürtel und Eupener Straße“.

weiterführungam
Geländer
1,91
2,07
2563050
2563050
2563100
2563100
2563150
2563150
2563200
2563200
2563250
2563250
2563300
2563300
2563350
2563350
5645000
5645000
5645050
5645050
5645100
5645100
3651
239
3057
239
2334
239
850
1303
64
4237
101
1078
83064
304
1184 22958
1429
2364
239
2366
239
244
86
1088
64
51364
389
243
130
2619
239
1079
438
282
3644
239
1191
2362
239
56164
80964
111
10321
50764
2363
239
2231
852
82964
139
2726
239
1103
56364
51564
2569
64
85
3650
239
929
1110
87
1076
1114
87964
51464
10318
248
1789
239
81564
1186
11
11
1199
3645
239
1713
64
1628
64
239
3526
239
923
3528
239
27664
57764
2365
239
164
51864
2563
239
928
131
2564
239
2332
239
247
2091
239
1098
1087
50664
390
10319
3672
239
46564
2618
239
229
281
3527
239
129
851
3383
239
2333
239
6414
37338
3525
239
1430
4238/101
3651/239
1111
INFO
INFO
HsNr.390
HsNr.384
HsNr.10
HsNr.10
HsNr.384
HsNr.4
HsNr.6
HsNr.10
HsNr.382
HsNr.8
HsNr.3
M
M
A
PAut
M
Bank
M
M
M
M
M
M
IND
WT
T. T. T. T. T.
T.
T.
T.
T.
T. T.
2,50
753,25
3,20
FGU
FGU
FGU
FGU
Steuergerät
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
Fahr
rad-
abs
tellplatz
Aufpflasterung 
Planung durch 
Stadt Köln 
NL=
80m
NL=
80
m
AA
Aufpflasterung 
Planung durch 
Stadt Köln 
Aufpflas
terun
g
Plan
ung
du
rch
Stadt
Köln
Gehör
t z
um
Planungs
ber
eich
der
Bez
irksplaner
Rad
fahr
er
ab
Köni
gs
do
rfer
Straß
e
auf
de
rFahr
bahn
füh
ren
Fahr
rad-
abs
tellplatz
Gehör
tzum
Planun
gs
ber
eich
der
Bez
irksplaner
Fahr
rad
-
abs
tellplatz
(La
stenr
äd
er)
Fah
rrad-
ab
stellplatz
Fahr
rad-
abs
tellplatz
Aufpflasterung 
Planung durch 
Stadt Köln 
332 654 
Hst. Maarweg 
Aachener Gürtel Clarenbachstift 
4,00
6,0%
6,0%
6,0%
Prozess-und
Komunikationstechnik
NSHV
H15/25 
T8
/20
R15/22,Weiß
T8
/20
T8
/20
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
T8
/20
T8
/20
H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 
H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 
H15/25 
H15/25
H15/25
H15/25H15/25 
H15/25 
H15/25
H15/25
H15/25 
Fahrleitungsplanung i
stnoch
Stand
LPh
22,5 %2,5 % 2,5 %
2,5 %2,5 % 2,5 %
3,71
1,76
2,04
752,50
3,00
3,00
50
2,94
1,35
3,02
1,352,87
503,00
3,00
2,50
623,00
751,76
2,78
4,61
3,00
2,50
3,00
3,25
2,50
7,53
5,00
5,00
2,50
253,25
3,00
2,94
2,50
3,50
1,50
3,50
2,50
5,00
5,00
2,50
3,50
3,50
2,50
3,00
7,08
1,35
2,92
503,00
3,00
2,50
75
4,00
6,00
80,00
6,00
4,00
4,00
77
2,50
3,00
3,00
3,00
3,13
2,53
3,00
3,00
2,50
70
3,25
3,25
75
2,50
71
6,0%
1,85
2,85
2,25
1,85
R=
25
R=
25
R=0,75
R=0,75
R=
75
R=
75
R=4
R=50
R=100
R=175
R= 15
R= 15
R= 75
R=6
R=1
R=0,50
R=4
R= 35
R=2,50R=10
R=4
H15/25
H15/25
Köln, 29.03.24 
               - AA 
Datei: 
Plan Nr.: 
\\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\ 
OWA1_04MA_E_VP_1081_0_PE.PLT\OWA1_04MA_E_VP_LP_1081_0_PE 
Ingenieurgesellschaft mbH 
Gustav-Heinemann-Ufer 72a 
50968 Köln 
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 
Fax: +49 (221) 92 58 12-7 
c/o Schüßler-Plan 
Gustav-Heinemann-Ufer 72a 
50968 Köln 
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0 
Fax: +49 (221) 92 58 12-7 
Ingenieurgemeinschaft 
Ost-West-Achse Köln (West) 
Stadt Köln 
Amt 61 
Stadt Köln 
Stadt Köln 
Amt 64 
Stadt Köln 
Amt 67 
XXX 
XXX 
XXX 
Aksoy 
Alabbas 
Skunca 
03/2024 
03/2024 
03/2024 
29.03.24 
X
X
X X
X
X
X
X
gez. Xxxx 
XX.XX.XXXX 
gez. Xxxx 
XX.XX.XXXX 
XX.XX.XXXX 
gez. Xxxx 
XX.XX.XXXX 
gez. Xxxx 
X
X
Amt 68 
XXX 
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx 
XX.XX.XXXX X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX 
Änderung gepr. 
freigegeben 
ohne Einträge nicht 
freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift 
Stadt Köln 
Amt 66 
XX 
XX 
XX 
XX 
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer 
Plan-Nr. 
Bauwerk / Planart / Inhalt 
bearb. 
gez. 
gepr. 
Datum Name Planverfasser/in: 
keine 
Einträge 
Einträge 
Einträge 
übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift 
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift 
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift 
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index 
04MA EVP LP 1081 0PE 
freigegeben 
mit Einträgen 
freigegeben 
ohne Einträge 
nicht 
freigegeben 
freigegeben 
mit Einträgen 
freigegeben 
ohne Einträge 
nicht 
freigegeben 
freigegeben 
mit Einträgen 
Maßstab: 
Datum: 
1:250 
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes: 
Haltestelle Maarweg 
o.M. 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
keine 
Einträge 
Einträge 
Einträge 
übernommen 
keine 
Einträge 
Einträge 
Einträge 
übernommen 
keine 
Einträge 
Einträge 
Einträge 
übernommen 
keine 
Einträge 
Einträge 
Einträge 
übernommen 
keine 
Einträge 
Einträge 
Einträge 
übernommen 
freigegeben 
ohne Einträge 
Freigabe nicht 
erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift 
Stadt Köln 
Amt 69 
KVB XX 
bearb. Datum Ind. gez. 
freigegeben 
mit Einträgen 
nicht 
freigegeben 
freigegeben 
ohne Einträge 
Freigabe nicht 
erforderlich 
freigegeben 
mit Einträgen 
nicht 
freigegeben 
freigegeben 
ohne Einträge 
Freigabe nicht 
erforderlich 
freigegeben 
mit Einträgen 
nicht 
freigegeben 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
UTM / ETRS89 
NHN 
NN 
Lageplan - Entwurfsplanung - Blatt1 
Ost-W
es
t-Achse
Zeichenerklärung Lageplan 
Gehweg gepl. / vorh. 
Radweg gepl. / vorh. 
Fahrbahn Asphalt  gepl. / vorh. 
Besondere Bahnkörper mit 
geschlossenem Oberbau 
gepl. / vorh. 
Bahnsteig gepl. / vorh. 
Gebäude / Bauten mit Hausnr. / 
mit Grundstückszufahrten vorh. 
Zaun / Mauer vorh. / 
Geländer gepl. 
Baum vorh. / entfällt / gepl. 
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. 
Parkplatz / Schrammbord  gepl. / vorh. 
Gemeinsamer Geh- und Radweg 
gepl. / vorh. 
Schotterfläche gepl. / vorh. 
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh. 
Planung / Bestand 
Straßenachse gepl. / vorh. 
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh. 
Schiene gepl. / vorh. 
Fahrbahnrand  gepl. 
Hochbord / Rundbord 
Randlinien Wege u. Bankettlinien 
gepl. 
2,50%
Querneigung gepl. 
Hochpunkt 
Tiefpunkt 
Höhe im Bestand über NHN 
Treppen / Rampen gepl. / vorh. 
Trennstreifen / 
Inselköpfe gepl. / vorh. 
Öfftl. Beleuchtung / 
Hst. Beleuchtung  vorh. / gepl. 
Verkehrsschild vorh. / gepl. 
Straßenablauf / Kanaldeckel / 
Kanallüfter vorh.  / gepl. 
Kablelschacht groß, klein / 
Schaltkasten / Trafo  vorh. 
Kabelschacht / Schaltkasten 
gepl. 
Poller / Fahnenmast / 
Strommast /Solarmastv  vorh. 
Poller / Fahrleitungsmast / gepl. 
Fahrkartenautomat / 
Parkautomat vorh.  / gepl. 
Fernwärme / Hydrant / 
Wasser- u. Gasschieber vorh. 
Fahrradständer / Mülleimer / 
Bank vorh.  / gepl. 
Schild KVB / Werbetafel / 
Taxi bzw. KVB-Rufsäule 
vorh.  / gepl. 
Anschlagtafel vorh.  / gepl. 
LSA vorh. / gepl. 
Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. 
Aut 
M
A
VZ 
283-30 
Bank 
Info 
FW 
PAut FAut 
MBank 
INFO WT 
A
W
T
52.29 
X
Verwaltung 
Flurstücksgrenze 
mit Flurstücksnummer 
Stadt- / Kreisgrenze 
Gemarkungsgrenze 
Flurgrenze 
470 
DFI gepl. 
Videokamera /Schlüsselschalter 
Fernsprecher / Fahrsignal 
gepl. 
Koppelspule gepl. 
Grundstücksgrenze gepl. 
Landschaftsschutzgebiet 
mögliche Altlasten 
Besondere Bahnkörper mit 
geschottertem Oberbau 
gepl. / vorh. 
Besondere Bahnkörper mit 
begrüntem Oberbau 
gepl. / vorh. 
25
6,593m
-3,153%
273,353m
+6,750%
H = 1.414,000 m 
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit 
Angabe von Bau-km, 
Halbmesser, Gefälle (-) und 
Steigung (+) in Prozent, 
Länge der Gefälle- / 
Steigungsstrecke 
Haltestellenschild vorh. / gepl. 
Noppenplatten / Rippenplatten 
 gepl. 
Rückbau 
Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.)  
gepl. 
Fahrbahn (Deckensanierung) gepl. 
Kleinpflaster/ Rasengitter gepl. 
FGU FGU vorh. / gepl. 
Schild 
Anschluss Blatt 2 
564
928
HsNr.390
HsNr
HsNr..3884
dplatz
Radverkehrsführung Radverkehrsführung Radverkehrsführung 
im im Knotenpunkt Knotenpunkt Knotenpunkt 
derzeit derzeit derzeit derzeit noch in 
Abstimmung.  
92233
Abstimmung.  Abstimmung.  
Ggf. d-
Ggf. Ggf. Ggf. Ggf. Anpassung im 
Rahmen Rahmen Rahmen Rahmen der 
Entwurfsplanung. Entwurfsplanung.

Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt  gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper  gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh.
Zaun / Mauer vorh.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz  gepl. / vorh.
Grundstücksgrenze gepl.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl.
Grundstückszufahrten vorh.
Planung / Bestand
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Straßenachse gepl.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl.
Schiene gepl.
Fahrbahnrand  gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
256,593 m-3,153 %
273,353 m+6,750 %
f = 1,733 m
T = 70,000 m
H = 1.414,000 m
hTS = 43,327 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt
mit Angabe vonBau-km,
Höhe Tangentenschnittpunkt,
Halbmesser, Tangentenlänge
Stichmaß, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
2,50% Querneigung der Fahrbahn
Hochpunkt
Tiefpunkt
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160)
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh.  / gepl.
Kablelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmast
vorh.  / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh.  / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh.  / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh.  / gepl.
Anschlagtafel vorh.  / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl.
Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAutFAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
15.12.21
X
X
XX
X
XX
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
X
XXX
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
Stadt Köln
Amt 664
Stadt Köln
Amt 664-6
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04MA VA VP LP 1082aP a P
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Maarweg
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB KVB
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Stadt Köln
Lageplan - Variante 2
Köln, 15.12.21
               - Sk
Datei:
Plan Nr.:
\\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\
OWA1_04MA_VA_VP_LP_1082aP_a_P_.plt\OWA1_04MA_VA_VP_LP_1082aP_a_P_
32352450
32352450
32352500
32352500
32352550
32352550
32352600
32352600
32352650
32352650
32352700
32352700
5644900
5644900
5644950
56449505645000
2412103
2805103
4237101
929
272
1747
788
2852103
2854103
2415103
279
416
10169
2850103
2802103
275
2461
10318
10319
2416103
2821103
2798103
2853103
928
2422103
251264
1343
614
10316
10173
2796103
2599103
1337
248
2462103
268
1686
2797103
10130
2839103
10176
2851103
280
270 2820103
256964
10321
613
245
923
2513
2822103
281
2855103
2803103
273
420
2598103
276
269
789
M
M
M
M
M
A
A
PAut
M
M
M
IN
D
PAu
t
T.
Maarweg
Aachener Straße
Fürst-Pückler-Straße
Kitschburger Straße
1,902,003,003,003,00
50
2,66
3,253,003,00504,431,352,891,353,16
50
3,003,253,00
6,00
80,00
6,00
4,00
9,60
4,00
4,00
4,00
7,37
4,00
6,00
80,00
6,00
4,00
4,00
4,00
13,72
18,62
NL=80 mNL=80 m
Alternative:
Verlängerung des Grünstreifens!
X
Aufstellflächen für indirektes Linksabbiegen für Radfahrer
Veränderungen in der Radwegeführung
werden im  nächsten Planungsschritt dargestellt
Veränderungen in der Radwegeführung
werden im  nächsten Planungsschritt dargestellt
Vorh. Haltestelle
wird rückgebaut

Beschlussvorlage Rat

20066 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 2011/2024 
Freigabedatum 
 04.09.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, 
Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, 
Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung, im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung für die Haltestellen Uni-
versitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Mi-
litärring und Rheinenergiestadion zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse sowie die 
Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Brauns-
feld wie in der Begründung dargelegt bis zur Leistungsphase 6 HOAI weiterzuführen. Die Kos-
ten für die Öffentlichkeitsarbeit und die Planungskosten für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI 
betragen ca.1.567.052 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.402.546 € brutto. 
 
Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 
 
1. Für die Haltestelle Universitätsstraße die Variante 3 weiter zu planen. 
 
2. Für die Haltestelle Aachener Straße/Gürtel die Variante 1 weiter zu planen. 
 
3. Die Wendeanlage im Bereich der Haltestelle Aachener Str./Gürtel nicht weiter zu verfol-
gen. 
 
4. Für die Haltestelle Maarweg die Variante 1 weiter zu planen. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 
Verkehrsausschuss 10.09.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 
Verkehrsausschuss 29.10.2024 
Finanzausschuss 12.11.2024 
Rat 14.11.2024

2 
5. Für die Haltestelle Clarenbachstift die Variante 1 weiter zu planen. 
 
6. Für die Haltestelle Eupener Straße die Variante 1 weiter zu planen. 
 
7. Für die Haltestelle Alter Militärring die Variante 1 weiter zu planen. 
 
8. Für die Haltestelle Rheinenergiestadion die Variante 2 weiter zu planen. 
 
9. Die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in 
Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022 i.V.m. AN/0155/2023) auf Grundlage der Vorstellung 
im Fachgespräch am 30. Oktober 2023 fortzuführen. Die verkehrliche Optimierung der 
Aachener Straße in Braunsfeld erfolgt in enger Abstimmung mit den Haltestellenplanun-
gen zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse. 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die anderen Gremien uneinge-
schränkt zustimmen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.402.546 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1 Ausgangssituation 
Die Stadtbahnlinie 1 hat in den Hauptverkehrszeiten auf Teilabschnitten bereits ihre Kapazi-
tätsgrenze erreicht. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und 
der angestrebten Mobilitätswende zur Stärkung des Umweltverbundes ist eine deutliche Aus-
weitung der angebotenen Kapazitäten kurz- bis mittelfristig zwingend erforderlich. Die Kapazi-
tätserweiterungen auf der Ost-West-Achse sind auch Voraussetzung für Erweiterungen des 
Kölner Stadtbahnnetzes. Taktverdichtungen auf der vorhandenen Infrastruktur sind aufgrund 
der Zugfolge von 5 Fahrten pro 10 Minuten je Richtung im zentralen Bereich nicht mehr mög-
lich, so dass zusätzliche Kapazitäten entweder den Bau einer zusätzlichen Strecke durch die 
Innenstadt oder die Ertüchtigung der vorhandenen Strecke für längere Züge erfordern. 
Aufgrund der vorhandenen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bietet derzeit lediglich die 
Ertüchtigung für längere Züge eine zeitlich realistische Umsetzungsperspektive. 
Der Einsatz von Langzügen (ca. 90 m statt bisher 60 m; d. h. Erhöhung des Platzangebots um 
50 %) auf der Linie 1 bedarf damit einer Verlängerung der bestehenden Haltestellen. Neben 
dem Ausbau im innerstädtischen Bereich sind hierzu auch die Bahnsteige auf den Außenäs-
ten zu verlängern. Zudem ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung der vorhandenen U-

4 
Bahnhaltestellen zwischen Bf. Deutz/Messe und Höhenberg Frankfurter Straße sowie Bens-
berg notwendig. 
 
Auf Basis des Beschlusses zur Entscheidung über die Vorzugsvariante und die Vorbereitung 
eines Planungs- und Bedarfsfeststellungsbschlusses (Vorlagen-Nr. 3211/2018) und des Pla-
nungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 1137/2019) wurde die Verwaltung 
u. a. damit beauftragt, die 14 oberirdischen Haltestellen im Bereich West (Haltestelle Universi-
tätsstraße bis Haltestelle Weiden West) zur Kapazitätserweiterung zu verlängern. Die Beauf-
tragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI. Die umlie-
genden Verkehrsanlagen sind auf Basis des zu erstellenden Verkehrsgutachtens bei Bedarf 
anzupassen bzw. zu optimieren. Im Zuge der Kapazitätserweiterung werden an allen Knoten-
punkten entlang der Strecke die Lichtsignalanlagen erneuert und barrierefrei ausgebaut. Hier-
bei werden taktile Leitelemente entsprechend dem heutigen Standard verlegt. 
 
Der oberirdische Ausbau der 14 Haltestellen im Bereich West erfolgt unabhängig von der Vari-
antenentscheidung im Bereich Innenstadt (Haltestelle Moltkestraße bis Haltestelle Heumarkt).  
 
2 Planungsprozess 
Nach Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren wurde zunächst mit allen beteiligten 
Fachdienststellen und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ein Variantenkatalog erstellt. 
Dieser zeigt die unter verschiedenen Gesichtspunkten entwickelten Varianten für die Halte-
stellen auf. Anschließend wurden diese Varianten im Rahmen der weiteren Planung auf ihre 
Machbarkeit hin überprüft. Stellte sich eine Variante als technisch nicht machbar heraus, 
wurde diese verworfen. 
Für die geeigneten Varianten an den Haltestellen wurde eine sogenannte Nutzwertanalyse 
durchgeführt. Die Nutzwertanalyse diente der Bewertung der Varianten und Festlegung der 
Vorzugsvariante. Dabei wurden zunächst Bewertungskriterien festgelegt und gewichtet. Die 
Kriterien sind Haltestellenfunktion, Städtebau und Stadtraumgestaltung, Umweltauswirkungen, 
verkehrliche Auswirkungen, Verkehrsablauf im Fuß- und Radverkehr, Verkehrssicherheit, 
Wirtschaftlichkeit, betriebliche Belange der KVB und Realisierung. Anschließend wurden die 
verschiedenen Varianten anhand von Unterkriterien mit einem Punktesystem bewertet und auf 
Grundlage der Gewichtung ein Nutzwert für die verschiedenen Varianten errechnet. Die Vari-
ante mit dem höchsten Nutzwert stellt die Vorzugsvariante dar. 
An einigen Haltestellen wurde die Nutzwertanalyse zur Ermittlung der Vorzugsvariante nicht 
herangezogen. Dies war z. B. der Fall, wenn nur eine geeignete Variante in Frage kam. Die 
Festlegung der Vorzugsvariante ist den Steckbriefen zu den Haltestellen in den Anlagen zu 
entnehmen. 
Die Anforderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit werden grundsätzlich eingehalten. Be-
reiche, an denen die Planung von den bekannten Regelwerken abweicht, werden nach erfolg-
ter Beschlussfassung der Vorzugsvarianten mit den Behindertenverbänden abgestimmt. 
Je nach Zustand der Haltestelle wurde entschieden, ob Bahnsteig und Ausstattung komplett 
erneuert oder nur teilweise angepasst werden. 
Die genaue Beschreibung der Ausgangssituation, die Variantenuntersuchung und die Festle-
gung der Vorzugsvariante sowie die Pläne zu den einzelnen Haltestellen sind den Anlagen 3 
bis 9 zu entnehmen. 
Durch den Einsatz von Langzügen wird für den Betrieb auf der Ost-West-Achse mehr Strom 
benötigt. Für die Bahnstromversorgung werden deshalb zusätzliche Unterwerke erforderlich, 
welche den Bahnstrom aus dem öffentlichen Stromnetz bereitstellen. Die Planung der Unter-
werke erfolgt durch die KVB. U.a. mit der unteren Naturschutzbehörde wurden die Standorte 
für 4 neue Unterwerke abgestimmt: 
- Haltestelle Weiden West 
- Bundesautobahn 1 (Abfahrt K-Lövenich im Bereich des Schlehdornwegs) 
- Militärringstraße (an der nördlichen Rampe zur Aachener Straße) 
- Eisenbahnring (je nach Alternative in der Innenstadt ober- oder unterirdisch) 
Der Baubeginn der Unterwerke im Bereich West ist für 2026 vorgesehen. 
 
Die weitere Planung berücksichtigt die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Opti-
mierung der Aachener Straße in Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022 i.V.m. AN/0155/2023), 
welche im Fachgespräch am 30. Oktober 2023 vorgestellt wurde (siehe Anlage 2). 
Gemäß Planungsbeschluss (Vorlage-Nr. 2494/2023) wurde die Verwaltung u.a. beauftragt,

5 
die an der Haltestelle Melaten vorgesehene Wendeanlage westlich an den Knoten Aachener 
Str./Melatengürtel zu verlegen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist in Anlage 11 dargestellt. 
 
 
3 Beschlussfassungsprozess 
Aufgrund des großen Planungsumfangs werden die 14 Haltestellen auf zwei Pakete aufgeteilt, 
für die jeweils eigene erweiterte Planungsbeschlüsse eingeholt werden. Die Aufteilung richtet 
sich nach dem Planungsfortschritt der Haltestellen, siehe Anlage 2. Mit dem erweiterten Pla-
nungsbeschluss (Vorlage-Nr. 2494/2023) wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung für 
das erste Paket mit den Haltestellen Melaten, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Wei-
den Römergrab und Weiden West zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse bis zur 
Leistungsphase 6 HOAI weiterzuführen. Die Wendeanlage, die an der Haltestelle Melaten vor-
gesehen war, soll gemäß Beschluss westlich der Haltestelle Aachener Str./Gürtel geplant wer-
den. Für die Haltestelle Junkersdorf wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung zu überar-
beiten.  
 
Diese Vorlage beinhaltet das zweite Paket mit den Haltestellen Universitätsstraße, Aachener 
Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergie-
stadion.  
 
 
4 Projektkommunikation 
 
4.1 Politisches Begleitgremium 
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 3. Februar 2022 wurde für das Projekt "Kapazitäts-
erweiterung auf der Ost-West-Achse" ein politisches Begleitgremium eingerichtet, um die poli-
tischen Entscheidungsträger*innen über den Stand der Vorplanung zu informieren. Am 
9. Juni 2022 besprach das politische Begleitgremium den Fortschritt des Projekts im Bereich 
West. Die Projektverantwortlichen gaben dabei einen Einblick in die Planung der Haltestellen. 
Fragen wurden beantwortet und Anregungen sowie Ergänzungen aufgenommen. Die Unterla-
gen können unter diesem Link abgerufen werden. 
 
4.2 Fachgespräche zur Einbindung von Interessengruppen 
Neben dem politischen Begleitgremium finden regelmäßig Fachgespräche mit Personen aus 
der Kölner Wirtschaft, dem Mobilitätssektor und der organisierten Stadtgesellschaft statt. Im 
zweiten Fachgespräch am 18. August 2022 informierten die Projektverantwortlichen über die 
geplanten Umbaumaßnahmen im Bereich West und nahmen Fragen und Anmerkungen auf. 
Die Unterlagen können unter diesem Link abgerufen werden. 
 
4.3 Systematische Öffentlichkeitarbeit 
Im 3. Quartal 2022 fand über die Plattform „Meinung für Köln“ eine systematische Öffentlich-
keitsbeteiligung statt. Diese Aspekte wurden unter anderem thematisiert: 
 Lage und Breite der Fußgängerquerungen 
 Radverkehrsführung entlang der Strecke 
 Grünflächen in den Nebenanlagen der Haltestellen 
 Wegfallende Bäume und mögliche Ausgleichspflanzungen 
 Vorrang der Bahn an Kreuzungen 
Im weiteren Planungsverlauf wurden die Anregungen bzw. Anmerkungen der Bürger*innen 
nach Möglichkeit berücksichtigt. Spezifische Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung kön-
nen der Anlage 1 und den Steckbriefen zu den Haltestellen in den Anlagen 3 bis 9 entnom-
men werden. 
 
5 Weiteres Vorgehen 
Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Verwaltung eventuelle Änderungen aufgrund des 
Beschlusses in der Entwurfsplanung berücksichtigen und im Anschluss (voraussichtlich ab 
Anfang/Mitte 2025) daran die notwendigen Genehmigungen bei der Bezirksregierung Köln be-
antragen. Da der Maßnahmenumfang zwischen den Haltestellen stark variiert, können unter-
schiedliche Genehmigungsverfahren zum Tragen kommen. Diese werden im weiteren Verlauf 
der Planung mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.

6 
Nach Abschluss des Genehmigungsprozesses folgt die Ausführungsplanung (Leistungs-
phase 5) und die Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6). 
Im Rahmen des Baubeschlusses, welcher nach der Entwurfsplanung eingeholt wird, wird die 
Planung erneut vorgelegt. 
 
Die hier aufgeführten Termine setzen voraus, dass eine Beschlussfassung zu den aufgeführ-
ten Planungsvarianten erfolgt und die Entwurfsplanung unmittelbar fortgesetzt werden kann. 
Sollte keine Zustimmung erfolgen, verzögern sich die Termine für den Projektfortschritt ent-
sprechend. 
 
6 Kosten 
Die Planungskosten für die Leistungsphasen 5 und 6 betragen ca. 1.370.880 € brutto, welche 
anteilig von der KVB (12 %) und der Stadt (88 %) getragen werden. Zum städtischen Anteil 
hinzu kommen noch Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit von 196.172 € brutto. Es ergibt sich 
ein städtischer Anteil i. H. v. 1.402.546 € brutto. Dieser wird wiederum zu 98 % vom Amt für 
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69, Anteil öffentlicher Personennahverkehr) und zu 
2 % vom Amt für Straßen und Radwegebau (Amt 66, Anteil Individualverkehr) getragen. 
 
Bezogen auf die einzelnen Jahre stellt sich der Mittelabfluss wie folgt dar:  
 
    2024 2025 2026 
Planungskosten 
Lph°5°&°6 1.370.880 € 0 € 761.600 € 609.280 € 
davon KVB (12%) 164.506 € 0 € 91.392 € 73.114 € 
davon Stadt (88%) 1.206.374 € 0 € 670.208 € 536.166 € 
          
Öffentlichkeitsarbeit 
(nur Stadt) 196.172 € 0 € 108.984 € 87.188 € 
          
Anteil Stadt (Pla-
nungskosten & Öffent-
lichkeitsarbeit) 
1.402.546 € 0 € 779.192 € 623.354 € 
Amt 66 (2% von Anteil 
Stadt) 28.051 € 0 € 15.584 € 12.467 € 
Amt 69 (98% von An-
teil Stadt) 1.374.495 € 0 € 763.608 € 610.887 € 
 
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im 
Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für 
die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzurechnen. 
 
7 Finanzierung 
Für dieses Teilprojekt werden für die Leistungsphase 5 erst in 2025 Aufträge vergeben, so 
dass in 2024 weder Auszahlungsermächtigungen, noch Verpflichtungsermächtigungen nötig 
sind. 
 
Für die Jahre 2025ff werden diese im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 
2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 
1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanz-
stelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-
West-Achse gemäß der obigen Übersicht bedarfsgerecht eingeplant. 
 
Der Anteil der KVB an den Planungskosten in Höhe von 164.506 € umfasst die Kosten ab dem 
Zeitpunkt des Planungsbeschlusses und wird mit Fertigstellung/Inbetriebnahme aktiviert. Die

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Abschreibung erfolgt über die bilanzielle Nutzungsdauer gemäß den handelsrechtlichen Vorga-
ben.  
 
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienst-
leistungsauftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen 
gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. 
 
 
8 Förderung  
Die Ost-West-Achse wurde im Jahr 2017 für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 
(GVFG) des Bundes zunächst mit einer „kurzen Tunnellösung Heumarkt bis Neumarkt“ ange-
meldet. Eine Aktualisierung der Programmanmeldung, mit einem innerstädtischen Tunnel zwi-
schen Heumarkt und Eisenbahnring gemäß dem Bürgerbeteiligungsverfahren aus 2018, 
wurde im Jahr 2022 bei den Zuwendungsgebern eingereicht. Nach dem GVFG ist die Maß-
nahme in Höhe von derzeit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig und wurde 
in die c-Zeile des Bundesprogramms aufgenommen. Dies bedeutet, dass die Mittel im GVFG-
Bundesprogramm eingeplant sind, begründet jedoch noch keinen Rechtsanspruch auf eine 
Förderung. Planungskosten ab der Lph. 5 werden im Rahmen einer späteren Bewilligung ei-
ner Förderung bezgl. des Bauvorhabens nach dem GVFG pauschal durch Erhöhung von 10 
% der zuwendungsfähigen Kosten berücksichtigt. 
 
Die Förderbestimmungen der Verkehrsministerien des Bundes und der Länder geben vor, 
dass für Maßnahmen, die im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gefördert werden, zwin-
gend eine Standardisierte Bewertung durchzuführen ist. Die Bewertung dient dem Nachweis 
der Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens (Nutzen-Kosten-Indikator > 1,0) und das Ergeb-
nis der Bewertung entscheidet somit über die Förderwürdigkeit des Vorhabens.  
Die Förderung dieses Teil-Projektes ist daher abhängig von der Förderwürdigkeit des Ge-
samt-vorhabens. Die Standardisierte Bewertung ist aktuell noch in Bearbeitung. 
 
Zu beachten ist, dass der Fördermittelgeber Zweckverband go.Rheinland die zuwendungsfä-
higen Kosten, und damit indirekt die Fördersumme, deckeln kann. Eine Refinanzierungsquote 
kann daher zurzeit nicht ermittelt werden. 
 
Für alle Anlagenteile, welche nicht stadtbahnbedingt sind und daher nicht über das GVFG ge-
fördert werden können, werden andere Fördermöglichkeiten geprüft. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor-
spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme zur Kapazitätserweiterung stärkt den Umweltverbund im Be-
reich öffentlicher Personennahverkehr und bietet den Nutzer*innen eine adäquate Mobilitäts-
möglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer indirekten 
Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind teilweise Gleisbauarbeiten notwendig. Bereits heute 
sind Streckensperrungen für andere Baumaßnahmen für die Jahre 2027-2030 geplant. Ziel ist 
es, Maßnahmen zu bündeln und die Einschränkungen für Fahrgäste des ÖPNV so gering wie 
möglich zu halten. Aufgrund dieser Wechselwirkungen ist eine zeitnahe Beschlussfassung in 
der Sitzung des Rates der Stadt Köln dringend erforderlich, um den Terminplan der Maß-
nahme nicht zu gefährden. 
 
 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) 
 Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
 Anlage 2: Übersichtsplan

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 Anlage 3: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Universitätsstraße 
 Anlage 4: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Aachener Straße/Gürtel 
 Anlage 5: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Maarweg 
 Anlage 6: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Clarenbachstift 
 Anlage 7: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Eupener Straße 
 Anlage 8: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Alter Militärring 
 Anlage 9: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Rheinenergiestadion 
 Anlage 10: Steckbrief mit Plänen Aachener Straße zw. Gürtel und Eupener Straße 
 Anlage 11: Stellungnahme KVB mit Plan zur Wendeanlage im Bereich Aachener 
Str./Melatengürtel 
 Anlage 12: Beantwortung der Fragen aus dem Fachgespräch vom 04.07.2024

Beratungsverlauf (7)

10.09.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.11.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2011/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.09.2024
Erstellt
20.06.2024 14:00