2011/2024
Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion
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Anlage 11 Stellungnahme KVB mit Plan zur Wendeanlage im Bereich Aachener Straße-Melatengürtel
8468 Zeichen
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Ost-West-Achse Bereich West
15. Juli 2024
1/1
Wendeanlage Aachener Straße/ Gürtel und Gleiswechsel
westlich und östlich der Haltestelle Universitätsstraße als
Alternative zur Wendeanlage Melaten
Im Zuges des Umbaus der Ost-West-Achse im Innenstadtbereich und der damit
einhergehenden Bündelung der Stadtbahntrasse in der Aachener Straße wird
zukünftig die Wendeschleife im Bereich des Eisenbahnrings, westlich der Haltestelle
Moltkestraße, entfallen. Die Anlage wird derzeit als Wendemöglichkeit für
Kurzfahrten der Linie 7 und für eine betrieblich flexible Reaktion auf Störereignisse
genutzt.
Als Ersatz für diese Wendemöglichkeit wurde eine neue Wendeanlage östlich der
Haltestelle Melaten geplant. Neben der betrieblichen Flexibilität sollte die
Wendeanlage dazu dienen, Betriebskosten einzusparen.
Die Fahrgastnachfrage für die Fahrten der Linie 7 durch die Ziele im Bereich des
Clarenbachkanals (Schule, Universität) erfordert werktags tagsüber einen 10-
Minuten-Takt bis zur Haltestelle Universitätsstraße. Über diese Haltestelle hinaus
werden die Fahrten der Linie 7 heute bis zur Haltestelle Aachener Straße/ Gürtel
geführt, da erst mit dem Betriebshof West eine Wendemöglichkeit westlich der
Universitätsstraße besteht.
Mit der neuen Wendeanlage Melaten könnte künftig jede zweite Fahrt der Linie 7
an der Haltestelle Universitätsstraße enden. Durch einen um etwa 1,5 km
verkürzten Fahrweg und damit kürzeren Umlaufzeiten würden dauerhafte
Kosteneinsparungen realisiert, die als Nutzen den einmaligen Investitionen in die
Wendeanlage gegenüberstünden.
Eine Wendeanlage westlich der Aachener Straße/ Gürtel befände sich in
unmittelbarer Nähe zur Wendeanlage im Betriebshof West und hätte demzufolge
wenig zusätzlichen Nutzen. Dem geringen zusätzlichen Nutzen stehen die hohen
Investitionskosten der Wendeanlage gegenüber. Daneben führt eine Wendeanlage
westlich der Haltestelle Aachener Straße/ Gürtel aufgrund der erforderlichen
Aufweitung der Gleise zu einer ungünstigeren Gleisgeometrie.
Die KVB empfiehlt daher, auf eine Wendeanlage westlich der Haltestelle Aachener
Straße/ Gürtel zu verzichten.
Die Gleiswechsel westlich und östlich der Haltestelle Universitätsstraße als
Alternative für die Wendeanlage Melaten werden für die betriebliche Flexibilität, auf
Störereignisse zu reagieren, benötigt.
813
2966 6
2090 6
1984 6
1198
2839
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1985 6
1476
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1352
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354
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1986 6
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101 30
2093 6
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984
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2433
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101 25
1356
1392
2850 6
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985
2435
103
3447 6
156
1089
2089 6
998
T.
INFO
INFO
INFO
PAut
M
W
T
M
M
A
Bank
M
M
M
M
PAut
M
M
M
A
M
W
T
M
M
A
PAut
W
T
WT
WT
T.
T.
IND
IND
IND
IND
2,25
75
3,00
3,00
3,00
4,00
75
3,00
3,00
3,00
3,00
3,25
3,25
3,00
3,00
2,50
75 2,50
75 3,25
3,25
1,35
2,12
50
3,50
3,20
3,00
3,10
2,00
75 3,00
5,63
3,25
3,25
2,00
75 3,00
5,61
4,00
4,00
6,00
xx
NL=80 m
Umgestaltung der Nebenanlagen erfolgt durch die Stadt Köln
2,5 % 2,5 % 2,5 %
2,5 % 2,5 % 2,5 %
EW
100 - 1:7
7201-7204
EW
100 - 1:6
7202-7203
EW
100 - 1:6
7204-7203
R=∞0+000,000
R=∞
R=3200+029,828
R=320
A=56,5690+045,480
A=56,569
R=∞0+055,480
R=∞
A=56,5690+208,038
A=56,569
R=3200+218,038
R=320
A=56,5690+229,260
A=56,569
A=56,5690+239,260
A=56,569
R=3200+249,260
R=320
A=56,5690+260,425
A=56,5690+270,425
A=56,569
A=56,569
R=320
R=320
A=56,569
A=56,569
A=56,569
A=56,569
R=320
R=320
A=56,569
A=56,569
R=∞
R=∞
R=600
R=600
R=∞
R=∞
R=600
R=600
R=100
R=100
R=∞
R=∞
R=100
R=100
R=∞
R=∞
R=∞
R=∞
R=100
R=100
R=∞
R=∞
R=100
R=100
R=∞R=∞
R=∞
R=∞
R=100
R=100
74 2,50
75
3,10
3,00
1,85
1,90
1,00 1,35
3,25
1,85
3,00
3,00
2,00
75
2,50
10,00
5,00
80,00
5,00
3,12
3,12
4,00
Schacht verschieben Schacht verschieben
TA Bahnstrom verschieben
Parkstreifen
Mastgasse
1,35
2,13
W
C
1,55
1,55
TA
58 2,20
1,51
Köln, 06.06.24
- AA
Datei:
Plan Nr.:
\\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\
OWA1_18AS_V_VP_LP_1904_0_V_.PLT\OWA1_04AG_V_VP_LP_1904_b_V_Lageplan
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Skunca
Skunca
Skunca
04/2024
04/2024
04/2024
06.06.24
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04AG V VP LP 1904 b V
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:100
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Aachener Str./Gürtel
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Kehrgleis - Vorplanung
Ost-West-Achse
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
geschlossenem Oberbau
gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. /
mit Grundstückszufahrten vorh.
Zaun / Mauer vorh. /
Geländer gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz / Schrammbord gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
2,50%
Querneigung gepl.
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Öfftl. Beleuchtung /
Hst. Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht groß, klein /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Kabelschacht / Schaltkasten
gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmastv vorh.
Poller / Fahrleitungsmast / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl.
Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAutFAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera /Schlüsselschalter
Fernsprecher / Fahrsignal
gepl.
Koppelspule gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliche Altlasten
Besondere Bahnkörper mit
geschottertem Oberbau
gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
begrüntem Oberbau
gepl. / vorh.
256,593 m
-3,153 %
273,353 m
+6,750 %
H = 1.414,000 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Bau-km,
Halbmesser, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
Haltestellenschild vorh. / gepl.
Noppenplatten / Rippenplatten
gepl.
Rückbau
Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.)
gepl.
Fahrbahn (Deckensanierung) gepl.
Kleinpflaster/ Rasengitter gepl.
FGU FGU vorh. / gepl.
Schild
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1075 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im 3. Quartal 2022 fand über die Plattform „Meinung für Köln“ eine systematische Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Im weiteren Planungsverlauf werden die Anregungen bzw. Anmerkungen der Bürger/innen nach Möglichkeit berücksichtigt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 12 Beantwortung der Fragen aus dem Fachgespräch vom 04.07.2024
16895 Zeichen
1
Anlage 12
Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-
Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel,
Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und
Rheinenergiestadion
2011/2024
Beantwortung der Fragen aus dem Fachgespräch am 04.07.2024
Allgemein
1. „Warum sollen weitere Beschlüsse für den Bereich West der Ost-West-Achse
gefasst werden, obwohl für den Bereich Innenstadt noch keine Alternative
beschlossen wurde? Möglicherweise ergeben sich durch die
Beschlussfassung für den Bereich Innenstadt Änderungen für den Bereich
West (z. B. an der Haltestelle Universitätsstraße).“
Antwort der Verwaltung:
Auf Basis des Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr.
1137/2019) wurde die Verwaltung u. a. damit beauftragt, die 14 oberirdischen
Haltestellen im Bereich West (Haltestelle Universitätsstraße bis Haltestelle Weiden
West) zur Kapazitätserweiterung zu verlängern. Die Beauftragung umfasst die
Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI. Für den Bereich West
liegt somit ein separater Planungsauftrag vor. Die derzeitige Beschlusslage ist
unabhängig vom Variantenentscheid in der Innenstadt.
2. „Wird den Beteiligten am Fachgespräch die Präsentation zur Verfügung
gestellt?“
Antwort der Verwaltung:
Die Präsentation zum Fachgespräch wurde auf der Internetseite der Ost-West-Achse
im Download Bereich unter der Überschrift „Fachgespräche mit Politik“ veröffentlicht
(Downloads: Ausbau der Ost-West-Achse Köln - OWA Köln (ostwestachse.koeln)).
Haltestelle Universitätsstraße
3. „Wie kann zukünftig aus Westen kommend in Richtung Norden gefahren
werden, wenn der indirekte Linksabbieger ("Schweineohr") entfällt.“
Antwort der Verwaltung:
Als Ersatz für den entfallenden indirekten Linksabbieger ist östlich der Kreuzung ein
neuer Wender geplant, um aus Westen kommend auch zukünftig nach Norden
fahren zu können.
2
4. „Der neue Wender auf der Aachener Straße östlich der Kreuzung ist nicht
erforderlich. Um von Westen in Richtung Norden zu fahren, ist der Wender auf
der Universitätsstraße südlich der Kreuzung ausreichend.“
Antwort der Verwaltung:
Der Vorschlag wird nicht umgesetzt.
Der neue Wender auf der Aachener Straße dient u.a. als Ersatz für den entfallenden
indirekten Linksabbieger im südöstlichen Quadranten („Schweineohr“). Darüber
hinaus kann der neue Wender für die Fahrt aus Richtung Süden nach Westen
genutzt werden.
Um die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Planungen zu ermitteln, wurde
eine Verkehrsuntersuchung beauftragt. Für den Bereich West wird mit einer
Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung im Jahr 2030 ausgegangen (Planfall
2030). Die Verkehrsuntersuchung zeigt für den Planfall 2030 für den Knotenpunkt
Aachener Straße/Innere Kanalstr./Universitätsstraße folgende Ergebnisse:
- Der Wender auf der Universitätsstraße weist in der Abendspitze eine mangelhafte
Verkehrsqualität (Qualitätsstufe E) auf. Würde der Wender auf der Aachener Straße
entfallen, müsste der Wender auf der Universitätsstraße zusätzlich den Verkehr von
Westen nach Norden aufnehmen. Durch die zusätzlichen Verkehre würde der
Knotenpunkt überlastet werden. Es ist wahrscheinlich, dass die vorhandene Länge
des Wendefahrstreifens nicht ausreichend ist und damit eine Beeinträchtigung der
sehr stark belasteten Hauptrichtung nicht auszuschließen ist.
- An dem Wender auf der Inneren Kanalstraße werden in der Morgenspitze
Rückstauungen bis zur Fußgängerfurt prognostiziert. Würde der Wender auf der
Aachener Straße entfallen, müsste der Wender auf der Inneren Kanalstraße
zusätzliche Verkehre von Süden nach Westen aufnehmen. Durch die zusätzlichen
Verkehre könnten Rückstauungen bis in die Fußgängerfurt und darüber hinaus in
den Kreuzungsbereich entstehen, die das Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden
erhöht.
5. „Die Anordnung der Bahnsteige soll eine zukünftige Stadtbahn auf der Inneren
Kanalstraße berücksichtigen. Die Bahnsteige sollen deshalb jeweils in
Fahrtrichtung hinter dem Knotenpunkt angeordnet werden.“
Antwort der Verwaltung:
Der Vorschlag wird nicht umgesetzt.
Es können nur bestehende Beschlüsse des Verkehrsausschusses bzw. Rates sowie
vorhandene Planungen berücksichtigt werden.
6. „Im Hinblick auf den Variantenentscheid Innenstadt, insbesondere auf die
neuen Planungsvorschläge durch die Politik, soll die Entscheidung zur
Universitätsstraße zurückgestellt werden, um sich alle Optionen in dem
Bereich noch offen zu halten.“
Antwort der Verwaltung:
3
Mit dem erweiterten Planungsbeschluss sollen die von der Verwaltung
vorgeschlagenen Varianten bestätigt werden. Der Baubeginn der Haltestelle
Universitätsstraße steht noch nicht fest und wird im weiteren Verlauf der Planung
festgelegt. Im Rahmen des Baubeschlusses, welcher nach der Entwurfsplanung
eingeholt wird, wird die Planung erneut vorgelegt.
7. „Durch den Entfall des Haltestellenzugangs auf Höhe der Haselbergstraße
ergeben sich längere Fußwege und eine schlechtere Anbindung an das
nördlich gelegene Quartier.“
Antwort der Verwaltung:
Das liegt daran, dass der Grünstreifen zwischen der Stadtbahn und den Fahrstreifen
auf Höhe der Haselbergstraße nicht breit genug ist, um eine Fußgängerquerung
einzurichten. Zudem kann der Linksabbiegestreifen nicht verkürzt werden, der zu der
Wendemöglichkeit für den Straßenverkehr führt. Das Verkehrsaufkommen ist dafür
zu hoch. Auch eine Unterbrechung des Linksabbiegestreifens für eine
Fußgängerquerung ist nicht möglich. Mit der Planung wird von der Piusstraße aus
eine direkte Anbindung des Bahnsteigs stadteinwärts neu geschaffen.
8. „Die neue östliche Querung am Bahnsteig ist nicht ausreichend dimensioniert.“
Antwort der Verwaltung:
Der Vorschlag wird im weiteren Verlauf der Planung geprüft.
Eine Verbreiterung der Querungen über die Aachener Str. im Norden und Süden ist
vsl. möglich. Dabei soll der vorhandene Baumbestand geschützt werden.
Haltestelle Aachener Straße/Gürtel
9. „Der barrierefreie Ausbau der Bahnsteige der Linie 13 sollte möglichst zeitnah
umgesetzt werden.“
Antwort der Verwaltung:
Für die Planung und Durchführung dieses Großprojektes ist der Aufbau einer
verwaltungsinternen Projektgruppe erforderlich. Die zur Koordinierung der Planung
und Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Stellen und Personalkapazitäten
sind bei den beteiligten Ämtern im Dezernat für Mobilität (Amt für Brücken, Tunnel
und Stadtbahnbau, Amt für Verkehrsmanagement, Amt für Straßen- und
Radwegebau, Amt für Verkehrsmanagement) nicht vorhanden und wurden bislang
nicht eingerichtet. Somit können derzeit noch keine weiteren Schritte für dieses
Projekt unternommen werden (siehe hierzu auch Sachstand ÖPNV-Netzentwicklung
Dez. 2023).
10. „Können die Bahnen der Linie 1 zukünftig Richtung Innenstadt sowohl westlich
als auch östlich der Kreuzung einen Fahrgastwechsel durchführen?“
4
Antwort der Verwaltung:
Der Vorschlag wird nicht umgesetzt.
Zwei Fahrgastwechsel Richtung Innenstadt würden die Fahrzeit auf der Linie 1
insgesamt verlängern. Dies wird als nicht sinnvoll erachtet.
Haltestelle Maarweg
11. „Wann wird der Radweg im Maarweg saniert?“
Antwort der Verwaltung:
Zu der Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage möglich.
Bei der Planung der Haltestelle Maarweg wurde für im Bereich des Knotenpunkts
Aachener Straße/Maarweg/Kitschburger Straße Handlungsbedarf im Bereich der
Radverkehrsführung festgestellt. Die vorliegende Planung sieht deshalb eine
fahrbahnseitige Radverkehrsführung mit einem 2,50 m breiten Radfahrstreifen vor.
Der Bestandsradweg im Maarweg würde im Rahmen des Projekts Ost-West-Achse
dem Gehweg zugeschlagen werden und entsprechend umgebaut werden. Aufgrund
der nun vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung sind jedoch noch
weitere Abstimmung bezüglich der Radverkehrsführung erforderlich.
12. „Die Querung am östlichen Ende des Bahnsteigs soll als gerade Querung
ausgebildet werden.“
Antwort der Verwaltung:
Der Vorschlag wird nicht umgesetzt.
Geradlinige Querungen gelten allgemein hin als weniger sicher als Z-Querungen, da
der Blick nicht mehr auf die entgegenkommende Bahn gerichtet wird. Durch die Lage
der Haltestelle in Mittellage könnte es bei unterschiedlicher Signalstellung
(Fußgänger über Fahrbahn frei, Gleis gesperrt) außerdem zu Fehldeutungen
kommen, falls fälschlicherweise der in gleicher Blickachse angeordnete Signalgeber
für die Straßenquerung bei der Gleisquerung beachtet wird.
Haltestelle Clarenbachstift
13. „Für eine Stadtbahn auf der HGK-Trasse („Klüttenbahn“) liegen Beschlüsse
von 3 Bezirksvertretungen vor. Welches Gremium beschließt die Umsetzung
neuer ÖPNV-Projekte?“
Antwort der Verwaltung:
Die Bezirksvertretungen können keine stadtweiten Beschlüsse fassen. Die Gremien
hierfür sind der Verkehrsausschuss und der Rat.
14. „Warum wird die gerade Radquerung nicht westlich der Haltestelle an der
HGK-Trasse umgesetzt?“
5
Antwort der Verwaltung:
Der Vorschlag wird nicht umgesetzt.
Die Signalisierung östlich der HGK-Trasse darf nicht verändert werden, da ansonsten
ein Planfeststellungsverfahren für die HGK -Trasse ausgelöst wird. D.h. eine
Radwegquerung neben der HGK-Trasse und somit die gesamte Haltestelle müssten
deutlich weiter nach Osten verschoben werden, wodurch sich, ungeachtet des
erheblichen Aufwandes, der ohnehin bereits reduzierte Abstand zwischen den
Haltestellen Maarweg und Clarenbachstift weiter verkleinern würde.
15. „Kann der Entfall der Wender durch die benachbarten Wender kompensiert
werden?“
Antwort der Verwaltung:
Die Aussage wird bestätigt.
Als Ersatz für die Wender am Clarenbachstift dienen die Wender an der Eupener
Straße (Fahrtrichtung Innenstadt) und an der Fürst-Pückler-Straße (Fahrtrichtung
Weiden).
Um die verkehrlichen Auswirkungen der einzelnen Planungen zu ermitteln, wurde
eine Verkehrsuntersuchung beauftragt. Für den Bereich West wird mit einer
Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung im Jahr 2030 ausgegangen (Planfall
2030).
Die Verkehrsuntersuchung zur Ost-West-Achse zeigt, dass der Wender an der
Eupener Straße im Planfall 2030 in der Morgenspitze moderate Wartezeiten aufweist
(Qualitätsstufe C). Auch in der Abendspitze ist der Verkehrszustand hier stabil
(Qualitätsstufe C).
An dem Wender an der Fürst-Pückler-Straße wird in der Morgenspitze eine
befriedigende Verkehrsqualität (Qualitätsstufe C) und in der Abendspitze ein guter
Verkehrszustand (Qualitätsstufe B) prognostiziert. In Einzelfällen kann der Rückstau
bedingt durch den Bahnvorrang kurzzeitig länger sein als die Aufstelllänge des
Fahrstreifens.
Die benachbarten Wender können also die zusätzlichen Verkehre durch den Entfall
der Wender am Clarenbachstift aufnehmen.
Haltestelle Eupener Straße
16. „Warum werden keine Radfahrstreifen zwischen Eupener Straße und Alter
Militärring geplant?“
Antwort der Verwaltung:
Mit dem Beschluss zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener
Straße in Braunsfeld (Vorlage-Nr. 2431/2022) wurde die Verwaltung beauftragt, auf
der Aachener Straße zwischen Melatengürtel/Stadtwaldgürtel und Eupener Straße
Radfahrstreifen im Bereich des heutigen Busfahrstreifens zu planen. Mit dem damit
einhergehenden Entfall der Radwege in den Nebenanlagen, können die dortigen
6
Gehwege verbreitert werden, die im Bestand die Regelbreite für Gehwege von
2,50 m in weiten Teilen deutlich unterschreiten. Zusätzlicher Optimierungsbedarf
ergibt sich aus der Vielzahl von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben und den
daraus resultierenden verkehrlichen Wechselwirkungen, die im Bestand immer
wieder zu Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr, aber auch mit dem ruhenden
Kfz-Verkehr führen.
Zwar bestünde zwischen Eupener Straße und Militärringstraße ebenfalls die
Möglichkeit im Bereich des Busfahrstreifens einen Radfahrstreifen umzusetzen,
allerdings bestehen hier aufgrund der breiteren Nebenanlagen und der
überwiegenden Wohnbebauung weniger Konflikte. Aus diesem Grund wurde im
Fachgespräch mit den politischen Vertretern und den Verbänden abgestimmt, in
diesem Bereich die vorhandene Radverkehrsführung beizubehalten.
17. „Warum wird ein separater Rechtsabbieger in die Meister-Johann-Straße
geplant?“
Antwort der Verwaltung:
Im Bestand sind zwischen Eupener Straße und Militärringstraße 3 Fahrstreifen pro
Richtung vorhanden, wovon jeweils ein Fahrstreifen zeitweise als Busfahrstreifen
genutzt wird. Mit der Inbetriebnahme der Kapazitätserweiterung ist der
Busfahrstreifen nicht mehr erforderlich. Aus diesem Grund sieht die Planung den
dritten Fahrstreifen als Abbiegestreifen für die angrenzenden Straßen vor.
Haltestelle Alter Militärring
18. „Wie wird die Möblierungszone gestaltet? Was passiert mit dem Taxistand?“
Antwort der Verwaltung:
In der Möblierungszone an der Aachener Straße (Südseite, westlich Militärringstraße)
werden Gehwegplatten verlegt. Derzeit sind keine Möblierungen wie beispielsweise
Bänke o.ä. geplant. Aktuell wird in diesem Bereich auch kein Erfordernis gesehen,
Abstellanlagen für Fahrräder vorzusehen. Diese könnten bei Bedarf nachgerüstet
werden.
Der Taxistand bleibt in seiner Lage nahezu unverändert. Um ausreichende Breiten in
den Nebenanlagen zu erzielen, wird der Fahrbahnrand angepasst und der Taxistand
verschmälert. Demzufolge wird er künftig eine Breite von 2,00 m besitzen.
19. Mit dem Projekt OWA wird zwischen Auf dem Hügel und Alter Militärring ein
Zweirichtungsradweg geplant, um eine bessere Erreichbarkeit für das
Gymnasium Müngersdorf sicherzustellen. Seitens der Elternschaft wird
gewünscht diesen Zweirichtungsradweg von Alter Militärring bis Herbesthaler
Straße zu verlängern, um die Wege zu den dortigen Wohngebieten für die
Schülerschaft zu verringern. Kann diese Forderung umgesetzt werden?
7
Antwort der Verwaltung:
Im Rahmen des Projektes „Anschluss Militärringstraße/ Stolberger Straße +
Aachener Straße“ werden auf der nördlichen Seite der Aachener Straße nur
geringfügige Anpassungen im Bereich der neuen Gleisquerung vorgenommen. Eine
Planung eines Zweirichtungsradweges liegt außerhalb des Plangebietes gemäß
Planfeststellungsverfahren.
Im Rahmen des Projekts Ost-West-Achse werden zusätzliche Abbiegemöglichkeiten
geschaffen, sodass auch für den Schülerverkehr alternative Radverbindungen
geschaffen werden.
20. „Der Bürgerverein Köln-Müngersdorf sollte vor der Eingabe des erweiterten
Planungsbeschlusses in die politischen Gremien über den aktuellen Stand der
Planungen an der Haltestelle Alter Militärring informiert werden.“
Antwort der Verwaltung:
Mit E-Mail vom 11.07.2024 sind dem Bürgerverein Köln-Müngersdorf der aktuelle
Lageplan und Erläuterungen zur Planung übermittelt worden.
Haltestelle Rheinenergiestadion
21. „Die Umlaufsperre im Peter-Günther-Weg muss für Lastenräder passierbar
sein.“
Antwort der Verwaltung:
Die Umlaufsperre wurde so geplant, dass sie für Lastenräder passierbar ist.
22. Die Breite der Bahnsteige ist für das Verkehrsaufkommen an Spieltagen nicht
ausreichend.
Antwort der Verwaltung:
Die Planung an der Haltestelle wird im Rahmen des 10. politischen Begleitgremiums
und des 10. Fachgesprächs im Oktober nochmal thematisiert.
Haltestelle Junkersdorf
Hinw eis: Die Haltestelle Junkersdorf ist nicht Teil dieser Vorlage für den erw eiterten
Planungsbeschluss. Im Fachgespräch w urde dennoch ein aktueller Planungsstand
zu der neuen Variante präsentiert.
23. „Der BIG Junkersdorf sollte vor der Eingabe des erweiterten
Planungsbeschlusses in die politischen Gremien über den aktuellen Stand der
Planungen an der Haltestelle Junkersdorf informiert werden.“
Antwort der Verwaltung:
8
Sobald die Vorplanung abgeschlossen ist, werden der BIG Junkersdorf vor Eingabe
in die politischen Gremien der aktuelle Lageplan und Erläuterungen zu der neuen
Variante übermittelt.
24. „Mit der Vorlage zur Haltestelle Junkersdorf sollen die jeweiligen Vor- und
Nachteile der alten und neuen Variante dargestellt werden. Dabei soll u.a. auf
die Kosten und die Auswirkungen auf den KVB-Betrieb eingegangen werden.“
Antwort der Verwaltung:
Mit Eingabe des erweiterten Planungsbeschlusses in die Gremien wird der Vorlage
eine Anlage mit den entsprechenden Informationen beigefügt.
25. „Können die Taxistände im Rahmen der Planungen barrierefrei ausgebaut
werden? Können dabei die Taxistände dabei so angeordnet werden, dass
eine Ausfahrt für alle Taxen jederzeit möglich ist? Derzeit ist die Ausfahrt nur
für das erste Taxi möglich.“
Antwort der Verwaltung:
Der Vorschlag wird nicht umgesetzt
Die Taxistände liegen außerhalb des Planungsbereiches der Ost-West-Achse.
Anlage 14 Stellungnahme zum Beschluss der BV Lindenthal
19152 Zeichen
1 Anlage 14 Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 07.11.2024 betreffend Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion, 2011/2024 Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Beschlusspunkten wie folgt Stellung: 1. „Erhöhte Anzahl an Wartehäuser an allen Haltestellen.“ Antwort der Verwaltung: Eine Erhöhung der Anzahl an Fahrgastunterständen (FGU) wurde im Rahmen der Planung bereits an den einzelnen Haltestellen geprüft. Die Anzahl der geplanten FGU orientiert sich am Bestand und der zu erwartenden Zunahme der Fahrgastzahlen an den Haltestellen. Aus diesem Grund werden an den Haltestelle Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel und Alter Militärring auf den Bahnsteigen jeweils drei FGU umgesetzt (auf den vorliegenden Plänen teilweise noch nicht dargestellt). Aufgrund des geringeren Fahrgastaufkommens sind an den anderen Haltestellen zwei FGU je Bahnsteig vorgesehen. Zusätzliche FGU sind aufgrund der zu erwartenden Fahrgastzahlen nicht erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. Haltestelle Universitätsstraße 2. „Der freilaufende Rechtsabbieger Innere Kanalstraße Richtung Aachener Straße stadtausw ärts w ird aufgehoben, da er zw eimal die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr gefährdet. Es gibt genügend Platz, um einen Rechtsabbiegerspur an der Ampel anzulegen – analog Fahrtrichtung Norden.“ Antwort der Verwaltung: Der Rückbau des freilaufenden Rechtsabbiegers und die Planung eines Rechtsabbiegefahrstreifens auf der Inneren Kanalstraße wurde im Rahmen des Verkehrsgutachtens bereits geprüft. Bei dieser Variante werden in der Morgenspitze die Knotenpunkte Aachener Str./Innere Kanalstr./Universitätsstr. und Innere Kanalstraße/Hollarstraße mit einer nicht ausreichenden Qualitätsstufe F bewertet. Die Rückstaulängen und die Verlustzeit würden im Vergleich zum Bestand so stark anwachsen, dass dies verkehrstechnisch nicht mehr vertretbar wäre. In diesem Bereich sind stattdessen folgende Optimierungen vorgesehen, um u.a. die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Zu Fuß Gehende zu erhöhen: 2 Der von Norden kommende Radweg wird von ca. 1,80 m auf 3,00 m verbreitert. Dieser ist im Bereich des Rechtsabbiegers als Aufpflasterung mit Rampensteinen vorgesehen, um den Vorrang der Radfahrenden zu verdeutlichen und die Geschwindigkeit der Rechtsabbiegenden zu verringern. Die Einfahrt in die Aachener Straße wird in die Signalisierung aufgenommen, sodass Rad- und Fußverkehr entlang der Aachener Straße gesichert geführt werden. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. Haltestelle Aachener Straße/Gürtel 3. „Ein w eiterer Zugang zum südlichen Bahnsteig in Verlängerung des Überw egs w ird eingerichtet. Begründung: Der südliche Zuw eg zur Haltestelle von der Kreuzung Gürtel zu den Bahnsteigen ist viel zu schmal und muss verbreitert w erden. Sonst w ird hier eine Engstelle beim Zu- und Abgängen zu den zw ei Bahnsteigen und für die überquerenden Menschen geschaffen. Deren Laufw ege w erden deutlich länger als heute, daher sollte ein w eiterer Überw eg über die Aachener Straße stadteinw ärts geschaffen w erden.“ Antwort der Verwaltung: Eine weitere Querung zum südlichen Bahnsteig wurde im Rahmen der Planung bereits geprüft. Da eine zusätzliche Querung in sehr kurzem Abstand zur anderen geplanten Querung läge, bestünde ein Sicherheitsrisiko, dass die folgende Querung vom Kfz- Verkehr fälschlicherweise übersehen werden könnte. Aus den vorgenannten Sicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. Haltestelle Maarweg 4. „Der östliche Z-Überw eg w ird nicht angelegt, die heutige gradlinige Führung ist beizubehalten. Begründung: Heute schon haben w ir an dieser Stelle eine hohe Anzahl der zu-Fußgehenden – von der Haltestelle und die Straße querenden Menschen. Es handelt sich hier um eine der beiden Hauptquerungen im Einkaufsviertel Aachener Straße.“ Antwort der Verwaltung: Z-Querungen sind aus Sicherheitsgründen als Regelausführung vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine Vorgabe der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und der Bezirksregierung Köln. Geradlinige Querungen gelten allgemein hin als weniger sicher als Z-Querungen, da der Blick nicht auf die entgegenkommende Bahn gerichtet wird. Geradlinige Querungen müssen nach Vorgabe aus Sicherheitsgründen immer durchsignalisiert werden, so dass Fehlinterpretationen von in einer Flucht liegenden Signalen ausgeschlossen werden. Diese Durchsignalisierungen führen zu Abhängigkeiten 3 zwischen den Signalisierungen der Fahrbahnen und der Signalisierung der Gleisquerungen, was in der Folge zu Erhöhung von Wartezeiten – insbesondere bei Bahneingriffen – für zu Fuß Gehende führt. Aus den vorgenannten Sicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. Haltestelle Clarenbachstift 5. „Die Anlage eines breiten Fußgängerüberw egs (anstelle der Z-Querung) ist am östlichen Ende parallel zu den Radquerungen vorzusehen. Begründung. Hier verläuft der Hauptstrom des Fußverkehrs in Braunsfeld, um die Aachener Straße zu queren. So w ird eine Stärkung des Einkaufsviertels erreicht.“ Antwort der Verwaltung: Z-Querungen sind aus Sicherheitsgründen als Regelausführung vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine Vorgabe der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und der Bezirksregierung Köln. Geradlinige Querungen gelten allgemein hin als weniger sicher als Z-Querungen, da der Blick nicht auf die entgegenkommende Bahn gerichtet wird. Geradlinige Querungen müssen nach Vorgabe aus Sicherheitsgründen immer durchsignalisiert werden, so dass Fehlinterpretationen von in einer Flucht liegenden Signalen ausgeschlossen werden. Diese Durchsignalisierungen führen zu Abhängigkeiten zwischen den Signalisierungen der Fahrbahnen und der Signalisierung der Gleisquerungen, was in der Folge zu Erhöhung von Wartezeiten – insbesondere bei Bahneingriffen – für zu Fuß Gehende führt. Aus den vorgenannten Sicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 6. „Der w estliche Überw eg in Höhe Clarenbachplatz ist auch als Überw eg über die Gleise zu planen und nicht nur als Zugang zu den Bahnsteigen (Es ist in den Plänen nicht erkennbar, ob dies so geplant ist.).“ Antwort der Verwaltung: Die geplanten Querungen führen sowohl über die beiden Richtungsfahrbahnen als auch über die Gleise. 7. „Der Erhalt der 18 Bäume hat Vorrang, ansonsten sollen die Ausgleichspflanzungen in der Nähe erfolgen.“ Antwort der Verwaltung: Wie im Fachgespräch erläutert, wurde bereits eine Regelkontrolle der Bestandsbäume auf den Bahnsteigen gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand nicht erhaltungswürdig und soll gefällt werden. Ausgleichspflanzungen sollen möglichst in der Nähe erfolgen. 4 Sollte dies nicht möglich sein, werden an einem anderen Standort Ausgleichspflanzungen vorgenommen. Die genauen Baumstandorte werden im Verlauf der weiteren Planung und der Genehmigung festgelegt. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 8. „Weiterhin verw eist die Bezirksvertretung auf ihre Beschlüsse zur Gestaltung der Nebenanlage am Clarenbachplatz hin.“ Antwort der Verwaltung: Es wird davon ausgegangen, dass hiermit der Antrag Nr. AN/2144/2021 gemeint ist. Dieser sieht für die Nebenanlagen der Aachener Straße folgende Maßnahmen vor: - Abbau des Betonmasts vor dem Bahnwärterhaus - Aufstellen von Fahrradabstellanlagen vor Haus-Nr. 458. Der vorhandene Betonmast dient im Bestand für die öffentliche Beleuchtung. Dieser soll im Rahmen zurückgebaut und durch einen neuen kleineren Mast ersetzt werden. Das Ausweisen von zusätzlichen Flächen zum Fahrradparken konzentriert sich nach aktuellen Planungen auf die Restflächen an den östlichen Haltestellenzugängen in Höhe Haus-Nr. 456 bzw. 561-565. Mit dem Aufstellen von Fahrradbügeln vor Haus- Nr. 458 würden Stellplätze entfallen, die gem. Fachgespräch vom 30.10.2023 zum Planungsbeschluss „Verkehrliche und gestalterische Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld“ (Vorlage-Nr. 2431/2022) erhalten werden sollen. Haltestelle Eupener Straße 9. „Die Breite der Querung am nordöstlichen Zugang von der Eupener Straße zur Haltestelle ist zu erw eitern (5-6m). Zudem ist hier ist zu überprüfen, ob alle Überw ege auch über die Gleise geführt w erden (Dies ist aus dem Plan nicht erkennbar.). Begründung: Hier erfolgt der Hauptstrom in und zum Gebiet Eupener Straße / Stolberger Straße.“ Antwort der Verwaltung: Die geplanten Querungen führen sowohl über die beiden Richtungsfahrbahnen als auch über die Gleise. Eine Verbreiterung der Fahrbahnquerung kann im weiteren Verlauf der Planung geprüft werden. Die Breite der Gleisquerung darf höchstens 4,00 m betragen, da sonst die Z-Querung nicht mehr wirkt. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. Haltestelle Alter Militärring 10. „Der neue w estliche Hauptüberw eg sollte nicht als Zick-Zack-Überw eg gestaltet, sondern gradlinig geführt w erden. Ideal w äre eine deutlich größere 5 Breite (z.B. 8 Meter) parallel zum gradlinigen Radw eg in beiden Fahrrichtungen der Aachener Straße. Begründung: Hohes Fahrgastaufkommen im Regelfall und zusätzlich bei Veranstaltungen.“ Antwort der Verwaltung: Z-Querungen sind aus Sicherheitsgründen als Regelausführung vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine Vorgabe der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und der Bezirksregierung Köln. Geradlinige Querungen gelten allgemein hin als weniger sicher als Z-Querungen, da der Blick nicht auf die entgegenkommende Bahn gerichtet wird. Geradlinige Querungen müssen nach Vorgabe aus Sicherheitsgründen immer durchsignalisiert werden, so dass Fehlinterpretationen von in einer Flucht liegenden Signalen ausgeschlossen werden. Diese Durchsignalisierungen führen zu Abhängigkeiten zwischen den Signalisierungen der Fahrbahnen und der Signalisierung der Gleisquerungen, was in der Folge zu Erhöhung von Wartezeiten – insbesondere bei Bahneingriffen – für zu Fuß Gehende führt. Die Situation im Bestand ist mit der zukünftigen nicht vergleichbar. Die bestehenden Bahnsteige weisen heute eine Breite von ca. 2,20 m (Richtung Weiden West) bzw. ca. 2,00 m (Richtung Bensberg) auf. Die neuen Bahnsteige werden mit einer Breite von ca. 4,28 m (Richtung Weiden West) bzw. 4,57 m (Richtung Bensberg) geplant. Auch die Aufstellflächen an den Querungen weisen größere Breiten auf als heute. So können sich die kurzzeitig auftretenden großen Fahrgastmengen (z. B. beim Stadionverkehr) besser verteilen und schneller abfließen. Aus den vorgenannten Sicherheitsgründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 11. „Die Aufstellfläche vor dem Restaurant Aphrodite sollte ebenfalls in Richtung Osten (Stadt) erw eitert w erden. In den Plänen fehlt die Bushaltestelle der Linien 141, 143 und 144 Richtung Bocklemünd / Lövenich. Diese Haltestelle muss in den Plänen aufgenommen w erden, da sie existiert und w eiterhin gebraucht w ird. Die Fläche dafür kann durch eine Verringerung der Fläche im nordw estlichen Bereich (am Restaurant Taco) erreicht w erden.“ Antwort der Verwaltung: Es wird davon ausgegangen, dass hiermit eine Vergrößerung der östlichen Fußgängeraufstellfläche für die Querung der Straße Alter Militärring und der Umbau der vorhanden Busbucht zu einem Buskap gemeint ist. Der Vorschlag kann im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 12. „Durch die vorgelegten Planungen ist ein Verlust von bis zu 13 Bäumen zu befürchten. Das ist nur im absoluten Ausnahmefall hinnehmbar. Bei unabw endbarer Fällung der Bäume sind die Ausgleichspflanzungen ortsnah 6 vorzunehmen. Aus unserer Sicht könnten sich neue Bäume beispielsw eise an folgenden Stellen anbieten: ehemaliger Rechtsabbieger von Alter Militärring auf Aachener Straße an der Nordseite des neuen Buskaps Alter Militärring in Richtung Vogelsang neben dem Wohnheim Campus Müngersdorf.“ Antwort der Verwaltung: Der Vorschlag kann im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden. Wie im Fachgespräch erläutert, wurde bereits eine Regelkontrolle der Bestandsbäume auf den Bahnsteigen gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand nicht erhaltungswürdig und soll gefällt werden. Ausgleichspflanzungen sollen möglichst in der Nähe erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, werden an einem anderen Standort Ausgleichspflanzungen vorgenommen. Die genauen Baumstandorte werden im Verlauf der weiteren Planung und der Genehmigung festgelegt. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 13. „Es w ird die Prüfung einer Vergrößerung und Optimierung der Aufstellflächen an den Kreuzungen Alter Militärring und Zu-und Abfahrten Neuer Militäring angeregt, w obei der Fahrradverkehr bei Schulbeginn und Schulschluss sow ie die Veranstaltungen im Müngersdorfer Stadion zu berücksichtigen sind. Ebenso sind die Ampelschaltungen den unterschiedlichen Gegebenheiten anzupassen.“ Antwort der Verwaltung: Der Vorschlag kann im Rahmen der weiteren Planung geprüft werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Aufstellflächen teilweise zum Planfeststellungsbereich des Projekts „Anschluss Militärringstraße/ Stolberger Straße + Aachener Straße“ gehören und somit im Rahmen der Planungen zur Ost-West- Achse nicht angepasst werden können. Im Steuerungskonzept ist derzeit vorgesehen, dass der Geh- und Radweg, der auf der Südseite der Aachener Straße parallel verläuft, gemeinsam mit der Hauptrichtung freigegeben wird, so dass eine möglichst lange Freigabezeit entsteht, in der alle Teilfurten gequert werden können. Der Rechtsabbieger von der Militärringstraße in die Aachener Straße wird im Anschluss zur Hauptrichtung parallel zum Linksabbieger von der Aachener Straße in die Straße Alter Militärring geschaltet. In dieser Phase können auch die Fahrgäste von den Nebenanlagen die Haltestelle erreichen, so dass im Zugang zur Haltestelle möglichst geringe Wartezeiten entstehen. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt zu folgen. 14. „Radw ege und Radw egfurten sind nach den aktuellen Richtlinien zu planen.“ Antwort der Verwaltung: Die Planungen zur Ost-West-Achse erfolgen auf Basis der geltenden Richtlinien. 7 Hierbei ist zu beachten, dass die Radwege und Radfurten im Bereich Alter Militärring teilweise zum Planfeststellungsbereich des Projekts „Anschluss Militärringstraße/ Stolberger Straße + Aachener Straße“ gehören und somit im Rahmen der Planungen zur Ost-West-Achse nicht angepasst werden können. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. Haltestelle Rheinenergiestadion 15. „Die Bezirksvertretung Lindenthal w eist erneut darauf hin, dass die Breite des Bahnsteiges Richtung Innenstadt mit 3,50m für das Fahrgastaufkommen nach Veranstaltungen im Müngersdorfer Stadion nicht ausreichend ist.“ Antwort der Verwaltung: Eine Verbreiterung des Bahnsteigs ist aufgrund technischer Zwangspunkte, wie der vorhandenen Gleistrasse und des angrenzenden Parkhauses, nicht möglich. Der Bahnsteig ist für den regulären Linienbetrieb ausreichend dimensioniert. Für den Stadionbetrieb steht die Sonderhaltestelle Stadion zur Verfügung, deren Kapazität im Rahmen des Projektes Ost-West-Achse erweitert werden soll. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 16. „Die Zuw egung vom Oskar-Rehfeld-Weg mit Kreuzung der Parkhausausfahrt ist mit 4,00m zu schmal und sollte verbreitert w erden.“ Antwort der Verwaltung: Eine Verbreiterung der Zuwegung ist aufgrund technischer Zwangspunkte, wie der vorhandenen Gleistrasse und des angrenzenden Parkhauses, nicht möglich. Im weiteren Verlauf Richtung Stadion müsste zudem in den vorhandenen Baumbestand eingriffen werden. Die Querung ist für den regulären Linienbetrieb ausreichend dimensioniert. Für den Stadionbetrieb steht die Sonderhaltestelle Stadion zur Verfügung, deren Kapazität im Rahmen des Projektes Ost-West-Achse erweitert werden soll. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 17. „In Fahrtrichtung Weiden sollte zur Komfortverbesserung großzügige Überdachungen für die w artenden Fahrgäste geschaffen w erden.“ Antwort der Verwaltung: Eine Erhöhung der Anzahl an Fahrgastunterständen (FGU) wurde im Rahmen der Planung bereits an den einzelnen Haltestellen geprüft. Die Anzahl der geplanten FGU orientiert sich am Bestand und der zu erwartenden Zunahme der Fahrgastzahlen an den Haltestellen. Aus diesem Grund werden auf 8 dem Bahnsteig Richtung Weiden zwei FGU umgesetzt. Zusätzliche FGU sind für den Regelbetrieb nicht erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, dem geänderten Beschluss der BV Lindenthal in diesem Punkt nicht zu folgen. 18. „Die im Fachgespräch zugesagte Vorstellung der Pläne für die Stadionbahnsteige w erden der Bezirksvertretung Lindenthal zeitnah vorzustellen.“ Antwort der Verwaltung: Die Planungen an der Haltestelle Stadion, welche bei Veranstaltungen im Stadion zusätzlich bedient wird, sollen im Rahmen des 10. politischen Begleitgremiums und des 10. Fachgesprächs vsl. im 1. Quartal 2025 vorgestellt werden. 19. „Verzicht auf die Wendeanlage Melaten und Einbau von Weichen zum Gleisw echseln. Damit w erden die Bedürfnisse des Verkehrsunternehmens ausreichend erfüllt. Die Linie 7 w ird w eiterhin die w ichtige Haltestelle Melaten (Schulen und Hochschule) anfahren und an der Haltestelle Aachener Straße / Gürtel eine Verknüpfung mit der Linie 13 und dem Bus 140 ermöglichen. “ Antwort der Verwaltung: Gem. dem Änderungsantrag zu –„Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse“ (Antrag-Nr. AN/0466/2024) wird die Haltestelle Melaten ohne Wendegleis weitergeplant.
Anlage 15 Ergänzter Beschlussvorschlag
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1 Anlage Nr. 15 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West- Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion 2011/2024 Aufgrund der geänderten Beschlussfassung der BV Lindenthal aus der Sitzung vom 12.11.2024, schlägt die Verwaltung vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern: Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung für die Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse sowie die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld wie in der Begründung dargelegt bis zur Leistungsphase 6 HOAI weiterzuführen. Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und die Planungskosten für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca. 1.567.052 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.402.546 € brutto. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 1. Für die Haltestelle Universitätsstraße die Variante 3 weiter zu planen. 2. Für die Haltestelle Aachener Straße/Gürtel die Variante 1 weiter zu planen. 3. Die Wendeanlage im Bereich der Haltestelle Aachener Str./Gürtel nicht weiter zu verfolgen. 4. Für die Haltestelle Maarweg die Variante 1 weiter zu planen. 5. Für die Haltestelle Clarenbachstift die Variante 1 weiter zu planen. 6. Für die Haltestelle Eupener Straße die Variante 1 weiter zu planen, wobei folgender Vorschlag der Bezirksvertretung Lindenthal geprüft werden soll: a. „Die Breite der Querung am nordöstlichen Zugang von der Eupener Straße zur Haltestelle ist zu erw eitern (5-6m).“ 7. Für die Haltestelle Alter Militärring die Variante 1 weiter zu planen, wobei folgende Vorschläge der Bezirksvertretung Lindenthal geprüft werden sollen: a. „Die Aufstellfläche vor dem Restaurant Aphrodite sollte ebenfalls in Richtung Osten (Stadt) erw eitert w erden. In den Plänen fehlt die Bushaltestelle der Linien 141, 143 und 144 Richtung Bocklemünd / Lövenich. Diese Haltestelle muss in den Plänen aufgenommen w erden, da sie existiert und w eiterhin gebraucht w ird. Die Fläche dafür kann 2 durch eine Verringerung der Fläche im nordw estlichen Bereich (am Restaurant Taco) erreicht w erden.“ b. „Durch die vorgelegten Planungen ist ein Verlust von bis zu 13 Bäumen zu befürchten. Das ist nur im absoluten Ausnahmefall hinnehmbar. Bei unabw endbarer Fällung der Bäume sind die Ausgleichspflanzungen ortsnah vorzunehmen. Aus unserer Sicht könnten sich neue Bäume beispielsw eise an folgenden Stellen anbieten: • ehemaliger Rechtsabbieger von Alter Militärring auf Aachener Straße • an der Nordseite des neuen Buskaps Alter Militärring in Richtung Vogelsang • neben dem Wohnheim Campus Müngersdorf“ c. „Es w ird die Prüfung einer Vergrößerung und Optimierung der Aufstellflächen an den Kreuzungen Alter Militärring und Zu-und Abfahrten Neuer Militäring angeregt, w obei der Fahrradverkehr bei Schulbeginn und Schulschluss sow ie die Veranstaltungen im Müngersdorfer Stadion zu berücksichtigen sind. Ebenso sind die Ampelschaltungen den unterschiedlichen Gegebenheiten anzupassen.“ 8. Für die Haltestelle Rheinenergiestadion die Variante 2 weiter zu planen. 9. Die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022 i.V.m. AN/0155/2023) auf Grundlage der Vorstellung im Fachgespräch am 30. Oktober 2023 fortzuführen. Die verkehrliche Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld erfolgt in enger Abstimmung mit den Haltestellenplanungen zur Kapazitätserweiterung der Ost- West-Achse.
Anlage 7 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Eupener Straße
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Anlage 7 1
Anlage 7
Haltestelle Eupener Straße
Ausgangssituation
Die Haltestelle Eupener Straße ist mit Seitenbahnsteigen westlich der Kreuzung Aachener
Straße/ Eupener Straße/ Vincenz-Statz-Straße angelegt. Die Seitenbahnsteige verfügen
über eine Nutzlänge von 65 m und haben eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante.
Der Bahnsteig Richtung Weiden West hat eine Breite von 1,95 m und der Bahnsteig
Richtung Bensberg hat eine Breite von 1,85 m.
Die beiden Bahnsteige sind im Kreuzungsbereich für Zufußgehende über signalisierte
Fahrbahn- und Gleisquerungen erreichbar. Radfahrende queren die Kreuzung über
markierte Radfurten. Die Vincenz-Statz-Straße ist eine von Süden kommende Einbahnstraße
mit einem Fahrstreifen. Diese ist für Radfahrende in die Gegenrichtung freigegeben. In der
Vincenz-Statz-Straße ist eine Aufstellfläche für Radfahrende markiert. Indirektes
Linksabbiegen ist im Bestand für Radfahrende nur in der Fahrtrichtung von Süden nach
Westen und von Norden nach Osten markiert und signalisiert. Die Bahnsteige haben auf der
Westseite eine zweite Erschließung, welche über die Gleisanlage ebenfalls als Z-Querung
ausgebildet ist.
Planungsziele
Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern.
Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betragen.
Variantenuntersuchung
In der Örtlichkeit ist es möglich die Haltestelle nach Westen zu verlängern und die
Bahnsteige zu verbreitern ohne baulich stark in den Bestand einzugreifen. Ein
Mittelbahnsteig kommt nicht in Betracht, da in Braunsfeld ein durchgängiges
Anlage 7 2
Seitenbahnsteigkonzept vorhanden ist. Bei einer Anordnung der Haltestelle Eupener Straße
östlich der Kreuzung Aachener Straße/ Eupener Straße wäre diese zu nah an die Haltestelle
Clarenbachstift herangerückt. Zudem wurde eine Zusammenlegung der Haltestellen
Clarenbachstift und Eupener Straße westlich der HGK-Trasse geprüft, aber aufgrund der
Einzugsgebiete nicht weiterverfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wurde nur eine Variante
dargestellt und eine differenzierte Nutzwertanalyse ist nicht erforderlich.
Die Seitenbahnsteige werden nach Westen jeweils um 15,00 m verlängert und auf ca.
2,80 m verbreitert. Für die Verbreiterung der Bahnsteige werden die MIV-Fahrstreifen jeweils
auf 3,00 m bzw. 3,25 m reduziert. Fixiert wird die Lage der Bahnsteige durch die vorhandene
Z-Querung am östlichen Ende. Der westliche Zugang verschiebt sich dementsprechend nach
Westen.
Durch die Umplanung des Knotenpunktes wird für Zufußgehende die vorhandene Querung
am östlichen Bahnsteigende über die Fahrbahnen auf min. 4,00 m verbreitert. Die
Aufstellflächen vor den Querungen bleiben wie im Bestand erhalten. Die südliche Furt kann
nicht senkrecht über die Fahrbahn geführt werden, da sonst ein Baum entfallen müsste. Am
westlichen Ende können die verlegten Querungen senkrecht über die Aachener Straße
geführt werden. Auf der Nordseite wird der Wartebereich aus dem Zufahrtsbereich der
Tankstelle weiter nach Westen verlegt.
In der Aachener Straße bleiben die Radverkehrsanlagen weitgehend unverändert. Östlich
der Vincenz-Statz-Straße beginnt der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn stadteinwärts mit
einer Breite von 2,50 m. Stadtauswärts endet der Radfahrstreifen östlich der Eupener Straße
ca. bei Hausnummer 524-528. In den untergeordneten Straßen gibt es nur im direkten
Knotenpunktbereich Aufstellflächen für Radfahrende. In der Vincenz-Statz-Straße wird dieser
beibehalten, in der Eupener Straße wird der Zufahrtbereich zu den neuen Aufstellbereichen
auf 1,50 m verbreitert. Dazu müssen alle übrigen Fahrstreifen auf 2,75 m bis 2,94 m
verschmälert werden. Es werden für alle Fahrtrichtungen Aufstellflächen für ein indirektes
Linkabbiegen vorgesehen und zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten im Planungsbereich
geschaffen. Diese werden im weiteren Planungsprozess detaillierter ausgearbeitet.
Die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen bleibt erhalten. Westlich der Haltestelle wird der
Busfahrstreifen als Rechtsabbiegestreifen in die Meister-Johann-Str. bzw. Herbesthaler
Straße markiert. Östlich der Vincenz-Statz-Straße entfällt der Busfahrstreifen zugunsten des
Radfahrstreifens.
Altablagerung
Obj.-ID: 2372
2562500
2562500
2562550
2562550
2562600
2562600
2562650
2562650 5645050
5645050
5645100
5645100
979
115
2236
1879
229
897
1549
230
742
1880
229
1883
229
3721
228
825
856
1152
3722
228
1710
978
420
1878
229
1546
230
1504
859
1315
849
170
1884
229
1316
2515
228
IND
M
M
M
M
IND
M
M
M
M
M
M
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
6,0 %
FGU
FGU
FGU
FGU
Steuergerät
Steuergerät
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
SK
NSHV
Prozess- und
Komunikationstechnik
NL=80 m
NL=80 m
A A
6,0 %
440
360
HST. Eupener Straße
Clarenbachstift
Alter Militärring
6,0 %
6,0 %
Fahrleitungsplanung ist noch
Stand LPh 2
3,12
1,652,57
3,25
3,00
3,0050
2,90
1,35
3,00
1,35
2,8050
3,00
3,25
3,00
2,56
1,67
3,3429
3,00
3,25
3,00
3,00
3,25
3,00
4,00
4,35
2,80
3,25
3,25
4,00
4,00
4,00
6,00
80,00
6,00
2,95
2,75
1,50
2,75
1,852,09
2,23
1,85
R= 200
R= 1,50
R= 15
R= 4
R= 100
R= 100
R= 3 R= 3,50
R= 100
R= 100
R15/22, Weiß
H15/25
R15/22, W
eiß
R15/22, W
eiß
R15/22, W
eiß
R15/22, W
eiß
R15/22, W
eiß
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
R15/22, W
eiß
Köln, 29.03.24
- AA
Datei:
Plan Nr.:
\\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\
OWA1_04ES_E_VP_1101_0_V.PLT\OWA1_04ES_E_VP_LP_1101_0_PE
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
geschlossenem Oberbau
gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. /
mit Grundstückszufahrten vorh.
Zaun / Mauer vorh. /
Geländer gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz / Schrammbord gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
2,50%
Querneigung gepl.
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Öfftl. Beleuchtung /
Hst. Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht groß, klein /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Kabelschacht / Schaltkasten
gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmastv vorh.
Poller / Fahrleitungsmast / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl.
Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAutFAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera /Schlüsselschalter
Fernsprecher / Fahrsignal
gepl.
Koppelspule gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliche Altlasten
Besondere Bahnkörper mit
geschottertem Oberbau
gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
begrüntem Oberbau
gepl. / vorh.
256,593 m
-3,153 %
273,353 m
+6,750 %
H = 1.414,000 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Bau-km,
Halbmesser, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
Haltestellenschild vorh. / gepl.
Noppenplatten / Rippenplatten
gepl.
Rückbau
Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.)
gepl.
Fahrbahn (Deckensanierung) gepl.
Kleinpflaster/ Rasengitter gepl.
FGU FGU vorh. / gepl.
Schild
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Aksoy
Alabbas
Skunca
03/2024
03/2024
03/2024
29.03.24
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04ES E VP LP 1101 0 PE
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:250
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Eupener Straße
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Lageplan - Entwurfsplanung
Ost-W
est-Achse
Anlage 2 Übersichtsplan
143 Zeichen
Übersichtsplan Ost-West-Achse Linie, Abschnitt West Erweiterter Planungsbeschluss PG OWA, Stand 25.01.2024 c c ccccc Aktuelle Beschlussvorlage
Anlage 13, Auzug 2011_2024 BV 3 (Lindenthal) TOP 9.2.1 (003)
6955 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 13.11.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 12.11.2024 öffentlich 9.2.1 Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aache- ner Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Mili- tärring und Rheinenergiestadion 2011/2024 geänderter Beschluss: Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung für die Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse sowie die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Opti- mierung der Aachener Straße in Braunsfeld wie in der Begründung dargelegt bis zur Leistungsphase 6 HOAI weiterzuführen. Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und die Planungskosten für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI betragen ca.1.567.052 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.402.546 € brutto. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt: 1. Für die Haltestelle Universitätsstraße die Variante 3 weiter zu planen. 2. Für die Haltestelle Aachener Straße/Gürtel die Variante 1 weiter zu planen. 3. Die Wendeanlage im Bereich der Haltestelle Aachener Str./Gürtel nicht weiter zu verfolgen. 4. Für die Haltestelle Maarweg die Variante 1 weiter zu planen. 5. Für die Haltestelle Clarenbachstift die Variante 1 weiter zu planen. 6. Für die Haltestelle Eupener Straße die Variante 1 weiter zu planen. 7. Für die Haltestelle Alter Militärring die Variante 1 weiter zu planen. 8. Für die Haltestelle Rheinenergiestadion die Variante 2 weiter zu planen. 9. Die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022 i.V.m. AN/0155/2023) auf Grundlage der Vorstellung im Fachgespräch am 30. Oktober 2023 fortzuführen. Die verkehrliche Optimierung der Aachener Straße in Braunsfeld erfolgt in enger Abstimmung mit den Haltestellenplanun- gen zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse. (Ergänzungsantrag zu TOP 9.2.1 Ost -West-Achse Bereich West von Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, CDU -Fraktion, SPD-Fraktion, Linke und FDP) Weiter beschließt die BV 3 folgende Ergänzungen: Erhöhte Anzahl an Wartehäuser an allen Haltestellen Haltestelle Universitätsstraße Der freilaufende Rechtsabbieger Innere Kanalstraße Richtung Aachener Straße stadtaus- wärts wird aufgehoben, da er zweimal die Sicherheit für den Rad - und Fußverkehr gefähr- det. Es gibt genügend Platz, um einen Rechtsabbiegerspur an der Ampel anzulegen – analog Fahrtrichtung Norden. Haltestelle Aachener Straße/Gürtel Ein weiterer Zugang zum südlichen Bahnsteig in Verlängerung des Überwegs wird einge- richtet. Haltestelle Maarweg Der östliche Z-Überweg wird nicht angelegt, die heutige gradlinige Führung ist zu beizube- halten. Haltestelle Clarenbachstift Die Anlage eines breiten Fußgängerüberwegs (anstelle der Z -Querung) ist am östlichen Ende parallel zu den Radquerungen vorzusehen. Der westliche Überweg in Höhe Clarenbachplatz ist auch als Überweg über die Gleise zu planen und nicht nur als Zugang zu den Bahnsteigen (Es ist in den Plänen nicht erkenn- bar, ob dies so geplant ist.). Der Erhalt der 18 Bäume hat Vorrang, ansonsten sollen die Ausgleichspflanzungen in der Nähe erfolgen. Weiterhin verweist die Be zirksvertretung auf ihre Beschlüsse zur Gestaltung der Neben- anlage am Clarenbachplatz hin. Haltestelle Eupener Straße Die Breite der Querung am nordöstlichen Zugang von der Eupener Straße zur Haltestelle ist zu erweitern (5-6m). Zudem ist hier ist zu ü berprüfen, ob alle Überwege auch über die Gleise geführt werden (Dies ist aus dem Plan nicht erkennbar.). Haltestelle Alter Militärring Der neue westliche Hauptüberweg sollte nicht als Zick -Zack-Überweg gestaltet, sondern gradlinig geführt werden. Ideal wäre eine deutlich größere Breite (z.B. 8 Meter) parallel zum gradlinigen Radweg in beiden Fahrrichtungen der Aachener Straße. Die Aufstellfläche vor dem Restaurant Aphrodite sollte ebenfalls in Richtung Osten (Stadt) erweitert werden. In den Plänen fehlt die Bushaltestelle der Linien 141, 143 und 144 Richtung Bocklemünd / Lövenich. Diese Haltestelle muss in den Plänen aufgenommen werden, da sie existiert und weiterhin gebraucht wird. Die Fläche dafür kann durch eine Verringerung der F läche im nordwestlichen Bereich (am Restaurant Taco) erreicht werden. Durch die vorgelegten Planungen ist ein Verlust von bis zu 13 Bäumen zu befürchten. Das ist nur im absoluten Ausnahmefall hinnehmbar. Bei unabwendbarer Fällung der Bäume sind die Ausgleichspflanzungen ortsnah vorzunehmen. Aus unserer Sicht könnten sich neue Bäume beispielsweise an folgenden Stellen anbieten: ehemaliger Rechtsabbieger von Alter Militärring auf Aachener Straße an der Nordseite des neuen Buskaps Alter Militärring in Rich tung Vogelsang neben dem Wohnheim Campus Müngersdorf Es wird die Prüfung einer Vergrößerung und Optimierung der Aufstellflächen an den Kreu- zungen Alter Militärring und Zu -und Abfahrten Neuer Militäring angeregt, wobei der Fahr- radverkehr bei Schulbeginn u nd Schulschluss sowie die Veranstaltungen im Müngersdor- fer Stadion zu berücksichtigen sind. Ebenso sind die Ampelschaltungen den unterschiedli- chen Gegebenheiten anzupassen. Radwege und Radwegfurten sind nach den aktuellen Richtlinien zu planen. Haltestelle Rheinenergiestadion Die Bezirksvertretung Lindenthal weist erneut darauf hin, dass die Breite des Bahnsteiges Richtung Innenstadt mit 3,50m für das Fahrgastaufkommen nach Veranstaltungen im Müngersdorfer Stadion nicht ausreichend ist. Die Zuwegung vom Oskar-Rehfeld-Weg mit Kreuzung der Parkhausausfahrt ist mit 4,00m zu schmal und sollte verbreitert werden. In Fahrtrichtung Weiden sollte zur Komfortverbesserung großzügige Überdachungen für die wartenden Fahrgäste geschaffen werden Die im Fachgespräch zugesagte Vorstellung der Pläne für die Stadionbahnsteige werden der Bezirksvertretung Lindenthal zeitnah vorzustellen. Verzicht auf die Wendeanlage Melaten und Einbau von Weichen zum Gleiswech- seln. Damit werden die Bedürfnisse des V erkehrsunternehmens ausreichend erfüllt. Die Linie 7 wird weiterhin die wichtige Haltestelle Melaten (Schulen und Hochschule) anfahren und an der Haltestelle Aachener Straße / Gürtel eine Verknüpfung mit der Linie 13 und dem Bus 140 ermöglichen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen mit einer Enthaltung (CDU) nicht anwesend: Frau Gruschitz (Grüne), Frau Führer (CDU)
Anlage 9 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Rheinenergiestadion
15900 Zeichen
1
Anlage 9
Anlage 9
Haltestelle Rheinenergiestadion
Ausgangssituation
Die Haltestelle wurde im Jahr 1990 in ihrer heutigen Form in Betrieb genommen. Die
Haltestelle liegt in Seitenlage südlich der Aachener Straße mit zwei Seitenbahnsteigen. Die
Bahnsteige haben eine Breite von ca. 4,40 m (stadtauswärts) und ca. 3,50 m (stadteinwärts)
bei einer Nutzlänge von 50 bzw. 60 m. Stadteinwärts grenzt der Bahnsteig direkt an das
P&R-Parkhaus. Der nördliche Bahnsteig ist gleichzeitig der Gehweg auf der Südseite der
Aachener Straße.
Die beiden Bahnsteige sind an beiden Enden mit signalgesicherten Z-Querungen verbunden.
Daran schließt auf beiden Seiten die Erschließung des P&R-Parkhauses an. Im Westen ist
die Zufahrt und im Osten die Ausfahrt des Parkhauses. Diese sind in die Signalisierung mit
der Aachener Straße und der Gleistrasse eingebunden. Im Westen schließt sich der Peter-
Günther-Weg an, welcher gradlinig und signalisiert über die Gleise geführt wird und nur von
Radfahrenden und Zufußgehenden genutzt werden darf.
Planungsziele
Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern.
Sichere Fuß- und Radwegeverbindungen bzw. -querungen.
Für die Bäume ist zu prüfen, ob diese erhalten werden können.
Variantenuntersuchung
An dieser Haltestelle wurden zwei Varianten untersucht. Bei Variante 1 wurden beide
Seitenbahnsteige so verlängert, dass die vorhandenen Z-Querungen bestehen bleiben
konnten. Bei Variante 2 wurden beide Seitenbahnsteige nach Westen verlängert, wodurch
eine Anpassung der westlichen Z-Querung notwendig wurde.
2
Anlage 9
Da die Lage der Weiche am Gleis stadteinwärts nicht verschoben werden kann, ist nur eine
Verlängerung nach Westen möglich und somit nur Variante 2 realisierbar. Hier war aus
diesem Grund keine differenzierte Nutzwertanalyse notwendig.
Vorzugsvariante
Die Breite der Bahnsteige bleibt für beide Richtungen unverändert. Durch die Verlängerung
der Bahnsteige in Richtung Westen muss die vorhandene Z-Querung verschoben werden.
Dadurch muss die Zufahrt zum P&R-Parkhaus auf 4,50 m verschmälert werden.
Bedingt durch die beengten Platzverhältnisse werden sich die beiden Bahnsteige leicht
versetzt gegenüberliegen. Zwangspunkt hierbei ist ein Abstand von 3,00 m zum
Weichenanfang im südlichen Gleis. Die östliche Z-Querung wird auf 4,00 m verbreitert.
Die Querung über die Aachener Straße vom Walter-Binder-Weg wird um eine 4,00 m breite
Radfahrerfurt erweitert. Damit wird die von Radfahrenden stark frequentierte Nord-Süd-
Verbindung deutlich aufgewertet. Um die Sicherheit an der Gleisquerung zu erhöhen,
werden in den Peter-Günther-Weg Umlaufsperren mit einer lichten Weite von ca. 2,00 m
direkt südlich der Gleisquerung eingebaut, sodass diese auch mit Lastenrädern befahren
werden können. Mit der Umlaufsperre werden Radfahrende auf die nachfolgende Querung
aufmerksam gemacht und reduzieren die Geschwindigkeit. Die Umlaufsperren sind aus
Sicherheitsgründen erforderlich, da aufgrund des Baumbestandes keine ausreichenden
Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern und der aus Richtung Junkersdorf kommenden
Bahnen hergestellt werden kann. Alternativ wäre nur eine Durchsignalisierung der Querung
über die Gleise und beide Fahrbahnen der Aachener Str. möglich, die zu einer erheblichen
Qualitätsminderung sowohl des Radverkehrs, des Stadtbahnverkehrs als auch des MIV
führen würde. Auch zur Geschwindigkeitsreduzierung der Radfahrenden wird die Furt über
die Aachener Straße leicht versetzt zur Gleisquerung angeordnet. Die Sicherung der
Gleisquerung mit Signalen bleibt zum Bestand gleich.
Der Linksabbieger zum P&R-Parkhaus entfällt und wird entsiegelt.
Im Walter-Binder-Weg wird eine vorgezogene Aufstellfläche für Radfahrende angelegt. Für
die indirekt linksabbiegenden Radfahrenden wird die nördliche Fahrbahn der Aachener
Straße von ca. 7,50 m auf 6,25 m verschmälert. Kfz können aus dem Walter-Binder-Weg
zukünftig nur noch rechts abbiegen.
Der Entfall des Linksabbiegens am Knoten Walter-Binder-Weg/ Aachener Straße wird durch
einen neuen Wender vor dem Knoten der Aachener Straße mit dem Marathonweg
kompensiert.
Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu
errichtet.
Der Bereich zwischen Haltestelle und Radweg soll entsiegelt werden, z.B. mit Schotterrasen.
Zwischen den Bäumen sollen zusätzliche Abstellmöglichkeit für Fahrräder geschaffen
werden. Der Baumbestand zwischen Bahnsteig und Radweg wird erhalten.
Die Entwässerung der Bahnsteigflächen erfolgt zukünftig wie im Bestand. Der
stadtauswärtige Bahnsteig entwässert in die Grünfläche und über den Radweg in die
Entwässerungsrinne. Der stadteinwärtige Bahnsteig entwässert weiterhin über die
3
Anlage 9
vorhandenen Abläufe vor dem P&R-Parkhaus, welche an den Kanal angeschlossen sind. Im
Bereich der Verlängerung des Bahnsteiges werden eventuell zusätzliche Abläufe notwendig.
Im Bereich der Querungen versickert das Niederschlagswasser im Gleisbett.
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Aksoy
Alabbas
Skunca
01/2024
01/2024
01/2024
17.05.24
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
T eilbauwerk Plantyp Index
04RS E VP LP 1121 b PE
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:250
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Rheinenergie Stadion
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Lageplan - Entwurfsplanung
Ost-West-Achse
LSG-Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf
25614502561450
25615002561500
25615502561550
25616002561600
25616502561650
56450505645050
56451005645100
56451505645150
2288
1634
2138
2290
2289
2291
INFO
MMM M
MM
P Aut
MMM
Schranke
W
T
T.
T.
T.
IND
IND
IND
F
F
FGU
FGU
SK
SK
H
H
x
Steuergerät
Steuergerät
M4
M5
M2
M3
M1
M19
M21
M20
M17
M16
M15
M10 M6
M11
M7
M12
M13
M8
M9
M18
M14
M7
M1
M3
M2
M10M9
M18
M5
M6
M14
M22
M11
M15
M4
M16
M13
M12M17
M8
390 m
600 m NL=80 m
NL=80 m
A A
Umlaufsperre
Rückbau
NSHV
Bahnsteigbeleuchtung unter dem gesamten
Bahnsteigdach. LED Leuchte
wird unter dem Bahnsteigdach montiert.
NSHV
Prozess- und Komunikationstechnik
Schrankenanlage gesichert
mit einem Feuerwehrschloss.
HST. Rheinenergie Stadion
Alter Militärring
Junkersdorf
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
6,0 %
6,0 %
R= 1
R= 1 R= 1
R= 8
R= 20
R= 20
R= 8
R= 150
R= 6
R= 20R= 10
R= 2
R= 1
R= 20
R= 20
R= 20,00
H15/25
R15/22,Weiß
H15/25
H15/25
H15/25
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
H15/25 H15/25
H15/25 H15/25 H15/25
R= 150
H15/25
3,0%3,5% 2,5%
3,5%3,5% 2,5%
2,0%2,5% 2,0%
2,5%2,5%
W
A
Fahrrad-
abstellplatz
Fahrrad-
abstellplatz
Ausgleichpflanzungen
könnten hier umgesetzt werden.
T8/20
T8/20
T8/20
T8/20
T8/20
T8/20
T8/20
T8/20
6,00
80,00
6,00
6,00
80,00
6,00
4,00
4,001,65
2,30
2,42
1,65
2,00
1,95
4,50
5,00
2,00
2,00
2,00
5,22
4,00
4,00
4,55
3,00
3,25
1,33
2,41
2,95
4,00
4,00
4,00
2,80
3,20
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,25
3,28
3,05
3,13
2,82
2,00
2,00
3,02
1,84 54
4,04
3,48
4,64
3,68
3,79
2,36
2,54
4,31
1,35
4,55
1,35
3,54
4,40
1,85
2,20
6,0 %
6,0 %
3,80
1,10
1,85
2,30
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
geschlossenem Oberbau
gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. /
mit Grundstückszufahrten vorh.
Zaun / Mauer vorh. /
Geländer gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz / Schrammbord gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
2,50%
Querneigung gepl.
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Öfftl. Beleuchtung /
Hst. Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht groß, klein /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Kabelschacht / Schaltkasten
gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmastv vorh.
Poller / Fahrleitungsmast / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl.
Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
P AutF Au t
M Ba nk
IN FO WT
A
W
T
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera /Schlüsselschalter
Fernsprecher / Fahrsignal
gepl.
Koppelspule gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliche Altlasten
Besondere Bahnkörper mit
geschottertem Oberbau
gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
begrüntem Oberbau
gepl. / vorh.
256,593 m
-3,153 %
273,353 m
+6,750 %
H = 1.414,000 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Bau-km,
Halbmesser, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
Haltestellenschild vorh. / gepl.
Noppenplatten / Rippenplatten
gepl.
Rückbau
Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.)
gepl.
Fahrbahn (Deckensanierung) gepl.
Kleinpflaster/ Rasengitter gepl.
FGU FGU vorh. / gepl.
Schild
Köln, 17.05.24
- BA
Datei:
Plan Nr.:
\\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\
OWA1_04RS_E_VP_LP_1121_0_PE.PLT\OWA1_04RS_E_VP_LP_1121_b_PE
31.01.2024TSkBAAAa Einreichung zur Zwischenprüfung
19.03.2024TSkBAAAb Prüfanmerkungeneinarbeitung aus der Zwischenabgabe.
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh.
Zaun / Mauer vorh.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz gepl. / vorh.
Grundstücksgrenze gepl.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl.
Grundstückszufahrten vorh.
Planung / Bestand
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Straßenachse gepl.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl.
Schiene gepl.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
256,593 m
-3,153 %
273,353 m
+6,750 %f = 1,733 m
T = 70,000 m
H = 1.414,000 m
hTS = 43,327 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt
mit Angabe vonBau-km,
Höhe Tangentenschnittpunkt,
Halbmesser, Tangentenlänge
Stichmaß, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
2,50%
Querneigung der Fahrbahn
Hochpunkt
Tiefpunkt
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160)
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmast
vorh. / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl.
Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAutFAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
X
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
11.11.21
X
X
XX
X
XX
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
X
XXX
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
Stadt Köln
Amt 664
Stadt Köln
Amt 664-6
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04RS VA VP LP 11210P 0 P
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Ost-West-Achse West
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB KVB
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Stadt Köln
Rheinenergiestadion - Variante 1
Köln, 11.11.21
- ts
Datei:
Plan Nr.:
\\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\
OWA1_04RS_VA_VP_LP_11210P_0_P_.plt\OWA1_04RS_VA_VP_LP_11210P_0_P_
32350600
32350600
32350650
32350650
32350700
32350700
32350750
32350750
5645000
5645000
5645050
5645050
5645100
5645100
2288
1634
2138
2290
2289
2291
INFO
IND
IND
IND
F
M
M
M
M
M
M
PAut
M
M
M
Schranke
W
T
T.
Walter-Binder-Weg
Aachener Straße
Oskar-Rehfeld-Weg
Peter-Günther-Weg
11,90 6,00 80,00 6,00 12,60
6,0080,006,0010,00
2,19
2,58
4,37
1,35
4,56
1,35
3,51
NL=80 m
NL=80 m
Anlage 8 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Alter Militärring
5393 Zeichen
1 Anlage 8 Anlage 8 Haltestelle Alter Militärring Ausgangssituation Die Haltestelle liegt westlich des Knotenpunktes Aachener Straße / Alter Militärring und wurde im Jahr 1990 in ihrer heutigen Form in Betrieb genommen. Beide Seitenbahnsteige haben eine Nutzlänge von 60 m und eine Breite von 2,20 m (stadtauswärts) bzw. 2,00 m (stadteinwärts). Jeweils zur Außenseite sind Bäume in die Bestandsbahnsteige integriert. Der östliche Zugang zur Haltestelle ist als geradlinige Querung über die Fahrbahn und Gleise ausgebildet und in die Signalisierung der Aachener Straße integriert. Westlich der Haltestelle befindet sich ein Z-Überweg über die Gleise, wobei man an dieser Stelle lediglich nach Norden über die Aachener Straße gelangt. In Richtung Süden wird an dieser Stelle keine Querung über die Aachener Straße angeboten. Westlich der Haltestelle verschwenkt die Gleistrasse in den Seitenraum südlich der Fahrbahn der Aachener Straße. Östlich der Haltestelle befindet sich ein Gleiswechsel. Im Bereich der Haltestelle gibt es ein weiteres Planungsvorhaben (Verkehrserschließung für das Rahmenplangebiet Braunsfeld/ Ehrenfeld für die Knoten Aachener Straße/ Militärringstraße und Stolberger Straße/ Militärringstraße), welches sich zurzeit in einem Planfeststellungsverfahren befindet. Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen aus diesem Verfahren zum Beginn der Umbauarbeiten für die Haltestelle bereits umgesetzt sind. Aus diesem Grund sind die Planungen als unveränderliche Vorgabe zu übernehmen. Planungsziele Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betragen. Für die Bäume ist zu prüfen, ob diese erhalten werden können. 2 Anlage 8 Sichere Gleisquerungen durch Z-Querungen Sichere Fuß- und Radwege entlang der Haltestelle Variantenuntersuchung In der vorhandenen Lage der Haltestelle ist keine Verlängerung auf 80 m Nutzlänge möglich. Weder die Querung mit der südlichen Fahrbahn der Aachener Straße noch die Kreuzung mit dem Alten Militärring können verlegt werden. Daher muss die Haltestelle auf die östliche Seite des Knotenpunktes Aachener Straße / Alter Militärring verschoben werden. Zur Beurteilung des Baumbestandes wurde eine Regelkontrolle der Bäume gemäß FLL- Baumkontrollrichtlinie durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand nicht erhaltungswürdig. Aus diesem Grund sollen die Bäume gefällt werden und Baumpflanzungen auf den neuen Bahnsteigen vorgesehen werden. Baumneupflanzungen im Bereich der Bestandsbahnsteige werden im weiteren Planungsverlauf geprüft. Vorzugsvariante Die Haltestelle wird auf dem Brückenbauwerk östlich der Militärringstraße mit zwei Seitenbahnsteigen neu hergestellt. Die Breite der Bahnsteige beträgt in der Mitte ca. 4,30 m (stadtauswärts) bzw. ca. 4,60 m (stadteinwärts). Die Nutzlänge beträgt jeweils 80 m. Der Nachweis der Tragfähigkeit des Brückenbauwerks ist derzeit in Bearbeitung. Zukünftig können die Gleise an beiden Enden der Bahnsteige über eine signalisierte Z- Querung gequert werden. Die Querung der Fahrbahnen erfolgt gesichert mit Lichtsignalanlagen. Die vorhandenen Bahnsteige werden zurückgebaut und die Fläche wird entsiegelt. Da der heutige Gleiswechsel im Bereich der neuen Haltstelle liegt, wird dieser nach Osten verschoben. Zukünftig befindet er sich etwa in Höhe der Einmündung „Am Morsdorfer Hof“. Die vorhandene Gleisquerung für Zufußgehende auf der Westseite der Kreuzung Aachener Straße / Alter Militärring wird zu einem sicheren Z-Überweg umgewandelt. Die Querung am Westende der bisherigen Haltestelle entfällt. Der Radweg zwischen „Auf dem Hügel“ und „Alter Militärring“ wird auf 3,00 m verbreitert und voraussichtlich für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Der Radfahrstreifen im Alten Militärring weist zukünftig eine Breite von 2,00 m auf. Zusätzlich werden für alle Fahrtrichtungen Aufstellflächen für ein indirektes Linkabbiegen vorgesehen und zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten im Planungsbereich geschaffen. Alle Fahrbeziehungen für den IV, sowie die Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen bleiben im Vergleich zum Bestand erhalten. Der von Norden kommende stadteinwärts einbiegende MIV wird zukünftig in die Signalisierung eingebunden, um die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen. Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu errichtet. Ingenieurgemeinschaft Ost-West-Achse Köln (West) Stadt Köln Amt 61 Stadt Köln Stadt Köln Amt 64 Stadt Köln Amt 67 XXX XXX XXX Aksoy Alabbas Skunca 03/2024 03/2024 03/2024 gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX.XX.XXXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX gez. Xxxx Amt 68 XXX gez. Xxxx XX.XX.XXXX XX XX Änderung Amt 66 XX XX XX XX Bauwerk / Planart / Inhalt übernommen 04AM Kölner Verkehrs-Betriebe AG übernommen übernommen übernommen übernommen übernommen Amt 69 XX Gauß-Krüger Lageplan - Entwurfsplanung Aut A Bank A Zur Beurteilung des Baumbestandes wurde eine Regelkontrolle der Bäume gemäß FLL- Baumkontrollrichtlinie durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand nicht erhaltungswürdig und soll gefällt werden.
Anlage 6 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Clarenbachstift
5807 Zeichen
1 Anlage 6 Anlage 6 Haltestelle Clarenbachstift Ausgangssituation Die Haltestelle Clarenbachstift wurde im Jahr 1990 in ihrer heutigen Form in Betrieb genommen. Die Haltestelle liegt in Mittellage der Aachener Straße östlich der Kreuzung mit der HGK-Trasse, im Bereich der einmündenden Voigtelstraße und Peter-von-Fliesteden- Straße, und hat zwei Seitenbahnsteige aus Betonfertigteilen mit integrierten Baumstandorten jeweils zur Außenseite. Beide Bahnsteige haben eine Nutzlänge von ca. 60 m und weisen eine Breite von 1,90 m (Richtung Weiden West) bzw. eine Breite von 2,00 m (Richtung Bensberg) auf. Die Höhe des Bahnsteigs beträgt 35 cm über Schienenoberkante. Die Gleise können an beiden Enden der Bahnsteige über eine signalisierte Z-Querung gequert werden. Die Querung der Fahrbahnen erfolgt gesichert mit Lichtsignalanlagen. Planungsziele Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern. Die erforderlichen Bahnsteigbreiten müssen 2,50 m betragen. Für die Bäume ist zu prüfen, ob diese erhalten werden können. Eine Verbesserung der Radwegeführung ist zu untersuchen. Variantenuntersuchung An dieser Haltestelle wurden insgesamt zwei Varianten untersucht. In Variante 1 wird die bestehende Haltestelle nach Osten verlängert, während in Variante 2 die Haltestelle östlich der Wendefahrbahn neu hergestellt wird. Aufgrund der Gleiskreuzung mit der HGK-Trasse westlich der Haltestelle, ist eine Verlängerung der Bahnsteige nach Westen nicht möglich. Eine Verlegung der Haltestelle auf 2 Anlage 6 die westliche Seite der HGK Trasse wurde nicht als Variante aufgetragen, da in dieser Lage der Abstand zur benachbarten Haltestelle Eupener Straße als zu gering bewertet wurde. Auch eine Zusammenlegung der beiden Haltestellen Clarenbachstift und Eupener Straße wurde geprüft, aber aufgrund der großen Einzugsgebiete nicht weiterverfolgt. In beiden Varianten wird die Haltestelle mit Seitenbahnsteigen geplant. Da die Bestandsbahnsteige aus Betonfertigteilen errichtet wurden, ist für eine Verlängerung und Verbreiterung unabhängig von der Variante ein kompletter Neubau der Bahnsteige erforderlich. Zur Beurteilung des Baumbestandes wurde eine Regelkontrolle der Bäume gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie durchgeführt. Demnach ist der vorhandene Baumbestand nicht erhaltungswürdig. Aus diesem Grund sollen die Bäume gefällt werden. Aufgrund der geringen Platzverhältnisse, sind Ersatzpflanzungen auf den neuen Bahnsteigen nicht möglich und sollen an anderen Standorten vorgesehen werden. Diese werden im Rahmen der weiteren Planung festgelegt. Bei der Verlängerung der Haltestelle (Variante 1) bleibt die Lage der westlichen Enden der Bahnsteige und die dazugehörigen Zuwegungen bestehen. Durch die Verlängerung in Richtung Osten können der direkt an das östliche Ende der Bestandshaltestelle anschließende Zugang zum Bahnsteig und die Wendefahrbahn in ihrer derzeitigen Form nicht erhalten werden und müssen entsprechend verschoben werden. In Variante 2 wird die gesamte Haltestelle nach Osten verschoben und liegt zwischen der Wendefahrbahn und der Burtscheider Straße. In beiden Varianten wird nur eine Richtungsfahrbahn mittels einer Lichtsignalanlage überquert und anschließend, gesichert durch eine Z-Querung, die gesamte Gleisanlage. Vorzugsvariante Für die beiden Varianten wurde eine Nutzwertanalyse durchgeführt. Die zwei Varianten liegen nach der Bewertung nah beieinander. Bei Variante 2 verkürzt sich der Abstand zur Vorzugsvariante (Variante 1) der Haltestelle Maarweg deutlich. Die Variante 2 harmoniert aber nur mit der Variante 2 der Haltestelle Maarweg, welche östlich des Knotens mit der Kitschburger Straße liegen soll. Variante 2 liegt in den Punkten Straßenraumgestaltung und Umweltauswirkungen leicht vorne. Auch fällt die Bewertung der Realisierung bei Variante 2 aufgrund der weniger komplexen Bauzustände geringfügig besser aus. Variante 1 wird hingegen im Punkt Lage und Zugänglichkeit und dem stark gewichteten Punkt der „Investitionskosten“ besser bewertet. Folglich stellt die Variante 1 die Vorzugsvariante dar, da diese einen höheren Nutzwert als die Varianten 2 erreicht. In der gewählten Variante werden die beiden vorhandenen Fertigteilbahnsteige beseitigt und neu mit einer Länge von 80 m und einer Breite von 3,0 m bzw. 2,9 m gebaut. Fixiert wird die Lage der Bahnsteige durch den westlich gelegenen höhengleichen Bahnübergang mit der HGK-Trasse. Im Zuge der weiteren Planungen wurde die Radverkehrsführung geändert. Der Radverkehr wird nun, nicht wie in der Variantenuntersuchung auf dem bestehenden Radweg, sondern auf der Fahrbahn geführt. Dafür wird der heutige Busfahrstreifen in einen 2,50 m breiten 3 Anlage 6 Radfahrstreifen umgewandelt. Zum fließenden und ruhenden Verkehr wird ein 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen markiert. Des Weiteren ist östlich der Haltestelle anstelle des Wenders eine geradlinige Radquerung geplant, welche eine Verbesserung der Verbindung des nördlich und südlich der Aachener Straße liegenden Radverkehrshauptnetzes darstellt. Um die Zuwegung zu dieser Querung sicherzustellen, wird der gegenläufige Radverkehr im Norden zwischen Clarenbachplatz und Radquerung und im Süden zwischen Voigtelstraße und Radquerung über den Bestandsradweg geführt. Der im Bestand vorhandene Wender entfällt im Zuge der Planung komplett. Die Wendefahrten werden in Zukunft über die nahegelegenen Wendefahrbahnen an der Eupener Straße im Westen und an der Fürst-Pückler-Straße im Osten abgewickelt. Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu errichtet. Zur Verkehrsführung auf der Aachener Straße siehe auch Steckbrief „Aachener Straße zwischen Gürtel und Eupener Straße“.
Anlage 4 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Aachener Straße-Gürtel
15569 Zeichen
1
Anlage 4
Anlage 4
Haltestelle Aachener Straße/Gürtel
Ausgangssituation
Die Haltestelle Aachener Straße/Gürtel besteht aus vier Seitenbahnsteigen, welche jeweils in
Fahrtrichtung vor dem Knotenpunkt Aachener Straße/Stadtwaldgürtel/Melatengürtel liegen.
Die Bahnsteige der Linie 1 liegen in Mittellage der Aachener Straße, weisen eine Nutzlänge
von ca. 60 m und eine Höhe von 35 cm über Schienenoberkante auf. Der Bahnsteig
Fahrtrichtung Weiden West hat eine Breite von 2,40 m. Der Bahnsteig Fahrtrichtung
Bensberg weist eine Breite von 2,00 m auf. Die Bahnsteige der Linie 13 liegen in Mittellage
des Gürtels. Die Linie 7 nutzt Richtung Frechen den Bahnsteig der Linie 1 auf der Aachener
Straße und in Richtung Zündorf den Bahnsteig der Linie 13 auf dem Stadtwaldgürtel.
Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt im Kreuzungsbereich über signalisierte Querungen
über die Gleise und die Fahrbahnen der Aachener Straße. Am anderen Bahnsteigende
haben beide Bahnsteige einen zweiten Zugang, welche über die anliegende Fahrbahn
führen, jedoch nicht über die Gleise auf die andere Straßenseite.
Gleisquerungen sind am Knotenpunkt vorhanden und signalisiert. Diese sind mit geringen
Aufstellflächen aus einer Kombination von geraden Querungen und unvollständigen Z-
Querungen ausgebildet.
Die Gleisanlage hat im Bereich der Haltestellen einen Schotteroberbau und bildet im Bereich
des Knotenpunts ein komplettes Gleiskreuz, in dem in alle Richtungen abgebogen werden
kann.
Radverkehrsanlagen sind an allen vier Knotenarmen vorhanden. Diese entsprechen
teilweise nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Insbesondere die Radverkehrsführung auf
dem Melatengürtel von Norden kommend mit einem schmalen gemeinsamen Geh-/Radweg
und einem freilaufenden Rechtsabbieger im nordwestlichen Quadranten ist unkomfortabel
und stellt ein Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar.
2
Anlage 4
Die Aachener Straße und der kreuzende Melaten-/Stadtwaldgürtel weisen im Bereich des
Knotenpunkts größtenteils 2 durchgehende Fahrstreifen pro Richtung auf. Hinzukommen im
Bereich des Knotenpunkts Abbiegefahrstreifen. Auf der Aachener Straße steht zusätzlich
teilweise ein weiterer Fahrstreifen zur Verfügung. Dieser dient Montag bis Freitag
stadteinwärts zwischen 7 und 9 Uhr und stadtauswärts zwischen 15 und 19 Uhr als
Busfahrstreifen (mit Freigabe für Taxen und E-Fahrzeuge). Zu den restlichen Zeiten ist
dieser für den MIV befahrbar.
Im nordwestlichen Quadranten ist ein freilaufender Rechtsabbieger angelegt.
Ein direktes Linksabbiegen ist an dieser Kreuzung nicht möglich. Indirektes Linksabbiegen ist
über einen Wender westlich des Knotenpunktes in der Aachener Straße und südlich in der
Straße Stadtwaldgürtel möglich.
Planungsziele
Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern.
Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betragen.
Der Bestandsbahnsteig in Richtung Bensberg ist für Sonderfahrten und als
Bedarfshalt zu erhalten.
Die Zugänge an den Bahnsteigenden sind so zu planen, dass diese von allen
Straßenseiten aus zu erreichen sind.
Der freilaufende Rechtsabbieger im nordwestlichen Quadranten ist baulich zu
beseitigen.
Die Radverkehrsführung soll so optimiert werden, dass Konflikte auf den
Nebenanlagen zwischen Rad- und Fußverkehr sowie zwischen ruhendem Kfz-
Verkehr und Radverkehr entschärft werden.
Variantenuntersuchung und Vorzugsvariante
Neben dem Ausbau der Bahnsteige der Linie 1 für 90 m lange Bahnen müssen die
Bahnsteige der Linie 13 barrierefrei als Hochflurbahnsteige ausgebaut werden. Die
Bahnsteiganhebung ist nicht Teil des Projektes Ost-West-Achse, sondern wird in einem
anderen Projekt umgesetzt. Da die Linie 7 als Niederflurbahn zukünftig nicht an einem
Hochflurbahnsteig der Linie 13 halten kann, müssen die Niederflurbahnsteige für die Linien 1
und 7 östlich des Knotenpunkts in der Aachener Straße liegen. Da außerdem Änderungen
an der Gleisanlage nur mit erheblichem Aufwand vorgenommen werden könnten, ergaben
sich mit den vorangegangenen Randbedingungen keine weiteren Varianten. Als einzige
Variante wurde deshalb die Haltestelle mit zwei Seitenbahnsteigen östlich des Knotenpunkts
untersucht.
In der Variante wird der Seitenbahnsteig Richtung Weiden West östlich des Knotenpunkts
auf 80 m verlängert und auf 3,8 m verbreitert. Der Seitenbahnsteig Richtung Bensberg wird
mit einer Breite von 3 m und einer Länge von 80 m ebenfalls östlich des Knotenpunkts
neugebaut. Der Bestandsbahnsteig Richtung Bensberg westlich des Knotenpunkts bleibt
erhalten und wird auf 80 m verlängert. Dieser dient zukünftig als Bedarfsbahnsteig für
Fahrten, die aus Richtung Weiden kommend in den Betriebshof Scheidtweilerstraße fahren
oder im Stadionverkehr von der Aachener Str. auf den Gürtel zur Anbindung Ehrenfelds
einbiegen.
Die Bahnsteige östlich des Knotenpunkts erhalten an beiden Enden einen Zugang, der von
beiden Straßenseiten erreichbar ist. Aufgrund der geringen zu erwartenden Fahrgastwechsel
entfällt an dem zukünftigen Bedarfsbahnsteig westlich des Knotenpunkts der zweite Zugang
am westlichen Ende.
Die Umsteigebeziehungen von der Linie 1 zur Linie 13 und zur Buslinie 140 bleiben nahezu
unverändert.
3
Anlage 4
Der Schotteroberbau der Gleisanlage im Bereich der Haltestellen wird durch ein Grüngleis
ersetzt.
Die Querungen zu den Bahnsteigen werden mit einer Mindestbreite von 4,00 m geplant. Für
die Fahrbahnquerung auf der Südseite der Aachener Straße, welche für den Umstieg
zwischen den Stadtbahnlinien von Bedeutung ist, ist eine Breite von 6,00 m vorgesehen.
Bedingt durch die vorgegebene Gleisgeometrie des Gleiskreuzes, lassen sich die
Aufstellflächen für Fußgänger an einigen Querungen nicht vergrößern.
In den Bereichen, wo der Radverkehr zukünftig auf der Fahrbahn geführt wird, steht in den
Nebenanlagen mehr Platz für andere Nutzungen zur Verfügung.
Im Bereich des Knotenpunkts werden, wo noch nicht vorhanden, Aufstellflächen für ein
indirektes Linkabbiegen eingerichtet.
Westlich des Knotenpunktes werden die Radverkehrsanlagen komplett neu geordnet.
Stadtauswärts wird der Radfahrende auf der Fahrbahn geführt. Dafür wird der heutige
Busfahrstreifen in einen 2,50 m breiten Radfahrstreifen umgewandelt. Zum fließenden und
ruhenden Verkehr wird ein 0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen markiert. In der
Gegenrichtung wird der Radweg zu Lasten der Fahrbahn deutlich verbreitert. Östlich der
Kreuzung verbleiben die Radwege in den Nebenanlagen.
Auf dem Melatengürtel von Norden wird der gemeinsame Geh- und Radweg aufgehoben
und der rechte MIV-Fahrstreifen ab dem Parkplatz südlich der Scheidtweilerstraße in einen
2,25 m breiten Radfahrstreifen umgewandelt. Durch den Entfall des freien Rechtsabbiegers
kann hier eine sichere Radverkehrsführung angeboten werden. Südlich der Aachener Straße
schließt der vorhandene Radfahrstreifen an.
In nördliche Richtung wird die Radfurt auf 2,50 m verbreitert über den Knotenpunkt geführt.
Es werden zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten im Planungsbereich geschaffen. Diese
werden im weiteren Planungsprozess detailliert.
Der freilaufende Rechtsabbieger im nordwestlichen Quadranten wird baulich beseitigt. Von
Norden kommend, werden auf dem Melatengürtel zukünftig nur noch drei Fahrstreifen
angeboten. Der vierte Fahrstreifen, welcher als freier Rechtsabbieger diente, entfällt und wird
zukünftig als Radfahrstreifen genutzt. Die drei verbleibenden Fahrstreifen unterteilen sich in
zwei Geradeausfahrstreifen und einen Rechtsabbiegestreifen. Die Fahrstreifenaufteilung auf
dem Stadtwaldgürtel bleibt unverändert.
Das direkte Linksabbiegen wird auch weiterhin nicht angeboten. Das indirekte Linksabbiegen
über die beiden Wender wird beibehalten.
Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu
errichtet.
Zur Verkehrsführung auf der Aachener Straße siehe auch Steckbrief „Aachener Straße
zwischen Gürtel und Eupener Straße“.
Altablagerung
Obj.-ID: 1699
Altablagerung
Obj.-ID: 1681
Altstandort
Obj.-ID: 309
2563700
2563700
2563750
2563750
2563800
2563800
2563850
2563850
2563900
2563900
2563950
2563950
2564000
2564000
2564050
2564050
2564100
2564100
5645000
5645000
5645050
5645050
5645100
5645100
5645150
5645150
813
2966 6
2090 6
1760
2001
101
1984 6
2293 6
1057
1042
1985 6
1932
105
1722
1476
1478
3430
100
1353
4220
101
101 14
1960
105
1352
4307
101
1782
2143
101
1653
1475
3437
100
2091 6
1791
101 47
1665
3439
100
1064
1063
1479
1986 6
1830
101 48
101 49
3431
100
2093 6
812
793
4215
101
101 26
1060
1848
4217
101
2120
105
3299 6
1783
4214
101
101 27
1937
105
1480
1477
101 25
101 13
1356
1849
1666
1392
2850 6
4309
101
3438
100
1351
1961
105
2123 6
1781
1652
1058
3447 6
1061
4216
101 4221
101
1772
1062
1089
2089 6
313
998
1200
1829
INFO
INFO
INFO
W
T
M
M
M
A
A
Bank
M
PAut
PAut
W
T
M
M
M
M
M
M
M
M
M
PAut
W
T
M
M
M
A
A
M
M
W
T
Schranke
Schranke
PAut
A
PAut
WT
W
T
WT
WT
WT
T.
T.
T.
IND
IND
IND
IND
IND
FGU FGU
FGUFGU
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Steuergerät
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK SK
SK
SK
SK
SK
SK
SKSK
SK SK
Koppelspule
Kamera
Koppelspule
Kamera
Koppelspule
R= 15,00
R= 150,00
R= 100,00
R= 75,00
R= 100,00
R= 150,00
R= 10,00
R= 25
R= 8
R= 10
R= 20
R= 0,75
R= 0,75
R= 3,00
R= 10,00R= 25,00
R= 0,50
R= 1,00
H15/25
R15/22, Weiß
H15/25
R15/22, Weiß
H15/25
H15/25
R15/22, Weiß
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
R15/25, W
eiß
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
R15/22, Weiß
R15/22, Weiß
R15/22, W
eiß
R15/22, W
eiß
R15/22, Weiß
R= 150,00
R= 15,00
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
TB 8/20
NL=80 m
NL=80 m
A A
NL=80 m
eigeschränkter
Sicherheitsraum
Kreuzungswinkel
Schiene - Radfahrstreifen
flacher als 45°!
Umgestaltung der Nebenanlagen erfolgt durch die Stadt Köln
654 m
575 m
Aachener Gürtel Melaten
Maarweg
NSHV2
NSHV2 Prozess- und
Komunikationstechnik
6,0 %
6,0 %
6,0 %
6,0 %
R15/25, Weiß
R15/25, Weiß
R15/25, W
eiß
H15/25
2,5 %2,0 % 2,5 %2,5 % 2,5 %2,5 % 2,5 %2,5 %
2,5 % 2,5 %
2,5 % 2,5 %
Fahrleitungsplanung ist noch
Stand LPh 2
2,5 %
2,5 % 2,5 % 2,5 %
6,00
80,00
6,00
3,95
1,80
48
2,20
3,00
3,25
3,00
50 3,83
1,35
2,98
1,35
3,07
50 3,00
3,25
2,32
41 1,78
3,82
4,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,25
3,00
3,25
4,00
6,00
3,00
3,25
3,00
2,50
2,50
3,00
3,25
3,00
3,00
3,00 75
2,25
2,25
75
3,00
3,00
3,00
4,00
75
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,25
3,25
3,00
3,00
2,50
75 2,50
75 3,25
3,25
1,35
2,12
50
3,50
3,20
3,00
3,10
2,00
75 3,00
5,63
3,25
3,25
2,00
75 3,00
5,61
4,00
4,00
4,00
6,00
3,25
2,00
2,35
1,95
Köln, 29.03.24
- AA
Datei:
Plan Nr.:
\\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\
OWA1_04AG_GROSS.PLT\OWA1_04AG_E_VP_LP_1070_0_PE
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Aksoy
Alabbas
Skunca
03/2024
03/2024
03/2024
29.03.24
X
X
XX
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04AG E VP LP 1070 0 PE
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:250
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Aachener Gürtel
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Lageplan - Entwurfsplanung
Ost-W
est-Achse
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
geschlossenem Oberbau
gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. /
mit Grundstückszufahrten vorh.
Zaun / Mauer vorh. /
Geländer gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz / Schrammbord gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
2,50%
Querneigung gepl.
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Öfftl. Beleuchtung /
Hst. Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht groß, klein /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Kabelschacht / Schaltkasten
gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmastv vorh.
Poller / Fahrleitungsmast / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl.
Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl. Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAutFAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera /Schlüsselschalter
Fernsprecher / Fahrsignal
gepl.
Koppelspule gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliche Altlasten
Besondere Bahnkörper mit
geschottertem Oberbau
gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
begrüntem Oberbau
gepl. / vorh.
256,593 m
-3,153 %
273,353 m
+6,750 %
H = 1.414,000 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Bau-km,
Halbmesser, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
Haltestellenschild vorh. / gepl.
Noppenplatten / Rippenplatten
gepl.
Rückbau
Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.)
gepl.
Fahrbahn (Deckensanierung) gepl.
Kleinpflaster/ Rasengitter gepl.
FGU FGU vorh. / gepl.
Schild
Anlage 5 Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Maarweg
19310 Zeichen
1
Anlage 5
Anlage 5
Haltestelle Maarweg
Ausgangssituation
Die Haltestelle Maarweg besteht aus zwei gegenüberliegenden Seitenbahnsteigen westlich
der Kreuzung Aachener Straße/Maarweg/Kitschburger Straße. Die Bahnsteige der Linie 1
liegen in Mittellage der Aachener Straße, weisen eine Nutzlänge von ca. 65 m und eine Höhe
von 35 cm über Schienenoberkante auf. Der Bahnsteig Richtung Weiden West hat eine
Breite von 2,00 m. Der Bahnsteig Richtung Bensberg weist eine Breite von 1,70 m auf.
Der Zugang zu den beiden Bahnsteigen erfolgt an beiden Seiten von den Gehwegen über
signalisierte Fahrbahnquerungen. Die Gleisquerungen sind am östlichen Ende gerade
ausgebildet, am westlichen Ende als signalisierte Z-Querung.
Die Gleisanlage hat einen Schotteroberbau.
Radverkehrsanlagen sind vorhanden, entsprechen aber teilweise nicht mehr den aktuellen
Anforderungen. So fehlen u.a. Aufstellflächen im Bereich des Knotenpunkts mit dem
Maarweg und der Kitschburger Straße. Die Nebenanlagen teilen sich Radfahrende mit
Fußgängern. Durch eine Vielzahl von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben entstehen
immer wieder Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr, aber auch mit dem ruhenden Kfz-
Verkehr.
Die Aachener Straße weist im Bereich der Haltestelle 2 durchgehende Fahrstreifen pro
Richtung auf. Hinzukommen im Bereich des Knotenpunkts Abbiegefahrstreifen in den
Maarweg und die Kitschburger Straße. Westlich und östlich des Knotenpunkts steht ein
weiterer Fahrstreifen zur Verfügung. Dieser dient Montag bis Freitag stadteinwärts zwischen
7 und 9 Uhr und stadtauswärts zwischen 15 und 19 Uhr als Busfahrstreifen (mit Freigabe für
Taxen und E-Fahrzeuge). Zu den restlichen Zeiten ist dieser für den MIV befahrbar.
Der Maarweg ist 4-streifig markiert. Es gibt einen Rechtsabbiegefahrstreifen und einen
2
Anlage 5
Geradeausfahrstreifen von Norden kommend. In Richtung Norden sind zwei
Geradeausfahrstreifen vorhanden. Die Kitschburger Straße hat von Süden kommend einen
Geradeaus- und einen kombinierten Geradeaus-Rechtsabbiegefahrstreifen. In Fahrtrichtung
Süden gibt es nur einen Fahrstreifen.
Ein direktes Linksabbiegen ist an dieser Kreuzung nur die Kitschburger Straße möglich.
Indirektes Linksabbiegen ist über Wender westlich des Knotenpunktes auf Höhe der Eupener
Straße und östlich auf Höhe der Fürst-Pückler-Straße möglich.
Planungsziele
Die Bahnsteige sind auf eine Nutzlänge von 80 m zu verlängern.
Die Mindestbreite der Bahnsteige soll 2,50 m betragen.
Die Radverkehrsführung soll so optimiert werden, dass Konflikte auf den
Nebenanlagen zwischen Rad- und Fußverkehr sowie zwischen ruhendem Kfz-
Verkehr und Radverkehr entschärft werden.
Variantenuntersuchung
Die Variante 1 sieht eine Verlängerung der Seitenbahnsteige in der heutigen Lage westlich
des Knotenpunkts mit dem Maarweg und der Kitschburger Straße vor.
Bei der Variante 2 werden die Seitenbahnsteige auf die östliche Seite des Knotenpunkts mit
dem Maarweg und der Kitschburger Straße verschoben.
Vorzugsvariante
Für die beiden Varianten wurde eine Nutzwertanalyse durchgeführt.
Die Variante 1 punktet durch ihre günstigere Lage zu dem Geschäftsbereich zwischen
Kitschburger Straße und Voigtelstraße. Bei Variante 2 ergeben sich durch den
eingeschränkten Straßenraum, bedingt durch den erforderlichen Linksabbieger und die
Wendefahrbahn, ein größerer Umbauaufwand. Variante 1 schneidet deshalb besser ab. Es
wird auf die differenzierte Nutzwertanalyse dieser Haltestelle verwiesen:
Folglich stellt die Variante 1 die Vorzugsvariante dar, da diese einen höheren Nutzwert als
die Variante 2 erreicht.
In der gewählten Variante werden die beiden vorhandenen Seitenbahnsteige auf 80 m
verlängert und auf 2,9 bzw. ca. 2,9 m verbreitert. Fixiert wird die Lage der Bahnsteige durch
die Querung am östlichen Ende über die nördliche Richtungsfahrbahn der Aachener Straße.
Die Haltestelle behält am westlichen Ende den zweiten Zugang über die gesamte Aachener
Straße, dieser muss aber Richtung Westen verlegt werden.
Der Schotteroberbau der Gleisanlage wird durch ein Grüngleis ersetzt.
Die Querungen zu den Bahnsteigen werden mit einer Mindestbreite von 4,00 m geplant.
Durch die Umplanung des Knotenpunktes wird für Zufußgehende die vorhandene Querung
auf der östlichen Seite des Bahnsteigs zu einer Z-Querung umgeplant.
Die Querungen über den Maarweg und die Kitschburger Straße werden durch den Entfall der
Mittelinseln kürzer. Durch Entfall der Radwege in den Nebenanlagen steht Zufußgehenden
deutlich mehr Platz zur Verfügung. Die Konflikte mit dem Radverkehr werden beseitigt.
Im Bereich des Knotenpunkts werden, wo noch nicht vorhanden, Aufstellflächen für ein
indirektes Linkabbiegen eingerichtet. Radverkehrsanlagen werden in einer komfortablen
Breite von min. 2,50 m Breite angelegt.
In der Aachener Straße werden die Radverkehrsanlagen komplett neu geordnet. Der
Radfahrende wird auf der Fahrbahn geführt. Dafür wird der heutige Busfahrstreifen in einen
2,50 m breiten Radfahrstreifen umgewandelt. Zum fließenden und ruhenden Verkehr wird ein
0,75 m breiter Sicherheitstrennstreifen markiert. Eine Ausnahme ist der Bereich
3
Anlage 5
stadteinwärts östlich der Kitschburger Straße. Hier wird der Radweg stadteinwärts auf
mindestens 2,50 m verbreitert.
In der Kitschburger Straße wird im Bereich des Knotenpunkts eine eigene
Radverkehrsführung mit einem 2,50 m breiten Radfahrstreifen angelegt.
Im Maarweg werden die Radwegflächen Richtung Süden dem Gehweg zugeschlagen. Der
Radverkehr wird stattdessen auf einem 2,50 m breiten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn
geführt. Der Radfahrstreifen beginnt ab der Einmündung Königsdorfer Straße. In der
Gegenrichtung werden Radfahrende hinter dem Knotenpunkt auf den Bestand geführt.
Es werden zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten im Planungsbereich geschaffen. Diese
werden im weiteren Planungsprozess detailliert.
Alle Lichtsignalanlagen inkl. zugehörigem Tiefbau werden erneuert bzw. teilweise neu
errichtet.
Zur Verkehrsführung auf der Aachener Straße siehe auch Steckbrief „Aachener Straße
zwischen Gürtel und Eupener Straße“.
weiterführungam
Geländer
1,91
2,07
2563050
2563050
2563100
2563100
2563150
2563150
2563200
2563200
2563250
2563250
2563300
2563300
2563350
2563350
5645000
5645000
5645050
5645050
5645100
5645100
3651
239
3057
239
2334
239
850
1303
64
4237
101
1078
83064
304
1184 22958
1429
2364
239
2366
239
244
86
1088
64
51364
389
243
130
2619
239
1079
438
282
3644
239
1191
2362
239
56164
80964
111
10321
50764
2363
239
2231
852
82964
139
2726
239
1103
56364
51564
2569
64
85
3650
239
929
1110
87
1076
1114
87964
51464
10318
248
1789
239
81564
1186
11
11
1199
3645
239
1713
64
1628
64
239
3526
239
923
3528
239
27664
57764
2365
239
164
51864
2563
239
928
131
2564
239
2332
239
247
2091
239
1098
1087
50664
390
10319
3672
239
46564
2618
239
229
281
3527
239
129
851
3383
239
2333
239
6414
37338
3525
239
1430
4238/101
3651/239
1111
INFO
INFO
HsNr.390
HsNr.384
HsNr.10
HsNr.10
HsNr.384
HsNr.4
HsNr.6
HsNr.10
HsNr.382
HsNr.8
HsNr.3
M
M
A
PAut
M
Bank
M
M
M
M
M
M
IND
WT
T. T. T. T. T.
T.
T.
T.
T.
T. T.
2,50
753,25
3,20
FGU
FGU
FGU
FGU
Steuergerät
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
Koppelspule
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
SK
Fahr
rad-
abs
tellplatz
Aufpflasterung
Planung durch
Stadt Köln
NL=
80m
NL=
80
m
AA
Aufpflasterung
Planung durch
Stadt Köln
Aufpflas
terun
g
Plan
ung
du
rch
Stadt
Köln
Gehör
t z
um
Planungs
ber
eich
der
Bez
irksplaner
Rad
fahr
er
ab
Köni
gs
do
rfer
Straß
e
auf
de
rFahr
bahn
füh
ren
Fahr
rad-
abs
tellplatz
Gehör
tzum
Planun
gs
ber
eich
der
Bez
irksplaner
Fahr
rad
-
abs
tellplatz
(La
stenr
äd
er)
Fah
rrad-
ab
stellplatz
Fahr
rad-
abs
tellplatz
Aufpflasterung
Planung durch
Stadt Köln
332 654
Hst. Maarweg
Aachener Gürtel Clarenbachstift
4,00
6,0%
6,0%
6,0%
Prozess-und
Komunikationstechnik
NSHV
H15/25
T8
/20
R15/22,Weiß
T8
/20
T8
/20
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
R15/22,Weiß
T8
/20
T8
/20
H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25
H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25 H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
H15/25
Fahrleitungsplanung i
stnoch
Stand
LPh
22,5 %2,5 % 2,5 %
2,5 %2,5 % 2,5 %
3,71
1,76
2,04
752,50
3,00
3,00
50
2,94
1,35
3,02
1,352,87
503,00
3,00
2,50
623,00
751,76
2,78
4,61
3,00
2,50
3,00
3,25
2,50
7,53
5,00
5,00
2,50
253,25
3,00
2,94
2,50
3,50
1,50
3,50
2,50
5,00
5,00
2,50
3,50
3,50
2,50
3,00
7,08
1,35
2,92
503,00
3,00
2,50
75
4,00
6,00
80,00
6,00
4,00
4,00
77
2,50
3,00
3,00
3,00
3,13
2,53
3,00
3,00
2,50
70
3,25
3,25
75
2,50
71
6,0%
1,85
2,85
2,25
1,85
R=
25
R=
25
R=0,75
R=0,75
R=
75
R=
75
R=4
R=50
R=100
R=175
R= 15
R= 15
R= 75
R=6
R=1
R=0,50
R=4
R= 35
R=2,50R=10
R=4
H15/25
H15/25
Köln, 29.03.24
- AA
Datei:
Plan Nr.:
\\k-aps-03\CARD\CARD_Projekte\CARD100\16873_GK\
OWA1_04MA_E_VP_1081_0_PE.PLT\OWA1_04MA_E_VP_LP_1081_0_PE
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
c/o Schüßler-Plan
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
Ingenieurgemeinschaft
Ost-West-Achse Köln (West)
Stadt Köln
Amt 61
Stadt Köln
Stadt Köln
Amt 64
Stadt Köln
Amt 67
XXX
XXX
XXX
Aksoy
Alabbas
Skunca
03/2024
03/2024
03/2024
29.03.24
X
X
X X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
Amt 68
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge nicht
freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
XX
XX
XX
XX
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum Name Planverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04MA EVP LP 1081 0PE
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:250
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Maarweg
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB XX
bearb. Datum Ind. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Lageplan - Entwurfsplanung - Blatt1
Ost-W
es
t-Achse
Zeichenerklärung Lageplan
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
geschlossenem Oberbau
gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. /
mit Grundstückszufahrten vorh.
Zaun / Mauer vorh. /
Geländer gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz / Schrammbord gepl. / vorh.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl. / vorh.
Planung / Bestand
Straßenachse gepl. / vorh.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. / vorh.
Schiene gepl. / vorh.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
2,50%
Querneigung gepl.
Hochpunkt
Tiefpunkt
Höhe im Bestand über NHN
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Öfftl. Beleuchtung /
Hst. Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht groß, klein /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Kabelschacht / Schaltkasten
gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmastv vorh.
Poller / Fahrleitungsmast / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl.
Radfahrstreifen/ in Knotenpunkt gepl.
Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAut FAut
MBank
INFO WT
A
W
T
52.29
X
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
DFI gepl.
Videokamera /Schlüsselschalter
Fernsprecher / Fahrsignal
gepl.
Koppelspule gepl.
Grundstücksgrenze gepl.
Landschaftsschutzgebiet
mögliche Altlasten
Besondere Bahnkörper mit
geschottertem Oberbau
gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper mit
begrüntem Oberbau
gepl. / vorh.
25
6,593m
-3,153%
273,353m
+6,750%
H = 1.414,000 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt mit
Angabe von Bau-km,
Halbmesser, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
Haltestellenschild vorh. / gepl.
Noppenplatten / Rippenplatten
gepl.
Rückbau
Haltestellenbord / Winkelstein (Bstg.)
gepl.
Fahrbahn (Deckensanierung) gepl.
Kleinpflaster/ Rasengitter gepl.
FGU FGU vorh. / gepl.
Schild
Anschluss Blatt 2
564
928
HsNr.390
HsNr
HsNr..3884
dplatz
Radverkehrsführung Radverkehrsführung Radverkehrsführung
im im Knotenpunkt Knotenpunkt Knotenpunkt
derzeit derzeit derzeit derzeit noch in
Abstimmung.
92233
Abstimmung. Abstimmung.
Ggf. d-
Ggf. Ggf. Ggf. Ggf. Anpassung im
Rahmen Rahmen Rahmen Rahmen der
Entwurfsplanung. Entwurfsplanung.
Gehweg gepl. / vorh.
Radweg gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Gebäude / Bauten mit Hausnr. vorh.
Zaun / Mauer vorh.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Parkplatz gepl. / vorh.
Grundstücksgrenze gepl.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Gleisachse Straßenbahn gepl.
Grundstückszufahrten vorh.
Planung / Bestand
Verwaltung
Flurstücksgrenze
mit Flurstücksnummer
Straßenachse gepl.
Nebenachsen, Fahrstreifen gepl.
Schiene gepl.
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / Rundbord
Randlinien Wege u. Bankettlinien
gepl.
256,593 m-3,153 %
273,353 m+6,750 %
f = 1,733 m
T = 70,000 m
H = 1.414,000 m
hTS = 43,327 m
km = 1+538,936 Neigungsbrechpunkt
mit Angabe vonBau-km,
Höhe Tangentenschnittpunkt,
Halbmesser, Tangentenlänge
Stichmaß, Gefälle (-) und
Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefälle- /
Steigungsstrecke
2,50% Querneigung der Fahrbahn
Hochpunkt
Tiefpunkt
Stadt- / Kreisgrenze
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
470
Höhe im Bestand über NHN (Hst. 160)
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Trennstreifen /
Inselköpfe gepl. / vorh.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
Straßenablauf / Kanaldeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kablelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Poller / Fahnenmast /
Strommast /Solarmast
vorh. / gepl.
Fahrkartenautomat /
Parkautomat vorh. / gepl.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrradständer / Mülleimer /
Bank vorh. / gepl.
Schild KVB / Werbetafel /
Taxi bzw. KVB-Rufsäule
vorh. / gepl.
Anschlagtafel vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Radfahrstreifen in Knotenpunkt gepl.
Aut
M
A
VZ
283-30
Bank
Info
FW
PAutFAut
M Bank
INFO WT
A
W
T
52.29
Ingenieurgesellschaft mbH
Gustav-Heinemann-Ufer 72a
50968 Köln
Tel.: +49 (221) 92 58 12-0
Fax: +49 (221) 92 58 12-7
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
15.12.21
X
X
XX
X
XX
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
X
X
X
XXX
XXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXX
gez. Xxxx
XX.XX.XXXXX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX XX
Änderung gepr.
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 66
Stadt Köln
Amt 664
Stadt Köln
Amt 664-6
OWA1 -
Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk / Planart / Inhalt
bearb.
gez.
gepr.
Datum NamePlanverfasser/in:
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
- - - - - -
Teilbauwerk Plantyp Index
04MA VA VP LP 1082aP a P
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
freigegeben
ohne Einträge
nicht
freigegeben
freigegeben
mit Einträgen
Maßstab:
Datum:
1:500
Übersichtskarte mit Darstellung des Planausschnittes:
Haltestelle Maarweg
o.M.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
keine
Einträge
Einträge
Einträge
übernommen
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlichDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift
Stadt Köln
Amt 69
KVB KVB
bearb. DatumInd. gez.
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
freigegeben
ohne Einträge
Freigabe nicht
erforderlich
freigegeben
mit Einträgen
nicht
freigegeben
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM / ETRS89
NHN
NN
Stadt Köln
Lageplan - Variante 2
Köln, 15.12.21
- Sk
Datei:
Plan Nr.:
\\K-APS-01\CARD_Projekte\CARD90\16873UTM\
OWA1_04MA_VA_VP_LP_1082aP_a_P_.plt\OWA1_04MA_VA_VP_LP_1082aP_a_P_
32352450
32352450
32352500
32352500
32352550
32352550
32352600
32352600
32352650
32352650
32352700
32352700
5644900
5644900
5644950
56449505645000
2412103
2805103
4237101
929
272
1747
788
2852103
2854103
2415103
279
416
10169
2850103
2802103
275
2461
10318
10319
2416103
2821103
2798103
2853103
928
2422103
251264
1343
614
10316
10173
2796103
2599103
1337
248
2462103
268
1686
2797103
10130
2839103
10176
2851103
280
270 2820103
256964
10321
613
245
923
2513
2822103
281
2855103
2803103
273
420
2598103
276
269
789
M
M
M
M
M
A
A
PAut
M
M
M
IN
D
PAu
t
T.
Maarweg
Aachener Straße
Fürst-Pückler-Straße
Kitschburger Straße
1,902,003,003,003,00
50
2,66
3,253,003,00504,431,352,891,353,16
50
3,003,253,00
6,00
80,00
6,00
4,00
9,60
4,00
4,00
4,00
7,37
4,00
6,00
80,00
6,00
4,00
4,00
4,00
13,72
18,62
NL=80 mNL=80 m
Alternative:
Verlängerung des Grünstreifens!
X
Aufstellflächen für indirektes Linksabbiegen für Radfahrer
Veränderungen in der Radwegeführung
werden im nächsten Planungsschritt dargestellt
Veränderungen in der Radwegeführung
werden im nächsten Planungsschritt dargestellt
Vorh. Haltestelle
wird rückgebaut
Beschlussvorlage Rat
20066 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/664-6
Vorlagen-Nummer
2011/2024
Freigabedatum
04.09.2024
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Erweiterter Planungsbeschluss für die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse,
Bereich West, Haltestellen Universitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg,
Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergiestadion
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der bisherigen Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung, im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung für die Haltestellen Uni-
versitätsstraße, Aachener Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Mi-
litärring und Rheinenergiestadion zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse sowie die
Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in Brauns-
feld wie in der Begründung dargelegt bis zur Leistungsphase 6 HOAI weiterzuführen. Die Kos-
ten für die Öffentlichkeitsarbeit und die Planungskosten für die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI
betragen ca.1.567.052 € brutto mit einem städtischen Anteil in Höhe von 1.402.546 € brutto.
Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt:
1. Für die Haltestelle Universitätsstraße die Variante 3 weiter zu planen.
2. Für die Haltestelle Aachener Straße/Gürtel die Variante 1 weiter zu planen.
3. Die Wendeanlage im Bereich der Haltestelle Aachener Str./Gürtel nicht weiter zu verfol-
gen.
4. Für die Haltestelle Maarweg die Variante 1 weiter zu planen.
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024
Verkehrsausschuss 10.09.2024
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024
Verkehrsausschuss 29.10.2024
Finanzausschuss 12.11.2024
Rat 14.11.2024
2
5. Für die Haltestelle Clarenbachstift die Variante 1 weiter zu planen.
6. Für die Haltestelle Eupener Straße die Variante 1 weiter zu planen.
7. Für die Haltestelle Alter Militärring die Variante 1 weiter zu planen.
8. Für die Haltestelle Rheinenergiestadion die Variante 2 weiter zu planen.
9. Die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung der Aachener Straße in
Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022 i.V.m. AN/0155/2023) auf Grundlage der Vorstellung
im Fachgespräch am 30. Oktober 2023 fortzuführen. Die verkehrliche Optimierung der
Aachener Straße in Braunsfeld erfolgt in enger Abstimmung mit den Haltestellenplanun-
gen zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die anderen Gremien uneinge-
schränkt zustimmen.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.402.546 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
1 Ausgangssituation
Die Stadtbahnlinie 1 hat in den Hauptverkehrszeiten auf Teilabschnitten bereits ihre Kapazi-
tätsgrenze erreicht. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und
der angestrebten Mobilitätswende zur Stärkung des Umweltverbundes ist eine deutliche Aus-
weitung der angebotenen Kapazitäten kurz- bis mittelfristig zwingend erforderlich. Die Kapazi-
tätserweiterungen auf der Ost-West-Achse sind auch Voraussetzung für Erweiterungen des
Kölner Stadtbahnnetzes. Taktverdichtungen auf der vorhandenen Infrastruktur sind aufgrund
der Zugfolge von 5 Fahrten pro 10 Minuten je Richtung im zentralen Bereich nicht mehr mög-
lich, so dass zusätzliche Kapazitäten entweder den Bau einer zusätzlichen Strecke durch die
Innenstadt oder die Ertüchtigung der vorhandenen Strecke für längere Züge erfordern.
Aufgrund der vorhandenen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bietet derzeit lediglich die
Ertüchtigung für längere Züge eine zeitlich realistische Umsetzungsperspektive.
Der Einsatz von Langzügen (ca. 90 m statt bisher 60 m; d. h. Erhöhung des Platzangebots um
50 %) auf der Linie 1 bedarf damit einer Verlängerung der bestehenden Haltestellen. Neben
dem Ausbau im innerstädtischen Bereich sind hierzu auch die Bahnsteige auf den Außenäs-
ten zu verlängern. Zudem ist eine brandschutztechnische Ertüchtigung der vorhandenen U-
4
Bahnhaltestellen zwischen Bf. Deutz/Messe und Höhenberg Frankfurter Straße sowie Bens-
berg notwendig.
Auf Basis des Beschlusses zur Entscheidung über die Vorzugsvariante und die Vorbereitung
eines Planungs- und Bedarfsfeststellungsbschlusses (Vorlagen-Nr. 3211/2018) und des Pla-
nungs- und Bedarfsfeststellungsbeschlusses (Vorlagen-Nr. 1137/2019) wurde die Verwaltung
u. a. damit beauftragt, die 14 oberirdischen Haltestellen im Bereich West (Haltestelle Universi-
tätsstraße bis Haltestelle Weiden West) zur Kapazitätserweiterung zu verlängern. Die Beauf-
tragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) der HOAI. Die umlie-
genden Verkehrsanlagen sind auf Basis des zu erstellenden Verkehrsgutachtens bei Bedarf
anzupassen bzw. zu optimieren. Im Zuge der Kapazitätserweiterung werden an allen Knoten-
punkten entlang der Strecke die Lichtsignalanlagen erneuert und barrierefrei ausgebaut. Hier-
bei werden taktile Leitelemente entsprechend dem heutigen Standard verlegt.
Der oberirdische Ausbau der 14 Haltestellen im Bereich West erfolgt unabhängig von der Vari-
antenentscheidung im Bereich Innenstadt (Haltestelle Moltkestraße bis Haltestelle Heumarkt).
2 Planungsprozess
Nach Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren wurde zunächst mit allen beteiligten
Fachdienststellen und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ein Variantenkatalog erstellt.
Dieser zeigt die unter verschiedenen Gesichtspunkten entwickelten Varianten für die Halte-
stellen auf. Anschließend wurden diese Varianten im Rahmen der weiteren Planung auf ihre
Machbarkeit hin überprüft. Stellte sich eine Variante als technisch nicht machbar heraus,
wurde diese verworfen.
Für die geeigneten Varianten an den Haltestellen wurde eine sogenannte Nutzwertanalyse
durchgeführt. Die Nutzwertanalyse diente der Bewertung der Varianten und Festlegung der
Vorzugsvariante. Dabei wurden zunächst Bewertungskriterien festgelegt und gewichtet. Die
Kriterien sind Haltestellenfunktion, Städtebau und Stadtraumgestaltung, Umweltauswirkungen,
verkehrliche Auswirkungen, Verkehrsablauf im Fuß- und Radverkehr, Verkehrssicherheit,
Wirtschaftlichkeit, betriebliche Belange der KVB und Realisierung. Anschließend wurden die
verschiedenen Varianten anhand von Unterkriterien mit einem Punktesystem bewertet und auf
Grundlage der Gewichtung ein Nutzwert für die verschiedenen Varianten errechnet. Die Vari-
ante mit dem höchsten Nutzwert stellt die Vorzugsvariante dar.
An einigen Haltestellen wurde die Nutzwertanalyse zur Ermittlung der Vorzugsvariante nicht
herangezogen. Dies war z. B. der Fall, wenn nur eine geeignete Variante in Frage kam. Die
Festlegung der Vorzugsvariante ist den Steckbriefen zu den Haltestellen in den Anlagen zu
entnehmen.
Die Anforderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit werden grundsätzlich eingehalten. Be-
reiche, an denen die Planung von den bekannten Regelwerken abweicht, werden nach erfolg-
ter Beschlussfassung der Vorzugsvarianten mit den Behindertenverbänden abgestimmt.
Je nach Zustand der Haltestelle wurde entschieden, ob Bahnsteig und Ausstattung komplett
erneuert oder nur teilweise angepasst werden.
Die genaue Beschreibung der Ausgangssituation, die Variantenuntersuchung und die Festle-
gung der Vorzugsvariante sowie die Pläne zu den einzelnen Haltestellen sind den Anlagen 3
bis 9 zu entnehmen.
Durch den Einsatz von Langzügen wird für den Betrieb auf der Ost-West-Achse mehr Strom
benötigt. Für die Bahnstromversorgung werden deshalb zusätzliche Unterwerke erforderlich,
welche den Bahnstrom aus dem öffentlichen Stromnetz bereitstellen. Die Planung der Unter-
werke erfolgt durch die KVB. U.a. mit der unteren Naturschutzbehörde wurden die Standorte
für 4 neue Unterwerke abgestimmt:
- Haltestelle Weiden West
- Bundesautobahn 1 (Abfahrt K-Lövenich im Bereich des Schlehdornwegs)
- Militärringstraße (an der nördlichen Rampe zur Aachener Straße)
- Eisenbahnring (je nach Alternative in der Innenstadt ober- oder unterirdisch)
Der Baubeginn der Unterwerke im Bereich West ist für 2026 vorgesehen.
Die weitere Planung berücksichtigt die Planung zur verkehrlichen und gestalterischen Opti-
mierung der Aachener Straße in Braunsfeld (Vorlagen-Nr. 2431/2022 i.V.m. AN/0155/2023),
welche im Fachgespräch am 30. Oktober 2023 vorgestellt wurde (siehe Anlage 2).
Gemäß Planungsbeschluss (Vorlage-Nr. 2494/2023) wurde die Verwaltung u.a. beauftragt,
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die an der Haltestelle Melaten vorgesehene Wendeanlage westlich an den Knoten Aachener
Str./Melatengürtel zu verlegen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist in Anlage 11 dargestellt.
3 Beschlussfassungsprozess
Aufgrund des großen Planungsumfangs werden die 14 Haltestellen auf zwei Pakete aufgeteilt,
für die jeweils eigene erweiterte Planungsbeschlüsse eingeholt werden. Die Aufteilung richtet
sich nach dem Planungsfortschritt der Haltestellen, siehe Anlage 2. Mit dem erweiterten Pla-
nungsbeschluss (Vorlage-Nr. 2494/2023) wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung für
das erste Paket mit den Haltestellen Melaten, Mohnweg, Bahnstraße, Weiden Zentrum, Wei-
den Römergrab und Weiden West zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse bis zur
Leistungsphase 6 HOAI weiterzuführen. Die Wendeanlage, die an der Haltestelle Melaten vor-
gesehen war, soll gemäß Beschluss westlich der Haltestelle Aachener Str./Gürtel geplant wer-
den. Für die Haltestelle Junkersdorf wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung zu überar-
beiten.
Diese Vorlage beinhaltet das zweite Paket mit den Haltestellen Universitätsstraße, Aachener
Straße/Gürtel, Maarweg, Clarenbachstift, Eupener Straße, Alter Militärring und Rheinenergie-
stadion.
4 Projektkommunikation
4.1 Politisches Begleitgremium
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 3. Februar 2022 wurde für das Projekt "Kapazitäts-
erweiterung auf der Ost-West-Achse" ein politisches Begleitgremium eingerichtet, um die poli-
tischen Entscheidungsträger*innen über den Stand der Vorplanung zu informieren. Am
9. Juni 2022 besprach das politische Begleitgremium den Fortschritt des Projekts im Bereich
West. Die Projektverantwortlichen gaben dabei einen Einblick in die Planung der Haltestellen.
Fragen wurden beantwortet und Anregungen sowie Ergänzungen aufgenommen. Die Unterla-
gen können unter diesem Link abgerufen werden.
4.2 Fachgespräche zur Einbindung von Interessengruppen
Neben dem politischen Begleitgremium finden regelmäßig Fachgespräche mit Personen aus
der Kölner Wirtschaft, dem Mobilitätssektor und der organisierten Stadtgesellschaft statt. Im
zweiten Fachgespräch am 18. August 2022 informierten die Projektverantwortlichen über die
geplanten Umbaumaßnahmen im Bereich West und nahmen Fragen und Anmerkungen auf.
Die Unterlagen können unter diesem Link abgerufen werden.
4.3 Systematische Öffentlichkeitarbeit
Im 3. Quartal 2022 fand über die Plattform „Meinung für Köln“ eine systematische Öffentlich-
keitsbeteiligung statt. Diese Aspekte wurden unter anderem thematisiert:
Lage und Breite der Fußgängerquerungen
Radverkehrsführung entlang der Strecke
Grünflächen in den Nebenanlagen der Haltestellen
Wegfallende Bäume und mögliche Ausgleichspflanzungen
Vorrang der Bahn an Kreuzungen
Im weiteren Planungsverlauf wurden die Anregungen bzw. Anmerkungen der Bürger*innen
nach Möglichkeit berücksichtigt. Spezifische Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung kön-
nen der Anlage 1 und den Steckbriefen zu den Haltestellen in den Anlagen 3 bis 9 entnom-
men werden.
5 Weiteres Vorgehen
Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Verwaltung eventuelle Änderungen aufgrund des
Beschlusses in der Entwurfsplanung berücksichtigen und im Anschluss (voraussichtlich ab
Anfang/Mitte 2025) daran die notwendigen Genehmigungen bei der Bezirksregierung Köln be-
antragen. Da der Maßnahmenumfang zwischen den Haltestellen stark variiert, können unter-
schiedliche Genehmigungsverfahren zum Tragen kommen. Diese werden im weiteren Verlauf
der Planung mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.
6
Nach Abschluss des Genehmigungsprozesses folgt die Ausführungsplanung (Leistungs-
phase 5) und die Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6).
Im Rahmen des Baubeschlusses, welcher nach der Entwurfsplanung eingeholt wird, wird die
Planung erneut vorgelegt.
Die hier aufgeführten Termine setzen voraus, dass eine Beschlussfassung zu den aufgeführ-
ten Planungsvarianten erfolgt und die Entwurfsplanung unmittelbar fortgesetzt werden kann.
Sollte keine Zustimmung erfolgen, verzögern sich die Termine für den Projektfortschritt ent-
sprechend.
6 Kosten
Die Planungskosten für die Leistungsphasen 5 und 6 betragen ca. 1.370.880 € brutto, welche
anteilig von der KVB (12 %) und der Stadt (88 %) getragen werden. Zum städtischen Anteil
hinzu kommen noch Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit von 196.172 € brutto. Es ergibt sich
ein städtischer Anteil i. H. v. 1.402.546 € brutto. Dieser wird wiederum zu 98 % vom Amt für
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69, Anteil öffentlicher Personennahverkehr) und zu
2 % vom Amt für Straßen und Radwegebau (Amt 66, Anteil Individualverkehr) getragen.
Bezogen auf die einzelnen Jahre stellt sich der Mittelabfluss wie folgt dar:
2024 2025 2026
Planungskosten
Lph°5°&°6 1.370.880 € 0 € 761.600 € 609.280 €
davon KVB (12%) 164.506 € 0 € 91.392 € 73.114 €
davon Stadt (88%) 1.206.374 € 0 € 670.208 € 536.166 €
Öffentlichkeitsarbeit
(nur Stadt) 196.172 € 0 € 108.984 € 87.188 €
Anteil Stadt (Pla-
nungskosten & Öffent-
lichkeitsarbeit)
1.402.546 € 0 € 779.192 € 623.354 €
Amt 66 (2% von Anteil
Stadt) 28.051 € 0 € 15.584 € 12.467 €
Amt 69 (98% von An-
teil Stadt) 1.374.495 € 0 € 763.608 € 610.887 €
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im
Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für
die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzurechnen.
7 Finanzierung
Für dieses Teilprojekt werden für die Leistungsphase 5 erst in 2025 Aufträge vergeben, so
dass in 2024 weder Auszahlungsermächtigungen, noch Verpflichtungsermächtigungen nötig
sind.
Für die Jahre 2025ff werden diese im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses
2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe
1201 - Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanz-
stelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken,
Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-5200, Ost-
West-Achse gemäß der obigen Übersicht bedarfsgerecht eingeplant.
Der Anteil der KVB an den Planungskosten in Höhe von 164.506 € umfasst die Kosten ab dem
Zeitpunkt des Planungsbeschlusses und wird mit Fertigstellung/Inbetriebnahme aktiviert. Die
7
Abschreibung erfolgt über die bilanzielle Nutzungsdauer gemäß den handelsrechtlichen Vorga-
ben.
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienst-
leistungsauftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen
gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs.
8 Förderung
Die Ost-West-Achse wurde im Jahr 2017 für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) des Bundes zunächst mit einer „kurzen Tunnellösung Heumarkt bis Neumarkt“ ange-
meldet. Eine Aktualisierung der Programmanmeldung, mit einem innerstädtischen Tunnel zwi-
schen Heumarkt und Eisenbahnring gemäß dem Bürgerbeteiligungsverfahren aus 2018,
wurde im Jahr 2022 bei den Zuwendungsgebern eingereicht. Nach dem GVFG ist die Maß-
nahme in Höhe von derzeit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig und wurde
in die c-Zeile des Bundesprogramms aufgenommen. Dies bedeutet, dass die Mittel im GVFG-
Bundesprogramm eingeplant sind, begründet jedoch noch keinen Rechtsanspruch auf eine
Förderung. Planungskosten ab der Lph. 5 werden im Rahmen einer späteren Bewilligung ei-
ner Förderung bezgl. des Bauvorhabens nach dem GVFG pauschal durch Erhöhung von 10
% der zuwendungsfähigen Kosten berücksichtigt.
Die Förderbestimmungen der Verkehrsministerien des Bundes und der Länder geben vor,
dass für Maßnahmen, die im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms gefördert werden, zwin-
gend eine Standardisierte Bewertung durchzuführen ist. Die Bewertung dient dem Nachweis
der Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens (Nutzen-Kosten-Indikator > 1,0) und das Ergeb-
nis der Bewertung entscheidet somit über die Förderwürdigkeit des Vorhabens.
Die Förderung dieses Teil-Projektes ist daher abhängig von der Förderwürdigkeit des Ge-
samt-vorhabens. Die Standardisierte Bewertung ist aktuell noch in Bearbeitung.
Zu beachten ist, dass der Fördermittelgeber Zweckverband go.Rheinland die zuwendungsfä-
higen Kosten, und damit indirekt die Fördersumme, deckeln kann. Eine Refinanzierungsquote
kann daher zurzeit nicht ermittelt werden.
Für alle Anlagenteile, welche nicht stadtbahnbedingt sind und daher nicht über das GVFG ge-
fördert werden können, werden andere Fördermöglichkeiten geprüft.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor-
spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.
Die hier dargestellte Maßnahme zur Kapazitätserweiterung stärkt den Umweltverbund im Be-
reich öffentlicher Personennahverkehr und bietet den Nutzer*innen eine adäquate Mobilitäts-
möglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer indirekten
Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden.
Begründung der Dringlichkeit
Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind teilweise Gleisbauarbeiten notwendig. Bereits heute
sind Streckensperrungen für andere Baumaßnahmen für die Jahre 2027-2030 geplant. Ziel ist
es, Maßnahmen zu bündeln und die Einschränkungen für Fahrgäste des ÖPNV so gering wie
möglich zu halten. Aufgrund dieser Wechselwirkungen ist eine zeitnahe Beschlussfassung in
der Sitzung des Rates der Stadt Köln dringend erforderlich, um den Terminplan der Maß-
nahme nicht zu gefährden.
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n)
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2: Übersichtsplan
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Anlage 3: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Universitätsstraße
Anlage 4: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Aachener Straße/Gürtel
Anlage 5: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Maarweg
Anlage 6: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Clarenbachstift
Anlage 7: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Eupener Straße
Anlage 8: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Alter Militärring
Anlage 9: Steckbrief mit Plänen zur Haltestelle Rheinenergiestadion
Anlage 10: Steckbrief mit Plänen Aachener Straße zw. Gürtel und Eupener Straße
Anlage 11: Stellungnahme KVB mit Plan zur Wendeanlage im Bereich Aachener
Str./Melatengürtel
Anlage 12: Beantwortung der Fragen aus dem Fachgespräch vom 04.07.2024
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2011/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.09.2024
- Erstellt
- 20.06.2024 14:00