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V/0297/2015

Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster

Vorlagen 14.04.2015

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 17.06.2015, TOP 3

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Bericht V/297/2015

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Ansehen

Anlage 2 Bericht V/297/2015

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Ansehen

Berichtsvorlage

26233 Zeichen

V/0297/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen 
Gleichgestellten bei der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.04.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
                     E-Government Bericht 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Einleitung  
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 10.12.2003 die Verwaltung b eauftragt, 
einen jährlichen Beri cht über die Beschäftigungssituation der Menschen mit Schwerbehinderu n-
gen bei der Stadt Münster und ihrer Beteiligungen zu erstellen. 
 
 
2. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen in der Stadtverwa l-
tung Münster  
 
2.1  Beschäftigungsquote und -struktur  
  
Die Stadt Münster hat im Jahr 2014 die gesetzlich geforderte Mindestquote zur Beschäft igung 
von Menschen mit Schwerbehinderungen von 5,00% mit einem Beschäftigungsv olumen in Höhe 
von 6,00%  erfüllt. Dies entspricht einer Steigerung der Quote um 0,41%-Punkte (Quote 2013: 
5,59%) Eine Ausgleichsabgabe ist daher für das Jahr 2014 - wie auch in den Vorjahren - nicht zu 
entrichten. 
 
Die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten bei der Stadtverwaltung Münster kon nte im Jahr 
2014 (300 Personen) im Vergleich zu 2013 (267 Personen) um 33 Personen - und damit deutlich 
- gesteigert werden (+ 12,4%). Der Anteil der weiblichen und männlichen Beschäftigten mit 
Schwerbehinderungen beträgt jeweils 50% (150 w, 150 m).  
 
In Anlage 1, Punkt 3 dieser Vorlage wird die Altersstruktur der Beschäftigten mit Schwerbehinde-
rungen ausgewiesen. Hier wird ersichtlich, dass die höchste prozentuale Steig erung der Anzahl 
schwerbehinderter Beschäftigter mit + 32% im Bereich der unter 40 -jährigen liegt (2013: 28 Pe r-
sonen; 2014: 37 Personen). Die höchste Steigerung der Personenzahl liegt im Bereich der 40-49-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0297/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Köckemann 
Ruf: 
492-1188 
E-Mail: 
Koeckemann@stadt-muenster.de 
Datum: 
16.04.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0297/2015 
 
jährigen mit +10 (2013: 57 Personen; 2014: 67 Personen ). Wie auch in den Vorj ahren, ist die 
Gruppe der 50 -59-jährigen mit 146 Personen in 2014 am stärksten vertreten. Bezogen auf d ie 
Laufbahngruppen der Beschäftigten  (s. Anlage 1 Punkt 4)  fällt auf, dass die Anzahl der Me n-
schen mit Behinderungen im gehobenen und höheren Dienst in den Jahren 2012 bis 2014 fast 
konstant war. Im einfachen/mittleren Dienst ist die Anzahl der Beschäftigt en mit Schwerbehinde-
rungen deutlich gestiegen, von 174 Personen in 2013 (176 in 2012) auf 207 Personen in 2014 (+ 
19%). Im einfachen/mittleren Dienst ist  mit 207 Personen  in 2014 die größte Anzahl schwerb e-
hinderter Menschen beschäftigt. Im gehobenen Dienst sind es in 2014  80 und im höheren Dienst 
13 Personen.  
 
 
2.2 Maßnahmen zur Förderung, Integration, Fortbildung und Einstellung  
 
Innerhalb der Stadtverwaltung  Münster ist die Integration und Förderung von Beschäfti gten mit 
Schwerbehinderungen sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die von Behinderung bedroht 
sind, weiterhin gelebter Alltag.  Das bisher in der Stadtverwaltung erreichte Integration sklima soll 
durch gezielte Information, Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung und konkrete Sta ndards und 
Maßnahmen auch zukünftig gestärkt und weiter entwickelt werden.   
 
Unter anderem veröffentlichen d ie Verwaltung sowie die Vertrauensperson der Menschen mit 
Behinderungen weiterhin aktuelle einschlägige Informationen  in der Mitarbeiterzeitung „Forum 
intern“ sowie im Intranet der Stadt Münster. Vielfältige Informationen rund um das Thema „Barrie-
refreiheit“ sind im Intranet der Stadt Münster zu finden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die 
nicht über einen Arbeitsplatz mit Intranet -Zugang verfügen, werden dies e Informationen in P a-
pierform zur Verfügung gestellt.  
 
Im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention1 hat die Stadt 
Münster sich unter anderem zu Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für die Themen I nklusion 
und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen/Diversity verpflichtet. Auch die I nformation 
von Auszubildenden der Stadt Münster über die Themen Inklusion und Diversity wurde als for t-
laufende Maßnahme definiert (s. auch Punkt 3.4.1).     
 
 
Integrationsvereinbarung in 2014 modifiziert 
 
Die Integrationsvereinbarung der Stadtverwaltung Münster gem. § 83 SGB IX, 2. Teil – Rehabili-
tation und Teilhabe behinderter Menschen für die Stadtverwaltung Münster 2 vom 23.10.2001 
wurde in 2014 erneut modifiziert. Die diesen Bericht betreffen den Änderungen und Vereinbarun-
gen sind in den nachfolgenden Text eingeflossen. Die Integrationsvereinbarung dient der Stä r-
kung der Rechte schwerbehinderter Menschen hinsichtlich ihrer Beschäftigung bei der Stadtve r-
waltung Münster. Sie leistet einen Beitrag zur Förderung der Selbstbestimmung und gesellschaft-
lichen Teilhabe von Menschen mit Behind erungen. Mit der Integrationsvereinbarung wird unter 
anderem das Ziel verfolgt, Beschäft igungsverhältnisse schwerbehinderter Frauen und Männer 
zur sichern und zu för dern. Es sollen Arbeitsbedingungen sichergestellt werden, welche die ind i-
viduellen Fähigkeiten, Kenntnisse und die Persönlichkeit des/der Beschäftigten mit Behinderung 
berücksichtigen und der Behinderung so weit wie möglich angepasst sind. Auch die Förderu ng 
der Chancengleichheit für Beschäftigte und Bewerber/innen mit Schwerbehinderung - unter Be-
rücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit - ist definiertes Ziel der Integrationsvereinbarung. 
Eine weitere Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Münster – 
insbesondere der Führungskräfte – für die Belange der Beschäfti gten mit Schwerbehinderung 
und die Unterstützung der diesbezüglichen Handlungssicherheit ist dabei zielführend. 
 
 
 
 
 
                                                
1 Anlage zur Beschlussvorlage V0125/2013 an den Rat der Stadt Münster 
2 ohne die städtischen Gesellschaften

3 
V/0297/2015 
 
Ausgestaltung von Arbeitsplätzen  
 
Ziel der Stadtverwaltung Münster ist es, Dienstgebäude, Arbeitsplätze und das interne Informat i-
onsangebot (z. B. Intranet) grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.  
 
Die Arbeitsplätze der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen werden im Rahmen der begleite n-
den Hilfen im Arbeitsleben nach dem SGB IX behindertengerecht ausgestattet. Über die Aussta t-
tung des Arbeitsplatzes hinaus wird bei Bedarf auch die Optimierung weiterer Rahmenbedingu n-
gen gefördert. Wenn sich aus der Behinderung die Notwendigkeit ergibt, Arbeitsplät ze in die Nä-
he der Sanitär- und Sozialräume zu verlagern, wird dies im Rahmen der betrieblichen und fina n-
ziellen Möglichkeiten angestrebt. Sind schwerbehinderte Beschäftigte aufgrund ihrer Behind e-
rung auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewi esen, werden im Rahmen der vorhandenen 
Möglichkeiten Parkplätze an ihrer Arbeitsstelle oder in zumutbarer Entfernung zur Verfügung g e-
stellt.     
 
Als präventive Maßnahme werden auch die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
ohne Anerkennung einer Schwer behinderung unter bestimmten Umständen behindertengerecht 
gestaltet.  
 
Die Leistungen der Stadt Münster bewegen sich damit über dem gesetzlichen Pflich trahmen. 
Dies entspricht auch der Ziffer 2.3  „Ausgestaltung des Arbeitsplatzes“ der Integrationsvereinb a-
rung. 
 
 
Auswahlverfahren 
 
Grundsätzlich gilt, dass alle Menschen mit Schwerbehinderungen, die sich auf eine ausgeschrie-
bene Stelle bewerben, zu den entsprechenden Vorstellungsgesprächen eingeladen we rden. Die 
eingehenden Bewerbungsunterlagen von schwerbehi nderten Menschen werden der Schwerb e-
hindertenvertretung auf Wunsch zur Einsichtnahme vorgelegt. Soweit in einem Auswahlverfahren 
erkennbar ist, dass Bewerber/innen mit Schwerbehinderung betroffen sind, beteiligt d as Perso-
nal- und Organisationsamt unverzüglich die Schwerbehindertenvertretung am weiteren Verfa h-
ren. Bei der Einstellung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung wird – wie bei jeder Einste l-
lung – auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter der Beschäftigten geachtet.   
 
In 2014 wurden 149 ex terne Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Aufgrund dieser Ve rfahren 
wurden 186 Personen eingestellt, 50 davon unbefristet.  
 
In den Ausschreibungsverfahren haben sich 3.836 Personen beworben. Davon stammten 90 
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen. Dies entspricht einem Anteil von 2,35 % (2013: 
3,8%).  
 
Von den 90  zur Vorstellung eingeladenen Menschen mit Schwerbehinderungen haben 5  Perso-
nen ihre Bewerbung zurückgezogen, 8 weitere Personen sind ohne Angabe von Gründen nicht 
erschienen.  
 
Mit 13 Neuei nstellungen (davon 5 Frauen und 8 Männer; 4 unbefristete Einstellungen) liegt die 
Einstellungsquote der schwerbehinderten Menschen bei 14,44 % (90  Bewerbungen zu 13 Ei n-
stellungen; 2013: 16,2%). Wird die Einstellungsquote ohne die zurückgez ogenen Bewerbungen 
und die Bewerber/innen, die nicht zur Vorstellung erschienen sind (und somit zur Einstellung 
nicht zur Verfügung standen) berechnet, liegt sie bei 16,88 % (77 Bewerbungen zu 13 Einstellun-
gen). Die Einstellungsquote der Personen ohne anerkannte Schwerbehi nderung liegt mit 4,62 % 
(3.746 Bewerbungen zu 173 Einstellungen) deutlich darunter.

4 
V/0297/2015 
 
Die Einstellungen der 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen e rfolgten in 
folgenden Bereichen: 
 
Verwaltungsbereich:                                                4 Beschäftigte 
Kassenkraft/Kartenkontrolle:                                 1 Beschäftigte 
Gewerblicher Bereich:                                           4 Beschäftigte 
Sozialer Bereich (Pädagogen /Erzieher/innen):    3 Beschäftigte 
Sonstige:                                                                  1 Beschäftigte  
  
Die Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen wird in alle Auswahlverfahren einbezo-
gen, bei denen Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen vorliegen. Sämtlic he Entschei-
dungen im Laufe eines Verfahrens werden nur nach Absprache mit ihr getroffen. Auch so ist s i-
chergestellt, dass in den Auswahlverfahren Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt 
werden.  
 
Alle externen Ausschreibungen enthalten den nachfolgenden Text: 
 
„Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiteri nnen und 
Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Frauen und Männern ausdrücklich unabhä n-
gig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft,  Alter, Religion, Weltanschauung oder s e-
xueller Identität“.  
 
  
 
 
Ausbildung 
 
Für die Ausbildungsplätze 2014 sind insgesamt 1777 Bewerbungen eingegangen, 21 d avon von 
Menschen mit Schwerbehinderungen oder diesen Gleich gestellten. Dies en tspricht einem Anteil 
von 1,18%. Es wurden insgesamt 105 Nachwuchskräfte eingestellt, von denen eine Person eine 
anerkannte Schwerbehinderung hatte. Dies entspricht einem Anteil von 0,95%. Damit liegt die 
Einstellungsquote in 2014 knapp unter der Bewerbung squote. Die Nachwuchskräfte verteilen 
sich auf die Bereiche Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, Anwärter und Anwärteri n-
nen in den verschiedenen Beamtenlaufbahnen sowie auf Erzieher und Erzieherinnen im Ane r-
kennungsjahr.  
 
Die Bewerbungen der schwerbehinderten Menschen bzw. diesen Gleichgestellten vertei lten sich 
auf folgende Berufe: 
 
 Verwaltungswirt/in bzw. Verwaltungsfachangestellte/r:   4 
 Bachelor of Laws/Arts:                                                       9 
 Fachinformatiker/in:      1 
 Informatikkaufmann/frau:     2 
           (nach Absage im Verfahren Bachelor of Laws in dieses  
           Ausschreibungsverfahren gewechselt) 
 Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher/in:   1 
 
Nach wie vor 
gilt: 
Gem. § 82 SGB IX wird Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderun gen 
Gelegenheit zur persönlichen Vorstellung gegeben, auch wenn Teile des Anford e-
rungsprofils auf Grund  der Behinderung nicht erfüllt werden. Ob und gegebene nfalls 
durch welche organisatorischen und/oder technischen Maßnahmen auf die E rfüllung 
dieses Anforderungsprofils verzichtet werden kann, wird bereits im Vorfeld der G e-
spräche geprüft. 
 
 Externe Stelle nausschreibungen werden seit 2003 elektronisch der A rbeitsagentur 
übermittelt und stehen dort über das Internetportal der Bundesagentur für Arbeit 
Bewerberinnen und Bewerbern bundesweit zur Ve rfügung. Parallel dazu werden 
innerhalb der Arbeitsagentur die A usschreibungen auch direkt an den Vermittlung s-
dienst für Menschen mit Behinderungen weiter geleitet.

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V/0297/2015 
 
 Vermessungstechniker/in:     1 
 Volontariat:       2 
 Aufstieg in den gehobenen Dienst    1  
           (interne Ausschreibung) 
 
In 2014 haben acht Bewerberinnen bzw. Bewerber die geforderte Mindestnote im theor etischen 
Test nicht erzielt, fünf weitere konnten in der persönlichen Vorstellung nicht überzeug en. Acht 
Personen sind zur Vorstellung nicht erschienen bzw. haben ihre Bewerbung zurückgezogen. E i-
ne Bewerberin wurde eingestellt. Gern würde die Verwaltung in Zukunft mehr Bewerber/innen mit 
Schwerbehinderungen für eine Ausbildung bei der Stadt Münster gewinnen. 
 
Für die übrigen Berufe, unter anderem Brandmeisteranwärter/-in, Fachangestellte/-r für Bäderbe-
triebe, Erzieher/in im Anerkennungsjahr, Berufskraftfahrer/in, Fachkraft für A bwassertechnik sind 
keine Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen  oder diesen Gleichgestellten ei n-
gegangen. 
 
Eine Nachwuchskraft mit Schwerbehinderung hat in 2014 ihre Ausbildung beendet. Sie wurde 
unbefristet übernommen. 
 
 
Nach wie vor gilt: 
 
 
 
Bei Einstellungen zu Ausbildungszwecken wird bei Bewerberinnen und 
Bewerbern mit Schwerbehinderungen jeweils die 1. Stufe des Auswah l-
verfahrens übersprungen. Diese 1. Stufe ist bei einigen Ausbildungsb e-
rufen ein theoretischer Test, bei anderen der Notendurc hschnitt der 
eingereichten Zeugnisse. Notwendige Hilfsmittel werden im Aus wahl-
verfahren und im weiteren Verlauf der Ausbildung selbstverständlich zur 
Verfügung gestellt.  
Auch im Ausbildungsbereich wird die Vertrauensperson der Me nschen 
mit Behinderungen in alle Verfahren, in denen Bewerbungen schwe r-
behinderten Menschen vorliege n, einbezogen. Alle Entscheidungen 
erfolgen auch hier nur mit ihrem Einverständnis.  
   
Wie auch als Maßnahme im Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention3 
unter Punkt 3.1 definiert, erfolgt seit Jahren eine Information der Auszubildenden der Stadt Müns-
ter über die Themen Inklusion und Diversity, insbesondere im Rahmen der Einführungsveranstal-
tungen für neue Auszubildende. Derzeit erarbeiten einige Auszubildende des gehobenen Dien s-
tes - in Form eines Projektstudiums - ein Informations- und Fortbildung skonzept zum Thema 
„UN-Behindertenrechtskonvention“ für Auszubildende der Stadt Münster. 
  
  
Praktika 
 
Bewerbungen für Praktika erhält die Stadt Münster als Praktikumsbetrieb regelmäßig von unte r-
schiedlichen Trägern, wie zum Beispiel dem Förd erkreis Sozialpsychiatrie e.V., dem Bildung s-
institut Münster, der LWL -Klinik, dem Integrationsfachdienst, dem Sozialpsychia trischen Dienst 
oder der LWL -Förderschule. Die Praktika werden als Schülerbetriebspraktikum, im Rahmen von 
Berufsvorbereitung und Berufsorientierung oder als Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt. 
 
Im Berichtsjahr 2014 haben sich 15 schwerbehinderte Menschen um einen Praktikum splatz bei 
der Stadt Münster beworben. 13 Bewerberinnen bzw. Bewerbern konnten in 2014 ein Praktikum 
bei der Stadtverwaltung Münster absolvieren. Die Einsätze erfolg ten in folgenden Bereichen der 
Stadtverwaltung Münster: 
 
Verwaltung:    8 Personen 
Abfallwirtschaftsbetriebe:  5 Personen 
Kindertagesstätten:   2 Personen 
Kantine:   1 Person 
                                                
3 Anlage zur Beschlussvorlage V/0125/2013 an den Rat der Stadt Münster

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V/0297/2015 
 
 
Es ist davon auszugehen, das s mehr als die oben aufgeführte Anzahl an Praktikantinnen und 
Praktikanten eine Schwerbehinderung hat. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung wird in den  
Bewerbungen nicht immer angegeben und ist auch nicht immer ersichtlich.  
 
 
Fort- und Weiterbildung 
 
Bei der Stadtverwaltung Beschäftigte mit Behinderungen, deren Art der Behinderung sp ezifische 
Fortbildungen erfordert, haben einen Anspruch, von der Fachstelle Personalentwicklung in Z u-
sammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung über geeignete For tbildungsmöglichkeiten 
beraten zu werden. Im Fortbildungsprogramm (seit 2015) wird auf diese Beratungsmöglichkeit 
explizit hingewiesen und die entsprechende Unterstützung angeboten.  
 
Bei der Auswahl von Räumen für Fortbildungen wird auf die Barrierefreiheit geac htet und seit 
2015 im Fortbildungsprogramm auf barrierefreie bzw. barrierearme Fortbildu n-
gen/Veranstaltungen hi ngewiesen. Ggf. erforderliche zusätzliche Ausstattungen (z. B. FM -
Anlage) werden bei Bedarf oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt.  
 
Das Fortbildungsprogramm enthält in jedem Jahr Fortbildungsangebote zu grundsätzl ichen und 
aktuellen Themen zum Themenkreis Schwerbehinderung. In 2015 wird unter anderem eine For t-
bildung zur UN-Behindertenrechtskonvention angeboten.  
 
Die berufliche (Wieder -)Eingliederung von Beschäftigten mit Schwerbehinderung wird unter a n-
derem durch Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützt und gefördert. Das Integrationsteam unte r-
stützt auf Wunsch des/der Beschäftigten bei der Suche und Umsetzung von passgenauen We i-
terbildungsmaßnahmen. Die individuellen Bedürfnisse der schwerb ehinderten Menschen finden 
dabei besondere Berücksichtigung. 
 
2.3 Auftragsvergaben  
 
Die Vergaben an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen durch die Stadtverwaltung Müns-
ter belaufen sich in 2014 insgesamt auf 271.610,56 € (2013: 158.839,33 €).  
 
Die strukturellen Aspekte der Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerb e-
hinderungen sowie die Struktur der Auftragsvergaben werden in der Anlage 1 differenziert darge-
stellt. Bezüglich der Auftragsvergaben wurde neben der Gesamtsumme – wie in den Vorjahren – 
auch eine nach Ämtern differenzierte Aufstellung in die Anlage 1 aufgenommen. 
 
3. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen bei den städtischen 
Beteiligungen und Auftragsvergaben 
 
Bei sieben Beteiligungen wurden - wie schon in den vergangenen Jahren - die Angaben zur Be-
schäftigungssituation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Schwerbehi nderungen und 
die Auftragsvergaben an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätt en 
erfragt. Das sind die Beteiligungen, bei denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend b eteiligt 
ist, beziehungsweise die für die Stadt Münster von besonderer Bedeutung sind. An den übrigen 
Beteiligungen ist die Stadt Münster geringfügiger, teilweise nur mit 1 % beteiligt.  
 
 Die sieben relevanten Beteiligungen sind nach wie vor: 
 
 Wohn + Stadtbau, Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH 
 Stadtwerke Münster GmbH 
 Gesellschaft für Informationstechnologie, Kommunikation und Organisation Münster mbH 
(Items GmbH) 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo Münster) 
 FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (einschließlich Tochtergesellschaften) 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 Verkehrsservice Gesellschaft mbH

7 
V/0297/2015 
 
 
Die Ergebnisse sind in der Anlage 2 differenziert aufgeführt. 
 
In 2014 haben von den sieben oben aufgeführten Beteiligungen vier Gesellschaften die Beschä f-
tigungsquote erfüllt (Wohn + Stadtbau GmbH, Stadtwerke Münster GmbH, Items GmbH und 
FMO GmbH). Drei Gesellschaften bliebe n unter der Mindestquote von 5% (Allwetterzoo, Halle 
Münsterland und Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH).    
          
Die Vergaben an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten durch 
die o. g. städtischen Beteiligungsgesellsch aften betrugen in 2014 157.283,47 € (2013: 
160.792,56 €).  
 
In der Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderu ngen 
am 12.06.2012 wurde darum gebeten, die Beschäftigtenquote von Menschen mit Behind erungen 
bei der Sparkasse Münsterland Ost in den Bericht aufzunehmen. Die Sparkasse Münste rland 
Ost informiert wie folgt: 
 
Die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen lag bei der Sparkasse Münste rland 
Ost in 2014 bei 3,63% (2013: 3,56%). Bei der Tochtergesellschaft, dem Sparkassen Dienstleis-
tungszentrum (SDZ) Westfalen -Lippe GmbH lag die Beschäftigtenquote für 2014 bei 5,19% 
(2013: 6,36%). 
 
Des Weiteren wurde im März 2014 vom Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung a ngeregt, 
auch Informationen zur Beschäftigung von Mens chen mit Schwerbehinderungen bei der Wirt-
schaftsförderung Münster GmbH und der Westfälischen Bauindustrie GmbH  in diesen B e-
richt aufzunehmen. Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH gibt an, dass in 2014 von den 14 
dort Beschäftigten (12,5 Vollzeitstellen) eine Person schwerbehindert war. Auch bei der Westfäli-
schen Bauindustrie GmbH war in 2014 ein Mensch mit Schwerbehinderung tätig. Insgesamt w a-
ren dort in 2014 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (13 Vollzeitstellen).         
 
Nach wie vor gilt: 
 
Die Stadtverwaltung Münster hat bei den städtischen Beteiligungen  keinen 
direkten Einfluss auf die Beschäftigung schwerbehinderter Me nschen und 
auf die Höhe der Auftragsvergaben. Hier besteht beispielsweise die Mö g-
lichkeit, die Thematik von Seiten der KIB in die entsprechenden Aufsichtsrä-
te einzubringen.  
 
 
4. Ausblick 
 
Wie schon unter Punkt 2 dargestellt, konnte die Anzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderun-
gen in 2014 im Vergleich zu 2013 um 33 Personen und die Beschäftigtenquote damit um 0,41% -
Punkte auf 6,00% erhöht werden. Es soll für 2015 versucht werden, diesen positiven Trend for t-
zusetzen. 
 
Ein grundsätzliches Anliegen der Stadt Münster als Arbeitgeberin ist darüber hinaus aber auch 
die Erhaltung der Gesundheit ihrer Beschäftigten und damit das The ma Prävention. Der Aufbau 
eines Gesundheitsmanagements und damit eines Gesundheitscontrollings ist B estandteil der 
„Eckpunkte des Personalentwicklungskonzeptes 2016“. Ein Baustein des Gesundheitsmanag e-
ments ist die Weiterentwicklung der Betrieblichen Wiede reingliederung. Dazu soll die erste 
Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement vom 01.10.2011 auf Grundla-
ge einer Analyse der bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse der Betrieblichen Wiedereinglied e-
rung überarbeitet werden. 
 
Beim Eintrete n von personen -, verhaltens - oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeit s-
verhältnis behinderter Beschäftigter, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, 
stellt das Integrationsteam ein frühzeitiges und zielgerichtetes Handeln sicher. Dabei wird grund-
sätzlich das Ziel verfolgt, mit Sensibilität hinsichtlich der individuellen Bedarfe des Menschen mit 
Schwerbehinderung auf der einen Seite und der dienstlichen Anforderungen auf der anderen 
Seite, bestmögliche Lösungen hinsichtlich der Schwierigkeiten zu finden. Nach wie vor ist hierbei

8 
V/0297/2015 
 
das besondere und erfolgreiche Engagement der Schwerbehindertenvertretung, des Persona l-
rats und des Frauenbüros ausdrücklich hervor zu heben.      
 
Im August 2014 initiierte das Personal - und Organisationsamt ein Modellprojekt zur Einric h-
tung von Außenarbeitsplätzen  für Beschäftigten von Werkstätten für Menschen mit Behind e-
rungen bei der Stadtverwaltung Münster. Der Hintergrund des Modellprojekts liegt im Aktionsplan 
der Stadt Münster zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention4 und im Ratsantrag Nr. 
A-R/0027/2013 vom 04.06.2013 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 5. Daraufhin hat der 
Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 25.09.2013 die Ve rwaltung beauftragt zu prüfen, wie und 
ggf. mit welchem Ressourcenb edarf Außenarbeitsplätze für werkstattbeschäftigte Menschen mit 
Behinderungen angeboten werden können. Um die offenen Fragen zum personellen und finanz i-
ellen Ressourcenbedarf besser beantworten zu können und erste Erfahrungen zu sammeln, wur-
den im Rahmen d es o. g. Modellprojekts zwei Außenarbeitsplätze – zunächst für ein Jahr – ein-
gerichtet. Ein Außenarbeitsplatz wurde im Se kretariat des Gymnasiums Paulinum besetzt. Ein 
weiterer ist im Verwaltungsbereich des Sozialamts entstanden. Im Haushalt 2016 sollen Mittel zur 
Finanzierung der Einrichtung von bis zu fünf Außenarbeitsplätzen bereit gestellt werden.  
 
Die Integration der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen  in den Arbeitsalltag gelingt  bei der 
Stadtverwaltung Münster weiterhin auch unter den immer schwierigeren Bedingungen, die sich in 
den letzten Jahren im Rahmen der andauernden Haushaltskonsolidierung in allen Bereichen e r-
geben haben. Veränderte Rahmenbedingungen für die Beschäftigungspolitik – auch für die B e-
schäftigung von Menschen mit Schwerbehinderu ngen – werden sich in den kommenden Jahren 
zunehmend durch die demografische Entwicklung, sowohl gesamtgesellschaftlich b etrachtet, als 
auch innerhalb der Stadtverwaltung ergeben.  
   
 
In Vertretung  
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 
Anlage 2: Angaben zu den städtischen Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
  
                                                
4 Beschlussvorlage V/0125/2013, Ratsbeschluss vom 25.09.2013, Punkt „3.10 Arbeit: Prüfung der Mö g-
lichkeiten, Außenarbeitsplätze für Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinder ungen bei der 
Stadt Münster einzurichten.“ 
5 Punkt III: Es wurde beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen des Projekts „Teilhabe an A r-
beit – 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung“ des Landes NRW und des LWL in den 
Jahren 2013/2014 mindestens fünf Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bei der Stadt 
Münster oder deren Beteiligungen zu schaffen.

Anlage 1 Bericht V/297/2015

3732 Zeichen

Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 
 
 
1. Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehin derungen 
 
5,17 % im Jahr 2010 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.462* 
5,55 % im Jahr 2011 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.462* 
5,43 % im Jahr 2012  - bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.766* 
5,59 % im Jahr 2013  - bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.897* 
6,00 % im Jahr 2014 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.982* 
 
In den letzten fünf Jahren war durchschnittlich  - daher keine geschlechtsspezifischen Angaben 
möglich – die folgende Anzahl an Menschen mit Schwerbehinderungen beschäftigt: 
 
2010 = 230 schwerbehinderte Menschen  
2011 =  250 schwerbehinderte Menschen  
2012 =      270 schwerbehinderte Menschen  
2013 =      267 schwerbehinderte Menschen  
2014 =      300 schwerbehinderte Menschen 
 
*) Die Anzahl der schwerbehinderten Menschen wird al s Durchschnittswert für das jeweilige Jahr angegebe n. Es sind 
nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das gan ze Jahr durchgängig beschäftigt. Deshalb errechnet sich die Be- 
schäftigungsquote der einzelnen Jahre nicht einfach  aus den hier aufgeführten Beschäftigungszahlen und der jeweili- 
gen Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  
 
 
 
 
2. Stichtagsbezogene Struktur der Beschäftigten mit  Schwerbehinderungen nach Ge- 
schlecht  
 
Jahr  Gesamtzahl  Männer  Frauen  Quote Fra uen  
2009 219 119 100 45,7 % 
2010 231 123 108 46,7 % 
2011 250 132 118 47,2 % 
2012 270 137 133 49,26 % 
2013 267 141 126 47,19 % 
2014 300 150 150 50,00% 
 
 
 
3. Stichtagsbezogene Altersstruktur 
 Bis 39. Leben s- 
jahr 
40. -  49. Leben s- 
jahr 
50. – 59. Leben s- 
jahr 
60. – 65. Leben s- 
jahr 
 2012  2013  2014  2012 2013 2014 2012  2013  2014  2012  2013  2014  
Gesamt  29 28 37 59 57 67 142 138 146 40 44 50 
Davon 
Frauen 
 
18 
 
16 
 
21 
 
35 
 
32 
 
40 
 
65 
 
63 
 
74 
 
15 
 
15 
 
15

2
 
 
 
4. Stichtagsbezogene Struktur nach Laufbahngruppen 
 
Laufbahngruppe 2012 2013 2014 
 Gesamt  Frauen Gesamt Frauen Gesamt  Frauen 
Einfacher/mittlerer Dienst 176 91 174 82 207 105 
Gehobener Dienst 81 38 79 37 80 40 
Höherer Dienst 13 4 14 7 13 5 
 
 
 
5. Auftragsvergaben Stadt Münster an Werkstätten fü r Menschen mit Behinderungen 
 
5.1  Auftragsvergaben differenziert nach Ämtern: 
 
 
2014 
Amt Betrag €  
10 Personal und Organisationsamt (Kantine) 6.191,66   
23 Amt für Immobilienmanagement 124.731,21  
33 Amt für Bürger- und Ratsservice 676,58  
37 Feuerwehr 74.407,50  
41 Kulturamt 60,03  
46 Theater Münster:  1.965,78  
51 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 2.502,8 2  
61 Amt f. Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- 
kehrsplanung 18.247,28 
 
62 Vermessungs- und Katasteramt 398,84  
66 Tiefbauamt 281,44  
67 Amt für Grünflächen und Umweltschutz 967,28  
70 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 40.527,38  
80 Münster Marketing 652,76  
 
Gesamt 2014 271.610,56

3
5.2 Auftragsvergaben insgesamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6.    Präventive Maßnahmen 
 
 
Ausstattung A r- 
beitsplätze 
Ausg aben  Zuschüsse  
(Zuweisungen aus der 
Ausgleichsabgabe)  
 201 2 201 3 201 4 2012   
(€) 
201 3  
(€) 
201 4  
(€) 
20 12  
(€) 
20 13  
(€) 
201 4 
(€) 
Schwerbehin- 
derte 
Menschen 
6 6 4 5.417 
 
5.400 
 
4.930 4.341 
 
4.390 
 
2.170 
 
Sonstige 80 93 67* 60.594 54.346 54.542* 0 0 
0 
 
 
Gesamt 86 99 71* 66.011 59.746 59.472* 4.341 4.390 2.170 
 
* Aufgrund fehlender finanzieller Mittel konnten 39 Ausstattungen in Höhe von insgesamt 
22.152,- € trotz Bedarfsermittlung nicht in 2014 umgesetzt werden, sondern erst in 2015. 
Jahr Betrag 
2009 134.859,87 €  
2010 140.915,39 €  
2011 143.702,13 €  
2012 288.484,03 €  
2013 158.839,33 €  
2014 271.610,56 €

Anlage 2 Bericht V/297/2015

6426 Zeichen

Anlage 2 : Angaben zu den städtischen Beteiligungen 
 
1.      Wohn- und Stadtbau GmbH 
 
 2010 2011 2012 2013 2014 
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 65,16 67,58 69,17 7 1,16 72,58  
Anzahl der sb 1 Beschäftigten * 3,66 4 4 5 4,91  
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 3 3 3 3 3 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 1 1 1 2 2 
Quote (Jahresschnitt) 5,62 5,92 5,78 7,03 6,77  
 
* Jahresdurchschnitt / ** Stichtagsbezogen 
 
Im Berichtsjahr 2014 erfolgten Auftragsvergaben in Höhe von 132.933,05 € an Werkstätten 
für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten.  
 
 
Alters- 
struk- 
tur  
Bis 30. Lebensjahr 31. – 39. Lebens- 
jahr 
40. – 50. Lebens- 
jahr 
Über 50. Lebens- 
jahr 
 2012  2013 201 4 2012 2013 201 4 2012 2013 201 4 2012 2013  201 4 
Ge- 
samt 0 0 0 0 0 0 1 1 1 3 5 4 
Davon 
Frauen 
 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2 
 
2. 
     Stadtwerke Münster GmbH 
 
 2010 2011 2012 2013 2014 
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 958,16 971,16 1.052 ,33  1.067,00  1.079,33  
Anzahl der sb Beschäftigten * 74,1 76,4 82,3 82,9 83,67 
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 65 66 67 65 66 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 11 15 18 20 21 
Quote (Jahresschnitt) 7,73 8,18 7,82 7,77 7,75 
 
*  Jahresdurchschnitt  /  ** Stichtagsbezogen 
 
Alters- 
struk- 
tur  
Bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 41. – 50. L ebens- 
jahr 
Über 50. Lebens- 
jahr 
 
2012  2013 2014  2012 2013  2014 2012  2013 2014 
 
2012  
 
2013 2014  
Ge- 
samt 5 5 5 3 2 1 25 23 11 52 55 70 
Davon 
Frauen 
 2 2 3 1 1 1 6 7 4 9 10 13 
Im Berichtsjahr 2014 erfolgten Auftragsvergaben in Höhe von 3.546,- € an Werkstätten für  
Menschen mit Behinderungen.  
                                                
1 sb = schwerbehinderte Beschäftigte

2
3.      Items GmbH 
 
 2010 2011 2012 2013 2014 
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 174,25 171,08 172,3 3 169,83 166,25 
Anzahl der sb Beschäftigten * 9,25 10 12 10,25 9,58 
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 6 6 7 7 8 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 4 4 3 4 4 
Quote (Jahresschnitt) 5,30 5,35 5,80 6,03 5,76 
  
      * Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen 
  
 
Alters- 
struk- 
tur  
Bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebens- 
jahr 
41. – 50. Lebens- 
jahr 
Über 50. Lebens- 
jahr 
 2012  2013  2014  2012  2013 2014 2012 2013  2014 2012  2013 2014 
Ge- 
samt 0 0 0 2 2 1 3 3 2 5 6 9 
Davon 
Frauen 
 0 0 0 2 2 1 0 0 0 1 2 3 
  
 
Im Berichtsjahr 2014 erfolgten Auftragsvergaben in Höhe von 1.410,40 € a n Werkstätten für 
Menschen mit Behinderungen.  
 
 
4.       Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo) 
 
 2010 2011 2012 2013 2014 
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 85 85,91 86,41 80,5 89,33  
Anzahl der sb Beschäftigten * 6,5 5,1 4,75 3,25 3 
Anzahl männliche sb Beschäftigte **  4 3 3 3 2 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte **  2 2 3 1 1 
Quote (Jahresschnitt) 7,6 5,91 5,49 4,04 3,36  
 
* Jahresschnitt / **Stichtagsbezogen 
 
Alters- 
struk- 
tur  
Bis 30. Lebensjahr 31. – 39. Lebens- 
jahr 
40. – 50. Lebens- 
jahr 
Über 50. Lebens- 
jahr 
 2012 201 3 2014  2012 201 3 201 4 2012  2013  2014  2012 2013  2014  
Ge- 
samt 1 0 0 0 0 0 1 1 1 4 3 2 
Davon 
Frauen 
 1 0 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 
 
  
 
In 2013 und in  2014 konnte der Allwetterzoo die Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Behin- 
derungen nicht alle belegen. Deshalb war in 2013  eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 
1.725,-€ und in 2014  in Höhe von 1.805,-€ zu zahlen. Es wurden in 2013  Aufträge in Höhe 
von 662,-€ und in 2014  Aufträge in Höhe von 531,-€ an anerkannte Werkstät ten für Men- 
schen mit Behinderungen vergeben.

3
5.       FMO GmbH 
 
 2010 2011 2012 2013 2014 
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl  ** 282 294 187 181 175  
Anzahl der sb Beschäftigten ** 16 16 10 10 11  
Anzahl männliche sb Beschäftigte  **  8 8 6 5 6 
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 8 8 4 5 5 
Quote (Jahresschnitt) 5,22 5,20 5,35  5,52  6,29  
 
 * Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen  
 
 
Alters- 
struk- 
tur 
Bis 39. Lebensjahr 40. – 49. Lebens- 
jahr 
50. – 59. Lebens- 
jahr 
Über 60. Lebensjahr 
 2012  2013  2014  2012  2013  2014  2012  2013  2014  2012  2013  2014  
Ge- 
samt 0 0 0 2 1 1 5 6 6 3 3 4 
Davon 
Frauen 
 0 0 0 0 0 0 2 3 3 2 2 2 
 
Die FMO GmbH hat in den Jahren 2012, 2013 und 2014 keine Aufträge an Werkstätten für 
Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten vergeben. 
 
 
6.       Halle Münsterland 
 
 2010 2011 2012 2013 2014 
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 52,75 44,83 46,66 4 8,66 48,0 
Anzahl der sb Beschäftigten * 0,83 0 1 1 1 
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten  1 0 0 0 0 
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 0 0 1 1 1 
Quote (Jahresschnitt) Nicht 
erfüllt ** 
Nicht 
erfüllt ** 
Nicht  
erfüllt** 
Nicht  
erfüllt** 
Nicht 
erfüllt** 
  
      * Jahresdurchschnittlich 
 
**Bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich 40 bi s weniger als 60 Arbeitsplätzen sind gem. 
§ 71 Absatz 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 2 SGB IX zwei Pflichtarbeitsplätze zur Erfüllung 
der Quote erforderlich.  
 
In 2014 war trotz Nichterfüllen der Beschäftigtenqu ote keine Ausgleichsabgabe zu zahlen. 
Die gem. § 140 SGB IX auf die Ausgleichsabgabe anre chenbaren Vergaben an Werkstätten 
für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätt en waren deutlich höher als die ei- 
gentlich zu zahlende Ausgleichsabgabe, so dass diese entfiel. 
 
Auftragsvergaben an Werkstätten erfolgten im Berichtsjahr 2014 in Höhe von 18.863,02 €.

4
7.       Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH 
 
 2010 2011 2012 2013 2014 
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 103,75 114,16 161,0 8 177,25 187,66 
Anzahl der sb Beschäftigten *  3,17 4 4 4,25 5,67 
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten ** 2 2 2 3 4 
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten ** 2 2 2 2 2 
Quote (Jahresschnitt) 
3,05 
(nicht 
erfüllt) 
2,91 
(nicht 
erfüllt) 
2,48 
(nicht 
Erfüllt) 
2,39 
(nicht 
Erfüllt) 
3,01  
(nicht 
erfüllt) 
 
* Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen 
   
 
Alters- 
struk- 
tur 
Bis 39. Lebensjahr 40. – 49. Lebensjahr 50. – 59. L ebensjahr 60. – 64. Lebens- 
jahr 
 2012  2013 201 4 2012 2013  2014  2012 2013 2014  201 
2 
2013  2014  
Ge- 
samt 
1 
(M) 
1 
(M) 
   0 
- 
1  
(W) 
2 
(M/W)  
1 
(W) 
2 
(M/W)  
2 
(M/W)  
4 
(3M/1W)  
0 
- 
0 
- 
1 
(M) 
 
 
Die erforderliche Beschäftigungsquote von 5 % wurde  in 2014 nicht erfüllt. Es wurde in 2014 
eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 5.175,- € gezahlt . Aufträge  an anerkannte Werkstätten 
für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten wurden in 2014 nicht erteilt.

Beratungsverlauf (3)

28.04.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0297/2015
Typ
Vorlagen
Datum
14.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37