V/0297/2015
Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster
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Berichtsvorlage
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V/0297/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und diesen
Gleichgestellten bei der Stadt Münster
Beratungsfolge
28.04.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht
21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government Bericht
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
Bericht:
1. Einleitung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 10.12.2003 die Verwaltung b eauftragt,
einen jährlichen Beri cht über die Beschäftigungssituation der Menschen mit Schwerbehinderu n-
gen bei der Stadt Münster und ihrer Beteiligungen zu erstellen.
2. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen in der Stadtverwa l-
tung Münster
2.1 Beschäftigungsquote und -struktur
Die Stadt Münster hat im Jahr 2014 die gesetzlich geforderte Mindestquote zur Beschäft igung
von Menschen mit Schwerbehinderungen von 5,00% mit einem Beschäftigungsv olumen in Höhe
von 6,00% erfüllt. Dies entspricht einer Steigerung der Quote um 0,41%-Punkte (Quote 2013:
5,59%) Eine Ausgleichsabgabe ist daher für das Jahr 2014 - wie auch in den Vorjahren - nicht zu
entrichten.
Die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten bei der Stadtverwaltung Münster kon nte im Jahr
2014 (300 Personen) im Vergleich zu 2013 (267 Personen) um 33 Personen - und damit deutlich
- gesteigert werden (+ 12,4%). Der Anteil der weiblichen und männlichen Beschäftigten mit
Schwerbehinderungen beträgt jeweils 50% (150 w, 150 m).
In Anlage 1, Punkt 3 dieser Vorlage wird die Altersstruktur der Beschäftigten mit Schwerbehinde-
rungen ausgewiesen. Hier wird ersichtlich, dass die höchste prozentuale Steig erung der Anzahl
schwerbehinderter Beschäftigter mit + 32% im Bereich der unter 40 -jährigen liegt (2013: 28 Pe r-
sonen; 2014: 37 Personen). Die höchste Steigerung der Personenzahl liegt im Bereich der 40-49-
Vorlagen-Nr.:
V/0297/2015
Auskunft erteilt:
Frau Köckemann
Ruf:
492-1188
E-Mail:
Koeckemann@stadt-muenster.de
Datum:
16.04.2015
Öffentliche Berichtsvorlage
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jährigen mit +10 (2013: 57 Personen; 2014: 67 Personen ). Wie auch in den Vorj ahren, ist die
Gruppe der 50 -59-jährigen mit 146 Personen in 2014 am stärksten vertreten. Bezogen auf d ie
Laufbahngruppen der Beschäftigten (s. Anlage 1 Punkt 4) fällt auf, dass die Anzahl der Me n-
schen mit Behinderungen im gehobenen und höheren Dienst in den Jahren 2012 bis 2014 fast
konstant war. Im einfachen/mittleren Dienst ist die Anzahl der Beschäftigt en mit Schwerbehinde-
rungen deutlich gestiegen, von 174 Personen in 2013 (176 in 2012) auf 207 Personen in 2014 (+
19%). Im einfachen/mittleren Dienst ist mit 207 Personen in 2014 die größte Anzahl schwerb e-
hinderter Menschen beschäftigt. Im gehobenen Dienst sind es in 2014 80 und im höheren Dienst
13 Personen.
2.2 Maßnahmen zur Förderung, Integration, Fortbildung und Einstellung
Innerhalb der Stadtverwaltung Münster ist die Integration und Förderung von Beschäfti gten mit
Schwerbehinderungen sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die von Behinderung bedroht
sind, weiterhin gelebter Alltag. Das bisher in der Stadtverwaltung erreichte Integration sklima soll
durch gezielte Information, Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung und konkrete Sta ndards und
Maßnahmen auch zukünftig gestärkt und weiter entwickelt werden.
Unter anderem veröffentlichen d ie Verwaltung sowie die Vertrauensperson der Menschen mit
Behinderungen weiterhin aktuelle einschlägige Informationen in der Mitarbeiterzeitung „Forum
intern“ sowie im Intranet der Stadt Münster. Vielfältige Informationen rund um das Thema „Barrie-
refreiheit“ sind im Intranet der Stadt Münster zu finden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die
nicht über einen Arbeitsplatz mit Intranet -Zugang verfügen, werden dies e Informationen in P a-
pierform zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention1 hat die Stadt
Münster sich unter anderem zu Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für die Themen I nklusion
und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen/Diversity verpflichtet. Auch die I nformation
von Auszubildenden der Stadt Münster über die Themen Inklusion und Diversity wurde als for t-
laufende Maßnahme definiert (s. auch Punkt 3.4.1).
Integrationsvereinbarung in 2014 modifiziert
Die Integrationsvereinbarung der Stadtverwaltung Münster gem. § 83 SGB IX, 2. Teil – Rehabili-
tation und Teilhabe behinderter Menschen für die Stadtverwaltung Münster 2 vom 23.10.2001
wurde in 2014 erneut modifiziert. Die diesen Bericht betreffen den Änderungen und Vereinbarun-
gen sind in den nachfolgenden Text eingeflossen. Die Integrationsvereinbarung dient der Stä r-
kung der Rechte schwerbehinderter Menschen hinsichtlich ihrer Beschäftigung bei der Stadtve r-
waltung Münster. Sie leistet einen Beitrag zur Förderung der Selbstbestimmung und gesellschaft-
lichen Teilhabe von Menschen mit Behind erungen. Mit der Integrationsvereinbarung wird unter
anderem das Ziel verfolgt, Beschäft igungsverhältnisse schwerbehinderter Frauen und Männer
zur sichern und zu för dern. Es sollen Arbeitsbedingungen sichergestellt werden, welche die ind i-
viduellen Fähigkeiten, Kenntnisse und die Persönlichkeit des/der Beschäftigten mit Behinderung
berücksichtigen und der Behinderung so weit wie möglich angepasst sind. Auch die Förderu ng
der Chancengleichheit für Beschäftigte und Bewerber/innen mit Schwerbehinderung - unter Be-
rücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit - ist definiertes Ziel der Integrationsvereinbarung.
Eine weitere Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Münster –
insbesondere der Führungskräfte – für die Belange der Beschäfti gten mit Schwerbehinderung
und die Unterstützung der diesbezüglichen Handlungssicherheit ist dabei zielführend.
1 Anlage zur Beschlussvorlage V0125/2013 an den Rat der Stadt Münster
2 ohne die städtischen Gesellschaften
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Ausgestaltung von Arbeitsplätzen
Ziel der Stadtverwaltung Münster ist es, Dienstgebäude, Arbeitsplätze und das interne Informat i-
onsangebot (z. B. Intranet) grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.
Die Arbeitsplätze der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen werden im Rahmen der begleite n-
den Hilfen im Arbeitsleben nach dem SGB IX behindertengerecht ausgestattet. Über die Aussta t-
tung des Arbeitsplatzes hinaus wird bei Bedarf auch die Optimierung weiterer Rahmenbedingu n-
gen gefördert. Wenn sich aus der Behinderung die Notwendigkeit ergibt, Arbeitsplät ze in die Nä-
he der Sanitär- und Sozialräume zu verlagern, wird dies im Rahmen der betrieblichen und fina n-
ziellen Möglichkeiten angestrebt. Sind schwerbehinderte Beschäftigte aufgrund ihrer Behind e-
rung auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewi esen, werden im Rahmen der vorhandenen
Möglichkeiten Parkplätze an ihrer Arbeitsstelle oder in zumutbarer Entfernung zur Verfügung g e-
stellt.
Als präventive Maßnahme werden auch die Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
ohne Anerkennung einer Schwer behinderung unter bestimmten Umständen behindertengerecht
gestaltet.
Die Leistungen der Stadt Münster bewegen sich damit über dem gesetzlichen Pflich trahmen.
Dies entspricht auch der Ziffer 2.3 „Ausgestaltung des Arbeitsplatzes“ der Integrationsvereinb a-
rung.
Auswahlverfahren
Grundsätzlich gilt, dass alle Menschen mit Schwerbehinderungen, die sich auf eine ausgeschrie-
bene Stelle bewerben, zu den entsprechenden Vorstellungsgesprächen eingeladen we rden. Die
eingehenden Bewerbungsunterlagen von schwerbehi nderten Menschen werden der Schwerb e-
hindertenvertretung auf Wunsch zur Einsichtnahme vorgelegt. Soweit in einem Auswahlverfahren
erkennbar ist, dass Bewerber/innen mit Schwerbehinderung betroffen sind, beteiligt d as Perso-
nal- und Organisationsamt unverzüglich die Schwerbehindertenvertretung am weiteren Verfa h-
ren. Bei der Einstellung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung wird – wie bei jeder Einste l-
lung – auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter der Beschäftigten geachtet.
In 2014 wurden 149 ex terne Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Aufgrund dieser Ve rfahren
wurden 186 Personen eingestellt, 50 davon unbefristet.
In den Ausschreibungsverfahren haben sich 3.836 Personen beworben. Davon stammten 90
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen. Dies entspricht einem Anteil von 2,35 % (2013:
3,8%).
Von den 90 zur Vorstellung eingeladenen Menschen mit Schwerbehinderungen haben 5 Perso-
nen ihre Bewerbung zurückgezogen, 8 weitere Personen sind ohne Angabe von Gründen nicht
erschienen.
Mit 13 Neuei nstellungen (davon 5 Frauen und 8 Männer; 4 unbefristete Einstellungen) liegt die
Einstellungsquote der schwerbehinderten Menschen bei 14,44 % (90 Bewerbungen zu 13 Ei n-
stellungen; 2013: 16,2%). Wird die Einstellungsquote ohne die zurückgez ogenen Bewerbungen
und die Bewerber/innen, die nicht zur Vorstellung erschienen sind (und somit zur Einstellung
nicht zur Verfügung standen) berechnet, liegt sie bei 16,88 % (77 Bewerbungen zu 13 Einstellun-
gen). Die Einstellungsquote der Personen ohne anerkannte Schwerbehi nderung liegt mit 4,62 %
(3.746 Bewerbungen zu 173 Einstellungen) deutlich darunter.
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Die Einstellungen der 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderungen e rfolgten in
folgenden Bereichen:
Verwaltungsbereich: 4 Beschäftigte
Kassenkraft/Kartenkontrolle: 1 Beschäftigte
Gewerblicher Bereich: 4 Beschäftigte
Sozialer Bereich (Pädagogen /Erzieher/innen): 3 Beschäftigte
Sonstige: 1 Beschäftigte
Die Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen wird in alle Auswahlverfahren einbezo-
gen, bei denen Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen vorliegen. Sämtlic he Entschei-
dungen im Laufe eines Verfahrens werden nur nach Absprache mit ihr getroffen. Auch so ist s i-
chergestellt, dass in den Auswahlverfahren Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt
werden.
Alle externen Ausschreibungen enthalten den nachfolgenden Text:
„Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiteri nnen und
Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Frauen und Männern ausdrücklich unabhä n-
gig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder s e-
xueller Identität“.
Ausbildung
Für die Ausbildungsplätze 2014 sind insgesamt 1777 Bewerbungen eingegangen, 21 d avon von
Menschen mit Schwerbehinderungen oder diesen Gleich gestellten. Dies en tspricht einem Anteil
von 1,18%. Es wurden insgesamt 105 Nachwuchskräfte eingestellt, von denen eine Person eine
anerkannte Schwerbehinderung hatte. Dies entspricht einem Anteil von 0,95%. Damit liegt die
Einstellungsquote in 2014 knapp unter der Bewerbung squote. Die Nachwuchskräfte verteilen
sich auf die Bereiche Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, Anwärter und Anwärteri n-
nen in den verschiedenen Beamtenlaufbahnen sowie auf Erzieher und Erzieherinnen im Ane r-
kennungsjahr.
Die Bewerbungen der schwerbehinderten Menschen bzw. diesen Gleichgestellten vertei lten sich
auf folgende Berufe:
Verwaltungswirt/in bzw. Verwaltungsfachangestellte/r: 4
Bachelor of Laws/Arts: 9
Fachinformatiker/in: 1
Informatikkaufmann/frau: 2
(nach Absage im Verfahren Bachelor of Laws in dieses
Ausschreibungsverfahren gewechselt)
Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher/in: 1
Nach wie vor
gilt:
Gem. § 82 SGB IX wird Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderun gen
Gelegenheit zur persönlichen Vorstellung gegeben, auch wenn Teile des Anford e-
rungsprofils auf Grund der Behinderung nicht erfüllt werden. Ob und gegebene nfalls
durch welche organisatorischen und/oder technischen Maßnahmen auf die E rfüllung
dieses Anforderungsprofils verzichtet werden kann, wird bereits im Vorfeld der G e-
spräche geprüft.
Externe Stelle nausschreibungen werden seit 2003 elektronisch der A rbeitsagentur
übermittelt und stehen dort über das Internetportal der Bundesagentur für Arbeit
Bewerberinnen und Bewerbern bundesweit zur Ve rfügung. Parallel dazu werden
innerhalb der Arbeitsagentur die A usschreibungen auch direkt an den Vermittlung s-
dienst für Menschen mit Behinderungen weiter geleitet.
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Vermessungstechniker/in: 1
Volontariat: 2
Aufstieg in den gehobenen Dienst 1
(interne Ausschreibung)
In 2014 haben acht Bewerberinnen bzw. Bewerber die geforderte Mindestnote im theor etischen
Test nicht erzielt, fünf weitere konnten in der persönlichen Vorstellung nicht überzeug en. Acht
Personen sind zur Vorstellung nicht erschienen bzw. haben ihre Bewerbung zurückgezogen. E i-
ne Bewerberin wurde eingestellt. Gern würde die Verwaltung in Zukunft mehr Bewerber/innen mit
Schwerbehinderungen für eine Ausbildung bei der Stadt Münster gewinnen.
Für die übrigen Berufe, unter anderem Brandmeisteranwärter/-in, Fachangestellte/-r für Bäderbe-
triebe, Erzieher/in im Anerkennungsjahr, Berufskraftfahrer/in, Fachkraft für A bwassertechnik sind
keine Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen oder diesen Gleichgestellten ei n-
gegangen.
Eine Nachwuchskraft mit Schwerbehinderung hat in 2014 ihre Ausbildung beendet. Sie wurde
unbefristet übernommen.
Nach wie vor gilt:
Bei Einstellungen zu Ausbildungszwecken wird bei Bewerberinnen und
Bewerbern mit Schwerbehinderungen jeweils die 1. Stufe des Auswah l-
verfahrens übersprungen. Diese 1. Stufe ist bei einigen Ausbildungsb e-
rufen ein theoretischer Test, bei anderen der Notendurc hschnitt der
eingereichten Zeugnisse. Notwendige Hilfsmittel werden im Aus wahl-
verfahren und im weiteren Verlauf der Ausbildung selbstverständlich zur
Verfügung gestellt.
Auch im Ausbildungsbereich wird die Vertrauensperson der Me nschen
mit Behinderungen in alle Verfahren, in denen Bewerbungen schwe r-
behinderten Menschen vorliege n, einbezogen. Alle Entscheidungen
erfolgen auch hier nur mit ihrem Einverständnis.
Wie auch als Maßnahme im Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention3
unter Punkt 3.1 definiert, erfolgt seit Jahren eine Information der Auszubildenden der Stadt Müns-
ter über die Themen Inklusion und Diversity, insbesondere im Rahmen der Einführungsveranstal-
tungen für neue Auszubildende. Derzeit erarbeiten einige Auszubildende des gehobenen Dien s-
tes - in Form eines Projektstudiums - ein Informations- und Fortbildung skonzept zum Thema
„UN-Behindertenrechtskonvention“ für Auszubildende der Stadt Münster.
Praktika
Bewerbungen für Praktika erhält die Stadt Münster als Praktikumsbetrieb regelmäßig von unte r-
schiedlichen Trägern, wie zum Beispiel dem Förd erkreis Sozialpsychiatrie e.V., dem Bildung s-
institut Münster, der LWL -Klinik, dem Integrationsfachdienst, dem Sozialpsychia trischen Dienst
oder der LWL -Förderschule. Die Praktika werden als Schülerbetriebspraktikum, im Rahmen von
Berufsvorbereitung und Berufsorientierung oder als Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt.
Im Berichtsjahr 2014 haben sich 15 schwerbehinderte Menschen um einen Praktikum splatz bei
der Stadt Münster beworben. 13 Bewerberinnen bzw. Bewerbern konnten in 2014 ein Praktikum
bei der Stadtverwaltung Münster absolvieren. Die Einsätze erfolg ten in folgenden Bereichen der
Stadtverwaltung Münster:
Verwaltung: 8 Personen
Abfallwirtschaftsbetriebe: 5 Personen
Kindertagesstätten: 2 Personen
Kantine: 1 Person
3 Anlage zur Beschlussvorlage V/0125/2013 an den Rat der Stadt Münster
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Es ist davon auszugehen, das s mehr als die oben aufgeführte Anzahl an Praktikantinnen und
Praktikanten eine Schwerbehinderung hat. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung wird in den
Bewerbungen nicht immer angegeben und ist auch nicht immer ersichtlich.
Fort- und Weiterbildung
Bei der Stadtverwaltung Beschäftigte mit Behinderungen, deren Art der Behinderung sp ezifische
Fortbildungen erfordert, haben einen Anspruch, von der Fachstelle Personalentwicklung in Z u-
sammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung über geeignete For tbildungsmöglichkeiten
beraten zu werden. Im Fortbildungsprogramm (seit 2015) wird auf diese Beratungsmöglichkeit
explizit hingewiesen und die entsprechende Unterstützung angeboten.
Bei der Auswahl von Räumen für Fortbildungen wird auf die Barrierefreiheit geac htet und seit
2015 im Fortbildungsprogramm auf barrierefreie bzw. barrierearme Fortbildu n-
gen/Veranstaltungen hi ngewiesen. Ggf. erforderliche zusätzliche Ausstattungen (z. B. FM -
Anlage) werden bei Bedarf oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Das Fortbildungsprogramm enthält in jedem Jahr Fortbildungsangebote zu grundsätzl ichen und
aktuellen Themen zum Themenkreis Schwerbehinderung. In 2015 wird unter anderem eine For t-
bildung zur UN-Behindertenrechtskonvention angeboten.
Die berufliche (Wieder -)Eingliederung von Beschäftigten mit Schwerbehinderung wird unter a n-
derem durch Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützt und gefördert. Das Integrationsteam unte r-
stützt auf Wunsch des/der Beschäftigten bei der Suche und Umsetzung von passgenauen We i-
terbildungsmaßnahmen. Die individuellen Bedürfnisse der schwerb ehinderten Menschen finden
dabei besondere Berücksichtigung.
2.3 Auftragsvergaben
Die Vergaben an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen durch die Stadtverwaltung Müns-
ter belaufen sich in 2014 insgesamt auf 271.610,56 € (2013: 158.839,33 €).
Die strukturellen Aspekte der Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerb e-
hinderungen sowie die Struktur der Auftragsvergaben werden in der Anlage 1 differenziert darge-
stellt. Bezüglich der Auftragsvergaben wurde neben der Gesamtsumme – wie in den Vorjahren –
auch eine nach Ämtern differenzierte Aufstellung in die Anlage 1 aufgenommen.
3. Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderungen bei den städtischen
Beteiligungen und Auftragsvergaben
Bei sieben Beteiligungen wurden - wie schon in den vergangenen Jahren - die Angaben zur Be-
schäftigungssituation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Schwerbehi nderungen und
die Auftragsvergaben an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätt en
erfragt. Das sind die Beteiligungen, bei denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend b eteiligt
ist, beziehungsweise die für die Stadt Münster von besonderer Bedeutung sind. An den übrigen
Beteiligungen ist die Stadt Münster geringfügiger, teilweise nur mit 1 % beteiligt.
Die sieben relevanten Beteiligungen sind nach wie vor:
Wohn + Stadtbau, Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH
Stadtwerke Münster GmbH
Gesellschaft für Informationstechnologie, Kommunikation und Organisation Münster mbH
(Items GmbH)
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo Münster)
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (einschließlich Tochtergesellschaften)
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
Verkehrsservice Gesellschaft mbH
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Die Ergebnisse sind in der Anlage 2 differenziert aufgeführt.
In 2014 haben von den sieben oben aufgeführten Beteiligungen vier Gesellschaften die Beschä f-
tigungsquote erfüllt (Wohn + Stadtbau GmbH, Stadtwerke Münster GmbH, Items GmbH und
FMO GmbH). Drei Gesellschaften bliebe n unter der Mindestquote von 5% (Allwetterzoo, Halle
Münsterland und Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH).
Die Vergaben an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten durch
die o. g. städtischen Beteiligungsgesellsch aften betrugen in 2014 157.283,47 € (2013:
160.792,56 €).
In der Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderu ngen
am 12.06.2012 wurde darum gebeten, die Beschäftigtenquote von Menschen mit Behind erungen
bei der Sparkasse Münsterland Ost in den Bericht aufzunehmen. Die Sparkasse Münste rland
Ost informiert wie folgt:
Die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen lag bei der Sparkasse Münste rland
Ost in 2014 bei 3,63% (2013: 3,56%). Bei der Tochtergesellschaft, dem Sparkassen Dienstleis-
tungszentrum (SDZ) Westfalen -Lippe GmbH lag die Beschäftigtenquote für 2014 bei 5,19%
(2013: 6,36%).
Des Weiteren wurde im März 2014 vom Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung a ngeregt,
auch Informationen zur Beschäftigung von Mens chen mit Schwerbehinderungen bei der Wirt-
schaftsförderung Münster GmbH und der Westfälischen Bauindustrie GmbH in diesen B e-
richt aufzunehmen. Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH gibt an, dass in 2014 von den 14
dort Beschäftigten (12,5 Vollzeitstellen) eine Person schwerbehindert war. Auch bei der Westfäli-
schen Bauindustrie GmbH war in 2014 ein Mensch mit Schwerbehinderung tätig. Insgesamt w a-
ren dort in 2014 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (13 Vollzeitstellen).
Nach wie vor gilt:
Die Stadtverwaltung Münster hat bei den städtischen Beteiligungen keinen
direkten Einfluss auf die Beschäftigung schwerbehinderter Me nschen und
auf die Höhe der Auftragsvergaben. Hier besteht beispielsweise die Mö g-
lichkeit, die Thematik von Seiten der KIB in die entsprechenden Aufsichtsrä-
te einzubringen.
4. Ausblick
Wie schon unter Punkt 2 dargestellt, konnte die Anzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderun-
gen in 2014 im Vergleich zu 2013 um 33 Personen und die Beschäftigtenquote damit um 0,41% -
Punkte auf 6,00% erhöht werden. Es soll für 2015 versucht werden, diesen positiven Trend for t-
zusetzen.
Ein grundsätzliches Anliegen der Stadt Münster als Arbeitgeberin ist darüber hinaus aber auch
die Erhaltung der Gesundheit ihrer Beschäftigten und damit das The ma Prävention. Der Aufbau
eines Gesundheitsmanagements und damit eines Gesundheitscontrollings ist B estandteil der
„Eckpunkte des Personalentwicklungskonzeptes 2016“. Ein Baustein des Gesundheitsmanag e-
ments ist die Weiterentwicklung der Betrieblichen Wiede reingliederung. Dazu soll die erste
Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement vom 01.10.2011 auf Grundla-
ge einer Analyse der bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse der Betrieblichen Wiedereinglied e-
rung überarbeitet werden.
Beim Eintrete n von personen -, verhaltens - oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeit s-
verhältnis behinderter Beschäftigter, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können,
stellt das Integrationsteam ein frühzeitiges und zielgerichtetes Handeln sicher. Dabei wird grund-
sätzlich das Ziel verfolgt, mit Sensibilität hinsichtlich der individuellen Bedarfe des Menschen mit
Schwerbehinderung auf der einen Seite und der dienstlichen Anforderungen auf der anderen
Seite, bestmögliche Lösungen hinsichtlich der Schwierigkeiten zu finden. Nach wie vor ist hierbei
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das besondere und erfolgreiche Engagement der Schwerbehindertenvertretung, des Persona l-
rats und des Frauenbüros ausdrücklich hervor zu heben.
Im August 2014 initiierte das Personal - und Organisationsamt ein Modellprojekt zur Einric h-
tung von Außenarbeitsplätzen für Beschäftigten von Werkstätten für Menschen mit Behind e-
rungen bei der Stadtverwaltung Münster. Der Hintergrund des Modellprojekts liegt im Aktionsplan
der Stadt Münster zur Umsetzung der UN -Behindertenrechtskonvention4 und im Ratsantrag Nr.
A-R/0027/2013 vom 04.06.2013 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 5. Daraufhin hat der
Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 25.09.2013 die Ve rwaltung beauftragt zu prüfen, wie und
ggf. mit welchem Ressourcenb edarf Außenarbeitsplätze für werkstattbeschäftigte Menschen mit
Behinderungen angeboten werden können. Um die offenen Fragen zum personellen und finanz i-
ellen Ressourcenbedarf besser beantworten zu können und erste Erfahrungen zu sammeln, wur-
den im Rahmen d es o. g. Modellprojekts zwei Außenarbeitsplätze – zunächst für ein Jahr – ein-
gerichtet. Ein Außenarbeitsplatz wurde im Se kretariat des Gymnasiums Paulinum besetzt. Ein
weiterer ist im Verwaltungsbereich des Sozialamts entstanden. Im Haushalt 2016 sollen Mittel zur
Finanzierung der Einrichtung von bis zu fünf Außenarbeitsplätzen bereit gestellt werden.
Die Integration der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen in den Arbeitsalltag gelingt bei der
Stadtverwaltung Münster weiterhin auch unter den immer schwierigeren Bedingungen, die sich in
den letzten Jahren im Rahmen der andauernden Haushaltskonsolidierung in allen Bereichen e r-
geben haben. Veränderte Rahmenbedingungen für die Beschäftigungspolitik – auch für die B e-
schäftigung von Menschen mit Schwerbehinderu ngen – werden sich in den kommenden Jahren
zunehmend durch die demografische Entwicklung, sowohl gesamtgesellschaftlich b etrachtet, als
auch innerhalb der Stadtverwaltung ergeben.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster
Anlage 2: Angaben zu den städtischen Beteiligungen
4 Beschlussvorlage V/0125/2013, Ratsbeschluss vom 25.09.2013, Punkt „3.10 Arbeit: Prüfung der Mö g-
lichkeiten, Außenarbeitsplätze für Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinder ungen bei der
Stadt Münster einzurichten.“
5 Punkt III: Es wurde beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen des Projekts „Teilhabe an A r-
beit – 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung“ des Landes NRW und des LWL in den
Jahren 2013/2014 mindestens fünf Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bei der Stadt
Münster oder deren Beteiligungen zu schaffen.
Anlage 1 Bericht V/297/2015
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Anlage 1: Angaben zur Stadtverwaltung Münster 1. Beschäftigungsquote der Menschen mit Schwerbehin derungen 5,17 % im Jahr 2010 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.462* 5,55 % im Jahr 2011 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.462* 5,43 % im Jahr 2012 - bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.766* 5,59 % im Jahr 2013 - bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.897* 6,00 % im Jahr 2014 – bezogen auf eine Beschäftigungszahl von 4.982* In den letzten fünf Jahren war durchschnittlich - daher keine geschlechtsspezifischen Angaben möglich – die folgende Anzahl an Menschen mit Schwerbehinderungen beschäftigt: 2010 = 230 schwerbehinderte Menschen 2011 = 250 schwerbehinderte Menschen 2012 = 270 schwerbehinderte Menschen 2013 = 267 schwerbehinderte Menschen 2014 = 300 schwerbehinderte Menschen *) Die Anzahl der schwerbehinderten Menschen wird al s Durchschnittswert für das jeweilige Jahr angegebe n. Es sind nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das gan ze Jahr durchgängig beschäftigt. Deshalb errechnet sich die Be- schäftigungsquote der einzelnen Jahre nicht einfach aus den hier aufgeführten Beschäftigungszahlen und der jeweili- gen Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 2. Stichtagsbezogene Struktur der Beschäftigten mit Schwerbehinderungen nach Ge- schlecht Jahr Gesamtzahl Männer Frauen Quote Fra uen 2009 219 119 100 45,7 % 2010 231 123 108 46,7 % 2011 250 132 118 47,2 % 2012 270 137 133 49,26 % 2013 267 141 126 47,19 % 2014 300 150 150 50,00% 3. Stichtagsbezogene Altersstruktur Bis 39. Leben s- jahr 40. - 49. Leben s- jahr 50. – 59. Leben s- jahr 60. – 65. Leben s- jahr 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014 Gesamt 29 28 37 59 57 67 142 138 146 40 44 50 Davon Frauen 18 16 21 35 32 40 65 63 74 15 15 15 2 4. Stichtagsbezogene Struktur nach Laufbahngruppen Laufbahngruppe 2012 2013 2014 Gesamt Frauen Gesamt Frauen Gesamt Frauen Einfacher/mittlerer Dienst 176 91 174 82 207 105 Gehobener Dienst 81 38 79 37 80 40 Höherer Dienst 13 4 14 7 13 5 5. Auftragsvergaben Stadt Münster an Werkstätten fü r Menschen mit Behinderungen 5.1 Auftragsvergaben differenziert nach Ämtern: 2014 Amt Betrag € 10 Personal und Organisationsamt (Kantine) 6.191,66 23 Amt für Immobilienmanagement 124.731,21 33 Amt für Bürger- und Ratsservice 676,58 37 Feuerwehr 74.407,50 41 Kulturamt 60,03 46 Theater Münster: 1.965,78 51 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 2.502,8 2 61 Amt f. Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- kehrsplanung 18.247,28 62 Vermessungs- und Katasteramt 398,84 66 Tiefbauamt 281,44 67 Amt für Grünflächen und Umweltschutz 967,28 70 Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 40.527,38 80 Münster Marketing 652,76 Gesamt 2014 271.610,56 3 5.2 Auftragsvergaben insgesamt 6. Präventive Maßnahmen Ausstattung A r- beitsplätze Ausg aben Zuschüsse (Zuweisungen aus der Ausgleichsabgabe) 201 2 201 3 201 4 2012 (€) 201 3 (€) 201 4 (€) 20 12 (€) 20 13 (€) 201 4 (€) Schwerbehin- derte Menschen 6 6 4 5.417 5.400 4.930 4.341 4.390 2.170 Sonstige 80 93 67* 60.594 54.346 54.542* 0 0 0 Gesamt 86 99 71* 66.011 59.746 59.472* 4.341 4.390 2.170 * Aufgrund fehlender finanzieller Mittel konnten 39 Ausstattungen in Höhe von insgesamt 22.152,- € trotz Bedarfsermittlung nicht in 2014 umgesetzt werden, sondern erst in 2015. Jahr Betrag 2009 134.859,87 € 2010 140.915,39 € 2011 143.702,13 € 2012 288.484,03 € 2013 158.839,33 € 2014 271.610,56 €
Anlage 2 Bericht V/297/2015
6426 Zeichen
Anlage 2 : Angaben zu den städtischen Beteiligungen
1. Wohn- und Stadtbau GmbH
2010 2011 2012 2013 2014
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 65,16 67,58 69,17 7 1,16 72,58
Anzahl der sb 1 Beschäftigten * 3,66 4 4 5 4,91
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 3 3 3 3 3
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 1 1 1 2 2
Quote (Jahresschnitt) 5,62 5,92 5,78 7,03 6,77
* Jahresdurchschnitt / ** Stichtagsbezogen
Im Berichtsjahr 2014 erfolgten Auftragsvergaben in Höhe von 132.933,05 € an Werkstätten
für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten.
Alters-
struk-
tur
Bis 30. Lebensjahr 31. – 39. Lebens-
jahr
40. – 50. Lebens-
jahr
Über 50. Lebens-
jahr
2012 2013 201 4 2012 2013 201 4 2012 2013 201 4 2012 2013 201 4
Ge-
samt 0 0 0 0 0 0 1 1 1 3 5 4
Davon
Frauen
0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2
2.
Stadtwerke Münster GmbH
2010 2011 2012 2013 2014
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 958,16 971,16 1.052 ,33 1.067,00 1.079,33
Anzahl der sb Beschäftigten * 74,1 76,4 82,3 82,9 83,67
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 65 66 67 65 66
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 11 15 18 20 21
Quote (Jahresschnitt) 7,73 8,18 7,82 7,77 7,75
* Jahresdurchschnitt / ** Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
Bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebensjahr 41. – 50. L ebens-
jahr
Über 50. Lebens-
jahr
2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014
2012
2013 2014
Ge-
samt 5 5 5 3 2 1 25 23 11 52 55 70
Davon
Frauen
2 2 3 1 1 1 6 7 4 9 10 13
Im Berichtsjahr 2014 erfolgten Auftragsvergaben in Höhe von 3.546,- € an Werkstätten für
Menschen mit Behinderungen.
1 sb = schwerbehinderte Beschäftigte
2
3. Items GmbH
2010 2011 2012 2013 2014
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 174,25 171,08 172,3 3 169,83 166,25
Anzahl der sb Beschäftigten * 9,25 10 12 10,25 9,58
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 6 6 7 7 8
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 4 4 3 4 4
Quote (Jahresschnitt) 5,30 5,35 5,80 6,03 5,76
* Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
Bis 30. Lebensjahr 31. – 40. Lebens-
jahr
41. – 50. Lebens-
jahr
Über 50. Lebens-
jahr
2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014
Ge-
samt 0 0 0 2 2 1 3 3 2 5 6 9
Davon
Frauen
0 0 0 2 2 1 0 0 0 1 2 3
Im Berichtsjahr 2014 erfolgten Auftragsvergaben in Höhe von 1.410,40 € a n Werkstätten für
Menschen mit Behinderungen.
4. Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Allwetterzoo)
2010 2011 2012 2013 2014
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 85 85,91 86,41 80,5 89,33
Anzahl der sb Beschäftigten * 6,5 5,1 4,75 3,25 3
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 4 3 3 3 2
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 2 2 3 1 1
Quote (Jahresschnitt) 7,6 5,91 5,49 4,04 3,36
* Jahresschnitt / **Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
Bis 30. Lebensjahr 31. – 39. Lebens-
jahr
40. – 50. Lebens-
jahr
Über 50. Lebens-
jahr
2012 201 3 2014 2012 201 3 201 4 2012 2013 2014 2012 2013 2014
Ge-
samt 1 0 0 0 0 0 1 1 1 4 3 2
Davon
Frauen
1 0 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0
In 2013 und in 2014 konnte der Allwetterzoo die Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit Behin-
derungen nicht alle belegen. Deshalb war in 2013 eine Ausgleichsabgabe in Höhe von
1.725,-€ und in 2014 in Höhe von 1.805,-€ zu zahlen. Es wurden in 2013 Aufträge in Höhe
von 662,-€ und in 2014 Aufträge in Höhe von 531,-€ an anerkannte Werkstät ten für Men-
schen mit Behinderungen vergeben.
3
5. FMO GmbH
2010 2011 2012 2013 2014
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl ** 282 294 187 181 175
Anzahl der sb Beschäftigten ** 16 16 10 10 11
Anzahl männliche sb Beschäftigte ** 8 8 6 5 6
Anzahl weibliche sb Beschäftigte ** 8 8 4 5 5
Quote (Jahresschnitt) 5,22 5,20 5,35 5,52 6,29
* Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
Bis 39. Lebensjahr 40. – 49. Lebens-
jahr
50. – 59. Lebens-
jahr
Über 60. Lebensjahr
2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014
Ge-
samt 0 0 0 2 1 1 5 6 6 3 3 4
Davon
Frauen
0 0 0 0 0 0 2 3 3 2 2 2
Die FMO GmbH hat in den Jahren 2012, 2013 und 2014 keine Aufträge an Werkstätten für
Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten vergeben.
6. Halle Münsterland
2010 2011 2012 2013 2014
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 52,75 44,83 46,66 4 8,66 48,0
Anzahl der sb Beschäftigten * 0,83 0 1 1 1
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten 1 0 0 0 0
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten 0 0 1 1 1
Quote (Jahresschnitt) Nicht
erfüllt **
Nicht
erfüllt **
Nicht
erfüllt**
Nicht
erfüllt**
Nicht
erfüllt**
* Jahresdurchschnittlich
**Bei Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich 40 bi s weniger als 60 Arbeitsplätzen sind gem.
§ 71 Absatz 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 2 SGB IX zwei Pflichtarbeitsplätze zur Erfüllung
der Quote erforderlich.
In 2014 war trotz Nichterfüllen der Beschäftigtenqu ote keine Ausgleichsabgabe zu zahlen.
Die gem. § 140 SGB IX auf die Ausgleichsabgabe anre chenbaren Vergaben an Werkstätten
für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätt en waren deutlich höher als die ei-
gentlich zu zahlende Ausgleichsabgabe, so dass diese entfiel.
Auftragsvergaben an Werkstätten erfolgten im Berichtsjahr 2014 in Höhe von 18.863,02 €.
4
7. Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH
2010 2011 2012 2013 2014
Anrechenbare Arbeitsplatzzahl * 103,75 114,16 161,0 8 177,25 187,66
Anzahl der sb Beschäftigten * 3,17 4 4 4,25 5,67
Anzahl der männlichen sb Beschäftigten ** 2 2 2 3 4
Anzahl der weiblichen sb Beschäftigten ** 2 2 2 2 2
Quote (Jahresschnitt)
3,05
(nicht
erfüllt)
2,91
(nicht
erfüllt)
2,48
(nicht
Erfüllt)
2,39
(nicht
Erfüllt)
3,01
(nicht
erfüllt)
* Jahresschnitt / ** Stichtagsbezogen
Alters-
struk-
tur
Bis 39. Lebensjahr 40. – 49. Lebensjahr 50. – 59. L ebensjahr 60. – 64. Lebens-
jahr
2012 2013 201 4 2012 2013 2014 2012 2013 2014 201
2
2013 2014
Ge-
samt
1
(M)
1
(M)
0
-
1
(W)
2
(M/W)
1
(W)
2
(M/W)
2
(M/W)
4
(3M/1W)
0
-
0
-
1
(M)
Die erforderliche Beschäftigungsquote von 5 % wurde in 2014 nicht erfüllt. Es wurde in 2014
eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 5.175,- € gezahlt . Aufträge an anerkannte Werkstätten
für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten wurden in 2014 nicht erteilt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0297/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37