A-W/0041/2020
Beidseitige Beschilderung der Sentruper Straße als Tempo 30 Zone
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Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Münster, 07.06.2020 Beidseitige Beschilderung der Sentruper Straße als Tempo 30 Zone Die BV West bittet die Verwaltung um ein beidseitiges Aufstellen von „Zone -30-Schildern“ am jeweiligen Anfangspunkt der 30er-Zone auf der Sentruper Straße. Begründung: Die Sentruper Straße ist zwischen Sportpark Sent ruper Höhe und Zoo/Mühlenhof als Zone 30 ausgewiesen. Die Anwohner bemängeln seit vielen Jahren, dass die vorgegebene Geschwindigkeit sehr häufig nicht eingehalten wird. Das beidseitige Aufstellen von „Zone-30-Schildern“ am jeweiligen Anfangspunkt der 30er-Zone soll die Wahrnehmbarkeit des Einfahrens in eine 30er -Zone, besonders für ortsfremde PKW verstärken. Nach Auskunft der Verwaltung ist ein „Erinnern“ innerhalb der Tempo-30-Zone nicht möglich. gezeichnet: Peter Wolfgarten, Christian Hinzmann, Peter Hamann, Markus von Diepenbroick-Grüter, Thomas Bartelt, Nils Schappler, Ingeborg Hissmann,
Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2020
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A=W [00442027 AM | 0042/2027 32.12.0012 ı 7 L 17.11.2020 Frau Krieger: 3211 An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 - Frau Remmers Beidseitige Beschilderung der Sentruper Straße als Tempo-30-Zone + Antrag Ifd. Nr. A-W/0041/2020 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Müns- ter-West vom 07.06.2020 Beschilderung Durchfahrverbot für LKW optimieren + Antrag Ifd. Nr. A-W/0042/2020 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Müns- ter-West vom 07.06.2020 Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt zu prü- fen, ob.die Beschilderung der Tempo-30-Zone zur besseren Erkennbarkeit beidseitig erfol- gen kann. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Beschilderung des LKW- Durchfahrverbotes für die Sentruper Straße optimiert werden kann. Nach Prüfung der beiden Anträge kann Folgendes zum Ergebnis mitgeteilt werden: Beschilderung Tempo-30-Zone Aktuell ist die Sentruper Straße aus beiden Richtungen jeweils einseitig mit dem VZ 274.1/2 (Beginn/Ende der Tempo-30-Zone) beschildert, Da die beiden Einmündungsbereiche, insbe- sondere vom Kardinal-von-Galen-Ring kommend, sehr großzügig ausgestaltet sind, können die Verkehrszeichen beidseitig als Torfunktion aufgestellt werden. Dies dient auch der bes- seren Erkennbarkeit der Tempo-30-Zone. Um darüber hinaus die Verkehrsteilnehmer/-innen an die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu erinnern, wird ein mobiles Dia- logdisipay an der Sentruper Straße in Höhe Schmeddingstraße aufgestellt (A-W/0040/2020). Beschilderung LKW-Verbot Die Sentruper Straße ist aus beiden Richtungen mit einem Verbot für LKW (Verkehrszeichen 253) mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ beschildert. Die Verkehrszeichen sind im Ein- mündungsbereich angebracht, sodass diese erst im Abbiegevorgang zu erkennen sind. Zu- .sätzlich sind am Dingbängerweg Wegweiser in Geradeausrichtung vorhanden, um das Ab- biegen von LKWs zu unterbinden. Um das LKW-Verbot zu verdeutlichen und frühzeitig da- rauf hinzuweisen, wird künftig bereits am Kardinal-von-Galen-Ring und am Dingbängerweg aus nördlicher und südlicher Richtung kommend auf das Verbot hingewiesen. Die Erweiterung der Beschilderung wird in Kürze durch den städtischen Bauhof umgesetzt. / A MA N: 7 7 III DIDAIAPAWADI //Nötbert Vechtel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Sentruper Straße
- Mauritzstraße 4
- Dingbängerweg
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Schmeddingstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0041/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 09.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37