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A-W/0041/2020

Beidseitige Beschilderung der Sentruper Straße als Tempo 30 Zone

Antrag an die BV West 09.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 11.02.2021, TOP 10.3

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2020

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Originalantrag

1255 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
 
Münster, 07.06.2020 
 
Beidseitige Beschilderung der Sentruper Straße als Tempo 30 Zone 
 
Die BV West bittet die Verwaltung um ein beidseitiges Aufstellen von „Zone -30-Schildern“ am 
jeweiligen Anfangspunkt der 30er-Zone auf der Sentruper Straße. 
 
Begründung:   
Die Sentruper Straße ist zwischen Sportpark Sent ruper Höhe und Zoo/Mühlenhof als Zone 30 
ausgewiesen. Die Anwohner bemängeln seit vielen Jahren, dass die vorgegebene Geschwindigkeit 
sehr häufig nicht eingehalten wird. 
 
Das beidseitige Aufstellen von „Zone-30-Schildern“ am jeweiligen Anfangspunkt der 30er-Zone soll die 
Wahrnehmbarkeit des Einfahrens in eine 30er -Zone, besonders für ortsfremde PKW verstärken. Nach 
Auskunft der Verwaltung ist ein „Erinnern“ innerhalb der Tempo-30-Zone nicht möglich. 
gezeichnet: 
Peter Wolfgarten, Christian Hinzmann, Peter Hamann, Markus von Diepenbroick-Grüter, 
Thomas Bartelt, Nils Schappler, Ingeborg Hissmann,

Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2020

2305 Zeichen

A=W [00442027

AM | 0042/2027
32.12.0012 ı 7 L 17.11.2020
Frau Krieger: 3211

An die Bezirksvertretung
Münster-West

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.24 - Frau Remmers

Beidseitige Beschilderung der Sentruper Straße als Tempo-30-Zone
+ Antrag Ifd. Nr. A-W/0041/2020 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Müns-
ter-West vom 07.06.2020

Beschilderung Durchfahrverbot für LKW optimieren
+ Antrag Ifd. Nr. A-W/0042/2020 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Müns-
ter-West vom 07.06.2020

Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt zu prü-
fen, ob.die Beschilderung der Tempo-30-Zone zur besseren Erkennbarkeit beidseitig erfol-
gen kann. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Beschilderung des LKW-
Durchfahrverbotes für die Sentruper Straße optimiert werden kann.

Nach Prüfung der beiden Anträge kann Folgendes zum Ergebnis mitgeteilt werden:

Beschilderung Tempo-30-Zone

Aktuell ist die Sentruper Straße aus beiden Richtungen jeweils einseitig mit dem VZ 274.1/2
(Beginn/Ende der Tempo-30-Zone) beschildert, Da die beiden Einmündungsbereiche, insbe-
sondere vom Kardinal-von-Galen-Ring kommend, sehr großzügig ausgestaltet sind, können
die Verkehrszeichen beidseitig als Torfunktion aufgestellt werden. Dies dient auch der bes-
seren Erkennbarkeit der Tempo-30-Zone. Um darüber hinaus die Verkehrsteilnehmer/-innen
an die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu erinnern, wird ein mobiles Dia-
logdisipay an der Sentruper Straße in Höhe Schmeddingstraße aufgestellt (A-W/0040/2020).

Beschilderung LKW-Verbot

Die Sentruper Straße ist aus beiden Richtungen mit einem Verbot für LKW (Verkehrszeichen
253) mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ beschildert. Die Verkehrszeichen sind im Ein-
mündungsbereich angebracht, sodass diese erst im Abbiegevorgang zu erkennen sind. Zu-
.sätzlich sind am Dingbängerweg Wegweiser in Geradeausrichtung vorhanden, um das Ab-
biegen von LKWs zu unterbinden. Um das LKW-Verbot zu verdeutlichen und frühzeitig da-
rauf hinzuweisen, wird künftig bereits am Kardinal-von-Galen-Ring und am Dingbängerweg
aus nördlicher und südlicher Richtung kommend auf das Verbot hingewiesen.

Die Erweiterung der Beschilderung wird in Kürze durch den städtischen Bauhof umgesetzt.

/ A MA N: 7 7
III DIDAIAPAWADI

//Nötbert Vechtel

Beratungsverlauf (1)

11.02.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 10.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Sentruper Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Dingbängerweg
  • Kardinal-von-Galen-Ring
  • Schmeddingstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0041/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
09.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37