V/0725/2007
Fuß- / Radwegverbindung auf der ehemaligen Gleistrasse zwischen dem York-Ring und dem Zentrum Nord
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Anlagen 1-4
270 Zeichen
V/0725/2007 Anlage 1, Blatt 1(2) V/0725/2007 Anlage 1, Blatt 2(2) V/0725/2007 Anlage 2, Blatt 1(2) V/0725/2007 Anlage 2, Blatt 2(2) V/0725/2007 Anlage 3, Blatt 1(2) V/0725/2007 Anlage 3, Blatt 2(2) V/0725/2007 Anlage 4, Blatt 1(2) V/0725/2007 Anlage 4, Blatt 2(2)
Beschlussvorlage
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V/0725/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Fuß- / Radwegverbindung auf der ehemaligen Gleistrasse zwischen dem York-Ring und dem
Zentrum Nord
Grundsatzbeschluss
Beratungsfolge
04.12.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
06.12.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft stimmt der Pla-
nung vom März 2007 zum Bau eines durchgehenden, gemeinsamen Geh- und Radweges
auf der ehemaligen Gleistrasse vom York-Ring bis zum Zentrum Nord im Grundsatz zu
(Anlagen 1-4).
2. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt zur Kenntnis, dass
die Verwaltung beabsichtigt, die erforderlichen Flächen der Gleistrasse durch Erwerb zu si-
chern.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass
a) für den Grunderwerb Auszahlungen in Höhe von 30.000,00 €, aber keine Folgekosten
entstehen.
b) bei Realisierung der Maßnahmefür den Bauab schnitt I von York-Ring bis Dorpatweg
Auszahlungen in Höhe von 50.000,00 € im Jahr 2010 und 100.000 € im Jahr 2011 ent-
stehen werden.
c) In späteren Jahren weitere Kosten entstehen, die in Abhängigkeit von der Realisierung
der weiteren Bauabschnitte III bis V in den Folgejahren zu ermitteln und bereitzustellen
sind.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Vorlagen-Nr.:
V/0725/2007
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
Boehme@stadt-muenster.de
Datum:
20.11.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
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Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2007 – 2011 steht.
Die erforderlichen Mittel stehen im Entwurf der Teilfinanzpläne der nachfolgenden Produktgruppen
wie folgt zur Verfügung:
Auszahlungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
Jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Investitionsmaßnahme 0000 An- und Verkauf von Grundvermögen
Teilfinanzplan (Zeile) 07 für den Erwerb von
Grundstücken und
Gebäuden
2008 30.000
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Investitionsmaßnahme 4125 Koburger Weg, Radweg bis HP Zentrum Nord
Teilfinanzplan (Zeile) 08 für Baumaßnah-
men
2010 50.000
2011 100.000
Insgesamt 150.000
Einzahlungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
Jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen
Investitionsmaßnahme 4125 Koburger Weg, Radweg bis HP Zentrum Nord
Teilfinanzplan (Zeile) 01 aus Zuwendungen
für Investitions-
maßnahmen
2011 50.000
Insgesamt: 50.000
Saldo Maßnahme: -100.000
Begründung:
Zu 1.:
Grundsatzbeschluss
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Anlass für eine konkrete Planung der Fuß- und Radwegverbindung auf der ehemaligen Gleistrasse
war im Herbst 2005 die Mitteilung der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BimA) an die
Stadt, dass die Gleistrasse „Grevener Straße – Nevinghoff“ aufgegeben und die Grundfläche ver-
äußert werden soll.
In einem Abstimmungsgespräch hat die Verwal tung die Übernahme der ehemaligen Gleistrasse
zur Realisierung einer durchgängigen Fuß- und Radwegverbindung für sinnvoll erachtet.
Aufgrund dessen wurde eine Planung erstellt, die mit den zuständigen Dienststellen abgestimmt
und geprüft wurde.
In der Zwischenzeit wurden die Gleise abgebaut.
Die Verwaltung steht in Verhandlungen mit der BimA zum Erwerb der Gleistrasse.
Die Führung auf einer ehemaligen Gleistrasse ermöglicht eine Attraktivität, wie sie bisher in Müns-
ter nicht vorzufinden ist, andernorts aber bereits vielfach realisiert wurde: Im Ergebnis wird dabei
eine hohe Akzeptanz bei den Nutzern erzielt, die sich u. a. aus der abgeschiedenen Lage abseits
vom öffentlichen Straßenverkehrsgeschehen, ergibt. Gleichwohl ist die Intention der reaktivierten
Gleistrasse vorrangig nicht in der Realisierung einer Radverkehrsmöglichkeit zu sehen, sondern
viel mehr in ihrer, überwiegend mit umfangreichen Grünelementen ausgestatteten Durchgängigkeit
auf einer längeren Strecke zwischen dem York-Center und dem Zentrum Nord.
Mit dem Grundsatzbeschluss soll das Projekt als Ganzes gesichert werden. Die Umsetzung kann
dann abschnittweise entsprechend der vom Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung zur Verfü-
gung gestellten Finanzmittel erfolgen. Auf den Grunderwerb entfallen für den gesamten Abschnitt
vom Koburger Weg bis zum Zentrum Nord einmalig 30.000 € im Jahre 2008.
Planung
Die geplant
e Fuß- und Radwegverbindung auf der Gleistrasse zwischen dem York-Ring und dem
Zentrum Nord ist in der Grünordnung Münster als wichtige Grünverbindung zur Vernetzung der
Hauptgrünzüge „Vorbergshügel – Gasselstiege“ und „Nördliches Aatal“ mit den Freizeit- und Erho-
lungseinrichtungen „Landschaftspark Gasselstiege“ und „Stadtpark Wienburg“ mit zusätzlichem
Anschluss an die Innenstadt und an das Zentrum Nord ausgewiesen. Sie fungiert gleichzeitig als
ruhige Verbindung für Radfahrer und Fußgänger abseits der Hauptverkehrsstraßen von der nord-
westlichen Innenstadt über die Gasselstiege mit Anschluss an das nördliche Kinderbachtal und
den Stadtpark Wienburg bis zum Verwaltungsschwerpunkt Zentrum Nord. Neben der übergeord-
neten Funktion verbindet sie zahlreiche Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereiche untereinander.
Die geplante Fuß- und Radwegverbindung soll durc hgängig vom York-Center westlich der Germa-
nia Therme parallel zum Meßkamp bis zum Zentrum Nord in 3,00 m Breite ausgebaut werden.
Die Veräußerung der Gleistrasse erfolgt einschließlich des Gleisschotters. Nach dem vorliegenden
Gutachten der Umweltlabor ACB GmbH wird der Schotter als gering belastet eingestuft, d. h. es
liegt keine Gefährdung bei einer Folgenutzung ohne die Bearbeitung des Gleisbettes, weder für
das Grundwasser noch für den Wirkungspfad Boden – Mensch vor.
Aus diesem Grund wird der vorhandene Schotter für die erste Tragschicht des Oberbaus genutzt.
Abschnitt I –York-Ring – Dorpatweg, (Anlage 1)
In diesem Abschnitt verläuft der geplante gemeins ame Fuß- und Radwe
g parallel, jedoch in abge-
setzter Lage zur Tempo 30-Zone des Koburger Weges. Diese geplante Wegeverbindung ist im
Bebauungsplan Nr. 439 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und dient als eigenständige Fuß-
und Radweganlage der überörtlichen Verkehrsanbindung.
Die Anlieger des Koburger Weges erhalten keinen direkten Anschluss an die Trasse, da ihnen
entsprechende Verkehrsanlagen innerhalb der Tempo 30-Zone zur Verfügung stehen. Über die
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benachbarten Einmündungen des York-Ringes und des Dorpatweges bestehen geeignete Anbin-
dungen.
Der wilde Gehölzaufwuchs wird in diesem Bereich so weit erforderlich beseitigt, um den Wegeauf-
bau in Bezug auf die Höhenlage der Trasse, die in diesem Bereich tiefer als das Straßenniveau
liegt, vornehmen zu können. Anschließend wird der Fuß- und Radweg mit einer durchgehenden
Baumreihe eingegrünt.
Die bestehende Lichtsignalanlage über den York-Ring wird an die ergänzte Situation angepasst.
Abschnitt II – Dorpatweg – Grevener Straße, (Anlage 1)
Der gesamte Abschnitt
der geplanten Fuß- und Radwegverbindung wird in diesem Bereich ge-
meinsam mit dem Projekt „Germania-Campus“ realisiert. Die Realisierung ist zwischen der Stadt
Münster und dem Investor vertraglich geregelt. Planung, Ausbau und Finanzierung erfolgen durch
den Investor.
Der Querungsbereich des Dopatweges wird zur besseren Erkennbarkeit der Fußgänger und Rad-
fahrer als Teilaufpflasterung ausgebildet.
Der vorhandene wilde Bewuchs auf der Trasse wird so weit erforderlich entfernt. Auf beiden Seiten
des geplanten Fuß- und Radweges wird ein neuer Grünstreifen von 2,00 m Breite angelegt. Dieser
wird mit Laubbäumen in einem Abstand von 7,50 m bepflanzt.
Eine Anbindung des DJK Sportbereiches im nördlichen Abschnitt der Trasse wurde in der Planung
integriert.
Für eine mögliche spätere Beleuchtung dieses Trassenabschnitts wird vorsorglich ein Leerrohr
verlegt.
Der Kreuzungsbereich der Grevener Straße wird für die zukünftige Fuß- und Radwegverbindung
optimiert, die Lichtsignalanlage bedarfsgerecht angepasst.
Abschnitt III – Grevener Straße – Salzmannstraße, (Anlage 2)
Der geplante Fuß- und
Radweg verläuft parallel zu der Straße Meßkamp und erhält auch in die-
sem Bereich eine Breite von 3,00 m.
Für den Abschnitt der Straße Meßkamp zwischen Grevener Straße und Salzmannstraße liegt be-
reits ein beschlossener verkehrstechnischer Entwurf aus dem Jahr 1999 vor. Dieser wurde be-
rücksichtigt und übernommen. Aufgrund der vorherrschenden Frequentierung der Kinderhauser
Str. ist zur Verdeutlichung der Verkehrsregelung im Einmündungsbereich die Fuß- und Radweg-
achse durch eine Aufpflasterung hervorzuheben. In diesem Zuge werden die fehlenden Gehwege
der Kinderhauser Str. bis in den Einmündungsbereich der Straße Meßkamp ergänzt.
Parallel zu der neuen Fuß- und Radwegverbindung wird eine Baumreihe aus Hainbuchen neu ge-
pflanzt und die Zwischenräume werden mit Landschaftsrasen begrünt.
Die drei vorhandenen Eichen im Einmündungsbereich in die Grevener Straße bleiben erhalten.
Abschnitt IV – Salzmannstraße – Kanalstraße, (Anlagen 2, 3)
Ab der Salzmannstraße verläuft in
diesem Abschnitt der geplante Fuß- und Radweg parallel zu der
vorhandenen Lärmschutzwand.
Um diesem Bereich einen möglichst offenen, sonnigen bzw. hellen Charakter zu geben, wird auf
der Nordseite des geplanten Weges an der Lärmschutzwand eine Baumreihe aus Hainbuchen in
Fortsetzung der Reihe am bisherigen Verlauf der Straße Meßkamp gepflanzt. Die Lärmschutz-
wand selbst wird mit Kletterpflanzen möglichst gegliedert und begrünt.
Im Abschnitt zwischen Wienburgstraße und Kanalstraße verläuft die Trasse am Rande des Wien-
burgparks durch einen dichten Gehölzbestand. Hier muss ausgelichtet und der Unterwuchs ent-
fernt werden.
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Abschnitt V – Kanalstraße – Zentrum Nord, (Anlagen 3, 4)
Zur Sicherung der Querung der Kan
alstraße im Zuge des Geh- und Radweges ist eine Querungs-
hilfe in Form einer Mittelinsel vorgesehen. Die Querungsstelle wird durch die Pflanzung von je zwei
Bäumen beidseitig der Straße und des Weges besonders markiert.
Im Abschnitt zwischen der Kanalstraße und der Landwirtschaftskammer wird zunächst der Max –
Clemens – Kanal mit einem Brückenbauwerk überquert. Dieses bedarf der Instandsetzung. Im
weiteren Verlauf muss die Aa überquert werden. Hierfür ist ein neues Brückenbauwerk notwendig.
Zwischen der Kanalstraße und dem Zentrum Nord befindet sich zwar parallel zur Gleistrasse ein
privater Weg, der zurzeit als Rad- und Fußweg genutzt wird. Dieser Weg kann offiziell jedoch nicht
diese Funktion übernehmen, da es sich um einen Privatweg handelt. Dessen öffentliche Nutzung
würde aufgegeben (Anlage 3 und 4).
Der geplante Fuß- und Radweg wird vor der Bahnlinie an den vorhandenen Weg zum Haltepunkt
Zentrum Nord angeschlossen.
Um die offene und charakteristische Landschaftsstruktur dieses Abschnittes zu erhalten, werden
bis auf wenige Ausnahmen keine Pflanzmaßnahm en durchgeführt. Lediglich im Kreuzungsbereich
mit der Straße Nevinghoff sind einige Solitärbäume zur Ergänzung der vorhandenen Bepflanzung
und zur Markierung der Wegekreuzung zu pflanzen.
Die Bankette des Weges werden mit Landschaftsrasen eingesät, ebenfalls die neuen Böschungs-
flächen zum Gut Nevinghoff. Die hier bisher am Rand des ehemaligen Weges stark geschnittenen
Gehölze können sich zukünftig frei entwicke ln und eine neue Gehölzkulisse über dem Land-
schaftsrasen bilden.
Realisierung
Die Bezirksvertretung Münster-Mitt
e hat dem Bau des Geh- und Radweges im Abschnitt zwischen
Dorpatweg und Grevener Straße, welcher im Rahm en des „Germania-Campus“ von dem Investor
dieses Projekts gebaut wird, bereits in ihrer Sitzung am 16.10.2007 zugestimmt. Die Realisierung
dieses Abschnitts erfolgt bis zum Frühjahr 2008.
Für die Herstellung des Abschnitts I vom York-Ring bis zum Dorpatweg fallen in den Jahren 2010
und 2011 150.000 € an Planungs- und Baukosten an. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf
2008 eingeplant. Es wird davon ausgegangen, dass entsprechende Fördermittel des Landes ein-
geworben werden können. Die Maßnahme löst in Teilbereichen Beiträge nach §8 KAG aus.
Die Realisierung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates zum Haushaltsplanentwurf
2008
Zu 2.:
Grunderwerb
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Mit dem Grundsatzbeschluss soll das Projekt als Ganzes gesichert werden. Der Grunderwerb ist
ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Daher bedarf es keiner weitergehenden Beschlüsse des
Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
In Vertretung
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1 – 4 : Lagepläne
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (11)
- Grevener Straße
- Salzmannstraße
- Kinderhauser Straße
- Kanalstraße
- York-Ring
- Dorpatweg
- Koburger Weg
- Wienburgstraße
- Gasselstiege
- Nevinghoff
- Meßkamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0725/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.10.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37