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2026/0055

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige

Magistratsvorlage 09.02.2026

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2026/0055

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2026/0055

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.02.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0055 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 126010 
Kostenstelle:  037-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1260-11 Sachkonto: 61310000 
 
Betreff: Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige  
 
Vorlage vom: 09.02.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Personen, die in der 
Freiwilligen Feuerwehr in der Funktion als Brandschutzerzieherin oder 
Brandschutzerzieher, Kleiderwartin oder Kleiderwart, Atemschutzkoordinatorin oder 
Atemschutzkoordinator sowie Hauswarti n oder Hauswart tätig sind, wird beschlossen.  
2. Die Mittel für die Zahlung der Dienstaufwandsentschädigungen können im aktuellen 
Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der 
Folgejahre werden die benötigten Deckungs mittel etatisiert.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.02.2026 
 
Der Vorbeugende Brandschutz stellt einen wesentlichen Bestandteil der öffentlichen 
Sicherheit dar und dient sowohl dem Schutz von Leben und Gesundheit, als auch der 
Bewahrung von Sachwerten. Insbesondere die Brandschutzerziehung und 
Brandschutzaufklärung s ind dabei zentrale präventive Maßnahmen, um die Bevölkerung 
frühzeitig für Brandgefahren zu sensibilisieren und richtiges Verhalten im Gefahrenfall zu 
vermitteln. Diese Aufgaben tragen maßgeblich dazu bei, die Entstehung von Bränden zu 
verhindern, die Eige nverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, sowie im 
Ernstfall eine effektive Selbst - und Fremdhilfe zu ermöglichen.  
 
Vor diesem Hintergrund kommt der strukturierten und flächendeckenden Durchführung von 
Maßnahmen der Brandschutzerziehung und -aufklärung eine besondere Bedeutung zu. Sie 
sind ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge und damit von 
erheblichem öffentlichem Interesse. Dies ergibt sich auch aus dem gesetzlichen Auftrag 
gemäß § 3 Abs. 1 Punkt 6 HBKG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 HBKG für die 
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung der Bevölkerung zu sorgen. Demnach 
sollen die Einwohnerinnen und Einwohner über die Verhütung von Bränden und den 
sachgerechten Umgang mit Feuer sowie das Verhalten bei Bränden und  über Möglichkeiten 
der Selbsthilfe aufgeklärt werden.  
 
Aktuell bietet die Feuerwehr Darmstadt im Rahmen der Brandschutzaufklärung 
Brandschutzhelferschulungen für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 
Mitarbeiterschulungen in Kindertageseinric htungen an. Die Brandschutzerziehung als 
wichtige Präventionsmaßnahme wird aktuell in den Kindertageseinrichtungen für die 
Vorschulkinder angeboten. Aufgrund von fehlenden Personalressourcen können jedoch von 
ca. 130 Darmstädter Kindertagesstätten nur in c a. 40 überhaupt Schulungen stattfinden. 
Grundschulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen und Altenheime können zurzeit gar nicht 
beschult werden. Um zukünftig dem gesetzlichen Auftrag besser nachzukommen und weitere 
Schulungsmöglichkeiten anbieten zu können,  konnten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr 
gewonnen werden, die mit zehn Unterrichtsstunden pro Monat und pro Person ehrenamtlich 
unterstützen können. Um das Engagement im Ehrenamt zu unterstützen schlagen wir vor, 
dass bei der Wahrnehmung der Funktion  als Brandschutzerzieherin und Brandschutzerzieher 
eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.  
 
Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist in der Verordnung über die Dienst - und  
Reisekostenaufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu 
besonderen Dienstleistungen herangezogen (FwDRAVO) werden, geregelt. Bei 
Brandschutzerzieherinnen und Brandschutzerzieher wird die Höhe in das Ermessen der 
Kommune gestellt. In Anlehnung an den Erlass zur Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr 
wird eine geminderte Aufwandsentschädigung in Höhe von 7, -- € pro Unterrichtseinheit 
vorgeschlagen.  
 
Zudem sollen auch die drei ehrenamtlichen Funktionen in jeder Freiwilligen Feuerwehr, 
Kleiderwartin oder Kleiderwart, Atemschutzkoordinatorin oder Atemschutzkoordina tor sowie 
Hauswartin oder Hauswart eine finanzielle Würdigung finden. Die ehrenamtlich tätigen 
Personen unterstützen die Arbeit der Sachgebiete der Feuerwehr Darmstadt erheblich, da sie 
direkt in den Freiwilligen Feuerwehren als ansprechbare Person zur Ver fügung stehen. Diese 
Arbeit ist für die hauptamtlichen Kräfte sehr schwer aufzufangen.

- 4 - 
Die Kleiderwartinnen und Kleiderwarte koordinieren die Termine mit der Kleiderkammer der 
Feuerwehr Darmstadt, verwalten die Kleiderbestände in den Freiwilligen Feuerwehren, 
unterstützen beim Tausch von Dienst - und Schutzkleidung und bei der Einkleidung neuer 
Mitglieder. 
 
Die Atemschutzkoordinatorinnen und Atemschutzkoordinatoren stellen die Verbindung 
zwischen den Stadtteilfeuerwehren und der Atemsch utzwerkstatt der Feuerwehr Darmstadt 
sicher, koordinieren die laufende Atemschutzausbildung bei den Freiwilligen Feuerwehren, 
überwachen die Tauschfristen der persönlichen Schutzausrüstung, unterstützen bei der 
Atemschutzausbildung und koordinieren und unt erstützen bei der Durchführung der 
Atemschutzbelastungsübungen sowie die Übungen mit Chemikalienschutzanzügen.  
 
Die Hauswartinnen und Hauswarte stellen die Verbindung zum Sachgebiet 
Gebäudeunterhaltung und Logistik der Abteilung Technik der Feuerwehr Darms tadt dar. 
Kleinere Reparaturen und Unterhaltungsarbeiten werden von den Hauswartinnen und 
Hauswarten übernommen. Sie sind direkte Ansprechperson in den Stadtteilfeuerwehren für 
alle Probleme rund um die Gerätehäuser und können so größere Schäden an den 
Liegenschaften verhindern.  
 
In Anlehnung an die Aufwandsentschädigung für die Gerätewartinnen und Gerätewarte 
schlagen wir eine Entschädigung von 30, -- € pro ehrenamtlich tätige Person vor.  
 
Es wird mit jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 6.000 € g erechnet. Die 
entsprechen Haushaltsmittel können für das Haushaltsjahr 2026 unter der Kostenstelle  
037-010-1000, Sachkonto 6131000 zur Verfügung gestellt werden. Für die Folgejahre 
werden die Mittel bei der Haushaltsplanung entsprechend etatisiert.  
 
 
Dezernat IV      Dezernat VI 
 
 
 
 
André Schellenberg      Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer      Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0055
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.02.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00