2026/0055
Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2026/0055
7411 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.02.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0055
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 126010
Kostenstelle: 037-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1260-11 Sachkonto: 61310000
Betreff: Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige
Vorlage vom: 09.02.2026
Beschlussvorschlag :
1. Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Personen, die in der
Freiwilligen Feuerwehr in der Funktion als Brandschutzerzieherin oder
Brandschutzerzieher, Kleiderwartin oder Kleiderwart, Atemschutzkoordinatorin oder
Atemschutzkoordinator sowie Hauswarti n oder Hauswart tätig sind, wird beschlossen.
2. Die Mittel für die Zahlung der Dienstaufwandsentschädigungen können im aktuellen
Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der
Folgejahre werden die benötigten Deckungs mittel etatisiert.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.02.2026
Der Vorbeugende Brandschutz stellt einen wesentlichen Bestandteil der öffentlichen
Sicherheit dar und dient sowohl dem Schutz von Leben und Gesundheit, als auch der
Bewahrung von Sachwerten. Insbesondere die Brandschutzerziehung und
Brandschutzaufklärung s ind dabei zentrale präventive Maßnahmen, um die Bevölkerung
frühzeitig für Brandgefahren zu sensibilisieren und richtiges Verhalten im Gefahrenfall zu
vermitteln. Diese Aufgaben tragen maßgeblich dazu bei, die Entstehung von Bränden zu
verhindern, die Eige nverantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, sowie im
Ernstfall eine effektive Selbst - und Fremdhilfe zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund kommt der strukturierten und flächendeckenden Durchführung von
Maßnahmen der Brandschutzerziehung und -aufklärung eine besondere Bedeutung zu. Sie
sind ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge und damit von
erheblichem öffentlichem Interesse. Dies ergibt sich auch aus dem gesetzlichen Auftrag
gemäß § 3 Abs. 1 Punkt 6 HBKG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 HBKG für die
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung der Bevölkerung zu sorgen. Demnach
sollen die Einwohnerinnen und Einwohner über die Verhütung von Bränden und den
sachgerechten Umgang mit Feuer sowie das Verhalten bei Bränden und über Möglichkeiten
der Selbsthilfe aufgeklärt werden.
Aktuell bietet die Feuerwehr Darmstadt im Rahmen der Brandschutzaufklärung
Brandschutzhelferschulungen für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
Mitarbeiterschulungen in Kindertageseinric htungen an. Die Brandschutzerziehung als
wichtige Präventionsmaßnahme wird aktuell in den Kindertageseinrichtungen für die
Vorschulkinder angeboten. Aufgrund von fehlenden Personalressourcen können jedoch von
ca. 130 Darmstädter Kindertagesstätten nur in c a. 40 überhaupt Schulungen stattfinden.
Grundschulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen und Altenheime können zurzeit gar nicht
beschult werden. Um zukünftig dem gesetzlichen Auftrag besser nachzukommen und weitere
Schulungsmöglichkeiten anbieten zu können, konnten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
gewonnen werden, die mit zehn Unterrichtsstunden pro Monat und pro Person ehrenamtlich
unterstützen können. Um das Engagement im Ehrenamt zu unterstützen schlagen wir vor,
dass bei der Wahrnehmung der Funktion als Brandschutzerzieherin und Brandschutzerzieher
eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist in der Verordnung über die Dienst - und
Reisekostenaufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu
besonderen Dienstleistungen herangezogen (FwDRAVO) werden, geregelt. Bei
Brandschutzerzieherinnen und Brandschutzerzieher wird die Höhe in das Ermessen der
Kommune gestellt. In Anlehnung an den Erlass zur Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr
wird eine geminderte Aufwandsentschädigung in Höhe von 7, -- € pro Unterrichtseinheit
vorgeschlagen.
Zudem sollen auch die drei ehrenamtlichen Funktionen in jeder Freiwilligen Feuerwehr,
Kleiderwartin oder Kleiderwart, Atemschutzkoordinatorin oder Atemschutzkoordina tor sowie
Hauswartin oder Hauswart eine finanzielle Würdigung finden. Die ehrenamtlich tätigen
Personen unterstützen die Arbeit der Sachgebiete der Feuerwehr Darmstadt erheblich, da sie
direkt in den Freiwilligen Feuerwehren als ansprechbare Person zur Ver fügung stehen. Diese
Arbeit ist für die hauptamtlichen Kräfte sehr schwer aufzufangen.
- 4 -
Die Kleiderwartinnen und Kleiderwarte koordinieren die Termine mit der Kleiderkammer der
Feuerwehr Darmstadt, verwalten die Kleiderbestände in den Freiwilligen Feuerwehren,
unterstützen beim Tausch von Dienst - und Schutzkleidung und bei der Einkleidung neuer
Mitglieder.
Die Atemschutzkoordinatorinnen und Atemschutzkoordinatoren stellen die Verbindung
zwischen den Stadtteilfeuerwehren und der Atemsch utzwerkstatt der Feuerwehr Darmstadt
sicher, koordinieren die laufende Atemschutzausbildung bei den Freiwilligen Feuerwehren,
überwachen die Tauschfristen der persönlichen Schutzausrüstung, unterstützen bei der
Atemschutzausbildung und koordinieren und unt erstützen bei der Durchführung der
Atemschutzbelastungsübungen sowie die Übungen mit Chemikalienschutzanzügen.
Die Hauswartinnen und Hauswarte stellen die Verbindung zum Sachgebiet
Gebäudeunterhaltung und Logistik der Abteilung Technik der Feuerwehr Darms tadt dar.
Kleinere Reparaturen und Unterhaltungsarbeiten werden von den Hauswartinnen und
Hauswarten übernommen. Sie sind direkte Ansprechperson in den Stadtteilfeuerwehren für
alle Probleme rund um die Gerätehäuser und können so größere Schäden an den
Liegenschaften verhindern.
In Anlehnung an die Aufwandsentschädigung für die Gerätewartinnen und Gerätewarte
schlagen wir eine Entschädigung von 30, -- € pro ehrenamtlich tätige Person vor.
Es wird mit jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 6.000 € g erechnet. Die
entsprechen Haushaltsmittel können für das Haushaltsjahr 2026 unter der Kostenstelle
037-010-1000, Sachkonto 6131000 zur Verfügung gestellt werden. Für die Folgejahre
werden die Mittel bei der Haushaltsplanung entsprechend etatisiert.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0055
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.02.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00