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Schaffung einer sicheren Querungsmöglichkeit der Geibelstraße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1214/2017 vom 04.09.2017

Stand: Am 18.09.2017 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag der CDU-Fraktion

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    CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Lindenthal Bezirksrathaus Aachener Straße 220• 50931 Köln • Telefon: (02 21) 221 93303 Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 3.September 2017 Antrag Schaffung einer sicheren Querungsmöglichkeit der Geibelstraße Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Be- zirksvertretung Lindenthal am 18.September 2017 zu setzen: Schaffung einer sicheren Querungsmöglichkeit der Geibelstraße für Schulkin- der. Die Verwaltung wird gebeten, für die Schulkinder, die die Städtische Gemeinschafts- schule Bachemer Straße besuchen, eine sichere Querungsmöglichkeit der Geibel- straße einzurichten. Begründung Bei der Städtischen Gemeinschaftsschule Bachemer Straße handelt sich um eine Grundschule. Sie wird von schutzbedürftigen Kindern im Alter zwischen 6 und 10 Jahren besucht. Aufgrund der Großstadtsituation, also der Lage der Schule an ver- kehrsreichen Straßen, ist es erforderlich, die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr in besonderer Weise zu unterstützen und damit zu gewährleisten. Hierfür ist die Schaffung einer sicheren Querungsmöglichkeit der Geibelstraße unabdingbar. Mit freundlichen Grüßen gez. Horst Nettesheim Christiane Rittner Fraktionsvorsitzender Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Lindenthal

Beratungsverlauf

  1. 18.09.2017

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 8.1.11, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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