V/0285/2020
Landesinitiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" - Umsetzung der Förderbausteine und Einbindung der Anträge "Integration von Geflüchteten steigern" und "Münster integriert in Ausbildung - ganzheitlicher Integrationsförderplan für alle zugewan
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Beschlussvorlage
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V/0285/2020
V/0285/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Landesinitiative "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" - Umsetzung der Förderbausteine und
Einbindung der Anträge "Integration von Geflüchteten steigern" und "Münster integriert in
Ausbildung ..."
Beratungsfolge
22.04.2020 Integrationsrat Vorberatung
28.04.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
29.04.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Vorberatung
06.05.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
12.05.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government
Vorberatung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.05.2020 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt dem Gesamtkonzept der Verwaltung zur
1.1 Umsetzung der Förderbausteine 1 - 4 der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und
Arbeit“
1.2 bedarfsgerechten Einbindung der Ratsbeschlüsse im Rahmen des Haushalts der CDU-
Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Integration von Geflüchteten steigern“
(Anlage 1) und „Münster integriert in Ausbildung – ganzheitlicher Integrationsförderplan für
alle zugewanderten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen - Beratung von klein- und mit-
telständischen Unternehmen/Organisationen“ (Anlage 2)
für den Zeitraum 01.10.2020 bis 30.06.2022 zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung vorzunehmen und
die Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.
Dezernat IV/Kommunales
Integrationszentrum
07.05.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Reckfort
Telefon: 492-7080
Reckfort@stadt-muenster.de
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3. Im Kommunalen Integrationszentrum (Teilergebnisplan PG 0116) wird eine zusätzliche Stel-
le (0,5 VZÄ, Sozialpädagogische/Sozialwissenschaftliche Fachkraft, S 12, befristet bis zum
30.06.2022) eingerichtet. Die endgültige Eingruppierung erfolgt durch die Stellenbewertung
anhand der Stellenbeschreibung.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung HH-Jahr Betrag (€) Bemerkungen
Produktgruppe 0106 Migrations- und
Integrationsmanagement
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen 2020 129.740
2021 400.680
2022 178.280
Erträge
gesamt 708.690
Zeile 11 Personalaufwendungen 2020 8.340 0,5-Stelle KI
2021 33.370 0,5-Stelle KI
2022 16.690 0,5-Stelle KI
Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 168.460
Projektkosten Landesini-
tiative + drei 0,5-Stellen
freie Träger
2021 540.760
Projektkosten Landesini-
tiative + drei 0,5-Stellen
freie Träger
2022 245.560
Projektkosten Landesini-
tiative + drei 0,5-Stellen
freie Träger
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen 2020 1.220
anteilige AP-Kosten für
Mitnutzung eines im KI
bestehenden AP
2021 4.850
anteilige AP-Kosten für
Mitnutzung eines im KI
bestehenden AP
2022 2.430
anteilige AP-Kosten für
Mitnutzung eines im KI
bestehenden AP
Aufwand 2020 178.020
2021 578.980
2022 264.680
Aufwand ges. 1.110.250
Saldo 2020 48.280
2021 178.300
2022 86.400
Saldo ges. 312.980
Die erforderlichen Mittel sind bei der Produktgruppe 01.16 im Haushaltsplan 2020 teilweise veran-
schlagt. Die für die Umsetzung des Ratsbeschlusses „Integration von Geflüchteten steigern“ bis zum
30.06.2022 bereitgestellten Mittel werden für die einzurichtenden Stellen und den städtischen Ei-
genanteil der Förderbausteine 1 - 4 der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
eingesetzt.
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Nicht veranschlagt sind die beantragten Zuwendungen für die Förderbausteine 1 - 4 und die Weiter-
leitung dieser Mittel als Transferaufwendungen an die freien Träger. Zuwendungen für 2020 werden
im Wege der flexiblen Haushaltsführung bereitgestellt.
Die Umsetzung der Förderbausteine 1 - 4 steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantrag-
ten Förderung. Insgesamt steht die Maßnahme unter dem Vorbehalt, dass eine Finanzierung trotz
Corona-bedingter Haushaltsbelastungen gewährleistet ist.
Der städtische Eigenanteil berechnet sich für die Laufzeit 01.10.2020 - 30.06.2022 wie folgt:
2020 2021 2022
Förderbausteine
1. Coaching (zugänglich für mindestens 90 junge
Menschen)
36.600,00 € 198.000,00 € 79.200,00 €
2. Berufsbegleitende Qualifizierung (250 Unte r-
richtseinheiten)
1.437,50 € 7.187,50 € 2.875,00 €
3. Nachholen Hauptschulabschluss (homogener
Kurs 1 x 30 Teilnehmende)
16.875,00 € 84.375,00 € 33.750,00 €
4. Schul -, ausbildungs - und berufsvorbereitende
Kurse (2.224 Unterrichtseinheiten) sowie Jugendi n-
tegrationskurse (60.000 Unterrichtseinheiten)
79.350,00 € 158.700,00 € 79.350,00 €
Fahrtkosten von Teilnehmenden pauschal 12.600,00 € 25.200,00 € 12.600,00 €
Kinderbetreuungskosten pauschal 9.555,00 € 19.110,00 € 9.555,00 €
Prüfungsgebühren pauschal (u.a. „Deutschtest für
Zuwanderer“ & Prüfung Jugendintegrationskurs)
2.755,67 € 8.267,00 € 5.511,33 €
Summe 162.173,17 € 500.839,50 € 222.841,33 €
beantragte Förderung (80%) 129.738,53 € 400.671,59 € 178.273,06 €
Eigenanteil Stadt Münster (10%) 16.217,32 € 50.083,96 € 22.284,14 €
Eigenanteil freie Träger (10%) 16.217.32 € 50.083,95 € 22.284,13 €
Begründung
Im September 2018 rief das Land NRW die Kommunen dazu auf, sich an der Landesinitiative „Ge-
meinsam klappt´s“ bzw. dem Förderprogramm „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zu beteili-
gen, um die Integrationschancen junger volljähriger Geflüchteter in NRW zu stärken. Insgesamt ha-
ben sich rund 70 Kommunen und Kreise der Initiative angeschlossen. Die Stadt Münster ist im Ja-
nuar 2019 beigetreten. Mit der Geschäftsführung wurde das Kommunale Integrationszentrum beauf-
tragt.
Geplant ist, sämtliche Aktivitäten mit bereits laufenden Vorhaben (Bildung integriert, rechtskreis-
übergreifende Zusammenarbeit im Sinne einer Jugendberufsagentur) abzustimmen, um Parallel-
strukturen zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen.
Die Zielgruppe
Die Initiative richtet sich an junge volljährige Geflüchtete, unabhängig von der Bleibeperspektive.
Dabei wird die Altersgruppe der 18- bis 27-Jährigen in den Blick genommen. Alle Geflüchteten die-
ser Altersspanne, die der Kommune zugewiesen wurden, zählen zur Zielgruppe. Dabei wird der Fo-
kus insbesondere auf die Menschen mit Duldung gerichtet, da diese einen erschwerten Zugang zu
Integrationsangeboten aufgrund rechtlicher Hürden haben.
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Berücksichtigt werden sollten darüber hinaus Personen mit dem Aufenthaltstitel "Gestattung", die
absehbar in eine Duldung übergehen werden, sobald über den Asylantrag entschieden und dieser
abgelehnt wird. Im Rahmen der Rechtsberatung bei den beratenden Trägern (GGUA, Caritas, DRK
u.a.) ist eine Vorab-Einschätzung der zu erwartenden Entscheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit
möglich. Diese zu erwartende Entscheidung sollte sich auf die Aufnahme in das Programm auswir-
ken, um frühzeitig Angebote zu identifizieren und Bildungsketten zu planen.
Die Zielsetzung der Initiative
Die Initiative stellt sechs Förderbausteine bereit, die miteinander kombiniert und dazu genutzt wer-
den können, insbesondere die Chancen von jungen geflüchteten Menschen auf nachhaltige Integra-
tion zu erhöhen, damit sie mittelfristig ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können.
1. Coaching
2. Berufsbegleitende Qualifizierung
3. Nachholen des Hauptschulabschlusses
4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse
5. Innovationsfonds
6. Teilhabemanagement.
Es gilt, die Potentiale der jungen Menschen zu entdecken und zu fördern und diese bei der Entwick-
lung individueller Bildungsbiografien zu unterstützen. Vor allem die Integration in den Arbeitsmarkt
und die damit verbundene Vermeidung dauerhafter Abhängigkeit von Sozialleistungen sowie eine
gesicherte gesellschaftliche Teilhabe sind Ziele der Initiative.
Vorgegebene Projektschritte der Landesinitiative:
1. Schaffung eines lokalen Bündnisses
2. Datenlage verbessern
3. Bedarfe und Angebotslücken analysieren
4. Entwicklung zielführender Angebote.
Diese Projektschritte sind wie folgt umgesetzt:
1. Schaffung eines lokalen Bündnisses
Um eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu erreichen und Doppelstrukturen zu vermei-
den, wurde nach Vorgabe des Landes auch in Münster in einem ersten Schritt ein lokales Bündnis
geschaffen. Das Kommunale Integrationszentrum koordiniert die Bündniskerngruppe. Diese setzt
sich in Münster aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Ämter und Institutionen zusammen:
• Jobcenter • AG Wohlfahrt
• Amt für Schule und Weiterbildung • Sozialamt
• Handelsverband NRW/Münster • Integrationsrat
• Rechts- und Ausländeramt • IHK Münster
• Amt für Kinder, Jugendliche und Familien • HWK Münster
• Agentur für Arbeit / Integration Point
Die Bündniskerngruppe besteht seit März 2019, trifft Entscheidungen zu Arbeitsschritten und legt
Schwerpunktthemen fest, die zum Teil in Unterarbeitsgruppen behandelt werden. Die Netzwerkmo-
deration und das Netzwerkmanagement der Bündniskerngruppe erfolgen durch das Kommunale
Integrationszentrum. Der Bündniskerngruppe fällt auch die Aufgabe der gezielten Zusteuerung von
Personen aus der Zielgruppe in das Landesprogramm sowie die konkrete Unterstützung der Umset-
zung von geplanten Angeboten zu.
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2. Datenlage verbessern
Um Angebote für die Zielgruppe der insgesamt rund 3000* jungen Geflüchteten, insbesondere für
die 226* geduldeten Menschen im Alter von 18-27 Jahren (*Stichtag 31.10.2019) in Münster zu pla-
nen und umzusetzen, wurde eine Arbeitsgruppe mit der Verbesserung der Datenlage unter Berück-
sichtigung der geltenden Datenschutzregeln beauftragt.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden den kommunalen Akteuren zur Verfügung gestellt. Somit
können relevante Datengrundlagen in die strategische Planung weiterer Vorhaben einfließen.
3. Bedarfe und Angebote analysieren
Die Ermittlung der Bedarfe der Zielgruppe ist für eine zielgenaue Planung von Integrationsprozes-
sen von großer Bedeutung. Bereits im Starter-Workshop zur Umsetzung der Landesinitiative in
Münster im April 2019 mit ca. 40 Mitwirkenden, die die jungen volljährigen Geflüchteten haupt- und
ehrenamtlich beraten und begleiten, erfolgte unter Berücksichtigung des vorgegebenen lebenswelt-
lichen Ansatzes (s. Abb. der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit/Gemeinsam
klappt’s“) eine erste Bedarfsermittlung. Zu den Teilnehmenden zählten u.a. Vertreterinnen und Ver-
treter folgender Institutionen und Ämter:
• Amt für Schule und Weiterbildung
• Integrationsrat
• Handelsverband NRW/Münster
• Jobnetzwerk MAMBA
• Jobcenter
• Sozialamt
• Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
• Stadtsportbund Münster
• Jugendausbildungszentrum
• Berufskolleg Adolf Kolping
• IHK Münster
• Jugendmigrationsdienst Diakonie
• Agentur für Arbeit / Integration Point
Folgende Lücken und Bedarfe in der Beratung und Begleitung junger Geflüchteter und Zugewander-
ter konnten durch die Teilnehmenden u.a. festgehalten werden:
• Notwendigkeit einer aufsuchenden Arbeit/Begleitung
• individuelle Begleitung von Übergängen zur Vermeidung von Brüchen infolge der Rechts-
kreiswechsel
• Entwicklung zielgruppenspezifischer Ausbildungsvarianten (ggf. Anerkennung von im Aus-
land erworbenen Qualifikationen/vorhandenen Kompetenzen)
• Ausbildungs- und berufsvorbereitende Qualifizierungen und Sprachkurse
• Maßnahmen zur Verbesserung von Mobilität, Kinderbetreuung, Gesundheit etc.
Für eine passgenaue Angebotsplanung für die Zielgruppe der jungen volljährigen Geflüchteten ist es
wichtig, neben den Bedarfen das lokale Angebot, insbesondere im Hinblick auf gesellschaftliche
Teilhabe, Sprache, Schule, Arbeitsförderung, Ausbildung(-sunterstützung), Jugendhilfeleistungen,
Wohnen, Sport/Freizeit und Gesundheit für junge Erwachsene zu kennen. Auf dieser Basis können
mögliche Lücken in der Angebotslandschaft vor Ort identifiziert werden.
Im Auftrag der Bündniskerngruppe und unter Berücksichtigung der landesweiten Vorgaben aus der
wissenschaftlichen Begleitung für die Landesinitiative koordinierte das Kommunale Integrationszent-
rum im Juni 2019 eine fragebogengestützte Angebotsdokumentation und ergänzende Bedarfsanaly-
se für Münster.
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Die lokale Angebotspalette zeichnet sich bereits durch viele erwähnenswerte Angebote aus. Im
Rahmen des Bundesprojektes „Kommunale Koordinierung für Neuzugewanderte – Sport, Sprache,
Integration“ wurde festgestellt, dass gerade zivilgesellschaftlich organisierte und i.d.R. kostenlose
Bildungs-, Begegnungs- und Beratungsangebote, die für die Zielgruppe mit Duldung von hoher Be-
deutung sind, nicht hinreichend bekannt sind. Zudem gilt es, bestehende Vereinsstrukturen bei der
„Integration“ von (neu-)zugewanderten Personen zu unterstützen.
Im Rahmen des o.g. Projekts entsteht aktuell eine digitale Stadtkarte, die Sportangebote, Sprach-
kurse (mit und ohne Zertifikat) und Beratungsangebote in Münster abbildet. Diese soll in erster Linie
die kommunalen und zivilgesellschaftlichen Beratungsstrukturen in ihrer Arbeit unterstützen (Ver-
mittlung von passgenauen Angeboten Zugewanderte in Münster).
Trotz des großen Angebotes kann vor allem aufgrund rechtlicher Zugangsbeschränkungen und mul-
tiplen individuellen Situationen der jungen Menschen vorrangig mit Duldung, der Bedarf für die Ziel-
gruppe nicht gedeckt werden.
Im Anschluss an die Datenerhebung und einen in der Begründung genannten Abgleich der Bedarfs-
und Angebotslandschaft wurden zielführende Maßnahmen mit Bezug zu den Förderbausteinen 1 - 6
geplant.
4. Entwicklung zielführender Maßnahmen
Entsprechend den Vorgaben aus der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit / Ge-
meinsam klappt´s“ wurden inzwischen für alle sechs Bausteine entsprechende Anträge fristgerecht
eingereicht. Hierzu zählte eine Anbindung der ermittelten Ergebnisse aus den Workshops an die
entsprechenden Förderbausteine:
1. Coaching (Antrag eingereicht)
Die niederschwellige, individuelle Beratung und Betreuung junger Geflüchteter im Coaching vor,
während und im Anschluss an Ausbildung und Arbeit. Vor allem zur Stabilisierung der Selbstwahr-
nehmung und eigenverantwortlicher Lebensführung.
2. Berufsbegleitende Qualifizierung (Antrag eingereicht)
Die berufsbegleitende Qualifizierung und Weiterbildung sowie berufsbezogene Sprachförderung zur
besseren Integration in bestehende Betriebe und zum Erlangen einer erfolgreichen Ausbildungsbio-
grafie.
3. Nachholen des Hauptschulabschlusses (Antrag eingereicht)
Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse9/10A) – mit integrierter Sprach-
förderung und mit Kursen zu Stärkung der Kompetenz „Lernen lernen“ – für junge Geflüchtete ohne
bisherigen Zugang zum Schulsystem oder junge Geflüchtete nach Schulabbrüchen.
4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Jugendintegrationskurse (Antrag
eingereicht)
Die schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitenden Kurse sowie Jugendintegrationskurse haben das
Ziel, die Schul- beziehungsweise Ausbildungsreife oder Studierfähigkeit wiederherzustellen. Hier
sind innovative niederschwellige Kurse und Maßnahmen beabsichtigt. Zusätzlich sollen die Ju-
gendintegrationskurse, die vom BAMF angeboten, aber für die Zielgruppe bislang nicht zugänglich
sind, geöffnet werden. Eine sinnvolle Ergänzung der geplanten Kurse stellt das bereits bestehende
Stiftungsprojekt „angekommen“ dar. Hier können junge Erwachsene ihre Sprachkenntnisse kosten-
los ausbauen und Unterstützung bei der beruflichen Orientierung finden.
5. Innovationsfonds (Antrag eingereicht, abgelehnt am 07.04.2020)
Im Rahmen des Innovationsfonds werden kreative Projektideen und modellhafte Einzelvorhaben
gefördert, die das Ziel haben, junge Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu bringen und Betriebe
bei ihrer Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen. Beantragt wurde eine Förderung die eine
ganzheitliche migrationsgesellschaftliche Beratung für kleine und mittelständische Unternehmen
ermöglicht. Hierbei wurden spezielle Angebote für die Führungsebene, die bestehende Belegschaft
und neu zu integrierende junge Geflüchtete konzipiert.
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6. Teilhabemanagement (Antrag bereits bewilligt)
Der Erstantrag für den Förderbaustein 6 konnte bereits im Oktober 2019 gestellt werden. Auf der
Basis einer Anzahl von zunächst 190 geduldeten Personen der Zielgruppe (Stand: 09.07.2019)
konnten 2,0 Stellen beantragt werden. Eine 0,5 Stelle ist als Koordination im Kommunalen Integrati-
onszentrum angesiedelt und wurde im Dezember 2019, zunächst mit geringerem Stundenumfang,
besetzt. Nach Abschluss und Auswertung des Interessenbekundungsverfahrens durch das Kommu-
nale Integrationszentrum beschloss der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrau-
cherschutz und Arbeitsförderung am 27.11.2019 (V/1126/2019/1) die Ansiedlung der Stellenanteile
bei den freien Trägern:
1. 0,5 Stelle Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
2. 0,5 Stelle DRK Münster Sozialwerk gGmbH
3. 0,5 Stelle Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.
Durch das Wachsen der Zielgruppe innerhalb der zweiten Jahreshälfte 2019 konnte zwischenzeit-
lich eine weitere 0,5-Stelle an die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender
e.V. vergeben werden.
Alle Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager sind bereits im Kontakt mit jungen Menschen der
Zielgruppe. Die Kooperation mit Ämtern, die Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung in bereits für die
Zielgruppe bestehende etablierte Angebote befinden sich im Umsetzungsprozess.
Durch Erfahrungsberichte der Teilhabemanagerinnen und dem Teilhabemanager aus den Kontak-
ten mit der Zielgruppe, insbesondere den geduldeten Personen, konnten die bisher ausgemachten
Angebots- und Versorgungslücken ergänzt und fokussiert werden. Aus den subjektiven Berichten
der jungen Geflüchteten, den Berichten der Fachkräfte und den tatsächlich vorhandenen (und nicht
vorhandenen) Unterstützungsangeboten resultieren die vorliegenden Empfehlungen zur erfolgrei-
chen Implementierung eines ganzheitlichen und dauerhaften Integrationskonzeptes für junge ge-
flüchtete Menschen in Münster.
Als Zwischenbilanz lässt sich festhalten, dass die Bereiche der sprachlichen und fachlichen Qualifi-
zierung, des Case-Managements und des individuellen Coachings mit dem Ziel der Arbeitsmarktin-
tegration durch die Bausteine der Landesinitiative perspektivisch gut abgedeckt werden.
Umsetzung der Anträge der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rah-
men des Haushalts „Integration von Geflüchteten steigern“ und „Münster integriert in Aus-
bildung – ganzheitlicher Integrationsförderplan für alle zugewanderten Jugendliche bzw. jun-
gen Erwachsene - Beratung von klein- und mittelständischen Unternehmen/Organisationen“
Im November 2018 beschloss der Rat die Umsetzung der Anträge der CDU-Fraktion und Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rahmen des Haushalts „Integration von Geflüchteten steigern“ (An-
lage 1) und „Münster integriert in Ausbildung – ganzheitlicher Integrationsförderplan für alle zuge-
wanderten Jugendliche bzw. jungen Erwachsene - Beratung von klein- und mittelständischen Un-
ternehmen/Organisationen“ (Anlage 2). Der Beschluss erfolgte vor der Bekanntgabe der NRW-
Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit/Gemeinsam klappt’s“, jedoch haben sowohl
die Ratsbeschlüsse als auch die Landesinitiative ähnliche Ziele: junge geflüchtete Menschen zu
fördern, sie für den Ausbildungsmarkt zu qualifizieren und Betriebe dabei zu unterstützen, erfolg-
reich in der Migrationsgesellschaft auszubilden. Das gemeinsame Ziel ist die erfolgreiche Integration
junger geflüchteter Menschen in Ausbildung und Arbeit und die daraus resultierende gesellschaftli-
che Teilhabe. Aus diesem Grund sollen die Ratsbeschlüsse und die Landesinitiative gemeinsam
umgesetzt werden.
In einem nächsten Schritt gilt es daher die Möglichkeiten der Landesinitiative mit den Zielen der
Haushaltsbeschlüsse des Rates zusammenzuführen und noch offene Arbeitsbereiche abzudecken.
Eine erfolgreiche Zusammenführung beider Beschlüsse lässt positive Effekte auf die jungen Ge-
flüchteten und Zugewanderten und die Kommune erwarten.
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Wie obenstehender Grafik zu entnehmen ist, können die Bausteine 1 und 6 der Landesinitiative be-
reits die Bereiche „Integration in Ausbildung und Arbeit“, „Individuelle Förderpläne“ und die Vermitt-
lung in „Ausbildungspatenschaften“ u.a. gestützt durch die Ehrenamtsförderung KOMM-AN aus dem
Haushaltsantrag 2 sowie den Teilbereich „Integration in Arbeit“ aus dem Haushaltsbeschluss des
Rates 1 mit einbeziehen. Erkennbar ist, dass die Bereiche „Wohnen“, „Integration in Vereine“ aus
dem Beschluss 1 und „Beratung KMU“ aus dem Beschluss 2 mit den neu definierten Bereichen
„Gesundheit“ durch die Bausteine der Landesinitiative unversorgt sind.
Das Ziel der Zusammenführung der Landesinitiative und der Haushaltsbeschlüsse 1 und 2 ist ein
stabiles, nachhaltiges Unterstützungsangebot zur erfolgreichen Integration junger Geflüchteter.
Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich festhalten, dass die bestehenden Angebote in Münster bereits
vielen jungen Geflüchteten Stabilität und Orientierung bieten. Rechtliche Veränderungen und struk-
turelle Zugangsbarrieren bleiben aber nach wie vor auch in Münster eine enorme Herausforderung
für die jungen Menschen.
Handlungsfeld „Integration in Arbeit“
Die Haushaltsbeschlüsse des Rates nennen im Kontext der „Integration in Arbeit“ die Schwerpunkte
1. Integration in Ausbildung und Beschäftigung durch individuelle Förderpläne und Ausbil-
dungspatenschaften
2. Intensivierung der Kommunikation zwischen Unternehmen und Geflüchteten, um Vorbehalte
auf Seiten der Unternehmen abzubauen
3. Intensivierung von Netzwerken, insbesondere der Kooperation und Beratung von Unterneh-
men im Hinblick auf die Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten.
Vor diesem Hintergrund soll eine 0,5 Stelle im Kommunalen Integrationszentrum angesiedelt wer-
den.
Da der Antrag für den Innovationsfonds am 07.04.2020 abgelehnt wurde, ist der erhobene Bedarf
an Beratung für kleine und mittelständische Unternehmen und o.g. Schwerpunkte nicht bedient.
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Die Komplexität des Bereiches und heterogene Möglichkeiten und Wünsche der freien Träger, Un-
ternehmen und Organisationen im Kontext Integration in Arbeit erfordern flexible Beratungsangebo-
te und personelle Ressourcen.
Aufgabenbereiche der unterstützenden Stelle sollen sein:
Kontaktaufnahme zu Unternehmen und Erstellung einer Checkliste zur Selbsteinschätzung
und Bedarfsanalyse auf Unternehmerseite
Ausrichtung einer anschließenden Kick-Off-Veranstaltung zum Thema „Migrationsgesell-
schaftliches Unternehmertum und erfolgreiche Integration von jungen Geflüchteten in Unter-
nehmen“
Ausgehend vom Ist-Stand der beteiligten Unternehmen und der so festgestellten Bedarfslage
werden flexible und kontinuierliche Workshop-/Seminar-Angebote für Personalfachkräfte und
Führungskräfte zu migrationsgesellschaftlichen Themen durchgeführt. (z. B migrationsge-
sellschaftliches Teambildung & potentialorientierte Zusammenarbeit in der Belegschaft)
Beratung und Unterstützung rund um die Einstellung, Beschäftigung und Qualifizierung von
jungen geflüchteten Menschen, auch unter Einbezug der unterstützenden Angebote für die
Zielgruppe im Rahmen der Landesinitiative (Förderbaustein 1)
Vernetzung beteiligter Unternehmen mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren der Migra-
tionsarbeit, jungen geflüchteten Auszubildenden untereinander und weiteren projektrelevan-
ten Personengruppen.
Das Kommunale Integrationszentrum leistet bereits einen nennenswerten Beitrag zur Beratung,
Qualifizierung und Vernetzung im Themenfeld Arbeitsmarktanforderungen in der Migrationsgesell-
schaft.
Dem Handlungsfeld „Integration in Arbeit“ wird eine 0,5 Stelle aus den Haushaltsbeschlüssen zuge-
teilt.
Handlungsfeld „Wohnen“
Der Bereich „Wohnen“ ist für zugewanderte Familien in Münster eine Herausforderung. Der ange-
spannte Wohnungsmarkt führt dazu, dass geflüchtete Menschen lange in Übergangswohnheimen
verweilen und kaum Chancen auf angemessene Wohnsituationen haben. Das generelle Problem
„enger Wohnungsmarkt in Münster“ ist nicht durch die Haushaltsbeschlüsse des Rates zu lösen.
In Münster gibt es bereits das Angebot „Zuhause finden“ des DRK und es laufen Planungen seitens
der Integrationsagenturen in Münster zur Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen. Das Kommu-
nale Integrationszentrum begrüßt diese Bemühungen und hat die Bewerbungen der beiden freien
Träger durch Letter of Intent unterstützt. Die Thematik „Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“
kann ggf. zukünftig durch diese Stellen professionell mitbearbeitet werden und wird auch im aktuel-
len Migrationsleitbild im Handlungsfeld „Wohnen und sozialräumliche Stadtentwicklung“ berücksich-
tigt.
Handlungsfeld „Gesundheit“
Das Handlungsfeld „Gesundheit“ ist Teil der lebensweltorientierten Perspektive der Landesinitiative
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit/Gemeinsam klappt’s“ und wird aus folgenden Gründen auch
in der Ausgestaltung der Haushaltsbeschlüsse miteinbezogen:
Die Bedarfsanalyse und ein Abgleich mit den vorhandenen Angeboten in Münster ergibt, dass
es keine ausreichenden Kapazitäten für die psychosoziale Gesundheit junger geflüchteter
Menschen gibt.
es fehlt an fremdsprachlichen (Fach-) Ärztinnen und Ärzten und Therapeutinnen und Thera-
peuten in Münster.
es durch gesellschaftliche und individuelle Tabuisierungen von Krankheitsbildern (bedingt
oder unabhängig von Krieg und Flucht) kein ausreichendes Unterstützungsangebot gibt.
der Einfluss von ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen und Diskriminierung als ge-
sundheitliche Risikofaktoren sowie allgemeine Berücksichtigung von psychosozialen Belas-
tungen infolge von Trennung von der Familie oder anderer schwerwiegender Erlebnisse im
Herkunftsland aus Knappheit an fachlichen Ressourcen nicht genügend Berücksichtigung
finden.
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Daher werden 0,5 Stellenanteile aus den Haushaltsbeschlüssen des Rates dem Bereich „Gesund-
heit“ zugewiesen, um ein ganzheitliches Unterstützungsangebot für junge Geflüchtete zu ermögli-
chen. Der Stellenanteil soll ergänzend an einen Träger angedockt werden, der bereits in der Ver-
sorgung und therapeutischen Begleitung von geflüchteten Menschen tätig ist. Psychische und phy-
sische Gesundheit können als Ankerpunkt für Lern- und Ausbildungsfähigkeit gesehen werden und
tragen auch dazu bei, dass junge Menschen sich auf dem Arbeitsmarkt etablieren können.
Dem Handlungsfeld Gesundheit wird eine 0,5 Stelle aus den Haushaltsbeschlüssen zugeteilt. Sie
wird bei einem freien Träger angesiedelt.
Handlungsfeld „Integration in Vereine“
Laut Haushaltsbeschluss greift die Integration von geflüchteten Menschen in Vereine weitgehend
auf ehrenamtliche Strukturen zurück. Um ehrenamtliche Ressourcen zu schonen und einheitliche
Überblicke und Zugänge zur Münsteraner Vereinslandschaft und Freizeitgestaltung sicherzustellen,
soll dieses Handlungsfeld zügig weiter professionalisiert werden.
Die Ergebnisse der Bedarfsanalyse und Angebotsdokumentation haben ergeben, dass es
• nicht genügend kultursensible Freizeitangebote gibt
• finanzielle Hürden bei Aufnahmebedingungen gibt
• wenig Kenntnis über Angebote gibt
• an Angeboten für junge Erwachsene fehlt
• zu wenig koordinierte „Vereinslotsen“ gibt
• nicht genügend Orte der Begegnung für junge Erwachsene unabhängig von Herkunft gibt.
• den Wunsch nach Freizeitgestaltung außerhalb der tatsächlichen oder zugeschriebenen
Community für junge geflüchtete Menschen gibt.
Junge zugewanderte Menschen haben unterschiedliche Ressourcen und Wünsche in Bezug auf
Freizeitgestaltung. Einige bevorzugen in der ersten Zeit nach der Flucht die Community-interne
Freizeitgestaltung und finden dadurch neue Sicherheit und Selbstvertrauen. Andere wiederum erle-
ben diese Selbstermächtigung im Kontakt mit hier geborenen jungen Menschen und wünschen sich
schnell Freizeitmöglichkeiten, die ihnen neue Sprachkompetenzen und Freundschaften außerhalb
der eigenen tatsächlichen oder zugeschriebenen Gemeinschaft ermöglichen. Es sollen daher Orte
für junge Erwachsene geschaffen werden, in denen individuelle Ansprüche an Freizeitgestaltung mit
dem gemeinsamen Wunsch nach Begegnung ermöglicht werden.
Hieraus lässt sich der Bedarf in zwei Bereiche teilen, die nun abgedeckt werden sollen:
1. Die Koordination ehrenamtlicher Unterstützung in Stadtteilen, die aufgrund der Entfernung
zur Innenstadt besonders auf stadtteilinterne stabile Netzwerke angewiesen sind und einen
hohen Anteil neuzugewanderter Menschen verzeichnen. Zusätzlich soll berücksichtigt wer-
den, dass durch eine gut koordinierte Integrationsstruktur in Vereine ein wesentlicher Beitrag
zum individuellen Wohlbefinden und gesamtgesellschaftlichen Miteinander geleistet wird.
Dies kann auf Dauer, vor allem in großen Stadtteilen mit erheblichem bürgerschaftlichem
Engagement, kein alleiniger Auftrag der Ehrenamtlichen sein.
2. Die Förderung von migrantischen Vereinen, die bereits eine heterogene Nutzerinnen- und
Nutzerstruktur haben und ein lebensweltorientiertes Angebot für junge Menschen unabhän-
gig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus anbieten. Hier sollen informelle Bildungsangebote,
die sich an den Interessen junger Menschen orientieren (z.B. Stärkung von Medienkompe-
tenz, erlebnis-pädagogische Angebote, Begegnungsmöglichkeiten durch vielseitige gemein-
same Aktivitäten) gefördert werden.
Dem Handlungsfeld „Integration in Vereine“ werden zwei 0,5 Stellen aus den Haushaltsbeschlüssen
zugeteilt. Sie werden bei freien Trägern angesiedelt.
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V/0285/2020
Ausblick
Eine künftige professionalisierte Unterstützungsstruktur in allen Bereichen, die junge Menschen auf
dem Weg zu ihrer individuellen Berufsbiografie begleiten, verspricht nachweislich individuellen und
gesamtgesellschaftlichen Erfolg.
Ein Bericht zur Umsetzung und Empfehlungen für eine Verstetigung der Arbeit in den Handlungsfel-
dern werden dem Rat im Herbst 2021 durch die Verwaltung vorgelegt.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
- Anlage A
- Anlage 1: Antrag „Integration von Geflüchteten steigern“
- Anlage 2: Antrag „Münster integriert in Ausbildung - ganzheitlicher Integrationsförderplan für
alle zugewanderten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen – Beratung von klein- und mittel-
ständischen Unternehmen / Organisation“
Anlage_1_Antrag_Integration von Geflüchteten steigern
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BÜNDNIS 90 „, Rätsfrüktion MS) DIE GRÜNEN RS" ” Antrag zum Haushalt 2019 22. November 2018 Integration von Geflüchteten steigern Der ASSGVAf möge beschließen: Die Stadt Münster wird in allen Handlungsfeldern, für die sie Entscheidungskompetenz besitzt, Maßnahmen ergreifen, um eine bestmögliche Integration von Flüchtlingen zu sicherzustellen. Zur bestmöglichen Integration werden deshalb Mittel in Höhe von 180.000 € für sechs zusätzliche 0,5 Stellen (pro Stadtbezirk also eine halbe) in den Haushalt 2019 ff. eingestellt. Diese werden im Rahmen einer Ausschreibung an freie Träger vergeben (PG 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe). Begründung: Eine bestmögliche Integration von Flüchtlingen setzt voraus, dass seitens der Stadt Münster alle möglichen Koordinations- und Unterstützungsleistungen vorgehalten werden. Dieses geschieht ämterübergreifend mit einer Vielzahl von Programmen und Projekten. Ein Ziel der Stadt Münster ist, dass sich mindestens fünf Ehrenamtliche für jeweils 50 Flüchtlinge engagieren. Vor dem Hintergrund, dass rund 47 Prozent der Stadibevölkerung ehrenamtlich engagiert sind, ein erreichbares Ziel: In der Stadt Münster wurden vor wenigen Tagen die ersten 100 Ehrenamtskarten an Engagierte vergeben. Gerade Flüchtlinge brauchen in den ersten Jahren ihrer Zuwanderung zwecks Orientierung in der neuen Kultur, vielfach nur kleine Hilfen. Die praktischen Erfahrungen zeigen, dass es für Ehrenamtliche oft schwierig und sehr aufwendig ist, Zuständigkeiten, Wege und Lösungen bei gerade bei den Problemen in den Handlungsfeldern zu finden, die wichtig für eine gelungene Integration sind. Hier sollen die ehrenamtlich Tätigen durch die mit dem Antrag geforderten Koordinierungs- und Unterstützungsstellen entlastet werden. Handlungsfeld „Wohnen“ Die Wohnungssituation ist in Münster bekanntlich mehr als angespannt. Zugewanderte Familien haben es besonders schwer, in dem angespannten Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden. Der Haushaltsplan 2018 sieht vor, die Zahl der Plätze’in Einrichtungen für Flüchtlinge von 3.000 in 2018 auf dann wieder auf 2.000 Plätze dauerhaft zu senken. Um das Ziel zu erreichen, müssen anerkannte Flüchtlinge möglichst schnell in eine „normale“ Wohnung vermittelt werden, Auf Grund des Wohnungsmangels, ist dies gegenwärtig aber nicht immer realisierbar. Deshalb muss die Stadt Münster ihre Bemühungen bei diesem Handlungsfeld intensiveren, um ein bestimmtes Kontingent an Wohnungen zu schaffen. Beantragt wird deshalb, dass die zusätzlichen Koordinations- und Unterstützungsstellen die Flüchtlinge bei der Wohnungssuche begleiten. Handlungsfeld „Integration in Arbeit“ Rund 25 % der Zugwanderten die in den letzten Jahren nach Münster gekommen sind, haben zwischenzeitlich einen Job. Bundesweit sind die Jobs, die die Zugewanderten angenommen haben, zur Hälfte Helfertätigkeiten, für die es keine formalen Berufsabschlüsse brauche, und zur anderen Hälfte Fachkrafttätigkeiten, in der Regel handwerkliche Berufe oder Dienstleistungen, die einer Ausbildung bedürfen. Festgestellt wird aber auch, dass es nicht selten bei den Unternehmen Vorbehalte gibt, die es abzubauen gilt. Andere Kommunen setzen deshalb vermehrt auf zusätzliche Bindeglieder zwischen Firma und Flüchtlingen. Die zusätzlichen Koordinierungs- und Unterstützungsstellen sollen die Kommunikation zwischen Unternehmen und Flüchtlingen intensivieren. j Handlungsfeld „Integration in Vereinen ete.“ Die Integration von Flüchtlingen in den Vereinen greift weitgehend auf ehrenamtliche Strukturen zurück. Daten, in welchem Umfang eine Integration durch Vereine stattfindet, liegen gegenwärtig kaum vor, Münster hat eine sehr stark ausgeprägte Vereinslandschaft. Die zusätzlichen Koordinierungs- und Unterstützungsstellen sollen auch auf diesem Handlungsfeld die Arbeit intensivieren. Richard Halberstadt Christoph Kattentidt und Fraktion ' . und Fraktion
Anlage A
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Anlage A zur V/0285/2020 Kurzüberblick Im Rahmen der Landesinitiativen „Gemeinsam klappt´s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ beabsichtigt die Stadt Münster, die Bildungs- und Teilhabechancen junger geflüchteter Erwachsener im Altern von 18 - 27 Jahren zu erhöhen. Durch die Umsetzung der Förderbausteine 1 - 4 und der Haushaltsbegleitanträge „Münster inte- griert in Ausbildung - ganzheitlicher Integrationsförderplan für alle zugewanderten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen – Beratung von klein- und mittelständischen Unternehmen / Organisa- tion“ sowie „Integration von Geflüchteten steigern“ soll die Partizipation der jungen geflüchteten Volljährigen an Bildung, Ausbildung und Arbeit verbessert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die folgenden Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess aufgegriffen: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: o mit hoher Umwelt- und Naturqualität o mit breitem Freizeit- und Sportangebot o mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. o Das Teilziel lautet: Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen von jungen Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren, die zurzeit mit unsicherer Bleiberechts- perspektive in Münster leben. Zudem steht die Vorlage in Bezug zu folgenden Leit- und Teilzielen des Migrationsleitbildes: Leitziel: Wir erkennen die Kompetenzen und Leistungen von Menschen mit Migrationsvorge- schichte an. Wir fördern diese individuell und setzen uns dafür ein, dass die Rahmenbedin- gungen so gestaltet werden, dass ihre Fähigkeiten für die berufliche Entwicklung nutzbar gemacht werden. Teilziel: Wir bauen zielgruppenspezifische Maßnahmen weiter aus, um den Zugang zum Arbeits- markt zu ermöglichen. Dabei berücksichtigen wir die Heterogenität der Zielgruppe und ihre vielfältigen Bedürfnisse. Finanzierung Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja Nein x teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig x überwiegend überwiegend vollständig frei- pflichtig pflichtig freiwillig willig Rechtliche Grundlagen für die kommunale Integrationsarbeit sind das Teilhabe- und Integrations- gesetz NRW sowie das Migrationsleitbild der Stadt Münster (V/0203/2019). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage sollen weitere Maßnahmen zur Bildung und Teilhabe im Querschnittsthema „Mig- ration“ ermöglicht werden. Der Fokus liegt auf der Gruppe der jungen Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren mit unsicherer Bleiberechtsperspektive. In den Maßnahmen wird diversityspezifisches Wissen vermittelt, so dass die Vorlage auch Rele- vanz für die Gleichstellung, Demografie und Inklusion hat.
Anlage_2_Antrag_Münster integriert in Ausbildung
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BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN, _Ratsfraktion MS) RASSE ZEOER a Müßnsver = Antrag zum Haushalt 2019 .. . 22.November 2018 _ Münster integriert in Ausbildung - ganzheitlicher Integrationsförderplan für alle zugewanderten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen - Beratung von klein- und mittelständischen Unterneh- men / Organisationen Der ASSGVAf möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für jeden jugendlichen Geflüchteten (im Alter von 18 - 25 Jahren) einen individuellen Förderplan zu erstellen; für ausbildungsbereite geflüchtete Jugendliche, die noch nicht über eine Ausbildung verfügen, mit dem Ziel eine Ausbildung abzuschließen und für jugendliche Geflüchtete, die bereits über eine Ausbildung verfügen, aber noch nicht in eine sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigung eingemündet sind, sowie für nicht ausbildungsbereite jugendliche Geflüch- tete mit dem Ziel der Integration in eine nachhaltige Beschäftigung. 2, Die Verwaltung soll darauf hinwirken, dass für jeden jugendlichen Geflüchteten außerhalb des Be- treuungsbereiches der Stadtverwaltung in Kooperation mit anderen zuständigen Trägern (z.B. der Agentur für Arbeit) ein geeigneter Förderpları (s. unter 1.) erstellt werden kann. ° 9. Zur Umsetzung dieses Vorhabens soll die Verwaltung ein entsprechendes Handlungskonzept entwi- ckeln, vorhandene Netzwerke intensivieren, entsprechende Kooperationen herbeiführen und — ins- besondere kleine und mittelständische - Unternehmen einbinden. Dies kann bspw. im Rahmen eines „Runden Tisches“ mit den verschiedenen Akteuren (Joboenter, Amt für Ausländerangelegenheiten, Amt für Schule und Weiterbildung, Vertreter der Schulformen, Agentur für Arbeit, GGUA, Kammern und Arbeitgebervertretungen) unter der Federführung der Verwaltung (Jobeenter) erfolgen. 4. Soweit für die geflüchteten jungen Menschen Unterstützungsleistungen erforderlich werden, die nicht durch gesetzliche Reglungen erfasst sind (z.B. für Geduldete- im Rahmen der ergänzenden Unter- stützung während der Ausbildung) sowie für evil, anfallende Sachkosten werden 10.000,-- € zusätz- lich ab dem Haushaltsjahr 2019 ff. eingestellt. 5. Die Verwaltung soll mindestens einmal jährlich dem zuständigen Fachausschuss über den Fortschritt der Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Arbeit berichten. Dazu sind die Kooperations- partner einzubinden. Begründung Zu 1. und 2.: Integration in Ausbildung oder Arbeit - Individueller Förderpları für jeden jugendli- chen Geflüchteten im SGB Il Die Anzahl erwerbsfähiger leistungsberechtigter Geflüchteter im Jobcenter der Stadt Münster im Alter von 18 bis 25 Jahren beträgt insgesamt 557 Personen (Berichtsstand Oktober 2018). Zu beachten ist, dass in der nachfolgenden Übersicht nur erwerbsfählge Leistungsberechtigte (eLB) aus den acht zu- gangsstärksten Herkunftsländern berücksichtigt werden. Davon sind aktuell j in Schulausbildung 88 - in Berufsausbildung/schulisch betrieblich 119 in Erwerbstätigkeit 72 In Fördermaßnahmen 83 aus sonstigen Gründen nicht verfügbar \ 61 Arbeitslos 134 j | davon mit abgeschlossener Berufsausbildung 11 Deutlich wird an der voranstehenden Übersicht, dass nur ein sehr geringer Anteil der jugendlichen Ge- flüchteten über eine Ausbildung verfügt und rund ein Viertel der Jugendlichen akiuell arbeitslos ist, d.h., sich gegenwärtig auch nicht in Arbeit und In keiner Fördermaßnahmen etc. befindet. Die Bildungsaspiration der Geflüchteten ist jedoch sehr hoch. Rund Zweidrittel der Geflüchteten möchte in Deutschland eine Ausbildung absolvieren. Wichtig ist dabei eine gezielte Unterstützung in die Ausbil- dung, Oft ist den jugendlichen Geflüchteten z.B. nicht klar, welche Chancen eine duale Ausbildung bietet; da sie mit dem hiesigen Ausbildungssystem nicht vertraut sind, streben sie nicht selten ein Studium an, wofür die Eingangsvoraussetzungen aber häufig nicht vorhanden sind. Alle Möglichkeiten der individuel- len Förderung sollen deshalb genutzt werden. Beispielsweise sollen ausbildungsbegleitende Patenschaf- ten durch und von Jugendlichen gezielt unterstützt werden. Grundlegende Voraussetzung für die Integration in Beschäftigung ist die Erstellung eines individuellen Förderplans. Für jugendliche Geflüchtete, die — aus verschiedenen Gründen - nicht ausbildungsbereit sind — soll alternativ ein Förderplan mit dem Ziel der Integration in eine nachhaltige Beschäftigung erar- beitet werden. Bei der Zielgruppe handelt es sich nicht nur um anerkannte Flüchtlinge und Geflüchtete mit einem hu- manitären Aufenthaltsstatus, die in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters fallen und mit Mitteln aus dem SGB Il gefördert werden können, sondern auch um Asylsuchende und Geduldete. Nach $ 60a Auf- enthG (Integrationsgesetz) ist eine Duldung wegen dringender persönlicher Interessen zu erteilen, wenn der Geflüchtete eine qualifizierte Berufsausbildung in einern staatlich anerkannten Ausbildungsberuf an- nimmt. Somit können über eine Ausbildung Bleibemöglichkeiten gesichert und Perspektiven eröffnet wer- den. Zu 3.: Netzwerke intensivieren In der Vorlage V/0627/2018 „Anpassung der Unterstützungssystem für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ wird die Weiterführung und Anpassung der Unterstützungsmaßnahmen für zugewanderte Schülerinnen und Schüler beschlossen. Als Ergänzung zu dem Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ sollen gezielt kleine und mittelständische Unternehmen beraten werden, welche Chancen In der Ausbildung der zugewanderten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen besteht. Ziel ist eine stärkere berufsorientierte und berufspraktische Unterstützung und Intensivierung der Kooperation mit den Unter- nehmen bzw. Organisationen. Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen gibt es in mehreren Branchen einen er- . heblichen Mangel an Nachwuchskräften bzw. Auszubildenden. Zudem haben kleine und mittelständische Unternehmen in Bezug auf die Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen erheblichen Informations- bedarf. Um die Geflüchteten insbesondere mit den kleinen und mittelständischen Unternehmen zusam- men zu bringen, ist eine gezielte Unterstützung und ggf. notwendige Begleitung während der Ausbildung notwendig. Derartige Strukturen und Prozesse müssen ausgebaut werden. Gute Erfahrungen machen andere Städte auch z.B. mit sogenannten Azubi-Speed-Datings. Auch mit jährlichen speziell auf die Ziel- gruppe ausgerichtete Berufs- und Informationsbörse, gemeinsam organisiert mit den Netzwerkpartnern, sind in anderen Städten gute Erfahrungen gemacht worden. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhan- denen und neuen Wege zu Integration von Geflüchteten in Ausbildung weiter zu entwickeln, mit dem Ziel die Integration von Geflüchteten in Ausbildung zu erhöhen und somit zeitgleich mehr Geflüchteten eine Bleibemöglichkeit zu eröffnen. Auch die im Rahmen des Projekts „Einwanderung gestalten NRW“ bereits erarbeiteten Strukturen zu dem Thema Übergang Schule — Beruf und Integration in eine Erwerbstätigkeit sollen in die Netzwerkar- beit einbezogen werden (vgl. Vorlage V/0896/2018). Zu 4.: Ressourcen Asylsuchende und geduldete Geflüchtete können durch die Agentur für Arbeit beraten und in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden, haben aber keinen Anspruch auf bestimmte Förderleistungen nach dem SGB Ill, wie z. B. ausbildungsbegleitende Hilfen, die für den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in den meisten Fällen zwingend sind. Hierfür werden kommunale Mittel benötigt. Die Erarbeitung individu- eller Förderpläne kann durch die Agentur für Arbeit erfolgen. Hierfür soll die Verwaltung eine entspre- chende Kooperationsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit abschließen. Zu 5,: Monitoring Über den Fortschriit der Vermittlung von Geflüchteten in Ausbildung insbesondere in klein- und mittel- ständische Unternehmen soll jährlich berichtet werden. Richard Halberstadt j Otto Reiners und Fraktion und Fraktion | | |
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0285/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37