0321/2020
Wasserversorgung Friedhof Nord
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/670/22 Vorlagen-Nummer 0321/2020 Freigabedatum 28.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wasserversorgung Friedhof Nord Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes beschließt die Erneuerung der Wasserleitung im Friedhof Nord mit Gesamtkosten von 524.000,00 € brutto und beauftragt die Verwaltung mit der Durchfüh- rung der Maßnahme. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 524.000 € brutto im Teilfinanzplan 1303/ Friedhöfe und Krematorium, Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6710-1303-5-1800 / Friedhof Nord - Bewässerung, Hpl. 2020/21. Beschlussalternative: Die Erneuerung der Wasserleitungen auf dem Friedhof Nord wird nicht beschlossen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 Finanzausschuss 15.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 524.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 8.800 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Friedhofsgelände des Friedhofs Nord umfassend erweitert. Die Stadt Köln beabsichtigt nun die marode Wasserleitung auf dieser Erweiterung zu erneuern. Der Wasseranschluss auf dem Friedhof Nord dient zur Sicherstellung der gärtnerischen Gestaltung sowie Grabpflege und gilt als Grundvoraussetzung für die Herrichtung und Instandhaltung der Grab- beete gemäß § 35 der Friedhofssatzung der Stadt Köln. Das Verlegen eines neuen Wasserleitungs- netzes ist für die ordnungsgemäße Pflege und Unterhaltung der Grabstätten und Grünflächen des Friedhofs unerlässlich. Ferner ist die Erneuerung der Wasserleitungen für die Sicherung bestehender Strukturen und Weiterführung der Pflichtaufgabe Bestattungen unabweisbar. Die damalige Bauweise mit Wasserrohren aus verzinktem Stahl ist völlig überaltert und entspricht nicht mehr den heutigen Qualitätsstandards. Seit der Erweiterung fanden ausschließlich einzelne Rohrerneuerungen und Rohrreparaturen statt. Seit Jahren werden die immer häufiger auftretenden Rohrbrüche kostenaufwendig instandgesetzt. Dies führt jedoch jeweils nur zu kurzfristigen Weiternutzungen. Allein im Jahr 2019 waren sieben Wasserrohrbrüche zu beklagen, die zu einem erhöhten Wasserverbrauch und Instandsetzungsauf- wand geführt haben. 3 Die Bruchstellen können vielfach nur mit erhöhtem Aufwand festgestellt und geortet werden. Aufgrund der hohen Abnutzung der Rohrleitungen gestalten sich Reparaturaufwendungen an vielen Stellen zunehmend unverhältnismäßiger. Weitere Instandsetzungen sind deshalb wirtschaftlich nicht mehr vertretbar. Es ist nun geplant neben dem vorhandenen Wasserleitungsnetz die neuen Wasserrohre aus Kunst- stoff zu platzieren. Nach Aktivierung der neuen Wasserleitungen wird die alte Leitungsführung stillge- legt. Damit ist eine durchgängige Wasserversorgung sichergestellt. Auf dem gesamten Friedhofsgelände befinden sich 28 Schöpfbrunnen. Die Erneuerung der Wasser- versorgung (inklusive Schöpfbrunnen) erfolgt nach heutigem Stand der Technik, wodurch eine länge- re Haltbarkeit und höhere Flexibilität der Rohre im Erdreich gewährleistet wird. Zudem stellen Kunst- stoffrohre eine in der Anschaffung und Reparatur günstigere Alternative dar. Der aufgrund defekter Rohre erhöhte Wasserverbrauch wird durch neue Wasserrohre reduziert. Folg- lich wird ein positiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Das Rechnungsprüfungsamt hat der Bedarfsprüfung mit Schreiben vom 23.01.2020 RPA - Nr. 2019/1678 zugestimmt (Anlage 2). Finanzierung: Leistungsphasen 1 bis 4 nach der HOAI § 53 bis 56 wurden bereits erbracht und vollständig vergütet. Die Finanzierung der Baumaßnahme „Wasserversorgung Friedhof Nord“ ist im Teilfinanzplan 1303 - Friedhöfe und Krematorium, Zeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6710-1303- 5-1800 - Friedhof Nord - Bewässerung, Hpl. 2020/21 gesichert. Die Auszahlungsermächtigung ist aufgrund der zu erwartenden Zahlungswirksamkeit erforderlich. Ebenso sind die Abschreibungsaufwendungen im gleichnamigen Teilergebnisplan, Hpl. 2020/21 si- chergestellt. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 2 Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes
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14 143 £3.01.2020 Frau Heck 91399 67 über Dez. VI Erneuerung der Wasserversorgung Friedhof Nord, neuer Teil hier: Prüfung der Kostenberechnung RPA-Nr.: 2019/1678 Eingereichte Kosten: Anerkannte Kosten: rd. 525.000 € netto (rd. 625.000 € brutto) rd. 440.000 € netto (rd. 524.000 € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, für den Neubau der Wasserversorgung auf dem neuen Teil des Friedhofs Nord legen Sie mir die Kostenberechnung vor. Im Anschluss beabsichtigen Sie im zuständigen politischen Gre mium den Baubeschluss herbeizuführen sowie den Bedarf für die externe Planungsleistung anerkennen zu lassen. Die dargelegten Gesamtkosten gliedern sich in Baukosten in Höhe von rd. 460.000 € netto sowie Baunebenkosten (Planungskosten Leistungsphase 5 bis 9) in Höhe von rd. 65.000 €. Weitere Baunebenkosten z. B. für Baugrunduntersuchungen wurden nicht erfasst. Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie einem Gespräch mit -67- am 14.01.2020, bestehen gegen die Fortführung der Maßnahme keine grundsätzlichen Beden ken. Darüber hinaus nehme ich wie folgt Stellung: Die Kostenberechnung wurde in 2015 erstellt und schloss seinerzeit mit rd. 380.000 € netto ab. Durch Berücksichtigung der Kostensteigerung i. H. von 4 % pro Jahr bis einschließlich 2020 wurde die Höhe der Kosten angepasst. Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten nach den Kostengruppen der DIN 276 erfolgte nicht. Die angesetzten Einheitspreise einiger Hauptpositionen liegen nach stichprobenartiger Prüfung auch ohne Berücksichtigung der Kostensteigerung deutlich über dem derzeit markt üblichen Niveau. Nach Anpassung reduzieren sich derzeit sowohl die Baukosten (rd. 385.000,- netto) als auch das Honorar (rd. 55.000,- netto). Da das Honorar des Ingenieurbüros auf Basis der anrechenbaren Kosten der Kostenberech nung ermittelt wird, empfehle ich diese nochmals kritisch zu prüfen. Der Kostberechnung liegt weder ein Terminplan noch eine Mengenermittlung bei. Die Men genansätze können nicht bestätigt werden. Der nachgereichte Entwurf des Leistungsverzeichnisses enthält Produktvorgaben. Im weite ren Verfahren ist auf eine produktneutrale Beschreibung zu achten. Die in den Vorbemerkungen angegebenen Regelwerke tragen zum Teil veraltete Bezeich nungen und sollten aktualisiert werden. ■ /2 -2- Die Leistungsbeschreibung enthält Mischpositionen. Insbesondere die Position 05.003 bein haltet Leistungen für die auch eigene Positionen aufgestellt wurden. Ich verwaise auf meinenden Unterlagen gemachten Blaueintragungen. Mit freundlichen/Grüßen ■' r. /< / Hans.-Jochen Hemsicfg i '
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0321/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.04.2020
- Erstellt
- 29.01.2020 09:45