Mandari Insight

A-R/0059/2019

Trägervielfalt an Offenen Ganztagsgrundschulen

Antrag an den Rat 03.09.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.09.2019, TOP 24.3

a-r-0059-2019-ratsantrag-gruene-cdu_ogs-traegerschaft

· application/pdf

Ansehen

a-r-0059-2019-ratsantrag-gruene-cdu_ogs-traegerschaft

6324 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A -R/0059/2019  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
02.09.2019 
 
Ratsantrag 
 
Trägervielfalt an Offenen Ganztagsgrundschulen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
• bis Anfang 2020 (1. Quartal) die Chancen und die Risiken eines Trägerwechsels 
darzustellen und dabei die Perspektiven unterschiedlicher Akteure z.B. Schulleitungen, 
Fachkräften, Personalrat, Schulpflegschaften etc. einzubeziehen. 
 
• bis zum Schuljahr 2020/2021, weitere Trägerschaften für die Offenen Ganztagsschulen 
vom öffentlichen auf freie Träger der Jugendhilfe zu übertragen, sodass Trägervielfalt 
hergestellt werden kann, das Subsidiaritätsprinzip zum Tragen kommt (§ 4 Abs. 2 SGB 
VIII) und dadurch der städtische Personalhaushalt mittel- und langfristig entlastet 
wird. 
 
• die Stadt Münster in Bezug auf die OGS-Trägerschaft im interkommunalen Vergleich 
zu verorten. 
 
Begründung: 
Insbesondere mit Blick auf das Vorhaben der Bundesregierung, bis 2025 einen 
Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Grundschulalter zu schaffen, ist eine 
Auseinandersetzung darüber notwendig, wie analog zum Bereich der Kindertagesbetreuung 
eine Trägervielfalt sichergestellt wird. 
 
Trotz intensiver Bemühungen sind bisher erst an neun offenen Ganztagsgrundschulen inkl. 
Förderschulen im Primarbereich freie Träger: 
 
Grundschule Wolbeck      Kreisel e.V. 
Peter-Wust-Schule, Loevelingloh, Pleisterschule  Sch ule, Jugend, Kids & Co. E.V. 
Dreifaltigkeitsschule      Schulverein Dreifaltigkeit 
Paul Schneider Schule, Matthias Claudius Schule Handorf Caritasverband für die Stadt 
Münster  e.V. 
Albert-Schweitzer-Schule SeHT e.V. 
Schule an der Beckstrasse Caritasverband für die Stadt 
Münster

2 
 
 
An allen anderen offenen Ganztagsgrundschulen ist die Stadt Münster Träger. 
Derzeit (2018) sind ca. 257 VZÄ (Koordinationsfachkräfte, Gruppenleitungen und 
Unterstützungskräfte) im Personalhaushalt der Stadt Münster verankert. 
 
Aus dem aktuellen Bildungsbericht Ganztagsschule NRW (2018) 
1 geht - wie aus früheren 
Erhebungen (2011, 2014) auch - erneut eindeutig hervor, dass die freien Träger die 
Trägerlandschaft der OGS in NRW dominieren (94%).  Innerhalb dieser Gruppe sind 
insbesondere anerkannte Jugendhilfeträger (89%) sowie Träger mit Anschluss an 
Dachverbände oder Kirchen (73%) zu finden. Elternvereine und (schulische) Fördervereine 
sind mit 36% vertreten.  
 
Die Träger wurden im Rahmen der Bildungsberichterstattung gefragt, für wie viele offene 
Ganztagsschulen im Primarbereich sie die Trägerschaft übernommen haben. 
Erwartungsgemäß übernehmen die Träger mit Anschluss an die Wohlfahrtspflege bzw. die 
anerkannten Jugendhilfeträger für die meisten OGS die Trägerschaft und sind 
durchschnittlich für sieben bzw. acht OGS zuständig. Elternvereine und (schulische) 
Fördervereine übernehmen hingegen in der Regel die Trägerschaft für eine einzelne OGS. 
2 
 
In der Stadt Münster ist das Verhältnis von freiem zu öffentlichem Träger seit Beginn 2003 an 
umgekehrt. Das macht es besonders schwer, Trägerwechsel anzuregen und umzusetzen, da 
für die Schulen die Notwendigkeit eines Trägerwechsels bisher nicht ersichtlich war und sie 
mit der bisherigen Praxis zufrieden waren. Für die Zukunft würde ein „Weiter so“ bedeuten, 
dass der Personalhaushalt der Stadt erstens mit jeder neu eingerichteten Gruppe an einer 
Schule mit städtischer OGS Trägerschaft weiter anwächst und zweitens damit dem 
Subsidiaritätsprinzip nicht genügt. 
 
Subsidiaritätsprinzip  
Das besondere Verhältnis zwischen den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe 
findet seinen Ausdruck im Subsidiaritätsprinzip als eines wichtigen Gestaltungsfaktors der 
Jugendhilfe. Danach soll die öffentliche Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe zum Wohl 
junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten. Sie hat dabei die 
Selbständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie 
in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur zu achten (§ 4 Abs. 1) 
Eine Kommune erfüllt mit der Einrichtung von Ganztag eine kommunale Aufgabe, nämlich die 
Bereitstellung eines bedarfsgerechten Schulkindbetreuungsangebots gem. § 24 SGB VIII  
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Diese Aufgabe 
kann auch an Schulen erledigt werden (§ 5 Abs. 1 KiBiz 
3). Die Kommune soll jedoch selbst 
                                                
1 Quelle: http://www.forschungsverbund.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/BiGa_2018_Webversion.pdf , Seite 14f 
 
2 Ebenda 
3 § 5 Abs. 1 KiBiz: Das Jugendamt kann die Verpflichtung nach § 24 SGB VIII, für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Bedarf 
Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten, auch durch entsprechende Angebote in Schulen erfüllen. Dies gilt nach Ende des 
Kindergartenjahres auch für Kinder, die im selben Kalenderjahr eingeschult werden. Hierbei soll es mit den Trägern der freien 
Jugendhilfe zusammenwirken.

3 
 
nicht tätig werden, wenn ein freier Träger diese Aufgabe übernehmen kann gem. § 4 
Abs. 2 SGB VIII 4.  
Ferner sieht § 4 Abs. 3 vor, dass die öffentliche Jugendhilfe die freie Jugendhilfe nach 
Maßgabe dieses Buches fördern und dabei die verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärken 
soll. 
Es muss sichergestellt sein, dass die Auswahl eines freien Trägers im Einvernehmen zwischen 
allen Beteiligten, d.h. der Schule, der Kommune und dem außerschulischen Träger erfolgt 
(siehe V/0210/ 2019, insbesondere auch die Begründung zur Trägervergabe an Kreisel e.V. für 
die Grundschule in Wolbeck-Nord).  
 
Die freien Träger müssen den Qualitätsanforderungen (verpflichtende Umsetzung der OGS 
Standards, tarifliche Bezahlung der Fachkräfte, Fachberatung, Fortbildung etc.) entsprechen.  
 
Es ist inhaltlich-fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich nicht nachvollziehbar, weiterhin 
einen derart hohen Anteil an städtischen Trägerschaften an offenen Ganztagsschulen 
aufrecht zu erhalten.  
 
 
 
Stefan Weber Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion 
 
                                                
4 § 4 Abs. 2 SGB VIII Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien 
Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen 
Maßnahmen absehen.

Beratungsverlauf (2)

11.09.2019 Rat
TOP 24.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung
Beratung Ratsantrag

Orte (2)

  • Beckstraße
  • Loevelingloh

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-R/0059/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
03.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37