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Baubeschluss für die Umgestaltung der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse

Beschlussvorlage Ausschuss 3121/2020 vom 05.01.2021

Stand: Am 15.03.2021 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Anlage 1 Übersichtsplan

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    100.00 100.00 1.50 1.50 0.80 11.50 11.50 3.00 3.00 1.001.50 1.50 1.50 1.35 1.50 Legende: 140.00 140.00 Amtsleiter (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter (664) Gruppenleiter (664/3) Sachbearbeiter (664/3) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C D Übersichtsplan Blattgrösse x Ausschnitt Plotdatum: 250 1 Jesuitengasse-02-06-2016-südlicher Teil1250 mm 594 mm 11.02.2020 Weidenpesch Ausführungsplanung Fr. Eschbach 11.02.2020 Jesuitengasse von Ambossstraße bis Schmiedegasse gez. Fr. Eschbach 01.09.2016 gez. Herr Claußen 01.09.2016Fr. Stolte - Neumann gez. Herr Harzendorf 13.09.2016 . 662/5 . Material und Vorgaben zur Bauausführung Kostenberechnung Änderung Bordsteinführung im Kreuzungsbereich gez. Herr Tkotz H. Stefanac 06.03.2012 30.09.2015 Vermessungsgrundlage aktualisiert im Bereich Jesuitengasse Hausnr.: 35 Fr Eschbach 16.09.2014 Rheinenergie Beleuchtung Herr Schneickert Mail vom 25.11.2011 Änderung Fahrbahnbreite auf 3,80 m, Gehwegverbreiterung, Fällung vorh.Bäume zw. Hausnr.27 und 13, Versetzung Trafo Fr.Eschbach 17.11.2014 67 Baumbestand, Grünfläche Herr Schmidt Mail vom 21.10.2014 geprüft, gez. Herr Claußen 18.11.2014 gez. Fr.Stolte-Neumann 18.11.2014 gez. Herr Harzendorf 20.11.2014 geprüft, gez. Herr Claußen 18.11.2014 gez. Fr.Stolte-Neumann 18.11.2014 gez. Herr Harzendorf 20.11.2014 gez. Herr Harzendorf 25.06.2015 661/14 Abstimmung taktile Elemente 6.11.2015 Änderung Bordsteinführung im Kreuzungsbereich 07.02.2018 Fr. Eschbach 19.06.2015- Multifunktionsfläche im Bereich Hausnr. 27-29, - Multifunktionsfläche und Stellplatzerweiterung - zwischen Hausr.1-3 und Ausbauende - Änderung Gehwegbereich und Stellplatzerweiterung im Bereich Jesitengasse/ Amboßstraße/Floriansgasse geprüft, gez. Herr Claußen 19.06.2015 gez. Fr.Stolte-Neumann 19.06.2015 Herr Sämann Herr Sämann Mail v.06.11.2015 Mail v.07.02.2018 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Rheinenergie Beleuchtung Herr Schneickert Mail vom 27.03.2015 Steb Kanalbau Herr Twardon Mail vom 27.03.2015 Rheinenergie Versetzen Trafo Herr Offermann Mail vom 18.08.2015 Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E Ergänzung Zebrastreifen und Verbreiterung Gehweg im Bereich Jesuitengasse Hausnummer 35 Fr. Eschbach 04.11.2015 Änderung Materialien nach Abstimmung mit 662/5 gez. Herr Claußen 04.11.2015 gez. Fr.Stolte-Neumann 05.11.2015 G Änderung Bordsteinführung im Kreuzungsbereich Jesuitengasse / Amboßstraße / Feuerstraße / Floriansgasse Änderung Markierung und Beschilderung Fr. Eschbach 24.01.2018 gez.Herr Tkotz 05.02.2018 H Fr. Eschbach 03.09.2019 gez.Herrr Claußen 18.06.2018 F Fr. Eschbach 08.06.2016 gez.Herr Tkotz 08.06.2016 gez.Herr Claußen 18.06.2018 Fr. Eschbach 11.02.2020I Änderung Markierung nach MB vom 28.01.2020Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 662/5 Materialien und Vorgaben zur Bauausführung gez. Herr Tkotz 08.06.2016 663/33 FGÜ, Markierung - siehe Stempel Änderung Bordsteinführung im Kreuzungsbereich gez. Fr. Schmitz . 13.06.2016 . 661/4 Radverkehrsführung gez. Herr Leitow 28.05.2018 Noppenplatten 30/30 weiß Rillenplatten 30/30 weiß Fahrbahn Rinne Draufsicht HB-Übergangsstein HB-Übergangsstein HB HB HB-Übergangsstein HB-Übergangsstein + 3cm + 3cm ± 0cm + 12cm + 12cmNebenanlagen Formstein 20/15/22 weiß, Einbauhöhe 3cm Hochbord (HB) HB-Übergangsstein HB-Übergangsstein Hochbord (HB) Schnitt HB + 12cm (variabel) Höhe Rinne ± 0cm + 3cm HB + 12cm (variabel) + 3cm 60 30 30 60 30 30 20 20 20 4.00 20 20 20 1.00m - 2.00m (variabel) 1.00m - 2.00m (variabel) Formstein 20/15/22 weiß, Einbauhöhe 3cm Noppenplatten 30/30 weiß Rillenplatten 30/30 weiß Hochbord (HB) HB-Übergangsstein Fahrbahn Nebenanlagen Rinne HB-Übergangsstein Hochbord (HB) Draufsicht Schnitt HB + 12cm (variabel) Höhe Rinne ± 0cm + 3cm HB + 12cm (variabel) HB-Übergangsstein HB-Übergangsstein HB HB HB-Übergangsstein HB-Übergangsstein + 3cm + 3cm ± 0cm + 12cm + 12cm + 3cm Nebenanlagen Einfassung Nebenanlage 20 20 20 4.00 20 20 20 > 5.00m 60 30 30 1.00m - 2.00m (variabel) 1.00m - 2.00m (variabel) 60 30 30 30 90 90 Anlage
  • Anlage 2 Dringlichkeitsvorlage BV Nippes

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0392/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Baubeschluss zur Jesuitengasse Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung für die Dringlichkeit: Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem Mittelfreigabebeschluss durch den Finanzausschuss nichts im Wege steht. Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse mit Gesamtkosten in Höhe von 825.000 EUR (davon rd. 25.000 EUR konsumtiv zu buchende Beleuchtungskosten). 2. Im Zuge der Beitragspflicht nach KAG NRW wird die Verwaltung beauftragt, auf die wirtschaftli- chen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen und Lösungen zu finden, die eine wirt- schaftliche Überforderung für sogenannte Härtefälle ausschließt und darüber hinaus flexible Zah- lungsmodelle ermöglicht. Insofern sind mit den Betroffenen Ratenzahlungen zu vereinbaren und bei einer unbilligen Härte auch auf Zinsen ganz oder teilweise zu verzichten. 3. Die Verwaltung soll insbesondere prüfen, ob Landesmittel zur Entlastung der Beitragspflicht ver- wendet werden können. 4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an der Einmündung zum Kreisverkehr Schmiede- gasse ein barrierefreier Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann, um ein sicheres und leich- tes Überqueren der Jesuitengasse zu ermöglichen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 02.02.2021 gez. Dr. Diana Siebert gez. Maximilian Pinnen 2 Begründung: Auf die Begründung der Verwaltungsvorlage 3120/2020 wird verwiesen.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 3121/2020 Freigabedatum 05.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung der Jesuiten- gasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse mit Gesamtkosten in Höhe von 825.000 € (davon rd. 25.000 € konsumtiv zu buchende Beleuchtungskosten). 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 10.000 € für die Umgestaltung der Jesuitengasse im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021 Finanzausschuss 01.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 800.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG muss noch berechnet werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 25.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG muss noch berechnet werden % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 16.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG muss noch berechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 28.04.2016 die Verwaltung mit der Umgestal- tung der Jesuitengasse im Bereich zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse mit Gesamtkosten in Höhe von 455.000 € beauftragt (Vorlagennummer 0202/2016). Diese Gesamtkosten setzen sich zu- sammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 430.000 € für die Umgestaltung der Jesuitengas- se sowie konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rd. 25.000 € für die Beleuchtung. Im Prozess der immer konkreter werdenden Vorbereitung zur Umsetzung der vorgenannten Bau- maßnahme wurde eine neue Kostenberechnung durchgeführt. Hierbei hat sich herausgestellt, dass aufgrund der in den letzten vier Jahren gestiegenen Baupreise mit Mehrkosten in Höhe von rd. 346.600 € zu rechnen ist. Hinzu kommen Baunebenkosten in Höhe von rd. 23.400 € für Bodengut- achten und die notwendige Schlussvermessung nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen. Somit ergibt sich eine Erhöhung der ehemals mit 430.000 € ermittelten Investitionsauszahlungen um rd. 370.000 € auf rd. 800.000 €. 3 Darüber hinaus fallen konsumtive Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von 25.000 € an, da aufgrund der veralteten Technik alle vorhandenen Straßenbeleuchtungen durch neue Beleuchtungs- anlagen ersetzt werden müssen. Der Baubeginn für die Umgestaltung der Jesuitengasse im Abschnitt zwischen Amboßstraße und Schmiedegasse mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 825.000 € ist für das II. Quartal 2021 vorgesehen. Es ist geplant, neben dem Ausbau der vorhandenen Gehwege (vorgesehene Gehwegbreite 2,00 m) im Bereich Amboßstraße bis Kreisverkehr Jesuitengasse einen zusätzlichen Fußgängerüberweg im Einmündungsbereich Jesuitengasse/Feuerstraße/Amboßstraße/Floriansgasse einzurichten. Neben der Straßenumgestaltung müssen auch Versorgungsleitungen der RheinEnergie AG in dem zuvor genannten Straßenabschnitt erneuert werden. Zusätzlich ist aufgrund der hydraulischen Leis- tungsfähigkeit der vorhandenen Kanäle im Bereich der Jesuitengasse eine umfangreiche Kanalmaß- nahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln geplant. Um die Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner und Verkehrsteilnehmende während der Baumaßnahmen zu verringern, ist eine gemeinsame Ausschreibung und Umsetzung der Arbeiten geplant. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Finanzierung: Die vorgesehene Sanierung und Umgestaltung löst Beitragspflichten der Anliegerinnen und Anlieger nach § 8 KAG NRW aus. Die zu zahlenden Beiträge können derzeit noch nicht beziffert werden. Eine Beschlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung, die dann auch Angaben über die Höhe der beitragsfähigen Kosten sowie die Anliegerbelastung enthalten wird, folgt in Kürze. Da es sich hier um eine bereits im Jahr 2016 beschlossene Maßnahme handelt, ist eine Landesförderung nach den Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 23.03.2020 nicht möglich. Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von rd. 825.0000 € setzen sich zusammen aus Investiti- onsauszahlungen in Höhe von rd. 800.000 € für die Umgestaltung der Jesuitengasse im Bereich zwi- schen Amboßstraße und Schmiedegasse sowie konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rd. 25.000 € für die Beleuchtung. Die Beleuchtungskosten werden der Stadt Köln im Rahmen des Stra- ßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nut- zung in Rechnung gestellt. Im Hpl. 2020/2021 steht auf der Finanzstelle 6601-1201-5-1086, Umgestaltung Jesuitengasse, Teil- planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen ein Ansatz von 10.000 € für das Jahr 2021 zur Verfü- gung. Die restlichen erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 790.000 € werden im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung bereitgestellt. Die Deckung erfolgt im gleichen Teilfi- nanzplan aus der Finanzstelle 6601-1201-3-1053, Berrenrather Str., Umgestaltung, da diese Mittel aufgrund von Verzögerungen in 2021 nicht benötigt werden. Des Weiteren wird Dezernat III im Rahmen des Hpl.-Anmeldeverfahrens 2022 (einschließlich Mittel- fristplanung) ab 2022 im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - für die jährlichen Abschreibungen Mittel in Höhe von 16.000 € sowie in der Teilplanzeile 13 - Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Finanzierung der Beleuchtungskosten die erforderlichen 4 Mittel innerhalb des zugewiesenen Budgets berücksichtigen. Anlage Übersichtsplan

Beratungsverlauf

  1. 28.01.2021

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt
  2. 15.03.2021 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 10.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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