0846/2025
Mitteilung zu Bürgerschreiben "Verbot von privaten Feuerwerk an Silvester" und "Erweiterung von Böllerverbotszonen an Silvester"
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Anlage 3 - 0021_2025_Mitteilung_Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/327 327 Vorlagen-Nummer 13.01.2025 0021/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 13.01.2025 Resümee der Silvesternacht 2024/2025 Zur Reduzierung von Lärm, Feinstaub und Müll hatte die Stadt Köln zum Jahreswechsel 2023/2024 zum ersten Mal eine innerstädtische Böllerverbotszone eingerichtet. Der Aus- schuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales hatte hierzu in seiner Sitzung vom 13.03.2023 mehrheitlich einen entsprechenden Beschluss (AN/0364/2023) gefasst. Damit durften im linksrheinischen Köln vom Rhein bis zu den Ringen zwar Feuerwerksraketen mitgebracht und abgefeuert, aber keine Böller (sog. Feuerwerk der Klasse F2), die einzig auf den Knalleffekt zielen, gezündet werden. Aufgrund der positiven Er- fahrungen wurde ab dem Jahreswechsel 2024/2025 die innerstädtische Böllerverbotszone dauerhaft per Allgemeinverfügung erlassen. In der unmittelbaren Domumgebung wurde wie zuvor die „Schutzzone Dom“ eingerichtet, in der das Mitführen – und damit auch das Abbrennen – von Feuerwerkskörpern aller Art (Rake- ten, Böller, Feuerwerksbatterien etc.) verboten ist. Für diesen Bereich wurde bereits 2017 eine Allgemeinverfügung erlassen. Alle Vorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen für die Silvesternacht wurden im Vorfeld sorg- fältig geplant und koordiniert. In zahlreichen Gesprächen und Sitzungen mit den Sicherheits- partnern, dazu gehörten unter anderem Landes- und Bundespolizei, Feuerwehr, ein von der Stadt Köln beauftragter privater Sicherheitsdienstleister, KVB und AWB, wurde ein Sicher- heitskonzept abgestimmt und umgesetzt. Wichtigster Bestandteil dieses Konzeptes war, Gefahren für Passanten, Anliegende, Ret- tungskräfte und Verkehrsteilnehmende auf ein Minimum zu reduzieren sowie die Sicherung des unmittelbaren Domumfeldes vor dem Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern. Hierzu wurde ein umfangreiches System von Schutz- und verkehrslenkenden Maßnahmen wie Brückensperrungen abgestimmt und umgesetzt. Am Silvesterabend wurde im städtischen Koordinierungsstab für Großveranstaltungen laufend durch Mitarbeitende des Amtes für öffentliche Ordnung, Vertreter*innen von Landes- und Bun- despolizei, KVB, AWB des privaten Sicherheitsdienstleisters und Ansprechpartner zweier Security-Firmen die Einsatzlage – insbesondere in der Kölner Innenstadt - bewertet; so war gewährleistet, dass alle Beteiligten stets auf demselben Informationsstand waren und ohne Zeitverlust reagieren konnten. Kameras, die für die Silvesternacht eigens installiert worden waren, lieferten Bilder von besonders sensiblen Bereichen direkt in den Koordinierungsstab, damit sich die Teilnehmenden des Stabes jederzeit ein Bild der Lage machen konnten. Während die direkte Domumgebung fast menschenleer war, strömten ab etwa 22.30 Uhr zahl- reiche Menschen, die den Jahreswechsel mit einem Feuerwerk begrüßen wollten, Richtung 2 Rhein und sammelten sich in den Bereichen Rheingarten und Weltjugendtagsweg so, wie es seit Jahrzehnten zu beobachten ist. Aus den Beobachtungen und Rückmeldungen der Kräfte vor Ort wurde deutlich, dass das Einsatzgeschehen im Innenstadtbereich weitgehend dem Umfang und den Erfahrungen aus den Vorjahren entsprach. Unter anderem wurden über 100 Jugendschutzkontrollen in Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol und Tabak durch den Ordnungsdienst durchgeführt. Obwohl auch im Rheingarten das Abfeuern von Böllern verboten war, hielten sich trotz um- fangreicher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht alle Anwesenden daran. Stellten Mitarbei- tende des Ordnungsdienstes fest, dass Besuchende Böller bei sich trugen, was nicht verboten war, führten sie Präventivgespräche und informierten, dass das Abbrennen jedoch in dem Be- reich nicht erlaubt ist. Ergänzend erinnerte die Polizei vor Ort mit Lautsprecherdurchsagen an die Einhaltung der Regeln in der Böllerverbotszone. Das Abbrennen von Feuerwerksraketen oder Feuerwerksbatterien ist in dem genannten Be- reich hingegen zulässig gewesen, da die Allgemeinverfügung - im Rahmen der Vorgaben der Sprengstoffverordnung - nur ein Verbot von Böllern vorsehen kann: „Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abge- brannt werden dürfen.“ (§ 24 Abs. 2 Ziff. 2 Sprengstoffverordnung). Ob dies auch für Silvester- raketen gilt, soll geprüft werden. Im Bereich der Hohen Domkirche zu Köln hingegen besteht per Bundesverordnung ein voll- ständiges Abbrennverbot, da eine besondere Brandgefahr besteht (vgl. § 24 Abs. 2 Ziff. 1 Sprengstoffverordnung). Aufgrund des massiven Beschusses der Hohen Domkirche in der Vergangenheit dient die bereits 2017 erlassene, diesbezügliche Allgemeinverfügung der Durchsetzung der vorstehenden Regelung aus der Sprengstoffverordnung. Die Allgemeinver- fügung richtet sich deshalb an alle Personen, die die o.g. Bereiche betreten und/oder sich dort aufhalten und Pyrotechnik mit sich führen. Die Verwaltung beabsichtigt aufgrund dieser komplexen Rechtslage und der Kontrollierbarkeit einen Erfahrungsaustausch mit verschiedenen Städten, die wie Köln bereits über so genannte Böllerverbotszonen verfügen, und will die Ergebnisse im Städtetag zusammentragen und dort diskutieren. So kann ein einheitliches Vorgehen der Städte und Gemeinden angestrebt und das Land und der Bund aufgefordert werden, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingun- gen zu setzen. Auch mit den Erfahrungen der Silvesternacht 2024/25 lässt sich feststellen, dass die Einrich- tung einer Schutzzone im unmittelbaren Domumfeld, eine innerstädtische Böllerverbotszone sowie Sicherungs- und Absperrmaßnahmen wirksame Mittel sind, um Lärm und Müll im In- nenstadtbereich zu reduzieren. Sehr positiv fiel die Bilanz der AWB aus. Sie maß 80 Tonnen Silvestermüll – 20 Tonnen weniger als im Jahr zuvor. Einsatzbilanz der Feuerwehr Köln Die Feuerwehr Köln hatte sich durch eine veranstaltungsbezogene Einsatzplanung auf den Jahreswechsel 2024 vorbereitet. Insgesamt waren ca. 510 Einsatzkräfte und 40 zusätzliche Einsatzfahrzeuge der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr sowie der Leistungserbringer im Rettungs- und Sanitätsdienst im Einsatz, um sowohl den stadtweiten Grundschutz als auch die veranstaltungsbezogene Gefahrenabwehr durch Feuerwehr und Rettungsdienst sicherzu- stellen. In der Leitstelle der Feuerwehr Köln erfolgte eine Personalaufstockung, um das er- höhte Notruf- und Einsatzaufkommen zu Silvester bedienen zu können. Für eventuelle Eins- ätze mit erhöhtem Koordinierungsaufwand, z.B. bei einer hohen Verletzten- und Betroffenen- anzahl, wurde eine rückwärtige Führungsunterstützung als sog. Besondere Führungsorgani- sation (BFO) vorgeplant. Insgesamt wurden durch Feuerwehr und Rettungsdienst 811 Einsätze (Mittelwert 2024 = 624 Einsätze pro 24 Stunden) abgearbeitet. Durch den Sanitätsdienst im Veranstaltungsbereich 3 erfolgten zusätzlich 20 medizinische Hilfeleistungen. Die Einsatzzahlen der Feuerwehr in den Bereichen Brandschutz und Technische Hilfeleistung sowie des Rettungs- und Sanitätsdienst können der folgenden Übersicht entnommen werden und bewegen sich im Vergleich zu Sil- vester 2023 auf demselben Niveau. Einsatzzahlen Silvester 2023 Silvester 2024 Feuerwehr Brandschutz 177 204 Technische Hilfeleis- tung 30 30 Rettungsdienst 588 577 Sanitätsdienst 33 20 Gesamt 828 831 Tab. 1: Einsatzzahlen Silvester 2024 (Betrachtungszeitraum 31.12.24, 7:30 Uhr bis 01.01.25, 7:30 Uhr) Es gab keine Meldungen über Gewalt gegen Einsatzkräfte von Feuerwehr oder Rettungs- dienst im Zusammenhang mit den Silvesterfeierlichkeiten. Ausblick In den nächsten Monaten wird eine intensive Nachbetrachtung mit allen Beteiligten stattfin- den. Die Ergebnisse werden in die Vorbereitung des nächsten Jahreswechsels 2025/2026 einfließen. Ziel der Stadt Köln wird es dabei sein – unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedin- gung sowie der zur Verfügung stehenden Ressourcen – das friedliche und rücksichtsvolle Fei- ern zu stärken und etwaige negative Auswirkungen für Rettungs- und Ordnungskräfte, Anwoh- nende, Anliegende, Passanten und Verkehrsteilnehmende noch weiter zu minimieren. gez. Reker Anlage Zur Kenntnisnahme ist die Pressemitteilung der Polizei Köln zur Kriminalitätsbilanz im Nach- gang zum Jahreswechsel vom 08.01.2025 als Anlage 1 beigefügt.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 20.03.2025 0846/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.03.2025 Mitteilung zu Bürgerschreiben "Verbot von privaten Feuerwerk an Silvester" und "Erweiterung von Böllerverbotszonen an Silvester" Die Bürgerschreiben sowie die Antwortschreiben werden dem Ausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 - Bürgerschreiben und Antwort
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17.01.2025 Anregung nach 824 GO NRW - Erweiterung Böllerverbotszonen an Silvester Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, für viele Menschen bedeutet ein Feuerwerk Spaß, für Tiere dagegen Stress. Bei zahlreichen Haustieren löst die Knallerei sogar Panik aus. Und meist beschränken sich die leuchtenden und lärmenden Explosionen nicht nur auf die Silvesternacht, sondern werden auch an den Tagen rund um den Jahreswechsel gezündet. Warum haben Tiere Angst an Silvester? Bei Hunden und Katzen löst vor allem der laute Knall Angst aus, denn sie haben ein viel empfindlicheres Gehör als wir Menschen. Ist der Lärm zu stark, kann er sogar zu dauerhaften Gehörschäden und Verhaltensproblemen wie einer Geräuschangst führen. Parallel dazu schrecken die plötzlichen, grellen Lichter in der nächtlichen Dunkelheit sie auf. Auch der ungewohnte Geruch beeinflusst sie. Diese Komponenten können auch bei Kleintieren wie Kaninchen und Meerschweinchen, aber auch bei Vögeln und Pferden zu Panik und Stress führen. Selbst Fische reagieren negativ auf laute Geräusche. Neben unseren Haustieren betrifft dieses Problem auch Wildtiere. Durch das Feuerwerk werden sie aus ihrer Nacht- oder gar Winterruhe gerissen. Durch den erhöhten Stress und die Panik besteht für sie eine besonders hohe Verletzungs- und sogar Lebensgefahr. Außerdem verbrauchen sie wertvolle Energiereserven, die sie zum Überleben in der kalten Jahreszeit dringend brauchen. Was passiert mit Tieren bei Feuerwerk? Viele Tiere ändern ihr normales Verhalten. Rehe, Hirsche und andere Wildtiere werden aufgeschreckt. Wildvögel steigen zum Teil in großer Zahl auf und können durch Angst und Stress die Orientierung verlieren, gegen Hindernisse fliegen und sich schwer verletzen oder sogar sterben. Dies ist auch bei anderen Tierarten problematisch: Tiere reagieren durch Panik anders als sonst und können Gefahren noch weniger abschätzen. So kann es dazu kommen, dass z.B. Katzen in unauffindbare Verstecke flüchten oder Hunde vor fahrende Autos rennen. „Beim Jahreswechsel 2022/23 meldeten unsere Partnertierheime daher 212 tote und 17 verletzte Tiere, unter ihnen sowohl Wild- als auch zahlreiche Haustiere.“ (Quelle: Deutscher Tierschutzbund) Daher meine Anregung: Die Böllerverbotszonen zu Silvester werden um folgende Gebiete erweitert: Rund um die Kölner Tierheime; rund um den Kölner Zoo; rund um die Kölner Tierparke und Auffangstationen; rund um die Kölner Wasserflächen; rund um die Kölner Wald- und Wiesenflächen. Mit freundlichen Grüßen Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt rn En, DEE nern Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau ‚ Zimmer T: 0221 221- ‚F: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 18.02.2025 Erweiterung Böllerverbotszonen an Silvester Sehr geehrter Herr herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 17.01.2025. Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sit- zung am 18.03.2024 die Bürgereingabe „Feuerwerk/Böller an Silvester“ unter TOP 2.2 beraten und Beschluss gefasst. Demnach soll die Ausweitung der Böllerverbotszonen durch die Stadtverwaltung geprüft werden. Aktuell hat das Amt für Öffentliche Ordnung zu dem Thema eine Mitteilung unter TOP 2.1.2 in die Sitzung des Hauptausschusses am 13.01.2025 eingebracht. Auch wenn es hier um den Innenstadtbereich geht, wird jedoch die allgemeine Rechtslage deut- lich. Folgende Ausführungen, auf die ich hinweisen möchte, spiegeln wider, dass die Stadt Köln intensiv nach Lösungen sucht: [...] Die Verwaltung beabsichtigt aufgrund dieser komplexen Rechtslage und der Kon- trollierbarkeit einen Erfahrungsaustausch mit verschiedenen Städten, die wie Köln be- reits über so genannte Böllerverbotszonen verfügen, und will die Ergebnisse im Städ- tetag zusammentragen und dort diskutieren. So kann ein einheitliches Vorgehen der Städte und Gemeinden angestrebt und das Land und der Bund aufgefordert werden, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu setzen. [...] [...] Ausblick In den nächsten Monaten wird eine intensive Nachbetrachtung mit allen Beteiligten stattfinden. Die Ergebnisse werden in die Vorbereitung des nächsten Jahreswechsels Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin 2025/2026 einfließen. Ziel der Stadt Köln wird es dabei sein — unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingung sowie der zur Verfügung stehenden Ressourcen — das friedliche und rücksichtsvolle Feiern zu stärken und etwaige negative Auswirkun- gen für Rettungs- und Ordnungskräfte, Anwohnende, Anliegende, Passanten und Ver- kehrsteilnehmende noch weiter zu minimieren. [...] Ihre Mitteilung habe ich an das Amt für Öffentliche Ordnung zur Kenntnisnahme wei- tergeleitet. Des Weiteren werden Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement bedanke ich mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter Seite 2/2
Anlage 1 - 3 Schreiben und Antwort
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Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Ludwigstraße 8
- Weltjugendtagsweg
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Details
- Aktenzeichen
- 0846/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.03.2025
- Erstellt
- 18.03.2025 12:30