A-R/0046/2013
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
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Originalantrag
7785 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2013
Ratsantrag nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates
01.10.2013
Der Rat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt,
zu prüfen, ob die vorhandenen Einrichtungen der Jugendhilfe sowohl für das Clearing als
auch als möglicher Lebensort für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit ihren speziellen
Bedarfen und Bedürfnissen ausreichend und geeignet sind; d.h. ob es genug Plätze und die
für die Zielgruppe erforderlichen besonderen Kenntnisse und Spezialisierungen vorliegen.
Die Prüfung soll auf der Grundlage der neu erschienenen Handreichung zum Umgang mit
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen 1 mit den dort
formulierten Anforderungen an das Clearing und ggf. sich anschließende Hilfen zu
Erziehung erfolgen.
Die Verwaltung entwickelt auf dieser Grundlage ein entsprechendes Anforderungsprofil und
schreibt die Aufgabe aus.
Begründung:
Das Jugendamt der Kommune, in der minderjährige Flüchtlinge ankommen, ist verpflichtet,
diese in Obhut zu nehmen, einen Vormund zu bestellen und alle Vorkehrungen zum Schutz
und zu Klärung der individuellen Situation in die Wege zu leiten.
Der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist eine Kinderrechte- und
Menschenrechtsfrage. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge brauchen nach ihrer Ankunft
in Deutschland vor allem Schutz und zunächst Ansprechpartner,
• die zu ihnen in ihrer Muttersprache in Kontakt tre ten,
• die zuhören,
• die ihnen helfen, mit ihrem Leben ohne Eltern und enge Angehörige
zurechtzukommen,
• die versuchen, einen normalen Alltag herzustellen,
• die fragen, was sie interessiert und was sie brauc hen,
• die ihre Bildung fördern,
• die sie zunächst in einen Sprachkurs Deutsch vermi tteln,
• die ihnen erste Zugänge in die deutsche Gesellscha ft, insbesondere - angesichts
häufiger Traumatisierungen zu unserem Gesundheitssystem vermitteln
Minderjährige Flüchtlinge haben häufig mit staatlichen Instanzen in ihren Herkunftsländern
und auf der Flucht schlechte Erfahrungen gemacht, sodass sie zunächst auch deutschen
Behörden gegenüber misstrauisch sind. Die angekommenen Kinder und Jugendlichen
benötigen daher Zeit, einen spezialisierten Schutz und einen urteilsfreien Umgang mit der
mitgebrachten Kultur. (s. Handreichung 2013 S. 6)
1 Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfale, Ministerium für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Inneres und Kommunales des
Landes Nordrhein-Westfalen, LVR – Landesjugendamt Rheinland, LWL - Landesjugendamt Westfalen (Hrsg.); 2013
http://www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=27919&fileid=91637&sprachid=1
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48143 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de
„Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“
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Ein Clearingverfahren (i.d.R. wird diese Aufgabe vom Jugendamt an freie Träger
übertragen) kann sowohl als Angebot im Rahmen einer geeigneten Einrichtung der
Jugendhilfe als auch in einer spezialisierten Clearingstelle durchgeführt werden. Dabei muss
es sich jedoch um eine Einrichtung handeln, deren Angebote an den spezifischen
Bedürfnissen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die erst wenige Tage in einem
fremden Land leben, ausgerichtet sind
Die Durchführung des Clearingverfahrens umfasst die Wahrnehmung aller Aufgaben, die im
Zusammenhang mit der Versorgung und der Abklärung der rechtlichen Fragen stehen.
Hierzu gehören in der Regel:
• Unterbringung und Sicherung der physischen und psy chischen Grundbedürfnisse,
• Versorgung mit einem Schlafplatz, Verpflegung, bei entsprechendem Bedarf Kleidung
und andere Leistungen,
• pädagogische Betreuung sowie ggf. psychologische H ilfen,
• Veranlassen der Gesundheitsüberprüfung
• anlassbezogene Abklärung und Behandlung von Krankh eiten im Rahmen der
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung,
• Klärung von Anzeichen traumatischer Belastungen,
• Strukturierung des Alltags der Minderjährigen,
• Eröffnung von Bildungsperspektiven (Schulbesuch, S prachkurs),
• Kontaktherstellung zu Bezugspersonen, Terminwahrne hmung, Freizeitaktivitäten,
angemessene Spiel- und Erholungsmöglichkeiten, alltagspraktische Kenntnisse
• Information über Meldepflichten und Unterstützung bei Kontakten - ggf. auch
Begleitung durch pädagogisches Personal - zum Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, zur Ausländerbehörde und anderen Behörden, Gerichten sowie
Beratungsstellen in asyl- und ausländerrechtlichen Fragen, solange ein Vormund nicht
bestellt ist bzw. in Zusammenarbeit mit dem Vormund,
• Feststellung eines jugendhilferechtlichen Bedarfs und Zusammenfassung der
Ergebnisse des Clearingverfahrens als Grundlage für das Hilfeplanverfahren,
• Dokumentation von Fluchthintergründen und -umständ en, des Verbleibs der Eltern,
Bleibe-/Rückkehrmöglichkeiten, Familienzusammenführung in einem Drittland
Die Ausstattung der Einrichtung soll den individuellen Jugendhilfebedarf des unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlings berücksichtigen. Dies erfordert u.a. insbesondere:
• ein jugendgerechtes Umfeld,
• geschlechtsspezifische räumliche Trennung,
• Gemeinschaftsräume, Therapieraum, Büro für Nachtdi enst und Betreuung,
• Doppel- und Einzelzimmer für Jugendliche (Ausstatt ung mit Doppelzimmern liegt in der
speziellen Situation der Jugendlichen begründet. Aufgrund von kulturellen
Hintergründen und Traumatisierungen kann dies ausdrücklich gewünscht werden),
• gute Verkehrsanbindung an das Stadtzentrum,
• sprachkompetente Fachkräfte und die Kooperation mi t Sprachmittlern
• einen Träger, der sein Angebot auf die besondere S ituation der UMF ausrichtet i.S. der
Integration in das Konzept des Trägers und der Integration in das städtische Umfeld.
(vgl. auch Handreichung 2013 S. 16)
Das Anforderungsprofil an die Fachkräfte umfasst neben den Methoden der sozialen Arbeit (
z.B.: Aufsuchende Arbeit, lösungsorientierte Beratungstechniken, systemische Sichtweise
und Beratung, Sozialraumkompetenz, Interkulturelle Kompetenz) Fremdsprachenkennt-
nisse und Techniken der nonverbalen Kommunikation, umfassende Kenntnisse der
Unterstützungsmöglichkeiten für UMFe in medizinischen, psychosozialen und juristischen
Fragen sowie die Bereitschaft, insbesondere zu Beginn des Aufenthalts als einzige
erwachsene Bezugsperson für den jungen Menschen da zu sein.
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In Münster gab es im Jahr 2010 insgesamt 14 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, von
denen 9 in Obhut genommen wurden, 5 davon waren nach kurzer Zeit abgängig, 4 wurden
bei Verwandten aufgenommen, einer wurde in einer städtischen Flüchtlingseinrichtung für
ältere Jugendliche untergebracht. Die aktuellen Zahlen liegen erheblich höher (ca. 30).
Daher ist die Prüfung notwendig.
Die Kosten für die Betreuung der Unbegleitenden Minderjährigen Flüchtlinge bekommt die
Stadt in vollem Umfang erstattet.
Münster als „Stadt der Bildung und Wissenschaft“ steht es zu Gesicht, zusammen mit der
Verantwortung in Menschenrechts- und Kinderrechtsfragen, die unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge nach Aufnahme in der Kommune bestmöglich zu betreuen, zu
bilden und ihnen Perspektiven zu eröffnen.
gez. Jutta Möllers
gez. Helga Bennink
gez. Dr. Petra Dieckmann
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen
gez. Gerhard Joksch
gez. Christoph Kattentidt
gez. Manfred Kehr
gez. Annette Kemper
gez. Hery Klas
gez. Jörn Möltgen
gez. Anne Naegels
gez. Carsten Peters
gez. Otto Reiners
gez. Tim Rohleder
gez. Dr. Ludwig Schipmann
gez. Dr. Rita Stein-Redent
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Windthorststraße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0046/2013
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37