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A-R/0046/2013

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Antrag an den Rat 02.10.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.11.2013, TOP 24.2

Originalantrag

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Originalantrag

7785 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0046/2013  
 
Ratsantrag  nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
 
 
01.10.2013 
 
 
 
 
Der Rat beschließt: 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
zu prüfen, ob die vorhandenen Einrichtungen der Jugendhilfe sowohl für das Clearing als 
auch als möglicher Lebensort für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit ihren speziellen 
Bedarfen und Bedürfnissen ausreichend und geeignet sind; d.h. ob es genug Plätze und die 
für die Zielgruppe erforderlichen besonderen Kenntnisse und Spezialisierungen vorliegen. 
Die Prüfung soll auf der Grundlage der neu erschienenen Handreichung zum Umgang mit 
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen 1 mit den dort 
formulierten Anforderungen an das Clearing und ggf. sich anschließende Hilfen zu 
Erziehung erfolgen. 
Die Verwaltung entwickelt auf dieser Grundlage ein entsprechendes Anforderungsprofil und 
schreibt die Aufgabe aus.  
Begründung: 
Das Jugendamt der Kommune, in der minderjährige Flüchtlinge ankommen, ist verpflichtet, 
diese in Obhut zu nehmen, einen Vormund zu bestellen und alle Vorkehrungen zum Schutz 
und zu Klärung der individuellen Situation in die Wege zu leiten. 
Der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist eine Kinderrechte- und 
Menschenrechtsfrage. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge brauchen nach ihrer Ankunft 
in Deutschland vor allem Schutz und zunächst Ansprechpartner, 
• die zu ihnen in ihrer Muttersprache in Kontakt tre ten, 
• die zuhören, 
• die ihnen helfen, mit ihrem Leben ohne Eltern und enge Angehörige 
zurechtzukommen, 
• die versuchen, einen normalen Alltag herzustellen,  
• die fragen, was sie interessiert und was sie brauc hen, 
• die ihre Bildung fördern, 
• die sie zunächst in einen Sprachkurs Deutsch vermi tteln, 
• die ihnen erste Zugänge in die deutsche Gesellscha ft, insbesondere - angesichts 
häufiger Traumatisierungen zu unserem Gesundheitssystem vermitteln 
Minderjährige Flüchtlinge haben häufig mit staatlichen Instanzen in ihren Herkunftsländern 
und auf der Flucht schlechte Erfahrungen gemacht, sodass sie zunächst auch deutschen 
Behörden gegenüber misstrauisch sind. Die angekommenen Kinder und Jugendlichen 
benötigen daher Zeit, einen spezialisierten  Schutz und einen urteilsfreien Umgang mit der 
mitgebrachten Kultur. (s. Handreichung 2013 S. 6) 
                                                
 
1 Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfale,  Ministerium für 
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport  des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium  für Inneres und Kommunales des 
Landes Nordrhein-Westfalen, LVR – Landesjugendamt Rheinland, LWL - Landesjugendamt Westfalen  (Hrsg.); 2013 
http://www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=27919&fileid=91637&sprachid=1   
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
„Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“

2 
 
Ein Clearingverfahren (i.d.R. wird diese Aufgabe vom Jugendamt an freie Träger 
übertragen) kann sowohl als Angebot im Rahmen einer geeigneten Einrichtung der 
Jugendhilfe als auch in einer spezialisierten Clearingstelle durchgeführt werden. Dabei muss 
es sich jedoch um eine Einrichtung handeln, deren Angebote an den spezifischen  
Bedürfnissen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die erst wenige Tage in einem 
fremden Land leben, ausgerichtet sind  
Die Durchführung des Clearingverfahrens umfasst die Wahrnehmung aller Aufgaben, die im 
Zusammenhang mit der Versorgung und der Abklärung der rechtlichen Fragen stehen. 
Hierzu gehören in der Regel: 
• Unterbringung und Sicherung der physischen und psy chischen Grundbedürfnisse, 
• Versorgung mit einem Schlafplatz, Verpflegung, bei  entsprechendem Bedarf Kleidung 
und andere Leistungen, 
• pädagogische Betreuung sowie ggf. psychologische H ilfen, 
• Veranlassen der Gesundheitsüberprüfung 
• anlassbezogene Abklärung und Behandlung von Krankh eiten im Rahmen der 
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, 
• Klärung von Anzeichen traumatischer Belastungen, 
• Strukturierung des Alltags der Minderjährigen, 
• Eröffnung von Bildungsperspektiven (Schulbesuch, S prachkurs), 
• Kontaktherstellung zu Bezugspersonen, Terminwahrne hmung, Freizeitaktivitäten, 
angemessene Spiel- und Erholungsmöglichkeiten, alltagspraktische Kenntnisse 
• Information über Meldepflichten und Unterstützung bei Kontakten - ggf. auch 
Begleitung durch pädagogisches Personal - zum Bundesamt für Migration und 
Flüchtlinge, zur Ausländerbehörde und anderen Behörden, Gerichten sowie 
Beratungsstellen in asyl- und ausländerrechtlichen Fragen, solange ein Vormund nicht 
bestellt ist bzw. in Zusammenarbeit mit dem Vormund, 
• Feststellung eines jugendhilferechtlichen Bedarfs und Zusammenfassung der 
Ergebnisse des Clearingverfahrens als Grundlage für das Hilfeplanverfahren, 
• Dokumentation von Fluchthintergründen und -umständ en, des Verbleibs der Eltern, 
Bleibe-/Rückkehrmöglichkeiten, Familienzusammenführung in einem Drittland 
Die Ausstattung der Einrichtung soll den individuellen Jugendhilfebedarf des unbegleiteten 
minderjährigen Flüchtlings berücksichtigen. Dies erfordert u.a. insbesondere: 
• ein jugendgerechtes Umfeld, 
• geschlechtsspezifische räumliche Trennung, 
• Gemeinschaftsräume, Therapieraum, Büro für Nachtdi enst und Betreuung, 
• Doppel- und Einzelzimmer für Jugendliche (Ausstatt ung mit Doppelzimmern liegt in der 
speziellen Situation der Jugendlichen begründet. Aufgrund von kulturellen 
Hintergründen und Traumatisierungen kann dies ausdrücklich gewünscht werden), 
• gute Verkehrsanbindung an das Stadtzentrum, 
• sprachkompetente Fachkräfte und die Kooperation mi t Sprachmittlern  
• einen Träger, der sein Angebot auf die besondere S ituation der UMF ausrichtet i.S. der 
Integration in das Konzept des Trägers und der Integration in das städtische Umfeld.  
(vgl. auch Handreichung 2013 S. 16) 
Das Anforderungsprofil an die Fachkräfte umfasst neben den Methoden der sozialen Arbeit ( 
z.B.: Aufsuchende Arbeit,  lösungsorientierte Beratungstechniken, systemische Sichtweise 
und Beratung, Sozialraumkompetenz, Interkulturelle Kompetenz) Fremdsprachenkennt-
nisse und Techniken der nonverbalen Kommunikation, umfassende Kenntnisse der 
Unterstützungsmöglichkeiten für UMFe in medizinischen, psychosozialen und  juristischen 
Fragen sowie die Bereitschaft, insbesondere zu Beginn des Aufenthalts als einzige 
erwachsene Bezugsperson für den jungen Menschen da zu sein.

3 
 
In Münster gab es im Jahr 2010 insgesamt 14 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, von 
denen 9 in Obhut genommen wurden, 5 davon waren nach kurzer Zeit abgängig, 4 wurden 
bei Verwandten aufgenommen, einer wurde in einer städtischen Flüchtlingseinrichtung für 
ältere Jugendliche untergebracht. Die aktuellen Zahlen liegen erheblich höher (ca. 30). 
Daher ist die Prüfung notwendig. 
Die Kosten für die Betreuung der Unbegleitenden Minderjährigen Flüchtlinge bekommt die 
Stadt in vollem Umfang erstattet. 
Münster als „Stadt der Bildung und Wissenschaft“ steht es zu Gesicht, zusammen mit der 
Verantwortung in Menschenrechts- und Kinderrechtsfragen, die unbegleiteten 
minderjährigen Flüchtlinge nach Aufnahme in der Kommune bestmöglich zu betreuen, zu 
bilden und ihnen Perspektiven zu eröffnen. 
 
 
gez. Jutta Möllers 
gez. Helga Bennink 
gez. Dr. Petra Dieckmann 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Gerhard Joksch 
gez. Christoph Kattentidt 
gez. Manfred Kehr 
gez. Annette Kemper 
gez. Hery Klas 
gez. Jörn Möltgen  
gez. Anne Naegels 
gez. Carsten Peters 
gez. Otto Reiners 
gez. Tim Rohleder 
gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent

Beratungsverlauf (1)

13.11.2013 Rat
TOP 24.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0046/2013
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37