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V/0372/2018/1

Erweiterung der Grundschulen Kreuzschule und Mauritzschule in Münster zur vollen Dreizügigkeit - Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbs

Vorlagen 22.06.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 04.07.2018, TOP 9

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

6684 Zeichen

V/0372/2018/1 
V/0372/2018/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung der Grundschulen Kreuzschule und Mauritzschule in Münster zur vollen Dreizügigkeit 
Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweiterungen der Kreuzschule und der Mau-
ritzschule zur vollen Dreizügigkeit wird ein nichtoffener Architektenwettbewerb nach der RPW 
2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt. 
 
2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen: 
 
 - Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption, des Raumpr o-
gramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen 
 - Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung / Außenräume) 
 - Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit 
 - Berücksichtigung ökologischer Aspekte 
 - Wirtschaftlichkeit  
 - Nachhaltigkeit 
 - Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange,  
Realisierbarkeit 
 
 Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander. 
 
3. Zusammensetzung des Preisgerichtes 
 
 Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich, infolge des Inkrafttretens 
der VgV zum April 2016, wie folgt zusammen: 
 
  
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
02.07.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Carl 
Telefon: 492-2458 
Carl@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0372/2018/1 
stimmberechtigte Mitglieder: 
 
 Fachpreisrichter ausloberunabhängig: 
 Beate Burhoff, Münster 
 Christoph Ellermann, Münster 
 Judith Kusch, Köln 
 Prof. Klaus Legner, Düsseldorf 
 Prof. Gernot Schulz, Köln 
 Prof. Dr. Volker Droste, Oldenburg 
 
Fachpreisrichter ausloberabhängig: 
 Georg Mümken, Abteilungsleiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 
Sachpreisrichter, ausloberabhängig: 
 Rixa Borns, SPD-Fraktion 
 Jörn Möltgen, Ratsherr Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 Bezirksbürgermeister Peter Fischer-Baumeister, Bezirksvertretung Münster-Mitte 
 Stadtrat Matthias Peck, Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien, Nachhal-
tigkeit 
 
nicht stimmberechtigte Mitglieder: 
 
Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig: 
 Josef Holthaus, Emsdetten 
 Matthias Fritzen, Münster 
 
Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig: 
 Frank Baumann, Ratsherr CDU-Fraktion 
 Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung 
 Jörg A. Michel, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Stadtdirektor Thomas Paal, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Familie 
 Jürgen Reuter, Ratsherr FDP-Fraktion 
 Heiko Wischnewski Ratsherr DIE LINKE. Ratsfraktion Münster 
 
Sachverständige Berater/in  
 Jörg Hoffmann, Fachstellenleiter Amt für Grünflächen, Stadt Münster 
 Diana Hülsmeier, Schulleiterin Kreuzschule 
 Magda Stecker-Kühl, Schulleiterin Mauritzschule 
 Claudia Carl, Projektleitung, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Marlies Voss, Architektin, Leiterin Denkmalbehörde Stadt Münster 
 Ludger Watermann, Amt für Schule und Weiterbildung 
 Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 
Vorprüfung 
 Claudia Carl, Amt für Immobilienmanagement Stadt Münster 
 Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung 
 Nadine Wiesmann, Amt für Schule und Weiterbildung  
 Rita Tiltmann, Amt für Schule und Weiterbildung 
 Drees & Huesmann Planer, Bielefeld 
 
Wenn sich die Zusammensetzung des Preisgerichtes ändern sollte, so wird die Verwaltung beau f-
tragt, in eigener Zuständigkeit Personen nach zu benennen, um das Wettbewerbsverfahren nach den 
Bestimmungen der Vergabeverordnung durchführen zu können.

- 3 - 
V/0372/2018/1 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur 
Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entspr e-
chend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden. 
 
5. Der Terminplan  für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende 
VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Wettbewerb und das anschließende VgV -Verfahren 
Kosten in Höhe von insgesamt ca. 118.000 € entstehen.  
 
Für die Finanzierung der Erweiterung der Grundschulen Kreuzschule und Mauritzschule stehen g e-
mäß Beschluss zur Vorlage V/0845/2017/1 vom 13.12.2017 Mittel in Höhe von 6.087.000 € (Kreu z-
schule) bzw. 5.505.000 € (Mauritzschule) zur Verfügung. 
 
Die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen Grundschule Kreuzschule und Grundschule Maurit z-
schule erfolgt durch Ansatzverlagerung aus der Sammelposition 4720 „Erweiterung Schulgebäude“. 
Die Mittel werden wie folgt bereitgestellt: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schu-
len 
   
Investitionsmaßnahme 4720 Erweiterung Grund-
schule Kreuzschule 
   
Auszahlungen  - für Baumaßnah-
men 
2018 60.000 apl: Deckung aus 4720 
(Erw. Schulgebäude) 
   VE   
   2019 1.041.747 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2020 2.882.803 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2021 1.718.969 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2022 383.481 Ansatzverlagerung aus  
4720 (Erw. Schulgeb.) 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 6.087.000  
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schu-
len 
   
Investitionsmaßnahme 4720 Erweiterung Grund-
schule Mauritzschu-
le 
   
Auszahlungen  - für Baumaßnah-
men 
2018 60.000 apl: Deckung aus 4720 
(Erw. Schulgebäude)

- 4 - 
V/0372/2018/1 
   VE   
   2019 969.435 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2020 2.444.220 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2021 1.502.865 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2022 528.480 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 5.505.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2018 auf 
Antrag außerplanmäßig nach §  83 GO NW bei den Maßnahmen „Erweiterung Grundschule Kreu z-
schule“ und „Erweiterung Grundschule Mauritzschule“ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der I n-
vestitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“. 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Es werden weitere Verfahrensbeteiligte benannt. 
 
Die in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -Mitte am 19.06.2018 beantragte Änderung  zum 
Beschluss zur Teilnahme am Preisgericht wurde aufgenommen. 
 
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0372/2018/1
Typ
Vorlagen
Datum
22.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37