1367/2025
Kleingartenpark Claudiusstraße Planungsbeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
843 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 68360-05
19519 Zeichen
| A) Textliche Festsetzungen B) gestalterische Festsetzungen n. Art der baulichen Nutzung Gemäß $ 9 Absatz 4 BauGB in Verbindung mit $ 86 Absatz 1 und Absatz 4 BauO NRW on . \ wird folgendes festgesetzt: 1.1. Gemäß $ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) die nach $ 8 Abs. 3 . . . . BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen „Nr. 2 Anlagen für kirchliche, kul- Innerhalb der Gewerbegebiete GE 1 bis GE 4 sind Werbeanlagen am Gebäude nur mit turelle, soziale und gesundheitliche Zwecke“ und „Nr. 3 Vergnügungsstätten“ nicht einer maximalen Höhe von 2,5 m und einer zusammenhängenden Fläche von maximal 20 m? je Gebäudeseite zulässig. Ein Überschreiten der Gebäudeoberkante durch Werbe- anlagen ist nicht zulässig. Werbeanlagen auf Dachflächen sind nicht zulässig. Werbean- lagen sind nur an der Stätte ihrer Leistung zulässig. Bestandteil des Bebauungsplanes und damit nicht zulässig. Des Weitern sind im Lärmpegelbereich V Wohnungen im Sinne von $ 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO nicht zu- lässig ; i , Ara In den Gewerbegebieten GE 1 bis GE 4 sind Informationsstelen mit einer Grundfläche no ” 111] 2° 1.2 Gemäß $ 1 Absatz 5 BauNVO in Verbindung mit Absatz 9 BauNVO sind im Ge- von maximal 4 m? und einer Höhe von maximal 6 m zulässig. Als unterer Bezugspunkt me ZZ / | werbegebiet Bordelle und bordellartige Betriebe nicht zulässig. gilt die mittlere Höhenlage des natürlichen Geländes des Baugrundstücks, gemessen an 1.3 Gemäß $ 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet Einzelhandelsbe- der Grenze der zugehörigen Erschließungsstraße. Grenzt ein Baugrundstück an mehr als triebe unzulässig. eine Erschließungsstraße, ist aus den einzelnen Bezugspunkten der entsprechende Mit- telwert zu bilden. 1.4 Zulässig sind -abweichend von Punkt 1.3- Verkaufsstellen, die in unmittelbarem betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- und produzierenden Betrieben ste- R . 33 hen und baulich untergeordnet sind. C) Hinweise Die Stadt Köln geht davon aus, dass eine baulich untergeordnete Verkaufsstelle Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom nicht mehr als 15 % der genehmigten Geschossfläche ausmachen kann, jedoch 23.09.2004 (BGI. | S. 2414). nur bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 100 m?. Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntma- Gemarkung Rondorf-Land Flur 36 _ D 1.5 Zulässig sind -abweichend von Punkt 1.3- Autohäuser, Reifenhändler und Kfz- chung vom 23.01.1990 (Bundesgesetzblatt I. S. 132). REN, 3. Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 15. 58). 1.6 Gemäß $ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO wird das GE auf der Grundlage der Ab- ya; 33 " i standsliste zum Abstandserlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, 4. Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 06.06.2007 wie folgt gegliedert: (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 286). Zone 1 5. Esgilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung (Hinweise 1 - 4). Nicht zulässig sind Anlagen und Betriebsarten der Abstandsklassen I bis VI sowie 6. Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußi- Anlagen und Betriebsarten mit vergleichbarem Emissionsverhalten. schen Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetztes NW, des Bundesbaugesetzes . . . . oder des Baugesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Planes au- Aus der Abstandsklasse VII sind wegen ihrer verfahrensbedingten Ableitung ge- Ber Kraft ruchsintensiver Stoffe Anlagen und Betriebe der laufenden Nummern 200 bis 204, . 207, 208, 220 und 221 sowie Anlagen und Betriebsarten mit vergleichbarem Emis- 7. Das Plangebiet ist durch erhöhten Verkehrslärm belastet. sionsverhalten nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen können erteilt werden 4 r f a wenn im Einzelfall nachgewiesen wird, dass z.B. auf Grund emissionsmindernder 8. Bei baulichen Maßnahmen oder Anpflanzungen ii der Schutzstreifen der Maßnahmen oder aber auch durch eine günstige Beeinflussung der Ableitsituation vorhandenen Leitungen sind die Bestimmungen und Auflagen der Leitungsträger (Lage und Höhe der Auslassöffnung) in der unmittelbaren Nachbarschaft keine er- zu beachten. Alle dort geplanten Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der Lei- heblichen Belästigungen durch luftverunreinigende Stoffe -insbesondere durch tungsträger. Giesdorfer Höfe Gerüche- zu erwarten sind. 9. Im Plangebiet liegt ein diffuser kampfmittelverdacht vor. Es wird eine geophysikali- Zone 2 sche Untersuchung der zu überbauenden Fläche empfohlen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahl- Nicht zulässig sind Anlagen und Betriebsarten der Abstandsklassen | bis V sowie gründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Anlagen und Betriebsarten mit vergleichbarem Emissionsverhalten. 10. Zur Sicherstellung der Stromversorgung sind im Plangebiet je nach Bedarf der ansiedelnden Gewerbeeinheiten 1 bis 3 Trafostationen -Kompaktstation 3,00 m / 4,50 m-erforderlich. Die genauen Standorte werden im Rahmen der späteren Ab- stimmung zur Verwirklichung der städtebaulichen Maßnahmen festgelegt (z.B. im Wege einer Planvereinbarung). Ausnahmsweise zulässig sind Anlagen und Betriebsarten der Abstandsklasse VI sowie Anlagen und Betriebsarten mit vergleichbarem Emissionsverhalten. Aus- nahmen können erteilt werden, wenn im Einzelfall nachgewiesen wird, dass z.B. durch besondere technische Maßnahmen oder durch Betriebsbeschränkungen - insbesondere Verzicht auf Nachtarbeit- die Emissionen so weit begrenzt oder die Ableitbedingungen so gestaltet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen in 11. Gemäß $ 51 a Landeswassergesetz NW ist das anfallende Niederschlagswasser den schutzbedürftigen Gebieten vermieden werden. der Dachflächen vor Ort zu versickern. Zone 3 12 _ DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in der Bebauungsplan- Nicht zulässig sind Anlagen und Betriebsarten der Abstandsklassen I bis V sowie urkunde verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln, Plankammer, Zimmer 06.E 05, Stadthaus, Willy-Brandt Anlagen und Betriebsarten mit vergleichbarem Emissionsverhalten. Öffentliche [ I ı j j l . 1.7. Gemäß $ 1 Abs. 5 i.V.m. Abs.9 BauNVO sind im Gewerbegebiet Anlagen, die ei- P Maas, a " [e) r GRZ 0,8 nen Betriebsbereich im Sinne von $ 3 Abs. 5a BlmSchG bilden oder Teil eines sol- Platz 2, 50679 Köln, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehal l GFZ 1,6 ten ® 5 N 2 3 ’ chen Betriebsbereiches wären ausgeschlossen. j ee ı2 -aA- ’ ' . 13. Für die im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes zu fällende Bäume sind [2) 1 Hy) ! 2 H=69müNN Mi ERKENIBSRRBIGBR ERDE PERLE keine Ersatzpflanzungen beziehungsweise Ersatzgeldzahlungen gemäß der Sat- :5 5 = , N "LER 50 dB(A Gemäß $& 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO sind innerhalb der Teilzonen des GE- zung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten "Id © ce - \ (A) tags Gebietes nur Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche die in Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Yu ı = 2 LEK 35 dB(A) nachts der Planzeichnung festgesetzten Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 („Ge- Köln (Baumschutzsatzung - BSchS) vom 01.08.2011 zu leisten, da diese Bäume S g c SS räuschkontingentierung“ Ausgabe Dezember 2006, zu erwerben bei Beuth Verlag bei der Bewertung und Bilanzierung nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege- Mi 3 eg GmbH, Berlin) weder tags (6.00 h bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 h bis 6.00 lung nach $ 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit $ 1a Ab- u 2 oO O3: Uhr) überschreiten. satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) berücksichtigt wurden. 95 05 Für die in der Planzeichnung dargestellten Richtungssektoren A und B erhöhen o; - S sich die Lärmkontingente LEK nach DIN 45691 um folgende Zusatzkontingente . © oS LEK, zus. : D) Nachrichtliche Übernahmen I En} fm} . . © S > u Sektor A -18° bis 121° Zusatzkontingent LEK, zus. 10 dB Tag und Nacht Gemäß $ 9 Abs. 6 BauGB werden, die gemäß $ 9 Abs. 1 und 2 Bundesfernstra- Es 2 > z = Sektor B 121° bis 169° Zusatzkontingent LEK, zus. 3 dB Tag und Nacht Rengesetz (FStrG) festgesetzten Bauverbots- und Baubeschränkungszonen von .— DL j 40 m bzw. 100 m entlang der A 555 nachrichtlich in den Bebauungsplan über- nv ausgehend vom Bezugspunkt UTM Koordinaten 2356756, 5636257 nommen. Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Richtungssektoren A und B die Zusatzkon- tingente zu berücksichtigen sind. Das Vorhaben ist zulässig, wenn der Beurteilungspegel Lr der Betriebsgeräusche der Anlage oder des Betriebes (beurteilt nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung) das nach DIN 45691 für das Betriebsgrundstück berechnete Immissionskontingent oder einen Wert von 15dB unter dem maßgeblichen Immissionsrichtwert (Nr. 6.1 der TA Lärm) am maßgeblichen Immissionsort im Einwirkungsbereich (Nrn. 2.2 und 2.3 der TA Lärm) nicht überschreitet. 3. Überschreitung der Höhenfestsetzung Vereinsheim Gemäß $ 16 Abs. 6 BauNVO ist ein Überschreiten der festgesetzten maximalen Höhe von Gebäuden durch technische Gebäudeteile, beispielsweise Treppenhäu- ser, Aufzüge, Anlagen für Klimatisierung, Antennen etc., über bis zu 20 % der GRZ 0,8 l GFZ 1 ‚6 Grundfläche des Gebäudes zulässig. ı l -a- . 4. Bauweise -Spielplatz- 1 j H=69müNN Gemäß $ 22 Abs. 4 BauNVO wird als abweichende Bauweise festgesetzt, dass LEK 49 dB(A) tags Gebäude mit oder ohne Grenzabstand errichtet werden und auch bei Errichtung LEK 34 dB(A) nachts mit Grenzabstand eine Länge von mehr als 50 m aufweisen dürfen. 5. Stellplätze Gemäß $ 12 Abs. 6 BauNVO sind Stellplätze und Garagen nur innerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen zulässig. Öffentliche Grünfläche -Grünanlage- 6. passive Schallschutzmaßnahmen Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen entspre- chend den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen an den Außen- bauteilen von Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hoch- bau/Ausgabe Nov. 1989, zu erwerben bei Beuth Verlag GmbH, Berlin) zu treffen. Bei betriebsbezogenen Wohnungen sind Schlaf- und Kinderzimmer mit fensteru- nabhängigen Lüftungselementen auszurüsten. Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist zulässig, wenn im Baugenehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung niedri- gere Lärmpegel an einzelnen Gebäudeteilen oder Geschossebenen nachgewiesen werden Ta Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind unterhalb der 110 kV-Leitung im Bereich der festgesetzten nicht überbaubaren Grundstücksfläche gewerblich genutzte Flächen zum mehr als nur vorübergehenden Aufenthalt unzulässig. 8. Grünfestsetzungen Gemäß $ 9 Abs. 1 Nrn. 20, 25 a und 25 b BauGB werden folgende Festsetzungen B E F getroffen. Für die Pflanzmaßnahmen gilt die Satzung der Stadt Köln zur Erhebung =-—_--- N . Ri PL ; E 1 von Kostenerstattungsbeiträgen vom 15. Dezember 2011 und den dort formulierten \ In i \ g ö Gestaltungsgrundsätzen und Biotopkürzeln (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 1 vom 04. Januar 2012). 8.1. Dachbegrünung: GRZ 0,8 GFZ1,6 Dächer mit einer Dachneigung von 0°-15° -ausgenommen Flächen für technische Aufbauten- sind zu mindestens 70 % extensiv mit Sedumgesellschaften auf einer Substratschicht von mindestens 8 cm extensiv zu begrünen(DC1, NB6243). Er i j L \ 3 l 8.2 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflan- Ein- und Ausfahrten bis zu einer Gesamtbreite von 8,00 m pro Baugrundstück sind in diesen Flächen zulässig. Mit Ausnahme der im Bebauungsplan gekennzeichneten Flächen wird auf eine Festsetzung gestalterischer Vorgaben zur Begrünung gemäß den Standards ver- zichtet. Das Gewerbegebiet ist auf den gekennzeichneten Flächen mit einer Hecke aus standortgerechten Gehölzen einzufassen (BB1, GH411). IV er) 8.3 Baumpflanzungen [I Entlang der Erschließungsstraßen sind beidseitig mindestens 100 mittel- bis 15 großkronige standortgerechte Laubbäume in regelmäßigem Abstand unter Berück- 1 m sichtigung der Grundstückszufahrten zu pflanzen. Die Baumscheiben müssen eine + n = Mindestgröße von 6 m? aufweisen (BF 31, GH741). BE sie | 4 AHılı-H4H AN I Wi I H#+ Rn _ A __ _ N 8.4 Stellplatzbegrünung Di Den u 7a Ip ı ö ı Zone 1 Werden auf den Privatgrundstücken oberirdische Stellplätze vorgesehen, so ist je 6 [| oma Auaglelcheneßnaiimen: | 1 ; & angefangene Stellplätze mindestens ein mittel- bis großkroniger Baum (BF 31) zu N * 4 pflanzen. Die Bäume sind auf der Stellplatzanlage gleichmäßig zu verteilen. [ Yı \ 5 G D—® 85 Maßnahmen M1- M3 interne Ausgleichsmaßnahmen Y\ N R % ji Die öffentliche Grünfläche -M1- ist anzulegen als Langgraswiese (EA31 ca. 35%) \ m N e y mit Gebüschen (BB1 ca. 65%) und eingestreutem Baumbestand (BF31, mindes- N 5 7 tens 3 großkronige Bäume ). Ye oc Sr w q Die öffentliche Grünfläche —M2- ist anzulegen als Langgraswiese mit einer Baum- Sportplatz N o 2 reihe und Einzelbäumen (EA31, BF31, mindestens 25 großkronige Bäume). “V, 4 Die öffentliche Grünfläche -M3- ist anzulegen als Langgraswiese mit Gebüschen, eingestreutem Baumbestand und einer Baumreihe (EA31 ca. 50%, BB1 ca. 50%, BF31 mindestens 10 großkronige Bäume). Für die straßenbegleitende Baumreihe in M2 und M3 ist die gleiche Baumart zu wählen. N \ Ir 8.6 Maßnahme M4 externe Ausgleichsmaßnahme Auf einer 46.000 m? großen Ackerfläche aus dem Grundstück Gemarkung Ron- dorf-Land, Flur 37, Flurstück 26 wird eine Ackerbrache mit Heckenstrukturen ent- wickelt durch Einsaat der Fläche mit einer Blühstreifenmischung, Anlage einer frei wachsenden Hecke ohne Bäume entlang des Feldwegs (HA2 90%, BB1 10%). 8.7 Maßnahme M5 externe Ausgleichsmaßnahme Auf einer 3.086 m? großen Ackerfläche aus dem Grundstück Gemarkung Rondorf- Land Flur 37, Flurstück 26 wird eine Ackerbrache entwickelt durch Einsaat der Flä- che mit einer Blühstreifenmischung (HA2). 8.8 Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen Dem Eingriff „Erschließung“ werden die Straßenbäume sowie die Maßnahme M1 Am Godorfer Kirchweg (2.207 m?), M2 (9.543 m?) und M3 zu 34,6% (2.768 m?) zugeordnet. Dem Eingriff „Gewerbegebiet" werden die Maßnahmen M3 zu 65,4% (5.233 m?), 24 M4 (46.000 m?) sowie M5 (3086 m?) zugeordnet. Für die Pflanzmaßnahmen gilt die Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kos- tenerstattungsbeiträgen vom 15. Dezember 2011 und den dort formulierten Gestal- tungsgrundsätzen und Biotopkürzeln (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 1 vom 04. Ja- nuar 2012) Flur 41 UNS Für den Planentwurf Stadtplanungsamt Es wird bescheinigt, daß diese Planun- unterlage den Bestimmungen des & 1 Abs.2 Planz. V 90 entspricht. Die Planaufstellung ist vom Stadtentwick- lungsausschuss am 26.11.2002 nach $ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 11.05.2009 nach $ 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden Zeichenerklärung Die Planaufstellung und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach 8 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung ist Bebauungsplan gez. Anne- Luise Müller Straßenbegrenzungslinie Sektoren zur Bestimmung der ( Stand: April 2010 ) am 16.12.2002 ortsüblich bekannt- vom Stadtentwicklungsausschuss abweichende Bauweise auch ber Verkehrsfl I Mit Geh-, Fahr- und Leitungs- IN Zusatzkontingente gemäß I. -Ing. Arch — gegenüber Verkehrsfl. ken Fe . gemacht worden am 08.11.2012 beschlossen offene Bauweise besonderer Zweckbestimmung 5 echien ZU Delasiend Flächen \& ) Semiauischten o ° N r 6 8 3 6 6) / 0) 5 Amt für Liegenschaften, Vermessung worden Grenze des räumlichen \ DZ A = Sektor A von -18° bis 121 . Geltungsbereiches des B = Sektor B von 121° bis 169° u. Kataster Köln, den 15.11.2012 Straßenverkehrsflächen . Bebauungsplanes nur Einzelhäuser zulässig bel:schmalen’rlächen Vermessungsabteilung Verkehrsflächen besonderer Flsähen Zum Anptähzen von BP N ee Siegel ; Kleinsiedli biet i ezugspunkt, x = . Dezernat VI Siegel elaglungsgebre nur Doppelhäuser zulässig Zweckbestimmung Bäumen und Sträuchern und y = 5638478 Maßstab 1 \ 1 000 gez. Braun Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr gez. Homann Reines Wohngebiet öffentl. Parkflächen sonstigen Bepflanzungen gez. Klipper 0 50 100 Meter nur Hausgruppen zulässig Flächen mit Bindungen für BE Bepflanzungen und für die Erhal- tung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gez. Klipper Ein- und Ausfahrtsbereich Bereiche ohne Ein- u. Ausfahrt - Ausgleichsmaßnahmen (S. textl. Festsetzungen) städtischer Vermessungs - Allgemeines Wohngebiet Oberamtsrat nur Einzel- und Doppel- häuser zulässig gez. Höing Beigeordneter Vorsitzender Bezirksbürgermeister / -in Vorsitzender Besonderes Wohngebiet Flächen für Versorgungsanlagen “BBislsaisbla ı Dorfgebiet Satteklach oder für die Verwertung oder Köln, den 19.11.2012 Köln, den 15.11.2012 Köln, den 27.11.2012 Köln, den 21.11.2012 Köln, den 27.11.2012 Beseitigung von Abwasser oder 6) Baumzu erhalen Mischgebiet Flachdach festen Abfallstoffen sowie Baum zu pflanzen ö acheae für Ablagerungen ® ( Standort nachrichtlich ) . = Der Planentwurf hat in der Zeit Der Planentwurf ist nach $ 4 a Abs. 3 Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in Dieser Bebauungsplan ist nach Die ortsübliche Bekanntmachung über die K Kerngebiet Hauptffirstrichtung Trafostation Flächen, deren Böden erheblich mit IE Stadt Köln " . vom 29.11.2012 bis 11.01.2013 BauGB in Anwendung des vereinfachten seiner Sitzung am 18.07.2013 $ 10 Abs. 2 BauGB mit Verfügung Genehmigung / den Beschluss des Bebau- . Baulinie umweitgefährdenden Stoffen Der Oberbürgermeister nach $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung Verfahrens nach $ 13 BauGB durch Bı nach $ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit vom genehmigt worde: ungsplanes durch den Rat einschließlich GE Gewerbegebiet 5 . belastet sind öffentlich ausgelegen. schluss des Rates am Begründung nach $ 9 Abs. 8 BauGB be- . des Hinweises nach $ 10 Abg| 3 BauGB Industriegebiet Fseii Be Öffentl. Grünflache geändert worden. schlossen worden. Az.: X istam 21.08.20 13erfolgt EN Private Grünfläche Denkmalschutz \ . pi [6] Sondergebiet 3 4 Der Oberbürgermeister Bezirksfegierung Köln seosne— Grenze zwischen GET und GE Flächen für die Landwirtschaft UERIEEEHEE ORFAFOR Baum R chen, die dem Landschafts- gene im Auftrag GRZ Grundflächenzahl -8—8 — Grenze zwischen Nutzungarten Wakt | schutz unterliegen e Bahngleise 9 GFZ Geschoßflächenzahl ı St: Stellplätze vorhandene Gebäude Bordstein Flächen für Maßnahmen zum sooo Grenze der Wasserschutzzone Ga . Garagen Schutz, zur Pflege und zur Ent- Gemeinschaftsstellplätze BMZ Baumassenzahl gez. Schach [NAEH El DD, N 00270000000 EERRE) L/ 7... | BMZ Bamsenmni 09030303. op Schutz. zur Pflege und au em Io I 22222- topografische Begrenzung 3 DIN - A ile Umwelteinwirkungen im Sinne des -O0-—75577 Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Bundes-Immissionsschutzgesetzes LPBV x 4671 vorhandene Höhenlage über NN Gst 5 wicklung von Boden, Natur und n = Sa z.B zehlder oe eisse a Gemeinschaftsgaragen Lands: N L_] Flächen für Bahnanlagen Durchfahrt Flurstücksgrenze Oberbürgermeister u TGa Tiefgaragen Flächen für besondere Anlagen — Flurgrenze z. B.(lll} zwingend zum Schutz vor schädlichen LPBIV Zahl der Vollgeschosse ap L_] Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Köln, den 2E: 972. 20 43 Köln, den 14.01.2013 z. B. IIl/V Mindest- u. Höchstmaß sw Dachform
Anlage 2 Lageplan
1916 Zeichen
PKW StellplätzeVereinsheim ÖffentlicheGrünfläche Sitzbereich SitzbereichSitzbereich Wiese WieseWiese Wiese Gebüsch KleingartenanlageP36 ca. 297 m² P 16 ca. 250 m²P18 ca. 251 m²P20 ca. 257 m² P24 ca. 282 m² P26 ca. 258 m² P33 ca. 255 m² P 5 ca. 253 m² P2 ca. 270 m²P3 ca. 252 m²P4 ca. 252m²P 6 ca. 253 m²P 7 ca. 256 m²P 8 ca. 267 m² P 10 ca. 253 m²P 11 ca. 252 m²P 13 ca.253 m² P 9 ca. 257 m² P12 ca. 250 m² P1 ca. 280 m² P 14 ca. 250m²P28 ca. 260 m²P30 ca. 253 m² P34 ca. 283 m²P35 ca. 255 m² P37 ca. 257 m²P39 ca. 261 m² P31 ca. 257 m²P29 ca. 250 m²P27 ca. 260 m²P25 ca. 253 m²P23 ca. 254 m²P21 ca. 251 m²P19 ca. 255 m² P17 ca. 251 m² P 15 ca. 300 m² P22 ca. 251 m² P32 ca. 260 m² Gebüsch WieseÖffentlicheGrünfläche optional KletterfelsenSpielanlagemit RutschenBaum des LebensHügel +0,75 KleingartenanlageÖffentlicheGrünfläche Gebüsche GebüscheM1 JugendtreffHangelleiterTrampolinSlackline Himmels-schaukel BalancierwegFahrradstellplatz Stadt KölnWilly-Brandt-Platz 250679 KölnKleingartenpark ClaudiusstraßeStadt Köln - Stadtteil ImmendorfVORENTWURFSPLANUNGLageplan071:50012.06.2023NhMe, Nh891 x 6862023-01-L2-LA-01 Sträucher Kleingarten / ParzelleLEGENDE Doppelstabgitterzaun, Höhe 1,80 mZaun-Tore 1-flügelig Gebäude (Vereinsheim)EingangWassergebundeneWegedecke Sitzbank FormschnittheckeLanggraswiese (EA 31) P1 ca. 317 m²Flurstücksgrenze Gebüschen (BB1)Rasenfläche Maschendrahtzaun, Höhe 1,25 m Schutzfläche Leitungstrassein KleingartenanlageKleingartenanlage PflasterflächeSandEPDMToranlage 2 m * 1,25 m -KleingartenanlageAbfahlbehälterPollerNatursteinblöcke Bäume 05Änderung: Spielplatz, Baumstandort, Größe der Wege und der Kleingärten09.09.24Nh Wasserhahnanschluss 06Änderung: Spielplatz, Baumstandort, Größe der Wege und der Gartentore, Ergänzung Stabgitterzaun30.09.24Nh Fahrrad - Stellplätze 07Änderung: Spielplatz, Baumstandort, Ergänzung Stabgitterzaun, Reduzierung WG-Decke16.10.24Nh/Me Kleingartenpark
Beschlussvorlage Ausschuss
14824 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/3 Vorlagen-Nummer 1367/2025 Freigabedatum 30.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss Kleingartenpark Claudiusstraße mit Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des B-Plans 68360/05 GE östlich Claudiusstraße in Immendorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Planung für den Kleingartenpark Claudiusstraße mit Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des B- Plans 68360/05 GE östlich Claudiusstraße in Immendorf auf Basis des Vorentwurfs (Leistungsphase 2 HOAI) bis einschließlich Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) durchzuführen. Ebenfalls wird die Verwaltung beauftragt, die Planung der Was- serversorgung der Kleingärten bis einschließlich der Leistungsphase 5 HOAI durchzu- führen. Die Planungskosten bis einschließlich der Leistungsphase 5 HOAI belaufen sich für die Freiraumplanung und die Planung des Wasserleitungsnetzes auf ca. 118.816,- €. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer ersten investiven Auszahlungser- mächtigung in Höhe von 87.512,- € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt- schaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei den Finanzstellen 6700-1301-2-1301, Grünerschließung Claudiusstr./Ausgleichsmaß- nahme und 6700-1301-2-9093, Neubau DKA Claudiusstr, Haushaltsplan 2025/2026. Weiterhin beschließt der Finanzausschuss die Freigabe einer investiven Auszahlungs- ermächtigung in Höhe von 31.304,- € im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familien in der Produktgruppe 0604 Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze, Hpl. 2025/2026. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 118.816,-€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 60.955,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen siehe Text € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 68360/05 GE östlich Claudiusstraße in Köln Immendorf weist Gewer- beflächen, Erschließungsstraßen, Kleingartenflächen, einen öffentlichen Spielplatz sowie in- terne Ausgleichsflächen (M1 bis M3, öffentliche Grünflächen) als auch zwei externe Aus- gleichflächen M4 und M5 ca. 800 m nordwestlich des Bebauungsplangebietes aus. Der Be- bauungsplan ist als Anlage 3 beigefügt. Die Umsetzung der Festsetzungen aus dem B-Plan Nr. 68360/05 stellen eine rechtliche Ver- pflichtung dar. Zudem fehlt es im Umfeld des Bebauungsplangebietes an attraktiven öffentli- chen Freiflächen sowie Spielplätzen und der Versorgungsgrad an städtischen Kleingartenflä- chen in Immendorf deckt den vorhanden Bedarf nicht ab. Mit der Entwicklung der Kleingarten- flächen, kommt die Stadt Köln diesem Bedarf nach. Zusätzlich sollen die internen Ausgleich- flächen, die Kleingartenfläche und der öffentliche Spielplatz über ein gemeinsames Wegenetz verbunden werden, wodurch ein parkähnlicher Charakter in Form eines Kleingartenparks ent- steht. 3 Vorentwurfsbeschreibung Grünflächen Die Grünflächen gliedern sich in die innerhalb des Plangebietes liegenden internen Aus- gleichsflächen (öffentliche Grünflächen) und zwei externe Ausgleichflächen, die sich ca. 800 m nordwestlich des Plangebietes befinden. Die öffentlichen Grünflächen umfassen die Maß- nahmen M1 bis M3 des Bebauungsplanes. Die externen Ausgleichflächen umfassen die Maß- nahmen M4 und M5. Gemeinsam gleichen die Ausgleichsflächen den Eingriff aus, der durch das Gewerbegebiet und die dafür notwendige Erschließungsstraße entsteht, und werden entsprechend den Vor- gaben des Bebauungsplanes entwickelt: Fläche M1: Langgraswiese mit Gebüschen und eingestreuten Baumstandorten. Fläche M2: Langgraswiese mit Baumreihe und Einzelbäumen. Fläche M3: Langgraswiese mit Gebüschen, eingestreuten Baumstandorten und Baum- reihe. Aufgrund der vorhandenen Schutzstreifen für Versorgungsleitungen am westlichen Rand des Plangebietes werden die Baumreihen in östliche Richtung verschoben. Die öffentlichen Grün- flächen sind als Teil des Kleingartenparks konzipiert. Die Zuwegung zu und die Wegeführung innerhalb der öffentlichen Grünflächen ermöglicht einen Rundweg durch den Kleingartenpark. Die Wege sollen in wassergebundener Bauweise ausgeführt werden. Geplante Sitz- und Auf- enthaltsmöglichkeiten greifen den Wunsch der Öffentlichkeit nach einem Treffpunkt und nach Sitzmöglichkeiten auf. Das gesamte Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist als „Anlage 4 - Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung“ beigefügt. Die externen Ausgleichsflächen M4 und M5 liegen im Bereich einer vorhandenen Ackerfläche und werden mit Einsaaten und teilweise zu pflanzenden Heckenstrukturen zu einer Ackerbra- che entwickelt. Kleingartenfläche Die ausgewiesene Kleingartenfläche von etwa 1,3 ha teilt sich in zwei Anlagenriegel mit einer Größe von ca. 5.700 m² und ca. 7.300 m² auf. Insgesamt sollen ca. 40 Kleingärten mit einer Größe von je 200 m² bis 250 m² entstehen. Zusätzlich sind kleineren Parzellen, sogenannte Stadtgärten mit einer maximalen Größe von 100 m² ohne Aufbauten sowie Gemeinschaftsgär- ten vorgesehen. Auf der östlichen Seite der ausgewiesenen Kleingartenfläche entlang der Claudiusstraße verlaufen mehrere Schutzstreifen für Versorgungsleitungen, die einen Ausbau von Kleingärten in diesem Bereich nicht zulassen. Dieser Teil wird als Wiesenfläche angelegt. Die Kleingartenanlage ist über Haupt- und Nebenwege erschlossen und Teil des Wegenetzes des Kleingartenparks. Die Wege sollen in wassergebundener Bauweise und in Teilen als Schotterrasen ausgeführt werden. Öffentlicher Spielplatz Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur Planung der im Bebauungsplan festgeleg- ten Spielplatzfläche erfolgte über die Öffentlichkeitsbeteiligung und über eine Kooperation mit der „Schule IM Süden“, Teilstandort Immendorf. Die Auswertung der Kinder- und Jugendbetei- ligung hat ergeben, dass hier Angebote sowohl für Grundschulkinder als auch für Jugendliche entstehen sollen. Im nordöstlichen Bereich der Spielplatzfläche sollen Angebote für Jugendliche entstehen und im südwestlichen Teil vorwiegend Spielangebote für Kinder im Grundschulalter. Eine räumli- che Trennung dieser beiden Bereiche wird durch die geplante Bepflanzung und Wegeführung erreicht. Die Wünsche aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach einer Skateanlage oder einem Pumptrack können in diesem Projekt nicht realisiert werden. Die aktuelle Spielraumplanung des Amts für Kinder, Jugend und Familie sieht jedoch die Errichtung einer ersten Skateanlage für den Stadtbezirk Rodenkirchen auf dem Gelände der Bezirkssportanlage „Sürther Feld“ im Süden des Stadtteils Rodenkirchen vor. Ausgleichsmaßnahmen 4 Die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichflächen werden entsprechend den Maßnah- men M1 bis M5 entwickelt. Die Ausgleichsmaßnahmen M4 und M5 sowie anteilig M3 (65,4%) sind dem Eingriff Gewerbegebiet zugeordnet. Die Maßnahmen M1, M2, anteilig M3 (34,6%) sind dem Eingriff der Erschließung zugeordnet. Da die Ausgleichsmaßnahmen bauplanungs- rechtlich auf der Grundlage des genannten Bebauungsplanes festgesetzt wurden und diese anstelle des Vorhabenträgers durch die Stadt Köln durchgeführt werden, sind die Kosten gem. § 135a BauGB durch die Vorhabenträger zu tragen. Die Kostenerstattungsbeiträge wurden noch nicht erhoben und sind noch zu vereinnahmen. Der Erstattungsbetrag ruht solange als öffentliche Last auf den Grundstücken. Üblicherweise erfolgt die Erhebung, wenn der überwie- gende Teil der Gewerbegrundstücke veräußert wurde. Die Kostenerstattungsbeiträge beinhal- ten die die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der Planung sowie der Fertig- stellungs- und Entwicklungspflege. Klimatische Aspekte Die Flächen stellen sich aktuell als weitgehend baumlose Ackerflächen dar und sollen künftig als parkähnliche Grünfläche angelegt werden, die eine Abgrenzung der Wohnbebauung zum direkt östlich angrenzenden Gewerbegebiet schafft. In allen Abschnitten finden daher auch Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern statt. Berücksichtigung findet zudem die Erfas- sung vorliegender und angrenzender Starkregenzonen. Soweit topografisch möglich sollen bei der Höhenplanung in den Bereich des Kleingartenparks Zulaufmöglichkeiten für den Starkre- genfall geschaffen werden. Zeitlicher Ablauf Nach Beschlussfassung werden die noch notwendigen Planungsleistungen für die Kleingar- tenfläche, die Grünfläche und den öffentlichen Spielplatz ausgeschrieben und an externe Pla- nungsbüros vergeben. Bis Ende 2025 wird mit der Vorlage der Ausführungsplanung für alle Teilbereiche gerechnet. Anschließend soll auf dieser Grundlage der Baubeschluss zur Abstim- mung vorgelegt werden. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2026 geplant. Erwartet wird eine Bauzeit von etwa zwölf Monaten. Kosten Die Gesamtkosten für die Planungsleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 5 belaufen sich auf Grundlage der Kostenschätzung auf ca. 148.004,- €. Die Kosten für die Leistungsphasen 1 bis 2 der Freianlagen wurden bereits vergeben und ab- gerechnet. Sie betrugen 29.188,- €. Die restlichen Investitionszahlungen, die sich aus den noch zu beauftragenden Planungskosten für die Freianlagen und für die Wasserleitungen zu- sammensetzen, belaufen sich somit auf 118.816,-€. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Planungskosten LPH 3-5 Freianlagen, davon 92.259 € Öffentliche Grünfläche 28.748 € Kleingartenfläche 32.207 € Spielplatzfläche 31.304 € Planungskosten LPH 1-5 Wasserleitungen 26.557 € Gesamt 118.816 € Finanzierung: Die Auflagen zur Haushaltsbewirtschaftung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der Haushaltsatzung 2025/2026 wurden geprüft. Die Umsetzung der Festsetzungen aus dem B- Plan Nr. 68360/05 stellen eine rechtliche Verpflichtung dar, die zeitlich mit der Entwicklung des Gewerbegebietes erfolgt. Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden kön- nen, wurde bei der bisherigen Planung bereits die kostengünstigste Variante unter Berück- sichtigung der rechtlichen Vorgaben, der Normen und Nachhaltigkeit ausgewählt. In den fol- genden Leistungsphasen wird dies weiter geprüft und verfolgt. Durch die parallele und ge- meinsame Entwicklung der Flächen ergeben sich Synergieeffekte, mit denen auch gesamt- städtisch ein finanzieller Nutzen einhergeht. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung für die Planung der Grünflächen und 5 Kleingärten inklusive der Wasserleitungen ist im Teilfinanzplan des Amtes für Landschafts- pflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt- schaft, Erholungsanlagen, bei den Finanzstellen 6700-1301-2-1301, Grünerschließung Claudi- usstr./Ausgleichsmaßnahme und 6700-1301-2-9093, Neubau DKA Claudiusstr., in Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, in Höhe von 87.512,- € im Hpl. 2025/2026 veran- schlagt. Die Maßnahme stellt in Höhe von ca. 60.955,- € eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Investitionen im Festwert lassen nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) keine planmäßigen bilanziellen Abschrei- bungsaufwendungen entstehen. Jedoch belasten die zum Werterhalt des Vermögens im Fest- wert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleichfalls als Aufwand den Ergebnisplan. Die korrespondierenden Festwert-Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan des Am- tes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, Hpl 2025/2026, veranschlagt. Die Planungskosten für die Wasserleitungen der Kleingärten in Höhe von 26.557 € wirken sich erst nach Fassung des Baubeschlusses mit Fertigstellung der Wasserleitungen mit Abschrei- bungsaufwendungen in der Ergebnisrechnung aus. Nach deren Fertigstellung (voraussichtlich 2027) werden die angefallenen Kosten als Herstellungskosten aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben. Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen Abschreibungen werden im Hpl.-Entwurf 2027 inkl. Mittelfristplanung im gleichnamigen Teiler- gebnisplan, Teilplanzeile14, bilanzielle Abschreibungen, entsprechend eingeplant. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung für die Planung der öffentlichen Spielflä- che ist im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit bei Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze in Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, in Höhe von 31.304,- € im Hpl. 2025/2026 veran- schlagt. Die Planungskosten für die öffentliche Spielfläche in Höhe von voraussichtlich 31.304,- € wir- ken sich ebenso erst nach Fassung des Baubeschlusses mit Fertigstellung der Spielfläche mit Abschreibungsaufwendungen in der Ergebnisrechnung aus. Nach Fertigstellung (voraussicht- lich 2027) werden die angefallenen Kosten als Herstellungskosten aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben. Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanzi- ellen Abschreibungen werden im Hpl.-Entwurf 2027 inkl. Mittelfristplanung im gleichnamigen Teilergebnisplan, Teilplanzeile14, bilanzielle Abschreibungen, entsprechend eingeplant. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport sowie das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die in den Folgejahren erforderlichen Abschreibungsaufwen- dungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Lageplan Vorentwurf Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 68360-05 Anlage 4 Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 4 Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung
8083 Zeichen
Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Projekt
Kleingartenpark Claudiusstraße
Auswertung
Wer hat sich beteiligt?
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
2
Zu den bisherigen Planungen
insgesamt 247 Rückmeldungen
Infoveranstaltung
15
Briefkasten
104
Beteiligungsportal
128
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 3
247 Angaben zur Altersgruppe
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
180
156160
140
120
100
80
60
40 29 31
17 20 9 5
0
06 - 17 18 - 29 30 - 64 65 - 79 80 und älter keine Angabe
4
247 Angaben zum Geschlecht
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 5
160
135140
120
100 93
80
60
40
19
20
0
männlich weiblich keine Angabe
247 Rückmeldungen zu Perspektiven (Mehrfachnennung möglich)
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
222 250
200
150
73
100 47
2950 1193 1
0
6
Welche Vereine und Verbände wurden genannt?
Namen der Bürgervereine
Bürgerverein Immendorf 2000 e.V. (24 Nennungen)
Blühendes Immendorf (12)
Männerquartett "Frohsinn" 1925 e.V. (5)
Bürgervereinigung Rodenkirchen e. V.
Haus und Grundbesitz
Namen des Umweltverbandes
Greenpeace
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 7
Welche Vereine und Verbände wurden genannt?
Namen der Kleingärtnervereine
Zündorfer Aue e.V. (2 Nennungen)
Distelfink e.V.
Mülheim Ost e.V.
Köln Süd e.V.
Alter Deutzer Postweg e.V.
Köln-Mauenheim von 1921 e.V.
Am Alten Wasserturm e.V.
Westhovener Aue e.V.
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 8
Welche Vereine und Verbände wurden genannt?
Namen der Kinder-, Jugend oder Sportverbände
TSV Immendorf 1968 e. V. (12 Nennungen)
TuS Rondorf 1975 e. V. (3)
Förderverein Freiherr-vom-Stein-Grundschule e.V. (2)
Jugendzentrum Köln Weiß
TC Rondorf ‘73 e.V.
TuS Wesseling e.V.
TVR 1898 e.V.
HC Köln West ’87 e.V.
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 9
Zu den liebsten Spielmöglichkeiten
insgesamt 166 Rückmeldungen
Infoveranstaltung
9
Briefkasten
61
Beteiligungsportal
66
Grundschule
Immendorf
30
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 10
166 Angaben zur Altersgruppe
6 bis 17 Jahre und 18 bis 29 Jahre
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 11
35
Beteiligungsportal Briefkasten (11 Infoveranstaltung Grundschule
Nennungen) Immendorf
6 bis 17 Jahre (49 Nennungen) 17 bis 29 Jahre (9)
15
2 2
30
9
0
5
10
15
20
25
30
166 Angaben zur Altersgruppe
30 bis 64 Jahre oder Eltern
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 12
45
39 38
6
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Beteiligungsportal Briefkasten Infoveranstaltung
Eltern (39 Nennungen) 30 bis 64 Jahre (44)
166 Angaben zur Altersgruppe
65 bis 79 Jahre, 80 Jahre und älter und keine Angabe
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 13
14
Beteiligungsportal Briefkasten (12 Nennungen) Infoveranstaltung
65 bis 79 Jahre (4 Nennungen) 80 Jahre und älter (1) keine Angabe (20)
3
1
1
12
8
0
2
4
6
8
10
12
Zusätzliche Anregungen
insgesamt 309 Rückmeldungen
Infoveranstaltung
114
Briefkasten
104
Beteiligungsportal
91
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 14
Wie sehen die Ergebnisse
der Öffentlichkeits-
beteiligung aus?
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 15
Aus welcher Richtung kommen Sie zum Kleingartenpark?
(Mehrfachnennung möglich)
Insgesamt 247 Rückmeldungen
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 16
90 83
25
68 66
27
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Industriegebiet, Giesdorfer Allee/ Fontanestraße/ Stormstraße/ Keine Angabe
Autobahnbrücke Claudiusstraße Claudiusstraße Sportplatz (Süd)
(Nord/Ost) (Nord) (West)
Wie kommen Sie hauptsächlich zum Kleingartenpark?
Insgesamt 247 Rückmeldungen
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 17
200
180 175
79
16 4 3 2 13 3
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Zu Fuß Mit dem Mit dem Mit dem Mit ÖPNV Mithilfe von keine Weitere
Fahrrad Auto Lastenrad Rollstuhl, Angabe
Rollator
oder
ähnliches
Wie kommen Sie hauptsächlich zum Kleingartenpark?
Insgesamt 247 Rückmeldungen
Weitere
Roller (3 Nennungen)
Longboard
Kinderwagen
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 18
Wie möchten Sie den Kleingartenpark nutzen?
(Mehrfachnennung möglich)
Insgesamt 247 Rückmeldungen
23
3 6 2 1
11
9 10 1
97
47 35
11 13
19
17
13
3
3
3
3
9
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Bewegung (152
Nennungen)
Ruhe (82) Kontakt (67) keine Angabe
(23)
Weitere (17)
6 bis 17 Jahre 18 bis 29 Jahre 30 bis 64 Jahre 65 bis 79 Jahre 80 Jahre und älter Keine Angabe
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 19
Welche weiteren Vorschläge für die Nutzung wurden genannt?
Weitere
Für Sport (4 Nennungen)
Für die Jugend (2)
Für die Kinder (2)
Mischung aus Ruhe, Bewegung und Kontakt (2)
Garten, Selbstversorgung, Natur schaffen (2)
Treffpunkt (2)
Mit dem Hund
Grillplatz
Als Radweg parallel zur Giesdorfer Allee
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 20
Neben den Kleingärten gibt es eine Freifläche zum Gärtnern.
Wie würden Sie diese gerne nutzen? (Mehrfachnennung möglich)
Insgesamt 247 Rückmeldungen
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 21
15
2 3 8 1
7
3 5 2
69
23 18
40
13
18
3 2
7
3
1
1
1
8
0
20
40
60
80
100
120
Wiese (113
Nennungen)
Urban gardening
(31)
Gartenlabor (28) keine Angabe
(66)
Weitere (15)
6 bis 17 Jahre 18 bis 29 Jahre 30 bis 64 Jahre 65 bis 79 Jahre 80 Jahre und älter Keine Angabe
Welche weiteren Vorschläge für die Nutzung wurden genannt?
Weitere
Mehr Bäume (4 Nennungen)
Umzäunte Hundefreilaufwiese (3)
Mehr Gärten (2)
Naturerfahrungsraum
Bänke im Schatten
Boule-Bahn
Waldgarten
Pumptrack
Rundweg zum Walken
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 22
Liebste Spielmöglichkeiten?
(Mehrfachnennung möglich)
Insgesamt 166 Rückmeldungen
23Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
13
38 31 27 26 20 20 15 10
6
3 6 4
2 7 5 3
60
57 53 52
43 25
8 18
3
1 3 2
3
2
1
1
1
1
12 12 16
13
17
9
9
140
120
100
80
60
40
20
0
Klettern (121 Hüpfen Rutschen Schaukeln Matschen Balancieren Drehen Wippen
Nennungen) (1 04)
(101)
(101)
(81)
(71)
(37)
(42)
6 bis 17 Jahre 18 bis 29 Jahre 30 bis 64 Jahre 65 bis 79 Jahre 80 Jahre und älter keine Angabe
Zusätzliche Anregungen
Insgesamt 309 Rückmeldungen
(Einzelne Rückmeldungen konnten mehreren Themen zugeordnet werden)
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 24
160 142
140
120
100
80
60
40
20
0
80
43
17 13 12 7
Zusätzliche Anregungen - Sportangebote
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 25
Schachtische
Weitere Sportangebote im Park
Tischtennis
Skatepark
Reiterhof
Pumptrack
Kletterwand
Fussball
Fitnessparcour/Calisthenic
Boule
Basketball
Badminton
1
1
5
49
41
6
7
1
4
4
22
1
0 10 20 30 40 50 60
Zusätzliche Anregungen - Ausstattung
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 26
Überdachter Treffpunkt, Treffpunkt
Toiletten
Sonnenschutz
Sensorik Pfad
Sitzgelegenheiten/ Liegemöglichkeiten
spätere Pflege berücksichtigen
genügend Mülleimer
Hundewiese/ Hundestrecke
Grillhütte/ Picknick
ausreichend Beleuchtung
8
1
1
2
5
14
20
18
6
5
0 5 10 15 20 25
Zusätzliche Anregungen - Jugend
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 27
Jugendzentrum, Jugendmobil
Jugendsport
Jugendtreff
Graffitiwand 3
31
1
8
0 5 10 15 20 25 30 35
Zusätzliche Anregungen - Spielplatz
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 28
Wasserspielplatz
kein zusätzlicher Spielplatz
Tunnel
Seilbahn
Labyrinth
Kleinkindspielplatz
Hügel
Achterbahn
1
1
4
3
3
3
1
1
0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5
Zusätzliche Anregungen
Umfeld
Café, Kiosk und Nahversorgung (12 Nennungen)
Wohnraum
Natur, Klima und Umwelt
Streuobstwiese, mehr Bäume (5 Nennungen)
Waldgarten, mehr Gärten anlegen (3)
See oder Ententeich (2)
tier- und vogelfreundliche Gestaltung
Umweltbildungsangebote
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 29
Zusätzliche Anregungen
Verkehr
Parkplätze für PKW (3 Nennungen)
Fahrradfreundliche Zu- und Abfahrten
Fahrradstellplätze
Lärmschutz vor Verkehr
Verkehrssicherheit
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 30
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungOrte (8)
- Claudiusstraße
- Brückenstraße 5
- Giesdorfer Allee
- Fontanestraße
- Stormstraße
- Alter Deutzer Postweg
- Am Godorfer Kirchweg
- Im Park
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1367/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.05.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 16:11