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1367/2025

Kleingartenpark Claudiusstraße Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 30.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 30.06.2025, TOP 9.2.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 68360-05

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Anlage 2 Lageplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4 Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

843 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 68360-05

19519 Zeichen

| A) Textliche Festsetzungen B) gestalterische Festsetzungen

n. Art der baulichen Nutzung Gemäß $ 9 Absatz 4 BauGB in Verbindung mit $ 86 Absatz 1 und Absatz 4 BauO NRW
on . \ wird folgendes festgesetzt:

1.1. Gemäß $ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) die nach $ 8 Abs. 3 . . . .

BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen „Nr. 2 Anlagen für kirchliche, kul- Innerhalb der Gewerbegebiete GE 1 bis GE 4 sind Werbeanlagen am Gebäude nur mit

turelle, soziale und gesundheitliche Zwecke“ und „Nr. 3 Vergnügungsstätten“ nicht einer maximalen Höhe von 2,5 m und einer zusammenhängenden Fläche von maximal

20 m? je Gebäudeseite zulässig. Ein Überschreiten der Gebäudeoberkante durch Werbe-
anlagen ist nicht zulässig. Werbeanlagen auf Dachflächen sind nicht zulässig. Werbean-
lagen sind nur an der Stätte ihrer Leistung zulässig.

Bestandteil des Bebauungsplanes und damit nicht zulässig. Des Weitern sind im
Lärmpegelbereich V Wohnungen im Sinne von $ 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO nicht zu-
lässig

; i , Ara In den Gewerbegebieten GE 1 bis GE 4 sind Informationsstelen mit einer Grundfläche

no ” 111] 2° 1.2 Gemäß $ 1 Absatz 5 BauNVO in Verbindung mit Absatz 9 BauNVO sind im Ge- von maximal 4 m? und einer Höhe von maximal 6 m zulässig. Als unterer Bezugspunkt

me ZZ / | werbegebiet Bordelle und bordellartige Betriebe nicht zulässig. gilt die mittlere Höhenlage des natürlichen Geländes des Baugrundstücks, gemessen an
1.3 Gemäß $ 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet Einzelhandelsbe- der Grenze der zugehörigen Erschließungsstraße. Grenzt ein Baugrundstück an mehr als

triebe unzulässig. eine Erschließungsstraße, ist aus den einzelnen Bezugspunkten der entsprechende Mit-

telwert zu bilden.
1.4  Zulässig sind -abweichend von Punkt 1.3- Verkaufsstellen, die in unmittelbarem
betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- und produzierenden Betrieben ste- R .
33 hen und baulich untergeordnet sind. C) Hinweise

Die Stadt Köln geht davon aus, dass eine baulich untergeordnete Verkaufsstelle Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
nicht mehr als 15 % der genehmigten Geschossfläche ausmachen kann, jedoch 23.09.2004 (BGI. | S. 2414).

nur bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 100 m?. Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntma-

Gemarkung
Rondorf-Land

Flur 36

_

D

1.5  Zulässig sind -abweichend von Punkt 1.3- Autohäuser, Reifenhändler und Kfz- chung vom 23.01.1990 (Bundesgesetzblatt I. S. 132).
REN, 3. Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 15. 58).
1.6 Gemäß $ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO wird das GE auf der Grundlage der Ab- ya; 33 " i
standsliste zum Abstandserlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, 4. Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung -
Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 06.06.2007 wie folgt gegliedert: (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 286).
Zone 1 5.  Esgilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung (Hinweise 1 - 4).
Nicht zulässig sind Anlagen und Betriebsarten der Abstandsklassen I bis VI sowie 6. Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußi-
Anlagen und Betriebsarten mit vergleichbarem Emissionsverhalten. schen Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetztes NW, des Bundesbaugesetzes
. . . . oder des Baugesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Planes au-
Aus der Abstandsklasse VII sind wegen ihrer verfahrensbedingten Ableitung ge- Ber Kraft
ruchsintensiver Stoffe Anlagen und Betriebe der laufenden Nummern 200 bis 204, .
207, 208, 220 und 221 sowie Anlagen und Betriebsarten mit vergleichbarem Emis- 7. Das Plangebiet ist durch erhöhten Verkehrslärm belastet.
sionsverhalten nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen können erteilt werden 4 r f a
wenn im Einzelfall nachgewiesen wird, dass z.B. auf Grund emissionsmindernder 8. Bei baulichen Maßnahmen oder Anpflanzungen ii der Schutzstreifen der
Maßnahmen oder aber auch durch eine günstige Beeinflussung der Ableitsituation vorhandenen Leitungen sind die Bestimmungen und Auflagen der Leitungsträger
(Lage und Höhe der Auslassöffnung) in der unmittelbaren Nachbarschaft keine er- zu beachten. Alle dort geplanten Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der Lei-
heblichen Belästigungen durch luftverunreinigende Stoffe -insbesondere durch tungsträger.
Giesdorfer Höfe Gerüche- zu erwarten sind. 9. Im Plangebiet liegt ein diffuser kampfmittelverdacht vor. Es wird eine geophysikali-
Zone 2 sche Untersuchung der zu überbauenden Fläche empfohlen. Erfolgen zusätzliche

Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahl-

Nicht zulässig sind Anlagen und Betriebsarten der Abstandsklassen | bis V sowie gründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.

Anlagen und Betriebsarten mit vergleichbarem Emissionsverhalten.

10. Zur Sicherstellung der Stromversorgung sind im Plangebiet je nach Bedarf der
ansiedelnden Gewerbeeinheiten 1 bis 3 Trafostationen -Kompaktstation 3,00 m /
4,50 m-erforderlich. Die genauen Standorte werden im Rahmen der späteren Ab-
stimmung zur Verwirklichung der städtebaulichen Maßnahmen festgelegt (z.B. im
Wege einer Planvereinbarung).

Ausnahmsweise zulässig sind Anlagen und Betriebsarten der Abstandsklasse VI
sowie Anlagen und Betriebsarten mit vergleichbarem Emissionsverhalten. Aus-
nahmen können erteilt werden, wenn im Einzelfall nachgewiesen wird, dass z.B.
durch besondere technische Maßnahmen oder durch Betriebsbeschränkungen -
insbesondere Verzicht auf Nachtarbeit- die Emissionen so weit begrenzt oder die

Ableitbedingungen so gestaltet werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen in 11. Gemäß $ 51 a Landeswassergesetz NW ist das anfallende Niederschlagswasser
den schutzbedürftigen Gebieten vermieden werden. der Dachflächen vor Ort zu versickern.

Zone 3 12 _ DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in der Bebauungsplan-
Nicht zulässig sind Anlagen und Betriebsarten der Abstandsklassen I bis V sowie urkunde verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden

Fassung Anwendung. Sie werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und
Kataster der Stadt Köln, Plankammer, Zimmer 06.E 05, Stadthaus, Willy-Brandt

Anlagen und Betriebsarten mit vergleichbarem Emissionsverhalten.

Öffentliche

[
I
ı
j
j
l . 1.7. Gemäß $ 1 Abs. 5 i.V.m. Abs.9 BauNVO sind im Gewerbegebiet Anlagen, die ei- P Maas, a "
[e) r GRZ 0,8 nen Betriebsbereich im Sinne von $ 3 Abs. 5a BlmSchG bilden oder Teil eines sol- Platz 2, 50679 Köln, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehal
l GFZ 1,6 ten
® 5 N 2 3 ’ chen Betriebsbereiches wären ausgeschlossen. j
ee ı2 -aA- ’ ' . 13. Für die im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes zu fällende Bäume sind
[2) 1 Hy) ! 2 H=69müNN Mi ERKENIBSRRBIGBR ERDE PERLE keine Ersatzpflanzungen beziehungsweise Ersatzgeldzahlungen gemäß der Sat-
:5 5 = , N "LER 50 dB(A Gemäß $& 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO sind innerhalb der Teilzonen des GE- zung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten
"Id © ce - \ (A) tags Gebietes nur Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche die in Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt
Yu ı = 2 LEK 35 dB(A) nachts der Planzeichnung festgesetzten Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 („Ge- Köln (Baumschutzsatzung - BSchS) vom 01.08.2011 zu leisten, da diese Bäume
S g c SS räuschkontingentierung“ Ausgabe Dezember 2006, zu erwerben bei Beuth Verlag bei der Bewertung und Bilanzierung nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsrege-
Mi 3 eg GmbH, Berlin) weder tags (6.00 h bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 h bis 6.00 lung nach $ 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit $ 1a Ab-
u 2 oO O3: Uhr) überschreiten. satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) berücksichtigt wurden.
95 05 Für die in der Planzeichnung dargestellten Richtungssektoren A und B erhöhen
o; - S sich die Lärmkontingente LEK nach DIN 45691 um folgende Zusatzkontingente .
© oS LEK, zus. : D) Nachrichtliche Übernahmen
I En} fm} . .
© S > u Sektor A -18° bis 121° Zusatzkontingent LEK, zus. 10 dB Tag und Nacht Gemäß $ 9 Abs. 6 BauGB werden, die gemäß $ 9 Abs. 1 und 2 Bundesfernstra-
Es 2
> z = Sektor B 121° bis 169° Zusatzkontingent LEK, zus. 3 dB Tag und Nacht Rengesetz (FStrG) festgesetzten Bauverbots- und Baubeschränkungszonen von
.— DL j 40 m bzw. 100 m entlang der A 555 nachrichtlich in den Bebauungsplan über-
nv ausgehend vom Bezugspunkt UTM Koordinaten 2356756, 5636257 nommen.

Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach
DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Richtungssektoren A und B die Zusatzkon-
tingente zu berücksichtigen sind.

Das Vorhaben ist zulässig, wenn der Beurteilungspegel Lr der Betriebsgeräusche
der Anlage oder des Betriebes (beurteilt nach TA Lärm unter Berücksichtigung der
Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung) das nach DIN
45691 für das Betriebsgrundstück berechnete Immissionskontingent oder einen
Wert von 15dB unter dem maßgeblichen Immissionsrichtwert (Nr. 6.1 der TA
Lärm) am maßgeblichen Immissionsort im Einwirkungsbereich (Nrn. 2.2 und 2.3
der TA Lärm) nicht überschreitet.

3. Überschreitung der Höhenfestsetzung

Vereinsheim

Gemäß $ 16 Abs. 6 BauNVO ist ein Überschreiten der festgesetzten maximalen
Höhe von Gebäuden durch technische Gebäudeteile, beispielsweise Treppenhäu-
ser, Aufzüge, Anlagen für Klimatisierung, Antennen etc., über bis zu 20 % der

GRZ 0,8

l GFZ 1 ‚6 Grundfläche des Gebäudes zulässig.
ı
l -a- . 4. Bauweise
-Spielplatz- 1 j H=69müNN Gemäß $ 22 Abs. 4 BauNVO wird als abweichende Bauweise festgesetzt, dass
LEK 49 dB(A) tags Gebäude mit oder ohne Grenzabstand errichtet werden und auch bei Errichtung
LEK 34 dB(A) nachts mit Grenzabstand eine Länge von mehr als 50 m aufweisen dürfen.

5. Stellplätze

Gemäß $ 12 Abs. 6 BauNVO sind Stellplätze und Garagen nur innerhalb der über-
baubaren Grundstücksflächen zulässig.

Öffentliche
Grünfläche

-Grünanlage-

6. passive Schallschutzmaßnahmen

Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen entspre-
chend den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen an den Außen-
bauteilen von Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hoch-
bau/Ausgabe Nov. 1989, zu erwerben bei Beuth Verlag GmbH, Berlin) zu treffen.
Bei betriebsbezogenen Wohnungen sind Schlaf- und Kinderzimmer mit fensteru-
nabhängigen Lüftungselementen auszurüsten.

Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist zulässig, wenn im
Baugenehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung niedri-
gere Lärmpegel an einzelnen Gebäudeteilen oder Geschossebenen nachgewiesen
werden

Ta Gemäß $ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind unterhalb der 110 kV-Leitung im Bereich der
festgesetzten nicht überbaubaren Grundstücksfläche gewerblich genutzte Flächen
zum mehr als nur vorübergehenden Aufenthalt unzulässig.

8. Grünfestsetzungen

Gemäß $ 9 Abs. 1 Nrn. 20, 25 a und 25 b BauGB werden folgende Festsetzungen
B E F getroffen. Für die Pflanzmaßnahmen gilt die Satzung der Stadt Köln zur Erhebung
=-—_--- N . Ri PL ; E 1 von Kostenerstattungsbeiträgen vom 15. Dezember 2011 und den dort formulierten

\ In i \ g ö Gestaltungsgrundsätzen und Biotopkürzeln (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 1 vom 04.

Januar 2012).
8.1. Dachbegrünung:
GRZ 0,8
GFZ1,6

Dächer mit einer Dachneigung von 0°-15° -ausgenommen Flächen für technische
Aufbauten- sind zu mindestens 70 % extensiv mit Sedumgesellschaften auf einer
Substratschicht von mindestens 8 cm extensiv zu begrünen(DC1, NB6243).

Er i j L \ 3 l 8.2 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflan-

Ein- und Ausfahrten bis zu einer Gesamtbreite von 8,00 m pro Baugrundstück sind
in diesen Flächen zulässig.

Mit Ausnahme der im Bebauungsplan gekennzeichneten Flächen wird auf eine
Festsetzung gestalterischer Vorgaben zur Begrünung gemäß den Standards ver-
zichtet.

Das Gewerbegebiet ist auf den gekennzeichneten Flächen mit einer Hecke aus
standortgerechten Gehölzen einzufassen (BB1, GH411).

IV

er) 8.3  Baumpflanzungen
[I Entlang der Erschließungsstraßen sind beidseitig mindestens 100 mittel- bis
15 großkronige standortgerechte Laubbäume in regelmäßigem Abstand unter Berück-
1 m sichtigung der Grundstückszufahrten zu pflanzen. Die Baumscheiben müssen eine
+ n = Mindestgröße von 6 m? aufweisen (BF 31, GH741).
BE sie | 4 AHılı-H4H AN I Wi I H#+ Rn _ A __ _
N 8.4  Stellplatzbegrünung Di Den u 7a Ip
ı ö
ı Zone 1 Werden auf den Privatgrundstücken oberirdische Stellplätze vorgesehen, so ist je 6 [| oma Auaglelcheneßnaiimen: |
1 ; & angefangene Stellplätze mindestens ein mittel- bis großkroniger Baum (BF 31) zu
N * 4 pflanzen. Die Bäume sind auf der Stellplatzanlage gleichmäßig zu verteilen.
[ Yı \ 5 G D—® 85 Maßnahmen M1- M3 interne Ausgleichsmaßnahmen
Y\ N R % ji Die öffentliche Grünfläche -M1- ist anzulegen als Langgraswiese (EA31 ca. 35%)
\ m N e y mit Gebüschen (BB1 ca. 65%) und eingestreutem Baumbestand (BF31, mindes-
N 5 7 tens 3 großkronige Bäume ).
Ye oc
Sr w q Die öffentliche Grünfläche —M2- ist anzulegen als Langgraswiese mit einer Baum-
Sportplatz N o 2 reihe und Einzelbäumen (EA31, BF31, mindestens 25 großkronige Bäume).
“V,
4

Die öffentliche Grünfläche -M3- ist anzulegen als Langgraswiese mit Gebüschen,
eingestreutem Baumbestand und einer Baumreihe (EA31 ca. 50%, BB1 ca. 50%,
BF31 mindestens 10 großkronige Bäume).

Für die straßenbegleitende Baumreihe in M2 und M3 ist die gleiche Baumart zu
wählen.

N

\

Ir

8.6 Maßnahme M4 externe Ausgleichsmaßnahme

Auf einer 46.000 m? großen Ackerfläche aus dem Grundstück Gemarkung Ron-
dorf-Land, Flur 37, Flurstück 26 wird eine Ackerbrache mit Heckenstrukturen ent-
wickelt durch Einsaat der Fläche mit einer Blühstreifenmischung, Anlage einer frei
wachsenden Hecke ohne Bäume entlang des Feldwegs (HA2 90%, BB1 10%).

8.7 Maßnahme M5 externe Ausgleichsmaßnahme

Auf einer 3.086 m? großen Ackerfläche aus dem Grundstück Gemarkung Rondorf-
Land Flur 37, Flurstück 26 wird eine Ackerbrache entwickelt durch Einsaat der Flä-
che mit einer Blühstreifenmischung (HA2).

8.8 Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen
Dem Eingriff „Erschließung“ werden die Straßenbäume sowie die Maßnahme M1

Am Godorfer Kirchweg (2.207 m?), M2 (9.543 m?) und M3 zu 34,6% (2.768 m?) zugeordnet.
Dem Eingriff „Gewerbegebiet" werden die Maßnahmen M3 zu 65,4% (5.233 m?),
24 M4 (46.000 m?) sowie M5 (3086 m?) zugeordnet.

Für die Pflanzmaßnahmen gilt die Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kos-
tenerstattungsbeiträgen vom 15. Dezember 2011 und den dort formulierten Gestal-
tungsgrundsätzen und Biotopkürzeln (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 1 vom 04. Ja-
nuar 2012)

Flur 41

UNS

Für den Planentwurf
Stadtplanungsamt

Es wird bescheinigt, daß diese Planun-
unterlage den Bestimmungen des
& 1 Abs.2 Planz. V 90 entspricht.

Die Planaufstellung ist vom Stadtentwick-
lungsausschuss am 26.11.2002
nach $ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und

Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat
am 11.05.2009 nach $ 3 Abs. 1
BauGB stattgefunden

Zeichenerklärung

Die Planaufstellung und die öffentliche
Auslegung des Planentwurfes nach
8 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung ist

Bebauungsplan

gez. Anne- Luise Müller

Straßenbegrenzungslinie

Sektoren zur Bestimmung der
( Stand: April 2010 ) am 16.12.2002 ortsüblich bekannt- vom Stadtentwicklungsausschuss abweichende Bauweise auch ber Verkehrsfl I Mit Geh-, Fahr- und Leitungs- IN Zusatzkontingente gemäß
I. -Ing. Arch — gegenüber Verkehrsfl. ken
Fe . gemacht worden am 08.11.2012 beschlossen offene Bauweise besonderer Zweckbestimmung 5 echien ZU Delasiend Flächen \& ) Semiauischten o ° N r 6 8 3 6 6) / 0) 5
Amt für Liegenschaften, Vermessung worden Grenze des räumlichen \ DZ A = Sektor A von -18° bis 121 .

Geltungsbereiches des B = Sektor B von 121° bis 169°

u. Kataster Köln, den 15.11.2012 Straßenverkehrsflächen

. Bebauungsplanes nur Einzelhäuser zulässig bel:schmalen’rlächen
Vermessungsabteilung Verkehrsflächen besonderer Flsähen Zum Anptähzen von BP N ee
Siegel ; Kleinsiedli biet i ezugspunkt, x = .
Dezernat VI Siegel elaglungsgebre nur Doppelhäuser zulässig Zweckbestimmung Bäumen und Sträuchern und y = 5638478 Maßstab 1 \ 1 000
gez. Braun Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr gez. Homann Reines Wohngebiet öffentl. Parkflächen sonstigen Bepflanzungen

gez. Klipper 0 50 100 Meter

nur Hausgruppen zulässig Flächen mit Bindungen für

BE Bepflanzungen und für die Erhal-
tung von Bäumen und Sträuchern

und sonstigen Bepflanzungen

gez. Klipper

Ein- und Ausfahrtsbereich
Bereiche ohne Ein- u. Ausfahrt

- Ausgleichsmaßnahmen
(S. textl. Festsetzungen)

städtischer Vermessungs - Allgemeines Wohngebiet

Oberamtsrat

nur Einzel- und Doppel-
häuser zulässig

gez. Höing
Beigeordneter

Vorsitzender Bezirksbürgermeister / -in Vorsitzender Besonderes Wohngebiet

Flächen für Versorgungsanlagen

“BBislsaisbla ı

Dorfgebiet Satteklach oder für die Verwertung oder
Köln, den 19.11.2012 Köln, den 15.11.2012 Köln, den 27.11.2012 Köln, den 21.11.2012 Köln, den 27.11.2012 Beseitigung von Abwasser oder 6) Baumzu erhalen
Mischgebiet Flachdach festen Abfallstoffen sowie Baum zu pflanzen
ö acheae für Ablagerungen ® ( Standort nachrichtlich ) . =
Der Planentwurf hat in der Zeit Der Planentwurf ist nach $ 4 a Abs. 3 Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in Dieser Bebauungsplan ist nach Die ortsübliche Bekanntmachung über die K Kerngebiet Hauptffirstrichtung Trafostation Flächen, deren Böden erheblich mit IE Stadt Köln " .
vom 29.11.2012 bis 11.01.2013 BauGB in Anwendung des vereinfachten seiner Sitzung am 18.07.2013 $ 10 Abs. 2 BauGB mit Verfügung Genehmigung / den Beschluss des Bebau- . Baulinie umweitgefährdenden Stoffen Der Oberbürgermeister
nach $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung Verfahrens nach $ 13 BauGB durch Bı nach $ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit vom genehmigt worde: ungsplanes durch den Rat einschließlich GE Gewerbegebiet 5 . belastet sind
öffentlich ausgelegen. schluss des Rates am Begründung nach $ 9 Abs. 8 BauGB be- . des Hinweises nach $ 10 Abg| 3 BauGB Industriegebiet Fseii Be Öffentl. Grünflache
geändert worden. schlossen worden. Az.: X istam 21.08.20 13erfolgt EN Private Grünfläche Denkmalschutz
\ . pi [6] Sondergebiet 3 4
Der Oberbürgermeister Bezirksfegierung Köln seosne— Grenze zwischen GET und GE Flächen für die Landwirtschaft UERIEEEHEE ORFAFOR Baum
R chen, die dem Landschafts-
gene im Auftrag GRZ Grundflächenzahl -8—8 — Grenze zwischen Nutzungarten Wakt | schutz unterliegen e Bahngleise
9 GFZ Geschoßflächenzahl ı St: Stellplätze vorhandene Gebäude

Bordstein

Flächen für Maßnahmen zum sooo Grenze der Wasserschutzzone

Ga . Garagen
Schutz, zur Pflege und zur Ent-

Gemeinschaftsstellplätze

BMZ Baumassenzahl

gez. Schach [NAEH El DD, N 00270000000 EERRE) L/ 7... | BMZ Bamsenmni 09030303. op Schutz. zur Pflege und au em Io I 22222- topografische Begrenzung

3 DIN - A ile

Umwelteinwirkungen im Sinne des

-O0-—75577  Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
Bundes-Immissionsschutzgesetzes LPBV

x 4671 vorhandene Höhenlage über NN

Gst 5
wicklung von Boden, Natur und n = Sa
z.B zehlder oe eisse a Gemeinschaftsgaragen Lands: N L_] Flächen für Bahnanlagen Durchfahrt Flurstücksgrenze
Oberbürgermeister u TGa Tiefgaragen Flächen für besondere Anlagen —  Flurgrenze
z. B.(lll} zwingend zum Schutz vor schädlichen LPBIV Zahl der Vollgeschosse
ap L_] Flächen für den Gemeinbedarf
sowie für Sport- und Spielanlagen

Köln, den 2E: 972. 20 43

Köln, den 14.01.2013

z. B. IIl/V Mindest- u. Höchstmaß sw Dachform

Anlage 2 Lageplan

1916 Zeichen

PKW StellplätzeVereinsheim
ÖffentlicheGrünfläche
Sitzbereich
SitzbereichSitzbereich
Wiese
WieseWiese
Wiese
Gebüsch
KleingartenanlageP36 ca. 297 m²
P 16 ca. 250 m²P18 ca. 251 m²P20 ca. 257 m²
P24 ca. 282 m²
P26 ca. 258 m²
P33 ca. 255 m²
P 5 ca. 253 m²
P2 ca. 270 m²P3 ca. 252 m²P4 ca. 252m²P 6 ca. 253 m²P 7 ca. 256 m²P 8 ca. 267 m²
P 10 ca. 253 m²P 11 ca. 252 m²P 13 ca.253 m²
P 9 ca. 257 m²
P12 ca. 250 m²
P1 ca. 280 m²
P 14 ca. 250m²P28 ca. 260 m²P30 ca. 253 m²
P34 ca. 283 m²P35 ca. 255 m²
P37 ca. 257 m²P39 ca. 261 m²
P31 ca. 257 m²P29 ca. 250 m²P27 ca. 260 m²P25 ca. 253 m²P23 ca. 254 m²P21 ca. 251 m²P19 ca. 255 m²
P17 ca. 251 m²
P 15 ca. 300 m²
P22 ca. 251 m²
P32 ca. 260 m²
Gebüsch
WieseÖffentlicheGrünfläche
optional KletterfelsenSpielanlagemit RutschenBaum des LebensHügel +0,75
KleingartenanlageÖffentlicheGrünfläche
Gebüsche
GebüscheM1
JugendtreffHangelleiterTrampolinSlackline
Himmels-schaukel
BalancierwegFahrradstellplatz
Stadt KölnWilly-Brandt-Platz 250679 KölnKleingartenpark ClaudiusstraßeStadt Köln - Stadtteil ImmendorfVORENTWURFSPLANUNGLageplan071:50012.06.2023NhMe, Nh891 x 6862023-01-L2-LA-01
Sträucher
Kleingarten / ParzelleLEGENDE
Doppelstabgitterzaun, Höhe 1,80 mZaun-Tore 1-flügelig
Gebäude (Vereinsheim)EingangWassergebundeneWegedecke
Sitzbank
FormschnittheckeLanggraswiese (EA 31)
P1 ca. 317 m²Flurstücksgrenze
Gebüschen (BB1)Rasenfläche
Maschendrahtzaun, Höhe 1,25 m
Schutzfläche Leitungstrassein KleingartenanlageKleingartenanlage
PflasterflächeSandEPDMToranlage 2 m * 1,25 m -KleingartenanlageAbfahlbehälterPollerNatursteinblöcke
Bäume
05Änderung: Spielplatz, Baumstandort, Größe der Wege und der Kleingärten09.09.24Nh
Wasserhahnanschluss
06Änderung: Spielplatz, Baumstandort, Größe der Wege und der Gartentore,  Ergänzung Stabgitterzaun30.09.24Nh
Fahrrad - Stellplätze
07Änderung: Spielplatz, Baumstandort,  Ergänzung Stabgitterzaun, Reduzierung WG-Decke16.10.24Nh/Me
Kleingartenpark

Beschlussvorlage Ausschuss

14824 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1367/2025 
Freigabedatum 
30.05.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss Kleingartenpark Claudiusstraße mit Ausgleichsflächen im 
Geltungsbereich des B-Plans 68360/05 GE östlich Claudiusstraße in Immendorf  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, die Planung für den 
Kleingartenpark Claudiusstraße mit Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des B-
Plans 68360/05 GE östlich Claudiusstraße in Immendorf auf Basis des Vorentwurfs 
(Leistungsphase 2 HOAI) bis einschließlich Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 
HOAI) durchzuführen. Ebenfalls wird die Verwaltung beauftragt, die Planung der Was-
serversorgung der Kleingärten bis einschließlich der Leistungsphase 5 HOAI durchzu-
führen. Die Planungskosten bis einschließlich der Leistungsphase 5 HOAI belaufen 
sich für die Freiraumplanung und die Planung des Wasserleitungsnetzes auf ca. 
118.816,- €. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer ersten investiven Auszahlungser-
mächtigung in Höhe von 87.512,- € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege 
und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt-
schaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei den 
Finanzstellen 6700-1301-2-1301, Grünerschließung Claudiusstr./Ausgleichsmaß-
nahme und 6700-1301-2-9093, Neubau DKA Claudiusstr, Haushaltsplan 2025/2026. 
Weiterhin beschließt der Finanzausschuss die Freigabe einer investiven Auszahlungs-
ermächtigung in Höhe von 31.304,- € im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend 
und Familien in der Produktgruppe 0604 Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze, 
Hpl. 2025/2026.  
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   118.816,-€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  60.955,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   siehe Text € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan Nr. 68360/05 GE östlich Claudiusstraße in Köln Immendorf weist Gewer-
beflächen, Erschließungsstraßen, Kleingartenflächen, einen öffentlichen Spielplatz sowie in-
terne Ausgleichsflächen (M1 bis M3, öffentliche Grünflächen) als auch zwei externe Aus-
gleichflächen M4 und M5 ca. 800 m nordwestlich des Bebauungsplangebietes aus. Der Be-
bauungsplan ist als Anlage 3 beigefügt.  
 
Die Umsetzung der Festsetzungen aus dem B-Plan Nr. 68360/05 stellen eine rechtliche Ver-
pflichtung dar. Zudem fehlt es im Umfeld des Bebauungsplangebietes an attraktiven öffentli-
chen Freiflächen sowie Spielplätzen und der Versorgungsgrad an städtischen Kleingartenflä-
chen in Immendorf deckt den vorhanden Bedarf nicht ab. Mit der Entwicklung der Kleingarten-
flächen, kommt die Stadt Köln diesem Bedarf nach. Zusätzlich sollen die internen Ausgleich-
flächen, die Kleingartenfläche und der öffentliche Spielplatz über ein gemeinsames Wegenetz 
verbunden werden, wodurch ein parkähnlicher Charakter in Form eines Kleingartenparks ent-
steht.

3 
Vorentwurfsbeschreibung 
 
Grünflächen 
Die Grünflächen gliedern sich in die innerhalb des Plangebietes liegenden internen Aus-
gleichsflächen (öffentliche Grünflächen) und zwei externe Ausgleichflächen, die sich ca. 800 
m nordwestlich des Plangebietes befinden. Die öffentlichen Grünflächen umfassen die Maß-
nahmen M1 bis M3 des Bebauungsplanes. Die externen Ausgleichflächen umfassen die Maß-
nahmen M4 und M5.  
Gemeinsam gleichen die Ausgleichsflächen den Eingriff aus, der durch das Gewerbegebiet 
und die dafür notwendige Erschließungsstraße entsteht, und werden entsprechend den Vor-
gaben des Bebauungsplanes entwickelt:  
 Fläche M1: Langgraswiese mit Gebüschen und eingestreuten Baumstandorten.  
 Fläche M2: Langgraswiese mit Baumreihe und Einzelbäumen.  
 Fläche M3: Langgraswiese mit Gebüschen, eingestreuten Baumstandorten und Baum-
reihe. 
 
Aufgrund der vorhandenen Schutzstreifen für Versorgungsleitungen am westlichen Rand des 
Plangebietes werden die Baumreihen in östliche Richtung verschoben. Die öffentlichen Grün-
flächen sind als Teil des Kleingartenparks konzipiert. Die Zuwegung zu und die Wegeführung 
innerhalb der öffentlichen Grünflächen ermöglicht einen Rundweg durch den Kleingartenpark. 
Die Wege sollen in wassergebundener Bauweise ausgeführt werden. Geplante Sitz- und Auf-
enthaltsmöglichkeiten greifen den Wunsch der Öffentlichkeit nach einem Treffpunkt und nach 
Sitzmöglichkeiten auf. Das gesamte Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist als „Anlage 4 - 
Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung“ beigefügt. 
 
Die externen Ausgleichsflächen M4 und M5 liegen im Bereich einer vorhandenen Ackerfläche 
und werden mit Einsaaten und teilweise zu pflanzenden Heckenstrukturen zu einer Ackerbra-
che entwickelt.  
 
Kleingartenfläche  
Die ausgewiesene Kleingartenfläche von etwa 1,3 ha teilt sich in zwei Anlagenriegel mit einer 
Größe von ca. 5.700 m² und ca. 7.300 m² auf. Insgesamt sollen ca. 40 Kleingärten mit einer 
Größe von je 200 m² bis 250 m² entstehen. Zusätzlich sind kleineren Parzellen, sogenannte 
Stadtgärten mit einer maximalen Größe von 100 m² ohne Aufbauten sowie Gemeinschaftsgär-
ten vorgesehen. Auf der östlichen Seite der ausgewiesenen Kleingartenfläche entlang der 
Claudiusstraße verlaufen mehrere Schutzstreifen für Versorgungsleitungen, die einen Ausbau 
von Kleingärten in diesem Bereich nicht zulassen. Dieser Teil wird als Wiesenfläche angelegt. 
Die Kleingartenanlage ist über Haupt- und Nebenwege erschlossen und Teil des Wegenetzes 
des Kleingartenparks. Die Wege sollen in wassergebundener Bauweise und in Teilen als 
Schotterrasen ausgeführt werden.  
 
Öffentlicher Spielplatz  
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur Planung der im Bebauungsplan festgeleg-
ten Spielplatzfläche erfolgte über die Öffentlichkeitsbeteiligung und über eine Kooperation mit 
der „Schule IM Süden“, Teilstandort Immendorf. Die Auswertung der Kinder- und Jugendbetei-
ligung hat ergeben, dass hier Angebote sowohl für Grundschulkinder als auch für Jugendliche 
entstehen sollen. 
 
Im nordöstlichen Bereich der Spielplatzfläche sollen Angebote für Jugendliche entstehen und 
im südwestlichen Teil vorwiegend Spielangebote für Kinder im Grundschulalter. Eine räumli-
che Trennung dieser beiden Bereiche wird durch die geplante Bepflanzung und Wegeführung 
erreicht. 
Die Wünsche aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach einer Skateanlage oder einem 
Pumptrack können in diesem Projekt nicht realisiert werden. Die aktuelle Spielraumplanung 
des Amts für Kinder, Jugend und Familie sieht jedoch die Errichtung einer ersten Skateanlage 
für den Stadtbezirk Rodenkirchen auf dem Gelände der Bezirkssportanlage „Sürther Feld“ im 
Süden des Stadtteils Rodenkirchen vor.  
 
Ausgleichsmaßnahmen

4 
Die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichflächen werden entsprechend den Maßnah-
men M1 bis M5 entwickelt. Die Ausgleichsmaßnahmen M4 und M5 sowie anteilig M3 (65,4%) 
sind dem Eingriff Gewerbegebiet zugeordnet. Die Maßnahmen M1, M2, anteilig M3 (34,6%) 
sind dem Eingriff der Erschließung zugeordnet. Da die Ausgleichsmaßnahmen bauplanungs-
rechtlich auf der Grundlage des genannten Bebauungsplanes festgesetzt wurden und diese 
anstelle des Vorhabenträgers durch die Stadt Köln durchgeführt werden, sind die Kosten gem. 
§ 135a BauGB durch die Vorhabenträger zu tragen. Die Kostenerstattungsbeiträge wurden 
noch nicht erhoben und sind noch zu vereinnahmen. Der Erstattungsbetrag ruht solange als 
öffentliche Last auf den Grundstücken. Üblicherweise erfolgt die Erhebung, wenn der überwie-
gende Teil der Gewerbegrundstücke veräußert wurde. Die Kostenerstattungsbeiträge beinhal-
ten die die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der Planung sowie der Fertig-
stellungs- und Entwicklungspflege. 
 
Klimatische Aspekte 
Die Flächen stellen sich aktuell als weitgehend baumlose Ackerflächen dar und sollen künftig 
als parkähnliche Grünfläche angelegt werden, die eine Abgrenzung der Wohnbebauung zum 
direkt östlich angrenzenden Gewerbegebiet schafft. In allen Abschnitten finden daher auch 
Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern statt. Berücksichtigung findet zudem die Erfas-
sung vorliegender und angrenzender Starkregenzonen. Soweit topografisch möglich sollen bei 
der Höhenplanung in den Bereich des Kleingartenparks Zulaufmöglichkeiten für den Starkre-
genfall geschaffen werden. 
 
Zeitlicher Ablauf  
Nach Beschlussfassung werden die noch notwendigen Planungsleistungen für die Kleingar-
tenfläche, die Grünfläche und den öffentlichen Spielplatz ausgeschrieben und an externe Pla-
nungsbüros vergeben. Bis Ende 2025 wird mit der Vorlage der Ausführungsplanung für alle 
Teilbereiche gerechnet. Anschließend soll auf dieser Grundlage der Baubeschluss zur Abstim-
mung vorgelegt werden. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2026 geplant. Erwartet wird 
eine Bauzeit von etwa zwölf Monaten. 
 
Kosten 
Die Gesamtkosten für die Planungsleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 5 belaufen 
sich auf Grundlage der Kostenschätzung auf ca. 148.004,- €.  
Die Kosten für die Leistungsphasen 1 bis 2 der Freianlagen wurden bereits vergeben und ab-
gerechnet. Sie betrugen 29.188,- €. Die restlichen Investitionszahlungen, die sich aus den 
noch zu beauftragenden Planungskosten für die Freianlagen und für die Wasserleitungen zu-
sammensetzen, belaufen sich somit auf 118.816,-€. Sie setzen sich wie folgt zusammen:  
 
Planungskosten LPH 3-5 Freianlagen, 
davon 
92.259 € 
Öffentliche Grünfläche  28.748 € 
Kleingartenfläche 32.207 € 
Spielplatzfläche  31.304 € 
  
Planungskosten LPH 1-5 Wasserleitungen 26.557 € 
  
Gesamt 118.816 €  
 
Finanzierung: 
Die Auflagen zur Haushaltsbewirtschaftung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der 
Haushaltsatzung 2025/2026 wurden geprüft. Die Umsetzung der Festsetzungen aus dem B-
Plan Nr. 68360/05 stellen eine rechtliche Verpflichtung dar, die zeitlich mit der Entwicklung 
des Gewerbegebietes erfolgt. Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden kön-
nen, wurde bei der bisherigen Planung bereits die kostengünstigste Variante unter Berück-
sichtigung der rechtlichen Vorgaben, der Normen und Nachhaltigkeit ausgewählt. In den fol-
genden Leistungsphasen wird dies weiter geprüft und verfolgt. Durch die parallele und ge-
meinsame Entwicklung der Flächen ergeben sich Synergieeffekte, mit denen auch gesamt-
städtisch ein finanzieller Nutzen einhergeht.  
 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung für die Planung der Grünflächen und

5 
Kleingärten inklusive der Wasserleitungen ist im Teilfinanzplan des Amtes für Landschafts-
pflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirt-
schaft, Erholungsanlagen, bei den Finanzstellen 6700-1301-2-1301, Grünerschließung Claudi-
usstr./Ausgleichsmaßnahme und 6700-1301-2-9093, Neubau DKA Claudiusstr., in Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, in Höhe von 87.512,- € im Hpl. 2025/2026 veran-
schlagt. 
 
Die Maßnahme stellt in Höhe von ca. 60.955,- € eine Investition im als Festwert bewerteten 
städtischen Grünvermögen dar. Investitionen im Festwert lassen nach den Bestimmungen des 
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) keine planmäßigen bilanziellen Abschrei-
bungsaufwendungen entstehen. Jedoch belasten die zum Werterhalt des Vermögens im Fest-
wert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleichfalls als Aufwand den Ergebnisplan. 
 
Die korrespondierenden Festwert-Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan des Am-
tes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, 
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche 
Aufwendungen, Hpl 2025/2026, veranschlagt. 
 
Die Planungskosten für die Wasserleitungen der Kleingärten in Höhe von 26.557 € wirken sich 
erst nach Fassung des Baubeschlusses mit Fertigstellung der Wasserleitungen mit Abschrei-
bungsaufwendungen in der Ergebnisrechnung aus. Nach deren Fertigstellung (voraussichtlich 
2027) werden die angefallenen Kosten als Herstellungskosten aktiviert und entsprechend der 
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanziellen 
Abschreibungen werden im Hpl.-Entwurf 2027 inkl. Mittelfristplanung im gleichnamigen Teiler-
gebnisplan, Teilplanzeile14, bilanzielle Abschreibungen, entsprechend eingeplant.  
 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung für die Planung der öffentlichen Spielflä-
che ist im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 
0604- Kinder- und Jugendarbeit bei Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spielplätze in Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, in Höhe von 31.304,- € im Hpl. 2025/2026 veran-
schlagt. 
 
Die Planungskosten für die öffentliche Spielfläche in Höhe von voraussichtlich 31.304,- € wir-
ken sich ebenso erst nach Fassung des Baubeschlusses mit Fertigstellung der Spielfläche mit 
Abschreibungsaufwendungen in der Ergebnisrechnung aus. Nach Fertigstellung (voraussicht-
lich 2027) werden die angefallenen Kosten als Herstellungskosten aktiviert und entsprechend 
der Nutzungsdauer abgeschrieben. Die notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanzi-
ellen Abschreibungen werden im Hpl.-Entwurf 2027 inkl. Mittelfristplanung im gleichnamigen 
Teilergebnisplan, Teilplanzeile14, bilanzielle Abschreibungen, entsprechend eingeplant. 
 
Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport sowie das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und 
Liegenschaften werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. innerhalb 
der dann zugewiesenen Budgets die in den Folgejahren erforderlichen Abschreibungsaufwen-
dungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Lageplan Vorentwurf 
Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 68360-05 
Anlage 4 Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 4 Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung

8083 Zeichen

Öffentlichkeitsbeteiligung 
zum Projekt 
Kleingartenpark  Claudiusstraße 
Auswertung

Wer hat sich  beteiligt? 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
2

Zu den bisherigen Planungen 
insgesamt 247 Rückmeldungen 
Infoveranstaltung 
15 
Briefkasten 
104 
Beteiligungsportal 
128 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 3

247 Angaben zur Altersgruppe 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
180 
156160 
         
140 
120 
100 
80 
60 
40 29 31 
17 20 9 5 
0 
06 - 17 18 - 29 30 - 64 65 - 79 80 und älter keine Angabe 
4

247 Angaben zum Geschlecht 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 5 
160 
135140 
120 
100 93 
80 
60 
40 
19 
20 
0 
männlich weiblich keine Angabe

247 Rückmeldungen zu Perspektiven (Mehrfachnennung möglich) 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
222 250 
200 
150 
73 
100 47 
2950 1193 1 
0 
6

Welche Vereine und Verbände wurden genannt? 
Namen der Bürgervereine 
Bürgerverein Immendorf 2000 e.V. (24 Nennungen) 
Blühendes Immendorf (12) 
Männerquartett "Frohsinn" 1925 e.V. (5) 
Bürgervereinigung Rodenkirchen e. V. 
Haus und Grundbesitz 
Namen des Umweltverbandes 
Greenpeace 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 7

Welche Vereine und Verbände wurden genannt? 
Namen der Kleingärtnervereine 
Zündorfer Aue e.V. (2 Nennungen) 
Distelfink e.V. 
Mülheim Ost e.V. 
Köln Süd e.V. 
Alter Deutzer Postweg e.V. 
Köln-Mauenheim von 1921 e.V. 
Am Alten Wasserturm e.V. 
Westhovener Aue e.V. 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 8

Welche Vereine und Verbände wurden genannt? 
Namen der Kinder-, Jugend oder Sportverbände 
TSV Immendorf 1968 e. V. (12 Nennungen) 
TuS Rondorf 1975 e. V. (3) 
Förderverein Freiherr-vom-Stein-Grundschule e.V. (2) 
Jugendzentrum Köln Weiß 
TC Rondorf ‘73 e.V. 
TuS Wesseling e.V. 
TVR 1898 e.V. 
HC Köln West ’87 e.V. 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 9

Zu den liebsten Spielmöglichkeiten 
insgesamt 166 Rückmeldungen 
Infoveranstaltung 
9 
Briefkasten 
61 
Beteiligungsportal 
66 
Grundschule 
Immendorf 
30 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 10

166 Angaben zur Altersgruppe 
6 bis 17 Jahre und 18 bis 29 Jahre 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 11 
35 
Beteiligungsportal Briefkasten (11 Infoveranstaltung Grundschule 
Nennungen) Immendorf 
6 bis 17 Jahre (49 Nennungen) 17 bis 29 Jahre (9) 
15 
2 2 
30 
9 
0 
5 
10 
15 
20 
25 
30

166 Angaben zur Altersgruppe 
30 bis 64 Jahre oder Eltern 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 12 
45 
39 38 
6 
0 
5 
10 
15 
20 
25 
30 
35 
40 
Beteiligungsportal Briefkasten Infoveranstaltung 
Eltern (39 Nennungen) 30 bis 64 Jahre (44)

166 Angaben zur Altersgruppe 
65 bis 79 Jahre, 80 Jahre und älter und keine Angabe 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 13 
14 
Beteiligungsportal Briefkasten (12 Nennungen) Infoveranstaltung 
65 bis 79 Jahre (4 Nennungen) 80 Jahre und älter (1) keine Angabe (20) 
3 
1 
1 
12 
8 
0 
2 
4 
6 
8 
10 
12

Zusätzliche Anregungen 
insgesamt 309 Rückmeldungen 
Infoveranstaltung 
114 
Briefkasten 
104 
Beteiligungsportal 
91 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 14

Wie sehen die Ergebnisse  
der Öffentlichkeits-
beteiligung aus? 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 15

Aus welcher Richtung kommen Sie zum Kleingartenpark? 
(Mehrfachnennung möglich) 
Insgesamt 247 Rückmeldungen 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 16 
 
90 83 
25 
68 66 
27 
0 
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
 Industriegebiet, Giesdorfer Allee/ Fontanestraße/ Stormstraße/ Keine Angabe 
Autobahnbrücke Claudiusstraße Claudiusstraße Sportplatz (Süd) 
(Nord/Ost) (Nord) (West)

Wie kommen Sie hauptsächlich zum Kleingartenpark? 
Insgesamt 247 Rückmeldungen 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 17 
200 
180 175 
79 
16 4 3 2 13 3 
0 
20 
40 
60 
80 
100 
120 
140 
160 
Zu Fuß Mit dem Mit dem Mit dem Mit ÖPNV Mithilfe von keine Weitere 
Fahrrad Auto Lastenrad Rollstuhl, Angabe 
Rollator 
oder 
ähnliches

Wie kommen Sie hauptsächlich zum Kleingartenpark? 
Insgesamt 247 Rückmeldungen 
Weitere 
Roller (3  Nennungen) 
Longboard 
Kinderwagen 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 18

Wie möchten Sie den Kleingartenpark nutzen? 
(Mehrfachnennung möglich) 
Insgesamt 247 Rückmeldungen 
23 
3 6 2 1 
11 
9 10 1 
97 
47 35 
11 13 
19 
17 
13 
3 
3 
3 
3 
9 
0 
20 
40 
60 
80 
100 
120 
140 
160 
Bewegung (152 
Nennungen) 
Ruhe  (82) Kontakt  (67) keine Angabe 
(23) 
Weitere  (17) 
6 bis 17 Jahre 18 bis 29 Jahre 30 bis 64 Jahre 65 bis 79 Jahre 80 Jahre und älter Keine Angabe 
 
  
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 19

Welche weiteren Vorschläge für die Nutzung wurden genannt? 
Weitere 
Für Sport (4 Nennungen) 
Für die Jugend (2) 
Für die Kinder (2) 
Mischung aus Ruhe, Bewegung und Kontakt (2) 
Garten, Selbstversorgung, Natur schaffen (2) 
Treffpunkt (2) 
Mit dem Hund 
Grillplatz 
Als Radweg parallel zur Giesdorfer Allee 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 20

Neben  den Kleingärten gibt es eine Freifläche zum Gärtnern. 
Wie würden  Sie diese gerne nutzen? (Mehrfachnennung möglich) 
Insgesamt 247 Rückmeldungen 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 21 
  
15 
2 3 8 1 
7 
3 5 2 
69 
23 18 
40 
13 
18 
3 2 
7 
3 
1 
1 
1 
8 
0 
20 
40 
60 
80 
100 
120 
Wiese (113 
Nennungen) 
Urban gardening 
(31) 
Gartenlabor (28) keine Angabe 
(66) 
Weitere (15) 
6 bis 17 Jahre 18 bis 29 Jahre 30 bis 64 Jahre 65 bis 79 Jahre 80 Jahre und älter Keine Angabe

Welche weiteren Vorschläge für die Nutzung wurden genannt? 
Weitere 
Mehr  Bäume (4  Nennungen) 
Umzäunte Hundefreilaufwiese (3) 
Mehr Gärten (2) 
Naturerfahrungsraum 
Bänke im Schatten 
Boule-Bahn 
Waldgarten 
Pumptrack 
Rundweg zum Walken 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 22

Liebste Spielmöglichkeiten? 
(Mehrfachnennung möglich) 
Insgesamt 166 Rückmeldungen 
23Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
13 
38 31 27 26 20 20 15 10 
6 
3 6 4 
2 7 5 3 
60 
57 53 52 
43 25 
8 18 
3 
1 3 2 
3 
2 
1 
1 
1 
1 
12 12 16 
13 
17 
9 
9 
140 
120 
100 
80 
60 
40 
20 
0 
Klettern (121    Hüpfen Rutschen Schaukeln Matschen Balancieren     Drehen  Wippen 
Nennungen) (1 04)
(101)
(101)
(81)
(71)
(37)
(42) 
6 bis 17 Jahre 18 bis 29 Jahre 30 bis 64 Jahre 65 bis 79 Jahre 80 Jahre und älter keine Angabe

Zusätzliche Anregungen 
Insgesamt 309 Rückmeldungen 
(Einzelne Rückmeldungen konnten mehreren Themen zugeordnet werden) 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 24 
160 142 
140 
120 
100 
80 
60 
40 
20 
0 
80 
43 
17 13 12 7

Zusätzliche Anregungen - Sportangebote 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 25 
  
Schachtische 
Weitere Sportangebote im Park 
Tischtennis 
Skatepark 
Reiterhof 
Pumptrack 
Kletterwand 
Fussball 
Fitnessparcour/Calisthenic 
Boule 
Basketball 
Badminton 
1 
1 
5 
49 
41 
6 
7 
1 
4 
4 
22 
1 
0 10 20 30 40 50 60

Zusätzliche Anregungen - Ausstattung 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 26 
 Überdachter Treffpunkt, Treffpunkt 
Toiletten 
Sonnenschutz 
Sensorik Pfad 
Sitzgelegenheiten/ Liegemöglichkeiten 
spätere Pflege berücksichtigen 
genügend Mülleimer 
Hundewiese/ Hundestrecke 
Grillhütte/ Picknick 
ausreichend Beleuchtung 
8 
1 
1 
2 
5 
14 
20 
18 
6 
5 
0 5 10 15 20 25

Zusätzliche Anregungen  - Jugend 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 27 
Jugendzentrum, Jugendmobil 
Jugendsport 
Jugendtreff 
Graffitiwand 3 
31 
1 
8 
0 5 10 15 20 25 30 35

Zusätzliche Anregungen - Spielplatz 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 28 
Wasserspielplatz 
kein zusätzlicher Spielplatz 
Tunnel 
Seilbahn 
Labyrinth 
Kleinkindspielplatz 
Hügel 
Achterbahn 
1 
1 
4 
3 
3 
3 
1 
1 
0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5

Zusätzliche Anregungen 
Umfeld 
Café, Kiosk und Nahversorgung (12 Nennungen) 
Wohnraum 
Natur, Klima und Umwelt 
Streuobstwiese, mehr Bäume (5 Nennungen) 
Waldgarten, mehr Gärten anlegen (3) 
See oder Ententeich (2) 
tier- und vogelfreundliche Gestaltung 
Umweltbildungsangebote 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 29

Zusätzliche Anregungen 
Verkehr 
Parkplätze für PKW (3 Nennungen) 
Fahrradfreundliche Zu- und Abfahrten 
Fahrradstellplätze 
Lärmschutz vor Verkehr 
Verkehrssicherheit 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 30

Beratungsverlauf (3)

12.06.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Claudiusstraße
  • Brückenstraße 5
  • Giesdorfer Allee
  • Fontanestraße
  • Stormstraße
  • Alter Deutzer Postweg
  • Am Godorfer Kirchweg
  • Im Park

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Details

Aktenzeichen
1367/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.05.2025
Erstellt
05.05.2025 16:11