2013/0316
Antrag 'Ahndung der Verteilung nicht genehmigter gewerblicher Werbezettel' vom 15.4.2013 Bezug: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.6.2013
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2013/0316
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 20.09.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Bürger- und Ordnungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0316 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Antrag "Ahndung der Verteilung nicht ge nehmigter gewerblicher Werbezettel" vom 15.4.2013 Bezug: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.6.2013 Vorlage vom: 12.09.2013 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt von anliegendem Bericht des Bürger- und Ordnungsamtes Kenntnis. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.9.2013 Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung vom 27.06.2013 beschlossen, folgenden Antrag in geschäftsordnungsmäßige Behandlung zu geben. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Verteilen von nicht genehmigten gewerblichen Werbezetteln auf öffentlichen Flächen künftig geahndet wird. Insbesondere sind hierbei Werbezettel an Fahrzeugen zu berücksichtigen. Die Kommunalpolizei ist zu schulen und anzuweisen, entsprechende Vergehen zur Anzeige zu bringen. Begründung: Wie aus der Anfrage der Piratenfraktion vom 22.03.2013 zum Thema hervorgeht, sind bisher keinerlei Genehmigungen für die Verteilung von gewerblichen Werbezetteln an Autos erteilt worden. Trotzdem wurden bisher keinerlei Ordungsgelder verhängt. Die Menge Werbezettel verschmutzt die Stadt und stört die Bürger. Das Bürger- und Ordnungsamt wird künftig wie folgt vorgehen: Die Bußgeldstelle wird Bußgeldverfahren wegen der Verteilung nicht genehmigter Werbezettel nach der Sondernutzungssatzung einleiten, wenn Verstöße zur Anzeige gebracht werden. Die Kommunalpolizei wird für dieses Vorgehen sensibilisiert werden und im Rahmen ihrer Streifentätigkeit Verteiler genehmigungspflichtiger gewerblicher Werbezettel kontrollieren bzw. bei nicht genehmigt erfolgender Verteilung von Werbezetteln ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Darmstadt, 10.09.2013 Der Dezernent II Rafael Reißer Bürgermeister
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0316
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.09.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00