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2013/0316

Antrag 'Ahndung der Verteilung nicht genehmigter gewerblicher Werbezettel' vom 15.4.2013 Bezug: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.6.2013

Magistratsvorlage 12.09.2013

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2013/0316

2660 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.09.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II   an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0316 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Antrag "Ahndung der Verteilung nicht ge nehmigter gewerblicher Werbezettel" vom 
15.4.2013 
Bezug: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.6.2013 
 
Vorlage vom: 12.09.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt von anliegendem Bericht des Bürger- und Ordnungsamtes Kenntnis. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.9.2013  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung vom 27.06.2013 beschlossen, 
folgenden Antrag in geschäftsordnungsmäßige Behandlung zu geben.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass 
das Verteilen von nicht genehmigten gewerblichen Werbezetteln auf öffentlichen Flächen 
künftig geahndet wird. Insbesondere sind hierbei Werbezettel an Fahrzeugen zu 
berücksichtigen. Die Kommunalpolizei ist zu schulen und anzuweisen, entsprechende 
Vergehen zur Anzeige zu bringen.  
 
Begründung:  
 
Wie aus der Anfrage der Piratenfraktion vom 22.03.2013 zum Thema hervorgeht, sind 
bisher keinerlei Genehmigungen für die Verteilung von gewerblichen Werbezetteln an 
Autos erteilt worden. Trotzdem wurden bisher keinerlei Ordungsgelder verhängt. Die 
Menge Werbezettel verschmutzt die Stadt und stört die Bürger.  
 
Das Bürger- und Ordnungsamt wird künftig wie folgt vorgehen: 
 
Die Bußgeldstelle wird Bußgeldverfahren wegen der Verteilung nicht genehmigter 
Werbezettel nach der Sondernutzungssatzung einleiten, wenn Verstöße zur Anzeige 
gebracht werden. Die Kommunalpolizei wird für dieses Vorgehen sensibilisiert werden und 
im Rahmen ihrer Streifentätigkeit Verteiler genehmigungspflichtiger gewerblicher 
Werbezettel kontrollieren bzw. bei nicht genehmigt erfolgender Verteilung von 
Werbezetteln ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.  
 
 
 
Darmstadt, 10.09.2013 
 
Der Dezernent II 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0316
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.09.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00