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SV-2025/0020

Antrag der Fraktion UFFBASSE betr. Erlass Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie vom 15.06.2025

Antrag 16.06.2025

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SV-2025/0020

3304 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2025/0020 
 
 
Antrag der Fraktion UFFBASSE betr. Erlass Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie 
vom 15.06.2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Pützerstraße 6 
64287 Darmstadt 
www.uffbasse-darmstadt.de 
 
 
 
Darmstadt, 15.06.2025 
 
Antrag: Erlass Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten,  
• Der ortsansässigen Darmstädter Gastronomie als Maßnahme zur kommunalen 
Wirtschaftsförderung, die Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung für die Jahre 
2025 – 2026 zu erlassen. 
 
Begründung: 
 
Restaurants, Kneipen und Cafés sind zentrale Bestandteile des städtischen Lebens. Sie tragen 
einen großen Teil dazu bei, dass Darmstadt lebenswert ist und bleibt. Hier finden Begegnung 
und Vergemeinschaftung statt. Wie wirkmächtig diese Funktionen für das urbane Flair sind, 
spiegelt sich auch in gegenwärtigen Debatten um Transformationsprozesse in der Innenstadt 
wider. 
 
Dennoch kämpft die Gastronomie bundesweit mit Umsatzrückgängen. Das Hessische 
Statistische Landesamt hat im Jahr 2024 einen Umsatzrückgang in der hessischen 
Gastronomie bei 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gemessen. 
Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke sind im Zeitraum von 2020 bis 2024 
in Deutschland um 32,8 Prozent gestiegen. Verbraucher:innen stehen aufgrund der stark 
gestiegenen Lebenshaltungskosten weniger finanzielle Mittel für Konsumwünsche zur 
Verfügung. Gleichzeitig schmilzt bei Wirtinnen und Küchenchefs die Marge, um Preise auf der 
Speisekarte noch einigermaßen attraktiv halten zu können. 
Als Kommune stehen uns mitunter nur wenige Werkzeuge zur Verfügung, um politisch auf 
gesamtgesellschaftliche Entwicklungen einzuwirken. Um die Gastronomie in Darmstadt zu 
stärken, ließe sich jedoch eine konkrete, unmittelbar umsetzbare Maßnahme zur 
Wirtschaftsförderung realisieren: Der Erlass von Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung. 
Im kommunalen Doppel-Haushalt sind die Sondernutzungsgebühren ein Posten von knapp 
300.000 Euro. Für 2025 beziffert der Haushalt unserer Kommune Erträge von 920,8 Millionen 
Euro. Die Sondernutzungsgebühren haben am Haushalt 2025/2026 einen verschwindend 
geringen Anteil von 0,03 Prozent. Das umfasst auch Gebühren, die von nicht-gastronomischen 
Gewerben entrichtet werden.

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Für die Gastronomie ist die Sondernutzungsgebühr für Außenbewirtung wiederum eine zweite 
Miete. Denn in den immer heißer werdenden Sommermonaten zieht es Gäste ins Freie . Die 
Plätze in den Innenräumen bleiben leer und ungenutzt, verursachen aber trotzdem Kosten. 
Ohne Außenflächen ist ein wirtschaftlicher Betrieb mittlerweile nicht mehr abbildbar. Gerade 
kleine, von ortsansässigen Inhaber:innen langjährig geführte Betriebe sind von solchen Kosten 
deutlich belastet. 
 
Der (erstmal zeitlich begrenzte und rückwirkend für 2025 umgesetzte) Erlass dieser Kosten 
wäre eine spürbare Entlastung für die Verwaltung und die Darmstädter Gastronomie und würde 
ein positives Zeichen setzen, dass wir an der Seite unserer ortsansässigen Gastronomen stehen 
und deren aktuelle Herausforderungen erkennen und politisch begleiten.  
 
 
Wir bitten um wohlwollende Prüfung unseres Antrags. Vielen Dank.  
Kerstin Lau, Marc Arnold, Sebastian Schmitt, Carmen Stockert, Till Mootz

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Punkt 21: Antrag der Fraktion UFFBASSE betr. Erlass Sondernutzungsgebühren für 
Außengastronomie vom 15.06.2025 
 (V-Nr. SV-2025/0020) 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: UFFBASSE, FDP, AfD und Stadtv. Pingel

Beratungsverlauf (1)

TOP 21

Orte (1)

  • Pützerstraße 6

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2025/0020
Typ
Antrag
Datum
16.06.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00