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Ausbau der „Neuen Eigenreinigung"

Mitteilung Ausschuss 3822/2023 vom 23.11.2023

Stand: Am 27.11.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle /1000/12 Vorlagen-Nummer 3822/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 27.11.2023 Ausbau der „Neuen Eigenreinigung" Aktueller Sachstand Am 10.09.2020 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass die „Neue Eigenreinigung“ um weitere 130 Stellen auf insgesamt 200 Stellen (Teilzeit mit 17,5 und 19,5 Wochenstunden) aus- gebaut werden soll (Vorlagennummer 2359/2020). Die Stellen sollten über die Jahre 2021 bis 2023 sukzessive besetzt werden. Neben der Nachbesetzung von 43 fluktuationsbedingt vakan- ten Stellen hat die Verwaltung bis Ende 2023 insgesamt 70 Reinigungskräfte gewinnen können. 3 Verwaltungsgebäude und 8 Schulen konnten von der Fremdreinigung in die Eigenreinigung übernommen werden. Die Vorteile eines ausgewogenen Mischkonzepts mit einer stabilen Eigenreinigungsquote von aktuell 12,94 % haben sich bestätigt:  Bessere Reinigungsqualität aufgrund höherer Identifikation der Kolleg*innen mit ihrer Tätig- keit  Flexibilität der eigenen Kräfte, um kurzfristig und schwerpunktmäßig auf besondere Reini- gungserfordernisse in den Objekten einzugehen  Personalgewinnung für andere Verwaltungsbereiche: ca. 5 Reinigungskräfte bewerben sich pro Jahr erfolgreich auf höherwertige Stellen innerhalb der Verwaltung  Beitrag zur Vielfalt in der Stadtverwaltung: Die „Neue Eigenreinigung“ bietet unter anderem auch Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen die Möglichkeit, Teil der Stadt Köln zu werden, sich beruflich weiterzuentwickeln und Potenziale zu entfalten. Allerdings ist der allgemeine Fachkräftemangel auch in der Reinigungsbranche präsent und die Anzahl der Bewerbungen ist seit mehreren Jahren rückläufig. Aus diesem Grund war es nicht möglich, die in 2020 geplanten 130 Stellen vollständig bis Ende 2023 zu besetzen. Zur Gewinnung potentieller Bewerber*innen hat die Verwaltung die Personalmarketingmaßnah- men intensiviert. So wurde beispielsweise eine neue Werbekampagne für das Berufsbild der Reinigungskräfte gestartet („Mach Köln sauber“). Weiterhin wurden die Grundlagen für familiengerechtere Arbeitsbedingungen geschaffen, um den Kreis potenzieller Bewerber*innen auszuweiten. Im Stadthaus Deutz, welches komplett durch städtische Kräfte gereinigt wird, besteht die Möglichkeit der Tagesreinigung (Day-Time- Cleaning) während des laufenden Dienstbetriebes. Mitarbeitende, die auf eine Kinderbetreuung angewiesen sind, können somit ihre Arbeitszeit individuell gestalten, um Beruf und Familie in Einklang zu bringen. 2 Außerdem wurden gezielte Personalerhaltungsmaßnahmen zur Steigerung der Arbeitszufrie- denheit der vorhandenen städtischen Reinigungskräfte umgesetzt. So wurden beispielsweise in 2023 die Mitarbeitenden im Reinigungsbereich im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu den Themen interne Fortbildung, Sprachkurse sowie berufliche Weiterentwicklung informiert. Auch wurde den Reinigungskräften ein Zugang zum städtischen Intranet ermöglicht. Des Wei- teren wurden gemeinsam mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement gezielte Maßnah- men für die mittelschwere körperliche Tätigkeit zur Förderung der Gesundheit entwickelt. Die Maßnahmen tragen zu einer stärkeren Identifikation mit der Arbeitgeberin Stadt Köln bei und sind auch für interessierte Bewerber*innen ein eindeutiges Attraktivitätsmerkmal im Vergleich zur Fremdreinigung. Ausblick Insgesamt ist der Ausbau der „Neuen Eigenreinigung“ ein Erfolg – sowohl für die städtischen Reinigungskräfte, die bei einer attraktiven Arbeitgeberin angestellt sind und als Kolleg*innen geschätzt werden, als auch für die Stadt Köln, die i n ihren Gebäuden eine zuverlässige und professionelle Reinigung anbieten kann und wertvolle Mitarbeiter*innen für die Verwaltung ge- winnt. Somit sollen die vorhandenen 200 Stellen in der „Neuen Eigenreinigung“ unter Berücksichti- gung der jeweils gegebenen Umstände sukzessive besetzt werden.

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2023

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 4.17, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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