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Zulassung von Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes NRW

Bezirksvertretung Beschlussvorlage BV8/253/2025 vom 28.10.2025

Stand: Am 27.11.2025 in der Bezirksvertretung 8 einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2025

    Bezirksvertretung 8

    TOP 5, Entscheidung. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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