2022/0076
Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2022/0076
2171 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.03.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0076
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016
Vorlage vom: 07.03.2022
Beschlussvorschlag :
Der Friedensplatz wird im Sinne der Straßenbeitragssatzung als Fußgängerzone eingestuft.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.03.2022
Für Erneuerungs - sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale
Abgaben (Hess. KAG ) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des Beitrages
bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.
Der Friedensplatz lieg t innerhalb der Fußgängerzone. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 (b) trägt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt in diesem Fall 50 % des beitragsfähigen Aufwands.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
02.03.2016 erfolgt die Einordnung einer Verkehrsanlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Darmstadt, den 07.03.2022
20.3 kl-bl
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 1
193 Zeichen
Punkt 12: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 (V-Nr. 2022/0076) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Friedensplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0076
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.03.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00