Mandari Insight

2022/0076

Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016

Magistratsvorlage 07.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2022/0076

128.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

27.3 KB · application/pdf

Ansehen

2022/0076

2171 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.03.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung   
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0076 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016  
 
Vorlage vom: 07.03.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Friedensplatz wird im Sinne der Straßenbeitragssatzung als Fußgängerzone eingestuft.  
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  07.03.2022 
 
Für Erneuerungs - sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die 
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale 
Abgaben (Hess. KAG ) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des Beitrages 
bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.  
 
Der Friedensplatz lieg t innerhalb der Fußgängerzone. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 (b) trägt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in diesem Fall 50 % des beitragsfähigen Aufwands.  
 
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
02.03.2016 erfolgt die  Einordnung einer Verkehrsanlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.  
 
Darmstadt, den 07.03.2022 
20.3 kl-bl 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 1

193 Zeichen

Punkt 12: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 
 (V-Nr. 2022/0076) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

TOP 9
TOP 98
TOP 12

Orte (1)

  • Friedensplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0076
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.03.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00