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2021/0253

Haushaltssatzung 2022

Magistratsvorlage 17.08.2021

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Punkt 14: Haushaltssatzung 2022 
 (V-Nr. 2021/0253) 
 
Der Vorlage wird im Sinne der Tischvorlage zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD, Die Linke, FDP, AfD, Stadtve. Dietrich (FW), 
Stadtve. Neumann (Die Partei) und  
3 Stimmen aus UWIGA/WGD 
Stimmenthaltung: UFFBASSE und 1 Stimme aus UWIGA/WGD

2021/0253

48 Zeichen

Vorlage-Nr. 2021/0253 
 
 
Haushaltssatzung 2022

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Wissenschaftsstadt Darmstadt
Haushaltssatzung 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
2022
Stand nach Magistrat

Stand nach Magistrat 
1 
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezem-
ber 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am XXXX folgende Haushaltssatzung 
beschlossen: 
§ 1
Der
 Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird 
im Ergebnishaushalt 
im ordentlichen Ergebnis 
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 769.827.736 EUR 
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 779.663.280 EUR 
mit einem Saldo von -9.835.543 EUR 
im außerordentlichen Ergebnis 
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 600.500 EUR 
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.100.000 EUR 
mit einem Saldo von -499.500 EUR 
mit einem Überschuss (+) / Fehlbedarf (-) von -10.335.043 EUR, 
im
 Finanzhaushalt 
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen 
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -833.623 EUR 
und dem
 Gesamtbetrag der 
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 21.815.102 EUR 
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 166.357.073 EUR 
mit einem Saldo von -144.541.971 EUR 
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 144.541.971 EUR 
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 28.109.172 EUR 
mit einem Saldo von 116.432.799 EUR 
mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungsmittel-
bedarf (-) des Haushaltsjahres von -28.942.795 EUR 
f
estgesetzt.

Stand nach Magistrat 
2 
§ 2
Der
 Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investi-
tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 
144.541.971 EUR 
festgesetzt. 
Dar
in sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B 
in Höhe von 1.500.000 EUR 
sowie Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm in Höhe von 0 EUR 
ent
halten. 
§ 3
Der
 Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Aus-
zahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 
53.268.000 EUR 
festgesetzt. 
§ 4
Der
 Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von 
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 
165.000.000 EUR 
festgesetzt. 
§ 5
Di
e Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt: 
1. G
rundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 320,00 v.H. 
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535,00 v.H. 
2. Gewerbesteuer auf 454,00 v.H.

Stand nach Magistrat 
3 
§ 6
E
in Haushaltssicherungskonzept wird bei Bedarf gesondert beschlossen. 
§ 7
E
s gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellen-
plan. 
§ 8
F
reie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. 
Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Von der Bedarfsprüfung sind bis zum 2. Quartal 2023 Plan-
stellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden, sowie freie bzw. frei 
werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und Prä-
vention (Abt. Soziale Hilfen) und des Bürger- und Ordnungsamtes (Ausländerbehörde) ausgenom-
men. Die/der Personal- und Organisationsdezernent*in entscheidet im Einvernehmen mit der/dem 
Stadtkämmerer*in über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Von dieser Regelung sind die Stellen, die 
unter § 14 Abs. 4 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) fallen, grundsätzlich ausgenom-
men. 
Dar
mstadt, den XXXX Der Magistrat 
A
ndré Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Punkt 9: Haushaltssatzung 2022 
 (V-Nr. 2021/0253) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: SPD, UFFBASSE, Die Linke. und FDP

Beratungsverlauf (3)

TOP 8
TOP 14
TOP 9

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0253
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.08.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00