2021/0253
Haushaltssatzung 2022
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Punkt 14: Haushaltssatzung 2022 (V-Nr. 2021/0253) Der Vorlage wird im Sinne der Tischvorlage zugestimmt. Gegenstimmen: SPD, Die Linke, FDP, AfD, Stadtve. Dietrich (FW), Stadtve. Neumann (Die Partei) und 3 Stimmen aus UWIGA/WGD Stimmenthaltung: UFFBASSE und 1 Stimme aus UWIGA/WGD
2021/0253
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Vorlage-Nr. 2021/0253 Haushaltssatzung 2022
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2022 Stand nach Magistrat Stand nach Magistrat 1 Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezem- ber 2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am XXXX folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 769.827.736 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 779.663.280 EUR mit einem Saldo von -9.835.543 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 600.500 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.100.000 EUR mit einem Saldo von -499.500 EUR mit einem Überschuss (+) / Fehlbedarf (-) von -10.335.043 EUR, im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -833.623 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 21.815.102 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 166.357.073 EUR mit einem Saldo von -144.541.971 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 144.541.971 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 28.109.172 EUR mit einem Saldo von 116.432.799 EUR mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungsmittel- bedarf (-) des Haushaltsjahres von -28.942.795 EUR f estgesetzt. Stand nach Magistrat 2 § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investi- tionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 144.541.971 EUR festgesetzt. Dar in sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 1.500.000 EUR sowie Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm in Höhe von 0 EUR ent halten. § 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Aus- zahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 53.268.000 EUR festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 165.000.000 EUR festgesetzt. § 5 Di e Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt: 1. G rundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 320,00 v.H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535,00 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 454,00 v.H. Stand nach Magistrat 3 § 6 E in Haushaltssicherungskonzept wird bei Bedarf gesondert beschlossen. § 7 E s gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellen- plan. § 8 F reie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Von der Bedarfsprüfung sind bis zum 2. Quartal 2023 Plan- stellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden, sowie freie bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), des Jugendamtes, des Amtes für Soziales und Prä- vention (Abt. Soziale Hilfen) und des Bürger- und Ordnungsamtes (Ausländerbehörde) ausgenom- men. Die/der Personal- und Organisationsdezernent*in entscheidet im Einvernehmen mit der/dem Stadtkämmerer*in über die Freigabe zur Wiederbesetzung. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 14 Abs. 4 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) fallen, grundsätzlich ausgenom- men. Dar mstadt, den XXXX Der Magistrat A ndré Schellenberg Stadtkämmerer
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Punkt 9: Haushaltssatzung 2022 (V-Nr. 2021/0253) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, UFFBASSE, Die Linke. und FDP
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0253
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.08.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00