V/0131/2020
Wolbecker Straße L 793
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Beschlussvorlage
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V/0131/2020 V/0131/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wolbecker Straße L 793 Mühlhäuser Straße - barrierefreier Neubau der Haltestellen "Mühlhäuser Straße" -Baubeschluss- Beratungsfolge 23.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 05.05.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung Lageplan Reg. Nr. 4330 Blatt 1(1 ) und dem Ausbauquerschnitt A -A Reg. Nr. 4331 Blatt 1 (1) vom 17.02.2020 und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 200.000 € ent- stehen. Als Folgekosten fallen zusätzlich 7.000 € ( jährlich Abschreibungen von rd . 2.000 € und Unterha l- tungskosten von rd. 5.000 €) an. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2020 200.000 Saldo 200.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 07.04.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0131/2020 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 20 20 bei der o.g. Pr o- duktgruppe veranschlagt. Begründung: 1. Voraussetzungen Die Ausführungsplanung wurde auf der Grundlage des beschlossenen Vorentwurfs erstellt, der mit der Vorlage V/0127/2018 am 14.06.2018 in der Bezirksvertretung Münster -Ost vorgestellt und am 21.06.2018 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen beschlossen wurde. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Auf der Grundlage des geplanten Knotenpunktausbaus der B51/Wolbecker Straße von Straßen NRW sind die Standorte für die Haltestellen westlich der Einmündung zum Baugebiet Mühlhäuser Straße vorgesehen. Die stadtauswärtige Haltestelle wird am B eginn des Rechtsabbiegestreifens angelegt . Aus dieser Position kann der Bus nach Halt wieder in den Geradeausfahrstreifen einfahren. Für die stadteinwärtige Haltestelle wird der geplante Rechtsabbiegestreifen verlängert und so eine Busbucht angelegt. Die H altestellen sollen mit einem 16 cm Hochbord und taktilem Leitsystem au s- gestattet werden. An der stadteinwärtigen Haltestelle ist eine Wartehalle vorgesehen. Beide Haltestellen erhalten Fahrradanlehnbügel. Der Ausbau der Haltestellen erfolgt mit einem 16 c m hohen Hochbordsteinanschlag und einem Bli n- denleitsystem. Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ve r- kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abg e- stimmt, der Ausbau erfolgt nach aktuellem Standard der Stadt Münster. 3. Ausschreibung und Bau Ausschreibung und Bau werden durch StraßenNRW in Abstimmung mit der Stadt Münster erfolgen. Im Zuge des Umbaus der Wolbecker Straße/Umgehungsstraße werden die Haltestellen dur ch Stra- ßenNRW je nach Baufortschritt ca. im IV. Quartal 2020 umgesetzt. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Es fallen keine Beiträge an. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Auf Grundlage der Planung wird zur Umsetzung der Maßnahme eine Vereinbarung mit dem Lan- desbetrieb Straßenbau abgeschlossen. 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobil i- tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage
AUKB V_0131_2020_Wolbeker_Strasse_Anlage_1_DIN_A4_Lageplan
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Anlage zur Vorlage V/0131/2020
Anlage A
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Anlage A zur V/0131/2020 Kurzüberblick Wolbecker Straße L 793 –Haltestellen Mühlhäuser Straße- Barrierefreier Neubau der Haltestellen „Mühlhäuser Straße“ im Zuge des Ausbaus der Umge- hungsstraße durch Straßen NRW Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Neubau von zwei barrierefreien Haltestellen“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2020 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 200.000 € zu kalkulieren. Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bauen für Alle: Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen (KIB) abgestimmt, der Ausbau erfolgt nach aktuellem Standard der Stadt Münster.
AUKB V_0131_2020_Wolbeker_Strasse_Anlage_2_DIN_A4_Lageplan
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Anlage zur Vorlage V/0131/2020
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Wolbecker Straße
- Mühlhäuser Straße
- Umgehungsstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0131/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37