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V/0131/2020

Wolbecker Straße L 793

Vorlagen 13.02.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 5.2.1

Beschlussvorlage

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AUKB V_0131_2020_Wolbeker_Strasse_Anlage_1_DIN_A4_Lageplan

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Anlage A

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AUKB V_0131_2020_Wolbeker_Strasse_Anlage_2_DIN_A4_Lageplan

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Beschlussvorlage

3775 Zeichen

V/0131/2020 
V/0131/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wolbecker Straße L 793 
Mühlhäuser Straße - barrierefreier Neubau der Haltestellen "Mühlhäuser Straße" 
-Baubeschluss- 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   05.05.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung Lageplan Reg. Nr. 
4330 Blatt 1(1 ) und dem Ausbauquerschnitt A -A Reg. Nr. 4331 Blatt 1 (1) vom 17.02.2020 und der 
baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 200.000 € ent-
stehen. 
Als Folgekosten fallen zusätzlich 7.000 € ( jährlich Abschreibungen von rd . 2.000 € und Unterha l-
tungskosten von rd. 5.000 €) an.  
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
 
 Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
  
Auszahlungen   2020 200.000 
Saldo 200.000  
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
07.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0131/2020 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 20 20 bei der o.g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt.  
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
Die Ausführungsplanung wurde auf der Grundlage des beschlossenen Vorentwurfs erstellt, der mit 
der Vorlage V/0127/2018 am 14.06.2018 in der Bezirksvertretung Münster -Ost vorgestellt und am 
21.06.2018 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen  beschlossen 
wurde. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
Auf der Grundlage des geplanten Knotenpunktausbaus der B51/Wolbecker Straße von Straßen NRW 
sind die Standorte für die Haltestellen westlich der Einmündung zum Baugebiet Mühlhäuser Straße 
vorgesehen.  
Die stadtauswärtige Haltestelle wird am B eginn des Rechtsabbiegestreifens angelegt . Aus dieser 
Position kann der Bus nach Halt wieder in den Geradeausfahrstreifen einfahren. 
Für die stadteinwärtige Haltestelle wird der geplante Rechtsabbiegestreifen verlängert und so eine 
Busbucht angelegt. Die H altestellen sollen mit einem 16 cm Hochbord und taktilem Leitsystem au s-
gestattet werden. An der stadteinwärtigen Haltestelle ist eine Wartehalle vorgesehen.  
Beide Haltestellen erhalten Fahrradanlehnbügel. 
Der Ausbau der Haltestellen erfolgt mit einem 16 c m hohen Hochbordsteinanschlag und einem Bli n-
denleitsystem. 
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ve r-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abg e-
stimmt, der Ausbau erfolgt nach aktuellem Standard der Stadt Münster. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
Ausschreibung und Bau werden durch StraßenNRW in Abstimmung mit der Stadt Münster erfolgen. 
Im Zuge des Umbaus der Wolbecker Straße/Umgehungsstraße werden die Haltestellen dur ch Stra-
ßenNRW je nach Baufortschritt ca. im IV. Quartal 2020 umgesetzt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
Es fallen keine Beiträge an. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
Auf Grundlage der Planung wird zur Umsetzung der Maßnahme eine Vereinbarung mit dem Lan-
desbetrieb Straßenbau abgeschlossen. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobil i-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
I.V. 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage

AUKB V_0131_2020_Wolbeker_Strasse_Anlage_1_DIN_A4_Lageplan

30 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0131/2020

Anlage A

1810 Zeichen

Anlage A zur V/0131/2020 
Kurzüberblick 
Wolbecker Straße L 793 –Haltestellen Mühlhäuser Straße- 
Barrierefreier Neubau der Haltestellen „Mühlhäuser Straße“ im Zuge des Ausbaus der Umge-
hungsstraße durch Straßen NRW 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt.  
 
Das Teilziel lautet „Neubau von zwei barrierefreien Haltestellen“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2020 vorgesehen. 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 200.000 € zu kalkulieren. 
 
Produktgruppe:  1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen:  
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bauen für Alle: Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 
„Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen (KIB) abgestimmt, der Ausbau erfolgt nach aktuellem Standard der Stadt Münster.

AUKB V_0131_2020_Wolbeker_Strasse_Anlage_2_DIN_A4_Lageplan

30 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0131/2020

Beratungsverlauf (3)

07.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5.2.1 (Entsch. § 60 Abs.1 S.2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (3)

  • Wolbecker Straße
  • Mühlhäuser Straße
  • Umgehungsstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0131/2020
Typ
Vorlagen
Datum
13.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37