V/0307/2024
Hammer Straße - Wiedereinrichtung der Busspur zwischen Grevingstraße und Münstermannweg
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Beschlussvorlage
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V/0307/2024 V/0307/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Hammer Straße - Wiedereinrichtung der Busspur zwischen Grevingstraße und Münstermannweg Beratungsfolge 28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung zur Wiedereinrichtung der Busspur auf der Hammer Straße zwischen Grevingstraße und Münstermannweg wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 5.000 € entstehen. Einnahmen aus Beiträgen oder Fördermitteln werden nicht erwartet. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2024 5.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 15.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Marengw a Telefon: 492-6600 Marengw a@stadt- muenster.de Herr Rüller Telefon: 492-6920 Rueller@stadt-muenster.de - 2 - V/0307/2024 Begründung: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll der Bussonderfahrstreifen und das Bussignal in der Ham- mer Straße vor der Einmündung Münstermannweg reaktiviert werden. Neben der Verkehrssicherheit wird auch eine Verbesserung im Betriebsablauf der Busse erreicht, die vor dem MIV über ein Sonder- signal wieder in den gemeinsamen Fahrstreifen einfahren können. Diese Regelung galt zuvor schon bis 2020. Derzeit ist in dem ehemaligen Bussonderfahrstreifen ein kurzer Rechtsabbiegestreifen vorhanden. Dieser wurde nach einem Beschluss der Un fallkommission eingerichtet. Vorausgegangen war eine langjährige Unfalllage mit Personenschäden, ausgelöst durch rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge von dem bis dahin bestehenden kombinierten Geradeaus- / Rechtsabbiegestreifen, die den Vorrang des zeitgleich geradeausfahrenden Radverkehrs (und des Fußverkehrs) nicht ausreichend beachtet ha- ben. Als Sofortmaßnahme wurde aus Verkehrssicherheitsgründen daraufhin der bis dahin bestehen- de Bussonderfahrstreifen mit einer Sondersignalisierung zur direkten Ausfahrt für Busse in den Kno- tenpunkt aufgegeben und das Sondersignal abgedeckt. Abb.: Bussonderfahrstreifen bis 2020 Münstermannweg Ham mer Straß e - 3 - V/0307/2024 Nach Umsetzung der mit der Vorlage V/0220/2022 beschlossenen Sperrung der Scheibenstraße zwi- schen den Gebäuden Nummer 92 bis 99 hat sich die Anzahl der rechtsabbiegenden Schleichverkehr- Kfz in den Münstermannweg erheblich reduziert, so dass nun nach Abstimmung in der Unfallkommis- sion der Bussonderfahrstreifen aus der Haltestelle Königsweg (stadteinwärts) bis zur Haltlinie der LSA markiert (zunächst Gelbmarkierung) und das Bussignal wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden soll. Im Vorlauf dieses Bussonderfahrstreifens auf der Hammer Straße zwischen Königsweg und Müns- termannweg befindet sich ein Parkstreifen und ein Grünstreifen. Eine Umgestaltung des Parkstreifens als Bussonderfahrstreifen mit temporärer Nutzung für Kfz-Parken (wie Friedrich-Ebert-Straße) und ein Umbau des Grünstreifens zu einem Bussonderfahrstreifen sind derzeit in Vorbereitung (siehe dazu Vorlage V/0207/2024). In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0307/2024 Kurzüberblick Wiedereinrichtung der Busspur auf der Hammer Straße zwischen Grevingstraße und Münster- mannweg. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Erhöhung der Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs“ verfolgt. Teilziel ist die Steigerung der Verlässlichkeit des Linienbusverkehrs in einem sowohl durch den motorisierten Individualverkehr als auch den ÖPNV besonders hoch frequentierten Bereich. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2024 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 5.000 € zu kalkulieren.. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der Finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Maßnahme stärt den Linienbusverkehr als Teil des Umweltverbundes und trägt damit zu mit- tel- und langfristigen Klimaschutzzielen bei. Die Maßnahme stärkt gleichermaßen das Gemein- wohl im Kontext der Daseinsvorsorge.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Hammer Straße
- Grevingstraße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Münstermannweg
- Königsweg
- Scheibenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0307/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2024
- Erstellt
- 29.04.2024 17:13