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V/0307/2024

Hammer Straße - Wiedereinrichtung der Busspur zwischen Grevingstraße und Münstermannweg

Vorlagen 08.05.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 05.06.2024, TOP 5.12

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3608 Zeichen

V/0307/2024 
V/0307/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Hammer Straße - Wiedereinrichtung der Busspur zwischen Grevingstraße und Münstermannweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung zur Wiedereinrichtung der Busspur auf der Hammer Straße zwischen Grevingstraße und 
Münstermannweg wird zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 5.000 € entstehen. 
Einnahmen aus Beiträgen oder Fördermitteln werden nicht erwartet. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2024 5.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
15.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Marengw a 
Telefon: 492-6600 
Marengw a@stadt-
muenster.de 
 
Herr Rüller 
Telefon: 492-6920 
Rueller@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0307/2024 
Begründung: 
 
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll der Bussonderfahrstreifen und das Bussignal in der Ham-
mer Straße vor der Einmündung Münstermannweg reaktiviert werden. Neben der Verkehrssicherheit 
wird auch eine Verbesserung im Betriebsablauf der Busse erreicht, die vor dem MIV über ein Sonder-
signal wieder in den gemeinsamen Fahrstreifen einfahren können. Diese Regelung galt zuvor schon 
bis 2020. 
 
Derzeit ist in dem ehemaligen Bussonderfahrstreifen ein kurzer Rechtsabbiegestreifen vorhanden. 
Dieser wurde nach einem Beschluss der Un fallkommission eingerichtet. Vorausgegangen war eine 
langjährige Unfalllage mit Personenschäden, ausgelöst durch rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge von 
dem bis dahin bestehenden kombinierten Geradeaus- / Rechtsabbiegestreifen, die den Vorrang des 
zeitgleich geradeausfahrenden Radverkehrs (und des Fußverkehrs) nicht ausreichend beachtet ha-
ben. Als Sofortmaßnahme wurde aus Verkehrssicherheitsgründen daraufhin der bis dahin bestehen-
de Bussonderfahrstreifen mit einer Sondersignalisierung zur direkten Ausfahrt für Busse in den Kno-
tenpunkt aufgegeben und das Sondersignal abgedeckt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb.: Bussonderfahrstreifen bis 2020 
Münstermannweg 
 
Ham
mer 
Straß
e

- 3 - 
V/0307/2024 
Nach Umsetzung der mit der Vorlage V/0220/2022 beschlossenen Sperrung der Scheibenstraße zwi-
schen den Gebäuden Nummer 92 bis 99 hat sich die Anzahl der rechtsabbiegenden Schleichverkehr-
Kfz in den Münstermannweg erheblich reduziert, so dass nun nach Abstimmung in der Unfallkommis-
sion der Bussonderfahrstreifen aus der Haltestelle Königsweg (stadteinwärts) bis zur Haltlinie der 
LSA markiert (zunächst Gelbmarkierung) und das Bussignal wieder in den ursprünglichen Zustand 
zurückversetzt werden soll. 
 
Im Vorlauf dieses Bussonderfahrstreifens auf der Hammer Straße zwischen Königsweg und Müns-
termannweg befindet sich ein Parkstreifen und ein Grünstreifen. Eine Umgestaltung des Parkstreifens 
als Bussonderfahrstreifen mit temporärer Nutzung für Kfz-Parken (wie Friedrich-Ebert-Straße) und ein 
Umbau des Grünstreifens zu einem Bussonderfahrstreifen sind derzeit in Vorbereitung (siehe dazu 
Vorlage V/0207/2024). 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

1787 Zeichen

Anlage A zur V/0307/2024 
Kurzüberblick 
Wiedereinrichtung der Busspur auf der Hammer Straße zwischen Grevingstraße und Münster-
mannweg. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Erhöhung der Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs“  
verfolgt. 
 
Teilziel ist die Steigerung der Verlässlichkeit des Linienbusverkehrs in einem sowohl durch  
den motorisierten Individualverkehr als auch den ÖPNV besonders hoch frequentierten Bereich. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2024 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 5.000 € zu kalkulieren.. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- 
und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
Beeinflussbarkeit der Finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Maßnahme stärt den Linienbusverkehr als Teil des Umweltverbundes und trägt damit zu mit-
tel- und langfristigen Klimaschutzzielen bei. Die Maßnahme stärkt gleichermaßen das Gemein-
wohl im Kontext der Daseinsvorsorge.

Beratungsverlauf (2)

28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.12 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hammer Straße
  • Grevingstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Münstermannweg
  • Königsweg
  • Scheibenstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0307/2024
Typ
Vorlagen
Datum
08.05.2024
Erstellt
29.04.2024 17:13