1104/2024
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Integrationsrates vom 27.02.2024 (AN/0262/2024) betreffend "Strukturerhaltende Maßnahmen für die Interkulturellen Zentren - welche sind in der Umsetzung und gibt es weitere Planungen?"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 15.04.2024 1104/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Intergrationsrates vom 27.02.2024 (AN/0262/2024) betreffend "Strukturerhaltende Maßnahmen für die Interkulturellen Zentren - welche sind in der Umsetzung und gibt es weitere Planungen?" Zusammenfassung in einfacher Sprache: Es gibt in Köln ganz viele Angebote für alle Menschen, die in Köln leben. Oft werden diese Angebote zentral in einem Haus angeboten, in das alle Menschen kommen kön- nen. Diese Häuser heißen Interkulturelle Zentren, Bürgerhäuser oder Bürgerzentren. Im Herbst 2022 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, den Häusern in den Jahren 2023 und 2024 zu helfen, die mehr Geld für Personal und Energie bezahlen müssen. Diese Ausgaben sind durch den Ukraine-Krieg sehr gestiegen. Die Hilfe heißt „Struk- turförderfonds“. Das Dezernat der Oberbürgermeisterin erhält im Jahr 2024 hiervon 592.000 Euro. Die SPD, die im Rat der Stadt Köln vertreten ist, stellt hierzu einige Fragen und wie den Häusern in Zukunft vielleicht noch besser geholfen werden kann. Die Verwaltung beantwortet diese Fragen. Sie erklärt, wie sie die Häuser mit Geld und auch mit Ge- sprächen unterstützt. Die SPD-Fraktion bittet in ihrer Anfrage AN/0262/2024 um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Nutzung und Verteilung der Mittel des Strukturförderfonds im Dezernat Oberbürgermeisterin? Antwort der Verwaltung: Am 29.02.2024 hat der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren das För- derprogramm 2024 für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates der Oberbürgermeisterin beschlossen (Vorlage-Nr. 0250/2024) und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Insgesamt stehen im Dezernat der Oberbürgermeisterin 592.000,-€ zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten zur Verfü- gung, hiervon der überwiegende Anteil in Höhe von 547.000,- € unter anderem für ge- 2 förderte Interkulturelle Zentren. Weitere 45.000,- € sind zur Umsetzung des Förderpro- gramms bei der Kommunalstelle für die Förderung und Anerkennung Bürgerschaftli- chen Engagements (FABE) vorgesehen. Die Interkulturellen Zentren wurden zeitnah am 01.03.2024 von der Verwaltung auf die Möglichkeit und Unterstützung zur Antragstellung hingewiesen. Mündlich wurden die Träger bereits beim Arbeitskreis der Interkulturellen Zentren am 28.02.2024 darüber informiert, dass es dieses Förderprogramm im Jahr 2024 erneut geben wird. Konkret bedeutet das: Kleinere Zentren können max.546,- € beantragen Mittlere Zentren können max. 1.081,- € beantragen Größere Zentren können max. 2.429,- € beantragen Bislang (Stand 10.04.2024) sind drei Anträge bei der Verwaltung eingegangen. 2. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen Interkulturelle Zentren oder an- dere Migrantische Selbstorganisationen durch die stark gestiegenen Perso- nal- oder Energiekosten in eine wirtschaftlich schwierige Situation geraten sind? Antwort der Verwaltung: Der Verwaltung sind sechs Fälle (Stand 10.04.2024) bekannt, in denen Interkulturelle Zentren oder Migrantische Organisationen in eine wirtschaftlich schwierige Lage gera- ten sind. Neben gestiegener Energie- und Personalkosten sind jedoch auch andere Gründe, wie z.B. verzögerte Auszahlungen von Förderungen anderer Mittelgeber oder der Verlust von Geschäftsfeldern durch verlorene Ausschreibungen hierfür zu nennen. Mit fünf Trägern hat die Verwaltung individuelle Beratungsgespräche geführt, um wei- tere Möglichkeiten der monetären Unterstützung z.B. durch das Beantragen von Stif- tungsmitteln aufzuzeigen. Ein Gespräch steht noch aus. 3. Gibt es Überlegungen bei der Stadt Köln, nachhaltige Lösungen für die strukturellen Defizite der Bürger*innenzentren und -häuser sowie der Inter- kulturellen Zentren zu entwickeln? Antwort der Verwaltung: In den Jahren 2020, 2021 und 2022 hat der Rat der Stadt Köln bzw. der Hauptaus- schuss folgende strukturerhaltende Maßnahmen für die Kölner Bürgerhäuser/Bür- gerzentren in freier Trägerschaft beschlossen: 2020: Zuschüsse in Höhe von 750.000 € (Session-Nr. 1934/2020) 2021: Zuschüsse in Höhe von 690.000 € (Session-Nr. 2350/2021) 2022: Zuschüsse in Höhe von 208.425 € + 104.680 € (Session-Nr. 3420/2022 und 3534/2022). Für den Zeitraum 2023/2024 haben drei Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier Träger- schaft erneut den Bedarf an temporären strukturerhaltenden Maßnahmen angemel- det. Hierzu bereitet die Verwaltung aktuell eine entsprechende Beschlussvorlage vor. Die städtischen Betriebskostenzuschüsse an die Bürgerhäuser/Bürgerzentren in freier 3 Trägerschaft gleichen nur anteilig die mit dem Betrieb der Häuser einhergehenden Personal- und Sachkosten aus. In hohem Maße finanzieren sich die Bürgerhäu- ser/Bürgerzentren in freier Trägerschaft über Eigeneinnahmen. Um die Bürgerhäuser/Bürgerzentren langfristig auf eine finanziell solide Basis zu stel- len, hat die Verwaltung im Jahr 2023 unter Beteiligung einer externen Beratungsfirma (Wissenschaftliches Institut für Beratung und Kommunikation = WiBK) die Finanzie- rungssystematik aller Bürgerhäuser/Bürgerzentren betrachtet, um gemeinsam mit den Bürgerhäuser/Bürgerzentren den finanziellen defizitären Entwicklungen proaktiv ent- gegenzuwirken und die krisenbedingte höhere Abhängigkeit von Fördermittel der Stadt Köln wieder zurückzuführen. Im Ergebnis wurde für die zahlreichen Angebote der Bürgerhäuser/Bürgerzentren er- mittelt, welcher Ressourceneinsatz (Personal und Finanzen) notwendig ist, um eine bedarfsgerechte Angebotspalette aufzuzeigen. Die notwendigen Finanzbedarfe (Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses mit einer mittelfristigen realistischen Finanzplanung) wurde in die Haushaltsanmel- dung 2025/2026 des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren eingebracht. Aufgrund der herausfordernden Finanzsituation der Stadt Köln bleiben die Haushaltsplanungen abzuwarten. Für die aktuell 43 geförderten Interkulturellen Zentren kann keine einheitliche Lö- sung entwickelt werden, um den strukturellen Defiziten nachhaltig entgegen zu wirken. Die strukturellen Gegebenheiten, wie z.B. die Raumsituation, die Personalausstattung, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Geschäftsbereiche der einzelnen Träger sind sehr divers. Sie reichen von Trägern, die ausschließlich ehrenamtlich engagiert sind, bis zu Trägern, die in zahlreichen Geschäftsfeldern der sozialen Arbeit, wie z.B. Jugendhilfe, Arbeitsmarktmaßnahmen und EU Projekten hauptamtlich arbeiten. In der Vergangenheit hat die Verwaltung bei Bedarf in individuellen Trägergesprächen zusätzliche, passende Antragsmöglichkeiten bei den unterschiedlichsten Mittelgebern aufgezeigt. Im Jahr 2023 gab es dazu insgesamt sieben Einzelgespräche. Die Verwal- tung geht dabei auch proaktiv auf Zentren zu. Sie unterstützt Migrant*innenorganisationen bei der Konzepterstellung zur Anerken- nung als Träger der freien Jugendhilfe. Nach positivem Beschluss im Jugendhilfeaus- schuss können hierdurch zusätzliche Fördermittel aus Förderprogrammen des Landes beantragt werden. In den letzten zwei Jahren wurden drei Interkulturelle Zentren/Mig- rantenorganisationen dabei unterstützt, das Verfahren der Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII positiv zu durchlaufen. Aktuell ist ein Träger der Zentren in diesem Prozess. Darüber hinaus setzt sich die Verwaltung dafür ein, dass gleiche Teilhabe in den un- terschiedlichsten Förderstrukturen für bislang nicht berücksichtigte Migrant*innenorga- nisationen möglich wird. Die Grundvoraussetzung dafür ist der Wille des Trägers, sich in bestehende oder neue Geschäftsfelder einzubringen und die Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten zu nutzen, die es in Köln z.B. beim House of Resources oder bei den Wohlfahrtsverbänden auch außerhalb der Verwaltung gibt. Bei der Zentrenförderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Köln, die sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für das jeweilige Haus- haltsjahr richtet. Die Zentrenförderung ist ein Zuschuss, welcher nur bewilligt werden kann, wenn der antragstellende Träger in seiner Einnahme- und Kostenplanung nach- weist, dass dieser Zuschuss für das Folgejahr benötigt wird. Das heißt, die antragstel- lenden Träger sind darüber informiert, dass über den Zuschuss der Zentrenförderung hinaus, weitere Einnahmen generiert werden sollten. Dies wurde in der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren so festgelegt. 4 4. Finden zu diesem Zweck Austauschrunden oder Arbeitsgruppen statt? und 5. Mit welchen Bürger*innenzentren und -häusern sowie Interkulturellen Zen- tren gab es Gespräche, oder sind welche geplant? Die Fragen 4. und 5. werden von der Verwaltung zusammengefasst beantwortet: Der oben genannte Prozess zur Optimierung der Finanzierungssystematik im Jahre 2023 erfolgte gemeinsam mit den Bürgerhäuser/Bürgerzentren . Bei den regelmäßig stattfindenden Gesprächsrunden der Verwaltung mit den Bürgerhäusern/Bürgerzen- tren (AK „Kölner Elf“) ist auch die Finanzsituation der Häuser jeweils Thema. Diese Gesprächsrunden finden achtmal jährlich statt. Darüber hinaus gibt es bedarfsabhän- gige Einzelgesprächen vor Ort in den Häusern. Aktuell bleiben die Haushaltsverhand- lungen abzuwarten, um sich über neue Erkenntnisse der Finanzsituation auszutau- schen. Im Oktober 2023 haben die Interkulturellen Zentren einen gemeinsamen Workshop zum Positionspapier des Integrationsrates durchgeführt . Bei diesem gemeinsamen Arbeitstermin ging es unter anderem auch um benötigte Rahmenbedingungen. Zu den Arbeitsergebnissen wird die Verwaltung eine gesonderte Mitteilung vorlegen. Auch im Jahr 2024 wird die Verwaltung individuelle, vertrauliche Beratungsgespräche mit Interkulturellen Zentren zu deren Vereinssituation führen. gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1104/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.04.2024
- Erstellt
- 26.03.2024 10:56