2021/0072
Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Radverkehrsführung nördliche Teichhausstraße und indirektes Linksabbiegen Teichhausstraße/Soderstraße
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anlage 4
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Punkt 27: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Radverkehrsführung nördliche Teichhausstraße und indirektes Linksabbiegen Teichhausstraße/Soderstraße (V-Nr. 2021/0072) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UWIGA/WGD Stimmenthaltung: AfD und 1 Stimme aus Die Partei
anlage 3
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Punkt 15: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Radverkehrsführung nördliche Teichhausstraße und indirektes Linksabbiegen Teichhausstraße/Soderstraße (V-Nr. 2021/0072) Aufgrund der Abwesenheit des Magistrats wird die Vorlage aus dem Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften an den Haupt- und Finanzaus- schuss am 20.05.2021 zur fachlichen Beratung verwiesen.
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.04.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0072
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-003-7003 / 066-000-0530 Investitionsnummer: 21066-9180
Kostenträger: 5410-15 Sachkonto: 6063000 / 0613010
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4
Radverkehrsführung nördliche Teichhausstraße und indirektes Linksabbiegen
Teichhausstraße/Soderstraße
Vorlage vom: 29.03.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beschließt die Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen Planung mit
Gesamtkosten gemäß Anlage 2.
2. Die Neumarkierung wird über den Ergebnishaushalt mit Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr
2021, Kostenstelle 066-003-7003 „Radmobilität 4x4“, Sachkonto 6063000, finanziert. Die
Finanzierung der Verkehrstechnik erfolgt über den Investitionshaushalt über die Inv. -Nr.
21066-9180 „Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr“.
- 2 -
Anlagen: Markierung-und-Beschilderung-Teichhausstraße (nur im Parlis einsehbar)
Kostenberechnung_Teichhausstrasse (datenschutzrelevant)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.03.2021:
Im südlichen Bereich der Teichhausstraße, zwischen Soderstraße und Roßdörfer Platz, wurde
2019 im Rahmen einer Deckensanierungsmaßnahme der Straßenraum über Markierungen neu
aufgeteilt (siehe Vorlage Nr. 2019/0170). Das halbseitige Gehwegparken wurde zugunsten von
regelwerkskonformen Radverkehrsanlagen und Fahrstreifen nicht mehr markiert und nach
anfänglichen Schwierigkeiten durch Poller unterbunden.
Der nördliche Abschnitt der Teichhausstraße, zwischen Soderstraße und Lindenhofstraße, war
nicht Gegenstand der Deckensanierung und wurde daher zunächst im Ursprungszustand
belassen. Auf der westlichen Straßenseite wird halbseitig auf dem Gehweg geparkt. Das Parken
ist in diesem Bereich mit Beschilderung und Markierung angeordnet, steht jedoch im
Widerspruch zu dem direkt angrenzenden Radstreifen mit 1,70 m Breite. Der Radverkehr wir d
in der Dooring -Zone geführt, d.h. in dem Bereich, in dem Radfahrende beim unachtsamen
Öffnen von Autotüren gefährdet werden. Um auch diese Gefahrenlage zu beseitigen, soll die
Fahrbahn analog zum südlichen Abschnitt ummarkiert und der Straßenraum neu auf geteilt
werden. Diese Maßnahme ist Teil des 4x4 Sonderinvestitionsprogramms Radmobilität und
schließt eine Lücke in der Radverbindung Martinsviertel-Lichtwiese.
Auf dem etwa 110 Meter langen Straßenabschnitt werden ca. 18 nicht bewirtschaftete
Parkmöglichkeiten für Kfz durch einen den aktuellen Regelwerken entsprechenden
Radverkehrsstreifen von mindestens 1,85 Metern Breite ersetzt. Das entspricht der
Größenordnung des vorherigen Planungsabschnitts, wo eine vergleichbare Reduzierung des
Parkraumangebots nicht zu Beschwerden oder bekannten unerwünschten Effekten geführt hat.
Der westliche Gehweg erhält dadurch die Regelbreite von 2,50 Metern, die für Begegnungen im
Fußverkehr erforderlich sind. Gegen regelwidriges Parken wird der Gehweg durch Poller
abgesichert.
Die Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr entsprechen derzeit auch nicht dem Stand der
Technik. Sie werden im Rahmen der Neumarkierung auf das vorgesehene Regelmaß (3,20
Meter bzw. 2,75 Meter für den Abbiegestreifen) verbreitert.
Am Knotenpunkt S oderstraße wird der Prüfauftrag aus Vorlage Nr. 2019/0170 aufgenommen
und der aufgeweitete Radaufstellstreifen durch eine signalisierte Möglichkeit zum indirekten
Linksabbiegen für Radfahrende ersetzt. Im Zuge dessen muss das veraltete Steuergerät der
Lichtsignalanlage ausgetauscht werden. In Zukunft können sich Radfahrende, die links in die
Soderstraße abbiegen möchten, zunächst auf einer markierten Fläche rechts der Fahrbahn
aufstellen. Sie werden über eine Induktionsschleife erkannt und mit einem eigenen Ampelsignal
gesichert über die Teichhausstraße geführt.
Planerische Details können dem Markierungs - und Beschilderungsplan in Anlage 2 entnommen
werden. Die Planung ist am nördlichen Ende mit der Maßnahme „Fußgängerquerung
Lindenhofstraße“ (Vorlage Nr. 2018/0151) abgestimmt.
Finanzierung
Der Vorlage liegt eine detaillierte Kostenberechnung bei. Die Maßnahme wird aus dem 4x4 -
Programm finanziert und wird zudem zur Förderung durch die Richtlinie Nahmobilität des
Landes Hessen angemeldet. Abhängig von der Prüfung und einer Bewilligung durch da s Land
besteht die Möglichkeit, bis zu 70% der Kosten gefördert zu bekommen.
Die Neumarkierung wird über den Ergebnishaushalt mit Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr
2021, Kostenstelle 066 -003-7003 „Radmobilität 4x4“, Sachkonto 6063000, finanziert. Die
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Finanzierung der Verkehrstechnik erfolgt über den Investitionshaushalt über die Inv. -Nr.
21066-9180 „Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr“.
Es entstehen wie im Bestand für die Unterhaltung Kosten von jährlich ca. 4.500 Euro.
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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Soderstraße Teichhausstraße LindenhofstraßeAdolf-Spieß-Straße Finanzamt III IV I IV I III IV IV III+D K K K S K K K K K K K S 539 19 20 41 7 34 8 36 31 17 29 20A Z-315-56Z-315-57 SchildentfernenSchildentfernen Rf Rf2.00 1.85 Z-306 Z-237 Z-306 Z-237EndeZ-1012-31 Z-306 Z-237Z-209-30Z-306Z-237 Z-357-50¹e¯newendeʣÁË©¼¯¹e¯ãZ-1008-34 Z-357-50¹e¯newendeʣÁË©¼¯¹e¯ãZ-1008-3433 Poller Ø8cmPlanung ARASdemarkieren 3.203.003.20 0.490.65 1.853.253.03.901.85 1.853.253.003.35 1.853.153.003.201.85 1.853.46 Anschluss an den Bestand bzw.Projekt "Querung Lindenhofstraße" Z-205 Z-205 1.003.002.001.85 1.853.001.00 Z-209-30 1.85 I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Teichhausstraße\Indirektes Linksabbiegen Soderstr\Teichhausstraße_Neuaufteilung250221.dwg N LegendeMarkierung PlanungMarkierung Bestand FahrradpiktogrammRotmarkierungMarkierung Bestand entfernen Datum: Gezeichnet:Darmstadt, Februar 2021M. =Planart:Plan-Nr.:Anlage:Teichhausstraßezwischen Soderstraße und Lindenhofstraße Zur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt,ÄnderungenNr.DatumArt BearbeitetGeprüft Planverfasser: WissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitätsamt Mobilitätsamt Z. Mitzeichnung 1:250 25.02.2021 Fra Rotmarkierung Bestand 1Signalmast mit NummerSignalmast mit Ausleger FG-Signalgeber 2-feldigKfz-Signalgeber 3-feldig Rf Blindensignalgeber Anforderungstaster FGRf-Signalgeber mit PfeilsymbolikPlanung geplante Poller Markierungs-/BeschilderungsplanI-66.1.31/1 SB: GrönSGL: RoßteutscherABL: SamaanAmtsleitungDipl.-Ing MetzkerOberbürgermeisterJochen Partschgez. FrankeSGL 66.2.1 gez.gez.gez.gez.gez.
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Teichhausstraße
- Soderstraße
- Lindenhofstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0072
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.03.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00