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242147

Weiterentwicklung Inklusionsassistenz in Bonn

Mitteilungsvorlage 26.11.2024

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Sammeldokument öffentlich

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Mitteilungsvorlage 
öffentlich 
242147 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Dezernat: 
Dez. V 
 
 
 
 
 
Weiterentwicklung Inklusionsassistenz in Bonn 
 
Beratungsfolge 
 
Mitteilung: 
 
Die Verwaltung informiert über die Weiterentwicklung der Inklusionsassistenz. 
 
 
Vertragliche Einzelfallvereinbarungen mit Leistungserbringer ab dem Schuljahr 
2025/2026 
 
Mit den Trägern der Inklusionsassistenz sollen zum Schuljahr 2025/2026 neue 
Verträge für die Einzelfallregelung abgeschlossen werden. Diese orientieren 
sich entsprechend an den Landesrahmenvertrag NRW. Den bisherigen Trägern 
der Inklusionsassistenz wurden die Vertragsbestandteile am 02.10.2024 über-
sandt. Am 11.10.2024 fand für alle interessierten Träger eine Präsentation und 
Austauschrunde hierzu statt. Ergänzend dazu fand am 31.10.2024 eine vertief-
te Austausch- und Fragerunde statt. 
Nach Rückmeldungen der freien Träger in Bezug auf verschiedene Inhalte der 
Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung, Leistungsvereinbarung, Ver-
gütungsvereinbarung) wurden diese angepasst und den Trägern erneut über-
sandt. 
Die Träger wurden um Einreichung einer Interessenbekundung und entspre-
chende Kalkulationen bis zum 31.12.2024 gebeten, so dass die Vertragsab-
schlüsse bei korrekter, transparenter und professioneller Kostenaufstellung der 
Träger von Seiten der Verwaltung bis März 2025 abgeschlossen sein könnten.  
 
Die Zielsetzung soll sein, möglichst frühzeitig im Jahr 2025 Klarheit zu erhalten, 
so dass die Familien und Schulen Sicherheit in der Versorgung und Betreuung 
haben. 
 
Die neue Einzelfallvereinbarung wird an allen Schulen Anwendung finden, wo 
kein Modellprojekt zum Infrastrukturmodell gegeben ist. 
 
Zwischenzeitlich hat ebenso ein Austausch- und Informationstermin mit der 
Schulaufsicht stattgefunden. Für den 27.11.2024 ist ein Termin mit den Schul-
leitungen der Grund-, Haupt- und Förderschulen unter Kooperation des Schul-
amtes und der Schulaufsicht geplant, um über den aktuellen Stand zu informie-
ren. 
Ebenso befindet sich ein Termin mit der Stadtschulpflegschaft in der Abstim-
mung. 
 
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Seite 2  
 
 
—
—
 
Infrastrukturmodelle und Klassenassistenz 
 
Auf Nachfrage der Verwaltung haben sich 24 Schulen gemeldet, die Interesse 
an einem Infrastrukturmodell haben. Darunter sind: 
- 10 Grundschulen 
- 2 Gesamtschulen 
- 6 Förderschulen 
- 4 Gymnasien sowie  
- 2 Berufskollege.  
 
Trotz fehlender Personalisierung der entsprechenden Stellen wurden mit ver-
schiedenen Schulen bereits Vorgespräche zur Sondierung oder Konzeptge-
spräche geführt oder werden in Kürze geführt (3 Förderschulen, 1 Gesamtschu-
le, 2 Grundschulen).  
 
Grundsätzlich ist anzumerken, dass ein Infrastrukturmodell in Mittel-, Arbeits- 
und Einsatzaufwand für Schule, Leistungserbringer und Verwaltung v.a. dann 
sinnvoll erscheint, wenn eine gewisse Anzahl von Schüler*innen mit Beein-
trächtigungen an einer Schule beschult werden.  
Unabdingbar ist eine grundsätzliche Bereitschaft der Schule, ein inklusives 
Konzept zu erstellen und innerhalb ihrer Schule zu vertreten und umsetzen zu 
wollen. Dies benötigt auch von schulischer Seite Zeit und stellt einen erhöhten 
Aufwand dar. Insofern können Modellprojekte auch nur dann umgesetzt wer-
den, wenn die entsprechenden Schulen sich auf diesen Prozess entsprechend 
einlassen und mitwirken.  
 
Weiterhin muss Zeit für den Transformationsprozess eingeplant werden und 
der Übergang so gestaltet werden, dass der freie Träger für ein Infrastruktur-
modell auch das Personal entsprechend vorhalten kann, um die entsprechen-
den Hilfen zu leisten. 
Sobald die ersten Vorgespräche mit der jeweiligen Schule geführt wurden, wer-
den die freien Träger entsprechend beteiligt. 
 
Zum Thema Klassenassistenz gab es einen Austausch mit der Stadt Essen. 
Ein weiterer Austausch mit einem Träger, der die Klassenassistenz durchführt, 
steht noch aus. Weitere Aussagen zum Thema Klassenassistenz können erst 
im fortlaufenden Prozess berichtet werden. Hierzu wird die Verwaltung berich-
ten. 
Ganz grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Klassenassistenz im 
Unterschied zum Infrastrukturmodell grundsätzlich an eine Klas-
se/Klassenverbund und Lehrkraft assistierend gebunden ist, während im Infra-
strukturmodell vom Inklusionsbedarf der Schüler*innen her geplant wird. Im 
Klassenassistenzmodell kann es neben der Assistenz noch weitere individuelle 
Hilfen für einzelne Schüler*innen geben. Im Infrastrukturmodell sollen alle 
Schüler*innen durch geeignete systemische Hilfen versorgt werden. An die 
Bedarfslagen kann individuell die vorhandene Hilfe angepasst werden und der 
Einsatz zwischen Schule und Träger geplant werden, z.B. wenn in der 1. Klas-
se am Beginn eines Schuljahres mehr Unterstützung benötigt wird als bei-
spielsweise in einer 4. Klasse. 
 
Darüber hinaus ist die Verwaltung im Kontakt mit der Uni Köln. Zielsetzung ist 
hier eine mögliche Teilnahme am Forschungsvorhaben „Praxisbeteiligung 
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Seite 3  
 
 
—
—
Kommune - Infrastrukturelle Poolmodelle („Systemische Schulassistenz“) er-
folgreich in der Praxis umsetzen“.  
 
 
Erhöhung von Poolungen/Teilungen von Inklusionsassistenzen im Schuljahr 
2024/2025 
 
Es wurde ein Verfahren zur Überprüfung der individuellen Bedarfe aller beste-
henden Einzelfälle mit Blick auf mögliche, bedarfsgerechte Teilungen ange-
stoßen. Die Fachdienste überprüfen jeden Einzelfall bis zum Schulhalbjahr 
2024/2025. Die Träger wirken hier in Zusammenarbeit mit den Fachdiensten 
des Jugendamtes mit. Mit den Schulen besteht Kontakt.  
 
Es ist davon auszugehen, dass weitere Teilungen möglich sind und sich die 
Zahl der Teilungen noch erhöhen kann. Insbesondere überall da, wo mehrere 
Inklusionsassistenzen in einer Klasse sind. 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (2)

11.12.2024 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
TOP 9.6 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.01.2025 Schulausschuss
TOP 19.3 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
242147
Typ
Mitteilungsvorlage
Datum
26.11.2024
Erstellt
08.02.2026 04:40