242147
Weiterentwicklung Inklusionsassistenz in Bonn
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Mitteilungsvorlage öffentlich 242147 Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Weiterentwicklung Inklusionsassistenz in Bonn Beratungsfolge Mitteilung: Die Verwaltung informiert über die Weiterentwicklung der Inklusionsassistenz. Vertragliche Einzelfallvereinbarungen mit Leistungserbringer ab dem Schuljahr 2025/2026 Mit den Trägern der Inklusionsassistenz sollen zum Schuljahr 2025/2026 neue Verträge für die Einzelfallregelung abgeschlossen werden. Diese orientieren sich entsprechend an den Landesrahmenvertrag NRW. Den bisherigen Trägern der Inklusionsassistenz wurden die Vertragsbestandteile am 02.10.2024 über- sandt. Am 11.10.2024 fand für alle interessierten Träger eine Präsentation und Austauschrunde hierzu statt. Ergänzend dazu fand am 31.10.2024 eine vertief- te Austausch- und Fragerunde statt. Nach Rückmeldungen der freien Träger in Bezug auf verschiedene Inhalte der Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung, Leistungsvereinbarung, Ver- gütungsvereinbarung) wurden diese angepasst und den Trägern erneut über- sandt. Die Träger wurden um Einreichung einer Interessenbekundung und entspre- chende Kalkulationen bis zum 31.12.2024 gebeten, so dass die Vertragsab- schlüsse bei korrekter, transparenter und professioneller Kostenaufstellung der Träger von Seiten der Verwaltung bis März 2025 abgeschlossen sein könnten. Die Zielsetzung soll sein, möglichst frühzeitig im Jahr 2025 Klarheit zu erhalten, so dass die Familien und Schulen Sicherheit in der Versorgung und Betreuung haben. Die neue Einzelfallvereinbarung wird an allen Schulen Anwendung finden, wo kein Modellprojekt zum Infrastrukturmodell gegeben ist. Zwischenzeitlich hat ebenso ein Austausch- und Informationstermin mit der Schulaufsicht stattgefunden. Für den 27.11.2024 ist ein Termin mit den Schul- leitungen der Grund-, Haupt- und Förderschulen unter Kooperation des Schul- amtes und der Schulaufsicht geplant, um über den aktuellen Stand zu informie- ren. Ebenso befindet sich ein Termin mit der Stadtschulpflegschaft in der Abstim- mung. Seite 1 von 3 Seite 2 — — Infrastrukturmodelle und Klassenassistenz Auf Nachfrage der Verwaltung haben sich 24 Schulen gemeldet, die Interesse an einem Infrastrukturmodell haben. Darunter sind: - 10 Grundschulen - 2 Gesamtschulen - 6 Förderschulen - 4 Gymnasien sowie - 2 Berufskollege. Trotz fehlender Personalisierung der entsprechenden Stellen wurden mit ver- schiedenen Schulen bereits Vorgespräche zur Sondierung oder Konzeptge- spräche geführt oder werden in Kürze geführt (3 Förderschulen, 1 Gesamtschu- le, 2 Grundschulen). Grundsätzlich ist anzumerken, dass ein Infrastrukturmodell in Mittel-, Arbeits- und Einsatzaufwand für Schule, Leistungserbringer und Verwaltung v.a. dann sinnvoll erscheint, wenn eine gewisse Anzahl von Schüler*innen mit Beein- trächtigungen an einer Schule beschult werden. Unabdingbar ist eine grundsätzliche Bereitschaft der Schule, ein inklusives Konzept zu erstellen und innerhalb ihrer Schule zu vertreten und umsetzen zu wollen. Dies benötigt auch von schulischer Seite Zeit und stellt einen erhöhten Aufwand dar. Insofern können Modellprojekte auch nur dann umgesetzt wer- den, wenn die entsprechenden Schulen sich auf diesen Prozess entsprechend einlassen und mitwirken. Weiterhin muss Zeit für den Transformationsprozess eingeplant werden und der Übergang so gestaltet werden, dass der freie Träger für ein Infrastruktur- modell auch das Personal entsprechend vorhalten kann, um die entsprechen- den Hilfen zu leisten. Sobald die ersten Vorgespräche mit der jeweiligen Schule geführt wurden, wer- den die freien Träger entsprechend beteiligt. Zum Thema Klassenassistenz gab es einen Austausch mit der Stadt Essen. Ein weiterer Austausch mit einem Träger, der die Klassenassistenz durchführt, steht noch aus. Weitere Aussagen zum Thema Klassenassistenz können erst im fortlaufenden Prozess berichtet werden. Hierzu wird die Verwaltung berich- ten. Ganz grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Klassenassistenz im Unterschied zum Infrastrukturmodell grundsätzlich an eine Klas- se/Klassenverbund und Lehrkraft assistierend gebunden ist, während im Infra- strukturmodell vom Inklusionsbedarf der Schüler*innen her geplant wird. Im Klassenassistenzmodell kann es neben der Assistenz noch weitere individuelle Hilfen für einzelne Schüler*innen geben. Im Infrastrukturmodell sollen alle Schüler*innen durch geeignete systemische Hilfen versorgt werden. An die Bedarfslagen kann individuell die vorhandene Hilfe angepasst werden und der Einsatz zwischen Schule und Träger geplant werden, z.B. wenn in der 1. Klas- se am Beginn eines Schuljahres mehr Unterstützung benötigt wird als bei- spielsweise in einer 4. Klasse. Darüber hinaus ist die Verwaltung im Kontakt mit der Uni Köln. Zielsetzung ist hier eine mögliche Teilnahme am Forschungsvorhaben „Praxisbeteiligung Seite 2 von 3 Seite 3 — — Kommune - Infrastrukturelle Poolmodelle („Systemische Schulassistenz“) er- folgreich in der Praxis umsetzen“. Erhöhung von Poolungen/Teilungen von Inklusionsassistenzen im Schuljahr 2024/2025 Es wurde ein Verfahren zur Überprüfung der individuellen Bedarfe aller beste- henden Einzelfälle mit Blick auf mögliche, bedarfsgerechte Teilungen ange- stoßen. Die Fachdienste überprüfen jeden Einzelfall bis zum Schulhalbjahr 2024/2025. Die Träger wirken hier in Zusammenarbeit mit den Fachdiensten des Jugendamtes mit. Mit den Schulen besteht Kontakt. Es ist davon auszugehen, dass weitere Teilungen möglich sind und sich die Zahl der Teilungen noch erhöhen kann. Insbesondere überall da, wo mehrere Inklusionsassistenzen in einer Klasse sind. Anlage/n Keine Seite 3 von 3
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 242147
- Typ
- Mitteilungsvorlage
- Datum
- 26.11.2024
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40