Mandari Insight

A-R/0010/2026

Sanierung des Theaters Münster: Variantenvergleich und Ausweichmöglichkeiten

Antrag an den Rat 11.03.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2026, TOP 48.1

A-R-0010-2026

· application/pdf

Ansehen

A-R-0010-2026

7899 Zeichen

Ratsantrag 
 
Sanierung des Theaters Münster: Variantenvergleich und 
Ausweichmöglichkeiten 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Varianten- und 
Kostenvergleichsgutachten zur baulichen und technischen Sanierung des Theaters 
Münster zu erarbeiten. 
Dabei sind insbesondere folgende Sanierungsoptionen zu prüfen: 
 
 Sanierung im laufenden Betrieb (gestufte Sanierung), 
 Sanierung bei vollständiger Schließung des Theatergebäudes, 
 Teilneubau mit integrierter oder erweiterter Sanierung, 
 Weiterentwicklung aller Varianten zu einem „klimaneutralen Theater Münster 2040“ . 
 
2. Für jede Sanierungsvariante ist darzustellen: 
 
 Bauzeit und Bauphasenplanung, 
 Risiken und Abhängigkeiten, 
 Kosten für Bau, Einrichtung und Technik, 
 Folgekosten und Betriebskosten, 
 Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene (inkl. Sondervermögen 
SVIK), 
 Wirtschaftlichkeitsvergleich nach NKF-Standards. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, belastbare Ausweichkonzepte für den Theaterbetrieb 
während der Sanierungsphase zu prüfen. 
Zu untersuchen sind insbesondere: 
 
 Nutzung vorhandener städtischer oder privater Veranstaltungsorte (z. B. Halle 
Münsterland, Stadthalle Hiltrup, Universitätseinrichtungen, Jovel, Kap.8), sakrale 
Räume 
 Anmietung oder Errichtung eines temporären Interimsbaus (z. B. mobile Theaterhalle 
oder Theaterzelt), 
 Kooperationen mit Veranstaltungsorten im Münsterland, 
 Kombinationen mehrerer Spielstätten für unterschiedliche Sparten (Schauspiel, 
Ballett, Musiktheater, Sinfonieorchester). 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2026

4. Es wird ein Kriterienkatalog für die Bewertung der Varianten zugrunde gelegt, der 
mindestens folgende Aspekte umfasst: 
 
 Wirtschaftlichkeit und Investitionsbedarf, 
 Bau- und Realisierungszeit, 
 Auswirkungen auf den laufenden Kulturbetrieb, 
 Künstlerische und produktionstechnische Anforderungen, 
 Barrierefreiheit, 
 Klimaschutz, Energieeffizienz und Nachhaltigkeitsstandards, 
 Bedeutung des Theaters für Stadtgesellschaft, Kulturleben und kulturelle Bildung. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einbezug aller relevanten Akteure sicherzustellen, 
darunter: 
 
 Theaterleitung und Intendanz, 
 Personalrat des Theaters, 
 Gebäudemanagement der Stadt Münster (GMS), 
 Kulturbüro des Landes NRW, 
 Nutzergruppen (Ensemble, Chor, Ballett, Orchester), 
 Vertreterinnen und Vertreter des Kulturrats Münster. 
 
6. Die Verwaltung erstellt bis spätestens Oktober 2026 
 
 eine vollständige Variantenübersicht, 
 eine belastbare Kostenschätzung, 
 eine Empfehlung zur bevorzugten Realisierungsvariante, 
 ein Konzept zur Sicherstellung der Finanzierung über mehrere Haushaltsjahre. 
 
7. Die Verwaltung stellt dar, in welchem Umfang die städtischen Pauschalmittel aus dem 
Infrastruktur- und Investitionsprogramm des Landes (Sondervermögen SVIK) zur 
Finanzierung der zu erbringenden Eigenanteile eingesetzt werden können. 
 
8. Der Rat erhält bis Ende 2026 eine Entscheidungsgrundlage, auf deren Basis die 
konkrete Projektplanung und die haushalterische Mittelbereitstellung eingeleitet 
werden kann. 
 
Begründung 
 
Das Theater Münster ist eines der prägendsten kulturellen Zentren der Stadt und der gesamten 
Region Münsterland. Als Mehrspartentheater mit Musiktheater, Schauspiel, Tanztheater,

Sinfonieorchester und Jungem Theater besitzt Münster eine kulturelle Infrastruktur, die 
bundesweit nur wenige Städte dieser Größe vorweisen können. Seit seiner Errichtung in der 
Nachkriegszeit ist das Theater ein Symbol des kulturellen Wiederaufbaus und ein zentraler Ort 
für Bildung, gesellschaftlichen Dialog und kulturelle Identität. 
 
Für die Stadt Münster ist das Theater ein kultureller Leuchtturm. Es prägt das städtische 
Selbstverständnis als lebendige, gebildete und kulturell aktive Stadt. In einer wachsenden, 
vielfältigen und jungen Stadt übernimmt das Theater wesentliche Funktionen: Es ermöglicht 
kulturelle Teilhabe für Menschen aller Generationen, schafft Räume für gesellschaftliche 
Debatten, bietet anspruchsvolle wie niedrigschwellige Angebote und setzt künstlerische 
Impulse weit über das Stadtgebiet hinaus. 
 
Seine Bedeutung reicht weit in das Münsterland und Westfalens hinein. Es stärkt damit die 
kulturelle Infrastruktur der gesamten Region und trägt spürbar zur Attraktivität des 
Münsterlandes als Wohn- und Arbeitsstandort bei. Durch Kooperationen, Gastspiele, 
Bildungspartnerschaften und theaterpädagogische Programme übernimmt das Theater eine 
kulturpolitische Aufgabe, die über die kommunale Ebene hinausgeht. 
 
Auch wirtschaftlich und gesellschaftlich ist das Theater ein relevanter Faktor: 
Es schafft hochwertige Arbeits- und Ausbildungsplätze in künstlerischen, technischen und 
handwerklichen Bereichen. 
Es zieht jährlich zehntausende Besucher in die Stadt und unterstützt Gastronomie, 
Einzelhandel und Hotellerie. 
Es stärkt Münsters Profil als Wissenschafts-, Hochschul- und Bildungsstandort. 
Ein zentraler Aspekt der anstehenden Sanierung betrifft zudem die räumliche Situation des 
städtischen Sinfonieorchesters. Die derzeitigen Proberäume entsprechen weder in Größe 
noch in Akustik, Raumklima oder technischer Infrastruktur den heutigen professionellen 
Anforderungen eines voll besetzten Orchesters. Die räumlichen Einschränkungen 
beeinflussen die künstlerische Arbeit bereits heute spürbar und belasten das Ensemble im 
täglichen Probenbetrieb erheblich. 
Mit Beginn der Sanierungsarbeiten wird die Probenarbeit in den bestehenden Räumen zudem 
zeitweise vollständig unmöglich sein. Deshalb besteht ein akuter Bedarf an neuen, geeigneten 
Proberäumen, die 
 
- ausreichend groß sind, 
- eine professionelle Akustik bieten, 
- klima- und schallschutztechnische Standards erfüllen, 
- organisatorisch gut an zukünftige Spielstätten angebunden sind, 
- und langfristig eine tragfähige infrastrukturelle Basis für das Sinfonieorchester sichern. 
 
Die Frage der Probenraumsituation ist damit kein Detailthema, sondern eine grundlegende 
Voraussetzung für den Fortbestand eines leistungsfähigen städtischen Orchesters. Sie ist 
zwingend in alle Varianten der Sanierungs- und Ausweichplanung einzubeziehen. 
 
Die bauliche und technische Erneuerung des Theaters ist nach Jahrzehnten dringend 
erforderlich. Sie ist keine reine Gebäudesanierung, sondern eine strategische 
Zukunftsentscheidung für Stadt und Region. Ein modernisiertes, barrierefreies, energetisch

effizientes und technisch zeitgemäßes Theater stärkt Münsters kulturelle 
Wettbewerbsfähigkeit im Land und bundesweit. 
 
Während der Sanierungsphase wird der Theaterbetrieb nur eingeschränkt oder überhaupt 
nicht möglich sein. Ein längerer Stillstand würde erhebliche negative Folgen für die 
Kulturlandschaft, die Theaterbeschäftigten, das Kulturleben im Münsterland und das 
Publikum haben. Deshalb müssen tragfähige und realistisch finanzierbare 
Ausweichspielstätten geprüft werden, einschließlich temporärer Bauten oder Kooperationen 
über die Stadtgrenzen hinaus. 
 
Nur ein systematischer Variantenvergleich unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte – 
baulich, wirtschaftlich, kulturell, organisatorisch und regional – ermöglicht eine 
verantwortungsvolle Entscheidung über die Zukunft des Theaters Münster. Der Rat erhält mit 
diesem Antrag die Grundlage, um rechtzeitig und fundiert über eines der wichtigsten 
Kulturprojekte der kommenden Jahre zu entscheiden. 
 
 
Münster, den 02. März 2026 
 
gez. 
Stefan Weber 
Mathias Kersting 
Carmen Greefrath 
Angela Stähler  
Marcus Bielefeld 
Olaf Bloch 
Andreas Bracht 
 
 
Meik Bruns 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von Göwels 
Alf Rüdiger Kaßenbrock 
Stefan Leschniok 
Babette Lichtenstein van Lengerich 
Jutta Malik 
 
 
Martin Peitzmeier 
Dr. Britta Riederer Freifrau 
von Paar 
Carolin Schwarz 
Jolanta Vogelberg 
Thomas Werth 
Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

25.03.2026 Rat
TOP 48.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0010/2026
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.03.2026
Erstellt
11.03.2026 12:20