A-R/0010/2026
Sanierung des Theaters Münster: Variantenvergleich und Ausweichmöglichkeiten
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A-R-0010-2026
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Ratsantrag Sanierung des Theaters Münster: Variantenvergleich und Ausweichmöglichkeiten Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Varianten- und Kostenvergleichsgutachten zur baulichen und technischen Sanierung des Theaters Münster zu erarbeiten. Dabei sind insbesondere folgende Sanierungsoptionen zu prüfen: Sanierung im laufenden Betrieb (gestufte Sanierung), Sanierung bei vollständiger Schließung des Theatergebäudes, Teilneubau mit integrierter oder erweiterter Sanierung, Weiterentwicklung aller Varianten zu einem „klimaneutralen Theater Münster 2040“ . 2. Für jede Sanierungsvariante ist darzustellen: Bauzeit und Bauphasenplanung, Risiken und Abhängigkeiten, Kosten für Bau, Einrichtung und Technik, Folgekosten und Betriebskosten, Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene (inkl. Sondervermögen SVIK), Wirtschaftlichkeitsvergleich nach NKF-Standards. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, belastbare Ausweichkonzepte für den Theaterbetrieb während der Sanierungsphase zu prüfen. Zu untersuchen sind insbesondere: Nutzung vorhandener städtischer oder privater Veranstaltungsorte (z. B. Halle Münsterland, Stadthalle Hiltrup, Universitätseinrichtungen, Jovel, Kap.8), sakrale Räume Anmietung oder Errichtung eines temporären Interimsbaus (z. B. mobile Theaterhalle oder Theaterzelt), Kooperationen mit Veranstaltungsorten im Münsterland, Kombinationen mehrerer Spielstätten für unterschiedliche Sparten (Schauspiel, Ballett, Musiktheater, Sinfonieorchester). Antrag an den Rat Nr. A-R/0010/2026 4. Es wird ein Kriterienkatalog für die Bewertung der Varianten zugrunde gelegt, der mindestens folgende Aspekte umfasst: Wirtschaftlichkeit und Investitionsbedarf, Bau- und Realisierungszeit, Auswirkungen auf den laufenden Kulturbetrieb, Künstlerische und produktionstechnische Anforderungen, Barrierefreiheit, Klimaschutz, Energieeffizienz und Nachhaltigkeitsstandards, Bedeutung des Theaters für Stadtgesellschaft, Kulturleben und kulturelle Bildung. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einbezug aller relevanten Akteure sicherzustellen, darunter: Theaterleitung und Intendanz, Personalrat des Theaters, Gebäudemanagement der Stadt Münster (GMS), Kulturbüro des Landes NRW, Nutzergruppen (Ensemble, Chor, Ballett, Orchester), Vertreterinnen und Vertreter des Kulturrats Münster. 6. Die Verwaltung erstellt bis spätestens Oktober 2026 eine vollständige Variantenübersicht, eine belastbare Kostenschätzung, eine Empfehlung zur bevorzugten Realisierungsvariante, ein Konzept zur Sicherstellung der Finanzierung über mehrere Haushaltsjahre. 7. Die Verwaltung stellt dar, in welchem Umfang die städtischen Pauschalmittel aus dem Infrastruktur- und Investitionsprogramm des Landes (Sondervermögen SVIK) zur Finanzierung der zu erbringenden Eigenanteile eingesetzt werden können. 8. Der Rat erhält bis Ende 2026 eine Entscheidungsgrundlage, auf deren Basis die konkrete Projektplanung und die haushalterische Mittelbereitstellung eingeleitet werden kann. Begründung Das Theater Münster ist eines der prägendsten kulturellen Zentren der Stadt und der gesamten Region Münsterland. Als Mehrspartentheater mit Musiktheater, Schauspiel, Tanztheater, Sinfonieorchester und Jungem Theater besitzt Münster eine kulturelle Infrastruktur, die bundesweit nur wenige Städte dieser Größe vorweisen können. Seit seiner Errichtung in der Nachkriegszeit ist das Theater ein Symbol des kulturellen Wiederaufbaus und ein zentraler Ort für Bildung, gesellschaftlichen Dialog und kulturelle Identität. Für die Stadt Münster ist das Theater ein kultureller Leuchtturm. Es prägt das städtische Selbstverständnis als lebendige, gebildete und kulturell aktive Stadt. In einer wachsenden, vielfältigen und jungen Stadt übernimmt das Theater wesentliche Funktionen: Es ermöglicht kulturelle Teilhabe für Menschen aller Generationen, schafft Räume für gesellschaftliche Debatten, bietet anspruchsvolle wie niedrigschwellige Angebote und setzt künstlerische Impulse weit über das Stadtgebiet hinaus. Seine Bedeutung reicht weit in das Münsterland und Westfalens hinein. Es stärkt damit die kulturelle Infrastruktur der gesamten Region und trägt spürbar zur Attraktivität des Münsterlandes als Wohn- und Arbeitsstandort bei. Durch Kooperationen, Gastspiele, Bildungspartnerschaften und theaterpädagogische Programme übernimmt das Theater eine kulturpolitische Aufgabe, die über die kommunale Ebene hinausgeht. Auch wirtschaftlich und gesellschaftlich ist das Theater ein relevanter Faktor: Es schafft hochwertige Arbeits- und Ausbildungsplätze in künstlerischen, technischen und handwerklichen Bereichen. Es zieht jährlich zehntausende Besucher in die Stadt und unterstützt Gastronomie, Einzelhandel und Hotellerie. Es stärkt Münsters Profil als Wissenschafts-, Hochschul- und Bildungsstandort. Ein zentraler Aspekt der anstehenden Sanierung betrifft zudem die räumliche Situation des städtischen Sinfonieorchesters. Die derzeitigen Proberäume entsprechen weder in Größe noch in Akustik, Raumklima oder technischer Infrastruktur den heutigen professionellen Anforderungen eines voll besetzten Orchesters. Die räumlichen Einschränkungen beeinflussen die künstlerische Arbeit bereits heute spürbar und belasten das Ensemble im täglichen Probenbetrieb erheblich. Mit Beginn der Sanierungsarbeiten wird die Probenarbeit in den bestehenden Räumen zudem zeitweise vollständig unmöglich sein. Deshalb besteht ein akuter Bedarf an neuen, geeigneten Proberäumen, die - ausreichend groß sind, - eine professionelle Akustik bieten, - klima- und schallschutztechnische Standards erfüllen, - organisatorisch gut an zukünftige Spielstätten angebunden sind, - und langfristig eine tragfähige infrastrukturelle Basis für das Sinfonieorchester sichern. Die Frage der Probenraumsituation ist damit kein Detailthema, sondern eine grundlegende Voraussetzung für den Fortbestand eines leistungsfähigen städtischen Orchesters. Sie ist zwingend in alle Varianten der Sanierungs- und Ausweichplanung einzubeziehen. Die bauliche und technische Erneuerung des Theaters ist nach Jahrzehnten dringend erforderlich. Sie ist keine reine Gebäudesanierung, sondern eine strategische Zukunftsentscheidung für Stadt und Region. Ein modernisiertes, barrierefreies, energetisch effizientes und technisch zeitgemäßes Theater stärkt Münsters kulturelle Wettbewerbsfähigkeit im Land und bundesweit. Während der Sanierungsphase wird der Theaterbetrieb nur eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich sein. Ein längerer Stillstand würde erhebliche negative Folgen für die Kulturlandschaft, die Theaterbeschäftigten, das Kulturleben im Münsterland und das Publikum haben. Deshalb müssen tragfähige und realistisch finanzierbare Ausweichspielstätten geprüft werden, einschließlich temporärer Bauten oder Kooperationen über die Stadtgrenzen hinaus. Nur ein systematischer Variantenvergleich unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte – baulich, wirtschaftlich, kulturell, organisatorisch und regional – ermöglicht eine verantwortungsvolle Entscheidung über die Zukunft des Theaters Münster. Der Rat erhält mit diesem Antrag die Grundlage, um rechtzeitig und fundiert über eines der wichtigsten Kulturprojekte der kommenden Jahre zu entscheiden. Münster, den 02. März 2026 gez. Stefan Weber Mathias Kersting Carmen Greefrath Angela Stähler Marcus Bielefeld Olaf Bloch Andreas Bracht Meik Bruns Dr. Dietmar Erber Walter von Göwels Alf Rüdiger Kaßenbrock Stefan Leschniok Babette Lichtenstein van Lengerich Jutta Malik Martin Peitzmeier Dr. Britta Riederer Freifrau von Paar Carolin Schwarz Jolanta Vogelberg Thomas Werth Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0010/2026
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.03.2026
- Erstellt
- 11.03.2026 12:20