Mandari Insight

0935/2026

Benennung eines Mitglieds des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration für den Beirat der Verbraucherzentrale NRW / Beratungsstelle Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 10.04.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 21.04.2026, TOP 8.9

Anlage 1 - Geschäftsordnung Beirat Verbraucherzentrale

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Geschäftsordnung Beirat Verbraucherzentrale

1231 Zeichen

Geschäftsordnung
Beirat der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Köln

.1. Der Beirat der Beratungsstelle Köln der Verbraucherzentrale NRW setzt sich
zusammen aus je einem Mitglied der Ratsfraktionen, einem Vertreter der Stadt Köln,
einem Vertreter der Seniorenvertretung sowie des Integrationsrates. Die VZ wird durch
die Leiterin der Beratungsstelle Köln vertreten. Bei Bedarf ist die zuständige
Regionalleiterin der VZ anwesend.

. 2. Ziel des Beirates ist es, zu einer engen Kooperation zwischen der Stadt und der
Verbraucherzentrale beizutragen. Der Beirat berät die Verbraucherzentrale NRW,
Beratungsstelle Köln in ihrer Arbeit.

3. Der Beirat berät auf seinen Sitzungen über aktuelle, die Verbraucherinnen und
Verbraucher betreffenden Probleme. Beiratsmitglieder können der VZ Vorschläge und
Anregungen unterbreiten, die durch die VZ geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt
werden. Die VZ informiert über:die laufende Beratungsstellenarbeit, ihre Erfahrungen
und Erkenntnisse sowie über anstehende. Projekte. Sie legt Ihren Jahresbericht vor. Sie
entwickelt Vorschläge und Anregungen an den Beirat, der diese prüfen und nach
Kräften fördern wird.

4: Der Beirat tagt in regelmäßigen Abständen, möglichst zweimal jährlich.

Anlage 2 - Öffentlichkeitsbeteiligung

717 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um einen internen Beschluss des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
zur Benennung eines Mitglieds des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration für den 
politischen Beirat der Verbraucherzentrale NRW / Beratungsstelle Köln.

Beschlussvorlage Ausschuss

1501 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 
 0935/2026 
Freigabedatum 
10.04.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennung eines Mitglieds des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 
für den Beirat der Verbraucherzentrale NRW / Beratungsstelle Köln  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration benennt für den Beirat der Verbrau-
cherzentrale NRW / Beratungsstelle Köln  
 
…………………………….  
 
und als Vertretung 
 
 …………………………….. 
 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Kölner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW wird von einem politischen Beirat 
begleitet und unterstützt. Ziel des Beirates ist es, zu einer engen Kooperation zwischen der 
Stadt und der Verbraucherzentrale beizutragen. Der Beirat setzt sich zusammen aus je einem 
Mitglied der Ratsfraktionen, einem/einer Vertreter*in der Stadt Köln und je einem/einer Vertre-
ter*in der Seniorenvertretung und des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. 
Er tagt in regelmäßigen Abständen, möglichst zweimal jährlich.  
Anlagen:  
1) Geschäftsordnung Verbraucherzentrale NRW / Beratungsstelle Köln 
2) Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

21.04.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 8.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0935/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.04.2026
Erstellt
31.03.2026 10:04