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Benennung eines Mitglieds des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration für den Beirat der Verbraucherzentrale NRW / Beratungsstelle Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 0935/2026 vom 10.04.2026

Stand: Am 21.04.2026 im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 0935/2026 Freigabedatum 10.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung eines Mitglieds des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration für den Beirat der Verbraucherzentrale NRW / Beratungsstelle Köln Beschlussorgan Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration benennt für den Beirat der Verbrau- cherzentrale NRW / Beratungsstelle Köln ……………………………. und als Vertretung …………………………….. Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Kölner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW wird von einem politischen Beirat begleitet und unterstützt. Ziel des Beirates ist es, zu einer engen Kooperation zwischen der Stadt und der Verbraucherzentrale beizutragen. Der Beirat setzt sich zusammen aus je einem Mitglied der Ratsfraktionen, einem/einer Vertreter*in der Stadt Köln und je einem/einer Vertre- ter*in der Seniorenvertretung und des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Er tagt in regelmäßigen Abständen, möglichst zweimal jährlich. Anlagen: 1) Geschäftsordnung Verbraucherzentrale NRW / Beratungsstelle Köln 2) Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 1 - Geschäftsordnung Beirat Verbraucherzentrale

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    Geschäftsordnung Beirat der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Köln .1. Der Beirat der Beratungsstelle Köln der Verbraucherzentrale NRW setzt sich zusammen aus je einem Mitglied der Ratsfraktionen, einem Vertreter der Stadt Köln, einem Vertreter der Seniorenvertretung sowie des Integrationsrates. Die VZ wird durch die Leiterin der Beratungsstelle Köln vertreten. Bei Bedarf ist die zuständige Regionalleiterin der VZ anwesend. . 2. Ziel des Beirates ist es, zu einer engen Kooperation zwischen der Stadt und der Verbraucherzentrale beizutragen. Der Beirat berät die Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Köln in ihrer Arbeit. 3. Der Beirat berät auf seinen Sitzungen über aktuelle, die Verbraucherinnen und Verbraucher betreffenden Probleme. Beiratsmitglieder können der VZ Vorschläge und Anregungen unterbreiten, die durch die VZ geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden. Die VZ informiert über:die laufende Beratungsstellenarbeit, ihre Erfahrungen und Erkenntnisse sowie über anstehende. Projekte. Sie legt Ihren Jahresbericht vor. Sie entwickelt Vorschläge und Anregungen an den Beirat, der diese prüfen und nach Kräften fördern wird. 4: Der Beirat tagt in regelmäßigen Abständen, möglichst zweimal jährlich.
  • Anlage 2 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um einen internen Beschluss des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration zur Benennung eines Mitglieds des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration für den politischen Beirat der Verbraucherzentrale NRW / Beratungsstelle Köln.

Beratungsverlauf

  1. 21.04.2026

    Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

    TOP 8.9, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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