BV1/086/2025
Grüner Abbiegepfeil für den Radverkehr an der Ecke Wehrhahn / Adlerstraße / Schirmerstraße; Beschluss der Bezirskvertretung 1; BV1/063/2025
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Informationsvorlage BV
2335 Zeichen
BV1/086/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Grüner Abbiegepfeil für den Radverkehr an der Ecke Wehrhahn / Adlerstraße / Schirmerstraße; Beschluss der Bezirskvertretung 1 vom 28.03.2025; BV1/063/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 23.05.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, zu prüfen, ob an den folgenden beiden Standorten ein grüner Abbiegepfeil für den Radverkehr eingerichtet werden kann: 1. Ecke Wehrhahn / Adlerstraße: Vom S -Bahnhof Wehrhahn kommend in Richtung Adlerstraße auf Höhe von Copenhagen Coffee Lab 2. Ecke Adlerstraße / S chirmerstraße: Von der südlichen Spitze der Adlerstraße kommend in Richtung Schirmerstraße Stellungnahme der Verwaltung: Der Einsatz des Grünpfeils für den Radverkehr (Verkehrszeichen 721) kommt laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung nur in Betracht, wenn nach rechts abbiegender Radverkehr den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. In beiden Fällen ist es für abbiegen den Radverkehr nicht möglich, den von hinten kommenden und mittels eigener Signalisierung geregelten Fahrzeugverkehr (Rechtsabbieger von Am Wehrhahn in die Adlerstraße und Rechtsabbieger von der Adlerstraße in die Schirmerstraße) wahrzunehmen. Vor dem Cope nhagen Coffee Lab kommt ein weiteres Ausschlusskriterium hinzu. Die dort vorhandene Radverkehrsanlage lässt ein sicheres Überholen des wartenden Radverkehrs nicht zu. Um den Radverkehr speziell für die Schülerinnen und Schüler des Humboldt Gymnasiums sicherer zu gestalten, wurden nach der Inbetriebnahme der Wehrhahn- Linie, an der Kreuzung Am Wehrhahn/Adlerstraße die bis dahin „bedingtverträglich“ geregelten Fahrrad - und Kfz -Ströme durch eine jeweils eigene Signalisierung voneinander getrennt. Seite 2 Die Umsetzung des Antrags wäre annähernd gleichbedeutend mit der Rückkehr zum vorherigen Zustand, der aufgrund der Initiative der Elternvertreter des Humboldt Gymnasiums in die heutige Form geändert wurde. Beide Standortvorschläge müssen von der Verwaltung aus den ob en genannten Gründen abgelehnt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV1/086/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 14.04.2025
- Erstellt
- 14.04.2025 12:40