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2018/0205

Aktualisierte Kostenberechnung Lichtwiesenbahn

Magistratsvorlage 05.07.2018

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
01.08.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dez. IV 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0205 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
306 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547 
Kostenstelle: 066-190-1000 Investitionsnummer: 09066-6101 
Kostenträger: 5470-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Aktualisierte Kostenberechnung Lichtwiesenbahn  
 
Vorlage vom: 05.07.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der aktualisierten Kostenberechnung des Eigenanteils im Projekt Lichtwiesenbahn für die Stadt 
Darmstadt von ca. 9,46 Mio € netto und den prognostizierten Gesamtkostenberechnungen 
(Bauneben- und Baukosten) in Höhe von ca. 20,21 Mio € wird zugestimmt. 
HEAG mobilo kann alle notwendigen Aufträge erteilen, um eine zügige und wirtschaftliche 
Umsetzung des Projektes Lichtwiesenbahn sicherzustellen.  
 
 
Anlagen: 2018-07-06_Kostenanteil-Stadt 
20180711_Magistratsvorlage 2018 -0205_Kostenberechnung

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.08.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.07.2018  
 
Bisherige Beschlusslage: 
Durch die Magistratsvorlage 2014/0491 werden die Verantwortlichkeiten der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo GmbH zur Umsetzung der 
Straßenbahnerweiterung zwischen Nieder-Ramstädter-Straße und Hörsaal- und Medienzentrum 
auf der Lichtwiese geregelt. Der geplante Betrieb auf der verlängerten Linie 2 ist eine 
gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der HEAG mobilo auf der Grundlage der Betrauung der 
HEAG mobilo mit der Durchführung des Fahrbetriebs Straßenbahn durch die Stadt Darmstadt 
Magistratsvorlage Nr. 2005/0720 und Magistratsvorlage Nr. 2009/0541. 
 
Durch die Magistratsvorlage 2015/0232 ist die Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur 
Erschließung des Campus TU-Lichtwiese beschlossen worden. Diese beinhaltete die 
geschätzten Gesamtkosten für die V ariante 5b brutto von ca. 16,6 Mio € (ca. 13,95 Mio. € 
netto) incl. der bekannten Baunebenkosten (Preisstand 2015).  
In der Vorlage 2015/0232 wurde von einem Wert von 95% der zuwendungsfähigen Kosten 
ausgegangen. Da nicht alle Baukosten förderfähig sind und Baunebenkosten ohnehin nicht 
gefördert werden, wurde bei einem möglichen Fördersatz von 70% nach GVFG und 5% nach 
FAG der förderfähigen Kosten, von Fördermitteln in Höhe von insgesamt netto ca. 8,2 Mio. € 
ausgegangen. Somit verblieb nach damaliger Schätzung ein kommunaler Eigenanteil an den 
zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von ca. 5,8 € Mio. netto.  
 
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2017 wurde unter der 
Tagesordnung Nr. 12 (1. Nachtrags haushalt 2017) folgender gemeinsamer Antrag gestellt:  
 
- Im Produktbereich 12, Produkt-Nr. 09066-6101 „Lichtwiesenstraßenbahn“ sind die 
eingestellten Haushaltsmittel für 2017 in Höhe von 1.500.000 Euro abzuplanen.  
 
In Abstimmung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und HEAG mobilo ruhten daher 
alle weitergehenden Planungen, da die Finanzierung damals nicht mehr gesichert war.  
Lediglich das Gutachten zur Einführung einer Expressbuslinie zwischen Hauptbahnhof und 
Campus Lichtwiese wurde aufgrund der Bürgerinitiative pro Lichtwiese und Antrag SV -Nr. 
2017/0093, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2017 
beauftragt. 
 
Am 19.12.2017 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unter den 
Tagesordnungspunkten 10 und 11 den Vorlagen 2017/0221 und 2017/0221 dem 2. 
Nachtragshaushalt 2017 mehrheitlich zugestimmt.  
 
Zeitgleich wurde der Haushaltsplan 2018 beschlossen.  
 
Aktualisierte Kostenberechnung der Bauneben - und Baukosten durch Anpassungen und 
Kostenschätzungen: 
 
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurden weitere Planungsanpassungen erforderlich, 
wie z.B. die Prüfung einer weiteren Fußgängerfurt nördlich der Haltestelle 
„Hochschulstadion“ zur Absicherung der Fußgängerströme von und zur Georg Büchner 
Schule.

- 5 - 
Weiter ergab sich aufgrund umfangreicher Suchschachtungen d ie Notwendigkeit zur 
Verlegung unterirdischer Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere Elektroleitungen. 
Dadurch entstanden zusätzliche Kosten für die Planungen und Tiefbauarbeiten.  
 
Aufgrund von zusätzlichen Untersuchungen im Planungsprozess, den zusätzlichen von der 
Planfeststellungsbehörde geforderten Gutachten und der geforderten Monitoring -
Überwachungen im Zuge der Ausführung sowie dem verlängerten Projektzeitraum wurden die 
Baunebenkosten nun mit 23% statt 22% der Baukosten ausgewiesen. Die Anpassung der 
Baunebenkosten auf 23% vermindert das Kostenrisiko. Die Gesamtkosten wurden auf ca. 
15,04 Mio. € netto aktualisiert.  
 
Damit erhöht sich der Eigenanteil der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Baukosten und 
Baunebenkosten auf voraussichtlich ca. 6,62 Mio. € netto. Dies entspricht einer Steigerung 
gegenüber der Kostenschätzung aus dem Jahr 2015 von ca. 822.000 € netto.  
 
Aktualisierte Kostenschätzung wegen Projektunterbrechung:  
 
Durch den Abbruch, Stillstand und die Wiederaufnahme der Planungen sind nach 
überschlägigen Schätzungen Mehrkosten in Höhe von ca. 800.000 € netto einzuplanen.  
Diese ca. 800.000 € netto setzen sich aus ca. 200.000 € netto Baunebenkosten und ca. 
600.000 € netto Baukosten zusammen. Es ist davon auszugehen, dass von den ca. 600.000 € 
netto ca. 200.000 € netto nicht förderfähig sein werden und allein durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen sein werden. Der kommunale Kostenanteil erhöht 
sich somit um ca. 400.000 € netto.  
 
Aktualisierte Kostenschätzung wegen baukonjunktureller Entwicklung in der Baubranche:  
 
Weiter ist aufgrund der aktuellen konjunkturellen Entwicklung in der Baubranche mit einem 
Anstieg der Baukosten um bis zu ca. 30 % zu rechnen. Somit be laufen sich die zu 
erwartenden Baukosten auf ca. 16,43  Mio. € netto. Das entspricht einer Baukostensteigerung 
von ca. 3,62 Mio. € netto. Die Baunebenkosten erhöhen sich anteilig um ca. 0,75 Mio. € auf 
ca. 3,78 Mio. €. 
 
Der 2015 geschätzte Eigenanteil der W issenschaftsstadt Stadt Darmstadt von ca. 5,8 Mio. € 
netto steigt auf Basis der aufgeführten Gesamtkostensteigerung auf ca. 9,46 Mio. € netto. 
Dies entspricht einer Kostensteigerungsrate von ca. 3,66 Mio. €, die zusätzlich durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu finanzieren wäre. 
 
Fördermittel: 
 
Auf die Höhe der Förderquote nach GVFG und FAG kann kein Einfluss genommen werden. 
Diese wird durch das Land Hessen jeweils im Einzelfall festgelegt. Vorsorglich wird von einer 
Gesamtförderung der anrechenbaren Ba ukosten von 75% (GVFG+FAG) ausgegangen.  
Aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes und fortlaufender Gespräche mit Hessen 
mobil konnte der Betrag der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von ca. 
14,32 Mio. € durch das Ing-Büro ermittelt werden. Daraus errechnet sich ein zu erwartender 
Förderbetrag von ca. 10,74 Mio. €.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die HEAG mobilo sind sich somit einig, dass das 
Projekt mit dem oben genannten Förderungsansatz  bestandskräftig beschieden und somit 
die Maßnahme umgesetzt werden kann (Vorlage 2014/0491).

HEAG mobilo kann alle notwendigen Aufträge erteilen, um eine zügige und wirtschaftliche 
Umsetzung des Projektes Lichtwiesenbahn sicherzustellen.  
 
Eine genaue Bezifferung kann erst im anlaufenden Prozess  Projekt Lichtwiesenbahn erfolgen , 
da es sich bei der angesetzten Kostensteigerung um eine Schätzung mit pauschalen 
Ansätzen und nicht um eine Fortschreibung der Kostenberechnung handelt.  
 
Die prognostizierten Gesamtkosten (Bauneben - und Baukosten) für das Projekt 
Lichtwiesenbahn belaufen sich nach aktualisierter Kostenschätzung auf ca. 20,21 Mio. € 
netto. Dies entspricht zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 6,26 Mio. € netto gegenüber der 
Schätzung aus dem Jahr 2015. Die Kostenobergrenze von 2015 wird mit Einzug der neuen 
Kostenschätzung überschritten.  
 
Weitere Randbedingungen: 
 
Der Planfeststellungsbeschluss (Nr. 85) wurde offiziell am 16.04.2018 genehmigt und die 
Bestandskraft mit Ablauf der Klagefrist am 19.06.2018 bescheinigt.  
 
Hessen mobil hat mit Schreiben vom April 2016 die Förderfähigkeit des Projektes bestätigt. 
Der Fördermittelantrag wurde am 14.06.2018 an Hessen mobil übergeben. Dies beinhaltet 
auch eine fortgeschriebene positive NKU auf Basis der aktualisierten Preisentwi cklung. Mit 
einem positiven Bescheid kann noch für das laufende Jahr 2018 gerechnet werden.  
 
Die Wiederaufnahme des Projektes ist zwischenzeitlich erfolgt.  
 
Die Inbetriebnahme kann nach aktuellem Stand im Jahr 2021 beginnen.  
 
Die Folgekosten bleiben unve rändert bzgl. Vorlage 2015/0232.  
 
 
Darmstadt, den 05.07.2018 
III / 61.4 ÖPNV Ku/Mö 
 
 
Die Dezernentin III   Der Dezernent IV 
 
 
Dr. Barbara Boczek   André Schellenberg 
Stadträtin    Stadtrat

2018/0205

9242 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.08.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dez. IV 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0205 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547 
Kostenstelle:  066-190-1000 Investitionsnummer:  09066-6101 
Kostenträger:  5470-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Aktualisierte Kostenberechnung Lichtwiesenbahn  
 
Vorlage vom: 05.07.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der aktualisierten Kostenberechnung des Eigenanteils im Projekt Lichtwiesenbahn für die Stadt 
Darmstadt von ca . 9,46 Mio € netto und den prognostizierten Gesamtkostenberechnungen 
(Bauneben- und Baukosten) in Höhe von ca. 20,21 Mio € wird zugestimmt.  
HEAG mobilo kann alle notwendigen Aufträge erteilen, um eine zügige und wirtschaftliche 
Umsetzung des Projektes Lichtwiesenbahn sicherzustellen.  
 
 
Anlagen: 2018-07-06_Kostenanteil -Stadt 
20180711_Magistratsvorlage 2018 -0205_Kostenberechnung  
 
Datenschutzrelevante  Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.07.2018 
 
Bisherige Beschlusslage:  
Durch die Magistratsvorlage 2014/0491 werden die Verantwortlichkeiten der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo GmbH zur Umsetzung der 
Straßenbahnerweiterung zwischen Nieder-Ramstädter-Straße und Hörsaal- und Medienzentrum 
auf der Lichtwiese geregelt. Der geplante Betrieb auf der verlängerten Linie 2 ist eine 
gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der HEAG mobilo auf der Grundlage der Betrauung der 
HEAG mobilo mit der Durchführung des Fahrbetriebs Straßenbahn durch die Stadt Darmstadt 
Magistratsvorlage Nr. 2005/0720 und Magistratsvorlage Nr. 2009/0541. 
 
Durch die Magistratsvorlage 2015/0232 ist die Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur 
Erschließung des Campus TU -Lichtwiese beschlossen worden. Diese beinhaltete die 
geschätzten Gesamtkosten für die Variante 5b brutto von ca. 16,6 Mio € (ca. 13,95 Mio. € 
netto) incl. der bekannten Baunebenkosten  (Preisstand 2015).  
In der Vorlage 2015/0232 wurde von einem Wert von 95% der zuwendungsfähigen Kosten 
ausgegangen. Da nicht alle Bau kosten förderfähig sind und  Baunebenkosten  ohnehin nicht 
gefördert werden, wurde bei einem möglichen Fördersatz von 70% nach GVFG und 5% nach 
FAG der förderfähigen Kosten, von Fördermitteln in Höhe von insgesamt netto ca. 8,2 Mio. € 
ausgegangen. Somit verblieb nach damaliger Schätzung ein kommunaler Eigenanteil an den 
zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von ca. 5,8 € Mio. netto.  
 
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2017 wurde unter de r 
Tagesordnung Nr. 12 (1. Nachtragshaushalt 2017) folgender gemeinsamer Antrag gestellt:  
 
- Im Produktbereich 12, Produkt -Nr. 09066-6101 „Lichtwiesenstraßenbahn“ sind die 
eingestellten Haushaltsmittel für 2017 in Höhe von 1.500.000 Euro abzuplanen.  
 
In Abstimmung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und HEAG mobilo ruhten daher 
alle weitergehenden Planungen, da die Finanzierung damal s nicht mehr gesichert war.  
Lediglich das Gutachten zur Einführung einer Expressbuslinie zwischen Hauptbahnhof und 
Campus Lichtwiese wurde aufgrund der Bürgerinitiative pro Lichtwiese und Antrag SV -Nr. 
2017/0093, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversamm lung vom 19.12.2017 
beauftragt. 
 
Am 19.12.2017 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unter den 
Tagesordnungspunkte n 10 und 11 den Vorlagen 2017/0221 und 2017/0221 dem 2. 
Nachtragshaushalt 2017 mehrheitlich zugestimmt.  
 
Zeitgleich wurde der Haushaltsplan 2018 beschlossen.  
 
Aktualisierte Kostenberechnung der Bauneben - und Baukosten durch Anpassungen und 
Kostenschätzungen:  
 
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens w urden weitere Planungsanpassungen  erforderlich, 
wie z.B. die Prüfung einer weiter en Fußgängerfurt nördlich der Haltestelle 
„Hochschulstadion“ zur Absicherung der Fußgängerströme von und zur Georg Büchner 
Schule. 
 
Weiter ergab sich aufgrund umfangreicher Suchschachtungen d ie Notwendigkeit zur 
Verlegung unterirdischer Ver - und Entsorgung sleitungen, insbesondere Elektroleitungen. 
Dadurch entstanden zusätzliche Kosten für die Planungen und Tiefbauarbeiten.

- 4 - 
 
Aufgrund von zusätzlichen Untersuchungen im Planungsprozess, den zusätzlichen von der 
Planfeststellungsbehörde geforderten Gutachten u nd der geforderten Monitoring -
Überwachungen im Zuge der Ausführung sowie dem verlängerten Projektzeitraum wurden die 
Baunebenkosten nun mit 23%  statt 22% der Baukosten ausgewiesen. Die Anpassung der 
Baunebenkosten auf 23% vermindert das Kostenrisiko.  Die Gesamtkosten wurden auf ca. 
15,04 Mio. € netto aktualisiert.  
 
Damit erhöht sich der Eigenanteil der Wissenschaftsstadt Darmstadt für Baukosten und 
Baunebenkosten auf voraussichtlich ca. 6,62 Mio. € netto. Dies entspricht einer Steigerung 
gegenüber der  Kostenschätzung aus dem Jahr 2015 von ca. 822.000 € netto.  
 
Aktualisierte Kostenschätzung wegen Projektunterbrechung:  
 
Durch den Abbruch, Stillstand und die Wiederaufnahme der Planungen sind nach 
überschlägigen Schätzungen Mehrkosten in Höhe von ca. 800.000 € netto einzuplanen.  
Diese ca. 800.000 € netto setzen sich aus ca. 200.000 € netto Baunebenkosten  und ca. 
600.000 € netto Baukosten zusammen. Es ist davon auszugehen, dass von den ca. 600.000 € 
netto ca. 200.000 € netto nicht förderfähig sein werden und allein durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu tragen sein werden. Der kommunale Kostenanteil erhöht 
sich somit um ca. 400.000 € netto.  
 
Aktualisierte Kostenschätzung wegen baukonjunkturelle r Entwicklung in der Baubranche:  
 
Weiter ist aufgrun d der aktuellen konjunkturellen Entwicklung in der Baubranche mit einem 
Anstieg der Baukosten um bis zu ca. 30 % zu rechnen. Somit belaufen sich die zu 
erwartenden Baukosten auf ca. 16,4 3 Mio. € netto. Das entspricht einer Baukostensteigerung 
von ca. 3,62 Mio. € netto. Die Baunebenkosten erhöhen sich anteilig um ca. 0,75 Mio. € auf 
ca. 3,78 Mio. €.  
 
Der 2015 geschätzte Eigenanteil der Wissenschaftsstadt Stadt Darmstadt von ca. 5,8 Mio. € 
netto steigt auf Basis der aufgeführten Gesamtkostensteigerung auf ca. 9,46 Mio. € netto. 
Dies entspricht einer Kostensteigerungsrate von ca. 3,66 Mio. €, d ie zusätzlich durch die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu finanzieren wäre.  
 
Fördermittel:  
 
Auf die Höhe der Förderquote nach GVFG und FAG kann kein Einfluss genommen werden. 
Diese wird durch das Land Hessen jeweils im Einzelfall festgelegt. Vorsorglich wird von einer 
Gesamtförderung der anrechenbaren Baukosten von 75% (GVFG+FAG) ausgegangen.  
Aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes und fortlaufender Gespräche mit  Hessen 
mobil konnte der Betrag der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von ca. 
14,32 Mio. € durch das Ing -Büro ermittelt werden. Daraus errechnet sich ein zu erwartender 
Förderbetrag von ca. 10,74 Mio. €.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und  die HEAG mobilo sind sich somit einig, dass das 
Projekt mit dem oben genannten Förderungsansatz  bestandskräftig beschieden und somit 
die Maßnahme umgesetzt werden kann (Vorlage 2014/0491).  
 
HEAG mobilo kann alle notwendigen Aufträge erteilen, um eine zügige und wirtschaftliche 
Umsetzung des Projektes Lichtwiesenbahn sicherzustellen.

- 5 - 
Eine genaue Beziffe rung kann erst im anlaufenden Prozess  Projekt Lichtwiesenbahn erfolgen , 
da es sich bei der angesetzten Kostensteigerung um eine Schätzung mit pauschalen  
Ansätzen und nicht um eine Fortschreibung der Kostenberechnung handelt.  
 
Die prognostizierten Gesamtkosten (Bauneben - und Baukosten) für das Projekt 
Lichtwiesenbahn belaufen sich nach akt ualisierter Kostenschätzung auf ca. 20,21 Mio. € 
netto. Dies entspr icht zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 6,26 Mio. € netto gegenüber der 
Schätzung aus dem Jahr 2015. Die Kostenobergrenze von 2015 wird mit Einzug der neuen 
Kostenschätzung überschritten.  
 
Weitere Randbeding ungen: 
 
Der Planfeststellungsbeschluss (Nr. 85) wurde offiziell am 16.04.2018 genehmigt und die 
Bestandskraft mit Ablauf der Klagefrist am 19.06.2018 bescheinigt.  
 
Hessen mobil hat mit Schreiben vom April 2016 die Förderfähigkeit des Projektes bestätigt. 
Der Fördermittelantrag wurde am 14.06.2018 an Hes sen mobil übergeben. Dies beinhaltet 
auch eine fortgeschriebene positive NKU auf Basis der aktualisierten Preisentwicklung. Mit 
einem positiven Bescheid kann noch für das laufende Jahr 2018 gerechnet werden.  
 
Die Wiederaufnahme des Projektes ist zwischenzeitlich erfolgt.  
 
Die Inbetriebnahme kann nach aktuellem Stand im Jahr 2021 beginnen. 
 
Die Folgekosten bleiben unverändert bzgl. Vorlage 2015/0232.  
 
 
Darmstadt, den 05.07.2018 
III / 61.4 ÖPNV Ku/Mö 
 
 
Die Dezernentin III   Der Dezernent IV 
 
 
Dr. Barbara Boczek   André Schellenberg 
Stadträtin    Stadtrat

anlage 1

2226 Zeichen

Aufwendungen Zuwendungsfähiger  
Anteil ** 
 Zuwendungen an 
HEAG (70% + 5%) Planung 
gemäß Bewertung  GVFG / FAG * Straßenbahn TU-Lichtwiese 
Ing.-Büro 75% 
Grunderwerb*** 34.288 €               34.288 €                    25.716 €                         
Baukosten 12.128.388 €        11.098.962 €             8.324.222 €                    Kostenanteil Stadt Darmstadt 
Maßnahmen zur 
Aufrechterhaltung 
des Verkehrs 184.080 €             184.080 €                  138.060 €                       
Stand Juni 2018 
Folgemaßnahmen 4.081.418 €          3.006.652 €               2.254.989 €                   
Zwischensumme netto 16.428.174 €        14.323.982 €              10.742.987 €                  
Planungskosten    ca. 23% 3.774.813 €          
Gesamtkosten 20.202.987 €        14.323.982 €             10.742.987 €                 
Mehrwertsteuer 19% 3.838.568 €           **** 
Gesamtsumme 24.041.554 €         10.742.987 €                 
Verbleibende Kosten für die Stadt: 
HEAG-Gesamtkosten: 20.202.987 €        
Mehrwertsteuer**** entfällt 
Zuwendungen GVFG/FAG 10.742.987 €-        Nachrichtlich: 
verbleibende Aufwendungen: 9.460.000 €          Stand Juni 2015: 5.800.000 €                     
Mehrbelastung 2018: 3.660.000 €                     
* Zuwendungen nach GVFG 70 - 75 % je nach Bescheid des Landes 
* Zuwendungen nach FAG 5% - 10% je nach Bescheid des Landes 
** Erfahrungsgemäß werden nicht immer alle notwendigen Maßnahmen  vollständig gefördert; 
als nicht zuwendungsfähig angesetzt: Kampfmittelsondierung, Haltestelle Hochschulstadion, teile Gleisdreieck Nieder Ramstädter Straße einschl. Ausrüstung, 
Leitungsanpassung TU DA-leitungen teilweise und Signalsierung Knoten Nieder Ramstädter Straße anteilig wegen Alter der Anlage 
*** Grundstückseigentümer Lichtwiese ist Land Hessen - TUD  bzw. im Bereich Nieder-Ramstädter Straße Stadt Darmstadt; 
Betriebsrechte der HEAG werden im Landesgrundstück gesichert. 
**** HEAG erhält keine Zuwendungen auf Mehrwertsteuer, da sie Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die MwSt. stellt sie daher auch der Stadt Da nicht in Rechnung. 
Auf Planungskosten werden keine Zuwendungen bezahlt 
 werden der Stadt gemäß Vertrag von der 
HEAG in Rechnung gestellt

anlage 2

1046 Zeichen

Lichtwiesenbahn 
Magistratsvorlage Nr. 2018/0205 - Aktualisierte Kostenberechnung Lichtwiesenbahn 
Sachverhalt Gesamt Baukosten Baunebenkosten Eigenanteil 
Stadt Anmerkung 
genehmigte Gesamtkosten 
(Magistratsvorlage 2015/0232) 13,95 11,43 2,52 5,80 Preisstand 2015 
Kostensteigerungsrate 1,09 0,78 0,31 0,82 
Planungsanpassungen Planfeststellungsverfahren / 
Anpassung Ver- / Entsorgungsleitungen 15,04 12,21 2,83 6,62 
aktualisierte Kostenberechnung. 
inkl. angepasste Abschätzung Förderfähigkeit nach Gespräch mit 
Hessen Mobil 
Kostensteigerungsrate 0,80 0,60 0,20 0,40 
Planungsunterbrechung Juli 2017 
Abbruch, Stillstand, Wiederaufnahme 15,84 12,81 3,03 7,02 Kosten abgeschätzt, 
erwartete Baupreissteigerung mit Unterbrechung. 
Kostensteigerungsrate 4,37 3,62 0,75 2,44 Eigenanteil Stadt DA 
Konjunkturelle Entwicklung in der Baubranche 20,21 16,43 3,78 9,46 Baupreissteigerung mit bis zu ca. 30 % abgeschätzt [inkl. 
Planungskosten 23% auf Baukosten]. Stand Juni 2018 
Kostensteigerung gesamt 6,26 5,00 1,26 3,66 
Kosten (Mio. € -netto-)

anlage 5

215 Zeichen

Punkt 3: Aktualisierte Kostenberechnung Lichtwiesenbahn 
 (V-Nr. 2018/0205) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Vorlage abzulehnen.  
 
Gegen die Ablehnung: Fraktionen Bü 90/Grüne und CDU

anlage 4

291 Zeichen

Punkt 24: Aktualisierte Kostenberechnung Lichtwiesenbahn 
 (V-Nr. 2018/0205) 
 
Stadtv. Siebel (SPD) beantragt namentliche Abstimmung. 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Ja-Stimmen:  34 
Nein-Stimmen: 31 
 
Die Übersicht der namentlichen Abstimmung wird dem Protokoll als Anlage 
beigefügt.

Beratungsverlauf (4)

TOP 3
TOP 3
TOP 24
TOP 306

Orte (1)

  • Nieder-Ramstädter Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0205
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.07.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00