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Mündliche Nachfrage zur Verwaltungsvorlage Nr. 1542/2023 betr. Open-Air-Location Südbrücke

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 1812/2023 vom 07.06.2023

Stand: Am 13.06.2023 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 1812/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.06.2023 Mündliche Nachfrage zur Verwaltungsvorlage Nr. 1542/2023 betr. Open-Air-Location Südbrücke Die SPD-Fraktion (Frau Jureck) hat in TOP 9.2.7 der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.05.2023 zwei mündliche Nachfragen an das Bauaufsichtsamt gestellt. Frage 1: Wie ist die baurechtliche Situation der in Frage kommenden Fläche (Gewerbegebiet, Indust- riegebiet) und was ist dort zur Nutzung zulässig? Antwort der Verwaltung: Die angefragte Fläche befindet sich planungsrechtlich in einer sog. Gemengelage. Ein solches Gebiet ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Demnach kommen verschiedenste Nutzun- gen in Frage, soweit diese sich gemäß einzelner in § 34 Abs. 1 BauGB genannter Kriterien in die Umgebung einfügen. Eine Nutzung als Open-Air-Veranstaltungsstätte z. B. wäre rein bauplanungsrechtlich zuläs- sig. Es kommt aber noch hinzu, dass die Erschließung (fließender und ruhender Verkehr) ge- sichert sowie die umweltrechtlichen Anforderungen (insbesondere Arten- und Lärmschutz) eingehalten werden müssen. Frage 2a: Befinden sich die nachgewiesenen Stellplätze (250 Stück) auf dem Grundstück, auf dem die Flüchtlingsunterkunft errichtet wurde? Antwort der Verwaltung: Ja. Frage 2b: Falls ja, wurde die neu errichtete Unterkunft auf Stellplätzen ermittelt, die in den Nachweis mit eingeflossen sind? Antwort der Verwaltung: 2 Nein. Frage 2c: Falls ja, wie hoch ist die reale Anzahl der nachgewiesenen Stellplätze nach Errichtung der Un- terkunft? Antwort der Verwaltung: Eine Antwort entfällt, da vorherige Frage nicht mit „ja“ beantwortet ist.

Beratungsverlauf

  1. 13.06.2023

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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