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Verlängerung der Ermächtigung zur Stundung von Beträgen über 50.000 € p.a., Erlass von Geldforderungen über 5.000 (Stundungszinsen, Säumniszuschläge) und Aussetzungen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 30.09.2021

Beschlussvorlage 314/2021 vom 27.04.2021

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