Mandari Insight

1755/2019

Beantwortung der Anfrage "Stärkung der Sozialräume" im JHA

Mitteilung Ausschuss 28.05.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.09.2019, TOP 15.4

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

TOP JHA

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

562 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer   28.05.2019 
 1755/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.06.2019 
 
Beantwortung der Anfrage "Stärkung der Sozialräume" im JHA 
Im JHA vom 14.05.2019 wurde darum gebeten die Antwort der Verwaltung zur Anfrage „Stärkung der 
Verwaltung (AN/0274/2019)“ auch in den Ausschuss für Soziales und Senioren zur Kenntnis zu ge-
ben. 
 
Die Antwort der Verwaltung im JHA vom 14.05.2019 (1511/2019) ist dieser Mitteilung als Anlage bei-
gefügt.

TOP JHA

4119 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 08.05.2019 
 1511/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 14.05.2019 
 
Beantwortung der Anfrage "Stärkung der Sozialräume" (AN/0274/2019) 
Die CDU Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellten folgende Anfrage an die Verwal-
tung: 
 
„Die Jugendverwaltung berichtet regelmäßig über die Fall-und Kostenentwicklung im Bereich der Hil-
fen zur Erziehung (zuletzt für 2017 unter DS Nr. 0941/2018) und den damit verbundenen Steue-
rungsmaßnahmen des Jugendamtes. 
 
In der bundesweiten Debatte wird immer wieder die infrastrukturelle Stärkung der Sozialräume als 
wesentliches Element der Steuerungsmöglichkeiten genannt. Das Bundesjugend-und Familienminis-
terium plant diesen Aspekt auch im Rahmen der anstehenden Gesetzesinitiativen für das SGB VIII 
mit zu berücksichtigen. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung bis vor der Sommerpause 2019 um Beantwortung, 
wie dieses Thema durch die Jugendverwaltung bewertet wird und welche Überlegungen bestehen, in 
diesem Bereich tätig zu werden. 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: 
 
Zur Berichtserstattung der Verwaltung zur Fall-und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Er-
ziehung gehört auch immer die Darstellung von Stellungsmaßnahmen durch das Amt für Kinder, Ju-
gend und Familie um die gewährten Hilfen einerseits so wirksam und andererseits so wirtschaftlich 
wie möglich zu gestalten. Diese Steuerungsmaßnahmen sind in der Regel auf eine Betreuungsform 
bezogen ausgestaltet (z.B. Festlegung von durchschnittlichen Betreuungsstunden pro Woche, als 
Standartwert in einer familiären Hilfe). Darüber hinaus, gibt es seit mehreren Jahren eine bundesweit 
geführte Fachdebatte, in-unversorgten und belasteten Stadtvierteln-die Infrastruktur mit sozialen 
Diensten und Angeboten strukturell und nachhaltig zu verbessern. Damit wird die Erwartung verbun-
den, dass Familien frühzeitiger eine Unterstützung und Förderung bei der Erziehung ihrer Kinder er-
halten und somit die Inanspruchnahme von-vergleichsweise teureren-Einzelfallhilfen entscheidend 
zurückgehen kann. Diese Fachdebatte wird auch im derzeitigen Diskussionsprozess des Bundesmi-
nisteriums im Zuge einer geplanten Reform des SGB VIII verfolgt und es gibt Überlegungen diesen 
Aspekt unter dem Stichwort „Infrastruktureller Stärkung der Sozialräume“ mit in eine Gesetzesände-
rung aufzunehmen. 
Im Amt für Kinder, Jugend und Familie gibt es die Feststellung, dass es in vielen Fällen hilfreich ist, 
Familien in bestehende Förderangebote zu vermitteln und dadurch die Förderung sonst notwendiger 
Einzelfallhilfen vermieden werden kann. Aus dieser Erfahrung werden in den Sozialraumteams des 
ASD auch immer wieder befristete Gruppenangebote geplant und umgesetzt. 
Im Stadtgebiet Köln gibt es allerdings eine Reihe von Stadtvierteln, die infrastrukturell so schlecht 
ausgestattet sind, dass nur geringe oder sogar gar keine Förderangebote für Gruppen entwickelt und 
unkompliziert umgesetzt werden können. Aus diesem Grund sind in einzelnen Stadtvierteln soge-

2 
 
nannte „Familienhäuser“ durch Träger der Erziehungshilfe betrieben und durch das Jugendamt geför-
dert worden. 
 
Dies sind derzeit im Einzelnen  
 
1. Familienhaus Buchforst (AWO „Der Sommerberg“) 
2. Familien-und Nachbarschaftstreff Ossendorf Park (SKM Köln) 
3. Familienladen Buchheim (Diakonie Köln/Buchheimer Selbsthilfe) 
4. Buchheimer Treff (Neukirchener Erziehungsverein) 
5. Familienhaus Bocklemünd/Mengenich (Wir für Pänz/Stiftung Leuchtfeuer) 
 
Die Angebote, die in diesen Familienhäusern vorgehalten werden, werden eng mit den örtlichen Be-
zirksjugendämtern abgestimmt, damit hier entsprechend nachgefragte Angebote passgenau vorge-
halten werden. 
Da es in weiteren Stadtvierteln von Köln ähnliche Ausgangslagen gibt, plant die Verwaltung die 
Schaffung und Förderung weiterer Familienhäuser, um die in diesen Stadtvierteln wohnenden Fami-
lien in Problemlagen frühzeitiger erreichen zu können. 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

05.09.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 15.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1755/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.05.2019
Erstellt
17.05.2019 09:58