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V/0804/2020

Musik-Campus - Freigabe von bestehenden Haushaltsmitteln - Vergabe von Dienst- oder Lieferleistungen (UVgO/VgV)

Vorlagen 15.01.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.02.2021, TOP 6.2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

8226 Zeichen

V/0804/2020 
V/0804/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Musik-Campus  
– Freigabe von bestehenden Haushaltsmitteln 
– Vergabe von Dienst- oder Lieferleistungen (UVgO/VgV) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.02.2021 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
1. Der Ausschuss gibt Mittel für Vergaben von Planungsleistungen für das Projekt Musik -
Campus in Höhe von bis zu 330.000 € frei, um projektentwickelnde Beauftragungen (gemäß 
Ratsauftrag vom 09.10.2019) öffentlich ausschreiben zu können. 
 
 
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, für den Auftrag einer vertiefenden Raum - und Standortana-
lyse (Städtebauliches Realisierungskonzept), in Durchführung eines europaweiten Vergabe-
verfahrens, den Zuschlag an den Bieter mit dem jeweils höchstbewerteten Angebot anhand 
der dem Vergabeverfahren zugehörigen Wertungskriterien zu erteilen.  
 
3. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die durch die Beauftragungen entstehenden Aus-
zahlungen, vorbehaltlich eines entsprechenden Rektoratsbeschlusses , hälftig durch die 
Westfälische Wilhelms -Universität (WWU) refinanziert werden und somit Einzahlungen in 
Höhe von bis zu 165.000 € an die Stadt erfolgen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Beauftragung einer vertiefenden Raum- und Standortanalyse ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-Jahr Betrag € 
Produktgruppe 15 01 Anteile an Unternehmen   
Investitionsmaßnahme 1100 Musik-Campus   
Auszahlungen 2021 330.000 
Einzahlungen 2021 165.000 
Saldo  165.000 
Dezernent für Planungs- und 
Baukoordination 
 
27.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Krause 
Telefon: 492-7030 
KrauseJoerg@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0804/2020 
 
 
 
Begründung: 
 
 
 
Zu 1. und 3. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.10.2019 mit der Vorlage V/0464/2019/1 (Musik-Campus - Ouvertüre 
für ein deutschlandweit einmaliges Projekt) unter Beschlusspunkt 8. beschlossen, dass die Verausgabung der 
im städtischen Haushalt verankerten Mittel ab einem Auftragsvolumen von 50.000 € brutto  der Frei-
gabe und Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss bedarf.  
 
Es ist absehbar, dass die zu vergebenden projektunterstützenden Leistungen zur Umsetzung der 
Kern-Ratsaufträge des Rates an die Verwaltun g, ebenfalls beschlossen am 09.10.2020 (siehe 2.), 
sowohl einzeln als auch in Summe oberhalb dieses Freigabevorbehaltes liegen: Es ist - zur Bearbei-
tung und Erfüllung dieser Ratsaufträge - erforderlich, vor dem Start von Vergabeverfahren, mit denen 
die Stadt Münster ein „Vergabeversprechen“ eingeht, (die) benötigte(n) Mittel freizugeben und damit 
der Verwaltung zur Verfügung zu stellen und durch diese verausgaben zu können.  
 
Im städtischen Haushalt stehen  Planungskosten in Höhe von 500.000 € für das Projekt Musik -
Campus zur Verfügung. Die Verwaltung schätzt die gebotene im Themenfeld der vertiefenden Raum - 
und Standortanalyse (Städtebauliches Realisierungskonzept) in der Leistungserbringung in Summe 
auf bis zu 330.000 € (siehe oben unter II.).  
 
Eine Refinanzierung nach Leistungserbringung kann, vorbebehaltlich von parallel zu dieser Mittelfrei-
gabevorlage zu erwirkenden Rektoratsbeschlüsse, zu 50% durch die WWU erfolgen.  Die Erwirkung 
eines entsprechenden Rektoratsbeschlusses ist WWU-seitig parallel zum Beratungsgang dieser Vor-
lage in Vorbereitung 
 
Das Projekt ist ein bisherig kontinuierlich gemeinsam entwickeltes und durch und durch partnerschaft-
liches Projekt zwischen WWU und Stadt. Die gebotene Mittelfrei gabe der Haushaltsmittel hat auf-
grund der Kommunalwahl und der Neukonfiguration der politischen Gremien bereits eine merkliche 
zeitliche Verzögerung erfahren. Wichtiges gemeinsames Ziel der Projektpartner ist die Herbeiführung 
einer Standortentscheidung de s Rates noch in 2021. Es gibt eine klare Auftragslage an die Verwal-
tung durch den Rat aus 2019: Diese ist nur durch Vergabe von Planungsleistungen erfüllbar. Im Fazit 
ist eine zeitnahe und zielfocussierte Freigabe von Haushaltsmitteln aus Sicht der Verwalt ung essen-
ziell, projektbedeutungsangemessen und nicht aufschiebbar. Die Botschaft eines weiteren zeitnahen 
Projektbearbeitungsschritts ist zudem mit Blick auf für das Projekt künftig einschlägige Förderkulissen 
mehr als wichtig. 
 
 
 
Zu 2. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.10.2019 mit der Vorlage V/0464/2019/1 (Musik-Campus - Ouver-
türe für ein deutschlandweit einmaliges Projekt) im Beschlusspunkt 6.1 die Verwaltung u.a. beauf-
tragt, im Schlossareal für den Standort Hittorfstraße „zur frühzeitigen Klärung de r vorhabenspezifi-
schen städtebaulichen und detaillierteren Fragen eine vert iefende Analyse durchzuführen“. Der Pro-
zess der Vorbereitung der Standortentscheidung des Rates zum Projekt Musik -Campus ist verwal-
tungsintern in Arbeit, bedarf jedoch fachlicher Ex pertise und Unterstützung durch fachkompetente 
Dritte (externe Planungsbüros).  
 
Die vertiefende Raum - und Standortanalyse (Städtebauliches Realisierungskonzept)  soll und wird 
neben städtebaulichen, hochbaulichen und freiraumbezogene n Untersuchungen auch d ie besondere

- 3 - 
V/0804/2020 
Wertigkeit des Grünraums im Bereich des Schlossumfeldes einschließen , innovative ökologisch -
energetische bauliche Konzepte in den Blick nehmen  sowie die gebotenen Vernetzungsaspekte aus 
den Ergebnissen des Ideenprozesses der „Urbanen Wissensq uartiere“ berücksichtigen. Die sich dar-
aus ergebenden, städtebaulich „Rahmen setzenden“ Ergebnisse stell ten die Grundlage der städti-
schen Standortentscheidung und all er darauf fußenden weiteren Ver fahren (Bauleitplanung, Hoch-
bauwettbewerb) dar.  
 
Dem folgend beabsichtigt und benötigt die Verwaltung die Vergabe eines externen Auftrages für sog. 
städtebauliche Planungsleistungen. In Abstimmung mit der WWU soll zeitnah das EU -weite offene, 
zweistufige Verfahren zur Angebotseinholung gestartet werden (Teilnahmew ettbewerb mit Verhand-
lungsverfahren), um den Arbeitsprozess zur Vorbereitung der Entscheidung über den Standort des 
Musik-Campus und seiner stadtstrukturellen Einbettung und Konfiguration (städtebauliche Qualitäts-
anforderungen) zu konkretisieren und standortverträglich abzuleiten. 
 
Auf Basis von § 3 VGV und der dazu ergangenen Rechtsprechung sind für Vergabeverfahren alle mit 
einem baulichen Projekt verbundenen (perspektivischen) Auftragsvolumina zusammenzurechnen. Bei 
dieser Betrachtung wird der Schwellenw ert für die europaweite Ausschreibung von Dienstleis tungen 
i.H.v. derzeit 214.000 € absehbar überschritten. Aufträge müssen in der Folge in einem offenen, eu-
ropaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben werden: Damit wird maximale Transparenz und Betei-
ligungsmöglichkeit für alle interessierten Bieter (Planungsbüros) sichergestellt. 
 
Die Verwaltung schlägt zur zielgerichteten Umsetzung der Ratsaufträge und zur weiteren Projekt-
schärfung ebenfalls vor, mit erteilter Mittelfreigabe des Hauptausschusses (Beschlusspunkt 1.) er-
mächtigt zu werden, den entsprechenden Auftrag für den Planungsauftrag auf Basis der eingegange-
nen und gewerteten Angebote zu erteilen (siehe Beschlusspunkt 2.). Die Wertungskriterien für die 
Vergabeentscheidung befinden sich derzeit noch in der intensiven Abstimmung, auch unter externer 
fachjuristischer Beratung: Als Grundmaßgabe soll in jedem Fall angehalten werden, hier den Kosten-
aspekt (Preisgebot) mit max. 35 % zu gewichten und - vor dem Hintergrund der Projektbedeutung - 
65% der Entscheidungskriterien qualitativen Aspekten der erwarteten Lei stungen zuzurechnen (vor-
geschlagener Prozessansatz, Leistungsfähigkeit und personelle Erfahrung der Büros, Qualität der 
einschlägigen Referenzen in Thema und Projektgrößenordnung, u.a.). 
 
Im Nachgang zur auf dieser Grundlage erfolgenden Beauftragung würde die Verwaltung den zustän-
digen Fachausschüssen über das Vergabeergebnis berichten. Beabsichtigtes Ziel ist, dass der zu 
findende Auftragnehmer zeitnah in 2021 seine Arbeit im anstehenden Beauftragungsfeld „vertiefende 
Stadtraum- und Standortanalyse Hittorfstraße/Einsteinstraße (Städtebauliches Realisierungskonzept)“ 
aufnehmen kann. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage:  
 
Anlage A

Anlage A

2160 Zeichen

Anlage A zur V/0804/2020 
Kurzüberblick 
 
Projekt Musik-Campus 
- projektgebundene Freigabe des Einsatzes vorhandener Haushaltsmittel durch den HA 
- Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung und Vergabe von projektunterstützenden 
Planungsleistungen in EU-weiten Vergabeverfahren 
- zur zielgerichteten Abarbeitung bestehender Ratsaufträge 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
projekteinschlägige Ziele und Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: 
 
Entwicklung Münsters 
 zu einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in 
Europa 
 als ein kulturelles Zentrum unseres Landes durch Projekte mit nationaler und internationaler 
Ausstrahlung  
 als das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienst-
leistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 in Stärkung der City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwick-
lung  
 als weiterzuentwickelnde Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität 
 
Teilziele:   
- Vorbereitung einer Standortentscheidung für das Projekt Musik-Campus 
- Erarbeitung der städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Projektrealisierung und alle 
weiteren hierauf basierenden Planungsschritte 
 
Zielerreichung (Etappe):   
Standortentscheidung und weitere realisierungsbezogene Entscheidungen durch den Rat in 2021

Finanzierung 
Produktgruppe: 15 01 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Beschlüsse und Aufträge des Rates an die Verwaltung in seiner Sitzung am 09.10.2019 zur Vor-
lage V/0464/2019/1: Musik-Campus - Ouvertüre für ein deutschlandweit einmaliges Projekt 
 
 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Kultur 
Urbane Wissensquartiere 
Innenstadtentwicklung

Beratungsverlauf (1)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hittorfstraße
  • Einsteinstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0804/2020
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2021
Erstellt
06.10.2020 14:37