V/0804/2020
Musik-Campus - Freigabe von bestehenden Haushaltsmitteln - Vergabe von Dienst- oder Lieferleistungen (UVgO/VgV)
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Beschlussvorlage
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V/0804/2020 V/0804/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Musik-Campus – Freigabe von bestehenden Haushaltsmitteln – Vergabe von Dienst- oder Lieferleistungen (UVgO/VgV) Beratungsfolge 10.02.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss gibt Mittel für Vergaben von Planungsleistungen für das Projekt Musik - Campus in Höhe von bis zu 330.000 € frei, um projektentwickelnde Beauftragungen (gemäß Ratsauftrag vom 09.10.2019) öffentlich ausschreiben zu können. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, für den Auftrag einer vertiefenden Raum - und Standortana- lyse (Städtebauliches Realisierungskonzept), in Durchführung eines europaweiten Vergabe- verfahrens, den Zuschlag an den Bieter mit dem jeweils höchstbewerteten Angebot anhand der dem Vergabeverfahren zugehörigen Wertungskriterien zu erteilen. 3. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die durch die Beauftragungen entstehenden Aus- zahlungen, vorbehaltlich eines entsprechenden Rektoratsbeschlusses , hälftig durch die Westfälische Wilhelms -Universität (WWU) refinanziert werden und somit Einzahlungen in Höhe von bis zu 165.000 € an die Stadt erfolgen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Beauftragung einer vertiefenden Raum- und Standortanalyse ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.-Jahr Betrag € Produktgruppe 15 01 Anteile an Unternehmen Investitionsmaßnahme 1100 Musik-Campus Auszahlungen 2021 330.000 Einzahlungen 2021 165.000 Saldo 165.000 Dezernent für Planungs- und Baukoordination 27.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Krause Telefon: 492-7030 KrauseJoerg@stadt- muenster.de - 2 - V/0804/2020 Begründung: Zu 1. und 3. Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.10.2019 mit der Vorlage V/0464/2019/1 (Musik-Campus - Ouvertüre für ein deutschlandweit einmaliges Projekt) unter Beschlusspunkt 8. beschlossen, dass die Verausgabung der im städtischen Haushalt verankerten Mittel ab einem Auftragsvolumen von 50.000 € brutto der Frei- gabe und Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss bedarf. Es ist absehbar, dass die zu vergebenden projektunterstützenden Leistungen zur Umsetzung der Kern-Ratsaufträge des Rates an die Verwaltun g, ebenfalls beschlossen am 09.10.2020 (siehe 2.), sowohl einzeln als auch in Summe oberhalb dieses Freigabevorbehaltes liegen: Es ist - zur Bearbei- tung und Erfüllung dieser Ratsaufträge - erforderlich, vor dem Start von Vergabeverfahren, mit denen die Stadt Münster ein „Vergabeversprechen“ eingeht, (die) benötigte(n) Mittel freizugeben und damit der Verwaltung zur Verfügung zu stellen und durch diese verausgaben zu können. Im städtischen Haushalt stehen Planungskosten in Höhe von 500.000 € für das Projekt Musik - Campus zur Verfügung. Die Verwaltung schätzt die gebotene im Themenfeld der vertiefenden Raum - und Standortanalyse (Städtebauliches Realisierungskonzept) in der Leistungserbringung in Summe auf bis zu 330.000 € (siehe oben unter II.). Eine Refinanzierung nach Leistungserbringung kann, vorbebehaltlich von parallel zu dieser Mittelfrei- gabevorlage zu erwirkenden Rektoratsbeschlüsse, zu 50% durch die WWU erfolgen. Die Erwirkung eines entsprechenden Rektoratsbeschlusses ist WWU-seitig parallel zum Beratungsgang dieser Vor- lage in Vorbereitung Das Projekt ist ein bisherig kontinuierlich gemeinsam entwickeltes und durch und durch partnerschaft- liches Projekt zwischen WWU und Stadt. Die gebotene Mittelfrei gabe der Haushaltsmittel hat auf- grund der Kommunalwahl und der Neukonfiguration der politischen Gremien bereits eine merkliche zeitliche Verzögerung erfahren. Wichtiges gemeinsames Ziel der Projektpartner ist die Herbeiführung einer Standortentscheidung de s Rates noch in 2021. Es gibt eine klare Auftragslage an die Verwal- tung durch den Rat aus 2019: Diese ist nur durch Vergabe von Planungsleistungen erfüllbar. Im Fazit ist eine zeitnahe und zielfocussierte Freigabe von Haushaltsmitteln aus Sicht der Verwalt ung essen- ziell, projektbedeutungsangemessen und nicht aufschiebbar. Die Botschaft eines weiteren zeitnahen Projektbearbeitungsschritts ist zudem mit Blick auf für das Projekt künftig einschlägige Förderkulissen mehr als wichtig. Zu 2. Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.10.2019 mit der Vorlage V/0464/2019/1 (Musik-Campus - Ouver- türe für ein deutschlandweit einmaliges Projekt) im Beschlusspunkt 6.1 die Verwaltung u.a. beauf- tragt, im Schlossareal für den Standort Hittorfstraße „zur frühzeitigen Klärung de r vorhabenspezifi- schen städtebaulichen und detaillierteren Fragen eine vert iefende Analyse durchzuführen“. Der Pro- zess der Vorbereitung der Standortentscheidung des Rates zum Projekt Musik -Campus ist verwal- tungsintern in Arbeit, bedarf jedoch fachlicher Ex pertise und Unterstützung durch fachkompetente Dritte (externe Planungsbüros). Die vertiefende Raum - und Standortanalyse (Städtebauliches Realisierungskonzept) soll und wird neben städtebaulichen, hochbaulichen und freiraumbezogene n Untersuchungen auch d ie besondere - 3 - V/0804/2020 Wertigkeit des Grünraums im Bereich des Schlossumfeldes einschließen , innovative ökologisch - energetische bauliche Konzepte in den Blick nehmen sowie die gebotenen Vernetzungsaspekte aus den Ergebnissen des Ideenprozesses der „Urbanen Wissensq uartiere“ berücksichtigen. Die sich dar- aus ergebenden, städtebaulich „Rahmen setzenden“ Ergebnisse stell ten die Grundlage der städti- schen Standortentscheidung und all er darauf fußenden weiteren Ver fahren (Bauleitplanung, Hoch- bauwettbewerb) dar. Dem folgend beabsichtigt und benötigt die Verwaltung die Vergabe eines externen Auftrages für sog. städtebauliche Planungsleistungen. In Abstimmung mit der WWU soll zeitnah das EU -weite offene, zweistufige Verfahren zur Angebotseinholung gestartet werden (Teilnahmew ettbewerb mit Verhand- lungsverfahren), um den Arbeitsprozess zur Vorbereitung der Entscheidung über den Standort des Musik-Campus und seiner stadtstrukturellen Einbettung und Konfiguration (städtebauliche Qualitäts- anforderungen) zu konkretisieren und standortverträglich abzuleiten. Auf Basis von § 3 VGV und der dazu ergangenen Rechtsprechung sind für Vergabeverfahren alle mit einem baulichen Projekt verbundenen (perspektivischen) Auftragsvolumina zusammenzurechnen. Bei dieser Betrachtung wird der Schwellenw ert für die europaweite Ausschreibung von Dienstleis tungen i.H.v. derzeit 214.000 € absehbar überschritten. Aufträge müssen in der Folge in einem offenen, eu- ropaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben werden: Damit wird maximale Transparenz und Betei- ligungsmöglichkeit für alle interessierten Bieter (Planungsbüros) sichergestellt. Die Verwaltung schlägt zur zielgerichteten Umsetzung der Ratsaufträge und zur weiteren Projekt- schärfung ebenfalls vor, mit erteilter Mittelfreigabe des Hauptausschusses (Beschlusspunkt 1.) er- mächtigt zu werden, den entsprechenden Auftrag für den Planungsauftrag auf Basis der eingegange- nen und gewerteten Angebote zu erteilen (siehe Beschlusspunkt 2.). Die Wertungskriterien für die Vergabeentscheidung befinden sich derzeit noch in der intensiven Abstimmung, auch unter externer fachjuristischer Beratung: Als Grundmaßgabe soll in jedem Fall angehalten werden, hier den Kosten- aspekt (Preisgebot) mit max. 35 % zu gewichten und - vor dem Hintergrund der Projektbedeutung - 65% der Entscheidungskriterien qualitativen Aspekten der erwarteten Lei stungen zuzurechnen (vor- geschlagener Prozessansatz, Leistungsfähigkeit und personelle Erfahrung der Büros, Qualität der einschlägigen Referenzen in Thema und Projektgrößenordnung, u.a.). Im Nachgang zur auf dieser Grundlage erfolgenden Beauftragung würde die Verwaltung den zustän- digen Fachausschüssen über das Vergabeergebnis berichten. Beabsichtigtes Ziel ist, dass der zu findende Auftragnehmer zeitnah in 2021 seine Arbeit im anstehenden Beauftragungsfeld „vertiefende Stadtraum- und Standortanalyse Hittorfstraße/Einsteinstraße (Städtebauliches Realisierungskonzept)“ aufnehmen kann. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0804/2020 Kurzüberblick Projekt Musik-Campus - projektgebundene Freigabe des Einsatzes vorhandener Haushaltsmittel durch den HA - Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung und Vergabe von projektunterstützenden Planungsleistungen in EU-weiten Vergabeverfahren - zur zielgerichteten Abarbeitung bestehender Ratsaufträge Ziele/Teilziele/Zielerreichung projekteinschlägige Ziele und Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: Entwicklung Münsters zu einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa als ein kulturelles Zentrum unseres Landes durch Projekte mit nationaler und internationaler Ausstrahlung als das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienst- leistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken in Stärkung der City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwick- lung als weiterzuentwickelnde Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität Teilziele: - Vorbereitung einer Standortentscheidung für das Projekt Musik-Campus - Erarbeitung der städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Projektrealisierung und alle weiteren hierauf basierenden Planungsschritte Zielerreichung (Etappe): Standortentscheidung und weitere realisierungsbezogene Entscheidungen durch den Rat in 2021 Finanzierung Produktgruppe: 15 01 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Beschlüsse und Aufträge des Rates an die Verwaltung in seiner Sitzung am 09.10.2019 zur Vor- lage V/0464/2019/1: Musik-Campus - Ouvertüre für ein deutschlandweit einmaliges Projekt Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Kultur Urbane Wissensquartiere Innenstadtentwicklung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hittorfstraße
- Einsteinstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0804/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2021
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37