1166/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrradstreife, Aktenzeichen 09/24 S
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
449 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 04.04.2024 1166/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.05.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrradstreife, Aktenzeichen 09/24 S Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Andrea Brohl
Anlage 1 Eingabe
3266 Zeichen
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Freitag, 5. Januar 2024 11:30 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 05.01.2024 11:29:46 an Sie geschickt Anliegen: Guten Tag, ich möchte anregen, beim Ordnungs- und Verkehrsdienst das Instrument einer Fahrradstreife einzurichten, sofern es nicht schon besteht. Der Ordnungs- und Verkehrsdienst ist zu Fuß oder mit PKW unterwegs (soweit mir das bekannt ist - mir sind noch nie Mitarbeitende auf dem Rad begegnet). Aus der Perspektive im PKW betrachtet fallen Störungen des Radverkehrs nicht in gleichem Maße auf, wie vom Lenker eines Fahrrades. Der Überwachungsdruck gegenüber Störungen des Radverkehrs durch ordnungswidriges Verhalten ist gering. Vereinzelt halten oder parken PKW des Ordnungs- und Verkehrsdienstes in Ausübung des Dienstes sogar selbst auf der Fahrradinfrastruktur, wenn's "mal schnell gehen muss". Der Einsatz einer Radstreife böte diverse Vorteile: Umweltfreundlichkeit: Fahrräder sind umweltfreundlicher als Autos und tragen dazu bei, die Luftqualität in der Stadt zu verbessern. Flexibilität: Fahrräder sind flexibler als Autos und können leichter durch enge Straßen und Gassen navigieren. Effizienz: Fahrräder sind schneller als Fußstreifen und können daher mehr Bereiche in kürzerer Zeit abdecken. Kostenersparnis: Fahrräder sind kostengünstiger als Autos und erfordern weniger Wartung. Bürgerfreundlichkeit: Fahrräder sind weniger einschüchternd als Autos und können dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger in die Verkehrsüberwachung zu stärken. Eine Fahrradstreife kann Verkehrsprobleme aus der Perspektive des Radverkehrs betrachten und somit dazu beitragen, die Sicherheit von Radfahrern zu erhöhen. So erkennt sie Probleme mit Falschparkern oder falsch abgestellten Gegenständen sowie rechtswidrig beschilderten und umgeleiteten Baustellen aus der Fahrradperspektive. Nebenher, auch wenn das nicht die primäre Aufgabe des Dienstes ist, kann sie sie auf Probleme wie schlechte Straßenbedingungen, fehlende Fahrradwege und gefährliche Kreuzungen aufmerksam machen. Sie können auch Radfahrer auf Verkehrsregeln aufmerksam machen und sie ermutigen, sich sicherer zu verhalten. Eine Fahrradstreife kann auch dazu beitragen, das Bewusstsein für den Radverkehr in der Stadt zu erhöhen. Indem sie auf Fahrrädern patrouillieren, können sie zeigen, dass das Radfahren eine sichere und praktikable Option für den täglichen Transport ist. Dies kann dazu beitragen, mehr Menschen dazu zu ermutigen, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu nutzen, was wiederum dazu beitragen kann, den Verkehr in der Stadt zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern. Ich bin mir sicher, dass es auch Mitarbeitende der Dienste gibt, die zeitweise oder ganz sehr gern und freiwillig aufs Dienstrad umsteigen würden - so haben sich Fahrradstreifen etwa bei der Polizei in Köln gut etabliert. Freundliche Grüße
Anlage 2 Antwortschreiben
5107 Zeichen
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 09/24 21.03.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Fahrradstreife“, Aktenzeichen 09/24 S Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.01.2024. Das Amt für öffentliche Ordnung teilt in einer Stellungnahme Folgendes mit: „Sowohl beim Ordnungsdienst als auch beim Verkehrsdienst der Stadt Köln sind bereits seit mehreren Jahren Fahrradstreifen im Einsatz. Insgesamt sind über 60 Außendienstmitarbeitende mit einer Radfahrausrüstung aus- gestattet und mit Fahrrädern bzw. E-Bikes im Kölner Stadtgebiet unterwegs. Im Jahr 2021 wurde auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Finanzausschuss vom 08.11.2021 die Fahrradflotte um E-Bikes ergänzt und bei den Mitarbeiter*innen etabliert. Somit steht dem Amt für öffentliche Ordnung ein Fuhrpark von über 45 E-Bi- kes und weiteren zahlreichen Fahrrädern zur Verfügung. Die Fahrradstreifen arbeiten täglich im Früh- und Tagdienst sowie an Wochenenden und Sonderdiensten. Lediglich bei witterungsbedingten Verhinderungsgründen (Stark- regen, Schnee, Eisglätte etc.) finden aus Fürsorgepflicht keine Fahrradstreifen statt. Zudem wird aus Eigensicherungsgründen die Fahrradstreife in den Abendstunden nur begrenzt eingesetzt. Beim Verkehrsdienst füllen die Radfahrenden Außendienstkolleg*innen die Lücke zwi- schen der Fußstreife und Fahrzeugstreife. Dabei liegt der Fokus der Überwachungstätigkeit besonders auf dem Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmer*innen auf und an Fahrradwegen und Fahrradschutzstreifen in der Innenstadt. Durch z.B. Ausweichmanöver, bei denen Radfahrer*innen den Rad- weg verlassen müssen, um falsch abgestellten Fahrzeugen auszuweichen, entstehen regelmäßig gefährliche Konfliktsituationen mit dem motorisierten Fließverkehr. Durch - 2 - die Fahrradstreife ist teilweise ein schnelleres und flexibleres Reagieren möglich. Auch die Überwachung von Parkschein- und Parkscheibengebieten kann, im Ver- gleich zu der Fußstreife, durch die Rad fahrenden Einsatzkräfte intensiver betrieben werden. Beim Ordnungsdienst konzentrieren sich die Einsätze zu Rad vor allem auf stadtweite Grünflächenkontrollen und auf schwerpunktbezogene Großaktionen wie z.B. an Ver- anstaltungen wie dem SummerJam oder CSD. Darüber hinaus wird ein Großteil des operativen Geschäfts insbesondere in den Bezir- ken Lindenthal und Ehrenfeld auf dem Fahrrad erledigt. Auch in den übrigen Stadttei- len sind einzelne Fahrradstreifen anzutreffen. Insbesondere die effizientere Bestreifung von Grünflächen und das schnellere Agieren bei Örtlichkeiten an denen Platznot herrscht, haben sich beim Ordnungsdienst als po- sitive Synergieeffekte dargestellt. Es hat sich darüber hinaus gezeigt, dass durch den anderen Blickwinkel vom Fahrrad aus z.B. versteckte Fahrradleichen oder Unrat besser erkannt wird als im Vorbeifah- ren mit dem Dienst-KFZ. Insgesamt werden die Radfahrenden Außendienstkräfte des Amtes für öffentliche Ordnung von den Bürger*innen als sehr nahbar und positiv bewertet. Dies spiegelt der Großteil der Bürgerkontakte der Fahrradstreifen wider. Nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Verkehrs- und Mobilitätswende baut das Amt für öffentliche Ordnung die Fahrradstaffeln weiter aus. Sowohl beim Ordnungsdienst als auch beim Verkehrsdienst kann grundsätzlich je- doch nicht vollständig auf motorisierte Einsatzmittel (PKW, Einsatzleitwagen etc.) ver- zichtet werden. So erstreckt sich das Einsatzgebiet des Ordnungsdienstes und des Verkehrsdienstes mit dem Kölner Stadtgebiet auf eine sehr weitläufige Fläche, die bestreift werden muss. Darüber hinaus erfordern einige Maßnahmen wie z.B. Sicherstellungen durch den Ordnungsdienst (Verstärker, Alkohol, Musikboxen etc.) räumliche Kapazitäten in einem Dienst-KFZ.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für öffentliche Ordnung per E-Mail: ordnungs-undverkehrsdienst@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirks- vertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1166/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.04.2024
- Erstellt
- 03.04.2024 15:07