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1166/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrradstreife, Aktenzeichen 09/24 S

Mitteilung Ausschuss 04.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 06.05.2024, TOP 7.2.1

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung Ausschuss

449 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 04.04.2024 
 1166/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.05.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrradstreife, Aktenzeichen 09/24 S 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Andrea Brohl

Anlage 1 Eingabe

3266 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Freitag, 5. Januar 2024 11:30 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 05.01.2024 
11:29:46 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Guten Tag,  
 
ich möchte anregen, beim Ordnungs- und Verkehrsdienst das Instrument einer 
Fahrradstreife einzurichten, sofern es nicht schon besteht.  
 
Der Ordnungs- und Verkehrsdienst ist zu Fuß oder mit PKW unterwegs (soweit mir das 
bekannt ist - mir sind noch nie Mitarbeitende auf dem Rad begegnet). 
 
Aus der Perspektive im PKW betrachtet fallen Störungen des Radverkehrs nicht in gleichem 
Maße auf, wie vom Lenker eines Fahrrades. Der Überwachungsdruck gegenüber Störungen 
des Radverkehrs durch ordnungswidriges Verhalten ist gering. Vereinzelt halten oder parken 
PKW des Ordnungs- und Verkehrsdienstes in Ausübung des Dienstes sogar selbst auf der 
Fahrradinfrastruktur, wenn's "mal schnell gehen muss".  
 
Der Einsatz einer Radstreife böte diverse Vorteile:  
Umweltfreundlichkeit: Fahrräder sind umweltfreundlicher als Autos und tragen dazu bei, die 
Luftqualität in der Stadt zu verbessern. 
 
Flexibilität: Fahrräder sind flexibler als Autos und können leichter durch enge Straßen und 
Gassen navigieren. 
 
Effizienz: Fahrräder sind schneller als Fußstreifen und können daher mehr Bereiche in 
kürzerer Zeit abdecken. 
 
Kostenersparnis: Fahrräder sind kostengünstiger als Autos und erfordern weniger Wartung. 
 
Bürgerfreundlichkeit: Fahrräder sind weniger einschüchternd als Autos und können dazu 
beitragen, das Vertrauen der Bürger in die Verkehrsüberwachung zu stärken. 
 
Eine Fahrradstreife kann Verkehrsprobleme aus der Perspektive des Radverkehrs 
betrachten und somit dazu beitragen, die Sicherheit von Radfahrern zu erhöhen. So erkennt 
sie Probleme mit Falschparkern oder falsch abgestellten Gegenständen sowie rechtswidrig 
beschilderten und umgeleiteten Baustellen aus der Fahrradperspektive. Nebenher, auch 
wenn das nicht die primäre Aufgabe des Dienstes ist, kann sie sie auf Probleme wie 
schlechte Straßenbedingungen, fehlende Fahrradwege und gefährliche Kreuzungen 
aufmerksam machen. Sie können auch Radfahrer auf Verkehrsregeln aufmerksam machen 
und sie ermutigen, sich sicherer zu verhalten. 
 
Eine Fahrradstreife kann auch dazu beitragen, das Bewusstsein für den Radverkehr in der 
Stadt zu erhöhen. Indem sie auf Fahrrädern patrouillieren, können sie zeigen, dass das 
Radfahren eine sichere und praktikable Option für den täglichen Transport ist. Dies kann 
dazu beitragen, mehr Menschen dazu zu ermutigen, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu 
nutzen, was wiederum dazu beitragen kann, den Verkehr in der Stadt zu reduzieren und die 
Luftqualität zu verbessern.

Ich bin mir sicher, dass es auch Mitarbeitende der Dienste gibt, die zeitweise oder ganz sehr 
gern und freiwillig aufs Dienstrad umsteigen würden - so haben sich Fahrradstreifen etwa bei 
der Polizei in Köln gut etabliert.  
 
Freundliche Grüße

Anlage 2 Antwortschreiben

5107 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221-  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 09/24 21.03.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Fahrradstreife“, Aktenzeichen 09/24 S 
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.01.2024. 
Das Amt für öffentliche Ordnung teilt in einer Stellungnahme Folgendes mit: „Sowohl 
beim Ordnungsdienst als auch beim Verkehrsdienst der Stadt Köln sind bereits seit 
mehreren Jahren Fahrradstreifen im Einsatz. 
Insgesamt sind über 60 Außendienstmitarbeitende mit einer Radfahrausrüstung aus-
gestattet und mit Fahrrädern bzw. E-Bikes im Kölner Stadtgebiet unterwegs. 
Im Jahr 2021 wurde auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Finanzausschuss 
vom 08.11.2021 die Fahrradflotte um E-Bikes ergänzt und bei den Mitarbeiter*innen 
etabliert. Somit steht dem Amt für öffentliche Ordnung ein Fuhrpark von über 45 E-Bi-
kes und weiteren zahlreichen Fahrrädern zur Verfügung.  
Die Fahrradstreifen arbeiten täglich im Früh- und Tagdienst sowie an Wochenenden 
und Sonderdiensten. Lediglich bei witterungsbedingten Verhinderungsgründen (Stark-
regen, Schnee, Eisglätte etc.) finden aus Fürsorgepflicht keine Fahrradstreifen statt. 
Zudem wird aus Eigensicherungsgründen die Fahrradstreife in den Abendstunden nur 
begrenzt eingesetzt. 
Beim Verkehrsdienst füllen die Radfahrenden Außendienstkolleg*innen die Lücke zwi-
schen der Fußstreife und Fahrzeugstreife. 
Dabei liegt der Fokus der Überwachungstätigkeit besonders auf dem Fehlverhalten 
von Verkehrsteilnehmer*innen auf und an Fahrradwegen und Fahrradschutzstreifen in 
der Innenstadt. Durch z.B. Ausweichmanöver, bei denen Radfahrer*innen den Rad-
weg verlassen müssen, um falsch abgestellten Fahrzeugen auszuweichen, entstehen 
regelmäßig gefährliche Konfliktsituationen mit dem motorisierten Fließverkehr. Durch

- 2 - 
 
die Fahrradstreife ist teilweise ein schnelleres und flexibleres Reagieren möglich. 
Auch die Überwachung von Parkschein- und Parkscheibengebieten kann, im Ver-
gleich zu der Fußstreife, durch die Rad fahrenden Einsatzkräfte intensiver betrieben 
werden. 
Beim Ordnungsdienst konzentrieren sich die Einsätze zu Rad vor allem auf stadtweite 
Grünflächenkontrollen und auf schwerpunktbezogene Großaktionen wie z.B. an Ver-
anstaltungen wie dem SummerJam oder CSD. 
Darüber hinaus wird ein Großteil des operativen Geschäfts insbesondere in den Bezir-
ken Lindenthal und Ehrenfeld auf dem Fahrrad erledigt. Auch in den übrigen Stadttei-
len sind einzelne Fahrradstreifen anzutreffen. 
Insbesondere die effizientere Bestreifung von Grünflächen und das schnellere Agieren 
bei Örtlichkeiten an denen Platznot herrscht, haben sich beim Ordnungsdienst als po-
sitive Synergieeffekte dargestellt.  
Es hat sich darüber hinaus gezeigt, dass durch den anderen Blickwinkel vom Fahrrad 
aus z.B. versteckte Fahrradleichen oder Unrat besser erkannt wird als im Vorbeifah-
ren mit dem Dienst-KFZ. 
Insgesamt werden die Radfahrenden Außendienstkräfte des Amtes für öffentliche 
Ordnung von den Bürger*innen als sehr nahbar und positiv bewertet. Dies spiegelt der 
Großteil der Bürgerkontakte der Fahrradstreifen wider. 
Nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Verkehrs- und Mobilitätswende baut das Amt für 
öffentliche Ordnung die Fahrradstaffeln weiter aus. 
Sowohl beim Ordnungsdienst als auch beim Verkehrsdienst kann grundsätzlich je-
doch nicht vollständig auf motorisierte Einsatzmittel (PKW, Einsatzleitwagen etc.) ver-
zichtet werden. 
So erstreckt sich das Einsatzgebiet des Ordnungsdienstes und des Verkehrsdienstes 
mit dem Kölner Stadtgebiet auf eine sehr weitläufige Fläche, die bestreift werden 
muss. Darüber hinaus erfordern einige Maßnahmen wie z.B. Sicherstellungen durch 
den Ordnungsdienst (Verstärker, Alkohol, Musikboxen etc.) räumliche Kapazitäten in 
einem Dienst-KFZ.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für öffentliche 
Ordnung per E-Mail: ordnungs-undverkehrsdienst@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss wünschen, teilen Sie 
dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirks-
vertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1166/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.04.2024
Erstellt
03.04.2024 15:07